Berufungsgespräch: Die Fragen der Berufungskommission
Diese Seite behandelt das Gespräch. Wie das Verfahren insgesamt abläuft — von der Ausschreibung über die Kommission bis zur Ernennung —, steht unter Berufungsverfahren.
Im Berufungsverfahren entscheidet nicht nur der Berufungsvortrag. Nach Vortrag und Lehrprobe folgt meist ein Gespräch mit der Berufungskommission. Dort wird geprüft, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber fachlich, pädagogisch, persönlich und strategisch zur Professur passt. Dieser Artikel sammelt typische Fragen im Berufungsgespräch für Professuren und zeigt, welche Antwortlogik dahinter sinnvoll ist.
Was prüft die Berufungskommission mit den Fragen?
Zum Gespräch lädt die Kommission, wer mit den schriftlichen Unterlagen überzeugt hat; was in die Bewerbung auf eine Professur gehört, steht dort.
Die Fragen im Berufungsgespräch sind selten zufällig. Die Kommission versucht, die schriftliche Bewerbung, den Vortrag, die Lehrprobe und die Diskussion zusammenzuführen. Gute Antworten zeigen daher nicht nur Kompetenz, sondern eine klare Passung zur Denomination, zum Hochschultyp, zur Fakultätsstrategie und zur späteren Kollegialität.
Art. 66 BayHIG ist ein guter Prozessanker: Der Berufungsausschuss würdigt fachliche, pädagogische und persönliche Eignung vergleichend und erstellt auf Basis des Verfahrens einen Berufungsvorschlag. Aus Bewerberperspektive heißt das: Im Gespräch werden Forschung, Lehre und Persönlichkeit nicht getrennt geprüft, sondern als Gesamtprofil.
Gute Antwortlogik statt auswendig gelernter Sätze
Eine starke Antwort im Berufungsgespräch ist meist kurz, strukturiert und anschlussfähig. Bewährt ist eine Vier-Schritt-Logik:
- Direkt antworten: keine lange Vorrede, kein Ausweichen.
- Beleg nennen: ein konkretes Projekt, eine Publikation, eine Lehrveranstaltung, eine Praxiserfahrung.
- Auf die Professur beziehen: zeigen, warum genau diese Stelle passt.
- Perspektive öffnen: wie daraus Forschung, Lehre, Transfer oder Fakultätsentwicklung entsteht.
Vermeiden sollten Sie Coaching-Floskeln, Übertreibungen und reine Selbstvermarktung. Kommissionen erkennen schnell, ob jemand die Hochschule wirklich gelesen hat oder nur Standardantworten variiert.
1. Motivation und Passung
Was prüft die Kommission? Ob Sie die Denomination, den Standort und die Rolle verstanden haben. Es geht nicht darum, die Hochschule zu loben, sondern Ihre fachliche Passung konkret zu begründen.
- Warum bewerben Sie sich auf genau diese Professur?
- Wie verstehen Sie die Denomination der Stelle?
- Welche Teile Ihres Profils passen besonders gut zur Ausschreibung?
- Welche Lücke in unserer Fakultät würden Sie schließen?
- Wie langfristig sehen Sie Ihre Perspektive an dieser Hochschule?
- Wären Sie bereit, an den Hochschulort umzuziehen?
- Wie stellen Sie sich Ihre Rolle im Kollegium vor?
Gute Antwortlogik: Denomination in eigene Worte übersetzen, zwei bis drei Passungspunkte nennen, dann ein konkretes Zukunftsbild formulieren. Schlechte Antworten bleiben allgemein: „Die Hochschule ist renommiert“ oder „das Thema passt zu meinem Profil“.
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2. Forschung und Forschungsagenda
Was prüft die Kommission? Wissenschaftliche Eigenständigkeit, Anschlussfähigkeit und Zukunftsfähigkeit. Bei Universitäten ist dieser Block meist zentral; bei HAWs wird stärker gefragt, wie Forschung, Anwendung und Lehre zusammenhängen.
- Woran forschen Sie aktuell?
- Was ist Ihr wichtigster wissenschaftlicher Beitrag?
- Wie sieht Ihre Forschungsagenda für die nächsten fünf Jahre aus?
- Welche Ihrer Publikationen steht am besten für Ihr Profil?
- Wie grenzen Sie sich von konkurrierenden Ansätzen ab?
- Welche Methoden oder Datenzugänge bringen Sie mit?
- Welche Forschungskooperationen wären an unserer Hochschule naheliegend?
- Wie würden Sie Promovierende in Ihr Forschungsprogramm einbinden?
Gute Antwortlogik: nicht Publikationsliste referieren, sondern ein Programm zeigen: Problem, eigener Beitrag, nächste Projekte, Anschluss an die Fakultät. Bei kritischen Nachfragen zur Methode hilft es, Grenzen offen zu benennen und wissenschaftlich zu begründen.
3. Drittmittel und Kooperationen
Was prüft die Kommission? Ob Sie Forschung finanziell und organisatorisch tragen können. Erwartet wird kein unrealistisches Versprechen, sondern eine plausible Drittmittelstrategie.
- Welche Drittmittelgeber passen zu Ihrem Profil?
- Welche Anträge haben Sie bereits gestellt oder bewilligt bekommen?
- Welche DFG-, BMFTR-, EU- oder Stiftungsprogramme wären realistisch?
- Welche Kooperationspartner bringen Sie mit?
- Wie würden Sie ein größeres Verbundprojekt vorbereiten?
- Was tun Sie, wenn ein Drittmittelantrag abgelehnt wird?
Gute Antwortlogik: Förderlogik kennen, konkrete Projektidee nennen, realistischen Zeitplan skizzieren. Wer noch wenig Drittmittel hat, sollte zeigen, welche Vorarbeiten, Publikationen, Partner und Daten die nächsten Anträge tragen.
4. Lehre und Didaktik
Was prüft die Kommission? Ob Sie die Pflichtlehre abdecken, Studiengänge weiterentwickeln und Studierende erreichen können. Gerade Studierendenvertretungen achten hier auf Verständlichkeit, Fairness und Betreuungsqualität.
- Wie würden Sie die Pflichtlehre der Professur abdecken?
- Welche neuen Lehrveranstaltungen würden Sie entwickeln?
- Wie gehen Sie mit heterogenen Studierendengruppen um?
- Was bedeutet gute Lehre für Sie?
- Wie prüfen Sie kompetenzorientiert?
- Wie verbinden Sie Forschung und Lehre?
- Wie würden Sie digitale Lehrformate sinnvoll einsetzen?
Gute Antwortlogik: konkrete Module, Zielgruppen und Prüfungsformen nennen. Nicht nur „aktivierende Lehre“ sagen, sondern zeigen, wie ein Seminar, Praktikum, Labor, Projektkurs oder eine große Vorlesung praktisch funktioniert.
5. Transfer, Praxisbezug und Hochschultyp
Was prüft die Kommission? Bei Universitäten geht es oft um wissenschaftliche Sichtbarkeit und Verbundfähigkeit; bei HAWs um Anwendung, Praxispartner, Studiengangsentwicklung und Berufserfahrung. Art. 57 BayHIG zeigt diese Differenz exemplarisch: Für HAW-Professuren spielt berufliche Praxis außerhalb der Hochschule eine zentrale Rolle.
- Wie bringen Sie Praxisbezug in Forschung und Lehre ein?
- Welche Transferprojekte wären an unserem Standort realistisch?
- Welche Praxispartner oder außeruniversitären Partner passen zu Ihrem Profil?
- Warum wechseln Sie von der Universität an eine HAW oder umgekehrt?
- Wie würden Sie anwendungsorientierte Forschung wissenschaftlich sichtbar machen?
Gute Antwortlogik: Hochschultyp ernst nehmen. Eine HAW-Antwort braucht nicht weniger Wissenschaft, sondern eine andere Übersetzung: Praxisproblem, wissenschaftliche Methode, Nutzen für Lehre und Transfer.
6. Akademische Selbstverwaltung und Strategie
Was prüft die Kommission? Professuren sind keine reinen Forschungsstellen. Erwartet wird die Bereitschaft, Studiengänge, Gremien, Berufungen, Qualitätssicherung und Fakultätsstrategie mitzutragen.
- Welche Erfahrungen haben Sie in der akademischen Selbstverwaltung?
- In welchen Gremien oder Aufgabenfeldern sehen Sie sich?
- Wie würden Sie zur Studiengangsentwicklung beitragen?
- Wie gehen Sie mit Konflikten in Gremien um?
- Welche strategische Entwicklung sehen Sie für unser Fachgebiet?
- Wie würden Sie Gleichstellung, Diversität oder Internationalisierung konkret unterstützen?
Gute Antwortlogik: Bereitschaft zeigen, aber nicht beliebig wirken. Besser ist eine klare Priorisierung: Wo können Sie sofort beitragen, wo müssen Sie die lokale Struktur erst kennenlernen?
7. Führung, Betreuung und Team
Was prüft die Kommission? Ob Sie Mitarbeitende, Promovierende und Studierende verantwortungsvoll führen können. Das betrifft fachliche Betreuung, wissenschaftliche Integrität, Konfliktfähigkeit und realistische Erwartungen.
- Wie führen Sie wissenschaftliche Mitarbeitende?
- Wie betreuen Sie Promotionen und Abschlussarbeiten?
- Wie sichern Sie gute wissenschaftliche Praxis?
- Wie gehen Sie mit Konflikten im Team um?
- Wie fördern Sie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler?
- Welche Rolle spielen Feedback und Evaluation in Ihrer Arbeit?
Gute Antwortlogik: konkrete Betreuungsstrukturen nennen: regelmäßige Gespräche, transparente Autorenschaft, Datenmanagement, Konfliktwege, realistische Projektplanung. Reine Aussagen wie „meine Tür steht immer offen“ sind zu dünn.
8. Kritische Nachfragen und Schwachstellen
Was prüft die Kommission? Nicht jede kritische Frage ist ein Angriff. Oft will die Kommission sehen, ob eine Schwachstelle reflektiert ist und ob Sie damit professionell umgehen.
- Warum haben Sie bisher wenig Drittmittel eingeworben?
- Wie erklären Sie Publikationslücken?
- Warum ist Ihr Profil nicht zu eng für diese Denomination?
- Was machen Sie, wenn Ihr Forschungsschwerpunkt hier nicht sofort anschlussfähig ist?
- Welche Ihrer bisherigen Entscheidungen würden Sie heute anders treffen?
Gute Antwortlogik: knapp anerkennen, Kontext geben, Lern- oder Zukunftsstrategie zeigen. Nicht rechtfertigen, nicht ausweichen, keine Schuldzuweisungen an frühere Betreuer, Standorte oder Gutachter.
9. Gute Abschlussfragen an die Kommission
Am Ende können Bewerberinnen und Bewerber meist eigene Fragen stellen. Das ist keine Formalie: Gute Fragen zeigen, dass Sie die Professur als Arbeitskontext ernst nehmen.
- Welche Entwicklung erwartet die Fakultät von dieser Professur in den ersten fünf Jahren?
- Welche Studiengänge sind für die Denomination besonders wichtig?
- Welche Forschungs- oder Transferstrukturen sollen durch die Professur gestärkt werden?
- Wie ist die Zusammenarbeit mit benachbarten Instituten oder Praxispartnern organisiert?
- Welche Ausstattung und welche Unterstützung sind für den Aufbau der Professur realistisch?
Stehen die Bewertungskriterien schon vor dem Gespräch fest?
In Nordrhein-Westfalen ja — und sie dürfen danach nicht mehr geändert werden. Das ist die wichtigste Auskunft für die Vorbereitung: Die Kriterien, an denen die Bewerbungen gemessen werden, standen vor der Sichtung fest und sind aktenkundig.
§ 38 Abs. 6 HG NRW (Fassung ab 4. August 2026): Die Berufungskommission stellt „vor der Sichtung und Prüfung der eingegangenen Bewerbungen im Benehmen mit der oder dem Berufungsbeauftragten hinreichend konkret diejenigen Entscheidungskriterien einschließlich der Kriterien der Leistungsbewertung auf, die vorliegen müssen oder ansonsten von Relevanz sein können“. Diese Kriterien „sind aktenkundig zu machen“, ihre Änderung während der weiteren Tätigkeit der Kommission ist „unzulässig“, und die Begründung, wer an welcher Stelle des Vorschlags gelistet wird, erfolgt „ausschließlich anhand“ dieser Kriterien. Ausdrücklich sicherzustellen ist dabei, „dass das Kriterium der pädagogischen Eignung in besonderer Weise abgebildet wird“.
Was daraus für die Vorbereitung folgt:
- Die Ausschreibung ist der beste öffentlich zugängliche Hinweis auf die Kriterien — nicht die Liste selbst. Sie muss „Art und Umfang der zu erfüllenden Aufgaben hinreichend konkret angeben“ (§ 38 Abs. 1 Satz 2 HG NRW). Wer die Fragen im Gespräch den dort genannten Aufgaben zuordnet, antwortet gezielter.
- Lehre ist kein Nebenschauplatz. Wo das Gesetz die pädagogische Eignung „in besonderer Weise“ abgebildet sehen will, sind die Lehrfragen keine Aufwärmrunde. Wie sie geprüft wird, steht auf Probelehrveranstaltung.
- Die Reihenfolge muss begründet werden. In Bayern sind fachliche, pädagogische und persönliche Eignung „eingehend und vergleichend zu würdigen und die gewählte Reihenfolge zu begründen“ (Art. 66 Abs. 5 Satz 6 BayHIG); eine Gewichtung zwischen den drei Rubriken schreibt die Norm nicht vor. Antworten, die sich einer davon zuordnen lassen, helfen der Kommission bei ihrer Begründung.
Was auf das Gespräch folgt, steht auf Ruferteilung und Berufungsverhandlung. Die Gehaltsgrößen, um die es dort geht, rechnet der Rechner unter W 2 und W 3; offene Ausschreibungen stehen unter Professuren.
Quellen und Einordnung
- HG NRW § 38 (Berufungsverfahren; Abs. 1, 5 und 6) — Fassung gültig ab 4. August 2026 (GV. NRW. 2026 S. 552).
- BayHIG Art. 66 Abs. 4 und 5 (Zusammensetzung des Berufungsausschusses; vergleichende Würdigung und Begründung der Reihenfolge) — Text gilt ab 16. Mai 2026.
- BayHIG Art. 66 als rechtlicher Prozessanker für Berufungsausschuss, Gutachten, Berufungsvorschlag und Eignungswürdigung. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz vom 5. August 2022; Text gilt ab 16. Mai 2026 (abgerufen am 9. September 2026).
- BayHIG Art. 57 zur Abgrenzung von Universität, HAW und künstlerischen Professuren bei den Einstellungsvoraussetzungen. Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz vom 5. August 2022; Text gilt ab 16. Mai 2026 (abgerufen am 9. September 2026).
- Universität Siegen: FAQ zu Berufungsverfahren mit Ablauf von Trial Lecture, Interview, Gutachten, Liste und Verhandlung. Hochschulpraxis-Beispiel, keine amtliche Norm; abgerufen am 9. September 2026.
- HAWK: Berufungsverfahren für eine HAW-Professur zur HAW-Perspektive mit Probelehrveranstaltung, Vorstellungsgespräch und Berufungsvorschlag. Hochschulpraxis-Beispiel, keine amtliche Norm; abgerufen am 9. September 2026.
Häufige Fragen
Was prüft die Berufungskommission im Berufungsgespräch?
Geprüft wird, ob eine Bewerberin oder ein Bewerber fachlich, pädagogisch, persönlich und strategisch zur Professur passt. Die Fragen führen die schriftliche Bewerbung, den Vortrag, die Lehrprobe und die Diskussion zusammen; Forschung, Lehre und Persönlichkeit werden als Gesamtprofil betrachtet.
Wie unterscheidet sich das Berufungsgespräch von Vortrag und Lehrprobe?
Der Berufungsvortrag prüft primär das wissenschaftliche Profil und die Probelehrveranstaltung die Lehre und Didaktik. Das Berufungsgespräch prüft, ob diese Leistungen in eine realistische Professur-Rolle übersetzt werden können.
Welche Themenbereiche decken die Fragen ab?
Typische Blöcke sind Motivation und Passung, Forschung und Forschungsagenda, Drittmittel und Kooperationen, Lehre und Didaktik, Transfer und Praxisbezug, akademische Selbstverwaltung und Strategie, Führung und Betreuung sowie kritische Nachfragen zu Schwachstellen.
Wie unterscheiden sich die Fragen bei Universität und HAW?
An Universitäten geht es oft um wissenschaftliche Sichtbarkeit und Verbundfähigkeit, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärker um Anwendung, Praxispartner, Studiengangsentwicklung und berufliche Praxis außerhalb der Hochschule.
Dürfen Bewerber am Ende eigene Fragen stellen?
Ja, meist können Bewerberinnen und Bewerber am Ende eigene Fragen stellen. Das ist keine Formalie: Gute Fragen — etwa zur erwarteten Entwicklung der Professur, zu wichtigen Studiengängen oder zu Forschungs- und Transferstrukturen — zeigen, dass man die Professur als Arbeitskontext ernst nimmt.
Gehören Fragen zu Gehalt und Ausstattung in dieses Gespräch?
In der Regel nicht. Fragen zu Besoldung, Leistungsbezügen und Ausstattung gehören üblicherweise nicht ins Berufungsgespräch, sondern in die spätere Berufungsverhandlung nach dem Ruf.
Legt die Berufungskommission ihre Kriterien vorher fest?
In Nordrhein-Westfalen ja: Nach § 38 Abs. 6 HG NRW stellt die Kommission die Entscheidungskriterien vor der Sichtung der Bewerbungen auf, macht sie aktenkundig und darf sie danach nicht mehr ändern; geprüft wird ausschließlich anhand dieser Kriterien.
Wer sitzt in einer Berufungskommission?
In Bayern gehören dem Berufungsausschuss mindestens an: eine Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden und Promovierenden, eine studentische Vertretung, die zuständige Gleichstellungsbeauftragte und mindestens eine auswärtige Professorin oder ein auswärtiger Professor; die Gruppe der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hat die Stimmenmehrheit (Art. 66 Abs. 4 BayHIG).