Lehrdeputat: Wie viel Professoren lehren müssen – je Land

Eine Professorin an einer Universität lehrt in der Regel neun Lehrveranstaltungsstunden je Woche der Vorlesungszeit, eine Professorin an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften achtzehn — bei gleicher Besoldungsgruppe W2 (so in Nordrhein-Westfalen, Besoldungsordnung W, LBesG NRW). Eine Stunde umfasst mindestens 45 Minuten Lehre, und das Deputat ist nicht die Arbeitszeit: Vorbereitung, Prüfungen, Betreuung und Forschung kommen dazu. Weniger lehren geht in der Regel nicht über den Regelwert, sondern über Ermäßigungen für Ämter, ein Forschungssemester oder das Deputat-Budget der Hochschule. Hier finden Sie die Werte nach Stelle, die Verordnung Ihres Landes auf der Karte und was das Deputat für Bewerbung und Berufungsverhandlung bedeutet.

Von Aktualisiert: 12. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
Offene Professuren ansehen (452)Zum Inhalt
Ein Professor bespricht im Seminar mit Studierenden Quellen und Karten am Tisch.

Kurz gesagt

Für Ihre Stelle

Offene Professuren ansehen (452)

Inhalt

Wie viel muss eine Professorin oder ein Professor lehren?

An einer Universität in der Regel acht oder neun Lehrveranstaltungsstunden je Woche der Vorlesungszeit, an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften achtzehn, in Sachsen-Anhalt sechzehn. Diese Zahl heißt Lehrdeputat oder Lehrverpflichtung. Bei Beamtinnen und Beamten folgt sie aus einer Verordnung des Landes, das die Hochschule trägt; bei Angestellten richtet sie sich nach der Ausgestaltung des Dienstverhältnisses (§ 3 Abs. 4 LVV Nordrhein-Westfalen, § 3 Abs. 2 AVBayHIG). In Nordrhein-Westfalen ist das die Lehrverpflichtungsverordnung (LVV), in Bayern die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG), in den meisten anderen Ländern eine Lehrverpflichtungsverordnung, kurz LVVO.

Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt den Kern. § 3 Abs. 1 LVV nennt für Professorinnen und Professoren an Universitäten 9 Lehrveranstaltungsstunden (Nr. 1), für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und in entsprechenden Studiengängen an Universitäten 18 (Nr. 3). Beide Ämter stehen in der Besoldungsgruppe W 2, soweit sie nicht nach W 3 besoldet sind (Besoldungsordnung W, Anlage 4 LBesG NRW). Der Unterschied liegt also nicht in der Besoldungsgruppe, sondern im Auftrag der Hochschule: Die Universität verbindet Forschung und Lehre, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind vor allem für die Lehre gebaut.

Innerhalb der Universität richtet sich das Deputat in der Regel nach der Art der Stelle, nicht nach W 2 oder W 3. Eine W-3-Professorin lehrt in Nordrhein-Westfalen dieselben 9 Stunden wie ein W-2-Professor. Bayern kennt eine Ausnahme: Professuren der Besoldungsgruppe W 2 auf Stellen nach Art. 58 Abs. 4 BayHIG haben 6 Lehrveranstaltungsstunden (§ 3 Abs. 1 AVBayHIG).

Weniger als der Regelwert sind in mehreren Ländern üblich: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt setzen für die Universitätsprofessur 8 Stunden an. Niedersachsen hat die Senkung auf 8 Stunden verschoben: Bis zum 30. September 2029 gelten dort 9 (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 LVVO in der Fassung ab 2. Juli 2026). Welche Zahl für Ihr Land gilt, zeigt die Länderkarte.

Unsere Einordnung: Wer zwischen einer Professur an einer Universität und an einer Hochschule wählt, wählt zugleich zwischen 9 und 18 Stunden Lehre in der Woche. Das ist der größte Unterschied im Alltag der beiden Ämter, größer als jeder Unterschied im Grundgehalt. Rechnen Sie ihn vor der Bewerbung ehrlich durch.

SWS, LVS und was das für die Woche heißt

Die Lehrveranstaltungsstunde (LVS) ist die Einheit, in der die Lehrverpflichtung gemessen und angerechnet wird. Nach § 1a Abs. 1 LVV Nordrhein-Westfalen umfasst sie eine Lehrtätigkeit von mindestens 45 Minuten je Woche der Vorlesungszeit des Semesters. Wo die Lehre stattfindet, ist dafür nicht entscheidend: Auch digital gestützte Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen im Sinne der Verordnung (§ 1a Abs. 2 LVV). Die Verordnungen der übrigen Länder legen ebenfalls 45 Minuten zugrunde. Im Hochschulalltag sagt man meist Semesterwochenstunde (SWS); gemeint ist dieselbe wöchentliche Einheit über das ganze Semester.

Ein Beispiel für die Woche

Beispiel (gekennzeichnete Rechnung, keine Norm): Eine Universitätsprofessorin mit 9 LVS kann in einem Semester eine Vorlesung mit vier Stunden, ein Seminar mit zwei Stunden, eine Übung mit zwei Stunden und ein Kolloquium mit einer Stunde halten. In diesem Beispiel finden die vier Stunden Vorlesung als zwei Termine zu je 90 Minuten statt. Ein Professor an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften mit 18 LVS hält im selben Semester etwa doppelt so viele Termine, oft vier bis fünf verschiedene Veranstaltungen.

Das Deputat ist nicht die Arbeitszeit

Die Lehrverpflichtung zählt die Lehrveranstaltungen, gemessen in Lehrveranstaltungsstunden, ob in Präsenz oder digital. Vorbereitung, Korrekturen, Prüfungen, Sprechstunden, Gremien und Forschung kommen hinzu; die Betreuung von Abschlussarbeiten kann in Nordrhein-Westfalen nur bis zu einer Grenze angerechnet werden (§ 4 Abs. 5 LVV). Wer also 9 LVS lehrt, arbeitet nicht 9 Stunden in der Woche: Die Lehre ist der feste Rahmen, um den herum der übrige Dienst organisiert wird.

Und in der vorlesungsfreien Zeit?

Das Deputat gilt je Woche der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit fallen keine wöchentlichen Lehrveranstaltungen an, wohl aber Prüfungen, Korrekturen, Betreuung und Forschung. Blockveranstaltungen und Exkursionen in dieser Zeit werden nach den Regeln der Verordnung umgerechnet, in Nordrhein-Westfalen Exkursionen zum Beispiel zu drei Zehnteln (§ 4 Abs. 2 LVV).

Zählt Online-Lehre?

Ja. Digital gestützte Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen im Sinne der Verordnung, auch wenn sie ausschließlich online stattfinden (§ 1a Abs. 2 LVV NRW). Entspricht der Aufwand dem einer Präsenzveranstaltung, wird sie ebenso angerechnet; ist er höher oder geringer, entsprechend mehr oder weniger (§ 4 Abs. 6 LVV NRW). Wer eine digitale Lehrveranstaltung erstmals erstellt oder grundlegend überarbeitet, kann dafür in der Regel bis zu 25 Prozent der Lehrverpflichtung angerechnet bekommen, verteilt auf bis zu vier Semester (§ 4 Abs. 7 LVV NRW).

Unsere Einordnung: Wer einen Kurs neu digital aufbaut, sollte die Anrechnung vorher beantragen und schriftlich festhalten lassen, nicht erst am Ende des Semesters. Die Zahl der angerechneten Stunden entscheidet die Hochschule im Einzelfall; ein Anspruch auf die vollen 25 Prozent besteht nicht, der Wortlaut sagt „in der Regel bis zu“. Planen Sie deshalb mit einem kleineren Wert und verhandeln Sie den Rest.

Lehrdeputat nach Stelle

Die Stellenart entscheidet über das Deputat. Die Tabelle zeigt die Werte zweier Länder, deren Verordnungen wir am Wortlaut geprüft haben: Nordrhein-Westfalen (§ 3 LVV in der Fassung vom 4. August 2026) und Bayern (§ 3 AVBayHIG für Universitäten, § 4 für Hochschulen für angewandte Wissenschaften). Ein Strich heißt: Die Verordnung nennt für diese Stelle keinen eigenen Wert.

StelleNordrhein-Westfalen (LVV)Bayern (AVBayHIG)
Professur an einer Universität9 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)9 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften18 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)18 LVS (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)
Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften mit Forschungsschwerpunkt9 LVS für die Dauer der Übertragung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a)–
Lehrprofessur an einer Universität–12 bis 16 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
Juniorprofessur, erste / zweite Phase4 / 5 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)5 / 7 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
Tandemprofessur8 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)–
Hochschuldozentur mit der Bezeichnung „Lecturer“13 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)–
Akademische Rätin oder Akademischer Rat auf Zeit4 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 9)5 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)
Akademische Oberrätin oder Oberrat auf Zeit7 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 10)7 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)
Wissenschaftliche Mitarbeitende an Universitätenbefristet in der Regel 4 LVS (§ 3 Abs. 4)im Beamtenverhältnis mit Lehraufgaben höchstens 10 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 7); in befristeten Arbeitsverhältnissen 5 LVS (§ 3 Abs. 2 Satz 4)
Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Universitäten13 bis 17 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 17)13 bis 18 LVS (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)

Juniorprofessur: wenig Lehre, viel Bewährung

Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren lehren in der ersten Phase am wenigsten aller Professuren: 4 Stunden in Nordrhein-Westfalen, 5 in Bayern. Die geringe Lehrlast ist kein Geschenk, sondern Teil des Auftrags. Die Zeit gehört der Forschung, an der die Zwischenevaluation und später die Tenure-Entscheidung gemessen werden. Mehr dazu im Artikel Juniorprofessur.

Mittelbau: Wer befristet arbeitet, lehrt weniger

Wissenschaftliche Mitarbeitende an Universitäten in befristeten Arbeitsverhältnissen haben in Nordrhein-Westfalen, soweit sie Lehraufgaben wahrnehmen, in der Regel 4 Lehrveranstaltungsstunden (§ 3 Abs. 4 LVV). An Hochschulen für angewandte Wissenschaften können es bis zu 4 Stunden sein, wenn die Stelle der eigenen Qualifizierung dient, sonst bis zu 8. Angestellte, die die gleichen Aufgaben wie Akademische Rätinnen und Räte wahrnehmen, haben eine Stunde weniger, sofern nicht die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten vereinbart ist (ebenda). Für Akademische Rätinnen und Räte siehe Akademischer Rat.

Wer das Deputat festlegt und prüft

Über Ermäßigungen, Anrechnungen und die Festsetzung im Einzelfall entscheidet in Nordrhein-Westfalen die Hochschulleitung als Dienstvorgesetzte, und zwar im Einvernehmen mit der Dekanin oder dem Dekan (§ 7 LVV). Am Ende jeder Vorlesungszeit belegen die Lehrenden gegenüber dem Dekanat, welche Lehrveranstaltungen sie tatsächlich gehalten haben; das Dekanat berichtet jährlich an die Hochschulleitung (§ 4 Abs. 8 LVV). Wer mit anderen gemeinsam lehrt, bekommt die Veranstaltung nach dem Maß seiner Beteiligung anteilig angerechnet (§ 4 Abs. 4 LVV). Für Lehrende, die die Verordnung nicht ausdrücklich nennt, gilt der Wert der Gruppe, der sie nach Amt und Aufgabe am ehesten entsprechen; bei Angestellten richtet sich die Lehrverpflichtung nach der Ausgestaltung des Dienstverhältnisses (§ 3 Abs. 4 LVV). Das ist der Grund, warum im Arbeitsvertrag einer angestellten Professorin oder eines Mitarbeiters ein Deputat stehen kann, das von der Tabelle abweicht.

Die Fernuniversität in Hagen rechnet anders: Ihre Lehrenden haben grundsätzlich dieselbe Lehrverpflichtung wie an Präsenzuniversitäten, ein selbst erstellter oder grundlegend überarbeiteter Fernlehrkurs zählt wie eine Lehrveranstaltungsstunde, ein übernommener Kurs mit dem Faktor 0,75 (§ 2 Abs. 2 LVV).

Unsere Einordnung: Bei einer Promotions- oder Postdoc-Stelle mit mehr als 4 Stunden Lehre fragen Sie im Gespräch nach, wie viel Zeit für die eigene Qualifizierung bleibt. Eine Stelle, deren Lehrlast an die einer Lehrkraft heranreicht, ist keine Qualifizierungsstelle, auch wenn sie so heißt.

Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
10.448
Zu den Stellen
Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiter und Doktoranden
1.457
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
451
Professuren

Lehrdeputat in den Bundesländern

Jedes Land regelt das Deputat in einer eigenen Verordnung. Der Kern ist überall ähnlich, die Unterschiede liegen im Detail: acht oder neun Stunden an der Universität, Bandbreiten für einzelne Professuren, eigene Werte für Lehr- oder Forschungsprofessuren. Wählen Sie Ihr Land: Die Karte zeigt die Verordnung, den Regelwert für Universität und Hochschule, eine Besonderheit und führt zum ausführlichen Landesartikel mit allen Ermäßigungen.

Lehrdeputat — nach Land

Land wählen

Je Land: die Verordnung, der Regelwert für Professuren an Universität und Hochschule, die Juniorprofessur, eine Besonderheit, die Fundstelle und der Link auf unseren Landesartikel.

Berlin

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS in den ersten drei Jahren, danach 6
  • Besonderheit: Tandemprofessur an Hochschulen 8 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Berlin

Fundstelle: § 5 Abs. 1 Nr. 1 a und 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2 LVVO Berlin

Baden-Württemberg

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 9 LVS (in der Regel)
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS, nach positiver Evaluation 6
  • Besonderheit: Professuren überwiegend außerhalb der Lehre 2 bis 8 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Baden-Württemberg

Fundstelle: § 2 Abs. 1 Nr. 1, 1 a, 2 und 4 LVVO BW

Bayern

Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 5 / 7 LVS
  • Besonderheit: Lehrprofessur 12 bis 16 LVS; Deputat-Budget der Hochschule.

Lehrverpflichtungsverordnung Bayern

Fundstelle: § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 7 AVBayHIG

Brandenburg

Lehrverpflichtungsverordnung (LehrVV)

  • Universität: 8 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 bis 6 LVS
  • Besonderheit: Professur mit Schwerpunkt in der Lehre 10 bis 12 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Brandenburg

Fundstelle: § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 LehrVV

Bremen

Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung (LVNV)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS / 6 bis 8 LVS gemäß Berufungsvereinbarung
  • Besonderheit: Bis 15. Januar 2019 vereinbarte 8 LVS gelten fort.

Lehrverpflichtungsverordnung Bremen

Fundstelle: § 4 Nr. 1 und 2, § 6 Nr. 1 LVNV

Hamburg

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 / 6 LVS
  • Besonderheit: Individuelle Festlegung zwischen 4 und 12 LVS, im Durchschnitt 9.

Lehrverpflichtungsverordnung Hamburg

Fundstelle: § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 1 LVVO Hamburg

Hessen

Lehrverpflichtungsverordnung (LVerpflV)

  • Universität: 8 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS (mit Schwerpunkt in der Lehre in der zweiten Phase 6)
  • Besonderheit: Tandem-Professur an Hochschulen 8 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Hessen

Fundstelle: § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 5 Nr. 1 und 2 LVerpflV

Mecklenburg-Vorpommern

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO M-V)

  • Universität: 8 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: –
  • Besonderheit: Hochschuldozenturen an Universitäten wie Professuren 8 LVS; Fassung zuletzt 2010 geändert.

Lehrverpflichtungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern

Fundstelle: § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 LVVO M-V

Niedersachsen

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 9 LVS bis 30. September 2029, danach 8
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS
  • Besonderheit: Professur mit überwiegender Lehre bis 12 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Niedersachsen

Fundstelle: § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 (Fassung ab 2. Juli 2026), § 5 Abs. 1 Nr. 1 LVVO

Nordrhein-Westfalen

Lehrverpflichtungsverordnung (LVV)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 / 5 LVS
  • Besonderheit: Forschungsschwerpunkt an Hochschulen 9 LVS; Fassung vom 4. August 2026.

Lehrverpflichtungsverordnung Nordrhein-Westfalen

Fundstelle: § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3, 3a und 4 LVV

Rheinland-Pfalz

Landesverordnung über die Lehrverpflichtung (HLehrVO)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS, anschließend 4 bis 6
  • Besonderheit: Tenure-Track-W2 wie Juniorprofessur.

Lehrverpflichtungsverordnung Rheinland-Pfalz

Fundstelle: § 2 Abs. 1 Nr. 1 a, 2 und 3, Abs. 2 Nr. 1 HLehrVO

Saarland

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 / 6 LVS
  • Besonderheit: Befristete Abweichung um bis zu 5 LVS möglich.

Lehrverpflichtungsverordnung Saarland

Fundstelle: § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1 LVVO Saarland

Sachsen

Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO)

  • Universität: regelmäßig 8 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS, nach positiver Evaluation 6
  • Besonderheit: Bandbreite 2 bis 16 LVS an der Universität.

Lehrverpflichtungsverordnung Sachsen

Fundstelle: § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 HSDAVO

Sachsen-Anhalt

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 8 LVS
  • Hochschule: 16 LVS
  • Juniorprofessur: 4 LVS / 4 bis 6 LVS
  • Besonderheit: Hochschulen mit 16 statt 18 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Sachsen-Anhalt

Fundstelle: § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 4 Nr. 1 LVVO Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 / 6 LVS
  • Besonderheit: Lehrprofessur 12 LVS, Forschungsschwerpunkt 4 bis 6 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Schleswig-Holstein

Fundstelle: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz zu Professuren nach § 60 Abs. 2 HSG, Abs. 2 Nr. 1 LVVO SH

Thüringen

Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung (ThürLVVO)

  • Universität: 9 LVS
  • Hochschule: 18 LVS
  • Juniorprofessur: 4 / 6 LVS in wissenschaftlichen Fächern
  • Besonderheit: Duale Hochschule im Durchschnitt 13 LVS.

Lehrverpflichtungsverordnung Thüringen

Fundstelle: § 4 Abs. 1 Nr. 1 a und 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 ThürLVVO

So lesen Sie die Verordnung Ihres Landes

Die Verordnungen sind ähnlich gebaut. Ein Paragraf bestimmt, was eine Lehrveranstaltungsstunde ist, meist 45 Minuten je Woche der Vorlesungszeit. Ein zweiter, oft § 3 bis § 6, listet die Lehrenden mit ihrer Stundenzahl; suchen Sie dort Ihre Stellenart, nicht Ihre Besoldungsgruppe. Danach folgen die Anrechnung besonderer Lehrformen wie Praktika, Exkursionen oder Betreuung und die Ermäßigungen für Ämter, Aufgaben und Schwerbehinderung. Am Ende steht, wer entscheidet. Achten Sie auf die Fassung: Die Landesportale zeigen neben der geltenden auch frühere Fassungen, und eine Hochschulseite kann eine überholte Fassung zitieren. Maßgeblich ist die Fassung, die am Tag Ihrer Lehre gilt.

Achtung bei der Suche: Das Kürzel LVVO steht in mehreren Ländern auch für die Lehrverpflichtung an Schulen. Für Hochschulen gilt eine eigene Verordnung; die Landesartikel nennen sie mit vollem Namen.

Weniger lehren: Ermäßigungen, Deputat-Budget, Forschungssemester

Der Regelwert steht in der Verordnung. Einige Länder lassen eine abweichende Festlegung im Einzelfall zu: In Nordrhein-Westfalen kann die Dekanin oder der Dekan die Lehrverpflichtung einer Universitätsprofessur für bis zu drei Studienjahre zwischen 2 und 13 Stunden festlegen, wenn die Lehreinheit im Durchschnitt 9 erreicht; eine höhere Festlegung soll nicht gegen den Willen der Betroffenen erfolgen (§ 3 Abs. 7 LVV). Hamburg erlaubt den Universitäten eine individuelle Festlegung zwischen 4 und 12 Stunden (§ 10 Abs. 2 LVVO Hamburg), Bremen legt die zweite Phase der Juniorprofessur mit 6 bis 8 Stunden gemäß Berufungsvereinbarung fest (§ 4 Nr. 2 LVNV). Darüber hinaus führen vor allem drei Wege zu weniger Lehre: eine Ermäßigung, ein Kontingent der Hochschule oder eine Freistellung für die Forschung.

Ermäßigung für Ämter und Aufgaben

Wer ein Leitungsamt übernimmt, lehrt weniger. In Nordrhein-Westfalen wird die Lehrverpflichtung für Präsidentin, Rektor und hauptberufliche Prorektoren um 100 Prozent ermäßigt, für nichthauptberufliche Prorektorinnen und Prorektoren sowie für Dekaninnen und Dekane um 75 Prozent, in Ausnahmefällen um 100 Prozent (§ 5 Abs. 1 LVV). Für andere Dienstaufgaben und für wissenschaftsbezogene Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule kann die Hochschule Ermäßigungen gewähren, wenn der Lehrbedarf des Fachs es zulässt (§ 5 Abs. 2 LVV). In der Medizin wird die Krankenversorgung durch eine verminderte Lehrverpflichtung berücksichtigt (§ 5 Abs. 3 LVV).

Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Lehrende können auf Antrag eine Ermäßigung erhalten. In Nordrhein-Westfalen sind es bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bis zu 12 Prozent, ab 70 bis zu 18 Prozent und ab 90 bis zu 25 Prozent (§ 5 Abs. 4 LVV). Der Antrag geht an die Hochschulleitung; das Einvernehmen mit dem Dekanat regelt § 7 LVV.

Anrechnung von Betreuung und besonderen Lehrformen

Nicht jede Lehrform zählt voll. In Nordrhein-Westfalen werden Vorlesungen, Übungen, Seminare, Kolloquien und Repetitorien voll angerechnet, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften auch seminaristischer Unterricht und Praktika; andere Lehrveranstaltungsarten zur Hälfte. Braucht eine Lehrveranstaltung nach ihrer Art keine ständige Betreuung der Studierenden oder betreuen Lehrende eine von Dritten erstellte oder durchgeführte Veranstaltung, zählt sie zu drei Zehnteln, ebenso Exkursionen (§ 4 Abs. 2 LVV). Die Betreuung von Abschlussarbeiten wird bis zu drei Lehrveranstaltungsstunden angerechnet (§ 4 Abs. 5 LVV). Lehre im Nebenamt zählt nicht auf das Deputat im Hauptamt (§ 4 Abs. 1 LVV).

Das Deputat-Budget der Hochschule

Bayern gibt jeder Hochschule ein Kontingent an Lehrveranstaltungsstunden, das sie für Ermäßigungen einsetzen kann. An Universitäten beträgt es 3 Prozent der Regellehrverpflichtung aller Stellen (§ 7 Abs. 1 und 2 AVBayHIG). Wer in Bayern eine Ermäßigung für ein Projekt oder eine Aufgabe sucht, fragt deshalb nicht nur nach der Norm, sondern auch danach, ob im Budget der Hochschule noch Stunden frei sind.

Forschungssemester

Was im Hochschulalltag Forschungssemester heißt, ist rechtlich keine Ermäßigung, sondern eine Freistellung. In Nordrhein-Westfalen kann die Hochschule Professorinnen und Professoren von ihren Aufgaben in Lehre und Verwaltung zugunsten der Forschung freistellen, wenn die Vertretung des Fachs in der Lehre währenddessen gewährleistet ist; zusätzliche Kosten sollen der Hochschule daraus nicht entstehen (§ 40 Abs. 1 HG NRW). Die Lehrverpflichtungsverordnung gilt für solche Freistellungen nicht (§ 8 LVV).

Unsere Einordnung: Ermäßigungen für Ämter und Aufgaben enden mit dem Amt oder der Aufgabe. Wer auf Dauer weniger lehren will, braucht in der Regel eine andere Stellenart, etwa eine Professur mit überwiegender Forschung, wo das Land sie vorsieht, oder den Wechsel von der Hochschule an die Universität.

Lehrprofessur und Lehrkräfte für besondere Aufgaben

Wer vor allem lehrt, hat ein höheres Deputat. Bayern kennt die Lehrprofessur an Universitäten mit 12 bis 16 Lehrveranstaltungsstunden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AVBayHIG) und setzt für Lehrkräfte für besondere Aufgaben je nach Umfang der sonstigen Dienstaufgaben 13 bis 18 an (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 AVBayHIG). Nordrhein-Westfalen setzt für Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Universitäten je nach Umfang der weiteren Dienstaufgaben 13 bis 17 Stunden an, für Fachlehrerinnen und Fachlehrer 24, in der Fachrichtung Sozialwesen 20, für Lehrkräfte für Fremdsprachen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 20 (§ 3 Abs. 1 Nr. 14 bis 17 LVV).

Worauf Sie bei solchen Stellen achten

Lehrkräfte für besondere Aufgaben (in Nordrhein-Westfalen nach § 42 Abs. 1 des Hochschulgesetzes) tragen an der Universität die höchsten Deputate, 13 bis 17 Stunden (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 LVV). Prüfen Sie deshalb vor der Bewerbung drei Punkte: das genaue Deputat laut Ausschreibung oder Verordnung, ob die Stelle befristet ist, und ob neben der Lehre Zeit für eigene Projekte bleibt. Wer promovieren oder habilitieren will, ist auf einer solchen Stelle meist falsch. Mehr im Artikel Lehrkraft für besondere Aufgaben.

Was das Deputat für Bewerbung und Berufungsverhandlung bedeutet

Das Deputat folgt in der Regel aus der Stelle und dem Land. Verhandelbar ist vor allem, was die Verordnung als Ermäßigung, Anrechnung oder abweichende Festlegung zulässt, etwa die individuelle Spanne in Hamburg (§ 10 Abs. 2 LVVO Hamburg) oder die befristete Festlegung durch das Dekanat in Nordrhein-Westfalen (§ 3 Abs. 7 LVV).

Vor der Bewerbung

Lesen Sie in der Ausschreibung, um welche Stellenart es geht: Universitätsprofessur, Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, Lehrprofessur, Juniorprofessur oder Tandemprofessur. Daraus folgt das Deputat. Wer aus der Praxis an eine Hochschule wechselt, sollte die 18 Stunden mit seinem Kalender abgleichen. Beispiel (gekennzeichnete Rechnung, keine Norm): 18 LVS können neun Termine zu je 90 Minuten in jeder Vorlesungswoche bedeuten, dazu Vorbereitung und Prüfungen. Das ist ein voller Lehrberuf. Einen Überblick über die Professur an Hochschulen gibt der Artikel Professor an einer HAW, über die Besoldung Professur W1, W2, W3.

In der Berufungsverhandlung

Verhandeln Sie vor allem über das, was den Regelwert entlastet: eine Ermäßigung für den Aufbau eines Studiengangs oder Labors, die Anrechnung neu erstellter digitaler Lehre, Personal für Übungen und Korrekturen, den Zeitpunkt einer ersten Freistellung für die Forschung. In Nordrhein-Westfalen soll eine Freistellung, die Teil einer Berufungsvereinbarung ist, widerrufbar ausgestaltet werden (§ 40 Abs. 1 HG NRW). An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften lohnt die Frage nach einem Forschungsschwerpunkt, der das Deputat für eine Zeit senkt, in Nordrhein-Westfalen auf 9 Stunden (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LVV). Lassen Sie sich jede Zusage schriftlich geben. Mehr dazu im Artikel Berufungsverhandlung.

Unsere Einordnung: Das Deputat ist die Zahl, die Ihren Alltag am stärksten prägt. Fragen Sie schon im Berufungsgespräch, wie die Lehre im Fach verteilt ist und welche Ermäßigungen üblich sind. Die Antwort sagt viel darüber, wie viel Zeit Ihnen für die Forschung tatsächlich bleibt.

Passende Stellen

452 Professuren aktuell ausgeschrieben

Job-Alert für diese Stellen einrichten →

Alle ansehen →

Häufige Fragen zum Lehrdeputat

Wie viele SWS hat ein Professor?

An einer Universität in der Regel 8 oder 9 Lehrveranstaltungsstunden je Woche der Vorlesungszeit, je nach Land. In Nordrhein-Westfalen und Bayern sind es 9 (§ 3 LVV NRW, § 3 AVBayHIG).

Wie viele SWS hat eine Professorin an einer HAW?

In fast allen Ländern 18 Lehrveranstaltungsstunden je Woche der Vorlesungszeit, in Sachsen-Anhalt 16. Mit übertragenem Forschungsschwerpunkt sind es in Nordrhein-Westfalen für dessen Dauer 9 (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LVV).

Zählt Online-Lehre auf das Deputat?

Ja. In Nordrhein-Westfalen sind digital gestützte Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen im Sinne der Verordnung; sie werden nach ihrem Aufwand im Vergleich zur Präsenzlehre angerechnet (§ 1a Abs. 2, § 4 Abs. 6 LVV).

Was ist ein Deputat-Budget?

Ein Kontingent an Lehrveranstaltungsstunden, das die Hochschule für Ermäßigungen einsetzen kann. In Bayern beträgt es an Universitäten 3 Prozent der Regellehrverpflichtung aller Stellen (§ 7 AVBayHIG).

Muss ich in der vorlesungsfreien Zeit lehren?

Das Deputat zählt je Woche der Vorlesungszeit. In der vorlesungsfreien Zeit stehen Prüfungen, Betreuung und Forschung an; Blockveranstaltungen werden nach der Verordnung umgerechnet.

Wie viel lehren Juniorprofessoren?

In der ersten Phase 4 (Nordrhein-Westfalen) bzw. 5 (Bayern) Lehrveranstaltungsstunden, in der zweiten Phase 5 bzw. 7 (§ 3 LVV NRW, § 3 AVBayHIG).

Quellen

Rechtsgrundlagen, auf die sich dieser Artikel stützt; die Verordnungen der übrigen Länder stehen mit Fundstelle in den verlinkten Landesartikeln.