E11 TV-L: Gehalt und Stufen 2026
E 11 TV-L zahlt 4.178,35 € brutto im Monat in Stufe 1 bis 6.050,95 € in Stufe 6, bei Vollzeit. Die Tabelle gilt vom 01.04.2026 bis 28.02.2027; ab 01.03.2027 steigen die Entgelte um 2,0 %. Welche Stufe gilt, regeln die TV-L-Erfahrungsstufen.
Die Entgeltgruppe E11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) steht in der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B). Im Hochschulumfeld liegt E11 typischerweise unterhalb der wissenschaftlichen E13-Standardpromotionsstelle, kann aber für anspruchsvollere Fach-, IT- oder Verwaltungsaufgaben relevant sein. Dieser Beitrag zeigt die Bruttowerte aller sechs Erfahrungsstufen mit ihrer amtlichen Fundstelle, die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung und die Einordnung gegenüber den benachbarten Entgeltgruppen.
Bruttotabelle E11 TV-L (ab 1. April 2026)
Monatliches Bruttogehalt einer Vollzeitstelle. Zum Vergleich steht daneben die Vorgängertabelle, gültig vom 1. November 2025 bis 31. März 2026.
| Stufe | 01.04.2026 (amtlich) | 01.11.2025–31.03.2026 (amtlich) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 4.178,35 € | 4.064,54 € |
| Stufe 2 | 4.444,86 € | 4.323,79 € |
| Stufe 3 | 4.748,43 € | 4.619,10 € |
| Stufe 4 | 5.210,41 € | 5.068,49 € |
| Stufe 5 | 5.881,02 € | 5.720,84 € |
| Stufe 6 | 6.050,95 € | 5.886,14 € |
Was die Eingruppierung bestimmt
Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe folgt der Bewertung der übertragenen Tätigkeit, nicht allein dem formalen Abschluss. Der Abschluss ist ein Eingruppierungsfaktor unter mehreren. Innerhalb der Entgeltgruppe steigt das Entgelt über sechs Erfahrungsstufen mit der Beschäftigungszeit.
Der TV-L gilt in 15 der 16 Bundesländer. Das Land Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und wendet den eigenen TV-H an; hessische Hochschulen sind daher gesondert zu betrachten.
Häufige Fragen
Was verdient E11 TV-L 2026?
E11 TV-L reicht ab dem 1. April 2026 von 4.178,35 Euro (Stufe 1) bis 6.050,95 Euro (Stufe 6) brutto im Monat. Die Werte stehen in der amtlichen TdL-Entgelttabelle Anlage B zum TV-L und gelten vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027.
Wie viele Stufen hat E11?
Sechs Erfahrungsstufen nach Anlage B; das Entgelt steigt mit der Beschäftigungszeit in der Entgeltgruppe.
Was bedeutet die Klausel mindestens 100 Euro?
Die Tarifeinigung erhöht ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Die Beträge ab 1. April 2026 stehen in der Tabelle oben.
Ist E11 eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle?
Möglich, aber nicht der Standard: Promotionsstellen an Universitäten laufen häufig über E13. Die Eingruppierung folgt der bewerteten Tätigkeit, nicht allein dem Abschluss.
Gilt E11 TV-L auch in Hessen?
Nein. Hessen wendet den eigenen TV-H an und ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Der TV-L gilt in den übrigen 15 Ländern.
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Welche Tätigkeitsmerkmale führen im TV-L in die Entgeltgruppe 11?
E11 ist in der Entgeltordnung keine Qualifikations-, sondern eine Heraushebungsgruppe. Der allgemeine Teil nennt „Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt" (Anlage A zum TV-L, Teil I, Entgeltgruppe 11). Gemessen wird also der Abstand zur nächstniedrigeren Gruppe — nicht der Abschluss.
An Hochschulen sitzt ein großer Teil der E11-Stellen in einem eigenen Abschnitt: Teil II Nr. 11 (Informations- und Kommunikationstechnik) führt in Entgeltgruppe 11 „Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt" (Fallgruppe 2; Fallgruppe 1 verlangt dasselbe „mindestens zu einem Drittel"). Die Vorbemerkung dieses Abschnitts zieht zugleich die Grenze: Wer IKT-Systeme „lediglich anwendet", fällt nicht darunter.
Für die Praxis heißt das: In einer Stellenausschreibung entscheidet nicht der Satz „Bachelor erwünscht", sondern die Aufgabenbeschreibung — und zwar nach § 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L, wonach die Merkmale einer Entgeltgruppe erfüllt sind, wenn „zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen", die sie tragen.
Ist E11 im Wissenschaftsbereich eine Forschungsstelle?
Nach der Entgeltordnung nicht. Ihr eigener Abschnitt für die Forschung — Anlage A zum TV-L, Teil II Nr. 6 „Beschäftigte in der Forschung" — kennt nur die Entgeltgruppen 13, 14 und 15. Eine E11-Fallgruppe gibt es dort nicht.
Das ist kein Formalismus, sondern die ehrliche Auskunft an Bewerberinnen und Bewerber: Eine E11-Stelle an einer Universität ist in aller Regel eine Stelle in Verwaltung, IT, Bibliothek, Technik oder Wissenschaftsmanagement — nicht die Promotionsstelle. Wer in der Anzeige „wissenschaftliche Mitarbeit" liest und E11 daneben, sollte vor der Zusage klären, nach welchem Abschnitt der Entgeltordnung eingruppiert wird; die Antwort steht in der Stellenbewertung des Arbeitgebers, nicht im Anschreiben.
Muss man in E11 in Stufe 1 anfangen?
Nein — und das ist der Punkt, an dem am meisten Geld liegt. § 16 Abs. 2 TV-L ordnet der Stufe 1 nur zu, wer keine einschlägige Berufserfahrung mitbringt. Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren (Einstellung nach dem 31. Januar 2010) in Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber „zur Deckung des Personalbedarfs" förderliche Vorzeiten ganz oder teilweise anrechnen (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L; in der Hochschulfassung des § 40 Nr. 5 ist es Satz 6).
An Hochschulen gilt zusätzlich eine eigene Regel. § 40 TV-L (Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) ersetzt in Nr. 5 den § 16 Abs. 2 durch eine Fassung mit zwei zusätzlichen Sätzen: Für Einstellungen in den Entgeltgruppen 13 bis 15 werden „Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich anerkannt"; dasselbe gilt für die Entgeltgruppen 9a bis 12 — und damit für E 11 —, „wenn sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Aus- und/oder Bewertung von wissenschaftlichen Vorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten".
Danach läuft es nach festen Zeiten weiter: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier, Stufe 6 nach fünf Jahren in der jeweils vorherigen Stufe (§ 16 Abs. 3 TV-L). Unser Rat: Über die Entgeltgruppe lässt sich beim Einstellungsgespräch fast nie verhandeln — sie folgt der bewerteten Stelle. Über die Stufe sehr wohl, und wer an einer Hochschule aus einer wissenschaftsnahen Tätigkeit kommt, sollte auf § 40 Nr. 5 TV-L ausdrücklich hinweisen, statt auf Kulanz zu hoffen.
Was bleibt von E11 netto?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und Zusatzbeitrag ab. Den eigenen Fall rechnet der Gehaltsrechner mit den amtlichen Bruttowerten dieser Seite: E 11 Stufe 1 netto berechnen · E 11 Stufe 3 netto berechnen.
Nicht im Tabellenwert enthalten ist die Jahressonderzahlung; in E11 beträgt sie nach § 20 Abs. 2 TV-L 74,35 v.H. der Bemessungsgrundlage nach Absatz 3 und wird mit dem Novemberentgelt gezahlt (§ 20 Abs. 5 Satz 1 TV-L).
Quellen
Amtliche Primärquellen zuerst; Verbands-/Sekundärquellen sind ausdrücklich als Gegencheck gekennzeichnet.
- TdL: Allgemeine Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L), gültig vom 1. Januar 2027 bis 28. Februar 2027 (amtliches PDF)
- TdL: Einigungspapier Tarifrunde vom 14.02.2026 (amtliches PDF)
- TdL: TV-L Volltext (i.d.F. des ÄTV Nr. 14, Fassung vom 12.08.2026) — §§ 12, 16, 20 sowie § 40 Nr. 5 (Stufenzuordnung an Hochschulen)
- TdL: Allgemeine Entgelttabelle (Anlage B) zum TV-L, gültig vom 01.04.2026 bis 31.12.2026 — am 08.09.2026 im Volltext gelesen; trägt die Werte der linken Tabellenspalte
- TdL: Allgemeine Entgelttabelle (Anlage B), gültig vom 01.11.2025 bis 31.03.2026 — Vorgängertabelle, rechte Tabellenspalte
- TdL: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i.d.F. des ÄTV Nr. 13) — Teil I Entgeltgruppe 11, Teil II Nr. 6 (Forschung) und Nr. 11 (IKT), Protokollerklärung Nr. 1