Bewerbung auf eine Professur: Unterlagen, Anschreiben, Lehr- und Forschungskonzept

In diesem Artikel geht es um die Bewerbung auf eine Professur: welche Unterlagen verlangt werden, was in Anschreiben, Lehr- und Forschungskonzept gehört, wie sich Universität, Hochschule und Juniorprofessur unterscheiden und wer am Ende den Ruf erteilt.

Von Aktualisiert: 28. September 2026 · Quellenstand 09/2026
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Kurz gesagt

Für wen ist dieser Artikel?

  • Promovierte, Habilitierte und Juniorprofessorinnen, die sich zum ersten Mal auf eine Professur bewerben und wissen wollen, was in die Unterlagen gehört und worauf eine Kommission schaut.
  • Wer aus der Praxis an eine Hochschule für angewandte Wissenschaften wechseln will — mit den Unterschieden zwischen Universität, Hochschule und Kunsthochschule.

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Die Bewerbung auf eine Professur besteht aus mehr als einem Lebenslauf. Ausschreibungen nennen am häufigsten Zeugnisse und Urkunden, das Anschreiben und die Publikationsliste, an Universitäten öfter auch ein Lehr- und ein Forschungskonzept. Was genau verlangt wird, bestimmt die Ausschreibung. Dieser Artikel zeigt, was Anzeigen und Hochschulen tatsächlich verlangen — gezählt und mit Fundstelle — und was nach der Bewerbung kommt.

Welche Unterlagen gehören in die Bewerbung auf eine Professur?

Eine feste Liste gibt es nicht: Was verlangt wird, steht in der Ausschreibung. Das sagen auch die Hochschulen selbst — die Universität Magdeburg etwa: Die jeweilige Ausschreibung bestimme „den konkreteren Inhalt der erbetenen Unterlagen“ (OVGU, Bewerbungshinweise für Professuren, Stand 26.06.2023). Wie das in der Praxis aussieht, haben wir an unseren eigenen Professur-Anzeigen gezählt.

Was Ausschreibungen verlangen — gezählt in 167 von 177 gezogenen Anzeigen (93 Universitäten, 49 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, 25 Kunst- und Musikhochschulen, darunter 33 aus Österreich und der Schweiz), Stand 27. September 2026. Gezählt ist, was die Anzeige ausdrücklich nennt; dass eine Unterlage nicht genannt ist, erlaubt keinen Schluss darauf, was tatsächlich eingereicht wird.

In der Anzeige verlangtin N von 167UniHAWKunst
Zeugnisse und Urkunden83402617
Bewerbung über ein Online-Portal91344215
Anschreiben (ausdrücklich genannt)4921217
Schriftenverzeichnis / Publikationsliste453672
Lehrkonzept281855
Forschungskonzept191351
Lehrevaluationen191063
Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen131300
eine Umfangsvorgabe (Seiten oder Zeichen)131003
eine gesonderte Drittmittelliste9810
Referenzen / Empfehlungsschreiben6600

Reine Zählung, keine Hochrechnung: Die Stichprobe folgt dem Anzeigenbestand dieses Tages, je Hochschultyp unterschiedlich groß. Die Einzelliste mit Fundstelle und wörtlichem Auszug je Anzeige liegt uns vor.

Die Hochschulen selbst nennen dasselbe Set. Der Berufungsleitfaden der Universität Jena gibt den Fakultäten diesen Ausschreibungsbaustein vor: „Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnis- und Urkundenkopien, Publikations- und/oder Vortragsliste, Aufstellung von Lehrveranstaltungen, Lehrevaluation, Liste der eingeworbenen Drittmittel, Forschungs- und/oder Lehrkonzept“ (Berufungsleitfaden Universität Jena, § 8). Magdeburg trennt Pflicht und Kür: Anschreiben, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Zeugniskopien und eine Darstellung der Lehrerfahrung sind obligatorisch, Lehrevaluationsberichte und Arbeitsproben fakultativ (OVGU, a. a. O.).

Schon bei der Bewerbung: Wer an der eigenen Hochschule tätig ist, sollte das Hausberufungsverbot seines Landes kennen — in vielen Ländern werden Angehörige der eigenen Hochschule nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.

Lehrkonzept und Forschungskonzept: Was gehört hinein?

Ein Lehrkonzept verlangten 28, ein Forschungskonzept 19 der 167 geprüften Anzeigen. Beide beschreiben nicht die Vergangenheit, sondern was Sie an dieser Stelle vorhaben — in Lehre und Forschung, bezogen auf die Denomination.

Was gehört in ein Lehrkonzept?

Eine bundesweite Vorgabe gibt es nicht. Die Universität Freiburg beschreibt ihr Lehrkompetenzportfolio, das das Lehrkonzept enthält, so: „eine aussagekräftige Darstellung der Lehre auf der Basis der eigenen Lehrbiographie und des eigenen Lehrkonzepts, didaktischer Leitprinzipien, der Auseinandersetzung mit Lehrevaluationen sowie Perspektiven für die Lehre“ (Berufungsleitfaden Universität Freiburg). Heidelberg überlässt den Fakultäten, wie sie die Lehrqualifikation prüfen; genannt werden unter anderem die Liste der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen, Lehrkonzept oder Lehrportfolio, hochschuldidaktische Zertifikate und betreute Abschlussarbeiten (Berufungsleitfaden Universität Heidelberg).

Was gehört in ein Forschungskonzept?

Die geplanten Schwerpunkte der nächsten Jahre und wie sie zur ausgeschriebenen Professur passen. Eine Genfer Anzeige formuliert es so: ein „research statement, focusing primarily on sketching a vision and future research directions“. Wann das Konzept verlangt wird, ist unterschiedlich: In Jena wird ein Konzept der künftigen Lehr- und Forschungstätigkeit erst nach der Ruferteilung erbeten und bildet dann die Grundlage der Verhandlung (Berufungsleitfaden Jena, § 14.1); das Rektorat der Universität Bremen empfiehlt es schon mit der Bewerbung (Leitfaden für Berufungsverfahren Universität Bremen, 2020).

Wie lang dürfen die Konzepte sein?

Das steht in der Ausschreibung — 13 der 167 Anzeigen nannten einen Umfang, zum Beispiel „ein Forschungskonzept (2-3 Seiten), ein Lehrkonzept (2-3 Seiten)“, „maximal 3 Seiten“ oder „8.000 bis 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen)“. Wo die Ausschreibung schweigt, helfen die Hinweise der Hochschulen, die aber nur für sie selbst gelten: Gießen nennt für das Forschungskonzept „ca. 1-2 Seiten“ und für das Lehrkonzept „etwa eine Seite, falls nicht anders in der Ausschreibung verlangt“ (Universität Gießen, Bewerbung auf eine Professur, 2022); Freiburg begrenzt das Lehrkompetenzportfolio auf „maximal 15 Seiten (einschließlich Anhang)“ und verlangt es nur von denen, die in die engere Wahl kommen.

Wie baut man das Anschreiben auf?

Das Anschreiben ist die erste Seite, die die Kommission liest. Es soll zeigen, warum gerade Sie auf diese Professur passen. Eine Gliederungshilfe (unsere Einordnung, kein Muster zum Abschreiben):

  1. Bezug: auf welche Professur, mit Kennziffer — und in einem Satz, was Sie mitbringen.
  2. Passung zur Denomination: Wo trifft Ihr Profil die ausgeschriebene Ausrichtung, wo ergänzt es das Fach an dieser Hochschule?
  3. Forschung: zwei, drei Linien, die Sie fortführen wollen — mit Verweis auf das Forschungskonzept, falls verlangt.
  4. Lehre: was Sie unterrichten können und wollen, bezogen auf die Studiengänge vor Ort.
  5. Drittmittel und Kooperationen: was eingeworben ist, was geplant ist.
  6. Selbstverwaltung, Transfer, Praxis: je nach Hochschultyp — an Hochschulen für angewandte Wissenschaften zählt der Praxisbezug besonders.

Wie lang? Eine bundesweite Regel gibt es nicht. Die Universität Gießen empfiehlt: „Das Anschreiben sollte maximal zwei Seiten umfassen“ — eine Empfehlung dieser Hochschule, keine Norm (Gießen, a. a. O.). Verlangt die Ausschreibung etwas anderes, gilt die Ausschreibung.

Was gehört in Lebenslauf und Schriftenverzeichnis?

Eine Publikationsliste nannten 45 der 167 Anzeigen; Magdeburg führt Lebenslauf und Publikationsverzeichnis als obligatorische Unterlagen (OVGU, a. a. O.). Freiburg empfiehlt seinen Kommissionen, die fünf qualifiziertesten Publikationen gesondert zu erfragen und zusätzlich ein vollständiges Literaturverzeichnis (Berufungsleitfaden Freiburg). Wie ein akademischer Lebenslauf aufgebaut ist und wie eine Kommission ihn liest, steht im Artikel Akademischer Lebenslauf.

Universität, Hochschule, Kunsthochschule, Juniorprofessur: Was unterscheidet die Bewerbung?

Die Unterlagen ähneln sich, die Gewichte nicht. In unserer Stichprobe verlangten nur Universitäten ein Verzeichnis der gehaltenen Lehrveranstaltungen (13 von 93) und fast nur sie eine Publikationsliste (36 von 93, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 7 von 49) — eine Beobachtung an diesen Anzeigen, keine Regel.

  • Universität: Forschung, Publikationen und Drittmittel stehen vorn; Lehr- und Forschungskonzept sind häufiger verlangt.
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften: Neben Promotion und Lehre zählt die berufliche Praxis außerhalb der Hochschule; die Einstellungsvoraussetzungen erklärt der Artikel Professor an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.
  • Kunst- und Musikhochschule: Statt Publikationen zählen künstlerische Arbeiten; Zeugnisse und Urkunden nannten 17 der 25 Kunst-Anzeigen.
  • Juniorprofessur und Tenure Track: Bewerbungen richten sich nach denselben Grundsätzen, hinzu kommen oft Fristen seit der Promotion — mehr unter Juniorprofessur und Tenure Track.

Was kommt nach der Bewerbung: Vortrag, Gespräch, Liste, Ruf?

Nach dem Bewerbungsschluss sichtet die Berufungskommission die Unterlagen und lädt einen kleinen Kreis ein. Die Stationen danach haben eigene Artikel:

Wer erteilt den Ruf? Hochschule oder Ministerium — die 16 Länder

Den Ruf erteilt je nach Land die Hochschule selbst oder das Ministerium. In 10 Ländern entscheidet die Hochschulleitung (Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen); in Baden-Württemberg braucht die Rektorin oder der Rektor das Einvernehmen des Ministeriums; in Berlin beruft die Senatsverwaltung; in Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz liegt das Recht beim Ministerium, kann aber der Hochschule übertragen werden; in Niedersachsen hängt die zuständige Stelle von der Trägerschaft der Hochschule ab.

LandWer erteilt den Ruf?Fundstelle
Baden-WürttembergRektorin oder Rektor im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium; das Ministerium kann die Zuständigkeit für das Einvernehmen übertragen§ 48 Abs. 2 LHG
BayernPräsidentin oder Präsident, ohne Bindung an die Reihung des BerufungsvorschlagsArt. 66 Abs. 6 BayHIG
Berlindie für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung, auf Vorschlag des zuständigen Gremiums; nicht an die Reihenfolge gebunden§ 101 Abs. 1 und 4 BerlHG
Brandenburgdas für Hochschulen zuständige Mitglied der Landesregierung, soweit das Berufungsrecht nicht durch Rechtsverordnung der Hochschule übertragen ist; dann die Präsidentin oder der Präsident§ 42 Abs. 4 und 5 BbgHG
Bremendie Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft auf Vorschlag des Rektorats, in der Regel binnen sechs Wochen; das Berufungsrecht kann den Rektoraten eingeräumt werden§ 18 Abs. 9 und 10 BremHG
Hamburgdas Präsidium der Hochschule; in der Regel nach der vorgeschlagenen Reihenfolge§ 13 Abs. 1 HmbHG
Hessen„Den Ruf erteilt die Präsidentin oder der Präsident“, ohne Bindung an die Reihenfolge der Liste§ 69 Abs. 4 HessHG
Mecklenburg-Vorpommerndie Hochschule aufgrund des Berufungsvorschlags; Abweichung von der Reihenfolge in begründeten Fällen§ 60 Abs. 1 LHG M-V
Niedersachsenauf Vorschlag der Hochschule die nach § 48 Abs. 2 oder § 58 Abs. 2 NHG zuständige Stelle§ 26 Abs. 6 NHG
Nordrhein-Westfalendie Rektorin oder der Rektor auf Vorschlag des Fachbereichs; Abweichung von der Reihenfolge möglich§ 37 Abs. 1 HG
Rheinland-Pfalzgrundsätzlich das Ministerium; es soll die Befugnis auf Antrag der Hochschule der Präsidentin oder dem Präsidenten befristet auf drei Jahre übertragen§ 50 Abs. 4 HochSchG
Saarlanddas Präsidium nach Anhörung des Senats§ 43 Abs. 7 SHSG
Sachsendie Rektorin oder der Rektor§ 61 Abs. 1 SächsHSG
Sachsen-Anhaltder Rektor oder die Rektorin auf den Berufungsvorschlag des Fachbereichs nach Beteiligung des Senats§ 36 Abs. 8 HSG LSA
Schleswig-Holsteindie Präsidentin oder der Präsident auf Vorschlag des Fachbereichskonvents nach Stellungnahme des Senats§ 62 Abs. 9 HSG
Thüringendie Präsidentin oder der Präsident aufgrund eines Vorschlags der zuständigen Selbstverwaltungseinheit§ 85 Abs. 2 ThürHG

Alle 16 Normen am amtlichen Portal des Landes gelesen (27./28.09.2026). Maßgeblich ist die geltende Fassung; Hochschulordnungen regeln die Einzelheiten.

Wie viele Bewerbungen sind erfolgreich?

An Universitäten gingen 2022 auf Professuren 54.243 Bewerbungen ein, dem standen 2.550 Berufungen gegenüber. „Im Schnitt war damit jede 21. Bewerbung erfolgreich“, heißt es im BuWiK 2025 (Tab. B33, nach Daten der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz). Weil sich viele mehrfach bewerben, ist das keine persönliche Erfolgschance. Für alle Hochschulen einschließlich der HAW nennt dieselbe Tabelle 81.604 Bewerbungen und 3.716 Berufungen.

Die ehrliche Folge: Eine Bewerbung ist selten die letzte. Wer die Unterlagen einmal gründlich aufbaut, passt sie danach je Ausschreibung an — Anschreiben und Konzepte neu, Lebenslauf und Verzeichnisse fortgeschrieben.

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Häufige Fragen zur Bewerbung auf eine Professur

Welche Unterlagen braucht man für eine Bewerbung auf eine Professur?

Maßgeblich ist die Ausschreibung. In 167 geprüften Anzeigen wurden am häufigsten ausdrücklich genannt: Zeugnisse und Urkunden (83), das Anschreiben (49) und die Publikationsliste (45); ein Lehrkonzept verlangten 28, ein Forschungskonzept 19.

Was ist ein Lehrkonzept?

Eine Darstellung, wie Sie an der ausschreibenden Hochschule lehren wollen: Lehrerfahrung, didaktische Grundsätze und geplante Veranstaltungen. 28 von 167 geprüften Anzeigen verlangten eines; den Umfang nennt die Ausschreibung.

Muss ein Forschungskonzept beigelegt werden?

Nur, wenn die Ausschreibung es verlangt — in 19 von 167 geprüften Anzeigen war das der Fall. Manche Hochschulen erbitten ein Konzept der künftigen Lehr- und Forschungstätigkeit erst nach der Ruferteilung.

Wie lang sollte das Anschreiben sein?

Eine bundesweite Regel gibt es nicht. Die Universität Gießen empfiehlt höchstens zwei Seiten; verlangt die Ausschreibung etwas anderes, gilt die Ausschreibung.

Wie viele Bewerbungen auf eine Professur sind erfolgreich?

An Universitäten gingen 2022 54.243 Bewerbungen ein, dem standen 2.550 Berufungen gegenüber — „im Schnitt war damit jede 21. Bewerbung erfolgreich“ (BuWiK 2025, Tab. B33). Weil sich viele mehrfach bewerben, ist das keine persönliche Erfolgschance.

Wer erteilt den Ruf auf eine Professur?

Je nach Land die Hochschulleitung oder das Ministerium; in Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz kann das Ministerium das Berufungsrecht der Hochschule übertragen. Die Fundstellen aller 16 Länder stehen in der Tabelle auf dieser Seite.

Quellen

Nicht belegt und deshalb nicht behauptet: eine bundesweite Längenregel für Anschreiben oder Konzepte, eine aktuelle Durchschnittsdauer von Berufungsverfahren und Regeln zum Zurückziehen einer Bewerbung. Verbandsleitfäden nennen wir nicht als Regel.