E14 TV-L und TVöD: Gehalt, Eingruppierung und Abgrenzung zu E15
E14 im TV-L zahlt seit dem 1. April 2026 von 5.143,59 € (Stufe 1) bis 7.194,48 € (Stufe 6) brutto bei voller Stelle. In der Forschung setzt E14 voraus, dass mindestens zu einem Drittel schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen sind. Am 1. März 2027 steigen die Beträge um 2,0 %; im TVöD beginnt E14 bei 5.298,27 €.
In diesem Artikel geht es um das Gehalt in der Entgeltgruppe 14: die Beträge je Stufe im TV-L, im TVöD und in Hessen, wann eine Stelle E14 statt E13 ist, was netto bleibt und was E15 darüber verlangt.
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E14/E15-Netto-Rechner
Kurz gesagt
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Was verdient man in E14? Die TV-L-Tabelle 2026
E14 bringt im TV-L zwischen 5.143,59 € und 7.194,48 € brutto im Monat, je nach Erfahrungsstufe. Die Tabelle gilt seit dem 1. April 2026 und mit denselben Beträgen bis zum 28. Februar 2027 für die Beschäftigten der Länder, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehören — in Ost und West gleich. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H.
| Stufe | erreicht nach … in E14 | Monat brutto | ab 1. März 2027 |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 5.143,59 € | 5.246,46 € |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr | 5.515,90 € | 5.626,22 € |
| Stufe 3 | nach 3 Jahren | 5.821,41 € | 5.937,84 € |
| Stufe 4 | nach 6 Jahren | 6.283,38 € | 6.409,05 € |
| Stufe 5 | nach 10 Jahren | 6.991,23 € | 7.131,05 € |
| Stufe 6 | nach 15 Jahren | 7.194,48 € | 7.338,37 € |
Tabellenentgelt bei voller Stelle, brutto. „Erreicht nach“: Jahre ununterbrochener Tätigkeit in E14 beim selben Arbeitgeber, wenn man in Stufe 1 beginnt (§ 16 Abs. 3 TV-L). Quelle: TdL, Anlage B zum TV-L, gültig vom 1. April bis 31. Dezember 2026 und vom 1. Januar bis 28. Februar 2027; ab 1. März 2027 die Anlage B „gültig vom 1. März 2027 bis 31. Dezember 2027“.
In Teilzeit gibt es den Anteil des Vollzeitentgelts, der dem vereinbarten Stellenumfang entspricht (§ 24 Abs. 2 TV-L).
Zum Vergleich: E13 beginnt im TV-L bei 4.759,37 €, E15 bei 5.658,38 € — Tabelle und Merkmale von E13 unter E13 TV-L, E15 weiter unten. Nicht zu verwechseln mit S 14: Das ist eine Gruppe der eigenen Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage G zum TV-L, Stufe 1: 4.020,78 €), nicht der Anlage B.
Offene Stellen mit E14
E14 ist in Stellenanzeigen deutlich seltener als E13. In unserer Stichprobe von 200 Anzeigen für wissenschaftliche Mitarbeit (27. und 28. September 2026) nannten 4 ausdrücklich die Entgeltgruppe 14 und 63 die Entgeltgruppe 13; viele nannten nur den Tarifvertrag. Die vier E14-Anzeigen kamen nicht von Hochschulen, sondern von dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, dem Robert Koch-Institut und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
- Postdoc-Stellen (242)
- Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (1.255) — Doktoranden- und Postdoc-Stellen zusammen
Passende Stellen
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Wann bekommt man E14 statt E13?
E14 statt E13 gibt es, wenn sich die Tätigkeit aus E13 heraushebt. Es zählt, was die Stelle verlangt: Eingruppiert ist man in der Gruppe, deren Merkmale Arbeitsvorgänge erfüllen, die zeitlich mindestens die Hälfte der Tätigkeit ausmachen (§ 12 Abs. 1 TV-L). Die Merkmale nennen eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung mit entsprechender Tätigkeit; im allgemeinen Verwaltungsdienst in beiden Gruppen und in der Forschung in E13 zählen auch sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Eine Promotion ist kein eigenes Merkmal: Einer Staatsprüfung, einem Diplom, Master oder Magister steht sie nur gleich, wo das Studium keinen dieser Abschlüsse vorsieht (Protokollerklärung Nr. 1 der Entgeltordnung).
In der Forschung (Entgeltordnung Teil II Nr. 6) hebt sich die Tätigkeit heraus, wenn schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen sind — für E14 genügt, wenn das mindestens zu einem Drittel der Fall ist. Forschungsaufgaben sind Aufgaben, die den wissenschaftlichen Kenntnisstand erweitern, neue wissenschaftliche Methoden entwickeln oder Kenntnisse und Methoden auf bisher nicht beurteilbare Sachverhalte anwenden sollen (Protokollerklärung Nr. 2).
Im allgemeinen Verwaltungsdienst (Teil I, Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst) nennt die Entgeltordnung vier Wege in E14: Die Tätigkeit hebt sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus E13 heraus — ganz oder mindestens zu einem Drittel; sie erfordert mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben; oder mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 sind durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt.
Ein Beispiel aus der Klinik: E 13 bis zur Fachkunde, E 14 danach – so schreibt das UKSH Stellen für Medizinphysiker aus.
Was sich beim Wechsel von E13 nach E14 ändert: Bei einer Höhergruppierung kommt man in die Stufe, in der man mindestens das bisherige Tabellenentgelt erhält, mindestens in Stufe 2. Liegt der Unterschied unter 180 Euro, gibt es für die Laufzeit dieser Stufe einen Garantiebetrag von monatlich 180 Euro, höchstens den Unterschied bei gleicher Stufe; die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung neu (§ 17 Abs. 4 TV-L).
Wenn die Eingruppierung nicht passt: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden; für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung auch für später fällige Leistungen (§ 37 TV-L). Wer meint, dass seine Aufgaben E14 tragen, schreibt deshalb früh an die Personalabteilung und beschreibt die Arbeitsvorgänge.
E13Ü: E14-Beträge ohne E14
E13Ü ist eine Übergangsgruppe aus der Umstellung vom BAT auf den TV-L für die alte Vergütungsgruppe IIa, der ein Aufstieg nach Ib erst nach 11 oder 15 Jahren bevorstand (§ 19 TVÜ-Länder mit Anlage 2). Sie beginnt mit Stufe 2 und zahlt ab Stufe 4a die Beträge von E14: in Stufe 4a 5.821,41 €, in Stufe 6 7.194,48 € (1. April 2026 bis 28. Februar 2027). Neu eingestellt wird in E13Ü niemand; das Überleitungsrecht gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die schon über den 31. Oktober 2006 hinaus bestanden, solange sie ununterbrochen fortbestehen (§ 1 TVÜ-Länder). Hessen kennt E13Ü ebenso (TV-H), das Überleitungsrecht der Kommunen (TVÜ-VKA) nicht. Für die Jahressonderzahlung zählt E13Ü in den Stufen 2 und 3 zu E13, danach zu E14 (§ 20 Abs. 2 Satz 2 TV-L). Die ganze Tabelle steht unter E13Ü.
Was bleibt netto von E14?
Von E14 in Stufe 1 bei voller Stelle bleiben nach unserem Rechner 3.119,00 € netto im Monat — unter den Annahmen unten. Das ist ein Beispiel, kein allgemeiner Wert: Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse und Stellenumfang verschieben das Ergebnis. Dieses Beispiel im Rechner öffnen →
| Beispiel | Brutto im Monat | Netto im Monat |
|---|---|---|
| E14 Stufe 1, volle Stelle | 5.143,59 € | 3.119,00 € |
| E14 Stufe 3, volle Stelle | 5.821,41 € | 3.446,73 € |
| E15 Stufe 1, volle Stelle | 5.658,38 € | 3.368,55 € |
Beispielrechnung mit dem Gehaltsrechner dieser Seite, Stand 29. September 2026: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem im Rechner voreingestellten Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen, Arbeitnehmeranteil zur VBL (Abrechnungsverband West) 1,81 %. Monatswerte ohne Jahressonderzahlung.
Wie steigt man in E14 auf — und wann steigt das Gehalt wieder?
Die nächste Stufe kommt nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in E14 beim selben Arbeitgeber (§ 16 Abs. 3 TV-L); in Teilzeit läuft die Zeit genauso wie in Vollzeit (§ 17 Abs. 3 Satz 4). Bei Leistungen, die erheblich über oder unter dem Durchschnitt liegen, kann der Arbeitgeber die Zeit bis zu den Stufen 4 bis 6 verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
Einstieg: Wer ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt, kommt in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber beginnt man in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3; Erfahrung aus einem früheren Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber wird angerechnet (§ 16 Abs. 2). Als früheres Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber zählt bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab E13 eines, das höchstens zwölf statt sechs Monate vor dem neuen endete (Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2).
Spielraum bei der Einstellung: Zur Deckung des Personalbedarfs kann der Arbeitgeber förderliche Berufszeiten ganz oder teilweise anrechnen (§ 16 Abs. 2 Satz 4) oder ein bis zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewähren (§ 16 Abs. 5). Einen Anspruch darauf gibt es nicht; fragen lohnt sich vor der Unterschrift.
Die nächsten Erhöhungen sind vereinbart und als Tabellen veröffentlicht: am 1. März 2027 um 2,0 % (E14 Stufe 1: 5.246,46 €) und am 1. Januar 2028 um 1,0 % (Stufe 1: 5.298,92 €).
Wie Unterbrechungen, Elternzeit und ein Wechsel der Hochschule die Stufe beeinflussen, steht unter TV-L Erfahrungsstufen und Stufenlaufzeiten.
E15: was darüber kommt
E15 ist die höchste Entgeltgruppe der Anlage B: 5.658,38 € bis 7.854,52 € brutto im Monat im TV-L. In der Forschung hebt sich die Tätigkeit aus E14 heraus, wenn sie bei schwierigen Forschungsaufgaben hochwertige Leistungen erfordert (Teil II Nr. 6). Im allgemeinen Verwaltungsdienst verlangt E15, dass sich die Tätigkeit durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus E14 Fallgruppe 1 heraushebt oder dass mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind (Teil I).
| E15 (TV-L) | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| seit 1. April 2026 | 5.658,38 € | 6.067,30 € | 6.283,38 € | 7.050,89 € | 7.632,07 € | 7.854,52 € |
| ab 1. März 2027 | 5.771,55 € | 6.188,65 € | 6.409,05 € | 7.191,91 € | 7.784,71 € | 8.011,61 € |
TdL, Anlage B zum TV-L (wie oben). Laufzeiten der Stufen wie in E14 (§ 16 Abs. 3).
E14 und E15 im TVöD und in Hessen (TV-H)
Im TVöD zahlt E14 seit dem 1. Mai 2026 von 5.298,27 € bis 7.551,78 € brutto im Monat, E15 von 5.827,86 € bis 8.204,11 € — für den Bund und für die Kommunen gleich hoch.
| TVöD | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E14 | 5.298,27 € | 5.643,35 € | 6.094,01 € | 6.594,12 € | 7.151,57 € | 7.551,78 € |
| E15 | 5.827,86 € | 6.208,96 € | 6.634,05 € | 7.214,39 € | 7.811,37 € | 8.204,11 € |
Tabelle TVöD Bund und Tabelle TVöD VKA (Anlage A), jeweils „gültig ab 1. Mai 2026“, zeilengleich. Die Entgelttabellen des TVöD können frühestens zum 31. März 2027 gekündigt werden (§ 39 Abs. 4 Buchst. c TVöD); eine weitere Erhöhung ist noch nicht vereinbart.
In Hessen gilt der TV-H. E14 zahlt dort seit dem 1. Juli 2026 von 5.215,34 € (Stufe 1a) bis 7.306,27 € (Stufe 6); die Tabelle gilt bis zum 30. September 2027.
| TV-H | Stufe 1a | Stufe 1b | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E14 | 5.215,34 € | 5.405,52 € | 5.595,70 € | 5.907,15 € | 6.378,12 € | 7.099,81 € | 7.306,27 € |
| E15 | 5.740,21 € | 5.949,02 € | 6.157,83 € | 6.378,12 € | 7.160,56 € | 7.753,12 € | 7.979,19 € |
Entgelttabelle TV-H, Anlage 1a zum Rundschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern vom 13. Mai 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2027.
Wer welchen Tarif anwendet: Die Max-Planck-Gesellschaft wendet nach eigener Angabe den TVöD an, mit Ausnahmen etwa für Doktorandinnen und Doktoranden. Bei anderen Forschungseinrichtungen steht der Tarif in der Stellenanzeige. Was TVöD und TV-L außer der Tabelle unterscheidet, steht unter Unterschied TVöD und TV-L.
Stundenlohn: TV-L und TVöD teilen das Monatsentgelt für eine Stunde durch das 4,348-Fache der Wochenarbeitszeit (§ 24 Abs. 3 Satz 3). Im TVöD gelten 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 TVöD): E14 Stufe 1 ergibt 31,25 € in der Stunde. Im Tarifgebiet Ost des TV-L — für Arbeitsverhältnisse, die im Beitrittsgebiet begründet wurden und deren Bezug zu diesem Gebiet fortbesteht; für Beschäftigte des Landes Berlin gilt einheitlich West (§ 38 Abs. 1 TV-L) — gelten 40 Stunden (§ 6 Abs. 1 Buchst. c): 29,57 € in Stufe 1. Hessen veröffentlicht amtliche Stundenentgelte: E14 Stufe 1a 29,99 € bei 40 und 31,15 € bei 38,5 Wochenstunden.
Was kommt dazu? Jahressonderzahlung und VBL
Einmal im Jahr kommt die Jahressonderzahlung dazu: in E14 und E15 32,53 % des Monatsentgelts, das im Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde, für alle, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen (§ 20 TV-L); maßgeblich ist die Entgeltgruppe am 1. September. In E13 sind es 46,47 %. Weil das gezahlte Entgelt zählt, fällt die Jahressonderzahlung in Teilzeit anteilig kleiner aus. Bei voller Stelle in E14 Stufe 1 sind das 1.673,21 € — ein Beispiel ohne Zulagen. Mehr unter Jahressonderzahlung.
Für die Betriebsrente der VBL zahlen Beschäftigte im Abrechnungsverband West 2026 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, der Arbeitgeber 5,49 %. Im Abrechnungsverband Ost beträgt der Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren 6,25 %, davon 4,25 % Arbeitnehmeranteil; der Arbeitgeber zahlt dort zusätzlich eine Umlage von 1,06 % bis Ende 2026 (VBL, Rechengrößen 2026).
Häufige Fragen zu E14
Was verdient man in E14?
Im TV-L 5.143,59 € in Stufe 1 bis 7.194,48 € in Stufe 6 brutto im Monat bei voller Stelle, gültig bis 28. Februar 2027. Im TVöD sind es 5.298,27 € bis 7.551,78 €.
Wie viel bleibt von E14 netto?
Bei voller Stelle in Stufe 1 bleiben nach unserem Rechner 3.119,00 € im Monat, in Stufe 3 3.446,73 € — Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Nordrhein-Westfalen. Der eigene Fall hängt an Steuerklasse, Krankenkasse und Stellenumfang; der Gehaltsrechner rechnet ihn aus.
Wann bekommt man E14 statt E13?
Wenn sich die Tätigkeit aus E13 heraushebt — in der Forschung, wenn mindestens zu einem Drittel schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen sind (Entgeltordnung Teil II Nr. 6). Maßgeblich sind die Aufgaben der Stelle, nicht der Doktortitel.
Bekommen Postdocs automatisch E14?
Nein. Die Promotion ist kein Merkmal von E14; es kommt darauf an, welche Aufgaben die Stelle überträgt. In der Forschung trägt E14, wer mindestens zu einem Drittel schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen bekommt.
Wie kann ich gegen eine falsche Eingruppierung in E13 statt E14 vorgehen?
Die Eingruppierung folgt aus den übertragenen Aufgaben (§ 12 Abs. 1 TV-L). Wer höher eingruppiert sein will, macht den Anspruch schriftlich geltend — innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit, sonst verfällt er; einmal geltend gemacht, gilt das auch für später fällige Beträge (§ 37 TV-L).
Was passiert mit der Stufe beim Wechsel von E13 nach E14?
Man kommt in die Stufe, in der man mindestens das bisherige Tabellenentgelt erhält, mindestens Stufe 2; die Stufenlaufzeit beginnt neu. Ist der Unterschied kleiner als 180 Euro, gibt es für diese Stufenlaufzeit einen Garantiebetrag (§ 17 Abs. 4 TV-L).
Wie hoch ist der Stundenlohn in E14?
Im TVöD mit 39 Wochenstunden ergibt Stufe 1 31,25 €, im Tarifgebiet Ost des TV-L mit 40 Stunden 29,57 € — gerechnet nach § 24 Abs. 3 mit dem 4,348-Fachen der Wochenstunden. Hessen nennt amtlich 29,99 € für Stufe 1a bei 40 Wochenstunden.
Was ist E13Ü — und bekommt man damit E14?
E13Ü ist eine Übergangsgruppe aus der Umstellung vom BAT auf den TV-L im Jahr 2006 (§ 19 TVÜ-Länder). Sie zahlt ab Stufe 4a die Beträge von E14, in Stufe 6 7.194,48 €. Neu eingestellt wird in E13Ü niemand; im TVöD gibt es sie nicht.
Ist S 14 dasselbe wie E14?
Nein. S 14 gehört zur Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage G zum TV-L) und hat eigene Beträge; E14 ist eine Gruppe der Allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B). S 14 beginnt bei 4.020,78 €.
Quellen
- TV-L-Tabellen: TdL, Anlage B zum TV-L — gültig 1. April bis 31. Dezember 2026, 1. Januar bis 28. Februar 2027, 1. März bis 31. Dezember 2027, ab 1. Januar 2028; Anlage G (Sozial- und Erziehungsdienst).
- Tarifrecht: TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 (§§ 6, 12, 16, 17, 20, 24, 37, 38), Entgeltordnung zum TV-L, Anlage A (Teil I, Teil II Nr. 6, Protokollerklärungen Nr. 1 und 2), TVÜ-Länder (§§ 1, 19) mit Anlage 2.
- TVöD: Tabelle TVöD Bund, gültig ab 1. Mai 2026 (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), TVöD-Lesefassung der VKA mit Anlage A (§§ 6, 24, 39).
- TV-H: Entgelttabelle und Stundenentgelte TV-H, gültig 1. Juli 2026 bis 30. September 2027.
- VBL: Rechengrößen 2026, Abrechnungsverband West und Abrechnungsverband Ost.
- Tarif der Max-Planck-Gesellschaft: Tarifseite der MPG.
- Stichprobe: 200 Anzeigen der Kategorie wissenschaftliche Mitarbeit aus der Such-API von wissenschaftsstellen.de, abgerufen am 27. und 28. September 2026, jede Anzeige einzeln ausgewertet.