Juniorprofessur: Voraussetzungen, Ablauf und Gehalt W1

Eine Juniorprofessur ist eine befristete Professur (W1) für frisch Promovierte: eigenständig in Forschung und Lehre, meist sechs Jahre, mit Zwischenbewertung nach drei oder vier Jahren. Wer sie bekommt, entscheidet nicht das Lebensalter, sondern der Abstand zur Promotion – in Bayern und Niedersachsen in der Regel höchstens vier Jahre. Ob sie zur Professur führt, hängt an einem Wort in der Ausschreibung: Tenure Track. 2024 hatten ihn 869 von 1.767 Juniorprofessuren; die übrigen enden mit der Befristung. Hier lesen Sie, wie der Weg läuft, was Sie verdienen und worauf Sie vor der Zusage bestehen sollten.

Von Aktualisiert: 7. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
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Junge Professorin hält eine Vorlesung im Hörsaal mit einem Versuchsaufbau

Kurz gesagt

Vor der Zusage prüfen

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Inhalt

Was ist eine Juniorprofessur?

Eine Juniorprofessur ist eine befristete Professur für Promovierte, besoldet nach W1: Sie forschen und lehren eigenständig, betreuen Abschlussarbeiten und werben eigene Drittmittel ein – in der Regel sechs Jahre lang, mit einer Zwischenbewertung nach drei oder vier Jahren.

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren arbeiten nicht einem Lehrstuhl zu, sondern vertreten ein eigenes Fachgebiet mit eigenen Lehrveranstaltungen; in Nordrhein-Westfalen etwa gehören sie zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (§ 11 HG NRW). Ob und wie weit sie Promotionen betreuen und prüfen, regelt die Promotionsordnung der Fakultät. In Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg etwa werden sie Beamtinnen oder Beamte auf Zeit; alle drei Länder lassen auch ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis zu (§ 39 Abs. 5 HG NRW, Art. 63 Abs. 2 und 5 BayHIG, § 51 Abs. 7 und 8 LHG Baden-Württemberg).

Der Unterschied zur „normalen“ Professur liegt in zwei Punkten: Die Juniorprofessur ist befristet, und sie wird zwischendurch bewertet. In zwölf Ländern hat sie zwingend zwei Phasen, Baden-Württemberg kann sie so teilen: Wer die Zwischenbewertung besteht, wird für die zweite Phase verlängert; wer sie nicht besteht, kann zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Bayern noch um bis zu ein Jahr verlängert werden und scheidet dann aus. Berlin und Rheinland-Pfalz ernennen gleich für sechs Jahre und bewerten unterwegs. Am Ende steht entweder die Übernahme auf eine Professur auf Lebenszeit – wenn die Stelle einen Tenure Track hat und die Evaluation positiv ausfällt – oder die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Professur an einer anderen Hochschule. Fast alle Juniorprofessuren gibt es an Universitäten; an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind sie die Ausnahme.

Eingeführt wurde die Juniorprofessur 2002 mit einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes. Das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses Gesetz 2004 insgesamt für nichtig, weil der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hatte (Urteil vom 27. Juli 2004, 2 BvF 2/02); die Juniorprofessur selbst blieb, heute steht sie in den Hochschulgesetzen der Länder. Sie steht neben der Habilitation: Die Juniorprofessur ist dafür gedacht, die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen zu erbringen, die eine Professur verlangt – Berlin setzt sogar voraus, dass sie bei der Berufung noch nicht vorliegen (§ 102a BerlHG). Welche Titel nach der Promotion hinzukommen können und welcher davon ein akademischer Grad ist, ordnet der Beitrag akademische Titel ein.

Wie viele Juniorprofessuren gibt es?

Die Hochschulpersonalstatistik weist für 2024 1.767 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren aus, davon 1.688 an Universitäten. 869 von ihnen führt sie als „Professoren mit Tenure-Track“ – knapp die Hälfte. Frauen: 888, Männer: 879 (Stichtag 1. Dezember 2024; Statistisches Bundesamt, Tabelle 21341-05). Zum Vergleich: Professuren insgesamt, die Juniorprofessuren eingeschlossen, gab es 2024 in Deutschland 52.078. Am häufigsten sind Juniorprofessuren in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (533), vor Mathematik und Naturwissenschaften (385), den Geisteswissenschaften (319) und den Ingenieurwissenschaften (235); in Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften sind es 140 (Tabelle 21341-07). Die Juniorprofessur ist damit ein schmaler Weg – aber einer, der in den Ausschreibungen sichtbar ist: wie viele gerade offen sind, zählen wir unten.

Wie wird man Juniorprofessor?

Juniorprofessorin oder Juniorprofessor wird, wer ein abgeschlossenes Studium, pädagogische Eignung und eine herausragende Promotion mitbringt, im Berufungsverfahren überzeugt – und sich rechtzeitig bewirbt: Entscheidend ist der Abstand zur Promotion, in Bayern und Niedersachsen in der Regel höchstens vier Jahre.

Die Landeshochschulgesetze nennen fast wortgleich drei Einstellungsvoraussetzungen, neben den allgemeinen dienstrechtlichen: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, „die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird“ (§ 51 Abs. 2 LHG Baden-Württemberg; ähnlich Art. 63 Abs. 1 BayHIG, § 102a BerlHG, § 30 Abs. 2 NHG). Unser Rat für die pädagogische Eignung: Legen Sie Lehrnachweise bei – eigene Lehrveranstaltungen, Evaluationen, eine hochschuldidaktische Weiterbildung, ein Lehrkonzept. Mit ärztlichen Aufgaben verlangen Niedersachsen und Berlin in der Regel zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt (§ 30 Abs. 2 NHG, § 102a BerlHG).

Ausgewählt wird in einem Berufungsverfahren; wie es im Einzelnen abläuft, regeln Landesrecht und Berufungsordnung der Hochschule. Was in die Unterlagen gehört, erklärt der Artikel Bewerbung auf eine Professur; den Ablauf beschreibt Berufungsverfahren.

Frist seit der Promotion: Es zählt nicht das Alter

Wer nach dem „Alter“ für eine Juniorprofessur fragt, meint fast immer diese Frist. Die Gesetze messen nicht das Lebensalter, sondern Zeiträume rund um die Promotion – mit unterschiedlichem Anfang und Ende:

  • Bayern: Zwischen Promotion und Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre liegen, in der Medizin und der klinischen Psychologie sieben (Art. 63 Abs. 1 BayHIG).
  • Niedersachsen: Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung sollen nicht mehr als vier Jahre liegen, in der Medizin neun (§ 30 Abs. 5 NHG).
  • Berlin: Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung dürfen im Regelfall nicht mehr als sechs Jahre liegen, in der Medizin neun (§ 102a BerlHG).
  • Brandenburg: Gezählt wird die hauptberufliche wissenschaftliche Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung, in der Regel höchstens vier Jahre, bei einer Ausschreibung mit Tenure Track sechs (§ 47 Abs. 2 BbgHG).

In allen vier Ländern verlängert die Betreuung von Kindern die Frist, in Bayern, Niedersachsen und Berlin auch die Pflege von Angehörigen – dort um bis zu zwei Jahre je Kind oder Pflegefall, in Brandenburg um zwei Jahre je Kind unter 18. Baden-Württemberg rechnet anders: Wer vor oder nach der Promotion als Akademische Mitarbeiterin oder Akademischer Mitarbeiter beschäftigt war, soll für Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre gebraucht haben, in der Medizin neun (§ 51 Abs. 3 LHG). Nordrhein-Westfalen nennt keine solche Frist. Es sind Soll- beziehungsweise Regelfallvorgaben; Ausnahmen sind möglich, in Brandenburg nur in besonders begründeten Fällen. Wer schon fünf Jahre nach der Promotion steht, sollte deshalb nicht jede Ausschreibung abhaken, sondern gezielt in den Ländern suchen, die längere Fristen haben, und die Ausschreibung genau lesen.

Und das Lebensalter? Eine Altersgrenze nennen die Vorschriften zur Juniorprofessur nicht. Sie kann aber aus dem Beamtenrecht kommen, wenn die Juniorprofessur im Beamtenverhältnis besetzt wird. In Nordrhein-Westfalen etwa wird als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer – dazu zählen dort auch Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren – nur verbeamtet, wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Grenze erhöht sich für Kinderbetreuung und Pflege um bis zu drei Jahre je Fall, höchstens sechs (§ 39a HG NRW). Für eine Juniorprofessur mit Mitte dreißig spielt das kaum eine Rolle, für späte Wechsel aus der Praxis schon.

Wechsel der Hochschule

Wer schon an der berufenden Hochschule arbeitet, wird in mehreren Ländern nur berücksichtigt, wenn er zwischendurch die Hochschule gewechselt hat oder mindestens zwei Jahre außerhalb wissenschaftlich tätig war (etwa § 51 Abs. 5 LHG Baden-Württemberg). Die Regeln je Land erklärt Hausberufungsverbot. Und umgekehrt: In Brandenburg kann eine schon abgeschlossene Habilitation im ausgeschriebenen Fach einer Einstellung entgegenstehen (§ 47 Abs. 1 BbgHG), Berlin verlangt, dass die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen für eine Professur bei der Berufung noch nicht vorliegen (§ 102a BerlHG). Die Juniorprofessur ist für den Weg zur Professur gedacht, nicht für die Zeit danach.

Juniorprofessur oder Habilitation?

Mit Tenure Track ist die Juniorprofessur der bessere Weg: eine eigene bezahlte W1-Stelle, eigene Lehre und bei positiver Evaluation die bereits zugesagte Professur. Ohne Tenure Track ist sie eine Wette auf sechs Jahre, die einen Plan B braucht.

Beide Wege führen zum selben Ziel: zu den zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen, die eine Universitätsprofessur verlangt. Nordrhein-Westfalen etwa nennt dafür Juniorprofessur und Habilitation nebeneinander (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 HG NRW). Die Wege unterscheiden sich darin, was Sie unterwegs haben:

FrageJuniorprofessurHabilitation
Was ist es?eine befristete Professur (W1)ein Prüfungsverfahren der Fakultät, keine Stelle
Wovon leben Sie?vom Gehalt der Stelle (W1)von einer eigenen Stelle, meist als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Akademischer Rat auf Zeit, oder von Drittmitteln
Wie selbstständig?eigenes Fachgebiet, eigene Lehre; Promotionsbetreuung nach der Promotionsordnungmeist einem Lehrstuhl zugeordnet
Wie lange?befristet, in der Regel sechs Jahreohne feste Dauer; begrenzt durch die Befristung der Stelle
Was steht am Ende?mit Tenure Track und positiver Evaluation die zugesagte Professur auf Lebenszeit, sonst die Bewerbungdie Lehrbefugnis (Venia legendi), dann die Bewerbung

Was die Tabelle nicht zeigt: Die Fristen seit der Promotion gelten für die Juniorprofessur. Wessen Promotion länger zurückliegt, für den bleiben die Habilitation oder andere gleichwertige Leistungen, in Nordrhein-Westfalen etwa auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder außerhalb der Hochschule (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 HG NRW).

Unsere Einordnung: Wer eine Juniorprofessur mit Tenure Track und schriftlich festgelegten Kriterien angeboten bekommt, sollte sie in aller Regel nehmen – sie ist der direkteste Weg zur Professur, den es im deutschen System gibt. Eine Juniorprofessur ohne Tenure Track ist dagegen nur dann gut, wenn Sie einen Plan B haben, etwa ein zweites Standbein außerhalb der Hochschule; ob daneben eine Habilitation möglich ist, klären Sie vorab mit der Fakultät und ihrer Habilitationsordnung. Sechs Jahre Professur ohne Zusage enden sonst mit einer Bewerbungsphase, die Sie zu einem Zeitpunkt trifft, an dem die Fristen für die nächste befristete Stelle oft abgelaufen sind. Wie viele der offenen Stellen einen Tenure Track nennen, zeigt die Zählung unten.

Wo steht die Juniorprofessur auf dem Weg zur Professur?

Die Leiste zeigt den klassischen Weg über die Habilitation. Nicht jede Station ist Pflicht: Privatdozentin oder Privatdozent und außerplanmäßige Professur sind mögliche Zwischenschritte, keine Voraussetzungen für einen Ruf. Die Juniorprofessur steht nicht in dieser Kette, sie verläuft parallel dazu. Sie beginnt nach der Promotion oder einer kurzen Postdoc-Phase und ist ein eigener Weg zu den Leistungen, die sonst die Habilitation belegt (in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, § 36 Abs. 1 Nr. 4 HG NRW). Am Ende führt sie in ein Berufungsverfahren an einer anderen Hochschule – oder, mit Tenure Track und positiver Evaluation, auf die zugesagte Professur an der eigenen; Nordrhein-Westfalen sieht dafür keine neue Ausschreibung vor (§ 38a Abs. 1 HG NRW).

Den ganzen Weg von der Promotion bis zum Ruf mit allen Abzweigungen – Postdoc, Habilitation, Juniorprofessur, Nachwuchsgruppe – beschreibt Wie werde ich Professor?; die Habilitation selbst erklärt Habilitation.

Wie läuft eine Juniorprofessur ab – mit oder ohne Tenure Track?

Meist läuft eine Juniorprofessur in zwei Phasen: Nach drei oder vier Jahren wird bewertet, ob Sie sich in Forschung und Lehre bewährt haben, dann wird verlängert, in der Regel auf insgesamt sechs Jahre; Bayern verlängert die bis zu vier Jahre der ersten Phase um drei. Berlin und Rheinland-Pfalz ernennen gleich für sechs Jahre.

Wie lange dauert eine Juniorprofessur?

In der Regel sechs Jahre, aber nicht überall in derselben Form. Sechs Länder befristen zunächst auf bis zu vier Jahre und verlängern nach einer positiven Evaluation auf insgesamt sechs (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen). Baden-Württemberg ernennt für bis zu sechs Jahre; befristet es zunächst auf bis zu vier, folgt am Ende eine Zwischenevaluation (§ 51 Abs. 7 LHG). Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt teilen in drei plus drei Jahre. Berlin ernennt gleich für sechs Jahre und bewertet im vierten Jahr (§ 102b BerlHG), Rheinland-Pfalz ernennt für sechs Jahre in einer Phase (§ 54 HochSchG); Bayern ernennt für bis zu vier Jahre und verlängert bei Bewährung um drei (Art. 63 Abs. 2 BayHIG), mit Tenure Track nach positiver Zwischenevaluierung um bis zu vier (Art. 63 Abs. 4 BayHIG). Hessen hat statt der Juniorprofessur die Qualifikationsprofessur mit einer Bewährungsphase von höchstens sechs Jahren.

Ein Beispiel im Wortlaut: In Nordrhein-Westfalen werden Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren für die Dauer von drei Jahren zu Beamtinnen oder Beamten auf Zeit ernannt. Haben sie sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt, soll das Beamtenverhältnis um weitere drei Jahre verlängert werden; ohne Bewährung kann es um bis zu ein Jahr verlängert werden. Haben sie sich bewährt, ist im sechsten Jahr eine weitere Verlängerung um ein Jahr möglich (§ 39 Abs. 5 HG NRW). Fällt die Evaluation negativ aus, kann auch in Bayern um bis zu ein Jahr verlängert werden (Art. 63 Abs. 2 BayHIG). Die Regeln jedes Landes mit Wortlaut und Fundstelle stehen in der Länderkarte zum Tenure Track.

Was in der Zwischenevaluation geprüft wird

Über die Verlängerung entscheidet eine Evaluation der Leistungen in Forschung und Lehre, meist mit externen Gutachten. Was im Einzelnen zählt, steht in der Evaluationsordnung der Hochschule. Fragen Sie nach, wie Publikationen, eingeworbene Drittmittel, Lehrevaluationen, Betreuung, Gremienarbeit und internationale Sichtbarkeit gewichtet werden. Entscheidend ist nicht die Liste, sondern ihre Gewichtung – und dass sie bei Dienstantritt schriftlich vorliegt. Unklare Erwartungen sind das größte vermeidbare Risiko der Juniorprofessur.

Mit Tenure Track: Die Professur ist vorab zugesagt

Mit Tenure Track ist die Juniorprofessur mit einer Zusage verbunden: Schon bei der Besetzung wird die Berufung auf eine Professur auf Lebenszeit zugesagt – für den Fall, dass Sie die vorab festgelegten Leistungen erbringen und die Evaluation das bestätigt. Nordrhein-Westfalen etwa sieht dann von einer neuen Ausschreibung der Professur ab (§ 38a Abs. 1 HG NRW). Wie weit die Zusage reicht, hängt an Landesrecht und an dem, was Ihnen schriftlich zugesagt wird. Achten Sie auf zwei Dinge: Steht die Zusage in der Ausschreibung und im Berufungsangebot, nicht nur als „Option“? Und welches Amt ist das Ziel, W2 oder W3? Wie die Tenure-Evaluation läuft, was bei negativem Ergebnis gilt und woran man einen echten Tenure Track von einer bloßen Möglichkeit unterscheidet, erklärt Tenure Track: Ablauf und Regeln der Länder.

Ohne Tenure Track: Was nach sechs Jahren kommt

Ohne Tenure Track endet die Stelle mit ihrer Befristung. Danach bleibt die Bewerbung auf ausgeschriebene Professuren, an der eigenen Hochschule nur in den Grenzen des Hausberufungsverbots. Wer bis zum Ende der Befristung keinen Ruf hat, braucht eine Anschlussstelle. Deshalb gehört die Bewerbung auf W2- und W3-Professuren schon in die Jahre nach der Zwischenbewertung, nicht erst ins letzte Jahr.

Wie viel Lehre?

Die Lehrverpflichtung ist niedriger als bei einer W2- oder W3-Professur und steigt meist nach der Zwischenevaluation. Beispiele aus den Lehrverpflichtungsverordnungen: Baden-Württemberg vier Semesterwochenstunden, nach positiver Evaluation sechs (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 LVVO); Bayern fünf, danach sieben (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AVBayHIG); Berlin vier Lehrveranstaltungsstunden in den ersten drei Jahren, danach sechs (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LVVO); Nordrhein-Westfalen vier, danach fünf (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 LVV); Niedersachsen durchgehend vier (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 LVVO). Die Werte jedes Landes stehen im Artikel Lehrdeputat und den Länderseiten dort.

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Was verdient eine Juniorprofessorin (W1)?

Eine Juniorprofessorin verdient je nach Land zwischen rund 5.320 und 6.130 Euro brutto im Monat Grundgehalt (W1); das Grundgehalt bleibt über die ganze Laufzeit gleich, nur Sachsen kennt eine zweite Stufe, die darüber liegt.

Die Besoldung richtet sich nach der W-Besoldungsordnung des jeweiligen Bundeslandes. Anders als im Tarif (E 13 TV-L) gibt es in W 1 keine Erfahrungsstufen — das Grundgehalt bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Nur Sachsen kennt eine zweite Stufe.

Bundesland W 1 Grundgehalt gültig ab Fundstelle
Baden-Württemberg6.128,72 €01.04.2026LBV Baden-Württemberg, Grundgehaltssätze LBesO B und W
Bayern5.694,94 €01.10.2026Bayerisches Landesamt für Finanzen, Anlage 3 (BesO W), gültig ab 1. Oktober 2026
Berlin5.661,94 €01.04.2026GVBl. Berlin Nr. 22 v. 08.07.2026, S. 500 (Besoldungsordnung W)
Brandenburg5.445,67 €01.10.2024Anlage 4 BbgBesG (ZBB Brandenburg)
Bremen5.321,74 €01.02.2025Anlage 3 BremBesG (Brem.GBl. 2024 S. 720)
Hamburg5.361,94 €01.02.2025Anlage VI HmbBesG (Grundgehaltssätze BesO W), HmbGVBl. Nr. 30 v. 29.10.2024, S. 544
Hessen5.566,26 €01.12.2025Anlage IV HBesG (RP Kassel – Bezügestelle)
Mecklenburg-Vorpommern5.441,02 €01.04.2026Anlage 7 LBesG M-V (GVOBl. M-V Nr. 21 v. 21.07.2026)
Niedersachsen5.527,76 €01.04.2026NLBV, Besoldungstabellen Niedersachsen (BesO W)
Nordrhein-Westfalen5.590,96 €01.04.2026Anlage 9 LBesG NRW (LBV NRW)
Rheinland-Pfalz5.788,05 €01.04.2026Anlage 6 LBesG RP (LfF Rheinland-Pfalz)
Saarland5.447,60 €01.04.2026Anlage IV SBesG, gültig ab 1. April 2026 (neu gefasst durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2026, Amtsbl. I S. 404)
Sachsen5.724,91 €
Stufe 2: 6.181,19 €
01.04.2026Anlage 5 SächsBesG (AnpassungsG v. 12.05.2026)
Sachsen-Anhalt5.541,66 €01.04.2026Anlage 4 LBesG LSA, Fassung vom 16.06.2026 (Landesrecht Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein5.362,51 €01.11.2024Anlage 5 Nr. 3 SHBesG (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Unterrichtung 20/140)
Thüringen5.452,84 €01.02.2025Anlage 5 Nr. 3 ThürBesG (ThürBesVAnpG 2024/2025, Thüringer Landtag Drs. 7/9853)

Monatliches Grundgehalt in Euro, ohne Leistungsbezüge und ohne Familienzuschlag. Jede Zeile nennt den Geltungsbeginn ihrer eigenen Tabelle — die Länder beschließen zu verschiedenen Zeitpunkten, ein gemeinsamer Stichtag existiert nicht. Es sind dieselben Werte, mit denen unser Gehaltsrechner rechnet.

Bayern: Zulage von 7,5 Prozent ab der ersten Verlängerung Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die sich als Hochschullehrer bewährt haben, erhalten in Bayern ab dem Zeitpunkt der ersten Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit eine monatliche Zulage (Art. 57 Abs. 3 BayBesG, Textfassung ab 01.01.2026). Ihre Höhe steht in Anlage 8 BayBesG: 7,5 v. H. des Monatsgrundgehalts (Fassung gültig ab 01.02.2025, beides abgerufen am 6. September 2026).

Auf das bayerische W 1-Grundgehalt ab 1. Oktober 2026 von 5.694,94 € gerechnet sind das rund 427 € im Monat (7,5 % von 5.694,94 € = 427,12 €, gerechnet aus den beiden amtlichen Werten in der Tabelle oben und in Anlage 8). Die Tabelle oben zeigt das Grundgehalt ohne diese Zulage — im zweiten Abschnitt einer bayerischen Juniorprofessur liegt das Grundeinkommen also spürbar höher als der Tabellenwert vermuten lässt.

Die Zulage knüpft an die Bewährung als Hochschullehrer an (Art. 63 Abs. 2 Satz 2 BayHIG) — also an dieselbe Zwischenevaluation, die über die Verlängerung entscheidet. Ein weiterer Grund, die Evaluationskriterien vor der Bewerbung schriftlich zu haben.

Die Spanne ist erheblich: Zwischen dem höchsten und dem niedrigsten regulären W 1-Ausgangsbetrag liegen rund 807 € im Monat — bei identischem Amt und identischen Aufgaben. Was davon netto bleibt, hängt zusätzlich an Steuerklasse, Beihilfe und Kirchensteuer; das rechnet der Gehaltsrechner für W 1 durch.

Wie sich Grundgehalt, Leistungsbezüge und Zielamt nach dem Tenure Track zusammensetzen, erklärt Gehalt von Professoren; den Unterschied der Ämter beschreibt W1, W2, W3.

Wie viele Juniorprofessuren sind gerade ausgeschrieben — und wie viele mit Tenure Track?

Wie viele Juniorprofessuren es insgesamt gibt, steht oben — wie viele gerade ausgeschrieben sind, zählen wir selbst. Die Tabelle zeigt die W1-Ausschreibungen, die die Stellensuche zeigt, nach Arbeitgebertyp: wie viele einen Tenure Track nennen und welches Amt daneben steht.

W1-Ausschreibungen nach Arbeitgebertyp und Tenure Track
ArbeitgebertypW1-AusschreibungenTenure Track genanntdaneben W2daneben W3
Universitäten (einschließlich Universitätskliniken)2924412
Hochschulen für angewandte Wissenschaften1100
übrige Arbeitgeber4300
ohne Typangabe2201
W1-Ausschreibungen insgesamt3630413

Datenstand: Auswertung von 36 aktuell ausgeschriebenen Professuren mit der W-Stufe W1 (Filter „W-Stufe“ der Stellensuche) auf wissenschaftsstellen.de (Bewerbungsfrist nicht abgelaufen — dieselbe Menge wie in der Stellensuche), Stand 24.09.2026; befristet ausgeschrieben (die Angabe beginnt mit „befristet“) sind 23 davon. „Tenure Track“ zählt, wenn der Titel ihn nennt (auch „Laufbahnstelle“ oder „t.t.“, nicht aber „tenured“) oder das Tenure-Feld „ja“ lautet und der Anzeigentext ihn nennt; Anzeigen „ohne Tenure Track“ zählen als Professur, nur nicht in der Tenure-Spalte. „Daneben W2/W3“: die Anzeige steht auch unter dem Filter W2 bzw. W3 — das Zielamt des Tenure Track oder die Alternative einer Ausschreibung „W2 oder W1“; eine Anzeige kann in beiden Spalten stehen. Universitätskliniken zählen bei den Universitäten.

Was die Tabelle zeigt (Stand 24.09.2026): 29 der 36 W1-Ausschreibungen stehen an Universitäten. Einen Tenure Track nennen 30 von 36; ohne diese Angabe sind 6. Als weiteres Amt nennen 13 Ausschreibungen W3 und 4 W2.

Worauf sollten Sie vor der Zusage achten?

Vor der Zusage sollten fünf Dinge schriftlich vorliegen: ob und wohin der Tenure Track führt, nach welchen Kriterien evaluiert wird, welche Ausstattung Sie bekommen, wie viel Sie lehren und wie lange die Stelle läuft.

  1. Tenure Track: Ist er zugesagt – in der Ausschreibung und im Berufungsangebot? Auf welches Amt, W2 oder W3?
  2. Kriterien: Liegen die Evaluationsordnung und die Kriterien für Zwischen- und Tenure-Evaluation vor? Wer entscheidet, mit welchen Gutachten?
  3. Ausstattung: Welche Stellen, Sachmittel und Räume gibt es ab dem ersten Jahr – und bleiben sie nach der Zwischenevaluation?
  4. Lehre und Betreuung: Wie hoch ist die Lehrverpflichtung vor und nach der Evaluation? Dürfen Sie Promotionen betreuen und prüfen?
  5. Befristung und Besoldung: Wie lange läuft die erste Phase, gibt es Verlängerungen für Elternzeit? Was steht im Rechner für W1 in Ihrem Land, gibt es Zulagen?

Zu jedem Punkt lohnt die Frage nach Beispielen: Wie viele Juniorprofessuren hat die Fakultät in den letzten Jahren evaluiert, und wie viele davon wurden übernommen? Eine Hochschule, die das offen beantwortet, meint ihren Tenure Track ernst. Das W1-Grundgehalt Ihres Landes rechnet der Gehaltsrechner für W1 in Netto um; die Fragen für die Verhandlung über Ausstattung und Leistungsbezüge sammelt Berufungsverhandlung.

Häufige Fragen zur Juniorprofessur

Was ist eine Juniorprofessur?

Eine befristete Professur für Promovierte, besoldet nach W1, meist für sechs Jahre mit einer Zwischenevaluation nach drei oder vier Jahren. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren forschen und lehren eigenständig. Mit Tenure Track ist für den Fall einer positiven Evaluation die Berufung auf eine Professur auf Lebenszeit zugesagt; ohne Tenure Track endet die Stelle mit der Befristung.

Bis wann nach der Promotion kann man Juniorprofessor werden?

Das regeln die Länder, mit unterschiedlichem Anfang und Ende: In Bayern sollen zwischen Promotion und Ende der Ausschreibungsfrist nicht mehr als vier Jahre liegen (Medizin und klinische Psychologie sieben), in Niedersachsen zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung nicht mehr als vier (Medizin neun). Berlin lässt dafür im Regelfall sechs Jahre zu, Brandenburg zählt die hauptberufliche wissenschaftliche Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung: in der Regel vier, mit Tenure Track sechs Jahre. Kinderbetreuung und Pflege verlängern die Fristen. Eine Altersgrenze nennen die Vorschriften zur Juniorprofessur nicht; sie kann aus dem Beamtenrecht kommen, in Nordrhein-Westfalen etwa 50 Jahre für die Einstellung ins Beamtenverhältnis.

Wie viel verdient ein Juniorprofessor?

Das W1-Grundgehalt liegt je nach Land zwischen rund 5.320 und 6.130 Euro brutto im Monat. Erfahrungsstufen gibt es nicht; nur Sachsen kennt eine zweite Stufe. Bayern zahlt ab der ersten Verlängerung eine Zulage von 7,5 Prozent des Grundgehalts.

Braucht man nach einer Juniorprofessur noch eine Habilitation?

Die Juniorprofessur ist dafür gedacht, die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen für eine Professur zu erbringen; Nordrhein-Westfalen nennt sie dafür neben der Habilitation (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 HG NRW), Berlin setzt sogar voraus, dass diese Leistungen bei der Berufung noch nicht vorliegen. Ohne Tenure Track kann eine Habilitation trotzdem ein sinnvoller Plan B sein.

Was passiert nach sechs Jahren ohne Tenure Track?

Die Stelle endet mit der Befristung. Es bleibt die Bewerbung auf ausgeschriebene W2- und W3-Professuren, die deshalb schon nach der Zwischenbewertung beginnen sollte.

Darf man sich als Juniorprofessor Professor nennen?

Das hängt von Land und Beschäftigungsform ab. Die Bezeichnung lautet Juniorprofessorin oder Juniorprofessor; in Baden-Württemberg ist sie für privatrechtlich Beschäftigte ausdrücklich vorgegeben (§ 51 Abs. 8 LHG). Nordrhein-Westfalen erlaubt zusätzlich die Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ (§ 39 Abs. 5 HG NRW). Wie lange die Bezeichnung gilt, regeln die Länder unterschiedlich: in Niedersachsen während des Dienstverhältnisses (§ 30 Abs. 6 NHG), in Brandenburg bis zu dessen Ende (§ 51 Abs. 1 BbgHG); Bayern bestimmt, dass sie nach dem Ausscheiden nicht weitergeführt wird (Art. 63 Abs. 3 BayHIG).

Wie viele Juniorprofessuren gibt es?

2024 waren es 1.767, davon 869 mit Tenure Track und 1.688 an Universitäten (Statistisches Bundesamt, Stichtag 1. Dezember 2024). Professuren insgesamt, die Juniorprofessuren eingeschlossen, gab es 52.078.

Quellen

  • Landeshochschulgesetze: § 51 LHG Baden-Württemberg; Art. 63 BayHIG; § 102a und § 102b BerlHG; § 47 BbgHG; § 30 NHG; § 36, § 38a, § 39 und § 39a HG NRW (Hochschulgesetz NRW, Fassung vom 4. August 2026); § 54 HochSchG Rheinland-Pfalz; Befristung und Evaluation aller Länder mit Wortlaut in der Länderkarte zum Tenure Track, abgerufen am 7. Oktober 2026.
  • Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 27. Juli 2004, 2 BvF 2/02 (5. HRGÄndG), abgerufen am 7. Oktober 2026.
  • Bayern-Zulage: Art. 57 Abs. 3 BayBesG und Anlage 8 BayBesG, abgerufen am 6. September 2026.
  • W1-Grundgehälter: je Land die in der Tabelle genannte Fundstelle mit Geltungsbeginn; es sind dieselben Werte wie im Gehaltsrechner.
  • Zahl der Juniorprofessuren und der Juniorprofessuren mit Tenure-Track (2024): Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht Hochschulpersonal, Tabellen 21341-05 und 21341-07 (Fächergruppen); Professuren insgesamt: Statistisches Bundesamt, Hochschulpersonal nach Personalgruppen.
  • Lehrverpflichtung: § 2 LVVO Baden-Württemberg, § 3 AVBayHIG, § 5 LVVO Berlin, § 4 LVVO Niedersachsen, § 3 LVV Nordrhein-Westfalen (Fassung vom 4. August 2026); alle Länder im Artikel Lehrdeputat.
  • Offene Juniorprofessuren: eigene Zählung der Stellensuche auf wissenschaftsstellen.de, Stand wie in der Tabelle angegeben.