Kumulative Dissertation: Zahl der Aufsätze, Autorschaft und Rahmenschrift
Eine kumulative Dissertation besteht aus mehreren Fachaufsätzen, die eine Rahmenschrift verbindet — anders als die Monografie, die als ein zusammenhängendes Buch entsteht. Üblich sind drei bis vier Aufsätze; manche Ordnungen in den Lebenswissenschaften lassen zwei genügen. Die Rahmenschrift ist kürzer als eine Monografie, aber nicht verzichtbar. Unsere Einschätzung: Weniger Schreibarbeit ist die kumulative Form vor allem in Fächern, die ohnehin in Zeitschriften publizieren — dafür bestimmt die Begutachtung den Zeitplan. Die Einzelheiten legen die Promotionsordnung der Fakultät und ihre Richtlinien fest. 2025 schrieben 17 % der Promovierenden kumulativ, in den Wirtschaftswissenschaften rund die Hälfte.
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Kurz gesagt
Für wen ist dieser Artikel?
- Wer am Anfang der Promotion steht und entscheiden muss, ob die Dissertation aus Aufsätzen oder als Buch entsteht.
- Wer schon publiziert und wissen will, welche Aufsätze zählen, wie der Eigenanteil erklärt wird und was in die Rahmenschrift gehört.
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Inhalt
Die Frage „Wie viele Paper brauche ich?“ hat keine allgemeine Antwort — aber eine sehr konkrete für Ihre Fakultät. Diese Seite zeigt die Regeln von 16 Fakultäten und Promotionszentren nebeneinander, erklärt, was als veröffentlicht zählt, wie Ko-Autorschaft bewertet wird und was in die Rahmenschrift gehört, und hilft bei der Entscheidung zwischen kumulativ und monografisch. Den Weg zur Promotion insgesamt erklärt die Seite Promotion.
Was ist eine kumulative Dissertation – und was unterscheidet sie von der Monografie?
Die kumulative Dissertation heißt auch publikationsbasierte Dissertation oder kumulative Promotion. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der Promotionsordnung und den ergänzenden Richtlinien der Fakultät. Der Wissenschaftsrat begrüßte die Form 2011, „sofern dabei bestimmte Standards eingehalten werden“, und lehnte eine „nur additive Dissertationsschrift, in der die Einzelveröffentlichungen lediglich zusammengestellt sind“, grundsätzlich ab (Wissenschaftsrat 2011, S. 27). 2023 hat er das bekräftigt: Die Dissertation „darf nicht nur aus einer Zusammenstellung von Vorabpublikationen bestehen, sondern muss diese inhaltlich verklammern und in einen neu geschaffenen Kontext einordnen“ (Wissenschaftsrat 2023, S. 42).
| Kriterium | Monografie | Kumulative Dissertation |
|---|---|---|
| Form | ein zusammenhängendes Buch | mehrere Fachaufsätze plus Rahmenschrift |
| Bestandteile | Dissertationsschrift | Aufsätze, Rahmenschrift und Erklärung zum eigenen Anteil |
| Verbreitung 2025 | 178.740 Promovierende | 36.612 Promovierende |
Verbreitung: Destatis, Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05 (Promovierende mit Angabe zur Art der Dissertation). Wann eine Arbeit als kumulativ gilt, kann die Ordnung selbst festlegen: An der Math.-Nat. Fakultät der Universität zu Köln erst ab drei Publikationen.
Wie viele Aufsätze verlangen die Fakultäten?
Die folgenden Regeln stammen aus Promotionsordnungen, Richtlinien und einem Merkblatt, jeweils mit Stand und Fundstelle — Beispiele, keine Vollerhebung. Maßgeblich ist immer die Fassung Ihrer Fakultät.
| Fakultät / Einrichtung | Aufsätze | Status | Autorschaft | Stand · Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Universität zu Köln, Math.-Nat. Fakultät Natur- und Lebenswissenschaften | 3 (erst dann „kumulativ“) | publiziert, angenommen oder unveröffentlichtes Manuskript | „wesentlicher“ eigener Anteil | 12.03.2020 · § 7 Abs. 2–6 |
| Universität Bonn, Math.-Nat. Fakultät Natur- und Lebenswissenschaften | keine feste Zahl | im Druck oder erschienen | klar abgrenzbarer Eigenbeitrag | 17.02.2022 · § 9 Abs. 4–5 |
| FU Berlin, Biologie, Chemie, Pharmazie Natur- und Lebenswissenschaften | 2 | veröffentlicht oder angenommen | Erst-, Korrespondenz- oder substanzieller Ko-Autor | 2. Änderung 30.04.2024 · § 7 Abs. 2 |
| Ruhr-Universität Bochum, Biologie (Merkblatt) Natur- und Lebenswissenschaften | 2 | mind. 1 veröffentlicht oder angenommen; Preprint mit DOI zählt | mind. 1 als Erstautor | Merkblatt 04/2024 |
| Universität zu Köln, WiSo-Fakultät (PhD) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | in der Regel 3 | auch eingereicht oder einreichungsreif; höchstens sechs Jahre alt | 1 in Alleinautorschaft (soll) | 11.08.2025 · Anhang II |
| Universität Mannheim, BWL Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | keine feste Zahl | Veröffentlichungen oder vorgesehene Manuskripte | keine Regel | 4. Änderung 04.11.2021 · § 1 Abs. 2 |
| Universität zu Köln, Humanwissenschaften (u. a. Psychologie) Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | „mehrere“, mind. 2 | in der Regel veröffentlicht; Erstautor-Arbeiten mind. angenommen | 2 als Erstautor | 10.09.2024 · § 10 Abs. 2 |
| Universität Erfurt, Kommunikations- und Sprachwissenschaft Geistes- und Kulturwissenschaften | 4 | 3 eingereicht oder angenommen, davon 2 veröffentlicht oder angenommen | 3 als Erst- oder Alleinautor | 06.07.2022 · § 12 Abs. 5, Anlage 3 |
| Universität Hannover, Philosophische Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften | in der Regel 3 | mind. 1 hat die Begutachtung bestanden | mind. 1 als Allein- oder Erstautor | 2022 · § 9 Abs. 8–10 |
| TU Dortmund, Maschinenbau Ingenieurwissenschaften und Informatik | 3 | hochrangig veröffentlicht oder angenommen, mit Peer Review | eigener Beitrag nachzuweisen | 12.03.2024 · § 10 Abs. 2 |
| TU Chemnitz, Elektrotechnik und Informationstechnik Ingenieurwissenschaften und Informatik | 3 | veröffentlicht oder angenommen; Zeitschrift oder Konferenz mit Peer Review | mind. 2 als Allein- oder Erstautor | 25.02.2025 · § 4 Abs. 3 |
| Universität Stuttgart, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften Ingenieurwissenschaften und Informatik | 3 | mind. 2 angenommen, 1 darf noch in Begutachtung sein | „maßgeblicher Anteil“ | Richtlinie 22.04.2026 · Nr. 3 |
| Ruhr-Universität Bochum, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften Ingenieurwissenschaften und Informatik | 3 | alle akzeptiert vor der Einreichung | Erstautorschaft als Regel | Ausführungsbestimmung 2022 · § 11 Abs. 7 |
| Universität Koblenz, Informatik Ingenieurwissenschaften und Informatik | Punkteschema (mind. 20 Punkte) | nur veröffentlichte oder angenommene zählen | mind. 2 mit mind. 50 % Anteil | Handreichung 18.10.2019 · § 13 Abs. 5 |
| Promotionszentrum Angewandte Informatik, Hessen Hochschulen (Promotionszentren) | 4 | angenommen oder veröffentlicht; Zeitschrift, Konferenz oder Workshop | wesentlicher Beitrag | Richtlinie 01/2025 · § 11 Abs. 5 |
| Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden / Hochschule Ansbach Hochschulen (Promotionszentren) | 3 | akzeptiert; einer „under review“ nur bei einstimmigem Gutachtervotum | Hauptautor | Richtlinie 19.07.2024 · § 7 Abs. 3 |
Was die Tabelle zeigt: Drei Aufsätze sind der häufigste Wert (8 der 16 Regelwerke), vier verlangen Erfurt und das Promotionszentrum Informatik Hessen; zwei genügen in der Biologie an der FU Berlin und in Bochum. Bonn und Mannheim (BWL) nennen keine feste Zahl, die Kölner Humanwissenschaften nur „mehrere“. In vielen der geprüften Regelwerke muss ein Teil der Aufsätze in Erst- oder Alleinautorschaft stehen; andere verlangen stattdessen einen nachgewiesenen eigenen Anteil. Und die Form gibt es auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit eigenem Promotionsrecht.
Der Wissenschaftsrat hat schon 2011 bemängelt, dass „vielfach … nicht vorab geregelt“ ist, „wie viele Artikel in welchem Stadium der Annahme“ genügen, und empfohlen, das fachspezifisch festzulegen — „nicht primär und ausschließlich“ nach Zahl und Impact-Faktor (Wissenschaftsrat 2011, S. 28).
Was zählt als veröffentlicht – auch eingereichte Aufsätze, Preprints, Konferenzbeiträge?
„Veröffentlicht“ heißt in den Ordnungen nicht überall dasselbe. Die Stufen reichen von erschienen über im Druck und angenommen bis zu eingereicht oder sogar einreichungsreif:
- Nur erschienen oder im Druck: Bonn (Math.-Nat.).
- Veröffentlicht oder angenommen: der häufigste Fall — etwa FU Berlin, TU Dortmund, TU Chemnitz, Bochum (Bau), Koblenz; in Bochum müssen alle drei Aufsätze schon vor der Einreichung akzeptiert sein.
- Gemischt: Stuttgart (Bau) verlangt zwei angenommene, einer darf noch begutachtet werden; Erfurt drei eingereichte oder angenommene, davon zwei veröffentlichte oder angenommene.
- Auch eingereicht oder unveröffentlicht: Köln WiSo (auch einreichungsreife Aufsätze, höchstens sechs Jahre alt), Köln Math.-Nat. (auch unveröffentlichte Manuskripte), Mannheim BWL (auch vorgesehene Manuskripte).
Konferenzbeiträge zählen vor allem in Informatik und Technik: TU Chemnitz, das Promotionszentrum Informatik Hessen und Koblenz erkennen begutachtete Konferenzbeiträge an, das Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden nur mit Begründung. Preprints zählen in dieser Auswahl nur nach dem Merkblatt der Biologie in Bochum (mit DOI). Übersichtsartikel (Reviews) zählen etwa in der Bochumer Biologie nicht.
Qualitätsschwellen: Stuttgart und Bochum (Bau) verlangen eine Listung im Web of Science, Koblenz bewertet nach Rankings mit Punkten. Was diese Rankings messen: Journal-Ranking und Peer Review; wie man unseriöse Zeitschriften erkennt: Predatory Journals — die DFG verlangt, ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan „auf seine Seriosität hin“ zu prüfen (DFG-Kodex, Leitlinie 15).
Zeitfenster: An der TU Dortmund (Maschinenbau) dürfen Aufsätze erst nach der Zulassung vorab erscheinen, in Köln (WiSo) dürfen sie höchstens sechs Jahre alt sein. Wer schon vor der Annahme publiziert hat, sollte das früh klären.
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Ko-Autorschaft: Wann zählt ein Aufsatz?
Viele Regelwerke verlangen, dass ein Teil der Aufsätze in Erst- oder Alleinautorschaft steht — von mindestens einem (Hannover) bis zu drei (Erfurt). Andere verlangen einen wesentlichen, maßgeblichen oder klar abgrenzbaren eigenen Anteil (Köln Math.-Nat., Stuttgart, Bonn); Mannheim (BWL) regelt die Autorschaft nicht. Koblenz rechnet mit einer Autorenquote: Als Erstautorschaft gilt dort ein Anteil von mindestens 50 %.
Wer überhaupt Autorin oder Autor ist, regelt der Kodex der DFG: „Autor*in ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat.“ Und: „Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft.“ Die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren soll „in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird“, geklärt sein (DFG-Kodex, Version 1.2, Leitlinie 14).
Checkliste: Was in die Erklärung zum Eigenanteil gehört
- Je Aufsatz getrennt, nicht pauschal (Köln WiSo, Erfurt, Bochum Biologie).
- Vollständige Angaben: alle Autorinnen und Autoren, Titel, Fundstelle oder Status mit Datum der Annahme (Köln WiSo, Stuttgart).
- Beitrag nach Arbeitsschritten: Fragestellung und Konzeption, Methodik, Datenerhebung oder Experimente, Auswertung, Interpretation, Schreiben (Köln WiSo, Erfurt).
- Prozentangaben, wo verlangt: etwa für Planung, Durchführung und Manuskript (Bochum Biologie); das Promotionszentrum Informatik Hessen empfiehlt die CRediT-Rollen.
- Bestätigung durch andere: Ko-Autorinnen und Ko-Autoren bestätigen schriftlich (Erfurt, Stuttgart, Bonn), die Betreuung bestätigt den Beitrag (FU Berlin, Bochum Biologie).
- Vorarbeiten kennzeichnen, etwa Abbildungen aus der eigenen Masterarbeit (Bochum Biologie, Köln Math.-Nat.).
- Keine Doppelverwertung: Ein Aufsatz, der schon in einer anderen Promotion steckt, zählt nicht (OTH Amberg-Weiden).
Welche Punkte bei Ihnen Pflicht sind, steht in Ihrer Ordnung; die Fundstellen der Beispiele nennt die Tabelle oben.
Was gehört in die Rahmenschrift?
Die Rahmenschrift — auch Synopse, Manteltext oder Mantelteil — ist kein Vorwort. Sie leistet, was der Wissenschaftsrat verlangt: die Aufsätze „inhaltlich verklammern“, Forschungsstand und Gesamtfrage darstellen, die Ergebnisse gemeinsam diskutieren und den eigenen Anteil erklären. Wie lang sie sein muss, ist sehr verschieden:
| Beispiel | Umfang der Rahmenschrift |
|---|---|
| Promotionszentrum Informatik Hessen | mindestens 10.000 Wörter |
| Universität Bonn, Math.-Nat. | Einleitung mind. 30.000 Zeichen, Zusammenfassung mind. 10.000, je Aufsatz mind. 4.000 Zeichen |
| Universität Stuttgart, Bau | Einleitung und Methodik mind. 30 Seiten, Schluss mind. 20 Seiten |
| Universität Erfurt | Manteltext ca. 50 Seiten, allein verfasst |
Die TU Dortmund (Maschinenbau) verlangt zusätzlich einen vollständigen Methodenteil. In der Rahmenschrift müssen Sie den eigenständigen Gesamtbeitrag und Ihren Anteil an den gemeinsamen Publikationen nachvollziehbar darstellen.
Ist kumulativ weniger Aufwand als eine Monografie?
Die Arbeit verteilt sich anders. Wer kumulativ promoviert, schreibt mehrere Aufsätze, die jeweils die Begutachtung einer Zeitschrift bestehen müssen, und dazu eine Rahmenschrift. Die darf die Aufsätze nicht bloß zusammenstellen, sondern muss sie „inhaltlich verklammern und in einen neu geschaffenen Kontext einordnen“ (Wissenschaftsrat 2023, S. 42). Die Biologie, Chemie und Pharmazie der FU Berlin verlangt dafür einen eigenen, übergreifenden Text ohne Textbausteine aus den Aufsätzen (Leitfaden FU Berlin). Wer monografisch promoviert, schreibt ein Buch — und plant die Zeit selbst.
| Kriterium | Monografie | Kumulative Dissertation |
|---|---|---|
| Schreibumfang | ein zusammenhängendes Buch, allein geschrieben | mehrere Aufsätze, oft mit Ko-Autorinnen und Ko-Autoren, plus Rahmenschrift — je nach Ordnung etwa 10.000 Wörter oder rund 50 Seiten — und Erklärung zum Eigenanteil je Aufsatz |
| Zeitplan und Risiko | Abgabe hängt nicht an Zeitschriften; Gliederung und Tempo liegen bei Ihnen | Begutachtung, Überarbeitung und Ablehnung können den Abschluss verzögern; dafür Etappen mit Zwischenergebnissen |
| Veröffentlichung nach der Prüfung | das ganze Buch, unter Umständen kostenpflichtig | Aufsätze meist schon erschienen; oft genügen Fundstelle oder DOI |
| Karrierewirkung | ein Buch; in Geistes- und Rechtswissenschaften die erwartete Form | Publikationen schon vor der Abgabe, wie sie etwa Forschungsförderer als Nachweis verlangen |
| Fächer (Anteile 2025) | Geisteswissenschaften 98 %, Rechts- und Verwaltungswissenschaften 99 % monografisch | Wirtschaftswissenschaften 50 %, Agrar u. a. 35 %, Sozialwissenschaften 24 % kumulativ |
Zeitrisiko und Förderer: Wissenschaftsrat 2023, S. 42; Begutachtung und Etappen: Leitfäden der Gutenberg Graduate School Mainz und der Graduiertenakademie Greifswald; Umfänge: Tabelle zur Rahmenschrift oben; Fächer: Destatis 2025, Tabelle 21352-05, Anteile gerundet.
Unsere Einschätzung: weniger Schreibarbeit, weniger Kontrolle über die Zeit. In Fächern, die ohnehin in Zeitschriften publizieren — Wirtschafts-, Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften —, ist die kumulative Dissertation meist weniger zusätzliche Schreibarbeit: Die Aufsätze brauchen Sie für den nächsten Karriereschritt ohnehin, Ko-Autorinnen und Ko-Autoren tragen Teile mit, und die Rahmenschrift ist kürzer als ein Buch. In den Geistes- und Rechtswissenschaften ist es eher mehr Aufwand: Dort ist das Buch die erwartete Form, und die kumulative Form ist teils gar nicht zugelassen.
Der größte Unterschied ist nicht die Seitenzahl, sondern das Zeitrisiko. Wann ein Aufsatz angenommen wird, entscheiden Zeitschriften, oft erst nach mehreren Runden. Reichen Sie deshalb den ersten Aufsatz früh ein und legen Sie nicht alle Manuskripte ans Ende — dazu rät auch die Graduiertenakademie Greifswald.
Kumulativ oder Monografie: Was passt zu mir?
Zuerst entscheidet das Fach. In den Wirtschaftswissenschaften schrieben 2025 fast gleich viele Promovierende kumulativ wie monografisch, in Geistes- und Rechtswissenschaften kaum jemand:
| Fächergruppe (2025) | kumulativ | Monografie | Anteil kumulativ |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftswissenschaften | 4.336 | 4.374 | 50 % |
| Agrar-, Forst-, Ernährungswiss., Veterinärmedizin | 1.883 | 3.534 | 35 % |
| Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Sport | 3.783 | 11.964 | 24 % |
| Mathematik, Naturwissenschaften | 10.410 | 36.602 | 22 % |
| Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften | 10.327 | 53.492 | 16 % |
| Ingenieurwissenschaften | 5.165 | 34.820 | 13 % |
| Kunst, Kunstwissenschaft | 137 | 3.480 | 4 % |
| Geisteswissenschaften | 479 | 20.112 | 2 % |
| Rechts- und Verwaltungswissenschaften | 83 | 9.951 | 1 % |
| Insgesamt | 36.612 | 178.740 | 17 % |
Destatis, Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05; Anteil selbst berechnet (kumulativ geteilt durch Promovierende mit Angabe), gerundet. Die Fächergruppen sind seit 2025 neu geschnitten und mit Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
Was die Ordnung entscheidet — vor allem anderen:
- Ist die Form im Fach zugelassen? In Erfurt etwa nur in Kommunikations- und Sprachwissenschaft; in Geistes- und Rechtswissenschaften ist sie nach dem Wissenschaftsrat „teilweise … ausdrücklich ausgeschlossen“ (2023, S. 42).
- Muss ich sie beantragen? Schriftliche Zustimmung der Betreuung (TU Chemnitz, Stuttgart), Antrag mit einer akzeptierten Publikation und Veröffentlichungsplan (Bochum Bau), Angabe schon bei der Zulassung (Hannover).
- Wie viele Aufsätze, in welchem Status, mit welcher Autorschaft? Siehe Tabelle oben.
- Gibt es ein Zurück? In Köln (Math.-Nat.) dürfen bis zu zwei Publikationen auch in eine Monografie eingehen. Ob ein Wechsel möglich ist, regeln Ordnung und Fakultät.
Unsere Einschätzung — der Test für die ersten Monate: Formulieren Sie drei mögliche Aufsätze und daneben eine monografische Gliederung. Hat jeder Aufsatz eine eigene Forschungsfrage, eine eigene Datenbasis und eine passende Zeitschrift, spricht das für kumulativ. Funktioniert alles nur als Kapitel eines größeren Arguments, trägt die Monografie besser. Fragen Sie die Betreuung nicht abstrakt, ob Sie kumulativ promovieren sollen, sondern konkret: Welche drei Beiträge gelten in diesem Fach als dissertationstauglich, und was verlangt unsere Ordnung an Annahme, Veröffentlichung und Eigenanteil?
Prüffragen: Gibt es realistische Zeitschriften für Promovierende? Trägt Ihre Vertragslaufzeit die Begutachtungszeiten — der Abschluss kann sich „durch Peer Review-Verfahren verzögern“ (Wissenschaftsrat 2023, S. 42)? Kommentiert Ihre Betreuung Aufsätze früh und wiederholt? Ist die Reihenfolge der Autoren geklärt? Brauchen Sie für den nächsten Karriereschritt Publikationen schon vor der Abgabe?
Typische Fehler: kumulativ wählen, obwohl keine getrennten Aufsätze entstehen; monografisch schreiben, obwohl das Fach Publikationen vor der Abgabe erwartet; Begutachtungszeiten unterschätzen; Autorschaft erst nach dem Schreiben klären; die Rahmenschrift als Formalie behandeln. Ein Mischweg ist oft klug: Auch für eine Monografie lassen sich Kapitel als Aufsatz vorbereiten.
Wie wird eine kumulative Dissertation begutachtet und benotet?
Die Gutachterinnen und Gutachter sind an das Urteil der Zeitschriften nicht gebunden: Die Annahme durch auch renommierte Fachzeitschriften ersetzt „nicht die Begutachtung durch die promovierende Einrichtung“ (Wissenschaftsrat 2011, S. 27). Die Ordnungen regeln vor allem, wer begutachten darf:
- In Hannover sind Ko-Autorinnen und Ko-Autoren als Gutachter ausgeschlossen, soweit fachspezifische Leitlinien nichts anderes regeln.
- Köln WiSo verlangt mindestens ein Gutachten von jemandem, der an keinem der Aufsätze beteiligt war.
- An der TU Chemnitz nehmen die Gutachten ausdrücklich zur Synopse und zur Publikationsleistung Stellung.
- Der Wissenschaftsrat empfiehlt allgemein: Gemeinsame Veröffentlichungen der zweitbegutachtenden Person mit der Doktorandin oder dem Doktoranden „sind auszuschließen“ (2023, S. 8).
Die Note entsteht wie bei jeder Promotion aus Gutachten und mündlicher Prüfung; die Skala von summa cum laude bis rite erklärt Promotionsnoten.
Veröffentlichung und Verlagsrechte
Auch die kumulative Dissertation muss veröffentlicht werden — die Aufsätze liegen aber oft schon bei einem Verlag. Viele Ordnungen lösen das selbst: Statt des Volltexts genügen Fundstelle oder DOI des Aufsatzes, etwa an der FU Berlin, in Köln (WiSo, Humanwissenschaften) und Erfurt. Hannover, Stuttgart und das Promotionszentrum Informatik Hessen legen die Verantwortung für die Verlagsrechte ausdrücklich bei den Promovierenden.
Das Urheberrechtsgesetz hilft nur unter Bedingungen. Nach einem Jahr darf ein Zeitschriftenbeitrag anderweitig veröffentlicht werden, „wenn nichts anderes vereinbart ist“ — der Verlagsvertrag geht also vor (§ 38 Abs. 1 UrhG). Nicht abbedingen lässt sich das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4: Es gilt aber nur für Beiträge aus mindestens zur Hälfte öffentlich geförderter Forschung, in Zeitschriften mit mindestens zwei Ausgaben im Jahr, erst nach zwölf Monaten, nur in der akzeptierten Manuskriptversion und nicht zu gewerblichen Zwecken (§ 38 UrhG).
Häufige Fragen zur kumulativen Dissertation
Wie viele Paper braucht man für eine kumulative Dissertation?
Üblich sind drei bis vier Aufsätze; manche Ordnungen in den Lebenswissenschaften lassen zwei genügen. In den 16 geprüften Regelwerken ist drei der häufigste Wert (8 von 16), vier verlangen die Universität Erfurt und das Promotionszentrum Informatik Hessen. Maßgeblich sind die Promotionsordnung der Fakultät und ihre Richtlinien.
Ist eine kumulative Dissertation weniger Aufwand als eine Monografie?
Unsere Einschätzung: In Fächern, die ohnehin in Zeitschriften publizieren, meist weniger zusätzliche Schreibarbeit: Die Aufsätze entstehen ohnehin, oft mit Ko-Autorinnen und Ko-Autoren, und die Rahmenschrift ist kürzer als ein Buch — je nach Ordnung etwa 10.000 Wörter oder rund 50 Seiten. In den Geistes- und Rechtswissenschaften ist es eher mehr Aufwand. Der größte Unterschied ist das Zeitrisiko: Nach dem Wissenschaftsrat kann sich der Abschluss durch Peer-Review-Verfahren verzögern.
Zählen eingereichte Aufsätze?
Manchmal. Meist müssen Aufsätze veröffentlicht oder angenommen sein. Köln WiSo lässt auch eingereichte und einreichungsreife Aufsätze zu, Stuttgart (Bau) einen noch in Begutachtung, Bonn (Math.-Nat.) nur erschienene oder im Druck befindliche.
Darf ein Ko-Autor meine Dissertation begutachten?
Das regelt die Ordnung. In Hannover sind Ko-Autoren als Gutachter ausgeschlossen, in Köln (WiSo) muss mindestens ein Gutachter an keinem Aufsatz beteiligt sein. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, gemeinsame Veröffentlichungen der Zweitbegutachtung mit der Doktorandin oder dem Doktoranden auszuschließen.
Muss ich die kumulative Form beantragen?
In mehreren der geprüften Regelwerke ist eine Zustimmung, Anzeige oder ein Antrag vorgesehen: Die TU Chemnitz verlangt die schriftliche Zustimmung der Betreuung, Hannover die Angabe schon beim Zulassungsgesuch, Bochum (Bau) einen eigenen Antrag mit einer akzeptierten Publikation.
Kann ich von kumulativ zur Monografie wechseln?
Nur wenn die Ordnung es vorsieht oder die Fakultät zustimmt. In Köln (Math.-Nat.) etwa dürfen bis zu zwei Publikationen auch in eine Monografie eingehen. Ob ein Wechsel möglich ist, regeln Ordnung und Fakultät.
Darf ich die Verlagsfassung meiner Aufsätze veröffentlichen?
Die Verlagsfassung nur, wenn der Verlagsvertrag es erlaubt. Das gesetzliche Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 Abs. 4 UrhG) betrifft nur die akzeptierte Manuskriptversion: für wissenschaftliche Beiträge aus mindestens zur Hälfte öffentlich geförderter Forschung, erschienen in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung, nach zwölf Monaten, nicht zu gewerblichen Zwecken und mit Angabe der Erstveröffentlichung. Viele Ordnungen lassen statt des Volltexts Fundstelle oder DOI genügen.
Quellen
Promotionsordnungen und Richtlinien (Beispiele, je mit Stand und Fundstelle in der Tabelle; Lesefassungen sind nicht immer rechtsverbindlich)
- Universität zu Köln, Math.-Nat. Fakultät — 12.03.2020 · § 7 Abs. 2–6
- Universität Bonn, Math.-Nat. Fakultät — 17.02.2022 · § 9 Abs. 4–5
- FU Berlin, Biologie, Chemie, Pharmazie — 2. Änderung 30.04.2024 · § 7 Abs. 2
- Ruhr-Universität Bochum, Biologie (Merkblatt) — Merkblatt 04/2024
- Universität zu Köln, WiSo-Fakultät (PhD) — 11.08.2025 · Anhang II
- Universität Mannheim, BWL — 4. Änderung 04.11.2021 · § 1 Abs. 2
- Universität zu Köln, Humanwissenschaften (u. a. Psychologie) — 10.09.2024 · § 10 Abs. 2
- Universität Erfurt, Kommunikations- und Sprachwissenschaft — 06.07.2022 · § 12 Abs. 5, Anlage 3
- Universität Hannover, Philosophische Fakultät — 2022 · § 9 Abs. 8–10
- TU Dortmund, Maschinenbau — 12.03.2024 · § 10 Abs. 2
- TU Chemnitz, Elektrotechnik und Informationstechnik — 25.02.2025 · § 4 Abs. 3
- Universität Stuttgart, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften — Richtlinie 22.04.2026 · Nr. 3
- Ruhr-Universität Bochum, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften — Ausführungsbestimmung 2022 · § 11 Abs. 7
- Universität Koblenz, Informatik — Handreichung 18.10.2019 · § 13 Abs. 5
- Promotionszentrum Angewandte Informatik, Hessen — Richtlinie 01/2025 · § 11 Abs. 5
- Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden / Hochschule Ansbach — Richtlinie 19.07.2024 · § 7 Abs. 3
Weitere
- Wissenschaftsrat: Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion (Drs. 1704-11, 2011), S. 27–28; Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem (Drs. 1196-23, 2023), S. 8, 41–42.
- Leitfäden: Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences, Mainz (Monographische oder kumulative Promotion); Graduiertenakademie Greifswald (Promotionswege); FU Berlin, Biologie, Chemie, Pharmazie (Schreiben der Dissertation).
- DFG: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Version 1.2, Leitlinien 14 und 15.
- § 38 Urheberrechtsgesetz, Abs. 1, 2 und 4.
- Statistisches Bundesamt: Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05 (erschienen 26.08.2026); Anteile selbst berechnet, z. B. insgesamt 36.612 / 215.352.
Alle Quellen abgerufen am 1. Oktober 2026.