Bibliothekar werden: Ausbildung, Studium, Referendariat und Gehalt nach TV-L und Besoldung
In diesem Artikel geht es um Bibliothekarinnen und Bibliothekare an wissenschaftlichen Bibliotheken: welche Wege in den Beruf führen, was sie nach TV-L und als Beamte verdienen, was jedes Land beim Referendariat regelt und was beim Archivar anders ist — mit den offenen Stellen in Bibliothek und Archiv.
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Kurz gesagt
Für wen ist dieser Artikel?
- Wer Bibliothekarin oder Bibliothekar werden will und zwischen Ausbildung, Studium und Referendariat abwägt — auch mit einem anderen Studienfach.
- Wer eine Bibliotheks- oder Archivstelle im Blick hat und wissen will, was Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe in der Anzeige bedeuten und welche Häuser ausschreiben.
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Inhalt
Der Beruf hat drei Qualifikationsebenen: die dreijährige Ausbildung zur oder zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI), einen Bachelor in Bibliotheks- und Informationswissenschaft oder Bibliotheksmanagement und — für Fachreferat und Leitung — einen Master oder gleichwertigen Universitätsabschluss, für den höheren Dienst ergänzt um ein zweijähriges Referendariat oder einen Master in Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Die konkreten Wege unterscheiden sich nach Land und Arbeitgeber. Die Ebene zeigt sich später in der Stellenanzeige: Die Entgeltordnung zum TV-L hat für Bibliotheken keine eigenen Merkmale, sie verweist auf die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes — und dort führen Berufsausbildung, Hochschulabschluss und wissenschaftlicher Hochschulabschluss bei entsprechender Tätigkeit zu unterschiedlichen Entgeltgruppen.
Dieser Artikel ordnet die drei Ebenen, nennt die Tarif- und Besoldungswerte mit ihrer Fundstelle, zeigt je Land, wo es einen Vorbereitungsdienst für Bibliothek und Archiv gibt, und stellt den Archivar daneben. Die offenen Stellen stehen auf der Seite Bibliothek, Archiv und Informationsdienste.
Was macht ein Bibliothekar an einer wissenschaftlichen Bibliothek?
Die Ausbildungsordnung des Bundes nennt für die Fachrichtung Bibliothek vier Gebiete: Erwerbung, Erschließung, Bearbeitung von Medien und Bestandspflege sowie Benutzungsdienst und Informationsvermittlung (§ 3 Abs. 2 MedInfoFAngAusbV). Für den höheren Dienst zählt die Bundesverordnung dazu Bestandsaufbau, Bestandserschließung, Benutzungs-, Informations- und Beratungsdienst, Informationstechnik, Bibliotheksbau sowie Organisation, Verwaltung und Leitung (§ 15 Abs. 2 LAP-hDBiblV).
Wie das an einer wissenschaftlichen Bibliothek aussieht, zeigen die Anzeigen je Ebene:
- Fachangestellte (FaMI): Die HS Ruhr West sucht für ihre Bibliothek Beratung an der Informations- und Ausleihtheke, Erwerbung elektronischer und gedruckter Medien, technische Buchbearbeitung und Bestandspflege (TV-L E 9a).
- Bibliothekarin oder Bibliothekar mit Bachelor oder Diplom einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: Die BTU Cottbus-Senftenberg nennt Medienbudget, Lizenzierung von Informationsressourcen, Bestandsaufbau, die Veröffentlichung von Hochschulschriften und Open-Access-Publikationen sowie Schulungen zur Informationskompetenz (E 9b); die Hochschule Pforzheim Schulungen und E-Learning, Bestandsaufbau, Katalogbearbeitung, Auskunft und die Einführung eines neuen Bibliotheksmanagementsystems (E 9b TV-L).
- Wissenschaftliche Bibliothekarin oder wissenschaftlicher Bibliothekar: Fachreferat und Leitung — die Universität Jena schreibt etwa die Leitung ihrer Abteilung Bibliotheksmanagement und -entwicklung samt Stellvertretung der Direktion nach Entgeltgruppe 14 TV-L aus. Im Referendariat gehört die Arbeit in den Fachreferaten zur praktischen Ausbildung, so die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek in Hannover.
Wie wird man Bibliothekar? Ausbildung, Studium, Referendariat
Die drei Ebenen unterscheiden sich nach Abschluss, Dauer und danach, wie später eingruppiert oder verbeamtet wird. Daneben kennen einzelne Länder weitere Zugänge — Hamburg etwa über Studium und Berufstätigkeit, Sachsen-Anhalt für den gehobenen Dienst über den Bachelor ohne Vorbereitungsdienst (Länderkarte).
| Weg | Abschluss | Dauer | Tarif (TV-L, bei entsprechender Tätigkeit) | Laufbahn als Beamter (Eingangsamt im Bund) |
|---|---|---|---|---|
| Ausbildung | Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek | drei Jahre | ab E 5 | — |
| Studium | Bachelor oder Diplom einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Bibliotheks- und Informationswissenschaft bzw. -management | in Bayern sechs Semester im Vorbereitungsdienst | ab E 9b | gehobener Dienst, Eingangsamt A 9 |
| Master + Referendariat | Master oder Staatsexamen in einem Fach, dazu Vorbereitungsdienst oder Master in Bibliotheks- und Informationswissenschaft | zwei Jahre Referendariat | ab E 13 | höherer Dienst, Eingangsamt A 13 |
Ausbildung: Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMI)
Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 2 MedInfoFAngAusbV). Gewählt wird eine von fünf Fachrichtungen: Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur oder Medizinische Dokumentation (§ 1 Abs. 2). Ausgebildet wird auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen — derzeit (Stand 30. September 2026) schreiben unter anderem die Universitäten Freiburg, Mannheim, Düsseldorf und Vechta, die TU Darmstadt, die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und das Bundesarchiv Ausbildungsplätze aus (Stellen).
Studium: Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft
Der Bachelor ist der Weg in den gehobenen Dienst. Wer ihn als Beamtin oder Beamter auf Widerruf absolviert, studiert in einem dualen Vorbereitungsdienst — in Bayern etwa sechs Semester im Studiengang „Bibliotheks- und Informationsmanagement“ am Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen (§§ 29, 30 FachV-Bibl; Einzelheiten in der Länderkarte). Wer frei studiert, bewirbt sich danach auf Stellen als Angestellte oder Angestellter; eine spätere Verbeamtung hängt vom Laufbahnrecht des Landes ab — die LMU München etwa schreibt eine Stelle für Diplom- oder Bachelor-Bibliothekare nach TV-L aus und nennt die Verbeamtung bei Erfüllen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen als Möglichkeit.
Wissenschaftlicher Bibliothekar: Fachstudium plus Referendariat
Für den höheren Dienst verlangen die Ausbildungsordnungen ein abgeschlossenes Universitätsstudium — im Bund ein geeignetes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (§ 4 LAP-hDBiblV), in Bayern Staatsprüfung, Diplom, Magister oder Master. Ein bestimmtes Fach schreiben beide Verordnungen nicht vor. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre (§ 9 LAP-hDBiblV; Bayern § 39 FachV-Bibl), etwa zur Hälfte Theorie und Praxis. Eingangsamt nach der Prüfung ist im Bund die Bibliotheksrätin oder der Bibliotheksrat in Besoldungsgruppe A 13 (§ 1 Abs. 2 LAP-hDBiblV).
Wer ohne Referendariat einsteigen will, braucht für die Entgeltgruppe E 13 eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung; ein Bachelor genügt dafür nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Teil I der Entgeltordnung auch dann nicht, wenn er länger als sechs Semester dauert. Die Entgeltordnung lässt daneben „sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben“ zu — das ist der tarifliche Weg für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.
Was verdient ein Bibliothekar? Gehalt nach TV-L
Für Beschäftigte der Länder — an Hochschulen und Landesbibliotheken — gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), in Hessen der TV-H, für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen der TVöD; einzelne Hochschulen haben eigene Tarifverträge. Für den TV-L ist die Regel ungewöhnlich einfach: Teil II der Entgeltordnung hat einen Abschnitt „Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen“, und er besteht aus einem Satz — „Es findet Teil I Anwendung.“ (Anlage A zum TV-L, Teil II Abschnitt 1). Eingruppiert wird also nach den allgemeinen Merkmalen des Verwaltungsdienstes.
| Ebene | Merkmal in Teil I der Entgeltordnung | Entgeltgruppe |
|---|---|---|
| Fachangestellte (FaMI) | abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens drei Jahren Ausbildungsdauer und entsprechender Tätigkeit | E 5 (Fallgruppe 2) |
| Beschäftigte der E 5 (Fallgruppe 1 oder 2), deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert | E 6 | |
| Beschäftigte der E 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert · deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert | E 8 · E 9a | |
| Bibliothekar mit Bachelor oder Diplom einer Hochschule für angewandte Wissenschaften | abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit | E 9b (Fallgruppe 3) |
| Beschäftigte der E 9b Fallgruppe 2 oder 3, deren Tätigkeit besonders verantwortungsvoll ist | E 9b (Fallgruppe 1) | |
| Tätigkeit hebt sich mindestens zu einem Drittel bzw. ganz durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 9b Fallgruppe 1 heraus | E 10 · E 11 | |
| Tätigkeit hebt sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus E 11 heraus | E 12 | |
| Wissenschaftlicher Bibliothekar | abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (erste Staatsprüfung, Diplom-, Master- oder Magisterprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule) und entsprechende Tätigkeit | E 13 |
| Tätigkeit hebt sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E 13 heraus (ganz oder mindestens zu einem Drittel) oder erfordert mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben; oder mindestens drei Beschäftigte mindestens der E 13 sind durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt | E 14 (Fallgruppen 1–4) | |
| Tätigkeit hebt sich durch das Maß der Verantwortung erheblich aus E 14 Fallgruppe 1 heraus; oder mindestens fünf Beschäftigte mindestens der E 13 sind durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt | E 15 (Fallgruppen 1–2) |
Entscheidend ist dabei immer die Tätigkeit, nicht der Abschluss allein: Wer mit Bachelor eine Stelle ohne entsprechende Tätigkeit annimmt, wird nach der Tätigkeit eingruppiert. Für die Anwendung der Nr. 6 der Vorbemerkungen bestimmt die Protokollerklärung Nr. 2 zu Teil I die Entgeltgruppe 13 als mit der Besoldungsgruppe A 13 vergleichbar.
Entgelttabelle TV-L für Bibliotheksstellen (gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027)
Monatliches Tabellenentgelt bei Vollzeit, brutto, nach Erfahrungsstufe. Bei der Einstellung gilt Stufe 1, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt; mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber Stufe 2, mit mindestens drei Jahren Stufe 3 (§ 16 Abs. 2 TV-L). Einzelheiten: Erfahrungsstufen im TV-L.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 5 | 3.073,97 € | 3.301,87 € | 3.430,99 € | 3.553,66 € | 3.652,34 € | 3.720,25 € |
| E 6 | 3.186,57 € | 3.418,08 € | 3.547,20 € | 3.679,20 € | 3.768,15 € | 3.863,96 € |
| E 8 | 3.419,52 € | 3.659,02 € | 3.795,52 € | 3.925,58 € | 4.069,31 € | 4.158,27 € |
| E 9a | 3.620,10 € | 3.870,81 € | 3.925,58 € | 4.035,07 € | 4.488,99 € | 4.615,76 € |
| E 9b | 3.620,10 € | 3.870,81 € | 4.035,07 € | 4.488,99 € | 4.875,10 € | 5.014,87 € |
| E 10 | 4.038,42 € | 4.299,95 € | 4.599,41 € | 4.904,89 € | 5.486,13 € | 5.644,20 € |
| E 11 | 4.178,35 € | 4.444,86 € | 4.748,43 € | 5.210,41 € | 5.881,02 € | 6.050,95 € |
| E 12 | 4.310,90 € | 4.599,41 € | 5.210,41 € | 5.746,90 € | 6.439,85 € | 6.626,54 € |
| E 13 | 4.759,37 € | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 5.873,56 € | 6.573,97 € | 6.764,69 € |
| E 14 | 5.143,59 € | 5.515,90 € | 5.821,41 € | 6.283,38 € | 6.991,23 € | 7.194,48 € |
| E 15 | 5.658,38 € | 6.067,30 € | 6.283,38 € | 7.050,89 € | 7.632,07 € | 7.854,52 € |
Quelle: TV-L Anlage B, gültig vom 1. April 2026 bis 31. Dezember 2026; die Fassung vom 1. Januar bis 28. Februar 2027 nennt für diese Gruppen dieselben Beträge. Ab 1. März 2027 gilt eine neue Tabelle.
Was die Anzeigen nennen: Beispiele
So sind Bibliotheks- und Archivstellen in aktuellen Ausschreibungen eingruppiert (Stand 30. September 2026, jeweils im Anzeigentext gelesen):
| Stelle | Haus | Eingruppierung |
|---|---|---|
| Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Bereich Bibliothek | Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW | EG 8 TV-L |
| Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek | HS Ruhr West | TV-L E 9a |
| Bibliothekar/in | BTU Cottbus-Senftenberg | E 9b |
| Mitarbeiter/in in der Bibliothek | Hochschule Pforzheim | Entgeltgruppe 9b TV-L |
| Bibliotheksentwicklung und Fachberatung | Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz | E 10 TV-L |
| Administration Bibliotheksmanagementsysteme | Stiftung Preußischer Kulturbesitz | EG 11 TVöD Bund |
| Teamleitung Deutsche Digitale Bibliothek | FIZ Karlsruhe (Leibniz) | Entgeltgruppe 13–14 TVöD (VKA) |
| Leitung Abteilung Bibliotheksmanagement und -entwicklung | Universität Jena | Entgeltgruppe 14 TV-L |
| Stellvertretende Leitung der Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek | Hochschule Fulda | A 14 HBesG oder Entgeltgruppe 14 TV-H |
| Leitung der Hochschul- und Landesbibliothek | HS RheinMain | A 16 HBesG (EG 15 TV-H) |
| Archivrätin / Archivrat | Hessisches Landesarchiv | A 13 HBesG |
Bibliothekar als Beamter: Laufbahn und Besoldung
Bibliotheken und Archive des Bundes und der Länder beschäftigen auch Beamtinnen und Beamte. Im Bund beginnt die Laufbahn des gehobenen Dienstes mit dem Eingangsamt A 9, die des höheren Dienstes mit A 13 (§ 23 Abs. 1 BBesG); die Länder regeln das in ihren Besoldungsgesetzen. Die Amtsbezeichnungen folgen der Laufbahn: im Bund Bibliotheksrätin oder Bibliotheksrat im Eingangsamt des höheren Dienstes (§ 1 Abs. 2 LAP-hDBiblV), in Hessen schreibt das Landesarchiv eine Stelle als Archivrätin oder Archivrat nach A 13 HBesG aus, die HS RheinMain die Leitung ihrer Hochschul- und Landesbibliothek nach A 16.
Wie hoch die Besoldung ist, regelt jedes Land in seinem Besoldungsgesetz; die Beträge unterscheiden sich. Als amtliche Vergleichsgröße die Tabelle des Bundes:
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 8 |
|---|---|---|
| A 9 | 3.354,26 € | 4.283,30 € |
| A 10 | 3.575,51 € | 4.774,53 € |
| A 11 | 4.056,80 € | 5.299,72 € |
| A 12 | 4.334,26 € | 5.814,97 € |
| A 13 | 5.046,30 € | 6.427,89 € |
| A 14 | 5.183,60 € | 6.972,92 € |
| A 15 | 6.289,17 € | 7.846,32 € |
| A 16 | 6.916,29 € | 8.716,97 € |
Quelle: Anlage IV Bundesbesoldungsgesetz, Grundgehalt monatlich, gültig ab 1. März 2024 (BGBl. 2023 I Nr. 414). Für Beamte des gehobenen Dienstes erhöht sich das Grundgehalt in A 9 und A 10 um 10,97 €. Das Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung für 2025 und 2026 ist nach dem Verfahrensstand des Bundesinnenministeriums noch nicht verkündet (Stand 30. September 2026).
Wer den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis ableistet, ist Beamtin oder Beamter auf Widerruf (§ 4 Abs. 4 BeamtStG) und erhält Anwärterbezüge; das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen nennt in seiner Ausschreibung für Staatsarchivreferendare derzeit 1.615,68 € brutto im Monat. Wie Besoldung und Tarif in der Wissenschaft zusammenhängen, erklärt Beamtenbesoldung in der Wissenschaft; den Vergleich Angestellte und Beamte TVöD oder TV-L.
Referendariat und Vorbereitungsdienst in den Bundesländern
Ob und wie ein Land selbst ausbildet, steht in seinen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Nicht jedes Land hat für jede Laufbahn einen eigenen Vorbereitungsdienst; die Karte nennt, was die Verordnungen regeln.
Bibliotheks- und Archivdienst — nach Land
Mit der Maus über ein Land fahren — ein Klick hält die Auswahl fest.
Land wählen
Je Land: ob es einen eigenen Vorbereitungsdienst für den höheren und den gehobenen Bibliotheksdienst und für den Archivdienst gibt, wie lange er dauert und wo ausgebildet wird — mit der amtlichen Fundstelle.
Berlin
Eigenes Bibliotheksreferendariat und Archivausbildung für beide Laufbahnen.
- Bibliothek, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst zwei Jahre, Dienstbezeichnung Bibliotheksreferendarin oder Bibliotheksreferendar; Zugang: Mastergrad, eine gleichwertige Diplomprüfung, eine erste Staatsprüfung oder eine Magisterprüfung (§ 11 LVO-wissD).
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 29 LVO-AVD), höherer Dienst zwei Jahre (§ 33 LVO-AVD), Fachstudien an der Archivschule Marburg.
Fundstelle: § 11 LVO-wissD · § 29 LVO-AVD · § 33 LVO-AVD
Baden-Württemberg
Bibliotheksreferendariat und Archivausbildung für beide Archivlaufbahnen.
- Bibliothek, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst zwei Jahre (§ 6 APrOBibhD); Ausbildungsbehörde ist die Württembergische Landesbibliothek Stuttgart.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 7 APrOArch gD), höherer Dienst zwei Jahre (§ 6 APrOArchhD); Ausbildungsbehörde Landesarchiv, Fachstudien an der Archivschule Marburg.
Fundstelle: § 6 APrOBibhD · APrOArch gD / APrOArchhD (GBl. 2014)
Bayern
Eigene Ausbildung für alle vier Laufbahnen, mit Bibliotheksakademie und Bayerischer Archivschule.
- Bibliothek, gehoben: Bachelorstudium „Bibliotheks- und Informationsmanagement“ im Vorbereitungsdienst, sechs Semester (§ 30 FachV-Bibl); Eingangsamt Bibliotheksinspektor A 9 (BayBesG Anlage 1).
- Bibliothek, höher: Vorbereitungsdienst zwei Jahre, fachtheoretische und praktische Ausbildung von je einem Jahr (§ 39 FachV-Bibl); Eingangsamt Bibliotheksrat A 13.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 30 FachV-Arch), höherer Dienst zwei Jahre (§ 43 FachV-Arch) an der Bayerischen Archivschule.
Fundstelle: FachV-Bibl · FachV-Arch · BayBesG Anlage 1
Brandenburg
Die Laufbahnverordnung des Landes nennt keinen eigenen Vorbereitungsdienst für Archiv oder Bibliothek.
- Laufbahn: Laufbahnrecht nach der Laufbahnverordnung (LVO) des Landes.
Fundstelle: LVO Brandenburg
Bremen
Archivausbildung für beide Laufbahnen; das Bibliotheksreferendariat läuft über Niedersachsen.
- Archiv: gehobener Dienst in der Regel drei Jahre, höherer Dienst in der Regel zwei Jahre (je § 6 der bremischen Ausbildungsordnungen), Fachstudien an der Archivschule Marburg.
- Bibliothek, höherer Dienst: Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Hannover bildet nach eigener Angabe für Niedersachsen, Bremen und Hamburg aus.
Fundstelle: APO-ArchivD Bremen (höherer Dienst) · GWLB Hannover
Hamburg
Archivausbildung für beide Laufbahnen; Bibliotheksdienst über Studium und Berufstätigkeit.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 6 APO-ArchivD), höherer Dienst als zweijähriges Referendariat am Staatsarchiv mit Fachstudien an der Archivschule Marburg.
- Bibliothek, gehoben: Zugang über Bachelor oder gleichwertigen Abschluss mit Schwerpunkt Bibliotheks-, Medien- oder Informationswissenschaften und zwei Jahre entsprechende Berufstätigkeit (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 HmbLVO-WissD).
- Bibliothek, höher: Zugang über Master oder gleichwertigen Abschluss mit diesem Schwerpunkt und mindestens drei Jahre Berufstätigkeit, unter Voraussetzungen auf bis zu ein Jahr verkürzt (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 HmbLVO-WissD).
Fundstelle: § 6 APO-ArchivD · § 4 HmbLVO-WissD · Staatsarchiv Hamburg, Referendariat
Hessen
Bibliotheksreferendariat mit Fernstudium an der Humboldt-Universität, Archivausbildung für beide Laufbahnen.
- Bibliothek, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst zwei Jahre (§ 7 APOhDwB), Zugang mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss (§ 3).
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 6 APOgDArch), höherer Dienst zwei Jahre (§ 7 APOhDArchiv), Fachstudien an der Archivschule Marburg.
Fundstelle: APOhDwB 2019 · APOhDArchiv 2021 · APOgDArch 2024
Mecklenburg-Vorpommern
Eine Ausbildungsordnung für beide Archivlaufbahnen.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 9 APOA), höherer Dienst zwei Jahre (§ 29 APOA), Fachstudien an der Archivschule Marburg.
- Bibliothek: Die Allgemeine Laufbahnverordnung ordnet den früheren gehobenen Bibliotheksdienst dem ersten, den höheren dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zu (Anlage 3 ALVO M-V).
Fundstelle: APOA Lg2E1/2 AD M-V · ALVO M-V
Niedersachsen
Bibliotheksreferendariat an der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek, Archivausbildung für beide Laufbahnen.
- Bibliothek, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst 24 Monate (§ 4 APVO-WissD-BiblD), Zugang mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 9) oder ein Jahr nach einem Bachelor des Archivwesens (§ 5), höherer Dienst 24 Monate (§ 27 APVO-AD-Archiv).
Fundstelle: § 4 APVO-WissD-BiblD · APVO-AD-Archiv
Nordrhein-Westfalen
Archivreferendariat am Landesarchiv mit der Archivschule Marburg.
- Archiv, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst zwei Jahre (§ 6 VAP ArchD), Dienstbezeichnung Staatsarchivreferendarin oder Staatsarchivreferendar.
- Archiv, gehobener Dienst: Nach dem Faltblatt des Landesarchivs: 14 Monate fachpraktische Studienzeiten, 18 Monate fachwissenschaftliche Studienzeiten an der Archivschule Marburg und 4 Monate Studium der Verwaltungswissenschaft.
Fundstelle: VAP ArchD (2017) · Landesarchiv NRW, Faltblatt gehobener Dienst
Rheinland-Pfalz
Eigene Ausbildungsordnungen für alle vier Laufbahnen; theoretische Ausbildung in München.
- Bibliothek, gehoben: Vorbereitungsdienst drei Jahre mit einem Bachelorstudium über sechs Semester (§§ 6, 7 BiblgDAPO 2024).
- Bibliothek, höher: Vorbereitungsdienst zwei Jahre (§ 6 BiblhDAPO), Zugang mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 7 ArchivgDAPO), höherer Dienst in der Regel zwei Jahre (§ 6), Ausbildung am Landeshauptarchiv Koblenz.
Fundstelle: BiblgDAPO 2024 · BiblhDAPO 2012 · ArchivgDAPO · Archiv, viertes Einstiegsamt
Saarland
Höherer Archivdienst nach der hessischen Ausbildungsordnung.
- Archiv, höherer Dienst: Es gilt die hessische APOhDArchiv „in der jeweils geltenden Fassung entsprechend“ (§ 1 ArchivhDAPV SL 2023): zwei Jahre, Zugang mit Master.
Fundstelle: ArchivhDAPV SL 2023
Sachsen
Eine Ausbildungsordnung für beide Archivlaufbahnen.
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre (§ 9 SächsAPOArchiv), höherer Dienst zwei Jahre (§ 28), mit Archivschule Marburg und Hochschule Meißen.
Fundstelle: SächsAPOArchiv
Sachsen-Anhalt
Bibliotheksreferendariat und Archivausbildung; gehobener Bibliotheksdienst über den Bachelor.
- Bibliothek, höher: Vorbereitungsdienst zwei Jahre (§ 9 APVO höhBiblD), Dienstbezeichnung Bibliotheksreferendar.
- Bibliothek, gehoben: Laufbahn ohne Vorbereitungsdienst: Zugang mit Bachelor im Bibliothekswesen oder Informations- und Dokumentationswesen (LVO LSA Anlage 1 Nr. 7.2.4).
- Archiv: gehobener Dienst drei Jahre, nach einem Bachelor des Archivwesens zwölf Monate; höherer Dienst zwei Jahre (APVOArchivD LSA).
Fundstelle: APVO höhBiblD · LVO LSA · APVOArchivD LSA (höherer Dienst)
Schleswig-Holstein
Bibliotheksreferendariat über die Universität Kiel, Archivausbildung für beide Laufbahnen.
- Bibliothek, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst 24 Monate (§ 10 LAPO WD-BD-LG 2/2), Zugang mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss.
- Archiv: erstes Einstiegsamt drei Jahre, zweites Einstiegsamt zwei Jahre (§ 9 LAPO ArchD); im zweiten Einstiegsamt Archivrätin oder Archivrat, A 13 (§ 1 Abs. 3).
Fundstelle: LAPO WD-BD-LG 2/2 · LAPO ArchD
Thüringen
Archivreferendariat am Landesarchiv mit der Archivschule Marburg.
- Archiv, höherer Dienst: Vorbereitungsdienst in der Regel zwei Jahre (§ 9 ThürAPOhArchD), Zugang mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss.
- Bibliothek: Das Laufbahngesetz ordnet den früheren höheren Bibliotheksdienst dem höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst zu (ThürLaufbG Anlage 2).
Fundstelle: ThürAPOhArchD · ThürLaufbG
Archivar: Was ist anders als beim Bibliothekar?
Archivarinnen und Archivare übernehmen Unterlagen aus Verwaltung und Wissenschaft, erschließen sie und machen sie zugänglich. Die Ausbildungsordnung nennt für die Fachrichtung Archiv: Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Erschließung, technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Informationsvermittlung und Benutzungsdienst (§ 3 Abs. 2 MedInfoFAngAusbV).
Die Ebenen sind dieselben wie in der Bibliothek, die Ausbildungsorte andere. Für den höheren Archivdienst verlangt der Bund einen Master oder gleichwertigen Abschluss, etwa in Geschichts-, Rechts-, Sozial- oder Verwaltungswissenschaften; der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre (§ 10 HArchDVDV) mit Fachstudien an der Archivschule Marburg. Der gehobene Archivdienst des Bundes dauert drei Jahre (§ 12 GArchDVDV) — mit Praktika im Bundesarchiv, einem Fachstudium an der Hochschule Mayen und einem Fachstudium an der Archivschule Marburg. Bayern bildet den höheren Archivdienst an der Bayerischen Archivschule aus, den gehobenen am Fachbereich Archiv- und Bibliothekswesen seiner Beamtenfachhochschule (Länderkarte).
Tariflich gilt für Archive derselbe Satz wie für Bibliotheken: Teil I der Entgeltordnung. Die Gehaltswerte oben gelten also auch hier. Aktuell schreiben das Bundesarchiv, das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen und das Niedersächsische Landesarchiv Referendariate aus, das Hessische Landesarchiv eine Stelle nach A 13 — alle unter Bibliothek, Archiv und Informationsdienste bzw. in der Stellensuche.
Wo arbeiten Bibliothekare in der Wissenschaft?
Wissenschaftliche Bibliotheken sind die Universitäts- und Hochschulbibliotheken, die Staats- und Landesbibliotheken und die Bibliotheken der Forschungseinrichtungen. Welche Häuser gerade ausschreiben, zeigt der Bestand dieser Website: Universitätsbibliotheken wie in Jena, an der LMU München, in Wuppertal oder Kassel; Hochschulbibliotheken wie in Pforzheim, Fulda, an der HS RheinMain oder der HS Ruhr West; Landeseinrichtungen wie das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz; Forschungseinrichtungen wie FIZ Karlsruhe, Institute der Max-Planck-Gesellschaft und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Archivstellen und Referendariate schreiben derzeit das Bundesarchiv, die Landesarchive in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen und die Staatlichen Archive Bayerns aus, Praktika auch das Deutsche Literaturarchiv Marbach und die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften. Alle Häuser mit Profil stehen im Verzeichnis Bibliotheken, Museen und Archive.
Offene Stellen in Bibliothek und Archiv
Offene Stellen für Bibliothekarinnen, Bibliothekare, Fachangestellte und Archivare an Universitäten, Hochschulen, Landesbibliotheken, Archiven und Forschungseinrichtungen sammelt die Seite Bibliothek, Archiv und Informationsdienste (38). Darunter stehen die neuesten Ausschreibungen; die Zahl kommt aus derselben Stellensuche wie die Liste. Ausbildungsplätze als FaMI stehen unter Ausbildung.
Passende Stellen
38 Stellen in Bibliothek und Archiv aktuell ausgeschrieben
Häufige Fragen zum Bibliothekar
Wie wird man Bibliothekar?
Der Beruf hat drei Qualifikationsebenen: die dreijährige Ausbildung zur oder zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (FaMI), einen Bachelor in Bibliotheks- und Informationswissenschaft oder Bibliotheksmanagement (gehobener Dienst) und einen Master oder gleichwertigen Universitätsabschluss, für den höheren Dienst ergänzt um ein zweijähriges Referendariat oder einen Master in Bibliotheks- und Informationswissenschaft (wissenschaftlicher Bibliothekar). Die konkreten Wege regeln die Länder unterschiedlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Bibliothekar?
Die Ausbildung zur oder zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste dauert drei Jahre (§ 2 MedInfoFAngAusbV). Das Bachelorstudium im Vorbereitungsdienst dauert in Bayern sechs Semester, das Referendariat für den höheren Dienst im Bund und in Bayern zwei Jahre.
Was verdient ein Bibliothekar?
Nach TV-L richtet sich die Entgeltgruppe nach Abschluss und Tätigkeit: mit Bachelor oder Diplom einer Hochschule für angewandte Wissenschaften und entsprechender Tätigkeit E 9b, das sind vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 3.620,10 € in Stufe 1 bis 5.014,87 € in Stufe 6 (brutto, Vollzeit). Mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (etwa Master) und entsprechender Tätigkeit gilt E 13 (4.759,37 € bis 6.764,69 €). E 14 oder E 15 setzen eine tarifliche Heraushebung oder eine Mindestzahl ständig unterstellter Beschäftigter voraus.
Was verdient ein FaMI?
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind nach TV-L mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit in E 5 eingruppiert (3.073,97 € bis 3.720,25 €). Erfordert die Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse oder selbständige Leistungen, sind E 6, E 8 oder E 9a möglich; die HS Ruhr West schreibt eine FaMI-Stelle etwa nach E 9a aus.
Was ist ein wissenschaftlicher Bibliothekar?
Eine Bibliothekarin oder ein Bibliothekar des höheren Dienstes: mit abgeschlossenem Universitätsstudium in einem Fach und bibliothekarischer Zusatzqualifikation über das zweijährige Referendariat oder einen Master in Bibliotheks- und Informationswissenschaft. Zur Ausbildung gehören nach § 15 LAP-hDBiblV Bestandsaufbau und -erschließung, Benutzungs- und Beratungsdienst sowie Organisation und Leitung; tariflich E 13 bei entsprechender Tätigkeit, als Beamter im Bund ab A 13 (Bibliotheksrat).
Kann man als Quereinsteiger Bibliothekar werden?
Je nach Laufbahnordnung und Ausschreibung ist ein Quereinstieg mit einem geeigneten Master oder gleichwertigen Abschluss in einem anderen Fach möglich, etwa über das Referendariat; welche Studienfächer geeignet sind, bestimmen die Ordnungen und Ausbildungsbehörden der Länder. Tariflich kennt die Entgeltordnung zum TV-L außerdem „sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben“.
Werden Bibliothekare verbeamtet?
Das ist möglich: Bund und Länder haben Laufbahnen für den Bibliotheksdienst; im Bund beginnt der gehobene Dienst mit dem Eingangsamt A 9, der höhere mit A 13. Wer das Referendariat im Beamtenverhältnis ableistet, ist Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Stellen werden auch für Angestellte nach TV-L ausgeschrieben; manche Häuser, etwa die LMU München, nennen die Verbeamtung als Möglichkeit, wenn die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Bibliothekar und Archivar?
Die Bibliothek erwirbt Medien, erschließt sie und stellt sie zur Nutzung bereit; das Archiv übernimmt Schriftgut und andere Unterlagen aus Verwaltung und Wissenschaft und erschließt sie. Die Ebenen (Ausbildung, gehobener, höherer Dienst) und die Eingruppierung nach TV-L sind gleich, die Ausbildungsorte andere: Die Fachstudien des Archivdienstes finden nach den Verordnungen des Bundes und mehrerer Länder an der Archivschule Marburg statt, in Bayern an der Bayerischen Archivschule.
Was verdient ein Archivar?
Dasselbe wie in der Bibliothek: Für Archive gilt nach der Entgeltordnung zum TV-L Teil I, also E 5 mit Ausbildung, E 9b mit Bachelor oder Diplom einer Hochschule für angewandte Wissenschaften und E 13 mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, jeweils bei entsprechender Tätigkeit. E 14 und E 15 setzen auch im Archiv die tariflichen Heraushebungsmerkmale oder mindestens drei bzw. fünf durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellte Beschäftigte mindestens der E 13 voraus. Im Bund beginnt der gehobene Dienst mit A 9, der höhere mit A 13; das Hessische Landesarchiv schreibt eine Archivratsstelle nach A 13 HBesG aus.
Quellen
Tarif und Besoldung
- Eingruppierung: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A) in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 13, Teil I (Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst, Protokollerklärungen Nr. 1, 2 und 11) und Teil II Abschnitt 1, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (abgerufen 30.09.2026).
- Entgelttabelle: TV-L Anlage B, gültig 1. April bis 31. Dezember 2026 und 1. Januar bis 28. Februar 2027, TdL (abgerufen 30.09.2026).
- Stufenzuordnung: TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14, § 16 Abs. 2 (abgerufen 30.09.2026).
- Besoldung: § 23 BBesG (Eingangsämter), Anlage IV BBesG (gültig ab 1. März 2024); BMI, Gesetzgebungsverfahren Besoldungsanpassung 2025/2026 (abgerufen 30.09.2026).
Ausbildung und Laufbahn
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (MedInfoFAngAusbV), §§ 1–3.
- Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV), §§ 1, 4, 9.
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes (HArchDVDV), §§ 5, 10; gehobener Archivdienst des Bundes (GArchDVDV), §§ 5, 12.
- Landesrecht: die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder, je Land in der Karte verlinkt (gelesen am amtlichen Portal bzw. im amtlichen Volltext am 30.09.2026).
Ausschreibungen (Beispiele, keine Vollerhebung)
- Anzeigen der genannten Häuser auf wissenschaftsstellen.de, jeweils im Anzeigentext beim Arbeitgeber gelesen am 30.09.2026.
Geltung: Die TV-L-Werte gelten bis 28. Februar 2027.