Gehalt Ärzte an der Uniklinik: TV-Ärzte/TdL (2026)

Gehalt Karriere Von Aktualisiert: 28. September 2026

Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken werden nicht nach TV-L bezahlt, sondern nach einem eigenen Tarifvertrag: dem TV-Ärzte/TdL (zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Marburger Bund). Das Gehaltsniveau liegt deutlich über dem des allgemeinen wissenschaftlichen Personals.

Die vier Entgeltgruppen

  • Ä1 — Arzt/Ärztin: Einstieg, Arzt in Weiterbildung (Assistenzarzt) — Assistenzarzt: Gehalt, Weiterbildung, erste Stelle.
  • Ä2 — Facharzt/Fachärztin: nach bestandener Facharztprüfung.
  • Ä3 — Oberarzt/Oberärztin. Mehr unter Oberarzt.
  • Ä4 — Leitende Oberärztin / leitender Oberarzt (ständige Vertretung des Chefarztes).

Innerhalb der Gruppen steigt das Gehalt mit der Berufserfahrung (Stufen).

TV-Ärzte/TdL — Entgelttabelle (Anlage A, gültig vom 1. April 2026 bis 31. August 2027)

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
Ä1 (Ärztin/Arzt)5.792,90 €
im 1. Jahr
6.121,26 €
im 2. Jahr
6.355,79 €
im 3. Jahr
6.762,34 €
im 4. Jahr
7.247,00 €
im 5. Jahr
7.436,05 €
ab dem 6. Jahr
Ä2 (Fachärztin/Facharzt)7.645,72 €
ab dem 1. Jahr
8.286,77 €
ab dem 4. Jahr
8.849,64 €
ab dem 7. Jahr
9.165,95 €
ab dem 9. Jahr
9.338,38 €
ab dem 11. Jahr
9.576,69 €
ab dem 13. Jahr
Ä3 (Oberärztin/Oberarzt)9.576,69 €
ab dem 1. Jahr
10.139,57 €
ab dem 4. Jahr
10.944,77 €
ab dem 7. Jahr
11.265,33 €
ab dem 10. Jahr
——
Ä4 (ständige Vertretung)11.265,33 €
ab dem 1. Jahr
12.070,52 €
ab dem 4. Jahr
12.711,58 €
ab dem 7. Jahr
———

Monatliche Bruttogrundgehälter bei Vollzeit (40 Std./Woche). Hinzu kommen variable Bestandteile, die nicht in den obigen Grundbeträgen enthalten sind: Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Bereitschaftsdienste, die das tatsächliche Einkommen — gerade bei Assistenzärzten — deutlich erhöhen.

Quelle: TdL — Anlage A zum TV-Ärzte, gültig vom 1. April 2026 bis 31. August 2027 (am 8. September 2026 im Volltext gelesen). Monatsbeträge in Euro bei 40 Wochenstunden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte). Die Stufenzahl ist je Gruppe verschieden: Ä 1 und Ä 2 haben sechs, Ä 3 vier, Ä 4 drei Stufen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte).

Was sich zum 8. September 2026 geändert hat An dieser Stelle stand bis zum 8. September 2026 ein Vorbehalt: Die Tarifeinigung vom 10. Juni 2026 stehe noch unter Zustimmungsvorbehalt, maßgeblich bleibe die Anlage B 2 mit Stand 1. Januar 2026. Der Vorbehalt ist erledigt. Die TdL veröffentlicht den TV-Ärzte inzwischen in der Fassung des ÄTV Nr. 10 (Fassung vom 12. August 2026) mit nur noch zwei Entgelttabellen: Anlage A für den 1. April 2026 bis 31. August 2027 — die Tabelle oben — und Anlage B ab dem 1. September 2027. Eine „Anlage B 2" oder „B 3" gibt es im geltenden Tarifvertrag nicht mehr.

Rahmenbedingungen

  • Arbeitszeit: seit dem 1. Januar 2026 beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 Stunden (zuvor 42).
  • Urlaub: 30 Arbeitstage im Kalenderjahr bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TV-Ärzte). Dazu kommt Zusatzurlaub für Nachtarbeit, gestaffelt ab 150 Nachtarbeitsstunden im Kalenderjahr (ein Arbeitstag) über 750 Stunden (fünf Arbeitstage) bis 900 Stunden (sechs Arbeitstage); als Nachtarbeitsstunde zählt dabei auch jede Stunde Bereitschaftsdienst zwischen 20 und 6 Uhr. Erholungs- und Zusatzurlaub dürfen zusammen 38 Arbeitstage nicht überschreiten — diese Grenze gilt allerdings nicht für den Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 2 und 3 (§ 27 Abs. 4 TV-Ärzte).
  • Jahressonderzahlung: Der TV-Ärzte enthält in § 20 nur den Satz „Eine Jahressonderzahlung wird bis zum 31. Dezember 2009 nicht gewährt." Eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung wie in § 20 Abs. 2 TV-L steht im geprüften Volltext (i.d.F. des ÄTV Nr. 10) nicht. Ob und in welcher Höhe an einem Klinikum gezahlt wird, ist deshalb vor der Zusage zu erfragen.
  • Stufenaufstieg Oberärzte (Ä3): Stufe 2 ab dem 4., Stufe 3 ab dem 7. und die Endstufe 4 ab dem 10. Jahr.
Chefärzte: außertariflich Chefärztinnen und Chefärzte (Klinikdirektoren) werden in der Regel außertariflich (AT) vergütet — individuell verhandelt. An Unikliniken kommt häufig eine Poolbeteiligung oder Privatliquidation hinzu, da Klinikdirektoren meist zugleich eine W-Professur innehaben.
Abgrenzung und Ausnahmen Der TV-Ärzte/TdL gilt für die Universitätskliniken der Länder. Davon zu unterscheiden: TV-Ärzte/VKA (kommunale Krankenhäuser) und die Haustarife privater Klinikkonzerne. Außerhalb des regulären TdL-Geltungsbereichs bzw. mit eigenen Regelungen sind insbesondere Hessen (eigener Weg; auch das privatisierte Gießen-Marburg), die Charité Berlin (Haustarifvertrag), Hamburg (UKE) sowie die Universitätsmedizin Mainz (Rheinland-Pfalz). Tarifzahlen ändern sich mit jeder Tarifrunde — hier: amtliche Anlage A, gültig vom 1. April 2026 bis 31. August 2027.
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Was das tatsächliche Monatsgehalt verändert

Die Tabelle zeigt nur das Grundentgelt. Das tatsächliche Brutto kann deutlich höher oder niedriger ausfallen, je nachdem wie viele Dienste anfallen, ob Bereitschaftsdienst vergütet wird, welche Zuschläge greifen und ob Teilzeit vereinbart ist. Gerade in der Weiterbildung ist deshalb die Dienstbelastung nicht nur eine Arbeitszeitfrage, sondern auch ein Gehaltsfaktor.

Bei Vergleichen zwischen Kliniken sollten Sie nicht nur die Entgeltgruppe betrachten. Wichtig sind Dienstmodell, Arbeitszeiterfassung, Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienststufe, Rufbereitschaft, Zuschläge, Poolbeteiligungen und die Frage, ob wissenschaftliche Zeit bezahlt oder zusätzlich erwartet wird. Eine Stelle mit hohem Grundgehalt kann unattraktiv sein, wenn Weiterbildung, Dienstplan und Forschungszeit schlecht organisiert sind.

Tarifausnahmen und Sonderfälle prüfen

Die deutsche Universitätsmedizin ist tariflich nicht vollständig einheitlich. Neben dem TV-Ärzte/TdL gibt es Haustarife, landesspezifische Lösungen und Sonderkonstruktionen einzelner Standorte. Für Bewerbungen bedeutet das: Die Stellenanzeige muss den Tarifvertrag oder die Vergütungsgrundlage ausdrücklich nennen. Fehlt diese Angabe, sollte sie vor einer Zusage geklärt werden.

Besonders relevant sind Sonderfälle, wenn Sie zwischen Uniklinik, kommunalem Krankenhaus und privatem Träger wechseln. Die Stufenlogik, Arbeitszeit, Zuschläge, Sonderzahlung und Dienste können anders geregelt sein. Auch ein Wechsel aus einem kommunalen Haus in die Uniklinik ist deshalb nicht automatisch eine reine „Gehaltserhöhung", sondern muss tariflich sauber verglichen werden.

Gehalt und Karrierephase

Für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte ist die wichtigste Frage meist nicht die letzte Tabellenstufe, sondern ob die Weiterbildung planbar ist und wie schnell fachärztliche Kompetenzen erworben werden. Für Fachärzte zählt stärker, ob eine Oberarztperspektive, ein Schwerpunkt oder wissenschaftliche Profilbildung möglich ist. Bei Oberärztinnen und Oberärzten verschieben sich die Verhandlungen Richtung Verantwortung, Leitung, Forschung, Privatliquidation, Pool und außertarifliche Elemente.

Das Gehalt sollte deshalb immer zusammen mit der Karriereleiter gelesen werden: Ä1 ist Weiterbildung, Ä2 Facharztstatus, Ä3 Oberarztverantwortung und Ä4 ständige Vertretung. Die Bezeichnung im Arbeitsalltag und die tarifliche Eingruppierung sollten zusammenpassen.

Welche Karrierestufe wird gerade gesucht — Assistenz-, Fach- oder Oberarzt?

Welche Stufe eine Stelle sucht, steht meist schon im Titel der Anzeige. Wir haben die Arztstellen, die gerade ausgeschrieben sind, danach sortiert — mit der Frage, wie viele davon an Universitätskliniken stehen und wie oft sie befristet sind.

Arztstellen nach Karrierestufe im Titel
Karrierestufe im TitelStellendavon Universitätsklinikenbefristetunbefristet
Assistenzärztin/-arzt148136749
Fachärztin/-arzt1701545733
Oberärztin/-arzt1301181855
ohne Stufe im Titel66592215
alle Arztstellen467422155107

Datenstand: Auswertung von 467 aktuell ausgeschriebenen Arztstellen auf wissenschaftsstellen.de (Bewerbungsfrist nicht abgelaufen — dieselbe Menge wie in der Stellensuche), Stand 24.09.2026; eine Befristungsangabe liegt bei 262 davon vor. Zählweise der Stufen: Assistenz auch „in Weiterbildung“ und „in Facharztausbildung“, Facharzt ohne „zum Facharzt“. Titel mit zwei Stufen wie „Assistenzarzt/Facharzt“ zählen in beiden Zeilen, deshalb ergeben die Zeilen zusammen mehr als 467. „Befristet“ und „unbefristet“ folgen der Befristungsangabe der Anzeige (sie beginnt mit „befristet“ bzw. „unbefristet“).

Was die Tabelle zeigt (Stand 24.09.2026): Oberarztstellen sind häufiger unbefristet als befristet ausgeschrieben — 55 und 18 von 130. Bei Assistenzstellen ist es umgekehrt: 74 von 148 sind befristet, 9 unbefristet. Die meisten Oberarztstellen stehen an Universitätskliniken (118 von 130).

Was Sie vor der Zusage abfragen sollten

  • Welche Entgeltgruppe und Stufe sind vorgesehen, und ab wann erfolgt der nächste Stufenaufstieg?
  • Wie werden Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Freizeitausgleich konkret dokumentiert?
  • Welche durchschnittliche Dienstbelastung hatten vergleichbare Ärztinnen und Ärzte in den letzten Monaten?
  • Gilt TV-Ärzte/TdL, ein Haustarif oder eine andere Vergütungsordnung?
  • Ist Forschungszeit Teil der bezahlten Arbeitszeit oder nur informell erwartet?

Diese Fragen sind nicht kleinlich. Sie entscheiden, ob das angegebene Monatsgehalt realistisch planbar ist und ob die Stelle zur eigenen Weiterbildung oder akademischen Laufbahn passt. Gerade an Unikliniken hängt die Zufriedenheit oft weniger an der Tabelle als an Dienstplan, Weiterbildungskultur und der Frage, ob wissenschaftliche Arbeit wirklich ermöglicht wird.

Vergleich mit TV-L und TV-Ärzte/VKA

Der TV-Ärzte/TdL liegt im ärztlichen Grundentgelt deutlich über dem allgemeinen TV-L, nach dem viele nichtärztliche wissenschaftliche Beschäftigte bezahlt werden. Ein direkter Vergleich mit E13 oder E14 ist deshalb nur sinnvoll, wenn die Aufgaben vergleichbar wären — was bei ärztlicher Weiterbildung, Patientenversorgung und Diensten meist nicht der Fall ist.

Mit dem TV-Ärzte/VKA kommunaler Krankenhäuser ist der Vergleich enger. Hier unterscheiden sich Tabellen, Wochenarbeitszeit, Zuschläge und Sonderregelungen je Tarifstand. Für Karriereentscheidungen zählt daher nicht nur die Frage „Uniklinik oder kommunales Haus?", sondern ob der Standort die gewünschte Weiterbildung, Spezialisierung und Forschungsperspektive bietet.

Häufige Fragen

Nach welchem Tarif werden Ärzte an Unikliniken bezahlt?

Nach dem TV-Ärzte/TdL (zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und dem Marburger Bund), nicht nach TV-L. Das Niveau liegt deutlich über dem des allgemeinen wissenschaftlichen Personals.

Welche Entgeltgruppen gibt es?

Vier: Ä1 (Arzt in Weiterbildung), Ä2 (Facharzt), Ä3 (Oberarzt) und Ä4 (leitender Oberarzt). Innerhalb der Gruppen steigt das Gehalt mit der Berufserfahrung über Stufen.

Sind Bereitschaftsdienste im Grundgehalt enthalten?

Nein. Zu den Grundbeträgen kommen variable Bestandteile: Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste sowie Bereitschaftsdienste, die das tatsächliche Einkommen deutlich erhöhen.

Wie werden Chefärzte vergütet?

Chefärztinnen und Chefärzte werden in der Regel außertariflich und individuell verhandelt; an Unikliniken kommen häufig Poolbeteiligung oder Privatliquidation hinzu, da sie meist zugleich eine W-Professur innehaben.

Was verdient ein Oberarzt an der Uniklinik?

Nach der amtlichen Tabelle des TV-Ärzte/TdL (Anlage A, gültig vom 1. April 2026 bis 31. August 2027) beginnt die Entgeltgruppe Ä 3 bei 9.576,69 € brutto im Monat und erreicht die Endstufe von 11.265,33 € „ab dem 10. Jahr" oberärztlicher Tätigkeit — also nach neun vollendeten Jahren — bei 40 Wochenstunden, ohne Dienste und Zuschläge. Dazwischen liegen 10.139,57 € ab dem 4. und 10.944,77 € ab dem 7. Jahr (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte: Ä 3 hat vier Stufen; die Jahresangaben stehen in Anlage A selbst).

Entscheidend ist aber nicht der Betrag, sondern wer überhaupt Ä 3 ist. Der Tarifvertrag definiert es eng: „Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung vom Arbeitgeber übertragen worden ist" — oder „der Facharzt in einer durch den Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine erfolgreich abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung nach der Weiterbildungsordnung fordert" (§ 12 TV-Ärzte). Unsere Redaktionsposition: „Oberarzt" als Bezeichnung im Dienstplan ist kein Tarifmerkmal. Der Tarifvertrag knüpft an die Übertragung durch den Arbeitgeber an — wer die Funktion ohne sie ausübt, erfüllt das Merkmal des § 12 nicht. Lassen Sie sich die Übertragung deshalb schriftlich geben. Offene Stellen: Oberarzt-Stellen an Universitätskliniken.

Oberarzt an der UniklinikWas eine Oberärztin oder ein Oberarzt verantwortet, was Funktions-, Leitender und Geschäftsführender Oberarzt unterscheidet und welche Rolle die Habilitation spielt: Wie wird man Oberarzt? Offene Stellen: Oberarzt-Stellen an Universitätskliniken.

Was verdient ein Assistenzarzt an der Uniklinik?

Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in Weiterbildung sind Entgeltgruppe Ä 1. Sie beginnt bei 5.792,90 € brutto im Monat (im 1. Jahr) und steigt jährlich bis 7.436,05 € ab dem 6. Jahr — dieselbe Anlage A, dieselben 40 Wochenstunden. Der Sprung nach Ä 2 — ab dem 1. Jahr 7.645,72 € — folgt nicht schon aus der bestandenen Facharztprüfung: § 12 TV-Ärzte gruppiert in Ä 2 die „Fachärztin/Facharzt mit entsprechender Tätigkeit" ein. Prüfung und fachärztliche Tätigkeit müssen zusammenkommen.

Zwei Regeln, die im Bewerbungsgespräch selten vorkommen und trotzdem Geld bedeuten. Erstens die Weiterbildungszulage: Wer die Mindestweiterbildungszeit nach der Weiterbildungsordnung um mehr als ein Jahr überschreitet, ohne das zu vertreten zu haben, erhält nach § 13 TV-Ärzte eine monatliche Zulage „in Höhe der Differenz zur Stufe 1 der Entgeltgruppe Ä 2" — der Tarifvertrag verlagert das Risiko einer schleppenden Weiterbildung damit auf den Arbeitgeber. Zweitens die Vorzeiten: Nach § 16 Abs. 2 TV-Ärzte werden „Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als förderliche Zeiten berücksichtigt"; Zeiten aus nichtärztlicher Tätigkeit können berücksichtigt werden. Offene Stellen: Assistenzarztstellen und Weiterbildung, nach der Facharztprüfung Facharztstellen.

Wie Stufen, Weiterbildung und die Wahl der ersten Stelle zusammenhängen, erklärt der Artikel Assistenzarzt.

Wie viel bringt der Bereitschaftsdienst zusätzlich?

Das lässt sich nicht als Betrag sagen, wohl aber als Regel — und die ist präziser, als die meisten Zusammenfassungen vermuten lassen. Der Bereitschaftsdienst wird nach § 9 Abs. 2 TV-Ärzte nicht pauschal vergütet, sondern als Arbeitszeit gewertet, und zwar in zwei Stufen nach der erfahrungsgemäß anfallenden Arbeitsleistung: Stufe I (0 bis 25 v.H. Arbeitsleistung) zählt zu 60 v.H., Stufe II (mehr als 25 bis 49 v.H.) zu 95 v.H. als Arbeitszeit. Für die so gewertete Zeit wird das individuelle Stundenentgelt der eigenen Gruppe und Stufe gezahlt.

Darauf kommen drei Aufschläge: an gesetzlichen Feiertagen erhöht sich die Bewertung um 25 Prozentpunkte (§ 9 Abs. 2 Satz 3); für Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden von 20 bis 6 Uhr kommt je Stunde ein Zeitzuschlag von 20 v.H. hinzu (Abs. 3); und ab mehr als vier angeordneten Bereitschaftsdiensten im Kalendermonat steigt die Bewertung mit jedem weiteren Dienst um jeweils 10 Prozentpunkte (Abs. 2a Satz 1). Für den nach § 7 Abs. 5a Satz 2 angeordneten fünften Dienst enthält Abs. 2a Satz 2 eine eigene Staffel, die erst ab dem sechsten Dienst weiterzählt. Die Zuweisung zu Stufe I oder II erfolgt durch schriftliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag — das ist der Satz, den man vor der Unterschrift lesen sollte, denn Stufe I wertet die Zeit mit 60 v.H., Stufe II mit 95 v.H. als Arbeitszeit (§ 9 Abs. 2 Satz 2 TV-Ärzte) — bei gleicher Anwesenheit.

Was bleibt von einem Arztgehalt an der Uniklinik netto?

Eine Netto-Zahl steht hier nicht: Sie hängt an Steuerklasse, Kirchensteuer, Kindern, Krankenkasse und Zusatzbeitrag — und bei Ärztinnen und Ärzten zusätzlich an der Mitgliedschaft in einem ärztlichen Versorgungswerk. Rechnen lässt sich der eigene Fall: Ä 1 Stufe 1 netto berechnen · Ä 3 Stufe 1 netto berechnen.

Ein Hinweis in eigener Sache, statt ihn zu verschweigen: Der Rechner führt den TV-Ärzte, seine Tabelle steht aber noch auf dem Stand vor dem 1. April 2026. Bis sie nachgezogen ist, liegt sein Bruttowert unter den Beträgen dieser Seite — und damit auch sein Nettoergebnis. Maßgeblich sind die Beträge der amtlichen Anlage A im Quellenblock.

Quellen

  • Am 8. September 2026 im amtlichen Volltext gelesen: TdL — Anlage A zum TV-Ärzte, Entgelttabelle gültig vom 1. April 2026 bis 31. August 2027. Kopfzeile: „Monatsbeträge in Euro bei 40 Wochenstunden". Sie trägt alle Beträge dieser Seite.
  • Am 8. September 2026 im amtlichen Volltext gelesen: TdL — TV-Ärzte, Volltext i.d.F. des ÄTV Nr. 10 (Fassung vom 12.08.2026). Daraus: § 1 (Geltungsbereich; Absatz 3: gilt nicht für Chefärztinnen und Chefärzte), § 6 Abs. 1 (40 Stunden), § 9 Abs. 2, 2a und 3 (Bereitschaftsdienst), § 12 (Eingruppierung Ä 1 bis Ä 4), § 13 (Weiterbildungszulage), § 16 (Stufen und Vorzeiten), § 20 (Jahressonderzahlung), §§ 26/27 (Urlaub).
  • Jahressonderzahlung: § 20 TV-Ärzte lautet vollständig: „Eine Jahressonderzahlung wird bis zum 31. Dezember 2009 nicht gewährt." Auch § 41 TV-L, der für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken gilt, setzt § 20 TV-L unter Nr. 15 ausdrücklich außer Kraft („§ 20 gilt nicht.").
  • Korrigiert am 08.09.2026: Die Seite führte die Tabelle als „Anlage B 2, gültig ab 1. Januar 2026" mit einem Vorbehalt zur Tarifeinigung vom 10.06.2026. Der geltende Tarifvertrag (ÄTV Nr. 10) kennt nur noch Anlage A (01.04.2026–31.08.2027) und Anlage B (ab 01.09.2027). Der Anker des Abschnitts bleibt unverändert, damit bestehende Verweise nicht brechen.
Quellen Quellenstand: 8. September 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarif-/Rechtsgrundlagen.