Disputation: Bedeutung, Ablauf, Vorbereitung und Rigorosum

Die Disputation ist die mündliche Verteidigung Ihrer Doktorarbeit: Sie stellen Ergebnisse vor und beantworten wissenschaftliche Fragen. Das Rigorosum ist eine breitere mündliche Fachprüfung. Welche Prüfungsform und Dauer gelten, bestimmt Ihre Promotionsordnung.

Von Aktualisiert: 15. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
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Eine Doktorandin trägt in einem ruhigen Seminarraum ihre Ergebnisse vor, zwei Zuhörende folgen aufmerksam

Kurz gesagt

  • Ablauf: Auf Vortrag und Prüfungsgespräch folgen die Beratung der Kommission und die Bekanntgabe der Note.
  • Dauer: Am FAU-Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind beispielsweise 45 bis 90 Minuten vorgesehen; Ihre Ordnung ist maßgeblich.
  • Vortrag: Erklären Sie Forschungsfrage, Vorgehen, Ergebnisse und den eigenen Beitrag Ihrer Arbeit.
  • Fragen: Üben Sie besonders Nachfragen zu Methode, Ergebnissen und Grenzen Ihrer Untersuchung.
  • Nichtbestehen: Ob und wie Sie wiederholen dürfen, regelt die Promotionsordnung.
  • Doktorgrad: Nach der Prüfung stehen in der Regel noch Veröffentlichung und Urkunde aus.

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Inhalt

Was bedeutet Disputation?

Die Disputation ist die wissenschaftliche Verteidigung der Doktorarbeit. Der Begriff kommt vom lateinischen disputatio, Erörterung oder Streitgespräch. An Hochschulen heißt die Disputation auch Verteidigung, im Englischen defence oder defense. Anders als das Rigorosum, eine breitere mündliche Fachprüfung, geht die Disputation von Ihrer eigenen Dissertation aus.

In der Disputation geht es nicht nur darum, Ergebnisse wiederzugeben. Sie müssen auch erklären können, wie diese Ergebnisse zustande gekommen sind, welchen Beitrag sie zum Fach leisten und wo ihre Grenzen liegen. Wie Vortrag und Diskussion organisiert sind, zeigt Ihre Promotionsordnung. Ein Beispiel dafür ist die Disputation am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU.

In der Disputation zeigen Sie, dass Sie Ihre Arbeit verstehen, begründen und weiterdenken können. Der Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU nennt als Ziel den Nachweis, dass Sie zum wissenschaftlichen Gespräch fähig sind, das Gebiet Ihrer Dissertation beherrschen und Bezüge zu benachbarten Disziplinen herstellen können.

Disputation oder Rigorosum: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt im Prüfungsstoff. Das Rigorosum (von lateinisch rigorosus, streng) ist eine mündliche Doktorprüfung, die über das Thema der Dissertation hinausgeht: Geprüft wird Fachwissen in einem oder mehreren Prüfungsfächern, ähnlich einer mündlichen Examensprüfung. Die Disputation geht dagegen von Ihrer Dissertation aus.

FrageDisputationRigorosum
Was steht im Mittelpunkt?Die Dissertation und ihre wissenschaftliche Einordnung.Eine mündliche Prüfung über ein breiteres fachliches Gebiet.
Worauf richtet sich die Vorbereitung?Eigene Ergebnisse, Methoden, Gutachten und mögliche Einwände.Die festgelegten Prüfungsgebiete und ihre Zusammenhänge.
Kann ich die Form wählen?Nur, wenn die geltende Ordnung eine Wahl vorsieht.Auch hier entscheidet die geltende Ordnung.

Die Philosophische Fakultät Göttingen erläutert beispielsweise beide Prüfungsformen. Ein dort vorgesehenes Verfahren lässt sich nicht auf andere Fakultäten übertragen. Prüfen Sie daher früh, welche Ordnung für Ihre Promotion gilt (Hinweise der Universität Göttingen).

An der Philosophischen Fakultät Göttingen wählen Promovierende zwischen Disputation und Rigorosum; die Erstbetreuung soll sie bei der Wahl beraten, und die gewählte Form steht schon im Antrag auf Zulassung zur Promotion (§ 17 Abs. 1 der Promotionsordnung, PromO). Das Rigorosum erstreckt sich dort über zwei oder drei Fachgebiete und dauert insgesamt etwa 120 Minuten (§ 19 Abs. 2 PromO).

Unsere Einordnung: Das Rigorosum ist keine leichtere Alternative, sondern verlangt eine andere Vorbereitung: Statt die eigene Arbeit gegen Einwände zu verteidigen, überblicken Sie mehrere Gebiete. Wer wählen darf, bespricht mit der Betreuung, welche Form zum eigenen Profil passt.

Welche Form empfiehlt der Wissenschaftsrat? Die Disputation. In seinem Positionspapier von 2023 schreibt er: „Der Wissenschaftsrat empfiehlt erneut, die mündliche Promotionsprüfung als Disputation durchzuführen.“ In der Disputation wiesen Kandidatinnen und Kandidaten ihre wissenschaftliche Qualifikation nach, „indem sie ihre Forschungsergebnisse vor einem Fachgremium argumentativ vertreten“. Ein Rigorosum, das unabhängig vom Forschungsthema breites Fachwissen prüft, hält er zum Abschluss der Promotion für nicht angemessen; eine Prüfung fachlicher Voraussetzungen, etwa nach einem Fachwechsel, gehöre in die Zulassung. Die Empfehlung ändert keine Promotionsordnung. Wer wählen darf, kann sich im Gespräch mit der Betreuung aber auf sie stützen.

Was bedeutet Defensio? Defensio bezeichnet eine Verteidigung. An der Universität Wien umfasst sie die Präsentation der zentralen Forschungsergebnisse und die anschließende Diskussion über das Forschungsthema mit der Prüfungskommission. Die genaue Gestaltung, etwa die Länge der Präsentation, unterscheidet sich dort nach Disziplin (Universität Wien zur Defensio).

Wie läuft eine Disputation ab und wie lange dauert sie?

Eine Disputation hat in der Regel vier Teile: Ihren Vortrag, das wissenschaftliche Gespräch mit der Prüfungskommission, die Beratung der Kommission ohne Sie und die Bekanntgabe der Note. Wie lange jeder Teil dauert und wer dabei sein darf, steht in Ihrer Promotionsordnung.

Die Disputation ist ein Teil des Promotionsverfahrens, nicht das ganze Verfahren. An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) werden Promovierende zur mündlichen Prüfung erst zugelassen, wenn die Dissertation angenommen ist, und mindestens eine Woche vorher geladen (§ 13 Abs. 1 der Rahmenpromotionsordnung, RPromO). Die schriftliche Arbeit ist zu diesem Zeitpunkt also begutachtet.

Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU stimmt die Erstbetreuung den Termin mit den Prüfenden ab. Sobald alle Gutachten vorliegen, verschickt das Promotionsbüro spätestens eine Woche vor der Disputation die Einladung mit Termin, Form und dem Namen der oder des Drittprüfenden. Diese Person gehört nicht zum Institut der Erstbetreuung oder der Zweitbegutachtung; ihr schicken Sie die Dissertation als PDF.

  1. Vortrag. Sie stellen die wichtigsten Ergebnisse Ihrer Dissertation vor. Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU ist dieser Teil öffentlich.
  2. Wissenschaftliches Gespräch. Die Prüfenden fragen, ausgehend vom Vortrag, nach Methode, Ergebnissen, Grenzen und angrenzenden Gebieten.
  3. Beratung. Die Kommission berät ohne Sie und ohne Publikum.
  4. Ergebnis. Die oder der Vorsitzende teilt Ihnen die Note im Anschluss mit (§ 13 Abs. 5 RPromO).

Vortrag und Diskussion

Der Vortrag ist Ihr Einstieg, das Gespräch der eigentliche Prüfungsteil. Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU eröffnet ein öffentlicher Vortrag die Disputation; danach folgt ein hochschulöffentliches wissenschaftliches Gespräch, das vom Vortrag ausgeht und fachübergreifende Aspekte einschließen soll (§ 12 der Fakultätspromotionsordnung). Die Kommission besteht dort in der Regel aus drei Prüfenden. Geprüft wird auf Deutsch, soweit die Prüfenden nicht ganz oder teilweise Englisch gestatten.

An der Philosophischen Fakultät Göttingen ist die Disputation zweiteilig: Erst erläutern Sie in einem Referat Ziele und Ergebnisse, dann stellen Sie sich Fragen zum größeren Zusammenhang, zur Methode und zu angrenzenden Fachgebieten (§ 18 Abs. 2 PromO). Rechnen Sie also damit, dass das Gespräch über das Kapitel hinausgeht, das Sie am besten kennen.

Wie lange dauert eine Disputation?

Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU dauert die Disputation mindestens 45 und höchstens 90 Minuten. Davon entfallen 15 bis 30 Minuten auf den Vortrag; das anschließende Gespräch dauert mindestens 30 Minuten.

Diese Werte gelten nur dort. Die Philosophische Fakultät Göttingen sieht für die Disputation mindestens 90 und höchstens 120 Minuten vor und begrenzt das Referat auf 20 Minuten (§ 18 Abs. 2 und 3 PromO). Eine bundeseinheitliche Dauer gibt es nicht. Planen Sie mit den Zahlen Ihrer Ordnung und üben Sie den Vortrag so, dass er sicher in die erlaubte Zeit passt, auch wenn Sie unterbrochen werden.

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Disputation vorbereiten: Vortrag, Fragen und Probeprüfung

Gut vorbereitet sind Sie, wenn Sie in wenigen Sätzen sagen können, was Ihre Arbeit Neues zeigt, warum Ihr Vorgehen dafür taugt und wo die Ergebnisse an Grenzen stoßen, und wenn Sie das auch unter Nachfragen ruhig begründen können. Beginnen Sie damit einige Wochen vor dem Termin, nicht erst mit der Einladung.

  1. Ordnung lesen. Notieren Sie Vortragszeit, Gesamtdauer, Prüfungssprache, Zusammensetzung der Kommission und ob die Prüfung digital stattfinden kann. Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU stimmen Promovierende schon mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens einer möglichen digitalen Prüfung zu.
  2. Gutachten auswerten. Liegen Ihnen die Gutachten vor, markieren Sie jeden Kritikpunkt und überlegen Sie, wie Sie darauf antworten. Ob und wann Sie die Gutachten einsehen können, regelt Ihre Ordnung; fragen Sie im Promotionsbüro nach.
  3. Kernbeitrag formulieren. Schreiben Sie in drei bis vier Sätzen auf, was Ihre Arbeit beiträgt. Dieser Text ist das Gerüst für Vortrag und Antworten.
  4. Grenzen sammeln. Notieren Sie, was Ihre Daten, Quellen oder Methoden nicht leisten.
  5. Zeit einhalten. Halten Sie den Vortrag mehrmals laut und mit Uhr. Kürzen Sie, bis Luft für Unterbrechungen bleibt.
  6. Probeprüfung. Bitten Sie Kolleginnen und Kollegen, eine Disputation mit Vortrag und harten Nachfragen durchzuspielen, am besten auch Personen, die die Arbeit nicht im Detail kennen. Ihre Fragen zeigen, wo der Vortrag unklar ist.

Manche Ordnungen verlangen zusätzlich Thesen. Am Fachbereich Evangelische Theologie der Goethe-Universität Frankfurt etwa verteidigen Promovierende Thesen der eigenen Dissertation, und die Gutachten sollen in die Disputation einbezogen werden (§ 12 der dortigen Promotionsordnung). Prüfen Sie, ob Ihre Ordnung Thesen vorsieht und bis wann sie vorliegen müssen.

Wie baue ich den Disputationsvortrag auf?

Ein guter Disputationsvortrag fasst nicht die ganze Dissertation zusammen, sondern macht ihren Kern verständlich. Wir empfehlen eine Reihenfolge, die Forschungsfrage, methodische Entscheidung, wichtigste Ergebnisse, Eigenbeitrag und Grenzen verbindet:

  1. Forschungsfrage. Welches Problem untersuchen Sie, und warum ist es offen?
  2. Methodische Entscheidung. Nicht die ganze Methodik, sondern die Entscheidung, die Ihre Ergebnisse trägt: welches Material, welcher Zugang und welche Alternative Sie bewusst nicht gewählt haben.
  3. Wichtigste Ergebnisse. Zwei bis drei Befunde, jeweils mit der Grafik, Tabelle oder Textstelle, die sie zeigt. Hier liegt der Schwerpunkt.
  4. Eigenbeitrag. Was weiß das Fach nach Ihrer Arbeit, was es vorher nicht wusste? Sagen Sie das ausdrücklich.
  5. Grenzen und nächster Schritt. Was die Ergebnisse nicht zeigen und welche Untersuchung daran anschließen könnte.

Beispiel: Bei 20 Minuten Vortragszeit können Sie etwa drei Minuten für die Frage, vier für die Methode, acht für die Ergebnisse und je zwei bis drei für Beitrag und Grenzen einplanen. Bei 30 Minuten wächst vor allem der Ergebnisteil. Wie viel Zeit Sie haben, steht in Ihrer Ordnung.

Für die Folien gilt: wenige, klare Darstellungen statt Textseiten. Legen Sie hinter die Schlussfolie einige Reservefolien zu Punkten, die Sie im Vortrag nur streifen, etwa zu einer zusätzlichen Auswertung, zu einem Datensatz oder zu einer Kritik aus den Gutachten. So können Sie bei einer Nachfrage gezielt etwas zeigen.

Welche Fragen kommen in der Disputation?

In der Disputation zeigen Sie, dass Sie wissenschaftliche Probleme selbstständig durchdenken, argumentativ darstellen und Ihre Auffassungen verteidigen können; so beschreibt es die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät Göttingen (§ 18 Abs. 1 PromO). Üben Sie deshalb vor allem, eigene Entscheidungen zu begründen. Drei Fragen eignen sich dafür besonders, weil sie den Kern jeder Verteidigung berühren: Beitrag, Methode und Grenzen.

„Was ist der eigenständige Beitrag Ihrer Arbeit?“ Diese Frage zielt auf Abgrenzung: Was ist Ihr Anteil, und was stand schon in der Literatur oder kam aus dem Projekt? Eine tragende Antwort nennt den Beitrag in einem Satz, zeigt, woran man ihn in der Arbeit erkennt, und grenzt ihn von der nächstverwandten Vorarbeit ab. Schwach ist eine Aufzählung aller Kapitel, ebenso ein Beitrag, der größer klingt, als die Ergebnisse tragen.

„Warum ist diese Methode für Ihre Frage geeignet?“ Hier wird geprüft, ob Ihr Vorgehen eine Entscheidung war oder eine Gewohnheit. Eine tragende Antwort verbindet drei Schritte: was die Frage verlangt, warum die gewählte Methode genau das leisten kann und welche naheliegende Alternative Sie geprüft und aus welchem Grund verworfen haben. Wäre eine Alternative in Teilen besser gewesen, sagen Sie das und erklären, warum Ihre Wahl trotzdem vertretbar ist.

„Welche Aussage lässt sich aus Ihren Daten gerade nicht ableiten?“ Die Frage testet, ob Sie die Reichweite Ihrer Ergebnisse kennen. Eine tragende Antwort hat drei Schritte: die Einschränkung benennen, etwa Stichprobe, Zeitraum oder Quellenlage; die Konsequenz für die Aussage erklären, also was deshalb nur eingeschränkt oder gar nicht gilt; und einen möglichen nächsten Untersuchungsschritt nennen, also welche Daten oder welche Anlage der Studie die Lücke schließen würden. So zeigen Sie, dass Sie die Grenze nicht verstecken, sondern einordnen.

Auf andere Fragen lässt sich dieselbe Logik übertragen: kurz antworten, begründen und an einer Stelle der Arbeit festmachen. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie es und erklären, wie Sie es herausfinden würden; ein erkennbarer Bluff schadet mehr als eine offen eingestandene Lücke. Kritik aus den Gutachten nehmen Sie auf und ordnen sie begründet ein.

Rigorosum vorbereiten: Prüfungsfächer und Stoff eingrenzen

Für ein Rigorosum bereiten Sie sich wie auf eine mündliche Fachprüfung vor: Sie klären zuerst, welche Fächer und Themen geprüft werden, grenzen den Stoff mit den Prüfenden ab und üben, Zusammenhänge zu erklären. Folien und Vortrag einer Disputation ersetzen diese Vorbereitung nicht.

Welche und wie viele Fächer geprüft werden, steht in Ihrer Ordnung. An der Philosophischen Fakultät Göttingen sind es zwei oder drei Fachgebiete, darunter das Fachgebiet der Dissertation als Hauptfach; für jedes gewählte Gebiet muss mindestens eine prüfungsberechtigte Person in der Kommission anwesend sein (§ 19 Abs. 2 und 3 PromO). An der FAU wird für jedes Fach eine eigene Prüferin oder ein eigener Prüfer bestellt, wenn sich die mündliche Prüfung auf mehrere Fächer bezieht (§ 13 Abs. 1 RPromO). Andere Ordnungen schneiden die Fächer anders zu.

  1. Fächer und Prüfende festhalten. Notieren Sie für jedes Fach, wer prüft und wie lange.
  2. Themen abstimmen. Fragen Sie jede prüfende Person früh, welche Schwerpunkte und Überblicksdarstellungen sie zugrunde legt. Ob Themen fest vereinbart werden, ist Absprache; verlassen Sie sich nur auf das, was ausdrücklich zugesagt ist.
  3. Stoff eingrenzen. Legen Sie je Fach eine Liste von Themen an, zu denen Sie frei sprechen können, und eine kürzere Liste von Grundbegriffen und Debatten, die Sie sicher erklären können.
  4. Zusammenhänge üben. Üben Sie Fragen, die Gebiete verbinden: wie ein Konzept aus dem Nebenfach Ihre Dissertation berührt oder wie sich eine Debatte im Fach entwickelt hat. Am besten laut, mit jemandem, der nachfragt.
  5. Die eigene Arbeit nicht vergessen. An der Philosophischen Fakultät Göttingen ist das Fachgebiet der Dissertation Hauptfach; bereiten Sie auch hier Beitrag, Methode und Grenzen vor.

An der Philosophischen Fakultät Göttingen soll das Rigorosum gründliche und fachübergreifende geisteswissenschaftliche Bildung und Urteilsfähigkeit nachweisen (§ 19 Abs. 1 PromO): nicht nur wiedergeben, was in einem Lehrbuch steht, sondern begründen, wie Sie eine Position einschätzen.

Bewertung und Nichtbestehen: Welche Regeln gelten?

Bestanden ist die mündliche Prüfung, wenn jeder ihrer Teile mindestens mit „rite“ oder „ausreichend“ bewertet ist; so regelt es etwa die FAU (§ 13 Abs. 4 RPromO). Wie die mündliche Note in die Gesamtnote der Promotion eingeht, legt die Promotionsordnung Ihrer Fakultät fest. Eine einheitliche Gewichtung gibt es nicht.

An der FAU wird die Gesamtbewertung nach der Fakultätspromotionsordnung aus den gewichteten Einzelnoten ermittelt (§ 16 Abs. 1 RPromO); die Gewichte stehen also in der Ordnung Ihrer Fakultät. An der Philosophischen Fakultät Göttingen setzt die Kommission die Note der Disputation durch Beschluss fest. Die Note des Rigorosums ergibt sich dort aus dem gewichteten Mittel der Fächer, wobei ein Hauptfach doppelt und ein Nebenfach einfach zählt (§ 20 Abs. 3 und 4 PromO). Die Notenstufen von summa cum laude bis rite und ihre Verteilung erklärt der Artikel Promotionsnoten.

Wenn die Prüfung nicht bestanden ist. Umgangssprachlich heißt das durchgefallen. Beispiel FAU: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, der auch angibt, in welchem Umfang und innerhalb welcher Frist Sie die Prüfung wiederholen können (§ 13 Abs. 5 RPromO). Eine einmalige Wiederholung ist auf Antrag frühestens nach einem Monat möglich und innerhalb eines Jahres abzulegen; auf Antrag kann das Promotionsorgan diese Fristen verkürzen oder, bei Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, verlängern. Haben Sie bei mehreren Teilprüfungen nur in einem Fach nicht bestanden, wird nur dieses Fach wiederholt (§ 15 Abs. 1 RPromO). Scheitert auch die Wiederholung, ist das Promotionsverfahren ohne Erfolg beendet; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 RPromO). Andere Ordnungen setzen andere Fristen; maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Fakultät.

Krank am Prüfungstag? Melden Sie das sofort. An der FAU gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn Sie ohne triftigen Grund nicht erscheinen. Die Gründe zeigen Sie unverzüglich schriftlich an und machen sie glaubhaft, bei Krankheit mit Attest. Werden die Gründe anerkannt, gibt es einen neuen Termin (§ 13 Abs. 4 RPromO).

Bestanden ist die Doktorprüfung an der FAU, wenn beides vorliegt: die angenommene Dissertation und die bestandene mündliche Prüfung (§ 16 Abs. 1 RPromO). Den Doktorgrad führen Sie auch dann noch nicht sofort; dazu mehr im Abschnitt Veröffentlichung und Doktorurkunde.

Zur Einordnung: Zur mündlichen Prüfung kommen Sie erst, wenn Ihre Dissertation angenommen ist (§ 13 Abs. 1 RPromO). Bewertet wird nun, wie Sie diese Arbeit vertreten.

Nach der Disputation: Veröffentlichung und Doktorurkunde

Mit der bestandenen Prüfung dürfen Sie den Doktortitel noch nicht führen. An der FAU berechtigt die Mitteilung des Ergebnisses ausdrücklich nicht zur Führung des Doktorgrades (§ 16 Abs. 3 RPromO), und an der Philosophischen Fakultät Göttingen weist die Kommission darauf hin, dass der Grad vor dem Vollzug der Promotion nicht geführt werden darf (§ 20 Abs. 5 PromO). Dazwischen liegen die Veröffentlichung der Dissertation und die Urkunde.

  1. Auflagen erfüllen. Hat die Fakultät die Annahme der Dissertation mit Auflagen versehen, arbeiten Sie diese ein; an der FAU erteilt sie das Promotionsorgan (§ 12 Abs. 4 RPromO). Dort legen Sie die Endfassung elektronisch und das Manuskript der Betreuung vor; sie gibt die Fassung zur Veröffentlichung frei, wenn alle Auflagen erfüllt sind (§ 17 Abs. 3 RPromO).
  2. Veröffentlichen. Die FAU nennt drei Wege: ein Buch mit ISBN in einem gewerblichen Verlag, der bei Bedarf eine Mindestauflage von 150 Exemplaren bestätigt, eine Veröffentlichung im Universitätsverlag der FAU (jeweils mit sechs Exemplaren für die Bibliothek) oder eine elektronische Fassung über die Universitätsbibliothek (§ 17 Abs. 4 RPromO). Für kumulative Dissertationen gelten dort Sonderregeln für Einzelbeiträge, die zur Publikation angenommen und im Druck oder in elektronischen Zeitschriften bereits erschienen sind.
  3. Frist beachten. Die Veröffentlichung muss an der FAU innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung erfolgen. Auf schriftlichen Antrag vor Fristablauf kann sie bei besonderen Umständen einmal um höchstens ein Jahr verlängert werden, die Fakultätspromotionsordnung kann weitere Verlängerungen zulassen; wer die Frist versäumt, verliert alle durch die Prüfung erworbenen Rechte (§ 17 Abs. 5 RPromO). An der Philosophischen Fakultät Göttingen müssen die Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen mündlichen Prüfung eingereicht sein (§ 24 PromO).
  4. Urkunde erhalten. Die Promotionsurkunde nennt an der FAU den Titel der Dissertation, den Tag der bestandenen mündlichen Prüfung und die Gesamtbewertung. Erst nach ihrer Aushändigung dürfen Sie den Doktorgrad führen (§ 19 Abs. 1 und 2 RPromO).

Ausnahmen gibt es nur unter Bedingungen. An der FAU kann die Urkunde mit Zustimmung des Promotionsorgans vor der Veröffentlichung widerruflich ausgehändigt werden, wenn Sie nachweisen, dass die Dissertation in einer wissenschaftlichen Reihe, in einem anerkannten Fachverlag oder im Bibliotheksverlag der FAU erscheint; die Pflicht zur fristgerechten Veröffentlichung bleibt bestehen (§ 19 Abs. 3 RPromO). Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU erhalten Sie nach Bestätigung der Noten zunächst eine vorläufige Bescheinigung über das bestandene Verfahren.

Wichtig bei befristeten Verträgen. Die Philosophische Fakultät Göttingen weist darauf hin, dass für die Befristung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz einzig der Tag des Vollzugs der Promotion maßgeblich ist, also der Zeitpunkt, ab dem Sie den Doktorgrad führen dürfen, nicht der Tag der Disputation. Wer an der Hochschule weiterarbeiten möchte, stimmt Veröffentlichung und Urkunde früh mit der Personalabteilung ab.

Häufige Fragen zur Disputation

Was bedeutet Disputation kurz?

Disputation bedeutet Verteidigung der Doktorarbeit: Sie stellen Ihre Ergebnisse vor und vertreten sie im wissenschaftlichen Gespräch mit der Prüfungskommission. Das Wort kommt vom lateinischen disputatio, Erörterung oder Streitgespräch.

Wie lange dauert die Disputation insgesamt?

So lange, wie Ihre Promotionsordnung es vorsieht. Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU sind es mindestens 45 und höchstens 90 Minuten, an der Philosophischen Fakultät Göttingen mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Wie sich die Zeit auf Vortrag und Gespräch verteilt, steht im Abschnitt Wie lange dauert eine Disputation?

Kann man bei der Disputation durchfallen?

Ja. An der FAU ist die mündliche Prüfung nur bestanden, wenn jeder ihrer Teile mindestens mit „rite“ oder „ausreichend“ bewertet ist (§ 13 Abs. 4 RPromO). Wer dort nicht besteht, kann sie einmal wiederholen, auf Antrag frühestens nach einem Monat und innerhalb eines Jahres; scheitert auch die Wiederholung, ist das Promotionsverfahren ohne Erfolg beendet (§ 15 Abs. 1 und 2 RPromO). Andere Ordnungen setzen andere Fristen; mehr dazu unter Bewertung und Nichtbestehen.

Wer darf bei der Disputation zuhören?

Das hängt von der Ordnung ab, und die Spanne ist groß: vom öffentlichen Vortrag bis zur Prüfung, bei der nur ausgewählte Doktorandinnen und Doktoranden zuhören dürfen. Am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der FAU ist der Vortrag öffentlich, das anschließende Gespräch hochschulöffentlich. An der Philosophischen Fakultät Göttingen ist die Disputation hochschulöffentlich; dazu zählen dort ausschließlich Mitglieder und Angehörige der Universität, Familie und Freunde sind also nicht zugelassen, wenn sie nicht selbst dazugehören (§ 18 Abs. 5 PromO). Beim Rigorosum dürfen dort nur Doktorandinnen und Doktoranden zuhören, die selbst in Kürze ein Rigorosum ablegen, und nur mit Ihrer Zustimmung; Beratung und Bekanntgabe des Ergebnisses sind ausgenommen (§ 19 Abs. 4 PromO).

An der FAU legt jede Fakultätsordnung fest, an welchem Teil der Prüfung Mitglieder der Fakultät zuhören dürfen; sie kann eine weitergehende Öffentlichkeit zulassen und auf Antrag auch Zuhörende per Videoübertragung, wenn alle Beteiligten einverstanden sind (§ 13 Abs. 2 RPromO). Sollen Familie oder Freunde kommen, fragen Sie vorher im Promotionsbüro.

Was tun, wenn die Technik ausfällt?

Ruhig bleiben und auf einen vorbereiteten Plan B wechseln. Unsere Empfehlung: Bringen Sie die Präsentation zusätzlich als PDF auf einem USB-Stick und auf einem zweiten Gerät mit, testen Sie Beamer, Adapter und Fernbedienung vorher im Prüfungsraum und drucken Sie Ihre wichtigsten Grafiken aus. Fällt alles aus, tragen Sie anhand der Ausdrucke vor; im Mittelpunkt steht Ihre wissenschaftliche Argumentation.

Bei einer Prüfung mit Videoschaltung gelten eigene Regeln. An der FAU darf höchstens ein Mitglied der Kommission per Bild und Ton zugeschaltet sein, nicht aber die oder der Vorsitzende und nicht Sie selbst (§ 14 Abs. 2 RPromO). Kommt die Verbindung nicht zustande oder bricht sie länger ab, ist die Prüfung zu wiederholen; ist ein wesentlicher Teil schon erbracht, kann sie fernmündlich ohne Videokonferenz zu Ende geführt werden (§ 14 Abs. 5 RPromO). Klären Sie vorher, wer im Störungsfall entscheidet und wie Sie erreichbar sind.

Welche Kleidung ist angemessen?

Angemessen ist, was Sie auch zu einem wichtigen Fachvortrag vor fremdem Publikum tragen würden: gepflegt und bequem genug für die ganze Prüfung. Unsere Empfehlung: Fragen Sie Promovierte aus Ihrem Institut, wie es dort gehalten wird, und wählen Sie Kleidung, über die Sie während der Prüfung nicht nachdenken müssen. Stellen Sie sich Wasser bereit.

Quellen und weiterführende Informationen

Amtliche Ordnungen und Seiten der Hochschulen sowie das Positionspapier des Wissenschaftsrats, gelesen am 13. Oktober 2026. Die Ordnungen gelten jeweils nur für ihre Hochschule und Fakultät.