Industriepromotion: Promovieren im Unternehmen
Bei einer Industriepromotion arbeiten Sie im Unternehmen und schreiben Ihre Dissertation zu einem betrieblichen Forschungsthema. Eine Hochschule übernimmt das Promotionsverfahren und verleiht den Doktorgrad. Entscheidend sind eine wissenschaftliche Betreuung, genügend Forschungszeit und das Recht, die Ergebnisse zu veröffentlichen.
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Kurz gesagt
- Eignung: Das Unternehmen muss Forschung ermöglichen, aus der eine eigenständige wissenschaftliche Fragestellung entsteht.
- Kooperation: Bei einer mitfinanzierten Hochschulstelle ist die Hochschule Ihr Arbeitgeber; bei einer Industriepromotion das Unternehmen.
- Zulassung: Über die Annahme zur Promotion entscheidet die Fakultät, nicht der Arbeitsvertrag.
- Gehalt: Vergütung, Arbeitszeit und Forschungszeit richten sich nach Ihrem Vertrag; ein einheitliches Promotionsgehalt gibt es nicht.
- Vereinbarungen: Klären Sie Betreuung, Datenzugang, Geheimhaltung und Freigabefristen vor der Zusage.
- Abschluss: Der Vertrag kann vor der Promotion enden; planen Sie Finanzierung und Datenzugang für die Zeit danach.
Inhalt
Was ist eine Industriepromotion?
Eine Industriepromotion, auch Promotion in der Industrie genannt, verbindet eine Beschäftigung im Unternehmen mit einem Promotionsvorhaben an einer Hochschule. Das Unternehmen stellt den beruflichen Forschungsrahmen bereit; die Hochschule beurteilt die wissenschaftliche Arbeit und verleiht den Doktorgrad. Es gibt keinen eigenen „Industrie-Doktortitel“.
Am Ende steht derselbe Doktorgrad wie nach jeder anderen Promotion. Verliehen wird er von einer Hochschule mit Promotionsrecht – in der Regel einer Universität; in mehreren Ländern dürfen inzwischen auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften in forschungsstarken Bereichen selbst promovieren (Promotionsrecht an Hochschulen). Drei Seiten sind beteiligt, jede mit einer eigenen Rolle:
- Das Unternehmen ist Ihr Arbeitgeber. Es zahlt das Gehalt, stellt das Projekt und je nach Thema Daten, Anlagen oder andere Ausstattung bereit und benennt oft eine fachliche Ansprechperson in der Abteilung.
- Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer an der Hochschule begleitet die Dissertation wissenschaftlich; wer sie begutachtet, regelt die Promotionsordnung.
- Die Fakultät nimmt Sie als Doktorandin oder Doktorand an, prüft die Arbeit und verleiht den Grad. Ein Unternehmen kann eine Promotion finanzieren, aber nicht zulassen.
Für die Hochschule promovieren Sie extern, denn Sie haben dort keine Stelle. Die Industriepromotion ist damit ein Fall der externen Promotion: Man ist bei einem Unternehmen angestellt und promoviert daneben im Rahmen einer externen Promotion an einem Lehrstuhl. Ihr Kennzeichen: Das Thema entsteht aus der Forschung des Unternehmens, Arbeit und Dissertation gehören inhaltlich zusammen. Bei einer berufsbegleitenden Promotion müssen Beruf und Dissertation dagegen nichts miteinander zu tun haben – geforscht wird dann meist in der freien Zeit.
Für welche Fachrichtungen eignet sich eine Industriepromotion?
Geeignete Themen entstehen dort, wo Unternehmen eigene Forschung betreiben – etwa in Informatik, Ingenieurwissenschaften, Materialforschung oder naturwissenschaftlichen Anwendungen. Entscheidend ist, ob aus der betrieblichen Aufgabe eine eigenständige wissenschaftliche Fragestellung entwickelt werden kann.
Wie breit das sein kann, zeigt ein Beispiel: Bosch führt unter den aktuellen Promotionsthemen unter anderem maschinelles Sehen, Brennstoffzellen, Leistungselektronik und Halbleiter auf, aber auch Medizin, Biologie und Wirtschaftswissenschaften. Die häufigsten Studienrichtungen seiner Doktorandinnen und Doktoranden waren nach Angaben des Unternehmens bisher Elektrotechnik, Physik, Maschinenbau, Informatik und Wirtschaftswissenschaften (abgerufen am 3. Oktober 2026). Die Universität Bonn nennt die Automobil-, Elektro-, Energie- und Kommunikationsbranche als Bereiche, in denen Promotionsstellen häufig ausgeschrieben werden.
Wie unterscheidet sich die Industriepromotion von einer Promotion mit Industriekooperation?
Eine Industriekooperation ist eine Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Unternehmen; sie kann auch ohne ein Promotionsvorhaben bestehen. Bei einer Industriepromotion steht dagegen die individuelle Dissertation einer im Unternehmen beschäftigten Person im Mittelpunkt.
Für die Einordnung der promovierenden Person ist der Arbeitgeber entscheidend. Wer auf einer Hochschulstelle in einem Projekt promoviert, das ein Unternehmen mitfinanziert (Drittmittelprojekt), ist bei der Hochschule beschäftigt – auch wenn das Thema aus der Industrie kommt. Eine Industriepromotion kann umgekehrt Teil einer größeren Kooperation sein: An der Universität Bonn etwa wird für eine Promotion im Unternehmen grundsätzlich eine vertragliche Partnerschaft zwischen Unternehmen und Universität vereinbart. Wieder etwas anderes ist die kooperative Promotion, bei der eine Hochschule für angewandte Wissenschaften und eine Universität gemeinsam betreuen.
Industriepromotion oder Hochschulstelle – welcher Weg passt?
Die Industriepromotion verbindet wissenschaftliche Arbeit besonders eng mit einem betrieblichen Forschungsthema. Eine Hochschulstelle bindet Sie unmittelbar in eine akademische Arbeitsgruppe ein. Für die Entscheidung zählen vor allem Thema, Betreuung, verfügbare Forschungszeit und die Bedingungen der Beschäftigung.
Die Tabelle stellt typische Bedingungen beider Wege nebeneinander. Sie ist eine Entscheidungshilfe der Redaktion; was im Einzelfall gilt, steht in Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung und Promotionsordnung.
| Frage | Promotion im Unternehmen | Promotion auf einer Hochschulstelle |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | das Unternehmen, Vertrag nach dessen Regeln | Hochschule oder Forschungseinrichtung, an Landeshochschulen meist TV-L E 13 |
| Akademische Betreuung | an der Hochschule; Treffen, Kolloquien und Präsenztage müssen eigens verabredet werden | häufig in der Arbeitsgruppe vor Ort, im laufenden Austausch |
| Weitere Aufgaben | Projekt- und Entwicklungsarbeit, die nicht vollständig in die Dissertation eingeht | Lehre, Mitarbeit in anderen Projekten, Verwaltung – je nach Stelle |
| Finanzierung | Gehalt des Unternehmens für die Vertragslaufzeit | befristete Stelle aus Haushalts- oder Projektmitteln |
| Daten und Ausstattung | je nach Unternehmen Daten, Anlagen und Labore; der Zugang hängt am Arbeitsverhältnis | Labore, Bibliothek und Geräte der Hochschule |
| Veröffentlichen | je nach Vertrag kann eine Freigabe durch das Unternehmen nötig sein; Fristen vorher vereinbaren | nach den Regeln der Wissenschaft; in Auftragsprojekten kann ebenfalls eine Freigabe nötig sein |
| Danach | Kontakte im Unternehmen und in der Branche; eine Übernahme ist möglich, aber nicht zugesagt | Lehrerfahrung und Netzwerk in der Wissenschaft; eine Anschlussstelle ist ebenfalls offen |
Und die Laufbahn in der Wissenschaft? Sie bleibt mit einer Industriepromotion offen. Für eine spätere Stelle an der Universität zählen Veröffentlichungen, Vorträge auf Fachkonferenzen und Lehrerfahrung – bei einer Promotion im Unternehmen planen Sie diese bewusst ein, etwa über Konferenzbeiträge oder einen Lehrauftrag. Für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften kann die Zeit im Unternehmen sogar ein Pluspunkt sein: Dort verlangen die Länder mehrjährige Berufspraxis, davon einen Teil außerhalb der Hochschule. Bayern etwa fordert fünf Jahre Praxis, davon mindestens drei außerhalb des Hochschulbereichs; Zeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter werden dort nur bis zu zwei Jahren angerechnet (Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayHIG). Wie Ihre Jahre im Unternehmen gewertet werden, prüft die Berufungskommission im Einzelfall.
Was der Vergleich der Promotionswege zeigt: Wer extern promoviert, braucht eine verlässliche Anbindung an die Hochschule. In einer Befragung von Hochschulabsolventinnen und -absolventen des Prüfungsjahrgangs 2005 hatten frei Promovierende – also extern, ohne Stelle an der Hochschule und ohne Programm – eine Abbruch- und Unterbrechungsquote von 21 Prozent, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 13 Prozent und Mitglieder strukturierter Promotions- oder Stipendienprogramme von 6 Prozent (Euler u. a. 2018, zitiert vom Wissenschaftsrat 2023, S. 36, Fußnote 61). Die Zahlen betreffen alle frei Promovierenden jenes Jahrgangs, nicht eigens Industriepromotionen, und sie zählen Unterbrechungen mit. Der Wissenschaftsrat folgert daraus, dass extern Promovierende besondere Unterstützung brauchen: Betreuungsvereinbarungen mit ihnen „sollten zur Regel werden“. Wie eine solche Vereinbarung aussieht, zeigt die Seite Betreuungsvereinbarung.
Wie hoch ist das Gehalt bei einer Industriepromotion?
Das Gehalt bezahlt das Unternehmen nach dem vereinbarten Arbeitsvertrag. Einen einheitlichen Tarif für alle Industriepromotionen gibt es nicht. Für einen fairen Vergleich sind neben dem Monatsbrutto auch Wochenarbeitszeit, Vertragslaufzeit, Sonderzahlungen und die für die Dissertation vorgesehenen Aufgaben wichtig.
Einen festen Maßstab liefert die Promotionsstelle an einer Hochschule. Sie wird an den Hochschulen der Länder meist nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 bezahlt. Die folgenden Beträge sind Vergleichswerte einer Hochschulstelle, keine Gehälter von Unternehmen. Am Anfang, in Stufe 1, sind das:
| Stellenumfang | TV-L E 13, Stufe 1, brutto im Monat | Netto berechnen |
|---|---|---|
| 100 % | 4.759,37 € | Rechner |
| 65 % | 3.093,59 € | Rechner |
TV-L, Anlage B, Entgelttabelle gültig ab 1. April 2026; Teilzeit anteilig. Dieselben Werte nutzt unser Gehaltsrechner. Alle Stufen und Stellenumfänge stehen unter Gehalt Doktorand und E 13 TV-L.
Ein Unternehmen muss sich an diese Tabelle nicht halten. Ob ein Tarifvertrag gilt, ein Haus- oder Branchentarif etwa, oder ob das Gehalt frei vereinbart ist, steht im Arbeitsvertrag. Bosch zum Beispiel beschreibt sein Promotionsprogramm mit einem auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag und finanzieller Absicherung, nennt auf der Programmseite aber keinen Betrag (Bosch, Promotion, abgerufen am 3. Oktober 2026). Maßgeblich ist deshalb der Betrag im konkreten Angebot. Vergleichen Sie dabei nicht nur die Monatszahl:
- Jahresbrutto statt Monatsbrutto. Rechnen Sie Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt oder Prämien ein.
- Gleicher Umfang. Rechnen Sie zwei Angebote auf dieselbe Wochenarbeitszeit um, bevor Sie Beträge vergleichen – auch gegenüber einer Hochschulstelle mit 65 oder 100 Prozent.
- Laufzeit und Abschlussphase. Prüfen Sie, wie lange das Gehalt fließt und wovon Sie leben, falls Schreiben und Prüfung länger dauern.
- Zeit für die Dissertation. Klären Sie, welche bezahlte Arbeitszeit in die Dissertation fließt und was Sie zusätzlich leisten.
Erklärbeispiel mit frei gewählten Zahlen – keine beobachteten Gehälter: Ein Angebot über 3.800 Euro bei 40 Wochenstunden und eines über 3.300 Euro bei 30 Wochenstunden unterscheiden sich zugleich bei Einkommen und Arbeitsumfang. Ob mehr Zeit für die Dissertation bleibt, zeigt erst die vereinbarte Aufgabenverteilung.
Was vom Brutto netto übrig bleibt, rechnet der Gehaltsrechner für den eigenen Fall durch. Als Angestellte oder Angestellter im Unternehmen sind Sie sozialversichert; wie sich das von einem Stipendium unterscheidet, steht unter Stipendium oder Stelle.
Welche Voraussetzungen brauchen Sie?
Sie brauchen den akademischen Zugang zur Promotion, eine geeignete wissenschaftliche Betreuung und ein Thema, das den Anforderungen der Hochschule genügt. Zusätzlich muss das Unternehmen die Beschäftigung und die dafür benötigten Arbeitsbedingungen anbieten. Diese Zusagen sollten vor dem Start zusammenpassen.
- Der Abschluss. Üblich ist ein Master, ein Diplom oder ein Staatsexamen. Welche Abschlüsse und Noten zugelassen sind, legt die Promotionsordnung der Fakultät fest; einen bundesweit vorgeschriebenen Notenschnitt gibt es nicht. Mehr dazu unter Voraussetzungen der Promotion.
- Die Betreuung. Eine Professorin oder ein Professor muss das Thema wissenschaftlich für tragfähig halten und bereit sein, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten. Die Hochschulrektorenkonferenz hält eine Absprache aller Beteiligten vor der Einstellung für unabdingbar, wenn die Stelle an ein Promotionsprojekt geknüpft ist.
- Ein promotionsfähiges Thema. Bei der Themenwahl gilt: Die Dissertation muss eigenständig neue Erkenntnisse liefern; reine Entwicklungsarbeit genügt nicht. Extern erstellte Dissertationen unterliegen denselben Qualitätsanforderungen wie alle anderen, und Daten und Schlussfolgerungen müssen für die Prüfungskommission zugänglich und nachvollziehbar sein.
- Die Stelle im Unternehmen. Die Anforderungen stehen in der Ausschreibung. Bosch nennt beispielsweise einen sehr guten Master- oder Diplomabschluss, vorzugsweise in einem technischen Fach, und sehr gute Englischkenntnisse (Bosch, Promotion, abgerufen am 3. Oktober 2026).
Mit dem Arbeitsvertrag sind Sie noch nicht als Doktorandin oder Doktorand angenommen. Darüber entscheidet die Fakultät nach ihrer Promotionsordnung – unabhängig davon, wer Sie beschäftigt.
Wie finden Sie Unternehmen und Betreuung?
Der Einstieg kann über eine ausgeschriebene Unternehmensstelle oder über ein bereits entwickeltes Forschungsthema mit passender Betreuung führen. Entscheidend ist, dass Unternehmen und Hochschule das Vorhaben gemeinsam ermöglichen. Klären Sie deshalb beide Seiten, bevor Sie sich allein auf eine Stellenzusage verlassen.
Viele Unternehmen schreiben Promotionsstellen auf ihren Karriereseiten aus, größere auch in eigenen Doktorandenprogrammen. Umgekehrt dürfen Unternehmen mit einem Themenvorschlag auf eine Hochschule zugehen, und Sie selbst können mit einer Idee bei einer Professorin oder einem Professor anfragen. In fünf Schritten kommen beide Seiten zusammen:
- Thema eingrenzen. Welche Forschungsfrage reizt Sie, und in welchem Fach soll die Promotion entstehen?
- Unternehmen und Ausschreibungen suchen. Karriereseiten und Doktorandenprogramme durchsehen; bei Bosch etwa sollen Bewerbungen mindestens vier Monate vor dem gewünschten Start eingehen (Bosch, Promotion, abgerufen am 3. Oktober 2026).
- Betreuung abstimmen. Mit einer Themenskizze oder einem Exposé eine Professorin oder einen Professor ansprechen, die oder der fachlich passt und mit dem Unternehmen zusammenarbeiten will.
- Annahme klären. Bei der Fakultät erfragen, welche Unterlagen für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand nötig sind, und den Antrag stellen.
- Bedingungen festhalten. Arbeitsvertrag, Betreuungsvereinbarung und gegebenenfalls eine Vereinbarung zwischen Hochschule und Unternehmen schriftlich fassen.
Für die Bewerbung brauchen Sie in der Regel Lebenslauf, Abschlusszeugnisse mit Notenübersicht, eine Skizze Ihrer wissenschaftlichen Interessen oder ein Exposé und – sobald vorhanden – den Kontakt zur möglichen Betreuung. Was genau verlangt wird, unterscheidet sich je nach Unternehmen und Fakultät. Wie Sie eine Promotionsstelle allgemein finden, zeigt Promotionsstelle finden.
Wie lassen sich Arbeit und Dissertation organisieren?
Betriebliche Projektziele und die Dissertation können sich ergänzen, müssen aber nicht vollständig übereinstimmen. Vereinbaren Sie deshalb, welche Forschung zur Stelle gehört, wie die wissenschaftliche Betreuung eingebunden wird und wann Sie an Kolloquien oder Konferenzen teilnehmen können.
Ein erfolgreiches Projekt ist noch keine Dissertation. Das Unternehmen braucht ein Ergebnis, das funktioniert; die Fakultät verlangt eine Arbeit, die eine Forschungsfrage beantwortet und ihre Methoden offenlegt. Beides lässt sich verbinden, wenn die wissenschaftliche Frage von Anfang an mitgeplant ist. Hilfreich sind feste Gesprächstermine mit Betreuung und Abteilung, etwa ein regelmäßiger Jour fixe. Die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt außerdem eine Vereinbarung über Präsenzzeiten an der Hochschule und fordert die Unternehmen auf, die Anbindung zum Beispiel durch Freistellung und die Übernahme von Reisekosten zu unterstützen. Pflichtkurse aus der Promotionsordnung gelten auch für Sie.
Wie viel Arbeitszeit bleibt für die Promotion?
Das lässt sich nicht allein am Stellenanteil erkennen. Ein Vertrag mit weniger Wochenstunden sagt noch nicht, welche Forschungsaufgaben darin enthalten sind oder wie viel zusätzliche Arbeit die Dissertation verlangt. Die Aufgabenverteilung sollte ausdrücklich besprochen und dokumentiert werden.
Hilfreich ist eine Aufteilung in vier Arten von Arbeit: das Forschungsprojekt selbst, die wissenschaftliche Auswertung der Ergebnisse, das Schreiben der Dissertation und weitere betriebliche Aufgaben wie Abstimmungen, Berichte oder Kundenprojekte. Wie sich diese Teile auf bezahlte Arbeitszeit und eigene Zeit verteilen, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden; prüfen Sie es für jeden Teil in Aufgabenbeschreibung, Arbeitsvertrag und Betreuungsvereinbarung. Fragen Sie vor der Zusage, wie viele Tage im Jahr für Kolloquien und Konferenzen vorgesehen sind und wer die Reisen bezahlt. Diese Liste ist eine Empfehlung der Redaktion; verbindlich ist, was Sie vereinbaren.
Wie lange dauert die Industriepromotion?
Die Beschäftigungsdauer im Unternehmen und die Dauer der Promotion sind nicht automatisch gleich. Ein Unternehmensbeispiel: Bosch nennt für sein Promotionsprogramm einen auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Das ist die Laufzeit dieses Programms, keine allgemeine Dauer der Industriepromotion und keine Garantie, innerhalb dieser Zeit den Doktorgrad zu erhalten.
Die Angabe steht auf der Programmseite des Unternehmens (Bosch, Promotion, abgerufen am 3. Oktober 2026). Nach der Forschung kommen das Schreiben, die Einreichung, die Begutachtung, die mündliche Prüfung und die Veröffentlichung. Manche Promotionsordnungen verlangen zudem eine Mindestzeit zwischen der Annahme und der Einreichung der Dissertation; die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt, dass sie ein Jahr nicht unterschreitet. Planen Sie deshalb, wovon Sie nach Vertragsende leben und ob Sie dann noch auf Daten und Labor zugreifen können. Wie lange Promotionen insgesamt dauern, steht unter Dauer der Promotion.
Welche Vereinbarungen brauchen Unternehmen und Hochschule?
Arbeitsverhältnis und Promotionsverhältnis müssen zusammenpassen, bleiben aber voneinander getrennt. Im Arbeitsvertrag geht es um die Beschäftigung; die Hochschule entscheidet über Annahme, Betreuung und Prüfung der Promotion. Dazu können weitere Vereinbarungen über Zusammenarbeit, Daten und Veröffentlichungen kommen.
| Was | Zuständig | Regelt |
|---|---|---|
| Arbeitsvertrag | Sie und das Unternehmen | Gehalt, Arbeitszeit, Laufzeit, Aufgaben, Geheimhaltung |
| Annahme als Doktorandin oder Doktorand | Fakultät bzw. Promotionsausschuss nach der Promotionsordnung | Zulassung, gegebenenfalls Auflagen, später Prüfung und Verleihung |
| Betreuungsvereinbarung | Sie und Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer, je nach Ordnung auch die Fakultät | Zeitplan, Treffen, Rückmeldungen, Präsenz an der Hochschule |
| Kooperationsvertrag, wenn vorgesehen | Hochschule und Unternehmen | Zusammenarbeit, Daten, Nutzungsrechte, Veröffentlichung |
Die Annahme ist eine Entscheidung der Hochschule und nicht überall ein Vertrag; mit dem Unternehmen hat sie nichts zu tun. Beide Verhältnisse können deshalb unabhängig voneinander enden: Läuft der Arbeitsvertrag aus oder wird er gekündigt, endet die Annahme als Doktorandin oder Doktorand nicht automatisch – was dann gilt, regeln Promotionsordnung und Annahmebescheid. Daten, Labor und Gehalt können aber wegfallen. Nach den Eckpunkten der Hochschulrektorenkonferenz, einer Empfehlung, ist eine gesonderte Vergütung der Betreuerin oder des Betreuers ausgeschlossen; eine darüber hinausgehende Forschungskooperation soll eigens vertraglich geregelt werden.
Wem gehören die Ergebnisse und was darf veröffentlicht werden?
Unternehmen können ein berechtigtes Interesse am Schutz von Forschungsergebnissen haben. Zugleich muss die Dissertation wissenschaftlich geprüft und nach den Promotionsregeln veröffentlicht werden können. Regeln zu Vertraulichkeit, Datenzugang und Publikationsfreigabe sollten deshalb vor Beginn abgestimmt werden.
Dabei geht es um vier verschiedene Dinge, die oft in einen Topf geworfen werden:
- Das Urheberrecht an der Dissertation liegt bei Ihnen als Verfasserin oder Verfasser. Sollen Rechte daran weitergegeben werden, ist das nach den HRK-Eckpunkten rechtzeitig vertraglich zu regeln, möglichst vor Beginn.
- Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Ergebnissen kann sich das Unternehmen vertraglich sichern. Bosch etwa schreibt, dass es die Ergebnisse der Doktorarbeit verwerten darf.
- Vertrauliche Daten und Betriebsgeheimnisse unterliegen den Geheimhaltungsregeln, die Ihr Arbeitsvertrag festlegt. Bei Bosch etwa verpflichten sich Doktorandinnen und Doktoranden wie alle Beschäftigten zur Geheimhaltung (Bosch, Promotion, abgerufen am 3. Oktober 2026).
- Erfindungen folgen eigenen Regeln. Fragen Sie, wie eine geplante Patentanmeldung die Veröffentlichung verzögern würde.
Die Veröffentlichung selbst ist kein Entgegenkommen des Unternehmens, sondern Teil der Promotion: Wann und in welcher Form die Arbeit erscheinen muss, regelt die Promotionsordnung, und erst danach ist das Verfahren abgeschlossen. Eine befristete Sperre ist je nach Ordnung möglich; eine Sperre ohne Ende steht der Veröffentlichung entgegen. Klären Sie vor Beginn diese Fragen:
- Wie lange darf das Unternehmen prüfen, bevor Sie einen Aufsatz, einen Konferenzbeitrag oder die Dissertation einreichen – und wer entscheidet?
- Dürfen die Gutachterinnen und Gutachter und die Prüfungskommission alle Daten sehen, auf denen die Arbeit beruht?
- Haben Sie nach dem Ende des Arbeitsvertrags noch Zugang zu den Daten, die Sie für den Abschluss brauchen?
- Steht die Hochschule bei allen Veröffentlichungen als Affiliation?
Welche Orientierung gibt die Hochschulrektorenkonferenz?
Die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt, die wissenschaftliche Betreuung und den Austausch mit der Hochschule auch bei externer Beschäftigung abzusichern. Für die Veröffentlichung sollen transparente Regeln und kurze, zuvor festgelegte Freigabefristen vereinbart werden.
Ihre „Eckpunkte zur Qualitätssicherung der Promotion mit externem Arbeitsvertrag“ hat die Mitgliederversammlung am 14. November 2017 beschlossen. Sie sind eine Empfehlung der Hochschulen an sich selbst und ihre Partner, kein Gesetz; verbindlich wird, was Promotionsordnungen und Verträge daraus machen. Für eine Industriepromotion sind fünf Punkte besonders praktisch:
- Affiliation: „Bei allen Publikationen ist die promotionsberechtigte Hochschule als Affiliation anzugeben.“ Ob eine Publikation für die Promotion zählt, entscheidet die Promotionsordnung.
- Geheimhaltung: Weitreichende Geheimhaltungsvereinbarungen sind nach den Eckpunkten mit einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit nicht vereinbar. Freigaben sollen „innerhalb zuvor festgelegter, kurzer Fristen erfolgen“. Ein Veröffentlichungskonflikt gehört deshalb vor Beginn gelöst, gemeinsam mit Hochschule und Unternehmen.
- Betreuungsvereinbarung: Ihr Abschluss wird dringend empfohlen. Beim Arbeitgeber soll möglichst eine auch wissenschaftlich qualifizierte Ansprechperson für die Hochschule benannt werden.
- Verantwortung der Fakultät: Zulassung und Eröffnung des Verfahrens liegen bei den Fakultäten. Sie sollen nicht unter Druck geraten, ein nicht abgesprochenes Vorhaben kurzfristig anzunehmen, nur weil schon ein Arbeitsvertrag besteht.
- Einbindung: Auch externe Promovierende sollen kontinuierlich in Lehrstuhl, Fakultät und Universität eingebunden werden, etwa über Kolloquien und Fachkonferenzen.
Was sollten Sie vor der Zusage klären?
Vor der Zusage sollten Thema, Betreuung, Finanzierung, Forschungszeit und Veröffentlichung zusammenpassen. Lassen Sie offene Punkte von den jeweils zuständigen Personen klären; eine allgemeine Zusicherung des Unternehmens ersetzt nicht die Entscheidung der Hochschule.
Die Tabelle nennt sechs Fragen, wer sie beantworten kann und woran Sie eine belastbare Antwort erkennen. Sie ist eine Empfehlung der Redaktion und keine Rechtsberatung.
| Frage | Zuständig | Belastbar ist die Antwort, wenn … |
|---|---|---|
| Bin ich als Doktorandin oder Doktorand angenommen? | Fakultät oder Promotionsausschuss | die schriftliche Annahme oder Bestätigung nach der Promotionsordnung vorliegt; ist der Antrag nur gestellt, ist die Entscheidung noch offen |
| Passen Projekt und Dissertation zusammen? | Betreuerin oder Betreuer und Vorgesetzte im Unternehmen | beide dieselbe Themenskizze oder dasselbe Exposé kennen und mittragen |
| Wer betreut mich wie? | Betreuung an der Hochschule, Ansprechperson im Unternehmen | eine Betreuungsvereinbarung Treffen und Zeitplan festhält |
| Wie viel Zeit bleibt für Forschung und Hochschultermine? | Vorgesetzte und Personalabteilung | Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung Aufgaben, Präsenztage und Konferenzreisen nennen |
| Wie wird die Veröffentlichung freigegeben? | Unternehmen und Hochschule | eine Klausel eine feste, kurze Frist und die entscheidende Stelle nennt |
| Was passiert bei Projektänderung oder Vertragsende? | Unternehmen und Betreuung | schriftlich geregelt ist, wie Datenzugang, Betreuung und Abschlussphase weiterlaufen |
Zum Schluss ein Prüfgedanke, kein Rechtsanspruch: Könnten Sie die Dissertation mit den zugesagten Daten und Bedingungen auch dann abschließen, wenn das betriebliche Projekt geändert wird? Wenn Sie das mit Ja beantworten können, ist das Angebot gut vorbereitet.
Zum Vergleich mit dem Weg über die Hochschule: Promotionsstellen ansehen – dort stehen vor allem Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
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Häufige Fragen zur Industriepromotion
Verleiht das Unternehmen den Doktortitel?
Nein. Den Doktorgrad verleiht eine dazu berechtigte Hochschule nach ihrem Promotionsverfahren.
Ist eine Industriepromotion wissenschaftlich weniger anspruchsvoll?
Für extern erarbeitete Dissertationen gelten die wissenschaftlichen Anforderungen der jeweiligen Hochschule ebenso. Die Beschäftigung im Unternehmen ersetzt weder die eigenständige Forschungsleistung noch die Prüfung.
Ist die Industriepromotion eine externe Promotion?
Ja. Sie haben keine Stelle an der betreuenden Hochschule und promovieren dort deshalb extern. Das Besondere ist, dass Thema und Arbeit im Unternehmen zusammengehören.
Werde ich danach vom Unternehmen übernommen?
Das ist keine automatische Folge der Promotion. Eine Anschlussbeschäftigung hängt von einem entsprechenden Angebot ab; prüfen Sie, ob es dazu eine konkrete Zusage gibt.
Was passiert, wenn das Projekt eingestellt wird?
Dann müssen Beschäftigung und Fortführung der Dissertation getrennt geklärt werden. Besonders wichtig sind der Zugang zu den benötigten Daten, die weitere Betreuung und die verbleibende Finanzierung.
Muss die Hochschule bei Veröffentlichungen genannt werden?
Die Hochschulrektorenkonferenz empfiehlt es ausdrücklich: Bei allen Publikationen ist die promotionsberechtigte Hochschule als Affiliation anzugeben. Was für Ihre Promotion gilt, steht in der Promotionsordnung.
Quellen
- Hochschulrektorenkonferenz: Eckpunkte zur Qualitätssicherung der Promotion mit externem Arbeitsvertrag, Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.11.2017 (Empfehlung, kein Gesetz) – Zugangswege, Betreuung, Einbindung, Bewertung, Publikation, Urheberrecht; abgerufen am 3. Oktober 2026.
- Wissenschaftsrat: Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem, Positionspapier (Drs. 1196-23), April 2023 – S. 36 mit Fußnote 61: Abbruch- und Unterbrechungsquoten nach Promotionskontext (Euler u. a. 2018, Prüfungsjahrgang 2005), Empfehlung zur Betreuungsvereinbarung.
- Universität Bonn: Guide to Funding, Abschnitt zur Promotion im Unternehmen – Betreuung an der Hochschule, Vertrag zwischen Unternehmen und Universität, Branchen; abgerufen am 3. Oktober 2026.
- Robert Bosch GmbH: Promotion – Programmbeispiel mit dreijährigem befristetem Arbeitsvertrag, Themen, Studienrichtungen, Bewerbungsfrist, Geheimhaltung und Verwertung; abgerufen am 3. Oktober 2026.
- Art. 57 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz – Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3); abgerufen am 3. Oktober 2026.
- TV-L, Anlage B (Entgelttabelle), gültig ab 1. April 2026 – dieselben Werte wie im Gehaltsrechner.
- Veröffentlichungspflicht, zulässige Sperrfristen und Annahmevoraussetzungen: Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.