Studentische Hilfskraft: Arbeiten neben dem Studium

Als studentische Hilfskraft (SHK), oft HiWi genannt, arbeiten Sie neben dem Studium an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Sie unterstützen den Hochschul- und Forschungsalltag, verdienen Geld und sammeln Berufserfahrung. Für die Stellenwahl zählen vor allem die Aufgaben, der Stundenlohn und die Zeit, die neben Ihrem Studium bleibt.

Tipps für die Bewerbung →

Von Aktualisiert: 4. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
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Eine Studentin mit langen braunen Haaren lächelt am Schreibtisch vor ihrem Laptop

Der Job auf einen Blick

  • Aufgaben: Literatur recherchieren, Daten aufbereiten, Tutorien unterstützen oder Veranstaltungen organisieren – der Einsatz richtet sich nach der Stelle.
  • Einstieg: Für eine SHK-Stelle müssen Sie studieren. Welche Fachkenntnisse und Nachweise gefragt sind, steht in der Ausschreibung.
  • Gehalt: Untergrenze der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) seit Sommersemester 2026: 15,20 Euro brutto je Stunde. Berlin: 15,08 Euro. Hessen: seit Oktober 2026 ebenfalls mindestens 15,20 Euro.

Gut vorbereitet starten

  • Arbeitszeit: Vereinbaren Sie einen zum Studium passenden Umfang. Die 20-Stunden-Regel betrifft den Versicherungsstatus; mehrere Jobs werden zusammen betrachtet. Die eigene Krankenversicherung ist gesondert zu prüfen.
  • Vertrag: Stundenumfang und Laufzeit gehören in Ihren Arbeitsvertrag. Im TdL-Bereich sind Verträge in der Regel für ein Jahr vorgesehen.
  • Rechte: Auch Hilfskräfte haben bezahlten Urlaub und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

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Inhalt

Was macht eine studentische Hilfskraft?

Studentische Hilfskräfte unterstützen den Arbeitsalltag an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Je nach Stelle recherchieren sie Literatur, bereiten Daten auf, helfen im Labor oder wirken bei Tutorien und Veranstaltungen mit.

Gearbeitet wird stundenweise und mit eigenem Arbeitsvertrag. HiWi ist die an Hochschulen gebräuchliche Kurzform für Hilfskraft; gemeint sein kann je nach Hochschule die studentische oder die wissenschaftliche Hilfskraft. Ein eigener Rechtsstatus ist das nicht. Die Hochschule Bielefeld beschreibt die Aufgaben so: Hilfskräfte arbeiten in Forschung, Lehre und Verwaltung, übernehmen dabei unterstützende Tätigkeiten und führen selbst keine Lehrveranstaltungen durch.

EinsatzfeldBeispiele aus HochschulenWas Sie dabei lernen können
ForschungForschungsergebnisse aufbereiten, wissenschaftliche Daten erheben, im Labor unterstützen (Beispiel Hochschule Bielefeld); Literaturrecherche und Redaktion für Veröffentlichungen (Beispiel RWTH Aachen, wissenschaftliche Hilfskräfte)Methoden, Software und den Ablauf eines Forschungsprojekts
LehreLehrveranstaltungen, Übungen, Exkursionen und Tagungen unterstützen, studentische Arbeitsgruppen betreuen, Material für Lehrveranstaltungen zusammenstellen (Beispiel RWTH Aachen)Stoff erklären, Gruppen anleiten, Lehrveranstaltungen von innen kennen
Organisation und ServiceAnwesenheitslisten führen, Sprechstundentermine koordinieren, in Bibliothek oder IT mitarbeiten, Studierende zu Datenbanken beraten (Beispiel Hochschule Bielefeld)Abläufe einer Hochschule, Beratung, verlässliches Arbeiten im Team

Beispiele aus den Hilfskraftinformationen der Hochschule Bielefeld (abgerufen 03.10.2026) und der Richtlinie der RWTH Aachen (Amtliche Bekanntmachung 2026/049, §§ 2 und 4). Welche Aufgaben Ihre Stelle umfasst, steht in Ausschreibung und Vertrag.

Forschung und Lehre unterstützen

Bei wissenschaftsnahen Aufgaben lernen Sie, wie aus einer Frage ein Projekt oder eine Lehrveranstaltung wird. Welche Arbeiten Sie selbst übernehmen, vereinbaren Sie mit der zuständigen Person.

Je nach Aufgabe können Sie nach der Einarbeitung Teile der Arbeit selbstständig übernehmen: Sie pflegen etwa einen Datensatz, prüfen Quellen oder bereiten eine Übung vor. Dabei zählen sorgfältige Daten, der vertrauliche Umgang mit unveröffentlichten Ergebnissen und personenbezogenen Daten sowie klare Absprachen, wann was fertig sein soll. An der RWTH Aachen bestimmen die Hochschullehrerinnen und -lehrer oder wissenschaftlichen Mitarbeiter, denen die Hilfskraft zugeordnet ist, die einzelnen Aufgaben (§ 2 Abs. 2 der Richtlinie).

Tutorinnen und Tutoren unterstützen Studierende und Lerngruppen, etwa in Übungsgruppen oder in der Erstsemesterbetreuung. Nordrhein-Westfalen nennt diese Aufgabe im Gesetz: Wissenschaftlichen Hilfskräften kann die Aufgabe übertragen werden, „als Tutorin oder Tutor Studierende und studentische Arbeitsgruppen in ihrem Studium zu unterstützen“ (§ 46 Abs. 1 Satz 2 HG NRW). Eine eigene Lehrveranstaltung in eigener Verantwortung ist das nicht: Die RWTH Aachen setzt ihre wissenschaftlichen Hilfskräfte ausdrücklich nicht in der selbstständigen Lehre, als Vertretung von Lehrenden oder bei der Korrektur von Hausarbeiten und Prüfungsklausuren ein (§ 4 Abs. 2 der Richtlinie).

Organisation, Bibliothek und IT

Auch in Bibliotheken, IT und Veranstaltungsorganisation werden Studierende beschäftigt. Ob dafür eine Hilfskraftregelung oder ein anderer Arbeitsvertrag gilt, hängt von der konkreten Tätigkeit ab.

Solche Stellen sind vollwertige Jobs. Je nach Aufgabe können planbare Arbeitszeiten, Kontakt zu Studierenden und Einblicke in die Abläufe einer Hochschule hinzukommen. Für die Befristung macht die Art der Arbeit allerdings einen Unterschied: Die Sonderregel für studentische Hilfskräfte im Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt nur für wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten (Befristung).

Wer kann studentische Hilfskraft werden?

Für eine studentische Hilfskraftstelle brauchen Sie ein laufendes Studium und die Kenntnisse, die zur Aufgabe passen. Manche Stellen verlangen bereits Erfahrung mit bestimmten Methoden oder Lehrinhalten; maßgeblich ist die Ausschreibung.

Eine bundesweite Mindestzahl an Semestern oder eine Notengrenze gibt es nicht. Prüfen Sie vor der Bewerbung drei Fragen:

  • Welche Kenntnisse verlangt die Stelle? Etwa eine Statistiksoftware, eine Sprache oder bestimmte Laborerfahrung.
  • Was können Sie in der Einarbeitung lernen? Klären Sie, was vorausgesetzt wird und wofür eine Einarbeitung vorgesehen ist; nennen Sie, was Sie schon gut können.
  • Welche Zeiten können Sie anbieten? Feste Termine wie ein Tutorium müssen zu Ihrem Stundenplan passen.

Sie müssen nicht an derselben Hochschule eingeschrieben sein. Die Hochschule Bielefeld etwa beschäftigt ausdrücklich auch Studierende anderer deutscher Hochschulen; ob das an Ihrer Wunschhochschule geht, klärt die Personalstelle oder das Fachbereichsbüro.

SHK, WHB, WHK und WiMi: Was unterscheidet die Stellen?

Die Kürzel helfen, Hilfskraftstellen ohne Abschluss, mit Bachelor oder mit weiterem Abschluss einzuordnen. Die genaue Bezeichnung und die Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen Hochschulen und Regelwerken.

Studentische Hilfskraft (SHK)Hilfskraft mit Bachelor (WHB/WHF, Gruppe b)Hilfskraft mit Master (WHK, Gruppe a)Wiss. Mitarbeiter (WiMi)
Abschlusseingeschrieben; je nach Regelwerk noch kein für die Tätigkeit maßgeblicher HochschulabschlussBachelor, HAW-Diplom oder nicht akkreditierter HAW-MasterMaster oder Diplom einer Universität, akkreditierter HAW-Masterin der Regel Master
TätigkeitHilfstätigkeiten in Forschung, Lehre und Organisationwissenschaftliche Hilfstätigkeiten passend zum Abschlusswissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehreeigene wissenschaftliche Aufgaben, auch zur Promotion
BezahlungStundensatz, TdL: bis 15,20 €Stundensatz, TdL: bis 15,81 €Stundensatz, TdL: bis 21,03 €Monatsentgelt nach TV-L, in Voll- oder Teilzeit
Befristung§ 6 WissZeitVG bei wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeit während eines Studiums mit erstem oder weiterem berufsqualifizierendem Abschluss, insgesamt bis sechs Jahre§ 6 bei wissenschaftlicher Hilfstätigkeit während eines weiteren berufsqualifizierenden Studiums, etwa im Master§ 6 nur bei wissenschaftlicher Hilfstätigkeit während eines weiteren berufsqualifizierenden Studiums; ein Promotionsstudium genügt nicht. Sonst zählt ein befristeter Vertrag über einem Viertel der Arbeitszeit auf die Höchstdauer§ 2 WissZeitVG

TdL-Sätze: Höchstbeträge ab Sommersemester 2026 nach der Richtlinie vom 30.03.2026; Länder und Hochschulen setzen die tatsächlichen Sätze fest (Länderübersicht).

Die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der alle Länder außer Hessen angehören, ordnet Hilfskräfte in drei Gruppen: (a) wissenschaftliche Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung — etwa Master oder Diplom einer Universität — oder mit einem Master aus einem akkreditierten Studiengang einer Hochschule für angewandte Wissenschaften; (b) wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelor, mit einem Diplom einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder mit einem Master aus einem dort nicht akkreditierten Studiengang — an manchen Hochschulen WHB oder WHF genannt; (c) Hilfskräfte ohne Abschluss, die „studentischen Hilfskräfte“ (TdL-Richtlinie vom 30. März 2026, Nr. 1). Hilfskräfte stehen nach derselben Richtlinie außerhalb des TV-L: Für sie gelten keine Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen, sondern Stundensätze.

Die Grenze verläuft nicht überall genau beim ersten Abschluss. Die RWTH Aachen stellt als studentische Hilfskraft ein, wer eingeschrieben ist und noch kein für die Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges Studium abgeschlossen hat (§ 2 Abs. 1 der Richtlinie). Wer mit Bachelor im Master eingeschrieben ist, studiert also weiter und kann je nach Regelwerk als Hilfskraft mit Abschluss beschäftigt werden. Hessen verwendet eigene Bezeichnungen (Hessen).

Ist eine SHK zugleich Werkstudent?

Eine Hilfskraft kann zugleich als Werkstudent beschäftigt sein: SHK beschreibt die Stelle, Werkstudent den sozialversicherungsrechtlichen Status.

Werkstudent ist kein Arbeitsvertragstyp, sondern ein Begriff der Sozialversicherung: Studierende, die neben dem Studium mehr als geringfügig beschäftigt sind und deren Studium überwiegt. Dieselbe Hilfskraftstelle kann deshalb ein Minijob oder eine Werkstudentenbeschäftigung sein — entscheidend sind Verdienst und Arbeitszeit (Versicherung). Auch die WiMi-Stelle ist nicht über die Stundenzahl definiert: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Voll- oder Teilzeit, mit Monatsentgelt nach Tarif.

Wie viel verdient eine studentische Hilfskraft?

Hilfskräfte werden nach dem für ihre Stelle geltenden Stundensatz bezahlt. Im Bereich der TdL-Richtlinie liegt die Untergrenze seit dem Sommersemester 2026 bei 15,20 Euro brutto; Berlin und Hessen haben eigene Vereinbarungen. Den konkreten Satz bestimmen die einschlägige Regelung und die Hochschule.

RegelungGilt fürStundensatz bruttoStand
TdL-Einigung und -Richtliniewissenschaftliche und studentische Hilfskräfte im Geltungsbereich der TdL-Richtlinie, die nach § 1 Abs. 3 TV-L vom TV-L ausgenommen sind; Berlin und Hessen gesondertmindestens 15,20 €seit Sommersemester 2026
TV Stud III (Berlin)studentische Beschäftigte an Berliner Hochschulen im Geltungsbereich des TV Stud III15,08 €seit 01.01.2026 (rückwirkend)
Tarifeinigung Hessen (TV-H)studentische Hilfskräfte in Hessenmindestens 15,20 €seit 01.10.2026
Gesetzlicher Mindestlohnjede Beschäftigung mit Mindestlohnanspruch, auch außerhalb der Hochschulregeln13,90 € (ab 2027: 14,60 €)seit 01.01.2026

Höhere Ansprüche aus Tarif, Richtlinie oder Vertrag gehen dem Mindestlohn vor; er ist kein üblicher Hilfskraftsatz. Stundensätze Ihrer Hochschule nach Bundesland

Seit der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 gibt es für studentische Beschäftigte ohne Abschluss diese Untergrenze: Das Stundenentgelt beträgt „für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ab dem Sommersemester 2026 mindestens 15,20 Euro“, ab dem Sommersemester 2027 mindestens 15,90 Euro (TdL-Einigungspapier vom 14.02.2026, Abschnitt V Nr. 1 Buchst. b). Die Vereinbarung läuft mindestens bis zum 31. Januar 2028; über die Sätze ab dem Sommersemester 2028 wird in der nächsten Tarifrunde verhandelt. Rechtlich ist Abschnitt V eine „schuldrechtliche Vereinbarung“ der Tarifvertragsparteien und kein Tarifvertrag; für die Hochschulen setzt die TdL-Richtlinie die Untergrenze um. Sie gilt nach ihrem Abschnitt I für Hilfskräfte an Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften; an außeruniversitären Forschungseinrichtungen entscheidet der Vertrag.

Bei bestehendem Mindestlohnanspruch gilt außerdem der gesetzliche Mindestlohn: 13,90 Euro brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab 1. Januar 2027 (§ 1 MiLoV5).

Was ändert sich mit Bachelor oder Master?

Ein passender Hochschulabschluss kann zur Einordnung in eine andere Hilfskraftgruppe und zu einem anderen Stundensatz führen. Einen für jede Hochschule gleichen Aufschlag gibt es nicht.

Die TdL-Richtlinie vom 30. März 2026, gültig ab 1. April 2026, nennt Höchstsätze je Gruppe und dieselben Mindestbeträge für alle drei:

Gruppeab Sommersemester 2026ab Sommersemester 2027
(a) Master oder Diplom einer Universität, akkreditierter HAW-Master (WHK)bis zu 21,03 €bis zu 21,73 €
(b) Bachelor, HAW-Diplom, nicht akkreditierter HAW-Master (WHB)bis zu 15,81 €bis zu 16,51 €
(c) ohne Abschluss: studentische Hilfskraft (SHK)bis zu 15,20 €bis zu 15,90 €
Untergrenze für alle drei Gruppen15,20 €15,90 €

Stundensatz brutto, Grundlage 38,5 Wochenstunden; TdL-Richtlinie vom 30. März 2026, Nr. 1 und 2. Die Spalte 2027 gilt erst ab dem Sommersemester 2027.

Der Höchstsatz ist kein garantiertes Gehalt. Drei Regeln der Richtlinie erklären, warum an Ihrer Hochschule ein anderer Betrag stehen kann:

  • Umrechnung auf das Land: Die Beträge beruhen auf 38,5 Wochenstunden; die Umrechnung auf die im Land geltende Wochenarbeitszeit bleibt den Ländern überlassen (Nr. 1 Satz 2 und 3).
  • Zuschlag für Absolventen: Die Sätze der Gruppen a und b dürfen um bis zu 10 Prozent überschritten werden (Nr. 1 Satz 4) — der für Studierende ohne Abschluss nicht.
  • Jahressonderzahlung: Sie kann gewährt werden (Nr. 3), ist aber kein Anspruch; tarifliche Leistungen gibt es nicht (Nr. 6).

Der Höchstsatz der Gruppe b liegt damit knapp über der Untergrenze. Einen automatischen Wechsel in die höhere Gruppe gibt es nicht: Melden Sie einen neuen Abschluss der Personalstelle; welche Gruppe dann gilt, richtet sich nach Regelwerk und Vertrag. An der RWTH Aachen etwa schließt ein für die Tätigkeit einschlägiger Bachelor die Beschäftigung als SHK aus (§ 3 Abs. 1 der Richtlinie).

Berlin und Hessen: eigene Vereinbarungen

In Berlin verdienen studentische Beschäftigte 2026 nach dem eigenen Tarif 15,08 Euro brutto je Stunde. In Hessen gilt seit Oktober 2026 eine Untergrenze von 15,20 Euro.

Berlin hat einen eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte, den TV Stud III. Nach der Tarifeinigung vom 29. Juni 2026 steigt das Stundenentgelt rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf 15,08 €, zum 1. Januar 2027 auf 15,90 € und zum 1. Januar 2028 auf 16,06 €. Hessen gehört nicht zur TdL, hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag und in der Tarifeinigung 2026 eigene Sätze vereinbart: mindestens 15,20 € ab dem 1. Oktober 2026 und 15,90 € ab dem 1. Oktober 2027. Einzelheiten und Fundstellen stehen in der Länderübersicht.

Vom Stundenlohn zum Monatsbetrag

Bei einem Vertrag mit Monatsstunden ergibt sich der Bruttobetrag aus Stundensatz und vereinbarten Monatsstunden.

Beispiel der Universität Greifswald: Ein Vertrag als studentische Hilfskraft zu 15,20 € über 40 Monatsstunden ergibt 608 € im Monat. Das liegt über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 € für 2026 — bei regelmäßig diesem Verdienst ist die Stelle kein geringfügig entlohnter Minijob; eine kurzfristige Beschäftigung wird davon getrennt geprüft. Ob Sie familienversichert bleiben, entscheidet sich daran nicht: Dort zählt das Gesamteinkommen, nicht der Bruttolohn (Krankenversicherung).

Manche Hochschulen vereinbaren Wochenstunden und zahlen eine Monatspauschale. Die RWTH Aachen berechnet sie aus Stundensatz × 4,348 × vereinbarten Wochenstunden (§ 2 Abs. 3 der Richtlinie). Der Faktor 4,348 ist eine Regel dieser Hochschule; welche Rechnung für Sie gilt, zeigt Ihr Vertrag oder die erste Abrechnung.

Wie viele Stunden passen neben das Studium?

Entscheidend sind der vereinbarte Stundenumfang und die Verteilung über das Semester. Ein Tutorium mit Vorbereitung kann anders planbar sein als ein fester Labortermin. Vor der Zusage sollten Sie Arbeitszeiten, Klausurphasen und weitere Jobs gemeinsam betrachten.

Eine eigene, bundesweit einheitliche Wochen- oder Monatsgrenze für Hilfskräfte gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes — die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, verlängert höchstens auf zehn, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG) — und die Grenzen von Land und Hochschule. Nordrhein-Westfalen etwa beschäftigt wissenschaftliche Hilfskräfte „mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes“ (§ 46 Abs. 2 Satz 2 HG NRW); die RWTH Aachen vereinbart mindestens drei und höchstens 19 Wochenstunden (§ 5 Abs. 1 der Richtlinie). Weitere Landesregeln stehen in der Länderübersicht.

Was bedeutet die 20-Stunden-Regel?

Die 20-Stunden-Regel hilft bei der Einordnung als Werkstudent. Sie ist keine allgemeine Erlaubnisgrenze für jeden Hilfskraftvertrag.

Wer neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt ist, gehört nach dem gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger „grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern“; die Höhe des Entgelts spielt dabei keine Rolle. Die Einschreibung allein genügt nicht: Das Studium muss Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nehmen (Rundschreiben vom 23.11.2016, Abschnitt 1.2). Mehr als 20 Stunden sind nur unter Bedingungen unschädlich:

  • Abend, Wochenende, Semesterferien: In den Semesterferien darf die Stundenzahl steigen. Während der Vorlesungszeit sind mehr als 20 Stunden nur ausnahmsweise unschädlich, etwa bei Arbeit am Abend oder am Wochenende — und nicht, wenn das ohne Befristung oder für mehr als 26 Wochen geschieht.
  • Zeitjahr: Auch Semesterferien-Einsätze mit mehr als 20 Stunden, die sich im Jahr wiederholen und zusammen mehr als 26 Wochen ausmachen, beenden das Privileg.
  • Mehrere Jobs: Mehrere Jobs nebeneinander werden zusammengerechnet.

Masterstudium ja, Promotion nein: Ein Masterstudium nach dem Bachelor kann das Privileg tragen; ein Promotionsstudium zählt nach demselben Rundschreiben nicht dazu. Zwischen Bachelor und Master kann eine Lücke entstehen, in der der Studierendenstatus fehlt. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall.

Welche Zeit gehört zur Aufgabe?

Klären Sie, welcher Aufwand für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eingeplant ist. So lässt sich beurteilen, ob Aufgabe und bezahlter Umfang zusammenpassen.

Tutorien, Korrekturhilfe, Laborbetreuung oder Datenaufbereitung können deutlich mehr Vor- und Nachbereitung auslösen als die reine Präsenzzeit. Die HAW Hamburg rechnet deshalb für Unterrichtstutorien jede Lehrveranstaltungsstunde mit einem Faktor in Vertragsstunden um. Wir empfehlen, vor dem Start vier Punkte abzusprechen:

  • wie Sie Ihre Arbeitszeit erfassen und an wen Sie sie melden;
  • wie die Stunden in Klausur- und Abgabephasen verteilt werden;
  • welche Aufgaben Vorrang haben, wenn die Zeit nicht reicht;
  • wen Sie ansprechen, wenn Sie dauerhaft mehr arbeiten als vereinbart.

Regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit gehört nicht zur Stelle. Anlaufstellen sind die örtliche Vertretung der Hilfskräfte, der Personalrat oder eine Ombudsstelle der Hochschule; wer zuständig ist, regelt jede Hochschule selbst.

Passende Stellen

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Wie finden Sie eine HiWi-Stelle und bewerben sich?

Suchen Sie sowohl in Stellenübersichten als auch auf den Seiten Ihres Fachbereichs. Eine gezielte Nachfrage bei Lehrenden oder Projektleitungen kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn deren Arbeit zu Ihren Interessen passt.

Offene Hilfskraftstellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen auf Stellen für studentische Hilfskräfte — nach Ort, Arbeitgeber und Fach filterbar. Stellen für Hilfskräfte mit Abschluss (WHK) und Werkstudentenstellen haben eigene Übersichten. Gesucht wird in den Ausschreibungen unter vielen Namen: SHK, WHK, WHB, HiWi, Tutorin oder Tutor, studentische Beschäftigte, studentische Mitarbeit.

Die Hochschule Bielefeld nennt fünf Wege zu einer Stelle: Newsletter und Aushänge des Fachbereichs, die eigene Nachfrage bei Lehrenden, die Ansprache in der Lehrveranstaltung, die zentrale Karriereseite und — für Studierende anderer Hochschulen — die Verwaltung des Fachbereichs. Die RWTH Aachen gibt Hilfskraftstellen in der Regel hochschulöffentlich bekannt (§ 2 Abs. 4 der Richtlinie). Ausschreibungen und persönliche Kontakte ergänzen sich also.

Was gehört in die Bewerbung?

Richten Sie Ihre Bewerbung an den Anforderungen der Ausschreibung aus. Erklären Sie knapp, warum das Thema zu Ihnen passt und welche Kenntnisse sowie Arbeitszeiten Sie mitbringen.

Üblich sind ein kurzes Anschreiben oder eine Mail, ein Lebenslauf und — wenn die Ausschreibung es verlangt — eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine Übersicht Ihrer Studienleistungen. Eine Initiativanfrage halten Sie noch kürzer. So kann eine solche Mail aussehen:

Fiktives Beispiel einer Kurzbewerbung:
„Sehr geehrte Frau Professorin Weber, für Ihr Projekt zur Wasserqualität suchen Sie eine studentische Hilfskraft für die Datenaufbereitung. Ich studiere Umweltwissenschaften im vierten Semester und habe im Statistikkurs Messreihen mit R ausgewertet. Ab Oktober kann ich acht Stunden pro Woche arbeiten, dienstags und donnerstags auch im Labor. Lebenslauf und Notenübersicht hänge ich an. Mit freundlichen Grüßen, Lea Neumann“

Das Beispiel nennt die konkrete Aufgabe, eine passende Vorkenntnis und die Zeiten, zu denen Sie verfügbar sind. Eine Zusage garantiert auch die beste Mail nicht; sie zeigt aber, dass Sie die Stelle gelesen haben.

Woran erkennen Sie eine passende Stelle?

Eine passende Stelle bietet nachvollziehbare Aufgaben, einen klaren Stundenumfang und eine erreichbare Ansprechperson.

Prüfen Sie ein Angebot mit dieser Liste — für Lehrstühle ist sie zugleich eine Checkliste für die Ausschreibung:

  • Aufgabe und Einarbeitung: Was genau tun Sie, und wer zeigt es Ihnen?
  • Stunden: Sind Vor- und Nachbereitung im vereinbarten Umfang enthalten?
  • Satz und Abrechnung: Welcher Stundensatz gilt, und wird nach Monats- oder Wochenstunden abgerechnet?
  • Laufzeit: Im TdL-Bereich und in Hessen ist in der Regel ein Jahr vorgesehen, für Berlin nennt der Leitfaden der FU Berlin zu § 121 BerlHG grundsätzlich vier Semester, mit Ausnahmen für Vertretungs- und Drittmittelstellen; ist der Vertrag kürzer, dürfen Sie nach dem Grund fragen.
  • Prüfungszeiten: Lässt sich die Arbeit in Klausurphasen verschieben?
  • Erwartete Erfahrung: Passt das Verlangte zu dem, was Sie mitbringen oder lernen können?

Unsere Einordnung: Routineaufgaben sind kein Makel. Eine Stelle mit planbaren Zeiten oder kurzem Weg zum Campus kann neben dem Studium gerade richtig sein. Wählen Sie eine Hilfskraftstelle nach Aufgabe, Stunden und Ansprechperson — nicht allein danach, wie nah sie an einer späteren Promotion liegt. Eine gut betreute Stelle mit klarem Umfang hilft Ihnen im Studium mehr als ein Lehrstuhlplatz mit vagen Versprechen und unbezahlten Zusatzstunden.

Wie lange läuft der Vertrag – und welche Rechte haben Sie?

Der Vertrag legt fest, wann Sie beginnen, wie viel Sie arbeiten und wie lange die Beschäftigung läuft. Im Bereich der TdL-Richtlinie sollen Hilfskraftverträge in der Regel für ein Jahr abgeschlossen werden; begründete kürzere oder längere Laufzeiten sind möglich.

Beginnen Sie erst, wenn der Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben vorliegt. Die RWTH Aachen schreibt den schriftlichen Vertrag vor Arbeitsbeginn vor (§ 6 Abs. 1 der Richtlinie), die Universität Greifswald weist ihre Hilfskräfte ausdrücklich darauf hin. Die Tarifeinigung vom 14.02.2026 sagt zur Laufzeit: „Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für ein Jahr begründet; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden“ (Abschnitt V Nr. 1 Buchst. a); die TdL-Richtlinie überträgt das auf alle drei Gruppen (Nr. 4). Bei Konflikten über die Dauer nennt die Einigung selbst die Personalräte und Ombudsstellen als Ansprechpartner; an manchen Hochschulen gibt es zusätzlich eine eigene Vertretung der Hilfskräfte.

Bei Fragen zum Vertrag helfen an manchen Hochschulen auch Beratungen der Studierendenvertretung; was ein AStA leisten kann und was nicht, steht im Artikel über den AStA.

Was gilt für die Befristung?

Während eines berufsqualifizierenden Studiums kann eine Beschäftigung mit wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfstätigkeiten insgesamt bis zu sechs Jahre befristet werden. Ein einzelner Vertrag kann deutlich kürzer sein.

Grundlage ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Befristete Arbeitsverträge für wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, sind „bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig“; Verlängerungen innerhalb dieser Zeit sind möglich (§ 6 WissZeitVG). Das gilt auch im Master: Die Norm erfasst ein Studium, das „zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt“. Voraussetzung ist eine wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeit: Für reine Verwaltungs-, Bibliotheks- oder Büroarbeit gilt § 6 nicht, auch wenn die Hilfskraft eingeschrieben ist.

  • Promotionsstudium reicht nicht. Eine Promotion führt formal nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss; das erläutert etwa der Personalservice der HAW Hamburg. Wer nur noch zur Promotion eingeschrieben ist, kann deshalb nicht nach § 6 befristet werden.
  • Während des Studiums zählt die HiWi-Zeit grundsätzlich nicht auf die spätere Promotions- oder Postdoc-Befristung. Arbeitsverhältnisse nach § 6 und vergleichbare studienbegleitende Beschäftigungen werden auf die Höchstdauer von sechs plus sechs Jahren nicht angerechnet (§ 2 Abs. 3 Satz 3 WissZeitVG).
  • Nach dem Ende der Einschreibung ändert sich das. § 6 setzt die Einschreibung voraus; wer nicht mehr eingeschrieben ist, kann nicht mehr nach § 6 befristet werden. Auf die Höchstdauer angerechnet werden dann grundsätzlich alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit mit einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung (§ 2 Abs. 3 Satz 1). Eine längere Phase als Hilfskraft nach dem Master kann also Zeit kosten, die später für die Promotion fehlt.
  • Kein Neustart durch Wechsel. Die sechs Jahre gelten „insgesamt“; ein Wechsel der Hochschule setzt sie nicht zurück.

Mehr zu Höchstdauer und Anrechnung steht unter WissZeitVG.

Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit

Hilfskräfte haben auch bei wenigen Wochenstunden Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei unverschuldeter Krankheit besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Hilfskräfte sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die TdL-Richtlinie hält fest, dass sich ihre übrigen Arbeitsbedingungen „nach den gesetzlichen Vorschriften“ richten (Nr. 5). Daraus folgt:

  • Urlaub: jährlich mindestens 24 Werktage (§ 3 Abs. 1 BUrlG); Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, gerechnet wird also auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei weniger regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche wird der gesetzliche Mindesturlaub entsprechend umgerechnet; Vertrag oder örtliche Urlaubsregel können darüber hinausgehen. Berlin regelt den Urlaub studentischer Beschäftigter im TV Stud (Berlin).
  • Krankheit: bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 1 und 3 EntgFG).

Was würde die WissZeitVG-Reform ändern?

Für den laufenden Vertrag zählt das geltende Recht. Ein Reformvorschlag ändert die Regeln erst mit seinem Inkrafttreten und den dazugehörigen Übergangsbestimmungen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich will die Höchstdauer nach § 6 von sechs auf acht Jahre erhöhen; außerdem sollen studienbegleitende Hilfstätigkeiten einer späteren sachgrundlosen Befristung beim selben Arbeitgeber nicht mehr im Weg stehen (Regierungsentwurf, Art. 1 Nr. 1 und 2). Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8281 vom 30.09.2026 vor; beschlossen ist er nicht. In Kraft treten soll das Gesetz am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Monats; bis dahin gilt die Fassung von 2020. Den Stand der Reform erklärt WissZeitVG: Reform.

Minijob oder Werkstudent: Wie sind Sie versichert?

Ob Ihre Stelle als Minijob oder als Werkstudentenbeschäftigung eingeordnet wird, hängt unter anderem von Verdienst, Studium und Arbeitszeit ab. Die Krankenversicherung müssen Sie zusätzlich im Blick behalten: Versicherungsfreiheit im Job bedeutet nicht automatisch kostenlose Versicherung.

Als Werkstudent gilt für die Sozialversicherung, wer während des Studiums als ordentlicher Studierender gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist: Diese Beschäftigung ist in der Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), ebenso in der Arbeitslosenversicherung (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III) und in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung gilt das nicht — dort zahlen Werkstudenten Beiträge. Krankenversichert sein müssen Sie trotzdem: Die Krankenkasse prüft zuerst die Familienversicherung; sonst kommt die studentische Krankenversicherung zum Studierendentarif oder eine freiwillige Versicherung infrage.

Minijob und eigene Krankenversicherung

2026 liegt die monatliche Minijobgrenze bei 603 Euro. Ob Sie familienversichert bleiben können oder sich selbst versichern müssen, wird gesondert geprüft.

Übersteigt das Entgelt regelmäßig nicht die Geringfügigkeitsgrenze, ist die Beschäftigung geringfügig (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Die Grenze beträgt 603 € im Monat ab 1. Januar 2026 und 633 € ab 1. Januar 2027 (Bekanntmachung des BMAS, BAnz AT 20.11.2025 B1). Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung, die innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV); wird sie berufsmäßig ausgeübt und übersteigt das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze, greift diese Ausnahme nicht. Abgabenfrei ist auch der Minijob nicht in jeder Hinsicht: Bei einem geringfügig entlohnten Minijob nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig und werden nur auf Antrag beim Arbeitgeber befreit (§ 6 Abs. 1b SGB VI).

EinordnungTypischer FallWas Sie prüfen sollten
Minijobregelmäßig höchstens 603 € im Monat (2026)Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung ja oder nein; Familienversicherung
Werkstudentenbeschäftigungmehr als 603 €, Studium überwiegt, in der Regel höchstens 20 WochenstundenRentenbeitrag vom Lohn; Familien- oder studentische Krankenversicherung
regulär sozialversicherungspflichtigregelmäßig mehr als 603 €, kein Werkstudentenstatus und keine kurzfristige Beschäftigung, etwa nach der Exmatrikulation oder wenn das Studium nicht überwiegtBeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung; die konkrete Einstufung prüft die Krankenkasse

Familienversicherung: Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen — die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Nach der Techniker Krankenkasse endet die Familienversicherung 2026 bei einem Gesamteinkommen von mehr als 565 € im Monat, bei einem Minijob von mehr als 603 €. Zulässige Werbungskosten können bei der Ermittlung berücksichtigt werden, bei Minijobs abhängig von der Art der Besteuerung; das Gesamteinkommen ist deshalb nicht ohne Weiteres der Bruttolohn: Weder beendet ein Bruttolohn knapp darüber die Familienversicherung automatisch, noch ist sie bei einem kleineren Lohn sicher. Dazu kommen Alter und weitere Voraussetzungen; Kinder können in der Regel bis zum 25. Geburtstag familienversichert sein, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die verbindliche Berechnung macht Ihre Krankenkasse.

Steuern und BAföG mitbedenken

Der Stundenlohn allein sagt noch nicht, wie sich der Job auf Ihr verfügbares Geld auswirkt. Neben Steuern können auch Beiträge zur Krankenversicherung und die Einkommensanrechnung beim BAföG eine Rolle spielen.

  • Steuer: Einkommensteuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr den Grundfreibetrag übersteigt — 12.348 € ab 2026 (§ 32a Abs. 1 EStG). Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Jahresbrutto, und der Freibetrag gilt je Person und Jahr, nicht je Arbeitgeber.
  • BAföG: Angerechnet wird Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraum, verteilt auf dessen Monate (§ 22 BAföG). Freibeträge regelt das Gesetz gesondert; was bei Ihnen angerechnet wird, berechnet das BAföG-Amt.
  • Internationale Studierende: Wer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium arbeitet, hat ein Arbeitstagekonto; studentische Nebentätigkeiten werden darauf nicht angerechnet (§ 16b Abs. 3 AufenthG). Ob Ihre Stelle als solche Nebentätigkeit gilt, klären Personalstelle oder International Office.

Eine Verdienstgrenze, die zugleich für Steuer, BAföG und Familienversicherung passt, gibt es nicht. Wer nach dem Abschluss nicht mehr eingeschrieben ist und als wissenschaftliche Hilfskraft oberhalb der Minijob-Grenze arbeitet, ist grundsätzlich regulär sozialversicherungspflichtig, sofern keine kurzfristige Beschäftigung oder andere Ausnahme vorliegt.

Was bringt ein HiWi-Job für Studium und Beruf?

Eine Hilfskraftstelle kann Ihnen helfen, ein Fachgebiet praktisch kennenzulernen, Methoden zu erproben und berufliche Kontakte aufzubauen. Das ist auch dann nützlich, wenn Sie später außerhalb der Wissenschaft arbeiten möchten.

Was Sie mitnehmen, hängt von der Stelle ab: In einem Forschungsprojekt lernen Sie Datenauswertung, Literaturarbeit oder Laborverfahren, in einem Tutorium das Erklären vor einer Gruppe, in Bibliothek oder IT den Umgang mit Nutzerinnen und Nutzern. Fragen Sie am Ende nach einem Arbeitszeugnis: Beschreibt es Ihre Aufgaben konkret, macht es die Erfahrung auch außerhalb der Hochschule nachvollziehbar; der Titel „HiWi“ allein beschreibt die Tätigkeit kaum.

Wer sich für die Wissenschaft interessiert, kann früh nachfragen, ob eine Abschlussarbeit im Umfeld des Projekts möglich ist. Ein Anspruch auf eine spätere Promotionsstelle entsteht aus einer Hilfskraftstelle nicht.

Wer sich ohne Bezahlung im Fach engagieren möchte, findet in der Fachschaft einen Einstieg.

Nach dem Master: Hilfskraft oder Promotionsstelle?

Nach dem Master lohnt sich der Vergleich mit einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle. Eine stundenweise Hilfskraftbeschäftigung und eine reguläre Qualifikationsstelle können sich bei Aufgaben, Vergütung und Entwicklungsmöglichkeiten deutlich unterscheiden.

Eine WHK-Stelle nach dem Master kann ein Übergang sein, ersetzt aber keine reguläre wissenschaftliche Mitarbeiterstelle. Eine nach TV-L vergütete Mitarbeiterstelle hat eine Entgeltgruppe (etwa E13), Monatsentgelt und Stufenlaufzeit. Hilfskraftstellen bleiben dagegen stundenbasiert; tarifliche Leistungen gibt es nach der TdL-Richtlinie nicht (Nr. 6). Für kurze Übergänge, Projektanbahnung oder Methodenaufbau kann eine WHK-Stelle gut passen; als Dauerersatz für Mitarbeiterarbeit ist sie problematisch.

Wie sich Vergütung und Stellenumfang bei wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen unterscheiden, zeigt die Gehaltsübersicht für wissenschaftliche Mitarbeiter. Wie der Alltag als Doktorandin oder Doktorand aussieht, steht unter Doktorand, wie man eine Stelle findet, unter Promotionsstelle finden; offene Stellen stehen unter Doktorandenstellen.

Was zahlt Ihre Hochschule? Die Länderübersicht

Der konkrete Stundensatz steht in der für Ihre Hochschule geltenden Regelung. Die Länderübersicht führt zu den vorhandenen Landesregeln und Hochschulbeispielen – jeweils mit Datum und Quelle.

„Landesregel“ steht nur, wo Gesetz, Tarifvertrag, Richtlinie des Landes oder eine Landtags- bzw. Senatsdrucksache die Regel trägt. Wo das Land keine eigene Tabelle veröffentlicht, steht der Satz einer staatlichen Hochschule des Landes — gekennzeichnet als „Beispiel <Hochschule>, Stand …“; er gilt für diese Hochschule, nicht als Landessatz. „TdL-Rahmen“ nennt die Sätze der Richtlinie. Die Hochschulen verwenden eigene Gruppenbezeichnungen; verbindlich ist Ihr Arbeitsvertrag.

Hilfskräfte — Vergütung nach Bundesland

Land wählen

Die Karte zeigt je Land die Landesregel und, wo das Land keine Sätze veröffentlicht, das Beispiel einer Hochschule mit Stand — jeweils mit der Fundstelle.

Berlin

Eigener Tarifvertrag: TV Stud III

  • Landesregel (Tarifvertrag): Der Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud III); nach der Tarifeinigung vom 29. Juni 2026 folgt das Entgelt den Tarifergebnissen des öffentlichen Dienstes der Länder.
  • Landesregel: Studentische Beschäftigte (Tarifeinigung, veröffentlicht von der FU Berlin am 05.08.2026): 15,08 € rückwirkend ab 01.01.2026, 15,90 € ab 01.01.2027, 16,06 € ab 01.01.2028.
  • Landesregel: Arbeitszeit: höchstens 80 Stunden im Monat, an den Universitäten mindestens 40 (§ 5 Abs. 1 TV Stud III).
  • Landesregel: Urlaub: 30 Arbeitstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 10 Abs. 1 TV Stud III).
  • Landesregel: Dauer: richtet sich nach § 121 BerlHG (§ 4 TV Stud III).

Fundstelle: Freie Universität Berlin: Mehr Geld für studentische Beschäftigte, 05.08.2026; TV Stud III-KAV vom 25.06.2018 (Abdruck FU Berlin), §§ 4, 5, 10.

Baden-Württemberg

Landesweit verbindliche Sätze, Werte 2026 aus der PH Freiburg

  • Landesregel: Seit April 2024 sind die Stundensätze landesweit fest und verbindlich geregelt — durch das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium; die Jahressonderzahlung ist in die Sätze eingerechnet (Landtag, Drucksache 17/8218, Stand Februar 2025).
  • Beispiel PH Freiburg, Stand 17.04.2026 — ohne Abschluss (Kategorie A): 15,20 €, ab 01.04.2027 15,90 €.
  • Beispiel PH Freiburg, Stand 17.04.2026 — mit Bachelor (Kategorie B): 16,09 €, ab 01.04.2027 16,79 €.
  • Beispiel PH Freiburg, Stand 17.04.2026 — mit Master, Uni-Diplom oder Staatsexamen (Kategorie C): 21,42 €, ab 01.04.2027 22,12 €.

Fundstelle: Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 17/8218 (Stellungnahme des Finanzministeriums, Februar 2025); Sätze 2026: Pädagogische Hochschule Freiburg, Allgemeine Informationen für Hilfskräfte, Stand 17.04.2026.

Bayern

Beispiel TU München: Höchstsätze, die das Ministerium zulässt

  • Beispiel TU München, Stand 21.05.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab Sommersemester 2026, 15,90 € ab Sommersemester 2027.
  • Beispiel TU München, Stand 21.05.2026 — mit abgeschlossenem Hochschulstudium: 16,70 € ab Wintersemester 2026/27, 17,44 € ab Sommersemester 2027 — nach eigener Mitteilung die vom zuständigen Ministerium zugelassenen Höchstsätze.

Fundstelle: Technische Universität München, Personal: Anpassung der Vergütungssätze für studentische Hilfskräfte, 21.05.2026.

Brandenburg

Gesetz: Verträge in der Regel mindestens ein Jahr; Sätze aus der TH Brandenburg

  • Landesregel: Studierende, mit Ausnahme von Promotionsstudierenden, können als Studentische Beschäftigte beschäftigt werden; befristete Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für mindestens ein Jahr begründet, auch bei Verlängerungen (§ 65 Abs. 1 BbgHG). Stundensätze nennt das Gesetz nicht.
  • Beispiel TH Brandenburg, Stand abgerufen 30.09.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab 01.03.2026, 15,90 € ab 01.03.2027.
  • Beispiel TH Brandenburg, Stand abgerufen 30.09.2026 — mit Bachelor: 15,81 € ab 01.03.2026, 16,51 € ab 01.03.2027.
  • Beispiel TH Brandenburg, Stand abgerufen 30.09.2026 — mit Master oder Uni-Abschluss: 21,03 € ab 01.03.2026, 21,73 € ab 01.03.2027.

Fundstelle: § 65 BbgHG (BRAVORS); Technische Hochschule Brandenburg, Personal: studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte.

Bremen

Mindestvertrag zwölf Monate, ein Satz für alle

  • Landesregel: Tarifeinigung der Länder und bremischer Landesmindestlohn — es gilt der höhere Betrag; nach Abschluss wird nicht unterschieden, weil ein Abschluss für die Tätigkeit nicht erforderlich ist (Mitteilung des Senats vom 20.01.2026).
  • Landesregel: Vertragsdauer: Seit dem sechsten Hochschulreformgesetz (2023) gilt eine regelmäßige Mindestvertragsdauer von 12 Monaten (Mitteilung des Senats).
  • Beispiel Universität Bremen (Personalrat), Stand abgerufen 30.09.2026: 15,20 € ab 01.04.2026.

Fundstelle: Mitteilung des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 20.01.2026; Universität Bremen, Personalrat: studentische Beschäftigte.

Hamburg

Richtlinie der Wissenschaftsbehörde seit 2026

  • Landesregel: Die Höhe der Vergütung setzt das Personalamt fest (§ 10 Abs. 1 der Richtlinie); Hamburg ist Mitglied der TdL, deren Untergrenze von 15,20 € ab Sommersemester 2026 für Studierende ohne Abschluss gilt.
  • Landesregel: Stunden: im Durchschnitt höchstens 20 Stunden in der Woche (§ 8 Abs. 1).
  • Landesregel: Vertragsdauer: in der Regel mindestens ein Jahr (§ 9 Abs. 2).
  • Landesregel: Urlaub: nach dem Bundesurlaubsgesetz, grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit (§ 11).

Fundstelle: Richtlinie für Studentische und Wissenschaftliche Hilfskräfte der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (Amtlicher Anzeiger Nr. 99 vom 23.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026); TdL, Mitglieder.

Hessen

Eigene Tarifeinigung (TV-H), nicht in der TdL

  • Landesregel: Tarifeinigung des Landes Hessen 2026 (TV-H), schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Hilfskräfte; Hessen ist nicht Mitglied der TdL.
  • Landesregel: studentische Hilfskräfte: mindestens 15,20 € ab 01.10.2026, 15,90 € ab 01.10.2027.
  • Landesregel: Vertrag: in der Regel ein Jahr; Mindestbeschäftigungsumfang grundsätzlich 10 Wochenstunden.
  • Beispiel Universität Marburg, Stand 30.06.2026 — mit Bachelor: 16,34 € ab 01.10.2026, 17,04 € ab 01.10.2027 — für SHK „mit Abschluss“ nach einem sechssemestrigen Bachelor.
  • Beispiel TU Darmstadt, Stand abgerufen 30.09.2026 — mit Master: 19,51 € ab 01.10.2026, 20,06 € ab 01.10.2027.

Fundstelle: Hessisches Ministerium des Innern: Tarifeinigung 2026, Abschnitt X (Stand 27.03.2026); Universität Marburg, Leitfaden Hilfskräfte; TU Darmstadt, Informationen zu Hilfskräften; TdL, Mitglieder.

Mecklenburg-Vorpommern

Beispiele Rostock und Greifswald nach der TdL-Richtlinie

  • Beispiel Universität Rostock, Stand Meldung zum 01.04.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab Sommersemester 2026, 15,90 € ab Sommersemester 2027.
  • Beispiel Universität Rostock, Stand Meldung zum 01.04.2026 — mit Bachelor: 15,81 € ab Sommersemester 2026, 16,51 € ab Sommersemester 2027.
  • Beispiel Universität Greifswald, Stand abgerufen 30.09.2026 — mit Master: 21,03 € ab 01.04.2026.
  • Beispiel Universität Greifswald, Stand abgerufen 30.09.2026 — Stunden: höchstens 82 Stunden im Monat; mindestens 20 Monatsstunden sollen vereinbart werden.

Fundstelle: Universität Rostock: Neue Stundensätze ab 01.04.2026; Universität Greifswald, Referat Personal: Informationen für Hilfskräfte.

Niedersachsen

TdL-Mitglied: Untergrenze und Höchstsätze der Richtlinie

  • TdL-Rahmen: ohne Abschluss: mindestens 15,20 € ab Sommersemester 2026 und 15,90 € ab Sommersemester 2027 — die Untergrenze der Tarifeinigung der Länder.
  • TdL-Rahmen: mit Abschluss: nach der TdL-Richtlinie bis zu 15,81 € (Bachelor) und 21,03 € (Master) ab Sommersemester 2026.

Fundstelle: TdL-Einigungspapier vom 14.02.2026, Abschnitt V; TdL-Richtlinie vom 30.03.2026; TdL, Mitglieder.

Nordrhein-Westfalen

Gesetz ohne Sätze; Beispiele RWTH Aachen und Universität zu Köln

  • Landesregel: Wissenschaftliche Hilfskräfte werden mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes beschäftigt (§ 46 Abs. 2 Satz 2 HG NRW). Stundensätze nennt das Gesetz nicht.
  • Beispiel RWTH Aachen, Stand Amtliche Bekanntmachung 06.03.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab 01.04.2026, 15,90 € ab 01.10.2026.
  • Beispiel RWTH Aachen, Stand Amtliche Bekanntmachung 06.03.2026 — mit Bachelor: 16,80 € ab 01.04.2026, 17,60 € ab 01.10.2026.
  • Beispiel RWTH Aachen, Stand Amtliche Bekanntmachung 06.03.2026 — mit Master: 22,00 € ab 01.04.2026, 23,00 € ab 01.10.2026.
  • Beispiel Universität zu Köln, Stand abgerufen 30.09.2026: 15,20 € ohne Abschluss, 15,90 € ab 01.04.2027; höchstens 82 Stunden im Monat.
  • Beispiel RWTH Aachen, Stand Amtliche Bekanntmachung 06.03.2026 — Übergang: Arbeitsverträge, die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie geschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit; Grundlage bleibt die beim Vertragsschluss geltende Richtlinie (§ 7). Die Sätze ab 01.10.2026 gelten also nicht automatisch für jeden älteren Vertrag.

Fundstelle: § 46 HG NRW (recht.nrw.de, Fassung ab 04.08.2026); RWTH Aachen, Amtliche Bekanntmachung Nr. 2026/049; Universität zu Köln, Abteilung 41: Studentische Hilfskräfte.

Rheinland-Pfalz

Beispiel Universität Mainz nach der TdL-Richtlinie

  • Beispiel Universität Mainz, Stand Entgelttabelle ab 01.04.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab 01.04.2026.
  • Beispiel Universität Mainz, Stand Entgelttabelle ab 01.04.2026 — Bachelor oder Master ohne Akkreditierung: 15,61 € ab 01.04.2026.
  • Beispiel Universität Mainz, Stand Entgelttabelle ab 01.04.2026 — Diplom, Master oder Staatsexamen: 20,76 € ab 01.04.2026.
  • Beispiel Universität Mainz, Stand abgerufen 30.09.2026 — Stunden: als wissenschaftliche Hilfskraft höchstens 19 Stunden in der Woche.

Fundstelle: Universität Mainz, Personalabteilung: Entgelttabelle für wissenschaftliche Hilfskräfte ab 01.04.2026; Universität Mainz: Wissenschaftliche Hilfskräfte.

Saarland

Beispiel Universität des Saarlandes: Ordnung mit Zuschlag von 4,5 Prozent

  • Beispiel Universität des Saarlandes, Stand Ordnung, Dienstblatt 09.04.2026 — ohne Abschluss: 15,48 € ab 01.04.2026, 16,19 € ab 01.04.2027 (§ 4 Abs. 2 und 3).
  • Beispiel Universität des Saarlandes, Stand Ordnung, Dienstblatt 09.04.2026 — mit Bachelor: 16,15 € ab 01.04.2026, 16,90 € ab 01.04.2027 (§ 4 Abs. 2 und 3).
  • Beispiel Universität des Saarlandes, Stand Ordnung, Dienstblatt 09.04.2026 — mit Master oder Uni-Abschluss: 21,94 € ab 01.04.2026, 22,95 € ab 01.04.2027 (§ 4 Abs. 2 und 3).
  • Beispiel Universität des Saarlandes, Stand Dienstblatt 09.04.2026 — warum höher: Die Sätze enthalten einen Zuschlag von 4,5 Prozent anstelle einer Jahressonderzahlung (§ 4 Abs. 5 der Ordnung).
  • Beispiel Universität des Saarlandes, Stand Dienstblatt 09.04.2026 — Vertrag: mindestens zwei Semester (ein Jahr) sollen vereinbart werden, wöchentlich 6 bis höchstens 16 Stunden (§ 2).

Fundstelle: Universität des Saarlandes, Ordnung über die Dienstverhältnisse der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte (Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes Nr. 34 vom 09.04.2026).

Sachsen

TdL-Mitglied: Untergrenze und Höchstsätze der Richtlinie

  • TdL-Rahmen: ohne Abschluss: mindestens 15,20 € ab Sommersemester 2026 und 15,90 € ab Sommersemester 2027 — die Untergrenze der Tarifeinigung der Länder.
  • TdL-Rahmen: mit Abschluss: nach der TdL-Richtlinie bis zu 15,81 € (Bachelor) und 21,03 € (Master) ab Sommersemester 2026.

Fundstelle: TdL-Einigungspapier vom 14.02.2026, Abschnitt V; TdL-Richtlinie vom 30.03.2026; TdL, Mitglieder.

Sachsen-Anhalt

Beispiele Hochschule Harz und Magdeburg-Stendal

  • Beispiel Hochschule Harz, Stand abgerufen 30.09.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab 01.03.2026, 15,90 € ab 01.03.2027.
  • Beispiel Hochschule Harz, Stand abgerufen 30.09.2026 — wissenschaftliche Hilfskräfte: 15,81 € ab 01.03.2026, 16,51 € ab 01.03.2027.
  • Beispiel Hochschule Magdeburg-Stendal, Stand abgerufen 30.09.2026: 15,20 € für studentische Hilfskräfte ab 01.04.2026.

Fundstelle: Hochschule Harz: Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte; Hochschule Magdeburg-Stendal: Studentische Beschäftigte.

Schleswig-Holstein

Beispiel Universität Kiel: Beschluss der Hochschulleitung

  • Beispiel Universität Kiel, Stand 18.03.2026 — ohne Abschluss: 15,20 € ab 01.04.2026, 15,90 € ab 01.04.2027.
  • Beispiel Universität Kiel, Stand 18.03.2026 — mit Bachelor: 16,20 € ab 01.04.2026, 16,90 € ab 01.04.2027.

Fundstelle: Universität Kiel, Personal: Anpassung der Vergütungssätze ab 01.04.2026 und zum 01.04.2027 (18.03.2026).

Thüringen

Beispiel Universität Jena: studentische und wissenschaftliche Assistenten

  • Beispiel Universität Jena, Stand 05.06.2026 — Bezeichnung: Das Rundschreiben spricht von studentischen und wissenschaftlichen Assistenten.
  • Beispiel Universität Jena, Stand 05.06.2026 — studentische Assistenten: 15,20 € ab 01.04.2026.
  • Beispiel Universität Jena, Stand 05.06.2026 — wissenschaftliche Assistenten: mit Bachelor 15,20 €, mit Master 15,60 € ab 01.04.2026 — festgelegt, bevor das Finanzministerium seine Verwaltungsvorschrift für wissenschaftliche Assistenten angepasst hat; die Tarifeinigung erfasst sie nicht.

Fundstelle: Universität Jena, Rundschreiben des Kanzlers Nr. 2026_09 vom 05.06.2026.

Alle 16 Länder im Vergleich (Tabelle)
LandGrundlage: Landesregel oder Beispiel einer HochschuleOhne AbschlussMit BachelorMit Master
BerlinLandesregel: Tarifvertrag TV Stud III15,08 € (ab 2027: 15,90 €)——
Baden-WürttembergLandesregel (verbindliche Sätze); Werte 2026: Beispiel PH Freiburg, Stand 17.04.202615,20 €16,09 €21,42 €
BayernBeispiel TU München, Stand 21.05.202615,20 €16,70 € „mit abgeschlossenem Hochschulstudium“ ab WiSe 2026/27, ohne Unterscheidung Bachelor/Master
BrandenburgLandesregel § 65 BbgHG (ohne Sätze); Sätze: Beispiel TH Brandenburg, abgerufen 30.09.202615,20 €15,81 €21,03 €
BremenLandesregel (Senat 20.01.2026); Satz: Beispiel Universität Bremen, abgerufen 30.09.202615,20 €wie ohne Abschlusswie ohne Abschluss
HamburgLandesregel: Richtlinie der Wissenschaftsbehörde 2026; TdL-Untergrenzemind. 15,20 € (TdL)——
HessenLandesregel: Tarifeinigung TV-H (ohne Abschluss); Beispiele Marburg (30.06.2026), TU Darmstadt (abgerufen 30.09.2026)mind. 15,20 € ab 01.10.202616,34 €19,51 €
Mecklenburg-VorpommernBeispiel Universität Rostock, Stand Meldung zum 01.04.2026 (Master: Beispiel Greifswald, abgerufen 30.09.2026)15,20 €15,81 €21,03 €
NiedersachsenTdL-Rahmen (Einigung, Richtlinie)mind. 15,20 €bis 15,81 €bis 21,03 €
Nordrhein-WestfalenLandesregel § 46 HG (ohne Sätze); Sätze: Beispiel RWTH Aachen, Amtl. Bek. 06.03.2026, gültig ab 01.10.2026 (ältere Verträge: § 7)15,90 € ab 01.10.202617,60 € ab 01.10.202623,00 € ab 01.10.2026
Rheinland-PfalzBeispiel Universität Mainz, Stand Entgelttabelle ab 01.04.202615,20 €15,61 €20,76 €
SaarlandBeispiel Universität des Saarlandes, Stand Ordnung (Dienstblatt 09.04.2026)15,48 €16,15 €21,94 €
SachsenTdL-Rahmen (Einigung, Richtlinie)mind. 15,20 €bis 15,81 €bis 21,03 €
Sachsen-AnhaltBeispiel Hochschule Harz, abgerufen 30.09.202615,20 €15,81 € (wissenschaftliche Hilfskräfte)—
Schleswig-HolsteinBeispiel Universität Kiel, Stand 18.03.202615,20 €16,20 €—
ThüringenBeispiel Universität Jena, Stand 05.06.202615,20 €15,20 €15,60 €

Stundensätze brutto; Fundstelle und Gültigkeit im Feld des Landes in der Karte.

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Häufige Fragen zur studentischen Hilfskraft

Was bedeutet HiWi?

HiWi ist die an Hochschulen gebräuchliche Kurzbezeichnung für Hilfskraft. Gemeint sein können je nach Hochschule studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte; ein eigener Rechtsstatus ist das nicht.

Was ist der Unterschied zwischen SHK und WHK?

Die Bezeichnungen unterscheiden vor allem Hilfskraftstellen ohne passenden Hochschulabschluss von solchen mit Abschluss. Die TdL-Richtlinie unterscheidet: Bachelor, HAW-Diplom oder nicht akkreditierter HAW-Master (an manchen Hochschulen WHB genannt) und Master oder Diplom einer Universität sowie akkreditierter HAW-Master. Höchstsätze ab dem Sommersemester 2026: 15,20 € (SHK), 15,81 € (Bachelor-Gruppe) und 21,03 € (Master-Gruppe).

Wie viel verdient eine studentische Hilfskraft pro Stunde?

Im Bereich der TdL-Richtlinie beträgt die Untergrenze seit dem Sommersemester 2026 15,20 € brutto. In Berlin gelten 2026 nach dem TV Stud III 15,08 €, in Hessen seit 1. Oktober 2026 mindestens 15,20 €; die Sätze einzelner Hochschulen stehen in der Länderübersicht.

Ist ein HiWi-Job ein Minijob?

Ein geringfügig entlohnter Minijob ist er, wenn das Entgelt regelmäßig nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt: 603 € im Monat ab 2026, 633 € ab 2027. Schon 40 Monatsstunden zu 15,20 € ergeben 608 € (Rechenbeispiel der Universität Greifswald). Daneben kann eine auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzte Beschäftigung kurzfristig geringfügig sein, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird; sonst kann die Stelle eine Werkstudentenbeschäftigung sein, wenn das Studium überwiegt — die Krankenversicherung prüfen Sie gesondert.

Kann ich mich schon im ersten Semester bewerben?

Ja, wenn Ihre Kenntnisse zum Anforderungsprofil passen. Verlangte Semester, besuchte Veranstaltungen oder Methodenkenntnisse nennt die Ausschreibung; eine bundesweite Mindestzahl an Semestern gibt es nicht.

Kann ich an einer anderen Hochschule arbeiten?

Ja, an Hochschulen, die Studierende anderer Hochschulen beschäftigen; die Hochschule Bielefeld nennt diesen Weg ausdrücklich. Die Voraussetzungen klärt die Personalstelle oder das Fachbereichsbüro der Hochschule, an der Sie arbeiten möchten.

Dürfen internationale Studierende als Hilfskraft arbeiten?

Ja. Welche Regeln gelten, hängt von Aufenthaltstitel und Tätigkeit ab: Studentische Nebentätigkeiten werden nicht auf das Arbeitstagekonto der Aufenthaltserlaubnis zum Studium angerechnet (§ 16b Abs. 3 AufenthG). Ob Ihre Stelle dazu zählt, klären Personalstelle oder International Office.

Kann ich zwei HiWi-Jobs gleichzeitig haben?

Grundsätzlich ja, aber Arbeitszeit und Versicherung werden gemeinsam betrachtet: Für die 20-Stunden-Regel zählen alle Jobs zusammen, mehrere Minijobs werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Manche Hochschulen begrenzen das; die RWTH Aachen etwa beschäftigt Hilfskräfte nur, wenn kein anderes Beschäftigungsverhältnis zu ihr besteht.

Kann ich mit Bachelor noch eine Hilfskraftstelle annehmen?

Ja. Wer mit Bachelor weiterstudiert, kann als Hilfskraft mit Abschluss beschäftigt werden (TdL-Gruppe b, an manchen Hochschulen WHB); Bezeichnung und Stundensatz ergeben sich aus den Regeln der Hochschule. An der RWTH Aachen schließt ein für die Tätigkeit einschlägiger Bachelor die Beschäftigung als SHK aus.

Was passiert nach Abschluss oder Exmatrikulation?

Melden Sie den Statuswechsel sofort der Personalstelle. Ob die Beschäftigung weiterlaufen kann, hängt vom Vertrag und seiner Rechtsgrundlage ab: Eine Befristung nach § 6 WissZeitVG setzt die Einschreibung in einem berufsqualifizierenden Studium voraus, ein Promotionsstudium genügt dafür nicht.

Quellen