Graduiertenkolleg: Gemeinsam forschen und promovieren
In einem Graduiertenkolleg promovieren Sie zu einem gemeinsamen Forschungsthema, tauschen sich mit anderen Promovierenden aus und nehmen an einem begleitenden Qualifizierungsprogramm teil. Bei DFG-geförderten Kollegs werden Promotionsstellen in der Regel über Arbeitsverträge finanziert, meist nach TV-L E13 mit 65 bis 100 Prozent einer Vollzeitstelle je nach Fach; daneben können Mitglieder mit anderer Finanzierung teilnehmen. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, entscheiden Forschungsthema, Betreuung, Vertragsbedingungen und das Programm im Alltag.
Doktorandenstellen ansehen (1.010)Zum Inhalt
Was ein Kolleg bietet
- Forschung in einer Gruppe: Sie bearbeiten eine eigene Frage innerhalb eines gemeinsamen Forschungsprogramms und tauschen sich regelmäßig mit anderen Promovierenden aus.
- Betreuung durch zwei: DFG-Kollegs sehen die Betreuung durch zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler oder ein Betreuungsgremium vor (Merkblatt 50.07, Stand 01/25).
- Finanzierung: Beispiel E13 Stufe 1 bei 65 Prozent: 3.093,59 € brutto, 2.056,08 € netto im Gehaltsrechner (TV-L ab 1. April 2026).
Was vor Ihrer Zusage zählt
- Bis zu 48 Monate Förderung sind in Kollegs möglich, über deren Einrichtungsantrag im Mai 2022 oder später entschieden wurde. Maßgeblich ist die Vertragsdauer in Ihrer Ausschreibung.
- Das Programm im Alltag: Fragen Sie nach Pflichtterminen, methodischer Unterstützung und der Zeit, die für Ihre eigene Forschung bleibt.
- Bewerbung beim Kolleg: Sie bewerben sich auf die Ausschreibung des Kollegs beziehungsweise der Hochschule; die DFG wählt keine einzelnen Promovierenden aus.
Doktorandenstellen ansehen (1.010)
Inhalt
Was ist ein Graduiertenkolleg?
Ein Graduiertenkolleg verbindet individuelle Promotionsprojekte durch ein gemeinsames Forschungsthema und ein strukturiertes Programm.
Jede und jeder schreibt eine eigene Dissertation. Die Themen gehören aber zu einem gemeinsamen Forschungsprogramm, das eine Gruppe von Professorinnen und Professoren entworfen hat, und alle Promovierenden nehmen an einem begleitenden Programm aus Kolloquien, Kursen und Gastvorträgen teil. Am Ende steht derselbe Doktorgrad wie bei jeder anderen Promotion: Ihn verleiht die Fakultät der promotionsberechtigten Hochschule nach ihrer Promotionsordnung, nicht das Kolleg.
Graduiertenkollegs der DFG. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft verwendet die Bezeichnung Graduiertenkolleg, abgekürzt GRK und auf Englisch Research Training Group, für ein eigenes Förderprogramm. Nach ihrem Jahresbericht 2025 wurde es „vor 35 Jahren eingeführt“, unter anderem, um die Promotionsbedingungen zu verbessern und das Promotionsalter zu senken (DFG-Jahresbericht 2025). Sie beschreibt Graduiertenkollegs als „Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen, die von der DFG für maximal neun Jahre gefördert werden“ (DFG-Programmseite). Nicht jedes gleich bezeichnete Angebot ist ein DFG-gefördertes Graduiertenkolleg. Verlässlich erkennen Sie die DFG-Förderung am Eintrag in der Projektdatenbank GEPRIS mit seiner GRK-Nummer. Die DFG-Regeln zu Laufzeit, Stellenumfang und Stipendien gelten nur für DFG-geförderte Kollegs.
So ist ein DFG-Kolleg aufgebaut (Merkblatt 50.07, Stand 01/25, Abschnitte I.2 bis I.4):
- Getragen wird es von einer kleinen Gruppe von etwa fünf bis zehn Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Die Sprecherin oder der Sprecher muss unbefristet berufene Professorin oder unbefristet berufener Professor sein.
- Finanziert werden über die gesamte Förderdauer von neun Jahren in der Regel bis zu 30 Promovierende aus Kollegmitteln. Das ist keine Gruppengröße zu einem Zeitpunkt, denn die Promovierenden kommen in mehreren Jahrgängen. Dazu kommen assoziierte Mitglieder, die anders finanziert sind.
- Ziel ist eine eigenständige Forschungsleistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums „von in der Regel drei bis maximal vier Jahren“. Das Begleitprogramm soll die Promotion nicht verlängern.
- Betreut wird durch zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler oder durch ein Betreuungsgremium.
- Ausgewählt wird über „ein transparentes und kompetitives Verfahren zur Auswahl der Doktorand*innen aus dem In- und Ausland“.
Was das für Sie heißt: Sie schließen sich einem Forschungsprogramm an, das es schon gibt. Ein eigenes Thema können Sie einbringen, wenn es in dieses Programm passt; Ihre Bewerbung muss genau das zeigen (siehe So zeigen Sie, dass Ihr Vorhaben passt). Wer ein Thema verfolgen möchte, das zu keinem Kolleg passt, findet den Rahmen eher in einer Individualpromotion. Wie sich die Wege unterscheiden, zeigt der nächste Abschnitt; alle Wege zur Promotion im Überblick stehen unter Promotion.
Graduiertenkolleg, Graduiertenschule oder Individualpromotion?
Ein Kolleg bietet einen thematischen Rahmen und eine feste Gruppe; eine Graduiertenschule kann breiter aufgestellt sein und auch Individualpromovierende unterstützen.
Alle drei sind Wege zu derselben Promotion. Sie unterscheiden sich darin, wie eng das Thema gebunden ist, wer betreut, wie viel Programm dazugehört und woher das Geld kommt. Der Oberbegriff für Kollegs, Schulen und ähnliche Programme lautet strukturierte Promotion. Das Statistische Bundesamt zählt Promotionsprogramme, Graduiertenschulen, Graduiertenkollegs und Promotionsstudiengänge dazu, wenn sie ein Qualifizierungsprogramm für alle Teilnehmenden, eine gemeinsame Verantwortung für die Betreuung und ein transparentes Aufnahmeverfahren mit Ausschreibung bieten. 2025 waren 48.099 von 216.240 Promovierenden in einem solchen Programm, 168.141 ohne (Destatis, Tabelle 21352-12). Gezählt sind alle strukturierten Formen zusammen, nicht allein Graduiertenkollegs.
| Merkmal | Graduiertenkolleg | Graduiertenschule | Individualpromotion |
|---|---|---|---|
| Thema | eigene Frage innerhalb des Forschungsprogramms des Kollegs | kein gemeinsames Forschungsthema nötig, oft viele Fächer einer Hochschule | mit der Betreuungsperson vereinbart |
| Gruppe | kleine, feste Gruppe, die sich nach der DFG „regelmäßig austauschen“ soll; Aufnahme oft in Jahrgängen | offen für viele Promovierende der Hochschule | Kontakte müssen Sie selbst suchen |
| Betreuung | zwei Betreuende oder ein Gremium | nach der Promotionsordnung; die Schule kann Standards vorgeben, etwa für Betreuungsvereinbarungen | meist eine Betreuungsperson, Regeln nach der Promotionsordnung |
| Programm | eigenes Qualifizierungsprogramm des Kollegs, mit Pflichtteilen | Kurse und Beratung für viele Fächer | kein festes Programm; Struktur organisieren Sie selbst |
| Finanzierung | Kollegstellen mit Arbeitsvertrag; daneben assoziierte Mitglieder mit eigener Finanzierung | je nach Hochschule; die TU Dresden etwa versteht ihre Graduiertenakademie als „zentrale Anlauf- und Servicestelle“ | Stelle am Lehrstuhl oder in einem Projekt, Stipendium oder Beruf |
| Dauer | befristet: höchstens neun Jahre DFG-Förderung | Einrichtung der Hochschule nach ihrer Satzung | keine eigene Programmlaufzeit; Dauer und Finanzierung richten sich nach Vorhaben, Vertrag oder Stipendium und Promotionsordnung |
| Zugang | öffentliche, wettbewerbliche Ausschreibung | nach den Regeln der Hochschule | Absprache mit der Betreuung und Annahme durch die Fakultät |
Quellen: DFG-Vordruck 1.309 (Stand 08/22), Merkblatt 50.07, Graduiertenakademie der TU Dresden.
Kolleg und Schule schließen sich nicht aus. Nach der DFG kann ein Kolleg in eine Graduiertenschule eingebunden sein und deren Angebote nutzen, muss aber einen eigenen Mehrwert zeigen; sein Qualifizierungskonzept darf „nicht ausschließlich oder zum überwiegenden Teil aus bereits bestehenden Kursen“ bestehen (Vordruck 1.309). Hochschulweite Einrichtungen heißen auch Graduate School, Graduiertenakademie oder Graduiertenzentrum; wer nach „Graduiertenschule“ sucht, findet deshalb meist die Einrichtung der eigenen Hochschule. Eine eigene Förderlinie „Graduiertenschulen“ gab es in der Exzellenzinitiative bis 2017, mit Auslauffinanzierung bis 2019 (DFG); die heutige Exzellenzstrategie fördert Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten (DFG).
Die Individualpromotion ist der klassische Weg: Thema und Betreuung vereinbaren Sie mit einer Professorin oder einem Professor, finanziert wird über eine Stelle, ein Stipendium oder den Beruf. Sie lässt mehr Freiheit beim Thema, verlangt aber mehr Eigenorganisation. Welcher Weg zu Ihnen passt, hilft der Abschnitt Woran erkennen Sie ein passendes Angebot? zu entscheiden.
Was bedeutet Promotionskolleg?
Der Name wird unterschiedlich verwendet. Er kann ein strukturiertes Programm zu einem Thema bezeichnen, ähnlich einem Graduiertenkolleg, ohne dass die DFG es fördert. In Nordrhein-Westfalen steht er dagegen für ein eigenes Modell: Das Promotionskolleg NRW ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein eigenständiger Weg, auf dem Promovierende der Hochschulen für angewandte Wissenschaften dort den Doktorgrad erwerben können. Wie dieses und vergleichbare Modelle anderer Länder rechtlich funktionieren, erklärt Promotionsrecht an Hochschulen. Was ein bestimmtes Promotionskolleg bietet, steht in seiner Ordnung oder Ausschreibung; der Name allein sagt das nicht.
Was verdienen Promovierende im Graduiertenkolleg?
Das Gehalt richtet sich nach Tarif, Stellenumfang und Erfahrungsstufe – nicht allein nach der Mitgliedschaft im Kolleg.
Ein Beispiel: Eine Stelle nach TV-L E13, Stufe 1, mit 65 Prozent einer Vollzeitstelle bringt 3.093,59 € brutto im Monat (Tabelle ab 1. April 2026). Netto bleiben nach unserem Gehaltsrechner 2.056,08 €, gerechnet mit Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlich versichert, in Nordrhein-Westfalen (Rechnerstand 29. September 2026). Mit Ihren eigenen Angaben rechnet der Rechner Ihr Netto nach; bei einer vollen Stelle in Stufe 1 sind es mit denselben Annahmen 2.928,23 €.
Woher der Stellenumfang kommt. In DFG-Kollegs ist die Stelle der Regelfall: Die DFG bewilligt Personalmittel „zur Finanzierung von 65 Prozent bis 100 Prozent einer Vollzeitstelle TV-L E13“. Den Umfang legen ihre Fachkollegien je Fach fest; maßgeblich ist die Wettbewerbssituation im Fach. Bevor die DFG ihre Fachkollegien 2009 damit beauftragte, waren überwiegend 50-Prozent-Stellen oder Stipendien üblich (DFG-FAQ). Die Werte je Fach stehen in Vordruck 55.02 und sind ausdrücklich eine „Leitlinie“: Auch ein höherer Umfang kann angemessen sein.
| Fächer (DFG-Fachkollegien) | üblicher Umfang | E13 Stufe 1, brutto | Netto |
|---|---|---|---|
| Alte Kulturen, Kunst-, Musik-, Theater- und Medienwissenschaften, Sprach- und Literaturwissenschaften, Theologie, Philosophie | in der Regel 65 % | 3.093,59 € | 2.056,08 € |
| Geschichtswissenschaften | bis zu 65 % | bis 3.093,59 € | im Rechner |
| Biologie, Medizin, Neurowissenschaften, Agrar- und Forstwissenschaften, Tiermedizin | in der Regel 65 % | 3.093,59 € | 2.056,08 € |
| Chemie | in der Regel 67 % | 3.188,78 € | im Rechner |
| Sozial- und Kulturanthropologie, Religionswissenschaft und verwandte Fächer | in der Regel 75 % | 3.569,53 € | im Rechner |
| Erziehungs-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften | in der Regel bis zu 75 % | bis 3.569,53 € | im Rechner |
| Psychologie, Sozialwissenschaften | bis zu 75 % | bis 3.569,53 € | im Rechner |
| Physik, Mathematik, Geowissenschaften | in der Regel bis zu 75 % | bis 3.569,53 € | im Rechner |
| Ingenieurwissenschaften, Informatik, Bauwesen und Architektur | bis zu 100 % | bis 4.759,37 € | 2.928,23 € bei 100 % |
Umfang: DFG-Vordruck 55.02, Stand 10/24. Brutto: TV-L E13 ab 1. April 2026, anteilig nach § 24 Abs. 2 TV-L (TdL, Allgemeine Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L)). Netto: unser Gehaltsrechner, Annahmen wie oben, Stand 29. September 2026.
Eine Leitlinie, keine Garantie. Maßgeblich ist, was in Ausschreibung und Vertrag steht. Eine Chemie-Stelle im GRK 2670 der Universität Halle war 2026 mit 65 Prozent und 36 Monaten ausgeschrieben (Ausschreibung), obwohl die Leitlinie für die Chemie in der Regel 67 Prozent nennt. Ein Stellenumfang unter 100 Prozent bedeutet weniger Gehalt, aber nicht weniger Arbeit an der Dissertation. Was das im Alltag heißt und wie Sie den Umfang vor der Zusage einschätzen, erklärt Stellenumfang der Promotionsstelle.
Mit der Zeit steigt das Gehalt. Nach einem Jahr folgt in der Regel Stufe 2 (3.318,96 € bei 65 Prozent), nach drei Jahren Stufe 3 (3.488,48 €). Ob Ihnen Berufserfahrung angerechnet wird, entscheidet der Arbeitgeber im Einzelfall (TV-L-Erfahrungsstufen). Im Land Hessen gilt statt des TV-L der TV-H mit eigener Tabelle (E13 im TV-H); die DFG verweist für die Eingruppierung auf das an der Einrichtung maßgebliche Tarifrecht (Verwendungsrichtlinien 2.22, Ziff. 4.1.3.3). Alle Stufen und Umfänge in einer Tabelle zeigt Gehalt als Doktorand.
Dazu kommt die Jahressonderzahlung. Wer nach TV-L angestellt ist und am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, erhält mit dem Novembergehalt eine Sonderzahlung; in E13 sind es 46,47 Prozent eines Monatsentgelts (§ 20 TV-L), bei 65 Prozent in Stufe 1 nach unserem Gehaltsrechner rund 1.438 € brutto. Die Einzelheiten erklärt E13: Jahressonderzahlung und VBL. Mit der Stelle sind Sie außerdem gesetzlich sozialversichert, zahlen also in Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Das ist der wichtigste Unterschied zum Stipendium, das neben dem Grundbetrag keine Beiträge zur Sozialversicherung abdeckt.
Stelle, Stipendium oder assoziierte Mitgliedschaft
Mitglied eines Kollegs zu sein heißt nicht automatisch, aus Kollegmitteln bezahlt zu werden. Drei Fälle sind zu unterscheiden:
- Kollegstelle: der Regelfall. Die Personalmittel dürfen nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge verwendet werden; Arbeitgeberin ist die Hochschule, nie die DFG (2.22, Ziff. 4.1.1 und Ziff. 4.1.2).
- Stipendium aus Kollegmitteln: nur ausnahmsweise und mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DFG. Dann beträgt ein Promotionsstipendium 1.650 Euro im Monat plus 103 Euro Sachkostenzuschuss, gegebenenfalls mit Kinderzulage (400 Euro für das erste Kind, 100 Euro mehr für jedes weitere, wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld besteht). Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis; die Zahlungen sind kein Arbeitsentgelt und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht, und Beiträge zur Sozialversicherung dürfen nicht aus Kollegmitteln übernommen werden (2.22, Ziff. 4.2.1 und 4.2.4, Fassung 01/26). Die Summe aus Promotionsstipendium und einer Aufstockung von dritter Seite darf 2.188 Euro nicht überschreiten; Einnahmen aus wissenschaftlicher Nebentätigkeit bleiben bis 6.000 Euro je Förderjahr anrechnungsfrei, gerechnet ab Beginn des individuellen Förderzeitraums (Ziff. 4.2.4.5). Die Begabtenförderungswerke zahlen nach eigenen Regeln; was ein Stipendium gegenüber einer Stelle bedeutet, vergleicht Stipendium oder Stelle.
- Assoziierte Mitgliedschaft: Wer über eine Projektstelle, ein Stipendium oder anders finanziert ist, kann als assoziiertes Mitglied aufgenommen werden und die Angebote und Mittel des Kollegs nutzen, etwa Reisemittel; für Aufnahme und Betreuung gelten dieselben Kriterien (DFG-FAQ). In der DFG-Jahreserhebung 2025 (Auswertungszeitraum September 2024 bis August 2025, 231 teilnehmende Kollegs einschließlich Auslauffinanzierung) wurden 65 Prozent der erfassten Promovierenden ganz oder teilweise aus Kollegmitteln finanziert (DFG-Statistik 2026).
Zwei Sonderformen. Ein Medizinpromotionsstipendium erhalten Medizinstudierende, die ihr Studium für die Forschung zur Promotion unterbrechen: 992 Euro im Monat plus 103 Euro Sachkostenzuschuss, in der Regel für sechs bis zwölf Monate. Ein Qualifizierungsstipendium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit Bachelor oder einem anderen Abschluss, der nicht zur Promotion berechtigt: 992 Euro im Monat ohne Sachkostenzuschuss, höchstens zwölf Monate, nicht angerechnet auf die spätere Promotionsförderung (2.22, Ziff. 4.2.2 bis 4.2.4). Es ersetzt keine Zulassung zur Promotion; dazu mehr unter Bewerbung.
Wie lange dauert die Förderung – und was passiert am Ende?
Die Förderlaufzeit des Kollegs, Ihre persönliche Finanzierung und Ihr Arbeitsvertrag sind drei verschiedene Zeiträume.
Das Kolleg selbst wird höchstens neun Jahre gefördert. Ihre persönliche Finanzierung aus Kollegmitteln ist kürzer und hängt davon ab, wann über die Einrichtung des Kollegs entschieden wurde. Ihr Arbeitsvertrag schließlich hat ein eigenes Ende, das im Vertrag steht. Wer die drei Zeiträume auseinanderhält, kann ein Angebot realistisch einschätzen:
| Baustein | Regel der DFG | Fundstelle |
|---|---|---|
| Förderdauer des Kollegs | höchstens neun Jahre; bei Bewilligung ab Mai 2022 fünf plus vier Jahre, vorher zweimal viereinhalb | 50.07, I.5 |
| Ihre Förderung in neueren Kollegs | bei Entscheidung über die Einrichtung im Mai 2022 oder später bis zu 48 Monate, abhängig vom Qualifizierungskonzept des Kollegs | DFG-FAQ; 2.22, Ziff. 4.1.3.1.1 |
| Ihre Förderung in älteren Kollegs | bei Entscheidung bis November 2021 in der Regel 36 Monate; aus verfügbaren Kollegmitteln bis zu 48 Monate | DFG-FAQ |
| Obergrenze | 48 Monate gelten in allen Kollegs als individuelle Höchstfinanzierungsdauer | DFG-FAQ |
| Ende der Förderung | mit Ablauf des Monats, in dem die letzte mündliche Prüfung und die Verkündung des Gesamtergebnisses stattfinden | 2.22, Ziff. 4.1.3.1.1 |
| Abschlussförderung | gewährt die DFG nicht; Betreuende oder Universität sind aufgerufen, eine Abschlussfinanzierung zu gewähren oder zu vermitteln | DFG-FAQ |
| Kolleg endet nach der ersten Periode | keine Neueinstellungen mehr; Auslauffinanzierung für laufende Promotionen bis zu 18 Monate (ältere Kollegs, bis zur Regelförderdauer von 36 Monaten) oder bis zu 12 Monate (neuere Kollegs, bis höchstens 48 Monate) | 2.22, Ziff. 14.1 |
| Kolleg endet nach der zweiten Periode | keine Auslauffinanzierung | 2.22, Ziff. 14.2 |
| Befristung | empfohlen ist die Qualifizierungsbefristung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG; die Vertragsdauer soll das Qualifizierungsziel angemessen berücksichtigen | 2.22, Ziff. 4.1.3.1.1 |
| Postdoc-Stellen im Kolleg | seit Beschluss vom 15.11.2024 bis auf Weiteres ausgesetzt | 50.07, I.3 |
Merkblatt 50.07 (Stand 01/25), Verwendungsrichtlinien 2.22 (Fassung 01/26), DFG-FAQ (aktualisiert am 11. Juni 2026). Für ältere Kollegs gelten die Regeln der Fassung, nach der sie bewilligt wurden; fragen Sie im Zweifel die Koordination des Kollegs.
Förderende ist nicht automatisch Vertragsende. Die DFG-Regel legt fest, bis wann Kollegmittel Ihre Stelle bezahlen dürfen. Wann Ihr Arbeitsvertrag endet, regelt der Vertrag selbst. Fragen Sie vor der Unterschrift, was gilt, wenn Sie vor dem Vertragsende disputieren, und ob eine Weiterbeschäftigung danach möglich ist. Wie Ihre Vertragszeiten vor der Promotion auf die sechs Jahre nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG angerechnet werden, erklärt WissZeitVG.
Kinder, Pflege, Krankheit. Nicht verbrauchte Personalmittel kann die Hochschule bei Mutterschutz, Elternzeit, krankheitsbedingten Ausfällen ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung und anderen Vertragsverlängerungen nach § 2 Abs. 5 WissZeitVG auf Antrag in einem späteren Jahr erneut bewilligt bekommen (2.22, Ziff. 3.1.1). Nach dem Ende des Kollegs sieht Ziff. 14.3.1 diese Möglichkeit ausdrücklich für Vertragsverlängerungen infolge von Mutterschutz und Elternzeit vor. Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf weniger Arbeitszeit, etwa wegen Kinderbetreuung, Pflege oder einer Behinderung, darf vom bewilligten Stellenumfang abgewichen werden (Ziff. 4.1.3.1.2).
Beispiel (fiktiv): Warum das Startjahr des Kollegs zählt. Ein Kolleg, über dessen Einrichtung 2019 entschieden wurde, läuft in zwei Perioden von je viereinhalb Jahren, insgesamt also neun Jahre. Hat es im Oktober 2019 begonnen, endet die zweite Periode im September 2028. Wer im Oktober 2026 auf eine Kollegstelle kommt, hat bis dahin zwei Jahre aus Kollegmitteln, nicht die 36 Monate, die solche Kollegs in der Regel vorsehen. Eine Auslauffinanzierung gibt es nach der zweiten Periode nicht. Ein solches Angebot ist nicht automatisch schlecht, wenn die Hochschule oder ein anderes Projekt den Rest übernimmt; das sollte dann aber schriftlich feststehen.
Was das für Ihre Entscheidung heißt: Fragen Sie vor der Zusage, seit wann das Kolleg läuft und in welcher Förderperiode es steht; das Startjahr zeigt die GEPRIS-Liste der DFG. Wer spät in die zweite Periode einsteigt, sollte schriftlich klären, wie der Abschluss finanziert wird, denn nach der zweiten Periode gibt es keine Auslauffinanzierung.
Wie sieht der Forschungsalltag im Kolleg aus?
Zur eigenen Forschung kommen gemeinsame Kolloquien, methodische Qualifizierung und Austausch über den Projektfortschritt.
Im Fördermodell steht die Dissertation im Mittelpunkt; wie viel Zeit tatsächlich für sie bleibt, hängt vom Pflichtprogramm, von Lehre und organisatorischen Aufgaben im konkreten Kolleg ab. Das Kolleg kommt hinzu: als Ort, an dem Sie Zwischenstände vorstellen, Methoden lernen und Rückmeldung bekommen. Nach den Vorgaben der DFG muss das Qualifizierungsprogramm auf das Forschungsprogramm bezogen sein und „deutlich“ über Doktorandenkolloquien hinausgehen; dazu gehört ein Programm für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler (DFG-Programmseite). Die Hochschule stellt die Grundausstattung, also Arbeitsplätze in Büro oder Labor und die nötige Ausstattung (Merkblatt 50.07, IV.1). Wie dicht das Programm ist, legt jedes Kolleg selbst fest.
Beispiel einer Kollegwoche (fiktiv, zur Veranschaulichung):
- Montag bis Mittwoch: eigene Forschung: Daten auswerten, Quellen lesen, an einem Kapitel schreiben.
- Donnerstagvormittag: Kolloquium des Kollegs. Eine Kollegin stellt ihr Methodenkapitel vor, Sie geben Rückmeldung.
- Donnerstagnachmittag: Gastvortrag einer Forscherin aus dem Ausland, danach Gespräch in kleiner Runde.
- Freitag: eigene Forschung; alle vier Wochen ein Treffen mit Ihren beiden Betreuenden zum Projektstand.
- Einige Male im Jahr: ein Methodenworkshop oder eine Klausurtagung über mehrere Tage.
Die Woche ist kein Durchschnitt: Je nach Kolleg und Phase gibt es mehr oder weniger gemeinsame Termine.
Forschungsfreiheit innerhalb des Themas. Die DFG verlangt, dass die Gestaltung des Arbeitsvertrags der „gewünschten Selbstständigkeit der Promovierenden“ nicht entgegensteht (2.22, Ziff. 4.1.3.1.1). Ihr Thema muss zum Programm passen; die Fragestellung im Detail, die Wege dorthin und die Ergebnisse sind Ihre Arbeit. Betreut werden Sie von zwei Personen oder einem Gremium. Die DFG empfiehlt, Aufgaben, Pflichten und Grundsätze der Betreuung in einer Betreuungsvereinbarung festzuhalten (Vordruck 1.90, DFG-FAQ); was darin stehen sollte, zeigt Betreuungsvereinbarung.
Was die Gruppe bringt. Der eigentliche Wert eines Kollegs liegt oft in dem, was Sie allein schwer bekämen: Menschen, die an verwandten Fragen arbeiten und Ihre Zwischenstände früh lesen, Methodenkurse genau für das Thema, Gäste, die Sie sonst nur von Tagungen kennen, und Mittel für Reisen und Workshops. Organisatorische Aufgaben können dazugehören, etwa die Mitplanung eines Workshops; sie bauen ein Netzwerk auf, sollten Ihre Forschung aber nicht verdrängen. Wie viele Termine Pflicht sind und ob Lehre erwartet wird, erfahren Sie am verlässlichsten von aktuellen Mitgliedern; fragen Sie im Auswahlgespräch, ob Sie mit einer oder einem von ihnen sprechen können.
Was ein Kolleg über das Gehalt hinaus bezahlen kann. Die Verwendungsrichtlinien der DFG erlauben aus Kollegmitteln unter anderem Reisen, Verbrauchsmaterial und Geräte bis 10.000 Euro, projektspezifische Sprachkurse, Kommunikations-, Präsentations- und Medientrainings sowie Kurse für Schlüsselqualifikationen (2.22, Ziff. 5.1, 5.2 und 5.6). Aus einer eigenen Pauschale für Chancengleichheit dürfen Maßnahmen bezahlt werden, die den Arbeitsplatz Wissenschaft familienfreundlicher machen, die Pflege eingeschlossen (Ziff. 5.4). Publikationsmittel decken auch Gebühren für Zeitschriftenbeiträge; die Veröffentlichung einer im Kolleg entstandenen Dissertation kann bezuschusst werden, wenn die Sprecherin oder der Sprecher mindestens zwei Jahre Teilnahme am Kolleg bestätigt, die Arbeit einen ungewöhnlichen, den Erkenntnisstand entscheidend erweiternden Forschungsbeitrag darstellt und mindestens mit „magna cum laude“ oder „sehr gut“ bewertet wurde (Ziff. 5.5). Ob und wie viel davon für Sie bereitsteht, entscheidet das Kolleg aus seinem Budget; fragen Sie danach, bevor Sie eine Reise oder einen Kurs selbst bezahlen.
Eine Pause für eine andere Qualifizierung. Einen Vertrag im Kolleg können Sie für andere Qualifizierungsmaßnahmen unterbrechen, etwa für ein Praktikum oder einen Forschungsaufenthalt. Das muss mit Ihren Betreuenden und der Sprecherin oder dem Sprecher abgestimmt sein und soll in der Regel nicht länger als sechs Monate dauern (2.22, Ziff. 4.1.3.1.1). Das GRK 2999 in Halle bot 2026 zum Beispiel ein freiwilliges Praktikum von einem bis drei Monaten im Begleitprogramm an.
Internationale und integrierte Graduiertenkollegs
Ein Internationales Graduiertenkolleg (IGK, auf Englisch IRTG) verbindet eine Gruppe an einer deutschen Hochschule mit einer Partnergruppe im Ausland. Auf beiden Seiten stehen etwa fünf bis zehn Hochschullehrende, betreut wird von zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern beider Standorte oder einem Gremium, und die Promovierenden forschen insgesamt sechs bis zwölf Monate am Partnerstandort. Die DFG finanziert nur die deutsche Seite; der Partner soll die Grundfinanzierung seiner Promovierenden sichern (Merkblatt 50.07, Teil III). Ein Integriertes Graduiertenkolleg ist dagegen ein Teilprojekt in einem Sonderforschungsbereich: Die Promovierenden sind im Forschungsverbund eingestellt, das integrierte Kolleg bietet ihnen das Begleitprogramm (50.07, I.4.4; DFG-FAQ).
Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Professorinnen und Professoren dieser Hochschulen können sich an Kollegs beteiligen und dort gemeinsam mit Universitäten kooperative Promotionen betreuen; die DFG fördert den Aufbau solcher Kooperationen (50.07, IV.3). Seit dem 1. Juni 2024 dürfen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die eigenständig oder nach Landesrecht im Zusammenwirken mit einer Promotionseinrichtung zur Promotion führen können, selbst Graduiertenkollegs beantragen (DFG, Informationen für Hochschulen für angewandte Wissenschaften, aktualisiert am 30. September 2026).
Wie bewerben Sie sich für ein Graduiertenkolleg?
Die Bewerbung richtet sich nach der Ausschreibung des Kollegs und muss zeigen, wie Ihr Vorhaben zum gemeinsamen Forschungsprogramm passt.
Bei der DFG selbst können Sie sich nicht bewerben: Die Stellen vergeben die Kollegs, „bitte bewerben Sie sich daher direkt bei den Leitungspersonen“ (DFG-FAQ). Manche Kollegs schreiben einen ganzen Jahrgang auf einmal aus, wie das GRK 2999 in Halle fünf Stellen zum 1. April 2027; andere besetzen einzelne Stellen, wie das GRK 2670 derselben Universität. Was verlangt wird, zeigt die Ausschreibung des GRK 2999 vom 1. Juli 2026:
- ein Exposé zum eigenen Vorhaben im Themenrahmen des Kollegs, höchstens fünf Seiten, mit Zeitplan und Gliederung
- ein Motivationsschreiben (Statement of purpose)
- Lebenslauf, Zeugnisse und die letzte Abschlussarbeit
- ein Empfehlungsschreiben
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
- bei einem ausländischen Abschluss eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, vorzulegen spätestens bei Vertragsschluss
Universität Halle-Wittenberg, GRK 2999, Ausschreibung vom 01.07.2026 (fünf Stellen zu 65 Prozent, bis zu vier Jahre). Andere Kollegs verlangen weniger oder anderes; maßgeblich ist immer die eigene Ausschreibung.
So zeigen Sie, dass Ihr Vorhaben passt
Ob Motivationsschreiben, Statement of purpose oder Projektskizze: Die Auswahlkommission will vor allem wissen, ob Ihr Vorhaben zum Forschungsprogramm passt und ob Sie es durchführen können. Ein Gerüst in fünf Schritten hilft, beides zu zeigen:
- Ihre Frage: Welche Forschungsfrage wollen Sie beantworten, und warum ist sie offen? Ein bis zwei Sätze, konkret statt allgemein.
- Der Anschluss an das Kolleg: Zu welchem Teil des Forschungsprogramms gehört Ihre Frage? Nennen Sie den Schwerpunkt oder das Teilprojekt aus der Ausschreibung und, wo es passt, Arbeiten der beteiligten Professorinnen und Professoren.
- Ihre Vorbereitung: Was haben Sie schon dazu gearbeitet: Abschlussarbeit, Methodenkenntnisse, Sprachen, Zugang zu Daten, Feld oder Archiv?
- Was Sie brauchen: Welche Methoden, Daten oder Betreuung bietet gerade dieses Kolleg, die Ihnen anderswo fehlen würden?
- Ihr Beitrag zur Gruppe: Was bringen Sie den anderen mit, etwa eine Methode, die Sicht eines Nachbarfachs oder Erfahrung mit einem Verfahren?
Beispiel (fiktiv) für den Kern eines Motivationsschreibens: „In meiner Masterarbeit habe ich Hitzeinseln in zwei Stadtvierteln mit Messdaten verglichen. Im Kolleg möchte ich untersuchen, wie begrünte Innenhöfe die Nachttemperatur in Wohnungen verändern; das schließt an den Schwerpunkt Stadtklima und Gesundheit an. Ich bringe Erfahrung mit mobilen Messnetzen mit und brauche für die gesundheitliche Seite die Betreuung aus der Umweltmedizin, die es in dieser Verbindung nur hier gibt.“
Ein Exposé in voller Länge brauchen Sie nur, wenn die Ausschreibung eines verlangt. Dann zeigt ein gutes Kolleg-Exposé drei Ebenen: Ihre eigene Forschungsfrage, ihren Beitrag zum Thema des Kollegs und den Nutzen, den das Programm für Ihr Vorhaben hat. Wer die Veröffentlichungen der beteiligten Professorinnen und Professoren und die bisherigen Dissertationsthemen liest, sieht, wo das eigene Projekt anschließt. Wie ein Exposé aufgebaut ist, erklärt Exposé für die Dissertation.
Auswahl und Gespräch. Die DFG verlangt ein transparentes und kompetitives Auswahlverfahren (50.07, I.4.3). Ob es ein Gespräch, einen kurzen Vortrag über Ihr Vorhaben oder beides gibt, steht in der Ausschreibung oder in der Einladung. Bereiten Sie in jedem Fall eine Darstellung Ihres Vorhabens in drei bis fünf Minuten vor und eigene Fragen an das Kolleg; der Angebotscheck unten hilft dabei.
Fragen, auf die Sie vorbereitet sein sollten. Unsere redaktionelle Empfehlung: Halten Sie auf die folgenden Fragen eine kurze, ehrliche Antwort bereit. Sie zielen auf das, was eine Auswahlkommission nach den Kriterien der DFG wissen muss, nämlich ob Ihr Vorhaben zum Programm passt und in der Förderzeit machbar ist:
- Welche Frage wollen Sie in drei bis vier Jahren beantwortet haben, und woran würden Sie merken, dass es gelungen ist?
- Was ist an Ihrem Vorhaben riskant, und was tun Sie, wenn der erste Ansatz nicht trägt?
- Mit welchen anderen Projekten des Kollegs würden Sie zusammenarbeiten?
- Was können Sie zum Programm beitragen, etwa ein Format im Kolloquium oder eine Methode?
- Wie sieht Ihr Zeitplan für das erste Jahr aus?
Empfehlungsschreiben früh anfragen. Wer ein Gutachten schreibt, braucht Zeit und Material. Bitten Sie Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer der Abschlussarbeit einige Wochen vor der Frist darum und schicken Sie die Ausschreibung, Ihren Lebenslauf und einen Entwurf Ihrer Projektskizze mit. So kann das Schreiben auf das Kolleg eingehen, statt allgemein zu bleiben.
Schon im Studium Kontakt finden. Kollegs dürfen begabte Studierende in jeder Studienphase einbinden (Merkblatt 50.07, I.3) und studentische Hilfskräfte beschäftigen, solange diese noch keinen Abschluss haben, der zur Promotion berechtigt; die DFG empfiehlt dafür höchstens zehn Wochenstunden (2.22, Ziff. 4.1.4). Wer als Hilfskraft oder mit der Abschlussarbeit an ein Kolleg anknüpft, kennt Thema, Menschen und Arbeitsweise schon vor der Bewerbung. Was eine solche Stelle bietet, erklärt Studentische Hilfskraft.
Sprache. Viele DFG-geförderte Kollegs bieten ihr Studienprogramm auf Englisch an, internationale Bewerbungen sind ausdrücklich willkommen (DFG-FAQ). Welche Sprachkenntnisse verlangt werden, steht in der Ausschreibung; das GRK 2999 etwa verlangte sehr gute Kenntnisse in beiden Sprachen.
Ohne fertigen Master oder mit Bachelor. Für die Zulassung zur Promotion gilt die Promotionsordnung Ihrer Fakultät (Voraussetzungen der Promotion). Ob Sie sich mit noch ausstehendem Zeugnis bewerben und es nachreichen können, steht in der Ausschreibung oder ist bei der Sprecherin oder dem Sprecher zu erfragen. Mit einem Bachelor ist eine Bewerbung möglich, wenn Ausschreibung und Promotionsordnung einen entsprechenden Zugang vorsehen. Einige DFG-Kollegs bieten dafür ein höchstens zwölfmonatiges Qualifizierungsstipendium an; das Kolleg muss dann ein spezielles Qualifizierungsangebot vorsehen, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht, und an der Universität müssen die rechtlichen Voraussetzungen bestehen (2.22, Ziff. 4.2.2.3; DFG-FAQ). Der Name des Stipendiums allein beantwortet die Zulassung also nicht; wie solche Wege geregelt sind, erklärt Fast-Track-Promotion.
Woran erkennen Sie ein passendes Angebot?
Ein gutes Angebot passt wissenschaftlich zu Ihnen und macht Betreuung, Finanzierung und Erwartungen verständlich.
Ein Kolleg bietet vieles, was Sie in einer Individualpromotion selbst organisieren müssten: eine Gruppe, die an verwandten Fragen arbeitet, Methodenkurse, Gäste und zwei Betreuende. Dafür bindet es Ihr Thema an das Programm und einen Teil Ihrer Zeit an gemeinsame Termine. Die Übersicht hilft beim Abwägen:
| Was Sie brauchen | Was Sie beim Kolleg prüfen | Wann eine Individualpromotion besser passen kann |
|---|---|---|
| eine finanzierte Stelle mit klarer Laufzeit | Stellenumfang, Erfahrungsstufe, Vertragsdauer, Förderperiode des Kollegs | wenn Sie schon eine Stelle am Lehrstuhl, in einem Projekt oder ein Stipendium haben |
| Austausch und Rückmeldung | Kolloquien, Größe des Jahrgangs, Rhythmus der Betreuungstreffen | wenn Sie bereits ein tragendes Netzwerk haben |
| Methoden lernen | Kursangebot, Workshops, Gäste, Labore | wenn Ihre Methode im Kolleg niemand vertritt |
| ein eigenes Thema | Passt es ins Forschungsprogramm? Wie viel Spielraum lässt die Ausschreibung? | wenn Ihr Thema außerhalb des Programms liegt |
| Zeit für die eigene Forschung | Pflichtprogramm, Lehre, organisatorische Aufgaben | wenn Sie neben Beruf oder Familie kaum feste Termine wahrnehmen können |
| internationale Erfahrung | Internationales Kolleg, Reisemittel, Gäste | wenn Ihr Auslandsplan an eine bestimmte Arbeitsgruppe gebunden ist |
Beispiel (fiktiv): zwei Angebote nebeneinander. Eine Absolventin der Soziologie hat zwei Zusagen. Angebot A ist eine Kollegstelle mit 65 Prozent für 36 Monate in einem Kolleg im vierten Förderjahr, mit Methodenprogramm, zwei Betreuenden und Reisemitteln. Angebot B ist eine Projektstelle am Lehrstuhl mit 75 Prozent für drei Jahre, ebenfalls nach TV-L E13 und in derselben Erfahrungsstufe, ohne Begleitprogramm, aber mit einem Thema, das sie seit der Masterarbeit verfolgt. Deshalb bringt B mehr Gehalt, A mehr Struktur und Rückmeldung. Entscheidend ist, ob das Kollegthema sie drei Jahre tragen wird, ob die Förderung des Kollegs ihre 36 Monate sicher abdeckt, also in die zweite Periode reicht, und ob nach dem Pflichtprogramm genügend Zeit für die eigene Forschung bleibt. Ist einer dieser Punkte nicht überzeugend, kann B das passendere Angebot sein.
Angebotscheck vor der Zusage
Diese Fragen klären Sie am besten, bevor Sie unterschreiben, mit der Sprecherin oder dem Sprecher, der Koordination und aktuellen Mitgliedern:
- Stelle oder assoziiert? Wird Ihre Stelle aus Kollegmitteln bezahlt, oder sind Sie assoziiertes Mitglied mit anderer Finanzierung?
- Umfang, Stufe, Laufzeit: Wie viel Prozent, welche Erfahrungsstufe, wie viele Monate? Was steht im Vertragsentwurf?
- Förderperiode: In welchem Jahr seiner Förderung steht das Kolleg, und was gilt, wenn es nach der ersten Periode endet?
- Nach dem Vertrag: Gibt es eine Abschlussfinanzierung über Universität oder Betreuende, falls die Dissertation länger braucht?
- Betreuungsvereinbarung: Wer betreut, wie oft gibt es Treffen, wie werden Konflikte gelöst?
- Pflichtprogramm: Wie viele Kurse, Kolloquien und Tagungen sind Pflicht? Wird Lehre erwartet, und in welchem Umfang?
- Forschungsfreiheit: Wie viel Spielraum hat Ihr Thema innerhalb des Programms?
- Daten, Labor, Methoden: Welche Arbeitsmittel stehen bereit, und wer trägt Kosten für Reisen, Daten oder Geräte?
- Auslandsphase: Ist ein Aufenthalt vorgesehen oder Pflicht, im Internationalen Kolleg sechs bis zwölf Monate, und wie wird er bezahlt?
- Mitglieder sprechen: Können Sie vor der Zusage mit aktuellen Promovierenden reden?
Unsere Einordnung: Ein Kolleg lohnt sich, wenn Ihr Thema wirklich ins Programm passt und Ihnen die Gruppe etwas gibt, das Sie allein nicht hätten: eine Methode, ein Labor, regelmäßige Rückmeldung von Menschen, die Ihr Feld kennen. Dann ist das Begleitprogramm kein Zeitverlust, sondern der Grund für die Bewerbung. Wir raten davon ab, das eigene Thema zu verbiegen, nur weil eine Kollegstelle finanziert ist: Drei bis vier Jahre an einer Frage, die nicht Ihre ist, sind eine lange Zeit. Und achten Sie auf die Restlaufzeit: Wer spät in die zweite Förderperiode einsteigt, sollte vorher klären, wie der Abschluss finanziert wird.
Wie die anderen Wege aussehen: Promotion: die Wege im Vergleich, berufsbegleitend promovieren und Promotionsstipendien.
Wie finden Sie Kollegs und Promotionsstellen?
Suchen Sie zuerst nach dem Forschungsthema und prüfen Sie anschließend, welche Kollegs tatsächlich passende Stellen ausschreiben.
Zwei Quellen ergänzen sich. Die DFG-Projektdatenbank GEPRIS listet alle laufenden Kollegs mit Thema, Hochschule und Förderbeginn; dort sehen Sie, wo es ein Kolleg zu Ihrem Thema gibt und in welcher Förderperiode es steht. Ein GEPRIS-Eintrag ist aber keine offene Stelle. Ob und wann ein Kolleg ausschreibt, erfahren Sie auf seiner eigenen Seite, im Stellenportal der Hochschule oder bei der Sprecherin oder dem Sprecher. In Anzeigen erkennen Sie Kollegstellen an „Graduiertenkolleg“, „GRK“ oder „Research Training Group“. Auf wissenschaftsstellen.de stehen sie zwischen den übrigen Promotionsstellen unter Doktorandenstellen (1.010).
So gehen Sie vor: Suchen Sie in GEPRIS zwei bis drei Kollegs, die thematisch passen, und notieren Sie das Startjahr. Beobachten Sie deren Seiten und die Stellenportale der Hochschulen; Jahrgangsausschreibungen haben feste Fristen. Ist gerade nichts ausgeschrieben, fragen Sie bei der Sprecherin oder dem Sprecher nach, wann die nächste Runde geplant ist und ob eine assoziierte Mitgliedschaft möglich wäre. Wie Sie Promotionsstellen insgesamt finden, auch außerhalb von Kollegs, erklärt Promotionsstelle finden.
Wie viele Graduiertenkollegs gibt es?
Zum Stichtag 1. Mai 2026 förderte die DFG 212 Graduiertenkollegs, darunter 28 internationale, mit rund 297 Millionen Euro im Jahr (DFG-Programmseite). Die laufende Liste der DFG zählte am 1. Oktober 2026 211 Kollegs (GEPRIS, eigene Zählung), verteilt so:
| Wissenschaftsbereich | Graduiertenkollegs | davon international |
|---|---|---|
| Lebenswissenschaften | 80 | 10 |
| Geistes- und Sozialwissenschaften | 54 | 4 |
| Naturwissenschaften | 46 | 10 |
| Ingenieurwissenschaften | 31 | 4 |
| Insgesamt | 211 | 28 |
Über das ganze Jahr 2025 gerechnet waren 237 Kollegs in der Förderung; 29 wurden neu bewilligt. Im zweistufigen Antragsverfahren lag die Erfolgsquote bei „circa 35 Prozent“, und Promovierende wurden mit zusammen 2.666 Personenjahren gefördert (DFG-Jahresbericht 2025). In der DFG-Jahreserhebung 2025 (231 teilnehmende Kollegs) waren 54 Prozent der erfassten Promovierenden Frauen; 27 Prozent wurden im Berichtsjahr aus dem Ausland gewonnen (DFG-Statistik 2026). Die Zahlen beschreiben das Programm; für Ihre Entscheidung zählt das einzelne Kolleg.
Welche vergleichbaren Programme gibt es in Österreich und der Schweiz?
Auch dort gibt es strukturierte Doktoratsprogramme; Förderung, Beschäftigung und Bewerbung richten sich nach dem jeweiligen Programm.
Österreich. Der Wissenschaftsfonds FWF fördert mit doc.funds Doktoratsprogramme, die an einer österreichischen Forschungsstätte mit Promotionsrecht schon mindestens zwei Jahre bestehen. Ein Konsortium aus mindestens fünf Forschenden beantragt Personalkosten für fünf bis zehn Doktorandinnen und Doktoranden, dazu Ausbildungskosten von bis zu 5.000 Euro je Stelle und Jahr; gefördert wird höchstens 48 Monate, pro Ausschreibung etwa fünf Projekte (FWF, doc.funds, abgerufen am 4. Oktober 2026; eine Einreichung war an diesem Tag nicht möglich, die nächste Vergabe ist für Ende November 2026 angekündigt). Antragsberechtigt sind die Forschungsstätten; Sie selbst bewerben sich auf die Stellen, die ein gefördertes Programm ausschreibt.
Schweiz. Der Schweizerische Nationalfonds hat sein Instrument Doc.CH eingestellt; der letzte Gesuchseingang war am 15. März 2024. Doktorierende unterstützt der SNF weiter über die Projektförderung: Sie werden in einem Forschungsprojekt angestellt, das erfahrene Forschende beantragt haben. Wer eine Dissertation beginnen möchte, wendet sich deshalb an die vorgesehene Betreuerin oder den vorgesehenen Betreuer (SNF, Doc.CH). Wie das Doktorat organisiert ist, regelt jede Hochschule selbst. An der ETH Zürich etwa werden Doktorierende außer in wenigen Ausnahmefällen als wissenschaftliche Mitarbeitende angestellt, bilden sich im Doktoratsstudium weiter und wirken in der Lehre ihres Departements mit (ETH Zürich, Doktorat).
Die DFG-Regeln zu Gehalt, Stellenumfang und Laufzeit gelten in Österreich und der Schweiz nicht. Wer in Deutschland promoviert und eine Zeit im Ausland forschen möchte, findet in einem Internationalen Graduiertenkolleg einen festen Rahmen dafür (siehe Internationale Kollegs). Wie die Befristungsregeln für Zeiten im Ausland wirken, erklärt WissZeitVG und Ausland.
Passende Stellen
1.013 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende aktuell ausgeschrieben
Häufige Fragen zum Graduiertenkolleg
Ist jedes Graduiertenkolleg von der DFG gefördert?
Nein. Nicht jedes gleich bezeichnete Angebot ist ein DFG-gefördertes Graduiertenkolleg. Verlässlich erkennen Sie die DFG-Förderung am Eintrag in der Projektdatenbank GEPRIS mit seiner GRK-Nummer. Die DFG-Regeln zu Laufzeit, Stellenumfang und Stipendien gelten nur für DFG-geförderte Kollegs.
Bekommt jedes Mitglied ein Gehalt aus dem Kolleg?
Nein. Kollegstellen werden in der Regel über Arbeitsverträge finanziert, meist nach TV-L E13 mit 65 bis 100 Prozent je nach Fach. Daneben gibt es assoziierte Mitglieder mit eigener Finanzierung: In der DFG-Jahreserhebung 2025 (231 teilnehmende Kollegs) wurden 65 Prozent der erfassten Promovierenden ganz oder teilweise aus Kollegmitteln finanziert.
Kann ich mich ohne fertigen Master bewerben?
Ob ein noch ausstehendes Zeugnis nachgereicht werden kann, steht in der Ausschreibung oder ist bei der Sprecherin oder dem Sprecher zu erfragen; für die Zulassung gilt die Promotionsordnung der Fakultät. Mit einem Bachelor ist eine Bewerbung möglich, wenn Ausschreibung und Promotionsordnung das vorsehen; einige Kollegs bieten dafür ein höchstens zwölfmonatiges Qualifizierungsstipendium an.
Ist Englisch Pflicht?
Nicht überall. Viele DFG-geförderte Kollegs bieten ihr Studienprogramm auf Englisch an. Welche Sprachkenntnisse verlangt werden, steht in der Ausschreibung; das GRK 2999 in Halle verlangte 2026 sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse.
Kann ich im Kolleg in Teilzeit promovieren?
Ein Stellenanteil von 65 oder 75 Prozent beschreibt nur den bezahlten Beschäftigungsumfang, nicht automatisch eine Promotion in Teilzeit. Ob ein Kolleg eine zeitlich gestreckte Promotion zulässt, klären Sie anhand von Ausschreibung, Promotionsordnung und Kollegregeln. Vom bewilligten Stellenumfang darf bei einem gesetzlichen Anspruch auf weniger Arbeitszeit abgewichen werden, sonst nur ausnahmsweise mit schriftlicher Zustimmung der DFG. Weniger Stellenumfang heißt weniger Gehalt.
Was geschieht, wenn mein Vertrag vor der Promotion endet?
Eine Abschlussförderung gewährt die DFG nicht. Gelingt der Abschluss nicht in der Förderzeit, sieht sie Betreuende und Universität in der Pflicht, eine Abschlussfinanzierung zu gewähren oder zu vermitteln. Klären Sie das vor der Zusage. Die DFG-Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte mündliche Prüfung und die Verkündung des Gesamtergebnisses erfolgen; daraus folgt nicht automatisch dasselbe Enddatum für Ihren Arbeitsvertrag.
Kann ich mit eigener Finanzierung teilnehmen?
Ja, als assoziiertes Mitglied, wenn das Kolleg Sie aufnimmt. Sie nutzen dann das Programm und Mittel des Kollegs, etwa Reisemittel; für Aufnahme und Betreuung gelten dieselben Kriterien wie für Promovierende auf Kollegstellen.
Graduiertenkolleg oder Graduiertenschule – was ist der Unterschied?
Ein Graduiertenkolleg ist eine kleine, befristete Gruppe mit gemeinsamem Forschungsthema und eigenen Stellen. Eine Graduiertenschule ist in der Sprache der DFG eine übergeordnete Einrichtung einer Hochschule mit Kursen, Beratung und Standards; ein Kolleg kann in sie eingebunden sein.
Quellen
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Programmseite Graduiertenkollegs (Zahlen zum Stichtag 1. Mai 2026, aktualisiert am 1. Oktober 2026) und FAQ (aktualisiert am 11. Juni 2026).
- Vordruck 50.07: Merkblatt Graduiertenkollegs und Internationale Graduiertenkollegs, Stand 01/25.
- Vordruck 2.22: Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs, Fassung 01/26, insbesondere Ziff. 3.1.1, 4.1, 4.2, 5.1–5.6 und 14.
- Vordruck 55.02: Hinweise zur Bezahlung von Promovierenden, Stand 10/24.
- Vordruck 1.309: Positionierung von Graduiertenkollegs im Umfeld anderer Promotionsprogramme, Stand 08/22.
- Informationen zum Programm Graduiertenkollegs für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (aktualisiert am 30. September 2026).
- Jahresbericht 2025 und Statistischer Bericht Forschende in Graduiertenkollegs 2026.
- GEPRIS: laufende Graduiertenkollegs, eigene Zählung am 1. Oktober 2026.
- Exzellenzinitiative: Graduiertenschulen (2005–2017/2019); Exzellenzstrategie.
Weitere
- Statistisches Bundesamt: Statistik der Promovierenden 2025, Tabelle 21352-12.
- Tarif: TdL, Allgemeine Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L), gültig ab 1. April 2026; § 2 WissZeitVG.
- Universität Halle-Wittenberg: Ausschreibungen 4-6032/26-D (GRK 2999) und 5-9762/26-D (GRK 2670); TU Dresden: Graduiertenakademie.
- Österreich und Schweiz: FWF, doc.funds; SNF, Doc.CH; ETH Zürich, Doktorat.
DFG-, Destatis-, Halle- und Dresden-Quellen abgerufen am 1. Oktober 2026, DFG-Seiten zu FAQ, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Formularstand sowie FWF, SNF und ETH erneut am 4. Oktober 2026.