Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Aufgaben, Vertrag und Promotion

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an Hochschulen beschäftigt, um „wissenschaftliche Dienstleistungen“ zu erbringen — in Forschung und Lehre unter fachlicher Verantwortung einer Professur, oft auch in Organisation und, in der Medizin, in der Krankenversorgung. Eine Promotionsstelle ist das nicht automatisch: Es kommt darauf an, ob die Stelle der eigenen Qualifizierung dient; dann sehen die meisten Länder mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für die eigene Arbeit vor. Ende 2024 waren rund 80 % der 217.514 wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden befristet beschäftigt.

Von Aktualisiert: 1. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
Stellen ansehen (1.580)Zum Inhalt
Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin im Laborkittel macht sich in einem Hochschullabor Notizen, daneben ein Mikroskop

Kurz gesagt

  • Promotion: Promotionsstelle nur mit Qualifizierungsziel.
  • Arbeitszeit: Meist mind. ein Drittel der Zeit für die eigene Arbeit.
  • Befristung: Rund 80 % befristet – Grundlage im Vertrag prüfen.

Vor der Zusage klären

  • Vertrag: Steht dort, nach welchem Absatz des WissZeitVG befristet wird? Davon hängen Promotionsbezug und Verlängerung bei Elternzeit ab.
  • Gehalt: Meist Entgeltgruppe 13; eingruppiert wird nach der Tätigkeit, nicht nach dem Titel der Stelle.
  • Danach: Für eine Dauerstelle verlangen die Länder in der Regel die Promotion.

Stellen ansehen (1.580)

Inhalt

An Hochschulen bilden wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die mit Abstand größte Gruppe des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals — vom ersten Vertrag nach dem Master bis zur Dauerstelle im Labor. Hinter demselben Titel stehen sehr verschiedene Stellen. Diese Seite zeigt, woran man sie unterscheidet: am Befristungsgrund, am Qualifizierungsziel im Vertrag und an der Zeit, die für die eigene Arbeit bleibt. Was die Stellen zahlen, steht ausführlich unter Gehalt wissenschaftlicher Mitarbeiter; offene Stellen unter Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Stellenangebote.

Was ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Das Hochschulrahmengesetz des Bundes fasst den Begriff so: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „sind die Beamtinnen, Beamten und Angestellten, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen“ (§ 53 Abs. 1 HRG). Die Landeshochschulgesetze übernehmen diesen Kern fast wörtlich; Baden-Württemberg spricht von „Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“ (§ 52 LHG). Umgangssprachlich heißt die Stelle WiMi.

Es ist die mit Abstand größte Gruppe des wissenschaftlichen Personals: 2024 waren an den Hochschulen 217.514 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptberuflich beschäftigt, 76,5 % des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals; Professorinnen und Professoren gab es 52.078 (Destatis, Personalgruppen 2024).

Abgrenzung: Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten nach einer eigenen Regel (Studentische Hilfskraft); Postdoc bezeichnet die Karrierephase nach der Promotion — viele Postdocs arbeiten auf WiMi-Stellen, daneben gibt es andere Beschäftigungs- und Förderformen (Postdoc); der Akademische Rat ist eine Beamtenstelle (Akademischer Rat).

Welche Aufgaben hat ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Die Aufgaben stehen nicht in einer bundesweiten Liste, sondern im Dienstverhältnis. Die Gesetze nennen den Rahmen:

  • Forschung: wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschungsprojekten; in begründeten Fällen können auch Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden (Art. 72 Abs. 2 BayHIG; § 44 Abs. 1 HG NRW).
  • Lehre: Studierenden Fachwissen und Methoden vermitteln, „soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebots erforderlich ist“, und unter der fachlichen Verantwortung einer Professorin oder eines Professors (§ 44 Abs. 1–2 HG NRW). Wie viele Stunden, regelt jedes Land — Lehrdeputat.
  • Organisation: In Nordrhein-Westfalen kann auch die Verwaltung der Einrichtung, die Studien- und Prüfungsorganisation oder die Studienberatung dazugehören (§ 44 Abs. 1 Satz 3 HG NRW).
  • Krankenversorgung in der Medizin (Art. 72 Abs. 2 BayHIG).
  • Eigene Qualifizierung — wenn die Stelle dafür eingerichtet ist (siehe unten).

Gearbeitet wird „nach Anordnung und fachlicher Betreuung“ der Leitung oder der zugeordneten Professur (Art. 72 Abs. 2 BayHIG). In Baden-Württemberg haben Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anspruch auf eine Dienstaufgabenbeschreibung, die auch den Umfang der Lehrverpflichtung festlegt (§ 52 Abs. 1 LHG).

Wer vor allem lehren möchte: Dozent werden.

Wie ein Lehrstuhl aufgebaut ist und welche Stellen es dort gibt: Lehrstuhl.

Welche Voraussetzungen braucht man?

Drei Ebenen entscheiden — und sie verlangen nicht dasselbe:

EbeneWas verlangt wirdBeleg
Hochschulrecht (Einstellung)ein abgeschlossenes Hochschulstudium; in Nordrhein-Westfalen für Promotionsstellen mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit§ 53 Abs. 3 HRG; § 44 Abs. 5 HG NRW; Art. 73 Abs. 2 BayHIG
Tarif (Eingruppierung E 13 TV-L)abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung: Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen; ein Bachelor erfüllt diese Voraussetzung nicht, „auch dann nicht, wenn mehr als sechs Semester … vorgeschrieben sind“; dazu eine entsprechende Tätigkeit. Daneben kennt die Entgeltordnung „sonstige Beschäftigte“, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübenEntgeltordnung TV-L, Protokollerklärung Nr. 1
Promotionsordnung (wenn promoviert werden soll)Zulassung zur Promotion durch die Fakultät — Voraussetzungen für eine PromotionOrdnung der Fakultät
Dauerstellein der Regel die Promotion§ 44 Abs. 4 HG NRW; Art. 71 BayHIG; § 110 Abs. 3 BerlHG

Ob eine Ausschreibung oder Promotionsordnung eine bestimmte Note verlangt, steht im jeweiligen Dokument.

Ist eine WiMi-Stelle automatisch eine Promotionsstelle?

Nein. Ob eine WiMi-Stelle der Promotion dient, hängt am Grund der Befristung und an dem, was im Vertrag steht. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz enthält zwei wissenschaftsspezifische Befristungsgrundlagen (daneben bleiben Befristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich): die Befristung „zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen … Qualifizierung“ (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG) und die Befristung, weil die Stelle überwiegend aus Drittmitteln für eine bestimmte Aufgabe und Zeit bezahlt wird (§ 2 Abs. 2) — die zweite setzt kein Qualifizierungsziel voraus. Und Qualifizierung heißt nicht zwingend Promotion: Sie ist laut Bundesforschungsministerium „nicht beschränkt auf den Erwerb einer formalen Qualifikation“ (BMFTR, Erläuterungen zum WissZeitVG).

PromotionsstelleProjektstelleDaueraufgabe
Befristungsgrundmeist § 2 Abs. 1 WissZeitVG (eigene Qualifizierung — kann, muss aber keine Promotion sein)§ 2 Abs. 2 WissZeitVG (Drittmittel); promovieren ist möglich, ein Qualifizierungsziel folgt daraus aber nichtkeiner — unbefristete Beschäftigung ist ausdrücklich zulässig (§ 1 Abs. 2)
Zeit für die eigene Arbeitnach Landesrecht meist mindestens ein Drittelnur, wenn die Stelle auch der Qualifizierung dienen soll; Berlin: anderen WiMi mindestens ein ViertelBerlin: mindestens ein Viertel; sonst nach Landesrecht
Vertragsdauer„der angestrebten Qualifizierung angemessen“ (§ 2 Abs. 1 Satz 3)„soll dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen“ (§ 2 Abs. 2)unbefristet
Verlängerung bei Elternzeit, Pflege, Krankheitja, mit Ihrem Einverständnis (§ 2 Abs. 5)nach geltendem Recht nein — § 2 Abs. 5 gilt nur für Verträge nach Abs. 1—
Signal in der Anzeige„Gelegenheit zur Promotion“, Qualifikationsziel genanntProjektname, Drittmittel, Laufzeit bis Projektende„unbefristet“, „Daueraufgabe“

Wie Arbeitsvertrag, Einschreibung und Annahme zur Promotion zusammenhängen, erklärt Doktorand: Was die Rolle bedeutet.

Was bedeutet das für mich? Wer promovieren will, sollte eine Projektstelle nicht für eine Promotionsstelle halten, nur weil Promovierende darauf arbeiten. Fragen Sie vor der Zusage: Auf welcher Grundlage ist befristet? Steht das Qualifizierungsziel im Vertrag? Wie viel Arbeitszeit bleibt für die Dissertation? Wer promovieren will, findet die passenden Stellen unter Doktorandenstellen.

Wie viel Arbeitszeit bleibt für die eigene Promotion?

Dient die Stelle der eigenen Qualifizierung, schreiben die meisten Landeshochschulgesetze einen Mindestanteil der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Arbeit vor — meist ein Drittel, in Berlin und Sachsen-Anhalt die Hälfte. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen nennen keine Quote. Der Anteil bezieht sich auf die vereinbarte Arbeitszeit: Bei einer 65-%-Stelle ist ein Drittel davon gemeint.

LandNormZeit für die eigene Qualifizierungweitere Vertragsregel
Berlin§ 110 Abs. 4 BerlHGmindestens die HälfteQualifikationsziel soll im Arbeitsvertrag stehen
Sachsen-Anhalt§ 42 Abs. 2 HSG LSAdie HälfteQualifizierungsvereinbarung
Brandenburg§ 52 Abs. 4 BbgHGmindestens ein Drittel—
Bremen§ 23 Abs. 1 BremHGmindestens ein Drittel, bei Teilzeit mindestens die Hälfte—
Hamburg§ 28 Abs. 1 HmbHGmindestens ein DrittelErstvertrag grundsätzlich drei Jahre
Hessen§ 72 Abs. 2 HessHGein Drittel—
Mecklenburg-Vorpommern§ 66 Abs. 3 LHG M-Vmindestens ein Drittel (soll)Erstvertrag in der Regel nicht unter drei Jahren
Niedersachsen§ 31 Abs. 4 NHGmindestens ein Drittelmindestens halbe Stelle
Saarland§ 44 Abs. 4 SHSGmindestens ein DrittelVertrag in der Regel mindestens ein Jahr
Sachsen§ 73 Abs. 2 SächsHSGmindestens ein DrittelVertrag in der Regel mindestens drei Jahre
Schleswig-Holstein§ 68 Abs. 4 HSGmindestens ein Drittel—
Thüringen§ 91 Abs. 4 ThürHGmindestens ein DrittelQualifizierungsvereinbarung
Baden-Württemberg§ 52 Abs. 2 LHGkeine Quote („ausreichend Gelegenheit“)Anspruch auf Dienstaufgabenbeschreibung mit Lehrumfang
BayernArt. 73 Abs. 1 BayHIGkeine Quote („ausreichend Gelegenheit“)—
Nordrhein-Westfalen§ 44 Abs. 3 HG NRWkeine Quote („angemessen Gelegenheit“)—

Landesnormen gelesen an den amtlichen Portalen, Stand der Fassungen September 2026; NRW und Bayern am 01.10.2026 erneut abgerufen. Was der Stellenumfang für Geld und Arbeitszeit bedeutet: 50 %, 65 % oder 100 %.

Wie lange darf eine WiMi-Stelle befristet werden?

Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz in der geltenden Fassung von 2020 darf vor der Promotion grundsätzlich bis zu sechs Jahre und nach der Promotion bis zu weitere sechs Jahre, im Bereich der Medizin neun Jahre, zur Qualifizierung befristet werden. Die zulässige Dauer nach der Promotion verlängert sich um den Zeitraum, um den befristete Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Promotionszeiten ohne eine solche Beschäftigung zusammen unter sechs Jahren bleiben. Je betreutem Kind unter 18 verlängert sich die insgesamt zulässige Dauer um zwei Jahre, bei Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung um zwei Jahre (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG). Im Vertrag muss angegeben sein, ob die Befristung auf dem WissZeitVG beruht (§ 2 Abs. 4). Drittmittelbefristungen haben keine eigene Höchstdauer; bei mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit werden auch diese Zeiten auf die nach § 2 Abs. 1 zulässige Dauer angerechnet (§ 2 Abs. 3). Am 3. Oktober 2026 liegt der Regierungsentwurf als BT-Drs. 21/8281 dem Bundestag vor; geltendes Recht ist er noch nicht. Einzelheiten und Rechenwege: WissZeitVG: Übertrag und Beispiele.

Wie verbreitet Befristung ist, zeigt die amtliche Personalstatistik für Ende 2024:

Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 2024AnzahlAnteil
insgesamt (hauptberuflich)217.514100 %
befristet (auf Zeit)175.16680,5 %
unbefristet (auf Dauer)42.34819,5 %
in Teilzeit100.63146,3 %
mit gemeldeter laufender Promotion49.35822,7 %

Destatis, Statistik des Hochschulpersonals 2024, Tabelle 21341-15; Anteile selbst berechnet (Anzahl geteilt durch 217.514). Die häufig zitierten 66 % befristet (Pressemitteilung Nr. 359) beziehen sich auf das gesamte wissenschaftliche Personal einschließlich Professuren. Fast jede zweite Stelle ist eine Teilzeitstelle — das ist ein Befund, kein Merkmal der Tätigkeit.

Wie viele WiMi-Stellen gibt es gerade — und wie viele sind befristet oder Teilzeit?

Ob eine WiMi-Stelle befristet ist und welchen Umfang sie hat, steht meist schon in den Eckdaten der Ausschreibung. Die Tabelle zeigt die Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerade ausgeschrieben sind, getrennt nach Arbeitgebertyp.

WiMi-Stellen nach Arbeitgebertyp: Befristung und Teilzeit
ArbeitgebertypStellenbefristetunbefristetTeilzeit (reine Angabe)
Universitäten60542714229
Forschungseinrichtungen239190250
Hochschulen für angewandte Wissenschaften10573342
Universitätskliniken12775050
übrige Arbeitgeber63341419
ohne Typangabe151006
WiMi-Stellen insgesamt1.15480933396

Datenstand: Auswertung von 1.154 aktuell ausgeschriebenen Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter (Stellenart „Wiss. Mitarbeiter / Doktorand“ der Suche) auf wissenschaftsstellen.de (Bewerbungsfrist nicht abgelaufen — dieselbe Menge wie in der Stellensuche), Stand 24.09.2026; eine Befristungsangabe liegt bei 842 davon vor. „Befristet“ zählt Anzeigen, deren Befristungsangabe mit „befristet“ beginnt, „unbefristet“ solche, die mit „unbefristet“ beginnt; „Teilzeit“ nur Anzeigen, deren Umfangsangabe mit „Teilzeit“ beginnt — „Vollzeit/Teilzeit“ oder „Vollzeit, Teilzeit möglich“ zählen nicht dazu. Anzeigen ohne Angabe stehen in keiner dieser Spalten. „Übrige Arbeitgeber“ sind private und Kunsthochschulen und sonstige Arbeitgeber; „ohne Typangabe“ sind Anzeigen, deren Arbeitgebertyp wir nicht kennen.

Was die Tabelle zeigt (Stand 24.09.2026): Befristet ausgeschrieben sind 427 von 605 WiMi-Stellen an Universitäten und 190 von 239 an Forschungseinrichtungen; unbefristet nennen dort 14 beziehungsweise 2 Anzeigen. Eine reine Teilzeitangabe tragen 229 von 605 Stellen an Universitäten und 50 von 239 an Forschungseinrichtungen. Welche Regeln für die Befristung gelten, steht oben unter Wie lange darf eine WiMi-Stelle befristet werden?.

Zum Vergleich: Im Wissenschaftsmanagement waren am 5. Oktober 2026 14 von 47 Anzeigen mit Befristungsangabe unbefristet (Wissenschaftsmanagement).

Worauf im Vertrag und in der Ausschreibung achten?

  • Befristungsgrundlage: Steht im Vertrag, dass nach dem WissZeitVG befristet ist — und nach welchem Absatz? Davon hängen Promotionsbezug und Verlängerung bei Elternzeit ab (§ 2 Abs. 4 und 5 WissZeitVG).
  • Laufzeit: Passt sie zum Qualifizierungsziel bzw. zum Projektzeitraum? Einige Länder sehen für Qualifizierungsstellen einen Erstvertrag von in der Regel drei Jahren vor (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen).
  • Qualifizierungsziel: In Berlin soll es im Arbeitsvertrag stehen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen eine Qualifizierungsvereinbarung.
  • Zeit für die eigene Arbeit: Wie viel der vereinbarten Arbeitszeit — siehe Ländertabelle.
  • Stellenumfang: Für Qualifizierungsstellen verlangt etwa Niedersachsen mindestens eine halbe Stelle (§ 31 Abs. 4 NHG).
  • Lehre: Wie viele Lehrstunden? In Baden-Württemberg besteht Anspruch auf eine Dienstaufgabenbeschreibung mit Lehrumfang.
  • Eingruppierung: nach der Tätigkeit — siehe Gehalt.
  • Restzeit: Wie viel vom Befristungsrahmen ist schon verbraucht? Angerechnet werden befristete Verträge mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit, Hilfskraftzeiten nicht (§ 2 Abs. 3 WissZeitVG).

Die Betreuung der Promotion regelt nicht der Arbeitsvertrag, sondern die Promotionsordnung — dafür gibt es die Betreuungsvereinbarung.

Was verdient ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Eingruppiert wird nach der Tätigkeit, nicht nach dem Titel der Stelle. Bei Ländern und Hochschulen nach TV-L ist das für wissenschaftliche Tätigkeit mit Master, Diplom oder Staatsexamen meist die Entgeltgruppe 13. Höher, in E 14, wird eingruppiert, wem „schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen“ sind — die Promotion allein reicht dafür nicht (Entgeltordnung TV-L, Teil II Nr. 6). Die Beträge je Stufe und Stellenumfang stehen unter Gehalt wissenschaftlicher Mitarbeiter, Netto und Stufen unter E13 TV-L; den eigenen Nettobetrag rechnet der Gehaltsrechner.

Wie geht es nach der WiMi-Stelle weiter?

Die WiMi-Stelle ist meist ein Abschnitt, kein Ziel: 19,5 % der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren Ende 2024 unbefristet beschäftigt. Für eine Dauerstelle verlangen die Länder in der Regel die Promotion (§ 44 Abs. 4 HG NRW, Art. 71 BayHIG, § 110 Abs. 3 BerlHG); in Bayern ist die dauerhafte WiMi-Stelle gesetzlich in der Regel als Beamtenstelle des Akademischen Rats angelegt (Art. 72 Abs. 1 BayHIG). Nach der Promotion geht es auf einer Postdoc-Stelle weiter, in Richtung Habilitation, Juniorprofessur oder Tenure Track — oder hinaus: Postdoc, Akademischer Rat, Karriere nach der Promotion. Wer erst überlegt, ob und wie er promoviert: Promotion.

Stellen als wissenschaftlicher Mitarbeiter

Alle offenen Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — Doktoranden- und Postdoc-Stellen — stehen unter Wissenschaftlicher Mitarbeiter: Stellenangebote (1.580); nur die Stellen vor der Promotion unter Doktorandenstellen. Darunter die neuesten Ausschreibungen.

Passende Stellen

1.285 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende aktuell ausgeschrieben

Job-Alert für diese Stellen einrichten →

Alle ansehen →
Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
10.012
Zu den Stellen
Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiter und Doktoranden
1.285
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
443
Professuren

Häufige Fragen zum wissenschaftlichen Mitarbeiter

Was ist der Unterschied zwischen wissenschaftlichem Mitarbeiter und Doktorand?

Wissenschaftlicher Mitarbeiter ist eine Stelle, Doktorand ein Status in der Promotion. Viele Promovierende arbeiten auf einer WiMi-Stelle, aber nicht jede WiMi-Stelle dient der Promotion, und viele Promovierende haben keine Stelle an der Hochschule.

Ist jede WiMi-Stelle eine Promotionsstelle?

Nein. Eine Qualifizierungsbefristung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG kann, muss aber keine Promotionsstelle sein. Auch auf einer Drittmittelstelle nach § 2 Abs. 2 kann promoviert werden; ein Qualifizierungsziel folgt daraus jedoch nicht. Ob Zeit für die Promotion bleibt, regeln Landesrecht und Vertrag.

Wie lange darf eine WiMi-Stelle befristet werden?

Nach dem geltenden WissZeitVG gilt als Grundrahmen: bis zu sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion, in der Medizin nach der Promotion neun Jahre. Was von sechs Jahren aus befristeter Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Promotionszeit ohne eine solche Beschäftigung nicht verbraucht ist, verlängert den Rahmen danach; je betreutem Kind unter 18 verlängert sich die insgesamt zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre, bei Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung ebenfalls um zwei Jahre. Bei Drittmittelbefristungen soll die Vertragsdauer dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen; eine eigene Höchstdauer nennt § 2 Abs. 2 nicht.

Reicht ein Bachelor für eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Ein Bachelor erfüllt die tarifliche Voraussetzung der wissenschaftlichen Hochschulbildung für E13 TV-L nicht; E13 ist dann nur über die Fallgruppe der sonstigen Beschäftigten mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen möglich. Das Hochschulrecht verlangt ein abgeschlossenes Hochschulstudium; für eine Promotion entscheidet zusätzlich die Promotionsordnung.

Wie viel Arbeitszeit bleibt für die eigene Promotion?

Das regelt das Land. Meist mindestens ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit, in Berlin und Sachsen-Anhalt die Hälfte; Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen nennen keine feste Quote.

Bekommt man mit der Promotion automatisch E14?

Nein. E14 setzt voraus, dass schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen sind. Maßgeblich ist die Tätigkeit, nicht der Doktortitel.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 1. Oktober 2026, soweit nicht anders angegeben.