Universitätsprofessur Medizin: Klinik, Forschung und der lange Weg zum Lehrstuhl
Die medizinische Universitätsprofessur ist ein Sonderfall im deutschen Wissenschaftssystem. Kein anderes Fach verlangt eine so umfassende Doppelqualifikation: Wer klinisch-medizinischer Professor werden will, muss sowohl ein exzellenter Forscher als auch ein erfahrener Facharzt sein. Diese Parallelität von Patientenversorgung und wissenschaftlicher Arbeit macht den Weg zur medizinischen Professur zum zeitintensivsten und physisch anspruchsvollsten aller akademischen Karrierepfade.
Gleichzeitig ist die Medizin das Fach mit den meisten Habilitationen in Deutschland: 57 Prozent der 1.535 im Jahr 2022 abgeschlossenen Habilitationen entfielen auf die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (BuWiK 2025, Abb. B14 — die Verteilung steht weiter unten). Das liegt daran, dass die Habilitation in der Medizin eine Doppelfunktion erfüllt — sie qualifiziert nicht nur für eine Professur, sondern ist an vielen Universitätskliniken auch Voraussetzung für die Position als Oberarzt oder Chefarzt.
Zwei grundlegend verschiedene Wege
Anders als in den meisten Fächern gibt es in der Medizin zwei strukturell verschiedene Karrierepfade zur Professur, die sich bereits früh in der Laufbahn trennen:
Weg 1: Klinische Medizin (mit Facharzt)
Der häufigere und gesellschaftlich sichtbarere Weg führt über die Kombination aus klinischer Tätigkeit und Forschung. Wer diesen Pfad wählt, absolviert nach dem Medizinstudium und der Promotion zunächst die Facharztausbildung (5 bis 6 Jahre, in manchen chirurgischen Fächern bis zu 8 Jahre) und arbeitet parallel an der Habilitation. Das Ziel ist typischerweise eine W2- oder W3-Professur an einer Universitätsklinik, verbunden mit einer Leitungsfunktion — als Sektionsleiter, leitender Oberarzt oder Klinikdirektor.
Dieser Weg ist der zeitintensivste: Die Facharztausbildung kann nicht wesentlich abgekürzt werden, und die Forschung muss parallel zum klinischen Dienst stattfinden — oft abends und an Wochenenden. Gerade in chirurgischen und internistischen Fächern bedeutet die Habilitationsphase häufig eine erhebliche Mehrbelastung neben dem klinischen Dienst.
Weg 2: Theoretische / Experimentelle Medizin (ohne Facharzt)
Der zweite Weg führt über Professuren ohne ärztliche Aufgaben — typischerweise in Anatomie, Physiologie, Biochemie, Pharmakologie oder Medizinischer Informatik. Entscheidend ist nicht die Fachbezeichnung, sondern die Funktionsbeschreibung der Stelle: Die Facharztanerkennung wird verlangt, wo „ärztliche Aufgaben“ zur Professur gehören (Art. 57 Abs. 1 Satz 6 BayHIG). In Fächern wie der Pathologie oder der Medizinischen Mikrobiologie ist das häufig der Fall, in der Anatomie regelmäßig nicht — die Ausschreibung sagt es. Wo keine ärztlichen Aufgaben übertragen sind, ähnelt der Karriereweg strukturell dem in den Naturwissenschaften, und die Forschenden sind nicht in die Patientenversorgung eingebunden und können sich vollständig auf Laborarbeit, Lehre und Publikationen konzentrieren.
Dieser Weg ist zeitlich kürzer, aber die Zahl der Professuren in den theoretischen Fächern ist deutlich geringer als in der klinischen Medizin. Zudem ist der Wettbewerb hier besonders hart, weil auch promovierte Naturwissenschaftler (Biologen, Biochemiker, Physiker) auf diese Stellen bewerben können und oft eine stärkere Forschungsbiografie mitbringen.
Die medizinische Habilitation: Anforderungen und Besonderheiten
In der Medizin hat die Habilitation eine besondere Stellung: Sie wird nicht nur für eine Professur benötigt, sondern hat sich als informelle Voraussetzung für Leitungspositionen an Universitätskliniken etabliert. Ein Chefarzt an einem Lehrkrankenhaus muss nicht habilitiert sein — ein Klinikdirektor an einem Universitätsklinikum praktisch immer. Mit der Lehrbefugnis darf die Bezeichnung PD Dr. geführt werden; eine Stelle oder ein Gehalt folgt daraus nicht.
Die kumulative Habilitation dominiert
Anders als in der Rechtswissenschaft, wo die Monografie den Standard setzt, basiert die medizinische Habilitation nahezu ausschließlich auf einem kumulativen Verfahren. Das bedeutet: Statt eines Buches reichen Habilitanden eine Sammlung von Fachartikeln ein, ergänzt um eine übergreifende wissenschaftliche Einleitung (Habilitationsschrift im engeren Sinne). An den meisten medizinischen Fakultäten in Deutschland ist diese kumulative Form der Regelfall — de facto der Standard.
Konkrete Publikationsanforderungen
Die Anforderungen variieren von Fakultät zu Fakultät und sind in der jeweiligen Habilitationsordnung geregelt. Typischerweise umfasst eine kumulative Habilitation in der Medizin in dieser Größenordnung:
- eine größere Zahl von Originalarbeiten in referierten Fachzeitschriften,
- davon einen erheblichen Anteil in Erst- oder Letztautorenschaft,
- den Nachweis mehrjähriger eigenständiger Lehre,
- eine zusammenfassende Habilitationsschrift, die die Publikationen in einen übergreifenden Forschungskontext einordnet.
Die konkreten Mindestzahlen legt die Habilitationsordnung der jeweiligen Medizinischen Fakultät fest und sollte dort direkt geprüft werden.
An anderen Standorten — etwa der Charité Berlin, der LMU München oder dem UKE Hamburg — gelten vergleichbare, teils strengere Anforderungen. Einige Fakultäten haben in den letzten Jahren begonnen, neben der reinen Publikationszahl auch den kumulativen Impact Factor oder den h-Index als Maßstab heranzuziehen. In der klinischen Medizin, wo Publikationskulturen teils stark von Koautorenschaften geprägt sind, führt das zu lebhaften Debatten über die tatsächliche wissenschaftliche Eigenleistung.
Die Juniorprofessur in der klinischen Medizin
Die Juniorprofessur, die in vielen Fächern als moderne Alternative zur Habilitation gilt, hat in der klinischen Medizin kaum Fuß gefasst. Der Grund ist strukturell: Eine Juniorprofessur erfordert eigenständige Forschung und Lehre, aber klinisch tätige Ärzte können ihre Arbeitszeit nicht frei zwischen Klinik und Forschung aufteilen — der Operationsplan oder die Stationsarbeit dulden keine akademische Flexibilität. Die Facharztausbildung muss zeitlich abgeschlossen sein, bevor eine Juniorprofessur realistisch wird, und zu diesem Zeitpunkt haben viele Kliniker die Habilitationsschwelle ohnehin fast erreicht.
In den theoretischen Fächern der Medizin — Biochemie, Physiologie, Pharmakologie — spielt die Juniorprofessur eine größere Rolle, vergleichbar mit den Naturwissenschaften.
Braucht eine Medizinprofessur zwingend den Facharzt?
Wo ärztliche Aufgaben zur Professur gehören: ja — und zwar zusätzlich zu allem anderen. Das Hochschulrecht kennt mehrere fachbezogene Zusätze zum allgemeinen Katalog — für die Lehrerbildung etwa Art. 57 Abs. 1 Satz 2 BayHIG; der für ärztliche Aufgaben ist einer davon.
Bayern formuliert es als Zusatz zu den allgemeinen Voraussetzungen: „Bei Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben ist zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachzuweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist“ (Art. 57 Abs. 1 Satz 6 BayHIG). Nordrhein-Westfalen verlangt dasselbe für „Professorinnen und Professoren mit ärztlichen oder zahnärztlichen Aufgaben“ als Nummer 6 des Voraussetzungskatalogs — dort heißt es „Anerkennung als Gebietsärztin oder Gebietsarzt“ (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 HG NRW). Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sollen diesen Nachweis nach der NRW-Fassung führen.
Zwei Einschränkungen stecken im Wortlaut. Erstens der Zusatz „mit ärztlichen Aufgaben“: Ob eine Professur solche Aufgaben umfasst, ergibt sich aus ihrer Funktionsbeschreibung und dem Dienstverhältnis, nicht aus der Fachbezeichnung. Zweitens der Halbsatz „soweit für das betreffende Fachgebiet … eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist“ — wo es keine Facharztweiterbildung gibt, greift die Voraussetzung nicht. Wer diese Wege vergleicht, findet die allgemeinen Voraussetzungen auf Universitätsprofessur und Professur (W1/W2/W3).
Passende Stellen
4.474 Stellen in der Medizin aktuell ausgeschrieben
Der typische Zeitplan
| Phase | Dauer | Alter (ca.) | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Medizinstudium + Approbation | 6–7 Jahre | 18–25 | Inkl. Praktisches Jahr |
| Promotion (Dr. med.) | 1–3 Jahre | 23–27 | Oft parallel zum Studium begonnen |
| Facharztausbildung | 5–8 Jahre | 25–35 | In chirurg. Fächern eher 7–8 Jahre |
| Habilitation (parallel zur Klinik) | 4–8 Jahre | 30–38 | Kumulative Arbeit neben klinischer Tätigkeit |
| Oberarzt / Leitungsfunktion | 2–5 Jahre | 35–42 | Profilschärfung und Führungsverantwortung |
| Erstberufung (klinisch) | 38–48 | W2 oder W3 an Universitätsklinik | |
| Erstberufung (theoretisch) | 34–42 | Ohne Facharztphase schneller |
Ein wesentliches Merkmal der medizinischen Karriere: Viele Phasen überlappen sich. Die Promotion beginnt oft schon im Studium, die Habilitationsarbeit läuft parallel zur Facharztausbildung. Das ist einerseits effizient, andererseits bedeutet es eine jahrelange Mehrfachbelastung, die in anderen Fächern in dieser Intensität nicht vorkommt.
Wie viele Habilitationen entfallen auf die Medizin?
Über die Hälfte. Von den 1.535 Habilitationen, die 2022 an Hochschulen mit Habilitationsrecht abgeschlossen wurden, entfielen 57 Prozent auf die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften.
| Fächergruppe | Anteil an den Habilitationen 2022 |
|---|---|
| Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften | 57 % |
| Geisteswissenschaften | 14 % |
| Mathematik, Naturwissenschaften | 10 % |
| Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | 10 % |
| weitere Fächergruppen | jeweils deutlich weniger |
Grundgesamtheit: N = 1.535 abgeschlossene Habilitationen 2022 (BuWiK 2025, Abb. B14, nach der Habilitationsstatistik des Statistischen Bundesamtes, GENESIS-Tabelle 21351-0001). Die vier genannten Anteile stehen so im Fließtext des Berichts; die übrigen Fächergruppen sind dort nur als „jeweils deutlich weniger“ beschrieben und werden hier nicht auf einzelne Werte aufgeteilt. Der Frauenanteil an allen Habilitationen 2022 lag bei 37 %, in der Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften ebenfalls bei 37 %.
Der Bericht nennt dafür einen Grund, der nichts mit dem Hochschulrecht zu tun hat: In der Medizin gilt die Habilitation „nicht nur als Nachweis für die Berufungsfähigkeit auf eine Professur, sondern sie ist auch ein wichtiger Baustein für eine Karriere an Kliniken und ermöglicht den Zugang zu höheren beruflichen Positionen, wie etwa Chefärztin- und Chefarztpositionen“. Diese Doppelfunktion ist die eigentliche Erklärung für den Anteil — die Habilitation wird in der Medizin auch von Leuten angestrebt, die gar keine Professur anstreben.
Die Stellensituation: Große Unterschiede zwischen den Fächern
An den medizinischen Fakultäten in Deutschland (Übersicht beim Medizinischen Fakultätentag, MFT (Verband der medizinischen Fakultäten, keine amtliche Quelle)) ist die Humanmedizin inklusive Zahnmedizin das Fach mit den meisten Professuren überhaupt; entsprechend werden laufend Professuren neu besetzt und ausgeschrieben. Die genaue Zahl der Professuren weist das Statistische Bundesamt in der Fachserie „Personal an Hochschulen" aus.
Allerdings verbergen sich hinter diesen Zahlen massive Unterschiede zwischen den Fachgebieten:
| Fachgebiet | Wettbewerb | Besonderheit |
|---|---|---|
| Innere Medizin (Kardiologie, Onkologie) | Sehr hoch | Viele Habilitierte, umkämpfte Positionen |
| Chirurgie (Allgemein-, Herz-, Neuro-) | Hoch | Facharztdauer reduziert den Pool |
| Anästhesiologie / Intensivmedizin | Moderat | Forschungsintensität vergleichsweise gering |
| Psychiatrie / Psychosomatik | Moderat | Wachsender gesellschaftlicher Bedarf |
| Allgemeinmedizin | Niedrig | Massive Unterbesetzung, Lehrstühle schwer besetzbar |
| Anatomie / Physiologie | Hoch | Naturwissenschaftler als Konkurrenz |
| Rechtsmedizin / Arbeitsmedizin | Niedrig | Wenige Stellen, aber auch wenige Habilitierte |
Besonders auffällig ist die Situation in der Allgemeinmedizin: Trotz massiver politischer Förderung und der Einrichtung zahlreicher neuer Lehrstühle in den letzten Jahren gelingt es vielen Fakultäten nicht, diese Professuren zu besetzen. Der Grund: Wer in der hausärztlichen Versorgung tätig ist, hat in der Regel keine Zeit für die Forschungsarbeit, die eine Habilitation erfordert. Hier liegt eine echte Karrierechance für diejenigen, die bereit sind, Allgemeinmedizin mit wissenschaftlicher Arbeit zu verbinden.
Wie viele Professuren Universitätskliniken gerade ausschreiben, zählen wir selbst — mit W-Stufe, Befristung und Tenure Track. Die Zahl ist klein.
Datenstand: Von den Professuren, die gerade auf wissenschaftsstellen.de (Bewerbungsfrist nicht abgelaufen — dieselbe Menge wie in der Stellensuche) ausgeschrieben sind, stammen 17 von Universitätskliniken (Stand 24.09.2026): W3 nennen 6, W2 2, W1 2, keine W-Stufe 8 (eine Anzeige nennt zwei Stufen). Befristet sind 9, unbefristet 5; einen Tenure Track nennen 6. W-Stufen zählen wie der Filter „W-Stufe“ der Stellensuche. „Tenure Track“ zählt, wenn der Titel ihn nennt (auch „Laufbahnstelle“ oder „t.t.“, nicht aber „tenured“) oder das Tenure-Feld „ja“ lautet und der Anzeigentext ihn nennt; Anzeigen „ohne Tenure Track“ zählen als Professur, nur nicht beim Tenure Track. Anzeigen, die wir einer Medizinischen Fakultät zuordnen, zählen bei den Universitäten; hier stehen nur Anzeigen, die einer Universitätsklinik zugeordnet sind.
Strukturierte Karrierewege an Universitätskliniken
Einige der großen Universitätskliniken haben in den letzten Jahren begonnen, den traditionell unstrukturierten Karriereweg durch transparentere Modelle zu ersetzen:
- Charité Berlin: Das BIH (Berlin Institute of Health) hat ein mehrstufiges Karrieresystem eingeführt, das vom Clinician Scientist über den BIH Professor bis zur W3-Professur reicht. Das Modell soll frühzeitig Perspektiven schaffen und die Abhängigkeit von einzelnen Klinikdirektoren reduzieren.
- UKE Hamburg: Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gilt als Vorreiter bei der Einführung von W2-Professuren auf Zeit als Karrierestufe zwischen Habilitation und Lebenszeitprofessur. Diese Stellen bieten eine unabhängige Position mit eigenem Budget, aber ohne die Sicherheit der Entfristung.
- LMU/TUM München: Beide Münchner Fakultäten haben umfangreiche Clinician-Scientist-Programme aufgebaut und setzen zunehmend auf Tenure-Track-Modelle auch in der klinischen Medizin.
Diese Entwicklungen sind positiv, aber sie betreffen bislang nur einen Teil der medizinischen Fakultäten. An vielen Standorten verläuft die Karriere nach wie vor nach dem traditionellen Muster: Man arbeitet unter einem Klinikdirektor, hofft auf dessen Unterstützung und bewirbt sich nach der Habilitation auf externe Professuren.
Chirurgische vs. nicht-chirurgische Professuren
Ein Aspekt, der in allgemeinen Karriereratgebern oft zu kurz kommt: Der Weg zur Professur unterscheidet sich erheblich zwischen chirurgischen und nicht-chirurgischen Fächern.
In den chirurgischen Disziplinen (Allgemeinchirurgie, Herzchirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie/Unfallchirurgie) ist die Facharztausbildung besonders lang und zeitintensiv. Die Forschung muss in Randzeiten stattfinden, und die Publikationsrate leidet naturgemäß darunter. Berufungskommissionen in chirurgischen Fächern gewichten die operative Expertise und die klinische Erfahrung entsprechend stärker — ein exzellenter Chirurg mit moderater Publikationsliste hat hier durchaus Chancen, während ein Internist mit demselben Profil es schwerer hätte.
Umgekehrt ist es in internistischen Fächern wie der Onkologie oder der Kardiologie leichter, Forschung in den klinischen Alltag zu integrieren — etwa durch die Leitung klinischer Studien, die sowohl der Patientenversorgung als auch der Publikationsbilanz dienen.
Gehalt und finanzielle Perspektiven
Die Vergütung von Medizinprofessoren ist ein komplexes Thema, weil sie aus mehreren Quellen gespeist wird:
Grundbesoldung nach W2/W3
Die reguläre W-Besoldung bildet die Basis. Das Grundgehalt der Stufe 1 unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich; die amtlichen Landeswerte stehen unter Gehalt Professoren. Hinzu kommen Leistungsbezüge für Forschung, Lehre und Leitungsaufgaben.
Die Privatliquidation: Der entscheidende Unterschied
Was die medizinische Professur finanziell von fast allen anderen Professuren unterscheiden kann, ist das Recht auf Privatliquidation. Klinikdirektorinnen und Klinikdirektoren an Universitätskliniken können — je nach Klinikordnung, Liquidationsrecht und individuellem Vertrag — das Recht erhalten, Wahlleistungen für Privatpatienten und Selbstzahler abzurechnen oder über eine Poolbeteiligung daran teilzuhaben. Wo das gilt, kann dies die Grundbesoldung erheblich ergänzen; die konkrete Höhe ist stark fach-, standort- und vertragsabhängig und nicht pauschal zu beziffern. Maßgeblich sind die jeweilige Klinikordnung und der Chefarzt-/Dienstvertrag (vgl. die tarifliche Grundlage unter Gehalt Ärzte Uniklinik sowie die W-Besoldung).
Allerdings: Die Privatliquidation betrifft primär Klinikdirektoren mit eigenem Liquidationsrecht. Habilitierte Oberärzte, W2-Professoren ohne Klinikleitung und Professoren in theoretischen Fächern partizipieren daran nicht oder nur eingeschränkt. Die oft zitierten Spitzeneinkünfte betreffen daher nur einen kleinen Teil der medizinischen Professoren.
Vergütung während der Habilitationsphase
In der Phase vor der Professur liegt die Vergütung für ärztlich tätige Wissenschaftler in der Regel nach dem TV-Ä (Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken). Die Entgelttabelle des TV-Ärzte mit den Gruppen Ä 1 bis Ä 4 und ihren Stufen steht auf Gehalt Ärzte Uniklinik; rechnen lässt sich damit unter Ä 2 und Ä 3. Ein Vergleich mit E 13 TV-L gehört in den Rechner, nicht in einen gerundeten Satz. Das federt die lange Qualifikationsphase finanziell ab, kompensiert aber nicht die Opportunitätskosten: Ein Facharzt in einer Praxis oder einem kommunalen Krankenhaus verdient zu diesem Zeitpunkt oft schon erheblich mehr.
Orientierungswerte, keine garantierten Beträge. Assistenz-, Fach- und Oberarzt richten sich nach dem TV-Ärzte/TdL (Details und Primärquelle: Gehalt Ärzte Uniklinik); die W2-/W3-Zeilen sind Beispielspannen aus Grundbesoldung plus individuell verhandelten Leistungsbezügen bzw. AT-Verträgen (W-Besoldung: Gehalt Professoren). Die tatsächliche Höhe hängt von Bundesland, Fach, Dienstanteilen und Verhandlung ab.
Was Berufungskommissionen in der Medizin bewerten
In medizinischen Berufungsverfahren werden typischerweise folgende Kriterien herangezogen — die Gewichtung variiert je nach Denomination und Fakultät:
- Publikationsbilanz: Anzahl, Qualität (Impact Factor der Zeitschriften), Erst- und Letztautorenschaften. In der klinischen Forschung werden auch die Leitung von Studien und die Einwerbung klinischer Studiengelder positiv bewertet.
- Drittmittel: Eigenständig eingeworbene Forschungsgelder — bei der DFG, dem BMBF, der EU oder bei privaten Stiftungen. In der Medizin sind die Summen oft erheblich: Klinische Studien können Millionenbudgets haben.
- Klinische Expertise: Bei klinischen Professuren ist der Nachweis exzellenter Patientenversorgung unverzichtbar. Operationszahlen, klinische Innovationen und Leitungsverantwortung zählen.
- Lehre: Evaluationen, didaktische Innovationen, Mentoring von Doktoranden. Die Probelehrveranstaltung ist auch in der Medizin ein fester Bestandteil.
- Netzwerk und Reputation: Einladungen zu Kongressen, Herausgeberschaften, Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und Gutachtertätigkeiten.
Praktische Empfehlungen für den medizinischen Karriereweg
- Frühzeitig entscheiden: Überlegen Sie bereits im Studium oder spätestens in der Assistenzarztzeit, ob Sie eine akademische Karriere anstreben. Je früher Sie beginnen zu publizieren, desto besser.
- Clinician-Scientist-Programme nutzen: Wenn Ihre Uniklinik ein solches Programm anbietet, bewerben Sie sich. Die strukturierte Freistellung von der Klinik ist Gold wert.
- Die Promotion ernst nehmen: Der Dr. med. hat in der Wissenschaft einen schlechten Ruf, weil viele medizinische Dissertationen als zu oberflächlich gelten. Wenn Sie eine akademische Karriere anstreben, sollte Ihre Promotion deutlich über dem Durchschnitt liegen — oder Sie erwägen eine naturwissenschaftliche Promotion (Dr. rer. nat. / PhD) zusätzlich.
- Forschungsaufenthalt im Ausland: Ein Postdoc oder Research Fellowship an einer renommierten internationalen Einrichtung (NIH, Harvard, Oxford, Karolinska) ist in der medizinischen Wissenschaft nahezu obligatorisch und öffnet Netzwerke.
- Den Standort strategisch wählen: Habilitieren Sie an einer Universitätsklinik, die in Ihrem Fachgebiet forschungsstark ist. Das erleichtert den Zugang zu Infrastruktur, Kooperationspartnern und Drittmitteln.
- Das Hausberufungsverbot einkalkulieren: In der Medizin ist der Ortswechsel für die Berufung besonders relevant, weil Klinikdirektoren-Positionen nur selten intern vergeben werden. Planen Sie frühzeitig Mobilität ein.
Ist eine Klinikprofessur wirklich weisungsfrei?
In Forschung und Lehre ja, in der Krankenversorgung nur eingeschränkt. Das Hochschulrecht macht für die Medizin eine ausdrückliche Ausnahme vom Grundsatz der selbstständigen Aufgabenwahrnehmung.
Art. 59 Abs. 1 Satz 5 BayHIG: Professorinnen und Professoren, zu deren Aufgaben die Krankenversorgung gehört, werden „in der Krankenversorgung, soweit dies zu deren Sicherstellung erforderlich ist, unbeschadet des Satzes 1 nach den Anordnungen der Leitung der Klinik oder klinischen Einrichtung tätig, es sei denn, ihnen ist von der Leitung der Klinik oder klinischen Einrichtung die Verantwortung für die ärztliche Behandlung einer Patientin oder eines Patienten übertragen worden“. Satz 1 ist die Norm, die sonst für alle gilt: selbstständige Wahrnehmung der Aufgaben in Wissenschaft, Forschung, Lehre, Transfer und Weiterbildung.
Zwei weitere Sonderregeln gehören dazu:
- Das Dienstverhältnis kann privatrechtlich sein. Bayern lässt ein privatrechtliches Dienstverhältnis unter anderem dann zu, wenn die Professorin oder der Professor „Teil des ärztlichen Personals der Universitäten und Universitätsklinika ist und mit ihr oder ihm eine privatrechtliche Vereinbarung besteht, die … einen Anspruch auf gesonderte Vergütung begründet“ (Art. 58 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG). Genau hier sitzt die vertragliche Grundlage für Liquidations- und Poolregelungen — nicht im Besoldungsrecht.
- Das Klinikum redet im Berufungsverfahren mit. Bei Professuren mit Aufgaben in der Krankenversorgung wird der Klinikumsvorstand vor der Wiederbesetzungsentscheidung gehört (Art. 66 Abs. 1 Satz 5 BayHIG); ist mit der Professur eine Aufgabe im Universitätsklinikum verbunden, darf die Ärztliche Direktorin oder der Ärztliche Direktor beratend an den Sitzungen des Berufungsausschusses teilnehmen (Art. 66 Abs. 4 Satz 4 BayHIG).
Wer wissen will, was in der Verhandlung darauf aufbaut, findet das auf Berufungsverhandlung; die tarifliche Seite der Klinik steht auf Gehalt Ärzte Uniklinik und im Rechner unter TV-Ärzte Ä 3 und Ä 4, die Besoldungsseite unter W 2 und W 3.
Häufige Fragen
Welche Doppelqualifikation verlangt die medizinische Professur?
Wer klinisch-medizinischer Professor werden will, muss sowohl ein exzellenter Forscher als auch ein erfahrener Facharzt sein. Diese Parallelität von Patientenversorgung und wissenschaftlicher Arbeit macht den Weg zur medizinischen Professur zum zeitintensivsten und physisch anspruchsvollsten aller akademischen Karrierepfade.
Welche zwei Karrierewege zur medizinischen Professur gibt es?
Der klinische Weg führt über die Kombination aus Facharztausbildung und Forschung, meist zu einer W2- oder W3-Professur an einer Universitätsklinik mit Leitungsfunktion. Der zweite Weg führt über die theoretischen und experimentellen Fächer wie Anatomie, Physiologie oder Pharmakologie und erfordert keine Facharztausbildung.
Warum hat die Habilitation in der Medizin eine besondere Bedeutung?
Sie erfüllt eine Doppelfunktion: Sie qualifiziert nicht nur für eine Professur, sondern ist an vielen Universitätskliniken auch informelle Voraussetzung für die Position als Oberarzt oder Klinikdirektor. Die Medizin ist zugleich das Fach mit den meisten Habilitationen in Deutschland.
Welche Form der Habilitation ist in der Medizin üblich?
Die medizinische Habilitation basiert nahezu ausschließlich auf einem kumulativen Verfahren — statt eines Buches wird eine Sammlung von Fachartikeln mit einer übergreifenden Habilitationsschrift eingereicht. An den meisten medizinischen Fakultäten ist diese kumulative Form der Regelfall.
Wie unterscheidet sich der Weg in chirurgischen und nicht-chirurgischen Fächern?
In chirurgischen Disziplinen ist die Facharztausbildung besonders lang, und Berufungskommissionen gewichten operative Expertise und klinische Erfahrung stärker. In internistischen Fächern wie Onkologie oder Kardiologie lässt sich Forschung leichter in den klinischen Alltag integrieren, etwa durch die Leitung klinischer Studien.
Was bedeutet die Privatliquidation in der medizinischen Professur?
Klinikdirektorinnen und Klinikdirektoren an Universitätskliniken können je nach Klinikordnung, Liquidationsrecht und Vertrag das Recht erhalten, Wahlleistungen für Privatpatienten abzurechnen oder über eine Poolbeteiligung daran teilzuhaben. Sie betrifft primär Klinikdirektoren mit eigenem Liquidationsrecht; die konkrete Höhe ist stark fach-, standort- und vertragsabhängig.
- Medizinische Fakultäten in Deutschland: Medizinischer Fakultätentag (MFT) (Verband der medizinischen Fakultäten, keine amtliche Quelle).
- Zahl der Professuren / Personalstruktur: Statistisches Bundesamt, „Personal an Hochschulen nach Personalgruppen“, Berichtsjahr 2024 (die früher hier genannte „Fachserie 11 Reihe 4.4“ führt Destatis nicht mehr).
- Ärztliche Vergütung (TV-Ärzte/TdL): siehe Gehalt Ärzte Uniklinik (Primärquelle: TdL-Entgelttabelle Anlage B 2).
- W-Besoldung (Grundgehalt nach Bundesland): siehe Gehalt Professoren / W2 vs. W3 (amtliche Landesbesoldungstabellen).
- Forschungsförderung und Drittmittel: DFG, Sachbeihilfe (Einzelförderung) — bisher stand hier die Startseite der DFG, die kein Beleg ist.
- Privatliquidation: richtet sich nach Klinikordnung und Liquidationsrecht der jeweiligen Universitätsklinik; eine bundesweite Statistik existiert nicht.
- Facharzt-Weiterbildung und Habilitation: (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Verband der Landesärztekammern; maßgeblich ist die Weiterbildungsordnung der jeweiligen Landesärztekammer) bzw. Habilitationsordnung der jeweiligen Medizinischen Fakultät.
Ist der Facharzt für eine Medizinprofessur Pflicht?
Wo ärztliche Aufgaben zur Professur gehören, ja — aber nur, „soweit für das betreffende Fachgebiet … eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist“: Bayern verlangt dann die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt (Art. 57 Abs. 1 Satz 6 BayHIG), Nordrhein-Westfalen die Anerkennung als Gebietsärztin oder Gebietsarzt (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 HG NRW). Ob eine Professur ärztliche Aufgaben umfasst, ergibt sich aus ihrer Funktionsbeschreibung, nicht aus der Fachbezeichnung.
Wie groß ist der Anteil der Medizin an den Habilitationen?
2022 entfielen 57 % der 1.535 abgeschlossenen Habilitationen auf die Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (BuWiK 2025, Abb. B14, Habilitationsstatistik des Statistischen Bundesamtes). Der Frauenanteil lag insgesamt wie in der Humanmedizin bei 37 %.
Sind Klinikprofessuren in der Krankenversorgung weisungsgebunden?
Teilweise: Nach Art. 59 Abs. 1 Satz 5 BayHIG werden sie in der Krankenversorgung, soweit zu deren Sicherstellung erforderlich, nach den Anordnungen der Klinikleitung tätig — es sei denn, ihnen ist die Verantwortung für die ärztliche Behandlung einer Patientin oder eines Patienten übertragen worden. In Forschung und Lehre bleibt es bei der selbstständigen Aufgabenwahrnehmung.
Quellen
Amtliche Primärquellen zuerst; Verbands- und Sekundärquellen sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
- BayHIG Art. 57 Abs. 1 Satz 6 (Facharztanerkennung als zusätzliche Einstellungsvoraussetzung) — Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz vom 5. August 2022, Text gilt ab 16. Mai 2026.
- HG NRW § 36 Abs. 1 Nr. 6 (Anerkennung als Gebietsärztin oder Gebietsarzt) — Fassung gültig ab 4. August 2026 (GV. NRW. 2026 S. 552).
- BayHIG Art. 59 Abs. 1 (Dienstaufgaben; Satz 5 zur Krankenversorgung) — Text gilt ab 16. Mai 2026.
- BayHIG Art. 58 Abs. 3 (privatrechtliches Dienstverhältnis für ärztliches Personal mit Anspruch auf gesonderte Vergütung) — Text gilt ab 16. Mai 2026.
- BayHIG Art. 66 Abs. 1 und 4 (Anhörung des Klinikumsvorstands, beratende Teilnahme der Ärztlichen Direktion) — Text gilt ab 16. Mai 2026.
- BuWiK 2025 (BMFTR), Abb. B14: abgeschlossene Habilitationen 2022 nach Fächergruppen — N = 1.535; Datengrundlage Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 21351-0001. PDF, rund 7 MB. Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, abgerufen am 9. September 2026.