Kumulative Dissertation: Aus Publikationen wird eine Doktorarbeit
Statt eines dicken Buchs verbinden Sie bei einer kumulativen Dissertation mehrere Fachartikel – häufig drei – durch eine Rahmenschrift zu einer zusammenhängenden Doktorarbeit. Sie sammeln dadurch früh Publikationserfahrung in renommierten Fachzeitschriften, die für eine wissenschaftliche Karriere wertvoll ist. Die entscheidende Hürde liegt bei den Zeitschriften: Müssen die Artikel vor der Abgabe angenommen sein, können Begutachtung und Überarbeitungen Ihren Abschluss erheblich verzögern. Hier erfahren Sie, wie viele Paper Fakultäten verlangen, was in die Rahmenschrift gehört und wann eine Monografie besser zu Ihrem Vorhaben passt.
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Was zusammengehört
- Drei Aufsätze sind die Regel: Acht von 16 geprüften Fakultäten verlangen drei Aufsätze, drei verlangen zwei, zwei verlangen vier¹; meist müssen die Beiträge angenommen oder veröffentlicht sein.
- Eigenanteil: Formal weisen Sie Ihren Beitrag je Aufsatz nach. Nach unserer Erfahrung schreiben Doktoranden die Aufsätze meist selbst, Betreuende stehen als Koautoren dabei; wichtiger als die Erklärung ist, früh zu klären, wer wofür genannt wird.
- Rahmenschrift: Kein Vorwort, sondern die Synthese – je nach Fakultät 5.000 bis 10.000 Wörter (Charité) bis rund 50 Seiten (Erfurt). Sie ist der einzige Teil, der eigens für die Dissertation entsteht.
Was Sie früh wissen sollten
- Verbreitung: Jede sechste Promotion ist kumulativ – 17 % der Promovierenden mit Angabe zur Form (2025), in den Wirtschaftswissenschaften jede zweite, in den Rechtswissenschaften fast keine (Destatis). Zulässigkeit zuerst klären.
- Zeitplan: Begutachtung dauert Monate, Ablehnungen kommen vor. Reichen Sie früh ein, halten Sie je Beitrag eine Ausweichzeitschrift bereit und prüfen Sie das Ende Ihres Vertrags.
- Für wen: Wer die Professur anstrebt, lernt kumulativ früh das Publizieren in Fachzeitschriften, nicht einfach, aber die Währung der Wissenschaft; wer nicht in der Wissenschaft bleiben will, plant mit der Monografie meist besser.
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Inhalt
Was ist eine kumulative Dissertation?
Sie reichen eine zusammenhängende Dissertation ein, deren Kern aus mehreren wissenschaftlichen Beiträgen und einer verbindenden Rahmenschrift besteht.
Die Beiträge sind meist Fachaufsätze, die in Zeitschriften erschienen, angenommen oder eingereicht sind; die Rahmenschrift, je nach Ordnung auch Synopse, Manteltext oder Mantelteil genannt, erklärt ihre gemeinsame Frage und ordnet die Ergebnisse ein. Man spricht auch von publikationsbasierter Dissertation, kumulativer Doktorarbeit oder kumulativer Promotion.
Eine Sammlung von Aufsätzen allein genügt nicht. Der Wissenschaftsrat begrüßte die Form 2011, „sofern dabei bestimmte Standards eingehalten werden“, und lehnte eine „nur additive Dissertationsschrift, in der die Einzelveröffentlichungen lediglich zusammengestellt sind“, grundsätzlich ab (Wissenschaftsrat 2011, S. 27). 2023 hat er das bekräftigt: Die Dissertation „darf nicht nur aus einer Zusammenstellung von Vorabpublikationen bestehen, sondern muss diese inhaltlich verklammern und in einen neu geschaffenen Kontext einordnen“ (Wissenschaftsrat 2023, S. 42).
| Merkmal | Monografie | Kumulative Dissertation |
|---|---|---|
| Form | ein zusammenhängendes Buch | mehrere Beiträge plus Rahmenschrift |
| Eigenständigkeit | allein verfasst | Beiträge oft mit Ko-Autorinnen und Ko-Autoren; Ihr Anteil wird je Beitrag erklärt |
| Zusammenhang | ein durchgehendes Argument über alle Kapitel | eine gemeinsame Forschungsfrage, die die Rahmenschrift herausarbeitet |
| Publikationsprozess | Veröffentlichung nach der Prüfung | Beiträge werden häufig schon vor der Promotionsprüfung bei Zeitschriften eingereicht und begutachtet; welchen Status sie haben müssen, regelt die Fakultät |
| Verbreitung 2025 | 178.740 Promovierende | 36.612 Promovierende |
Verbreitung: Destatis, Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05 (Promovierende mit Angabe zur Art der Dissertation). Wann eine Arbeit als kumulativ gilt, kann die Ordnung selbst festlegen: An der Math.-Nat. Fakultät der Universität zu Köln erst ab drei eingebundenen Publikationen. Welche Form zu Ihrem Projekt passt, behandelt der Abschnitt Kumulativ oder Monografie.
Wie verbreitet ist die kumulative Dissertation?
Wie viele kumulativ promovieren, folgt der Publikationskultur der Fächer: Wo Ergebnisse ohnehin als Zeitschriftenaufsatz erscheinen, wie in den Wirtschafts- und Agrarwissenschaften, ist sie üblich, wo das Buch zählt, wie in den Geistes- und Rechtswissenschaften, kommt sie kaum vor. In absoluten Zahlen schreiben die meisten kumulativ in Mathematik und Naturwissenschaften sowie in der Humanmedizin, jeweils gut 10.000 Promovierende.
| Fächergruppe (2025) | kumulativ | Monografie | Anteil kumulativ |
|---|---|---|---|
| Wirtschaftswissenschaften | 4.336 | 4.374 | 50 % |
| Agrar-, Forst-, Ernährungswiss., Veterinärmedizin | 1.883 | 3.534 | 35 % |
| Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Sport | 3.783 | 11.964 | 24 % |
| Mathematik, Naturwissenschaften | 10.410 | 36.602 | 22 % |
| Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften | 10.327 | 53.492 | 16 % |
| Ingenieurwissenschaften | 5.165 | 34.820 | 13 % |
| Kunst, Kunstwissenschaft | 137 | 3.480 | 4 % |
| Geisteswissenschaften | 479 | 20.112 | 2 % |
| Rechts- und Verwaltungswissenschaften | 83 | 9.951 | 1 % |
| Sonstige (außerhalb der Fächergruppen) | 9 | 411 | 2 % |
| Insgesamt | 36.612 | 178.740 | 17 % |
Destatis, Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05; Anteil aus dem Bestand vom 1. Oktober 2026 übernommen (kumulativ geteilt durch Promovierende mit Angabe zur Art der Dissertation), gerundet. Die Fächergruppen sind seit 2025 neu geschnitten und mit Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
In den Wirtschaftswissenschaften ist inzwischen jede zweite Promotion kumulativ (2025: 4.336 kumulativ, 4.374 monografisch; Destatis, Tabelle 21352-05). Der Anteil steigt langsam: 2021 13 %, 2022 15 %, 2023 15 %, 2024 16 %, 2025 17 % (Destatis, Tabelle 21352-05; Gesamtanteil über die Jahre vergleichbar, die Fächergruppen wurden 2025 neu geschnitten).
Zeitreihe: Statistische Berichte „Statistik der Promovierenden“ 2022 bis 2025, Tabelle 21352-05, und Tabellenband 2021, Tabelle 11, jeweils Zeile „Insgesamt“; Anteil wie oben kumulativ geteilt durch Promovierende mit Angabe zur Art der Dissertation, gerundet. Der Anteil ohne Angabe sank in dieser Zeit (2021: 9.562, 2025: 891 Promovierende).
Kumulative Dissertation oder Monografie: Was ist vorteilhafter?
Die geeignete Form hängt davon ab, wie sich Ihre Forschungsfrage sinnvoll bearbeiten und darstellen lässt – und was Ihr Fach zulässt.
Unsere Einordnung – unterschätzen Sie die A- und B-Zeitschriften nicht: Wer planbar und schnell fertig werden will, muss sich eines klarmachen: Verlangt die Promotionsordnung angenommene Aufsätze und verlangt die Betreuung Zeitschriften der A- oder B-Klasse, ist ein planbarer, schneller Abschluss nicht möglich. Das fachliche Niveau für solche Aufsätze zu erreichen dauert, das Schreiben dauert, die Begutachtung dauert Monate, und bis zur Annahme folgen meist mehrere Überarbeitungsrunden – jede dieser Stufen kostet Zeit, die nicht in Ihrer Hand liegt. Mit einer Monografie können Sie deutlich besser planen: Sie bestimmen Inhalt, Reihenfolge und Zeitpunkt selbst und reichen ein, wenn die Arbeit fertig ist – nicht, wenn eine Zeitschrift es erlaubt. Zahlen dazu stehen im Realitätscheck; was A- und B-Zeitschriften sind, erklärt Journal-Ranking und Peer Review.
Die Monografie lässt beides zu: Teile daraus können Sie als Aufsätze veröffentlichen – vor der Abgabe, wo die Ordnung Vorabveröffentlichungen erlaubt, oder danach. Wer nach der Monografie noch ein oder zwei Aufsätze daraus macht, hat die Publikationen später, aber nicht verloren. Umgekehrt gilt das nicht: Aus drei Aufsätzen wird erst durch die Rahmenschrift eine Dissertation, und die müssen Sie am Ende zusätzlich schreiben.
Belege: TU Chemnitz (Elektrotechnik), Promotionsordnung vom 10.09.2026, § 4 Abs. 2 („Vorveröffentlichungen von Teilen der Dissertation sind zulässig.“); Erfurt, § 12 Abs. 4 („Die Dissertation kann in Auszügen bereits publiziert sein.“); Bonn (Math.-Nat.), § 9 Abs. 4 (einzelne Kapitel durch erschienene Publikationen abgedeckt); Köln (Humanwissenschaften), Promotionsordnung 2024, § 10 Abs. 2 (die monografische Dissertation „soll im Ganzen nicht veröffentlicht sein“; daneben die monografische Dissertation mit Teilpublikationen); an der TU Dortmund (Maschinenbau) erst nach der Zulassung.
| Merkmal | Monografie | Kumulative Dissertation |
|---|---|---|
| Schreibumfang | ein zusammenhängendes Buch, allein geschrieben | mehrere Aufsätze, oft mit Ko-Autorinnen und Ko-Autoren, plus Rahmenschrift und Erklärung zum Eigenanteil je Aufsatz |
| Zeitplan und Risiko | Abgabe hängt nicht an Zeitschriften; Gliederung und Tempo liegen bei Ihnen | Begutachtung, Überarbeitung und Ablehnung können den Abschluss verzögern; dafür Etappen mit Zwischenergebnissen |
| Veröffentlichung nach der Prüfung | das ganze Buch | Aufsätze oft schon erschienen; je nach Ordnung genügen Fundstelle oder DOI |
| Karrierewirkung | ein Buch; in Geistes- und Rechtswissenschaften die erwartete Form | bereits veröffentlichte Beiträge sind vor der Abgabe sichtbar; je nach Ordnung zählen aber auch erst eingereichte oder einreichungsreife Manuskripte |
Zuerst entscheidet das Fach; wie verbreitet die Form je Fächergruppe ist, zeigt die Verbreitung. Über Ihre Zulassung entscheidet die Statistik nicht.
Was die Ordnung entscheidet, vor allem anderen:
- Ist die Form im Fach zugelassen? In Erfurt etwa nur in Kommunikations- und Sprachwissenschaft; in Geistes- und Rechtswissenschaften ist sie nach dem Wissenschaftsrat „teilweise … ausdrücklich ausgeschlossen“ (2023, S. 42).
- Muss ich sie beantragen? Siehe Zustimmung und Wechsel.
- Wie viele Aufsätze, in welchem Status, mit welcher Autorschaft? Siehe Tabelle der Regelwerke.
Was für Ihr Projekt spricht: Lässt sich Ihre Forschung in trennbare Beiträge mit je eigener Frage zerlegen, oder trägt sie ein zusammenhängendes Argument, das sich erst über viele Kapitel entfaltet? Wie publiziert man in Ihrem Feld, und wie viel Erfahrung hat Ihre Betreuung mit der Form? Trägt Ihre Finanzierung die Begutachtungszeiten? Und brauchen Sie für Ihr berufliches Ziel Publikationen schon vor der Abgabe? Auch wer monografisch promoviert, kann einzelne Ergebnisse vorab als Aufsatz veröffentlichen, wenn die Ordnung das erlaubt.
Unsere Einordnung – der Test für die ersten Monate: Formulieren Sie drei mögliche Aufsätze und daneben eine monografische Gliederung. Hat jeder Aufsatz eine eigene Forschungsfrage, eine eigene Datenbasis und eine passende Zeitschrift, spricht das für kumulativ. Funktioniert alles nur als Kapitel eines größeren Arguments, trägt die Monografie besser. Fragen Sie Ihre Betreuung konkret, welche Beiträge im Fach als dissertationstauglich gelten.
Unsere Einordnung – Karriere: In vielen Fächern sind Aufsätze am Ende die Währung der Wissenschaft. Wer eine Professur anstrebt, profitiert davon, früh zu lernen, in hochwertigen Zeitschriften zu publizieren – die kumulative Form zwingt dazu, wo Fach und Betreuung solche Zeitschriften erwarten, und die Publikationsliste ist bei Bewerbungen auf Postdoc-Stellen in empirischen Fächern das wichtigste Kriterium. Wer eher nicht in der Wissenschaft bleiben will, sollte vorsichtig sein: Dann zählt der Abschluss, nicht die Publikationsliste. In den Geistes- und Rechtswissenschaften gilt ohnehin: Bei Berufungen zählt das Buch.
Typische Fehler: kumulativ wählen, obwohl keine getrennten Aufsätze entstehen; monografisch schreiben, obwohl das Fach Publikationen vor der Abgabe erwartet; Begutachtungszeiten unterschätzen; Autorschaft erst nach dem Schreiben klären; die Rahmenschrift als Formalie behandeln. Wie lange Promotionen insgesamt dauern, zeigt Promotionsdauer nach Fächern.
Unsere Empfehlung: Hören Sie bei der Frage kumulativ oder Monografie nicht nur auf Ihre Betreuung: Ihre Perspektive ist eine andere als die Ihrer Betreuung, und das ist legitim. Eine Monografie ist deutlich besser planbar: Sie entscheiden selbst, was Sie wann schreiben; bei Aufsätzen entscheiden Zeitschriften und Betreuung mit. Aufsätze müssen in den meisten Ordnungen erst von einer Fachzeitschrift angenommen werden; das ist nicht planbar, erzeugt Stress und verzögert die Promotion oft erheblich. Wählen Sie kumulativ, wenn Sie die Professur anstreben, Ihr Fach es erwartet und sich Ihre Ergebnisse in eigenständige Aufsätze teilen lassen – und planen Sie dann mit Ausweichzeitschriften und Zeitpuffern. Wer nicht in der Wissenschaft bleiben will, fährt mit der planbaren Monografie meist besser. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Ordnung eingereichte Aufsätze zulässt – etwa Köln WiSo, Stuttgart (Bau), Mannheim und Erfurt tun das, viele andere verlangen die Annahme; das entscheidet, wie stark Sie vom Review abhängen – verlassen Sie sich darauf aber nicht (siehe Realitätscheck).
Verzögerung durch Begutachtung: Wissenschaftsrat 2023, S. 42.
Wie viele Paper braucht eine kumulative Dissertation – und welche zählen?
Meist drei Aufsätze – eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Entscheidend sind die Regeln, die für Ihren Grad, Ihr Fach und Ihren Zulassungszeitpunkt gelten; die Tabelle unten zeigt 16 Beispiele.
Zwei Beispiele zeigen die Unterschiede. Die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik der TU Chemnitz verlangt drei Beiträge, veröffentlicht oder angenommen, in Zeitschriften oder auf Konferenzen mit Peer Review, davon mindestens zwei in Allein- oder Erstautorschaft. Der Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie der FU Berlin lässt zwei veröffentlichte oder angenommene Aufsätze genügen, wenn Sie Erst-, Korrespondenz- oder substanzieller Ko-Autor sind. Welche Regel für Sie gilt, steht in Ihrer Ordnung; ändert sich die Ordnung während der Promotion, regeln Übergangsbestimmungen, welche Fassung Sie betrifft. Die Kölner Math.-Nat. Fakultät etwa wendet ihre Ordnung von 2025 auch auf früher Zugelassene an, mit Erleichterungen bei einzelnen Nachweisen. Fundstellen: TU Chemnitz, Promotionsordnung vom 10.09.2026, § 4 Abs. 3; FU Berlin, 2. Änderung vom 30.04.2024, § 7 Abs. 2; Köln Math.-Nat. 2025, § 24.
Die folgenden 16 Regelwerke stammen aus Promotionsordnungen, Richtlinien und einem Merkblatt, jeweils mit Stand und Fundstelle. Sie sind Beispiele, keine Vollerhebung; maßgeblich ist immer die Fassung Ihrer Fakultät.
| Fakultät / Einrichtung | Aufsätze | Status | Autorschaft | Stand · Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Universität zu Köln, Math.-Nat. Fakultät | 3 | veröffentlicht oder angenommen | wesentlicher eigener Anteil | 11.06.2025 · § 8 Abs. 3–5 |
| Universität Bonn, Math.-Nat. Fakultät | keine Zahl | nur erschienen oder im Druck | abgrenzbarer Eigenbeitrag | 17.02.2022 · § 9 Abs. 4–5 |
| FU Berlin, Biologie, Chemie, Pharmazie | 2 | veröffentlicht oder angenommen | Erst-, Korresp.- o. Ko-Autor | 30.04.2024 · § 7 Abs. 2 |
| Ruhr-Universität Bochum, Biologie (Merkblatt) | 2 | mind. 1 veröff. oder angenommen | mind. 1 als Erstautor | 04/2024 · Merkblatt |
| Universität zu Köln, WiSo-Fakultät (PhD) | 3 | auch einreichungsreif | 1 Alleinautor (Soll) | 11.08.2025 · Anhang II |
| Universität Mannheim, BWL | keine Zahl | auch vorgesehene Manuskripte | nicht geregelt | 04.11.2021 · § 1 Abs. 2 |
| Universität zu Köln, Humanwissenschaften (u. a. Psychologie) | 2 | in der Regel veröffentlicht | 2 als Erstautor | 10.09.2024 · § 10 Abs. 2 |
| Universität Erfurt, Kommunikations- und Sprachwissenschaft | 4 | 3 eingereicht, 2 angenommen | 3 als Erst-/Alleinautor | 06.07.2022 · § 12 Abs. 5 |
| Universität Hannover, Philosophische Fakultät | 3 | mind. 1 Begutachtung bestanden | mind. 1 Allein-/Erstautor | 2022 · § 9 Abs. 8–10 |
| TU Dortmund, Maschinenbau | 3 | angenommen, mit Peer Review | eigener Beitrag | 12.03.2024 · § 10 Abs. 2 |
| TU Chemnitz, Elektrotechnik und Informationstechnik | 3 | angenommen, mit Peer Review | mind. 2 Allein-/Erstautor | 10.09.2026 · § 4 Abs. 3 |
| Universität Stuttgart, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften | 3 | 2 angenommen, 1 in Begutachtung | „maßgeblicher Anteil“ | 22.04.2026 · Nr. 3 |
| Ruhr-Universität Bochum, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften | 3 | alle vor Einreichung akzeptiert | Erstautor als Regel | 2022 · § 11 Abs. 7 |
| Universität Koblenz, Informatik | Punkte | veröffentlicht oder angenommen | mind. 2 mit Anteil ≥ 50 % | 18.10.2019 · § 13 Abs. 5 |
| Promotionszentrum Angewandte Informatik, Hessen | 4 | angenommen oder veröffentlicht | wesentlicher Beitrag | 01/2025 · § 11 Abs. 5 |
| Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden / Hochschule Ansbach | 3 | akzeptiert, 1 ggf. under review | Hauptautor | 19.07.2024 · § 7 Abs. 3 |
Regelwerke abgerufen am 1. Oktober 2026; Köln Math.-Nat. am 3. Oktober 2026 auf die Ordnung vom 11.06.2025, TU Chemnitz am 5. Oktober 2026 auf die Ordnung vom 10.09.2026 nachgezogen. Lesefassungen sind nicht immer rechtsverbindlich.
Was die Tabelle zeigt: Drei Aufsätze verlangen 8 der 16 Regelwerke (Köln Math.-Nat., Köln WiSo und Hannover jeweils „in der Regel“, TU Dortmund, TU Chemnitz, Stuttgart, Bochum Bau, Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden). Vier verlangen Erfurt und das Promotionszentrum Informatik Hessen, zwei genügen in der Biologie an der FU Berlin und in Bochum. Bonn und Mannheim (BWL) nennen keine feste Zahl, die Kölner Humanwissenschaften „mehrere“, mindestens zwei, und Koblenz arbeitet mit einem Punkteschema. Die Form gibt es auch an Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit eigenem Promotionsrecht.
Der Wissenschaftsrat hat schon 2011 bemängelt, dass „vielfach … nicht vorab geregelt“ ist, „wie viele Artikel in welchem Stadium der Annahme“ genügen, und empfohlen, das fachspezifisch festzulegen, „nicht primär und ausschließlich“ nach Zahl und Impact-Faktor (Wissenschaftsrat 2011, S. 28).
Veröffentlicht, angenommen, eingereicht: der Status entscheidet
„Veröffentlicht“ heißt in den Ordnungen nicht überall dasselbe. Die geprüften Regelwerke folgen drei Modellen:
- Modell 1 – nur erschienen oder angenommen: Beispiel Bochum (Bau): Alle drei Aufsätze müssen vor der Einreichung akzeptiert sein. So regeln es etwa auch die FU Berlin, die TU Dortmund, die TU Chemnitz und Koblenz; am strengsten ist Bonn (Math.-Nat.), das nur erschienene oder im Druck befindliche Beiträge zählt.
- Modell 2 – auch eingereicht: Beispiel Köln WiSo: auch einreichungsreife Aufsätze, höchstens sechs Jahre alt; Mannheim (BWL) lässt auch vorgesehene Manuskripte zu. In Köln Math.-Nat. dürfen unveröffentlichte Manuskripte als Kapitel in die Dissertation, zählen aber nicht zu den drei Publikationen, die eine Arbeit kumulativ machen; als Publikation gilt dort ein in begutachteten Medien publizierter Artikel oder ein zur Publikation angenommenes Manuskript (§ 8 Abs. 3 und 5).
- Modell 3 – gemischt: Beispiel Stuttgart (Bau): zwei angenommene Beiträge, einer darf noch begutachtet werden; Erfurt verlangt drei eingereichte oder angenommene, davon zwei veröffentlichte oder angenommene; in den Kölner Humanwissenschaften müssen die Aufsätze in der Regel veröffentlicht, die in Erstautorschaft mindestens angenommen sein; das Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden lässt einen Beitrag „under review“ nur bei einstimmigem Gutachtervotum zu.
Konferenzbeiträge zählen vor allem in Informatik und Technik: TU Chemnitz, das Promotionszentrum Informatik Hessen (dort auch Workshopbeiträge) und Koblenz erkennen begutachtete Konferenzbeiträge an, das Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden nur mit Begründung. Preprints zählen in dieser Auswahl nur nach dem Merkblatt der Biologie in Bochum (mit DOI). Übersichtsartikel zählen etwa in der Bochumer Biologie nicht. Qualitätsschwellen: Stuttgart und Bochum (Bau) verlangen eine Listung im Web of Science, die TU Dortmund (Maschinenbau) hochrangige Aufsätze mit Peer Review, Koblenz bewertet nach Rankings mit Punkten (mindestens 20). Was diese Rankings messen, erklärt Journal-Ranking und Peer Review; wie man unseriöse Zeitschriften erkennt, Predatory Journals. Die DFG verlangt, ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan „auf seine Seriosität hin“ zu prüfen (DFG-Kodex, Leitlinie 15).
Zeitfenster: An der TU Dortmund (Maschinenbau) dürfen Aufsätze erst nach der Zulassung vorab erscheinen, in Köln (WiSo) höchstens sechs Jahre alt sein. Wer schon vor der Annahme als Doktorandin oder Doktorand publiziert hat, sollte früh klären, ob diese Arbeiten zählen.
Was bei Dr. med., PhD und anderen Graden unterschiedlich sein kann
Innerhalb einer Fakultät können je nach Grad andere Formate gelten. Ein Beispiel ist die Charité: Für Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. rer. medic. können Sie als schriftliche Promotionsleistung eine Publikationspromotion oder eine Monographie vorlegen. Die Publikationspromotion besteht dort aus mindestens einer Originalpublikation in Erstautorschaft in einer Zeitschrift mit Peer Review und einem Manteltext von in der Regel 5.000 bis 10.000 Wörtern; insgesamt können bis zu drei Originalpublikationen eingereicht werden. Für PhD und MD/PhD ist die Publikationspromotion vorgesehen, mit mindestens einer Erstautorschaft in einer international führenden Zeitschrift oder drei Originalpublikationen mit mindestens einer Erstautorschaft; eine Monographie braucht dort eine Genehmigung bei der Registrierung (Charité, Promotionsordnung 2017: Dissertation, abgerufen am 3. Oktober 2026). Prüfen Sie deshalb immer die Regeln für Ihren angestrebten Grad, nicht nur für Ihre Fakultät. Mehr zu den Graden in der Medizin steht unter Doktortitel.
Wie planen Sie Ihre Publikationen?
Ein Publikationsplan verbindet die Forschungsfragen Ihrer Beiträge mit den formalen Voraussetzungen der Dissertation.
Er beantwortet früh, was sonst erst kurz vor der Abgabe auffällt: ob die Beiträge zusammen eine Frage beantworten, ob Ihr Anteil jeweils reicht und ob der verlangte Status bis zur Einreichung erreichbar ist. Legen Sie ihn im ersten Jahr an, besprechen Sie ihn mit Ihrer Betreuung und aktualisieren Sie ihn mit jedem Einreichen, jeder Rückmeldung und jeder Annahme. Die folgende Vorlage können Sie übernehmen; die erste Zeile ist ein fiktives Beispiel, die übrigen füllen Sie für Ihre eigenen Beiträge aus.
| Beitrag und Forschungsfrage | Ihr Anteil | Daten und Methoden | Mögliche Zeitschrift | Aktueller Status | Nächster Schritt | Anforderung der Fakultät |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Beispiel (fiktiv): Beitrag 1 – Wie verändert Begrünung von Innenhöfen die Nachttemperatur? | Konzept, Messungen, Auswertung, Erstfassung (Erstautorin) | eigenes Messnetz, zwei Sommer | Fachzeitschrift A, Ausweichoption B | eingereicht im März, Gutachten erwartet | Überarbeitung einplanen, Beitrag 2 parallel schreiben | muss bei Einreichung angenommen sein; Erstautorschaft verlangt |
| Beitrag 2 – … | … | … | … | … | … | … |
| Beitrag 3 – … | … | … | … | … | … | … |
So nutzen Sie die Vorlage: Tragen Sie in die letzte Spalte die genaue Anforderung Ihrer Ordnung ein, mit Paragraf: Status bei Einreichung, Autorschaft, Zeitfenster, gegebenenfalls Qualitätsschwelle. Notieren Sie beim Status das Datum.
Ein gemeinsamer roter Faden
Die Beiträge müssen zusammen eine Forschungsleistung tragen, nicht nur nebeneinanderstehen. Ein guter Test: Lässt sich in zwei Sätzen sagen, welche übergeordnete Frage alle Beiträge zusammen beantworten und was jeder einzelne dazu beiträgt? Wenn nicht, fehlt entweder ein Bindeglied oder ein Beitrag gehört nicht in diese Dissertation. Teilen Sie ein Ergebnis nicht künstlich in mehrere Aufsätze auf, um auf eine Zahl zu kommen, und vermeiden Sie Veröffentlichungen, die sich inhaltlich weitgehend decken. Beides schwächt den Zusammenhang, den die Rahmenschrift zeigen soll.
Zustimmung und Wechsel des Formats
Ob Sie die kumulative Form wählen dürfen, entscheiden Sie meist nicht allein. In mehreren der geprüften Regelwerke ist eine Zustimmung, Anzeige oder ein Antrag vorgesehen: Die TU Chemnitz und Stuttgart (Bau) verlangen die schriftliche Zustimmung der Betreuung, Bochum (Bau) einen eigenen Antrag mit einer akzeptierten Publikation und einem Veröffentlichungsplan, Hannover die Angabe schon beim Zulassungsgesuch. In Köln (Math.-Nat.) sollen Form und Inhalt der Dissertation frühzeitig vor der Abgabe mit dem Betreuungskomitee beziehungsweise den Betreuenden abgesprochen werden (§ 8 Abs. 6).
Ein Wechsel zwischen den Formen ist nur möglich, wenn Ordnung und Fakultät ihn zulassen. Dass etwa in Köln eine Dissertation mit weniger als drei eingebundenen Publikationen als Monographie gilt (§ 8 Abs. 4), heißt nicht, dass Sie jederzeit das Format wechseln können. Klären Sie vor einem Wechsel mit Betreuung und Promotionsbüro, welche Fristen und Anträge gelten.
Welche Autorenschaft und welcher Eigenanteil werden verlangt?
Eine Koautorenschaft sagt noch nicht, welcher Teil der Arbeit von Ihnen stammt; die Dissertation muss Ihren eigenen Beitrag erkennen lassen.
Neun der 16 Regelwerke verlangen Erst-, Allein- oder Hauptautorschaft bei mindestens einem Beitrag (Bochum Biologie, Köln WiSo als Soll-Vorgabe, Kölner Humanwissenschaften, Erfurt, Hannover, TU Chemnitz, Bochum Bau, Koblenz, Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden); gefordert sind einer (Hannover) bis drei (Erfurt). Andere verlangen einen wesentlichen, maßgeblichen oder klar abgrenzbaren eigenen Anteil (Köln Math.-Nat., Stuttgart, Bonn, TU Dortmund, Promotionszentrum Informatik Hessen); die FU Berlin lässt neben der Erstautorschaft auch Korrespondenz- oder substanzielle Ko-Autorschaft gelten, und Mannheim (BWL) regelt die Autorschaft nicht. Koblenz rechnet mit einer Autorenquote: Als Erstautorschaft gilt dort ein Anteil von mindestens 50 Prozent. Geteilte Erstautorschaften behandeln die Ordnungen unterschiedlich; klären Sie früh, ob und wie oft sie bei Ihnen zählen.
Wer überhaupt Autorin oder Autor ist, regelt der Kodex der DFG: „Autor*in ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat.“ Und: „Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft.“ Die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren soll „in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird“, geklärt sein (DFG-Kodex, Version 1.2, Leitlinie 14). Wie Sie das in der Betreuung früh festhalten, zeigt Betreuungsvereinbarung: Publikationen und Autorenschaft.
Checkliste: Was in die Erklärung zum Eigenanteil gehört
- Je Aufsatz getrennt, nicht pauschal (Köln WiSo, Erfurt, Bochum Biologie).
- Vollständige Angaben: alle Autorinnen und Autoren, Titel, Fundstelle oder Status mit Datum der Annahme (Köln WiSo, Stuttgart).
- Beitrag nach Arbeitsschritten: Fragestellung und Konzeption, Methodik, Datenerhebung oder Experimente, Auswertung, Interpretation, Schreiben (Köln WiSo, Erfurt). Ein allgemein vorgeschriebenes Muster gibt es nicht.
- Prozentangaben, wo verlangt: etwa für Planung, Durchführung und Manuskript (Bochum Biologie); das Promotionszentrum Informatik Hessen empfiehlt die CRediT-Rollen.
- Bestätigung durch andere: Ko-Autorinnen und Ko-Autoren bestätigen schriftlich (Erfurt, Stuttgart, Bonn), die Betreuung bestätigt den Beitrag (FU Berlin, Bochum Biologie). Ob Unterschriften nötig sind, steht in Ihrer Ordnung.
- Vorarbeiten kennzeichnen, etwa Ergebnisse oder Abbildungen aus der eigenen Masterarbeit (Bochum Biologie, Köln Math.-Nat.).
- Keine Doppelverwertung: Ein Aufsatz, der schon in einer anderen Promotion steckt, zählt nicht (OTH Amberg-Weiden); in Köln Math.-Nat. darf die Dissertation auch auszugsweise nicht schon in einer anderen Promotion oder Prüfung eingereicht worden sein (§ 8 Abs. 7).
In Köln Math.-Nat. muss außerdem jedem eingebundenen Beitrag eine verständliche Erläuterung vorangestellt werden, aus der bei mehreren Autorinnen und Autoren hervorgeht, welche Anteile an den Ergebnissen und am Text von Ihnen stammen (§ 8 Abs. 3). Arbeiten Sie in einem Team, in dem mehrere Promovierende denselben Aufsatz nutzen möchten, klären Sie das vorab mit der Fakultät.
Wie es in der Praxis zugeht, wer tatsächlich auf dem Aufsatz steht und warum: Realitätscheck.
Rahmenschrift, Manteltext, Synopse: Wie bauen Sie sie auf?
Die Rahmenschrift erklärt, welche gemeinsame Frage die Beiträge beantworten und was Ihre Arbeit als Ganzes zur Forschung beiträgt.
Planen Sie die Rahmenschrift nicht für die letzten Wochen ein. Sie ist der einzige Teil, der eigens für die Dissertation entsteht – an ihr entscheidet sich, ob aus drei Aufsätzen eine Dissertation wird.
Sie ist kein Vorwort und keine Aneinanderreihung der Abstracts, sondern eine wissenschaftliche Synthese. Die Charité nennt als häufige Mängel unter anderem, dass der Manteltext eine Paraphrase der Publikation ist oder das Abstract des Manteltextes mit dem der Publikation übereinstimmt; die FU Berlin verlangt für die Biologie, Chemie und Pharmazie einen eigenen, übergreifenden Text ohne Textbausteine aus den Aufsätzen (Charité, Leitfaden FU Berlin). Das folgende Gerüst ist eine redaktionelle Empfehlung, die sich an diesen Vorgaben orientiert; Ihre Ordnung kann andere Bestandteile verlangen.
- Forschungsfrage und Problem: Welche übergeordnete Frage beantworten Ihre Beiträge zusammen, und warum ist sie wichtig?
- Forschungsstand: Was war vor Ihrer Arbeit bekannt, und wo genau setzt sie an?
- Gemeinsame methodische Grundlage: Welche Daten und Methoden tragen die Beiträge, und warum sind sie geeignet? Hier steht, was sonst in jedem Aufsatz wiederholt würde.
- Einordnung der Einzelbeiträge: Was leistet jeder Beitrag für die Gesamtfrage, und wie hängen sie zusammen? Hier gehört auch Ihr Eigenanteil hin, wenn die Ordnung ihn nicht getrennt verlangt.
- Übergreifende Diskussion: Was zeigen die Ergebnisse zusammen, das kein Beitrag allein zeigt? Wo widersprechen sie sich, und wie erklären Sie das?
- Grenzen und Ausblick: Was kann Ihre Arbeit nicht beantworten, und welche Fragen folgen daraus?
Ähnlich ordnen es Vorschriften: In Köln (Math.-Nat.) muss die Dissertation eine übergreifende Einleitung und eine abschließende übergreifende Diskussion enthalten, Letztere nicht in Mathematik und Informatik (§ 8 Abs. 2). Die TU Dortmund (Maschinenbau) verlangt einen vollständigen Methodenteil. Wie lang die Rahmenschrift sein muss, ist sehr verschieden; eine allgemeine Seitenzahl gibt es nicht:
| Beispiel | Umfang der Rahmenschrift |
|---|---|
| Promotionszentrum Informatik Hessen | mindestens 10.000 Wörter |
| Universität Bonn, Math.-Nat. | Einleitung mind. 30.000 Zeichen, Zusammenfassung mind. 10.000, je Aufsatz mind. 4.000 Zeichen |
| Universität Stuttgart, Bau | Einleitung und Methodik mind. 30 Seiten, Schluss mind. 20 Seiten |
| Universität Erfurt | Manteltext ca. 50 Seiten, allein verfasst |
| Charité (Dr. med., Dr. med. dent., Dr. rer. medic.) | Manteltext in der Regel 5.000 bis 10.000 Wörter |
Wiederholungen begrenzen: Was in allen Beiträgen steht, etwa die Beschreibung des Datensatzes, gehört einmal in die Rahmenschrift; die Beiträge selbst bleiben unverändert oder werden nach den Vorgaben der Ordnung eingebunden.
Was die Promotionsordnung nicht regelt: Autorschaft, Eigeninteresse, Zeitplan
Die Ordnung regelt Zahl, Status und Eigenanteil der Aufsätze. Wer tatsächlich auf dem Aufsatz steht, welches Interesse Ihre Betreuung an der Form hat und wie lange die Zeitschriften brauchen, regelt sie nicht.
Autorschaft in der Praxis
Unsere Einordnung: Nicht jeder, der auf dem Aufsatz steht, hat daran geschrieben. In der Medizin und vielen Lebenswissenschaften ist üblich: Sie als Erstautor, die Betreuerin oder der Betreuer am Ende, dazwischen, wer Daten, Methoden oder Mittel beigesteuert hat. In den Wirtschaftswissenschaften standen 2024 auf einem Aufsatz in drei führenden Zeitschriften im Schnitt 2,9 Namen, in der biomedizinischen Literatur 2020 im Schnitt gut sechs. Dass auf einem Aufsatz auch Personen stehen, deren Beitrag für die Doktorandin oder den Doktoranden nicht sichtbar war, kommt vor. Der DFG-Kodex zieht hier eine klare Grenze: Autorschaft setzt einen echten Beitrag voraus. Autorschaftsfragen sind zugleich der häufigste Anlass, aus dem sich Forschende an die Ombudsstelle wenden. Für Sie zählt: Erstautorschaft sichern und früh schriftlich festhalten, wer wofür genannt wird.
DFG-Kodex: Leitlinie 14 (Autorschaft). Autorenzahlen: Hamermesh 2025 (IZA DP 17863, AER, JPE und QJE 2024: 2,90), Jakab, Kittl und Kiesslich 2024 (Scientometrics 129, 17 Mio. PubMed-Artikel: 6,25 im Jahr 2020). Ombudsstelle: Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität, Jahresbericht 2025, S. 16 – Autorschaft war 2025 mit Abstand das häufigste Thema (54 Anfragen, 19 %).
Die Falle mit „eingereicht“
Unsere Einordnung – die Falle mit „eingereicht“: Dass Ihre Ordnung eingereichte Aufsätze zulässt, dürfen Sie nicht überbewerten. Drei Einreichungen bei einer wenig beachteten Zeitschrift wären für einen forschungsstarken Lehrstuhl kein Ergebnis – rechnen Sie nicht damit, dass er sie freigibt. In der leistungsorientierten Mittelvergabe zählt ein Aufsatz erst, wenn er erschienen ist – die Medizinische Fakultät Rostock etwa bewertet nur veröffentlichte Arbeiten mit Eintrag in PubMed oder einer anderen Fachdatenbank, Eingereichtes kommt darin nicht vor. Führende Zeitschriften nehmen nur einen kleinen Teil der Einreichungen an – die American Economic Review rund 6,5 % (Bericht des Herausgebers für 2025); dazwischen liegen oft mehrere Überarbeitungsrunden (Revise and Resubmit), die Monate bis Jahre dauern.
Ihre Betreuung wird in der Regel darauf bestehen, dass die Aufsätze das Niveau erreichen, das sie für ihr Forschungsprofil braucht, bevor Sie einreichen – nicht weil die Ordnung es verbietet, sondern weil sie über Einreichung und Gutachten mitentscheidet. Ein Aufsatz in einer wenig beachteten Zeitschrift nützt weder Ihnen noch ihr. Klären Sie deshalb früh, welche Zeitschriften vorgesehen sind und wer über die Einreichung entscheidet.
Belege: LOM-Richtlinie der Medizinischen Fakultät Rostock (Fassung vom 29.01.2024), Abschnitt 1.1; American Economic Review: Report of the Editor 2025 (AEA, Januar 2026), S. 3–4.
Warum viele Professoren die kumulative Promotion wollen
Unsere Einordnung – wem die Form sonst noch nützt: Eine kumulative Promotion ist auch für die Betreuung attraktiv – und das ist legitim: Jeder angenommene Aufsatz mit ihrem Namen zählt in dem System, in dem Professorinnen und Professoren selbst gemessen werden. In der Medizin und vielen Lebenswissenschaften steht die Betreuung auf einem Aufsatz aus der Promotion in der Regel mit, meist als Letztautorin oder Letztautor. In den Wirtschaftswissenschaften steht die Betreuung in der Regel mit auf dem Aufsatz, oft auch ein Postdoc des Lehrstuhls (2024 im Schnitt 2,9 Namen in drei führenden Zeitschriften). Eine Monografie trägt nur Ihren Namen; die Betreuung tritt dort nur als Gutachterin oder Gutachter auf. Wenn Ihre Betreuung zur kumulativen Form rät, ist das nachvollziehbar – prüfen Sie trotzdem, ob es auch für Ihr Projekt und Ihr Fach der bessere Weg ist.
Belege: leistungsorientierte Mittelvergabe etwa an der Medizinischen Fakultät Rostock (LOM-Richtlinie, Fassung vom 29.01.2024: Punkte nach Impactfaktor, je ein Drittel für Erst- und Letztautor); Publikationen als Kriterium für Leistungsbezüge etwa in § 5 Abs. 1 HLeistBVO NRW; Letztautorschaft der Projektleitung: Publikationsordnung des Netzwerks Universitätsmedizin (v1.0, 05.04.2023, Abschnitt 4.2) und Oestmann/Bähr, Deutsches Ärzteblatt 113 (7), 2016.
Woran Professoren gemessen werden: Publikationen in möglichst renommierten Zeitschriften zählen an mindestens vier Stellen. Bei Berufungen verlangt das Hochschulrahmengesetz neben der Promotion „zusätzliche wissenschaftliche Leistungen“ (§ 44 HRG), nachgewiesen vor allem über die Publikationsliste (siehe Berufungsverfahren und Bewerbung auf eine Professur). In der leistungsorientierten Mittelvergabe der Fakultäten gehen Aufsätze mit Punkten ein, an der Medizinischen Fakultät Rostock etwa nach Impactfaktor. Für Leistungsbezüge der W-Besoldung nennt etwa Nordrhein-Westfalen Publikationen als Kriterium besonderer Forschungsleistungen. Und jeder DFG-Antrag enthält ein Publikationsverzeichnis im wissenschaftlichen Lebenslauf.
Unsere Einordnung: Jeder angenommene Aufsatz mit dem Namen der Betreuung und oft eines Postdocs zahlt auf alle vier Zähler ein; eine Monografie zählt dort nur für Sie selbst.
Belege: § 44 HRG; LOM-Richtlinie Rostock (2024), Abschnitt 1.1; § 5 Abs. 1 HLeistBVO NRW; DFG-Vordruck 1.91 (03/25), S. 1 und 3.
Unsere Einordnung: Nach unserer Erfahrung erwarten besonders forschungsstarke Lehrstühle die kumulative Form inzwischen fast selbstverständlich, weil ihre Doktoranden ohnehin in Zeitschriften publizieren sollen. Wer dort promoviert, sollte das vor der Zusage wissen – und mit der Betreuung klären, wie viele Aufsätze, in welchem Status und mit welcher Autorenreihenfolge erwartet werden.
Planbarkeit und Zeitplan
Unsere Einordnung: Viele meinen, dass eine kumulative Promotion weniger Schreibarbeit bedeutet. Das mag sein – allerdings hat man die Schreibarbeit selbst im Griff, während man bei wissenschaftlichen Artikeln darauf angewiesen ist, dass die jeweiligen Zeitschriften sie annehmen. Dieser Prozess kann sehr zermürbend sein.
Einzelne Publikationen können die Arbeit in überschaubare Schritte teilen; zugleich kann der Begutachtungsprozess Ihren Zeitplan beeinflussen.
Wie stark Sie von den Zeitschriften abhängen, regelt Ihre Ordnung: Ob bei der Einreichung alle Beiträge angenommen sein müssen oder einer noch in Begutachtung sein darf, ist sehr unterschiedlich, siehe die drei Statusmodelle. Der Wissenschaftsrat hält fest, dass sich der Abschluss „durch Peer Review-Verfahren verzögern“ kann (Wissenschaftsrat 2023, S. 42).
Die Annahme durch die Zeitschriften ist die eigentliche Hürde, siehe oben; planen Sie deshalb so:
- Früh einreichen: Reichen Sie den ersten Beitrag früh ein und legen Sie nicht alle Manuskripte ans Ende; dazu rät auch die Graduiertenakademie Greifswald.
- Überarbeitungen einrechnen: Planen Sie für jeden Beitrag Zeit für Überarbeitungsrunden ein, statt mit einer Annahme beim ersten Versuch zu rechnen.
- Ausweichzeitschrift festlegen: Halten Sie für jeden Beitrag eine zweite passende Zeitschrift bereit, damit eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist.
- Vertrag und Zeitplan abgleichen: Passt das Ende Ihrer Stelle oder Ihres Stipendiums zu den erwartbaren Begutachtungszeiten? Sprechen Sie das früh mit der Betreuung an.
Zeitrisiko: Wissenschaftsrat 2023, S. 42; Begutachtung und Etappen: Leitfäden der Gutenberg Graduate School Mainz und der Graduiertenakademie Greifswald.
Unsere Einordnung nach Fächern: Wo ohnehin in Zeitschriften publiziert wird, also in den Wirtschafts-, Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften, ist die kumulative Dissertation meist weniger zusätzliche Schreibarbeit: Die Aufsätze brauchen Sie ohnehin, und die Rahmenschrift ist kürzer als ein Buch. Der größte Unterschied ist nicht die Seitenzahl, sondern wer Ihren Zeitplan bestimmt; dass kumulative Promotionen schneller abgeschlossen werden, lässt sich nicht belegen.
Wie werden die Arbeiten begutachtet und veröffentlicht?
Die Annahme eines Papers durch eine Zeitschrift ersetzt nicht die Prüfung der Dissertation durch die Hochschule.
Die Gutachterinnen und Gutachter der Fakultät sind an das Urteil der Zeitschriften nicht gebunden. Der Wissenschaftsrat hält fest, dass die Annahme auch durch renommierte Fachzeitschriften „nicht die Begutachtung durch die promovierende Einrichtung“ ersetzt. Sie bewerten die Dissertation als Ganzes, also Beiträge, Rahmenschrift und Ihren Eigenanteil (Wissenschaftsrat 2011, S. 27).
Gutachten, Eigenanteil und Gesamtnote
Die Ordnungen regeln vor allem, wer begutachten darf:
- In Hannover sind Ko-Autorinnen und Ko-Autoren als Gutachter ausgeschlossen, soweit fachspezifische Leitlinien nichts anderes regeln.
- Köln WiSo verlangt mindestens ein Gutachten von jemandem, der an keinem der Aufsätze beteiligt war.
- An der TU Chemnitz nehmen die Gutachten ausdrücklich zur Synopse und zur Publikationsleistung Stellung.
- Der Wissenschaftsrat empfiehlt allgemein: Gemeinsame Veröffentlichungen der zweitbegutachtenden Person mit der Doktorandin oder dem Doktoranden „sind auszuschließen“ (2023, S. 8).
Die Note entsteht wie bei jeder Promotion aus Gutachten und mündlicher Prüfung; die Skala von summa cum laude bis rite erklärt Promotionsnoten.
Wenn ein Manuskript noch begutachtet oder abgelehnt wird: Dann entscheidet die konkrete Statusvorgabe Ihrer Ordnung. Verlangt sie eine Annahme, reicht beides nicht. Lässt sie eingereichte oder einreichungsreife Beiträge zu, wie Köln WiSo, oder einen Beitrag in Begutachtung, wie Stuttgart (Bau), muss das Manuskript diesen Status bei der Abgabe tatsächlich haben; eine Ablehnung genügt nicht automatisch. Klären Sie mit Promotionsbüro und Betreuung, ob eine neue Einreichung, ein Ersatzbeitrag oder Abwarten nötig ist.
Verlagsrechte und Zweitveröffentlichung
Auch die kumulative Dissertation muss veröffentlicht werden, die Aufsätze liegen aber oft schon bei einem Verlag. Viele Ordnungen lösen das selbst: Statt des Volltexts genügen Fundstelle oder DOI des Aufsatzes, etwa an der FU Berlin, in Köln (WiSo, Humanwissenschaften) und Erfurt. Hannover, Stuttgart und das Promotionszentrum Informatik Hessen legen die Verantwortung für die Verlagsrechte ausdrücklich bei den Promovierenden.
Das Urheberrechtsgesetz hilft nur unter Bedingungen. Nach einem Jahr darf ein Zeitschriftenbeitrag anderweitig veröffentlicht werden, „wenn nichts anderes vereinbart ist“; der Verlagsvertrag geht also vor (§ 38 Abs. 1 UrhG). Nicht abbedingen lässt sich das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4: Es gilt aber nur für Beiträge aus mindestens zur Hälfte öffentlich geförderter Forschung, in Zeitschriften mit mindestens zwei Ausgaben im Jahr, erst nach zwölf Monaten, nur in der akzeptierten Manuskriptversion, nicht zu gewerblichen Zwecken und unter Angabe der Quelle der Erstveröffentlichung (§ 38 UrhG). Eine allgemeine Erlaubnis, die Verlags-PDF in die Dissertation zu übernehmen, folgt daraus nicht. Klären Sie deshalb mit Ihrer Universitätsbibliothek und dem Verlagsvertrag, welche Fassung Sie in die Dissertation aufnehmen und veröffentlichen dürfen, ob eine Sperrfrist gilt und ob Fundstelle oder DOI genügen.
Welche Regeln gelten in Österreich und der Schweiz?
Auch dort bestimmt die jeweilige Hochschule beziehungsweise Fakultät, ob und unter welchen Bedingungen eine kumulative Dissertation möglich ist.
Drei Beispiele zeigen, wie universitäre Grundregel und fachliche Ergänzung zusammenspielen:
- TU Wien: Eine Dissertation ist „im Regelfall als Monographie zu verfassen“; die kumulative Form wird zwischen Ihnen und der Betreuung mit Zustimmung der Studiendekanin oder des Studiendekans vereinbart. Sie enthält im Regelfall mindestens drei publizierte oder angenommene Aufsätze mit Peer Review und ein Einleitungskapitel mit Problemstellung, Zielen, Methodologie, Zusammenfassung der Aufsätze und wissenschaftlichem Beitrag (Richtlinie des Vizerektors für Lehre, Fassung vom 02.07.2014, §§ 1–3). Fakultäten ergänzen das: Die Fakultät für Bauingenieurwesen verlangt etwa ein Einleitungskapitel von mindestens 20 Seiten und schließt Mitautorinnen und Mitautoren der Aufsätze als Gutachter aus (ergänzende Richtlinien).
- Universität Zürich, Philosophische Fakultät: Die Doktoratsordnung verlangt mindestens zwei Beiträge in Allein-, Erst- oder Hauptautorschaft, die durch eine übergeordnete Fragestellung verbunden sind, dazu eine Einleitung und abschließende Diskussion oder eine Synopse; Eigenanteile werden per Selbstdeklaration ausgewiesen (§ 13). Ob die Form überhaupt möglich ist und wie viele Beiträge nötig sind, regelt ein Anhang je Fach: Geschichte verlangt etwa vier angenommene Beiträge, Philosophie drei, in Kunstgeschichte oder Musikwissenschaft ist die Form nicht möglich (Doktoratsordnung, Version 7, Stand 12.12.2025, Anhang I).
- ETH Zürich: Publizierte oder zur Publikation eingereichte Manuskripte können, zusammengeführt durch einen Rahmentext mit Einleitung und Zusammenfassung, in die Doktorarbeit aufgenommen werden, wenn die Prüfungskommission Ihren selbstständigen Beitrag bewerten kann. Die Form wählen Sie mit Zustimmung Ihrer Leiterin oder Ihres Leiters; das Aneinanderreihen der Artikel im Verlagslayout ist nicht zulässig, und die Departemente können besondere Anforderungen festlegen (Ausführungsbestimmungen zur Doktoratsverordnung, Stand 1. Januar 2022, Ziff. 11.2).
Die genannten Originaldokumente wurden am 4. Oktober 2026 gelesen. Maßgeblich sind die für Ihren Fall geltenden universitären und fachlichen Regeln einschließlich möglicher Übergangsbestimmungen.
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Häufige Fragen zur kumulativen Dissertation
Was heißt kumulativ promovieren – und was ist eine kumulative Promotion?
Eine Promotion, deren schriftliche Leistung aus mehreren wissenschaftlichen Beiträgen und einer verbindenden Rahmenschrift besteht. Man sagt auch kumulative Dissertation, kumulative Doktorarbeit oder publikationsbasierte Promotion. Genau genommen ist die Dissertation die schriftliche Arbeit; zur Promotion gehören zusätzlich Gutachten und mündliche Prüfung.
Wie viele Paper braucht man für eine kumulative Dissertation?
Meist drei. Von den 16 Regelwerken in der Tabelle auf dieser Seite verlangen acht drei Aufsätze, drei verlangen zwei, zwei verlangen vier; drei nennen keine feste Zahl oder arbeiten mit einem Punkteschema. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht, maßgeblich sind Promotionsordnung und Richtlinien Ihrer Fakultät.
Zählen eingereichte Artikel?
Manchmal. Meist müssen Aufsätze veröffentlicht oder angenommen sein. Köln WiSo lässt auch eingereichte und einreichungsreife Aufsätze zu, Stuttgart (Bau) einen noch in Begutachtung, Bonn (Math.-Nat.) nur erschienene oder im Druck befindliche. Ob Ihre Betreuung eine Einreichung bei einer schwächeren Zeitschrift überhaupt freigibt, ist eine andere Frage – siehe Realitätscheck.
Zählen Konferenzbeiträge und Preprints?
Nur wo die Ordnung es vorsieht. Begutachtete Konferenzbeiträge erkennen vor allem Informatik und Technik an, in den 16 Beispielen etwa die TU Chemnitz, das Promotionszentrum Informatik Hessen und Koblenz. Preprints zählen dort nur nach dem Merkblatt der Biologie in Bochum, und nur mit DOI.
Ist Koautorenschaft möglich?
Ja, in den meisten Ordnungen. Verlangt wird dann ein nachvollziehbar dargestellter Eigenanteil je Aufsatz, oft zusätzlich eine bestimmte Zahl von Beiträgen in Erst- oder Alleinautorschaft. Ko-Autorinnen und Ko-Autoren oder die Betreuung müssen den Anteil teils schriftlich bestätigen.
Muss ich das Format beantragen?
In mehreren der geprüften Regelwerke ja: Die TU Chemnitz verlangt die schriftliche Zustimmung der Betreuung, Hannover die Angabe schon beim Zulassungsgesuch, Bochum (Bau) einen eigenen Antrag mit einer akzeptierten Publikation. Klären Sie das mit Ihrer Fakultät, bevor Sie planen.
Kann ich zur Monografie wechseln?
Nur wenn Ordnung und Fakultät es zulassen. Dass etwa in Köln (Math.-Nat.) eine Arbeit mit weniger als drei eingebundenen Publikationen als Monographie gilt, begründet kein allgemeines Recht zum Wechsel. Klären Sie Fristen und Anträge mit Betreuung und Promotionsbüro.
Kann man den Dr. med. kumulativ machen?
An manchen Fakultäten ja. An der Charité etwa können Sie für den Dr. med. eine Publikationspromotion mit mindestens einer Originalpublikation in Erstautorschaft und einem Manteltext von in der Regel 5.000 bis 10.000 Wörtern vorlegen. Maßgeblich ist die Ordnung Ihrer Fakultät für Ihren Grad.
Darf ich die Verlagsfassung meiner Aufsätze verwenden?
Nur wenn der Verlagsvertrag es erlaubt. Das gesetzliche Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 4 UrhG betrifft nur die akzeptierte Manuskriptversion, gilt erst nach zwölf Monaten und nur unter weiteren Bedingungen. Viele Ordnungen lassen statt des Volltexts Fundstelle oder DOI genügen.
¹ Eigene Auswertung von 16 Promotionsordnungen, Richtlinien und Merkblättern (abgerufen 1. Oktober 2026, Köln Math.-Nat. 3. Oktober 2026): drei Aufsätze — Köln Math.-Nat. (ab drei gilt die Arbeit als kumulativ), Köln WiSo (in der Regel), Hannover Phil. (in der Regel), TU Dortmund Maschinenbau, TU Chemnitz Elektrotechnik, Stuttgart Bau, Bochum Bau, Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden/Ansbach; zwei — FU Berlin Biologie/Chemie/Pharmazie, Bochum Biologie, Köln Humanwissenschaften (mindestens zwei); vier — Erfurt Kommunikations-/Sprachwissenschaft, Promotionszentrum Informatik Hessen; keine feste Zahl oder Punkteschema — Bonn Math.-Nat., Mannheim BWL, Koblenz Informatik. Erst-, Allein- oder Hauptautorschaft vorgesehen (9): Bochum Biologie, Köln WiSo, Köln Humanwissenschaften, Erfurt, Hannover, TU Chemnitz, Bochum Bau, Koblenz (Anteil ab 50 %), OTH Amberg-Weiden. Fundstellen in der Tabelle der Regelwerke.
Quellen
Promotionsordnungen und Richtlinien (Beispiele, je mit Stand und Fundstelle in der Tabelle; Lesefassungen sind nicht immer rechtsverbindlich)
- Universität zu Köln, Math.-Nat. Fakultät — 11.06.2025, in Kraft seit 01.07.2025 · § 8 Abs. 3–5
- Universität Bonn, Math.-Nat. Fakultät — 17.02.2022 · § 9 Abs. 4–5
- FU Berlin, Biologie, Chemie, Pharmazie — 2. Änderung 30.04.2024 · § 7 Abs. 2
- Ruhr-Universität Bochum, Biologie (Merkblatt) — Merkblatt 04/2024
- Universität zu Köln, WiSo-Fakultät (PhD) — 11.08.2025 · Anhang II
- Universität Mannheim, BWL — 4. Änderung 04.11.2021 · § 1 Abs. 2
- Universität zu Köln, Humanwissenschaften (u. a. Psychologie) — 10.09.2024 · § 10 Abs. 2
- Universität Erfurt, Kommunikations- und Sprachwissenschaft — 06.07.2022 · § 12 Abs. 5, Anlage 3
- Universität Hannover, Philosophische Fakultät — 2022 · § 9 Abs. 8–10
- TU Dortmund, Maschinenbau — 12.03.2024 · § 10 Abs. 2
- TU Chemnitz, Elektrotechnik und Informationstechnik — 10.09.2026, in Kraft seit 19.09.2026 · § 4 Abs. 3
- Universität Stuttgart, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften — Richtlinie 22.04.2026 · Nr. 3
- Ruhr-Universität Bochum, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften — Ausführungsbestimmung 2022 · § 11 Abs. 7
- Universität Koblenz, Informatik — Handreichung 18.10.2019 · § 13 Abs. 5
- Promotionszentrum Angewandte Informatik, Hessen — Richtlinie 01/2025 · § 11 Abs. 5
- Promotionszentrum OTH Amberg-Weiden / Hochschule Ansbach — Richtlinie 19.07.2024 · § 7 Abs. 3
- Charité – Universitätsmedizin Berlin, Promotionsordnung 2017: Dissertation (abgerufen am 3. Oktober 2026)
Österreich und Schweiz
- TU Wien, Richtlinie über die Verfassung von kumulativen Dissertationen, Fassung vom 02.07.2014; Ergänzende Richtlinien der Fakultät für Bauingenieurwesen.
- Universität Zürich, Philosophische Fakultät, Doktoratsordnung, Version 7, Stand 12.12.2025.
- ETH Zürich, Ausführungsbestimmungen zur Doktoratsverordnung (RSETHZ 340.311), Stand 1. Januar 2022.
Weitere
- Wissenschaftsrat: Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion (Drs. 1704-11, 2011), S. 27–28; Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem (Drs. 1196-23, 2023), S. 8, 41–42.
- Leitfäden: Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences, Mainz; Graduiertenakademie Greifswald; FU Berlin, Biologie, Chemie, Pharmazie.
- Berufung, Antrag und Teilveröffentlichung: § 44 Hochschulrahmengesetz; DFG-Vordruck 1.91 „Hinweise zu Publikationsverzeichnissen“ (03/25); Universität zu Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät, Promotionsordnung vom 10.09.2024, § 10 (alle gelesen am 5. Oktober 2026).
- DFG: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Version 1.2, Leitlinien 14 und 15.
- Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität (OWID): Jahresbericht 2025, S. 16 (Autorschaft 2025 mit Abstand häufigstes Thema: 54 Anfragen, 19 %; gelesen am 4. Oktober 2026).
- Autorenzahlen: D. S. Hamermesh: IZA Discussion Paper 17863 (April 2025), S. 8; L. Jakab, M. Kittl, T. Kiesslich: Scientometrics 129 (2024), S. 1299–1328 (gelesen am 4. Oktober 2026).
- Annahmequote: E. Luttmer, Report of the Editor, American Economic Review (Berichtsjahr 2025, AEA-Geschäftssitzung Januar 2026), S. 3–4 (gelesen am 4. Oktober 2026).
- Autorschaft und Leistungsanreize: Netzwerk Universitätsmedizin, Publikationsordnung (v1.0, 05.04.2023), Abschnitt 4.2; J.-W. Oestmann, V. Bähr: Autorenkonflikte bei Promotionen, Deutsches Ärzteblatt 113 (7), 2016; Universität Rostock, Medizinische Fakultät, LOM-Richtlinie (Fassung vom 29.01.2024), Abschnitt 1.1; Hochschul-Leistungsbezügeverordnung NRW (Fassung ab 01.10.2026), § 5 Abs. 1 (alle gelesen am 4. Oktober 2026).
- § 38 Urheberrechtsgesetz, Abs. 1, 2 und 4.
- Statistisches Bundesamt: Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-05 (erschienen am 26.08.2026); für die Zeitreihe die Berichte 2022 bis 2024 (Tabelle 21352-05) und der Tabellenband 2021 (Tabelle 11), abgerufen am 4. Oktober 2026.
Regelwerke, Wissenschaftsrat, Leitfäden, DFG, § 38 UrhG und Destatis abgerufen am 1. Oktober 2026; Köln Math.-Nat. 2025 und Charité am 3. Oktober 2026; TU Wien, Universität Zürich, ETH Zürich und die Quellen zu Autorschaft, Autorenzahlen und Leistungsanreizen am 4. Oktober 2026.