Lehrstuhl: Was er ist, wer dort arbeitet, was man verdient
Ein Lehrstuhl ist eine Professur mit eigenem Team und eigenem Budget – und im Hochschulalltag zugleich der Name für dieses Team. In den geprüften Hochschulgesetzen kommt das Wort nicht vor: Das Hochschulrahmengesetz und das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz kennen nur Professuren. Für Ihre Stelle heißt das: Ob Sie „am Lehrstuhl“ oder „an der Professur“ arbeiten, sagt über Vertrag und Gehalt nichts aus. Entscheidend sind drei Fragen: Wer bezahlt die Stelle, wie lange läuft sie, und wie viel Lehre steckt darin? Genau die klären wir hier – von der Bewerbung bis zum Weg zum eigenen Lehrstuhl.
Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (1.290)Zum Inhalt
Kurz gesagt
- Lehrstuhl = Professur mit eigenem Team und Budget; in HRG und BayHIG steht das Wort nicht.
- Mitarbeitende sind die größte Gruppe: bundesweit 217.514 WiMi gegenüber 52.078 Professorinnen und Professoren (Destatis 2024).
- Lehrstühle sind meist mit W 3 besetzt; Team und Geld werden bei der Berufung verhandelt – in Bayern grundsätzlich befristet gewährt.
Für Ihre Bewerbung wichtig
- Stellen an Lehrstühlen: passende Angebote für Promovierende und Postdocs.
- Lehrstuhlstelle oder Projektstelle? Fünf Fragen fürs Gespräch.
- Was verdient man am Lehrstuhl? Entgeltgruppe und Umfang zählen – mit Rechner.
- Richtig anschreiben: an die Person, nicht „Sehr geehrter Lehrstuhl“.
- Selbst Lehrstuhlinhaber werden: Berufung, Ausstattung, Vertretung.
Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (1.290)
Inhalt
Was ist ein Lehrstuhl?
Ein Lehrstuhl ist eine Professur, meist an einer Universität, zu der ein eigenes Team und eigenes Geld gehören – und im Hochschulalltag ist „der Lehrstuhl“ zugleich dieses Team: die Professorin oder der Professor, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Sekretariat und die Hilfskräfte.
Wer sagt „ich arbeite am Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre“, meint also eine Arbeitseinheit, kein Möbelstück und keinen Titel. An der Spitze steht die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber. Sie oder er verantwortet Forschung und Lehre in einem Fachgebiet, betreut Promotionen, entscheidet über die Arbeit im Team und verfügt über die Mittel, die der Professur zugeordnet sind, etwa Stellen für Mitarbeitende, Sachmittel, Räume, oft auch ein Labor.
In den beiden geprüften Gesetzen kommt das Wort nicht vor: Das Hochschulrahmengesetz des Bundes und das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz verwenden es an keiner Stelle; beide sprechen von Professuren und von Professorinnen und Professoren. „Lehrstuhl“ ist eine Bezeichnung, die Universitäten für ihre eigene Gliederung wählen – manche durchgehend, manche gar nicht. Dieselbe Einheit heißt an der einen Universität „Lehrstuhl für Organische Chemie“, an der nächsten „Professur für Organische Chemie“ oder „Arbeitsgruppe Müller“.
Unsere Einordnung: Für Sie als Bewerberin oder Bewerber ist das eine gute Nachricht. Ob eine Stelle „am Lehrstuhl“ oder „an der Professur“ ausgeschrieben ist, sagt nichts über Gehalt, Vertragsdauer oder Ansehen. Lesen Sie die Anzeige auf drei Dinge hin: Wer bezahlt die Stelle, wie lange läuft sie, und wie viel Lehre gehört dazu. Die Antworten stehen in den folgenden Abschnitten.
Lehrstuhl auf Englisch und andere Bezeichnungen
Im Englischen heißt der Lehrstuhl „chair“; wer ihn innehat, „holds a chair“. Ähnlich verwendet werden im Deutschen „Professur“, „Fachgebiet“ oder „Arbeitsgruppe“ – mit Unterschieden im Detail, die der nächste Abschnitt erklärt. „Einen Lehrstuhl innehaben“ heißt: auf eine solche Professur berufen sein und sie leiten.
Lehrstuhl, Professur, Arbeitsgruppe, Institut: der Unterschied
Jede Lehrstuhlinhaberin und jeder Lehrstuhlinhaber ist Professorin oder Professor, aber nicht jede Professur ist ein Lehrstuhl: Den Lehrstuhl macht die eigene Ausstattung aus, also Mitarbeiterstellen und Mittel, die der Professur zugeordnet sind.
Wie die Einheiten in der Praxis zueinander stehen, zeigt die Tabelle. Sie beschreibt den üblichen Gebrauch an Universitäten; die genaue Ordnung steht in der Grundordnung und den Fakultätsordnungen der jeweiligen Hochschule.
| Einheit | Wer leitet? | Eigenes Personal? | Wo üblich? |
|---|---|---|---|
| Lehrstuhl | eine Professorin oder ein Professor, meist W3 | ja: Mitarbeiterstellen, Sekretariat, Sachmittel | Universitäten |
| Professur ohne Lehrstuhl | eine Professorin oder ein Professor, W2 oder W3 | wenige oder keine eigenen Stellen, oft einem Lehrstuhl oder Institut zugeordnet | Universitäten, Hochschulen |
| Arbeitsgruppe | eine Professorin, ein Professor oder eine Nachwuchsgruppenleitung | ja, häufig aus Drittmitteln | Natur- und Lebenswissenschaften, Forschungsinstitute |
| Fachgebiet | eine Professorin oder ein Professor | ja, wie ein Lehrstuhl | manche Technische Universitäten, als Name für die Lehrstuhl-Ebene |
| Institut | ein Vorstand oder eine geschäftsführende Leitung | bündelt mehrere Lehrstühle oder Professuren | Universitäten, als Ebene zwischen Professur und Fakultät |
Für Ihre Bewerbung zählt deshalb nicht das Wort, sondern was hinter der Einheit steht. Eine „Arbeitsgruppe“ in der Biologie kann größer sein als ein „Lehrstuhl“ in der Philosophie; ein „Fachgebiet“ an einer Technischen Universität ist oft genau das, was andernorts Lehrstuhl heißt.
Professor ohne Lehrstuhl: was das heißt
Ein Professor ohne Lehrstuhl ist ebenso Professorin oder Professor mit eigener Forschung und Lehre, leitet aber keine eigene größere Einheit mit Mitarbeiterstellen. Nach unserer Beobachtung betrifft das häufig W2-Professuren, Juniorprofessuren und Professuren, die einem Lehrstuhl oder Institut zugeordnet sind. Wer bei einer solchen Professur promoviert, ist dann unter Umständen über das Institut oder ein Drittmittelprojekt angestellt. Das ist kein Nachteil; prüfen Sie dann nur umso genauer, wer Ihren Vertrag unterschreibt und aus welchem Topf die Stelle bezahlt wird.
Ordinarius und Extraordinarius
Die alten Bezeichnungen leben in Bayern im Gesetz weiter. Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W 3 an Universitäten und Kunsthochschulen dürfen den Titel „Ordinaria“ oder „Ordinarius“ führen, Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppe W 2 an Universitäten den Titel „Extraordinaria“ oder „Extraordinarius“ (Art. 62 Abs. 3 BayHIG). Mit „Lehrstuhl“ verknüpft das Gesetz diese Titel nicht; im Sprachgebrauch ist der Ordinarius aber bis heute der typische Lehrstuhlinhaber. Wie W2 und W3 sich in Aufgaben und Gehalt unterscheiden, erklärt der Artikel zu den Professuren W1, W2 und W3.
Lehrstuhl, Institut, Fakultät, Department
Von unten nach oben gelesen: Mehrere Lehrstühle und Professuren eines Fachs bilden häufig ein Institut oder Seminar, mehrere Institute eine Fakultät oder einen Fachbereich. Manche Universitäten haben die Institutsebene durch Departments ersetzt, in denen die Lehrstühle ohne Zwischenebene zusammenarbeiten. Ausschreibungen nennen meist alle Ebenen („Lehrstuhl für …, Institut für …, Fakultät für …“); Ihre direkte Vorgesetzte oder Ihr direkter Vorgesetzter ist in aller Regel die Person an der Spitze des Lehrstuhls.
Gibt es Lehrstühle an Hochschulen für angewandte Wissenschaften?
Unsere Beobachtung: Hochschulen für angewandte Wissenschaften organisieren sich meist in Fachbereichen und Professuren; das Wort Lehrstuhl ist dort selten. Was eine Professur an einer Hochschule ausmacht, beschreibt der Artikel Professor an einer Hochschule.
Wer arbeitet an einem Lehrstuhl?
An einem Lehrstuhl arbeiten neben der Professorin oder dem Professor wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sekretariat, Technik und Hilfskräfte – und an den Hochschulen insgesamt sind die Mitarbeitenden die mit Abstand größte Personalgruppe.
Die amtliche Statistik zeigt das Verhältnis für alle Hochschulen zusammen: 2024 waren in Deutschland 217.514 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptberuflich beschäftigt, gegenüber 52.078 Professorinnen und Professoren. Die Mitarbeitenden machen damit 76,5 Prozent des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals aus, die Professorinnen und Professoren 18,3 Prozent (Statistisches Bundesamt, Personal an Hochschulen nach Personalgruppen, Stand 2. Oktober 2025). Lehrstühle zählt die Statistik nicht – sie kennt nur Personalgruppen. Wie groß ein einzelner Lehrstuhl ist, hängt deshalb vom Fach, von der Universität und davon ab, wie viele Drittmittel eingeworben werden.
Die Rollen im Team
| Rolle | Was sie am Lehrstuhl tut | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Lehrstuhlinhaberin oder Lehrstuhlinhaber | leitet, forscht, lehrt, betreut Promotionen, wirbt Drittmittel ein, wählt das Team fachlich aus | Professur W1, W2, W3 |
| Wissenschaftliche Mitarbeitende vor der Promotion | arbeiten in Projekten und in der Lehre mit, oft verbunden mit der eigenen Promotion | Doktorand, Wissenschaftlicher Mitarbeiter |
| Postdocs | forschen nach der Promotion weiter, teils mit eigenen Projekten | Postdoc |
| Akademische Rätinnen und Räte | übernehmen Lehre und Organisation; zum Status siehe den verlinkten Artikel | Akademischer Rat |
| Sekretariat, Technik, Labor | Verwaltung, Termine, Haushalt, Geräte und Laborbetrieb | Berufe an der Universität |
| Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte | Tutorien, Recherche, Literatur, Datenerhebung, wenige Stunden in der Woche | Studentische Hilfskraft |
Beispiel: ein Lehrstuhl in den Wirtschaftswissenschaften. Eine W3-Professorin leitet den Lehrstuhl. Aus dem Haushalt der Universität sind ihm drei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende, eine halbe Sekretariatsstelle und Mittel für Hilfskräfte zugeordnet. Über ein Drittmittelprojekt kommen zwei Promotionsstellen für drei Jahre hinzu. Fünf wissenschaftliche Mitarbeitende, davon zwei projektfinanziert: Wenn das Projekt endet, bleiben die drei Haushaltsstellen.
Das Beispiel ist frei gebildet und zeigt die typische Mischung; reale Lehrstühle können deutlich kleiner oder größer sein.
Unsere Einordnung: Der Lehrstuhl ist ein Arbeitgeber im Kleinen, und die Person an der Spitze ist für Sie zugleich Vorgesetzte, Betreuerin und Gutachterin Ihrer Arbeit. Diese Doppelrolle ist der Kern des Lehrstuhlsystems – mit Vorteilen, wenn die Betreuung gut ist, und mit Abhängigkeit, wenn sie es nicht ist. Fragen Sie deshalb im Gespräch auch die Mitarbeitenden, wie der Lehrstuhl geführt wird, und lesen Sie unseren Artikel zum Doktorvater.
Stellen am Lehrstuhl: Finanzierung, Laufzeit, Bewerbung
Eine Stelle am Lehrstuhl wird entweder aus dem Haushalt der Universität bezahlt oder aus Drittmitteln für ein bestimmtes Projekt – und davon hängen ab, wie lange sie läuft, wie viel Lehre dazugehört und wie viel Zeit Ihnen für die eigene Promotion bleibt.
Haushaltsstelle oder Drittmittelstelle
Haushaltsstellen, oft „Lehrstuhlstellen“ genannt, gehören zur Ausstattung des Lehrstuhls. Nach unserer Beobachtung übernimmt, wer sie besetzt, meist einen größeren Teil der Lehre, betreut Prüfungen und Abschlussarbeiten und erledigt Aufgaben für den Lehrstuhl, von der Studienberatung bis zur Organisation von Tagungen. Drittmittelstellen werden aus Mitteln bezahlt, die der Lehrstuhl für ein Projekt eingeworben hat, etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, beim Bund, bei der EU oder bei Stiftungen. Wer sie besetzt, arbeitet nach unserer Beobachtung überwiegend im Projekt, mit weniger Lehre.
Beide Arten stehen in derselben Stellenanzeige oft nebeneinander. Den Unterschied erkennen Sie an Formulierungen wie „im Rahmen des DFG-Projekts …“, „aus Mitteln des …“ oder „für die Dauer des Projekts“ – oder daran, dass die Anzeige Lehrverpflichtungen ausdrücklich nennt.
Wie lange Stellen am Lehrstuhl laufen
Verträge wissenschaftlicher Mitarbeitender können nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz insbesondere auf zwei Wegen befristet werden. Zur eigenen Qualifizierung darf vor der Promotion bis zu sechs Jahre befristet werden, nach der Promotion noch einmal bis zu sechs Jahre, in der Medizin bis zu neun; für jedes Kind unter 18 Jahren, das Sie betreuen, verlängert sich der Rahmen um zwei Jahre (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG). Drittmittelstellen dürfen außerdem befristet werden, wenn die Stelle überwiegend aus Mitteln Dritter für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bezahlt wird; die Vertragsdauer soll dann dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen (§ 2 Abs. 2 WissZeitVG).
Im Arbeitsvertrag muss stehen, ob die Befristung auf diesem Gesetz beruht; fehlt die Angabe, kann sie nicht darauf gestützt werden (§ 2 Abs. 4 WissZeitVG). Lesen Sie diese Zeile in Ihrem Vertrag. Einzelheiten und die Regeln der Länder finden Sie in unserem Artikel zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
So lesen Sie eine Anzeige vom Lehrstuhl
Anzeigen von Lehrstühlen sind kurz und folgen fast immer demselben Muster. Mit einem geübten Blick finden Sie die Punkte, auf die es ankommt, in wenigen Minuten:
- Kopfzeile: Lehrstuhl, Institut und Fakultät zeigen, in welchem Fach und bei wem Sie arbeiten würden. Suchen Sie die Seite des Lehrstuhls auf und lesen Sie, woran dort gerade geforscht wird.
- Entgelt und Umfang: „E 13 TV-L, 65 %“ oder „bis zu 100 %“ – bei einer Spanne planen Sie mit dem Höchstwert und fragen im Gespräch, wovon er abhängt.
- Laufzeit und Grundlage: Formulierungen wie „für die Dauer des Projekts“ oder „zur Qualifizierung“ geben einen Hinweis, ob es eine Projekt- oder eine Lehrstuhlstelle ist; sicher klärt es erst die Nachfrage.
- Aufgaben: Steht dort „Mitwirkung in der Lehre“ mit Stundenzahl, gehört Lehre fest dazu; steht dort „Gelegenheit zur Promotion“, fragen Sie nach, wie viel bezahlte Arbeitszeit dafür vorgesehen ist.
- Ansprechperson: Fast immer die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber. Eine kurze, gezielte Frage vor der Bewerbung ist üblich und hinterlässt einen guten Eindruck.
Lehrstuhlstelle oder Projektstelle? Fünf Fragen fürs Gespräch
Ob eine Stelle zu Ihnen passt, klären Sie am besten im Vorstellungsgespräch. Diese fünf Fragen haben sich bewährt:
- Woraus wird die Stelle bezahlt? Haushalt oder Projekt – und wenn Projekt: Wie lange ist es bewilligt, und gibt es einen Plan für die Zeit danach?
- Wie viel Lehre gehört dazu? Fragen Sie nach Semesterwochenstunden, Prüfungen und Abschlussarbeiten, nicht nach „etwas Lehre“.
- Ist die Promotion Teil der Aufgabe? Wird das Thema im Projekt bearbeitet, oder schreiben Sie die Dissertation neben der Arbeit?
- Welcher Stellenumfang, welche Laufzeit? Steht im Vertrag eine halbe oder eine volle Stelle, und reicht die Laufzeit für eine Promotion in Ihrem Fach?
- Wie geht es nach dem Vertrag weiter? Verlängerung, Anschlussprojekt, Wechsel auf eine Haushaltsstelle – was ist üblich, was ist realistisch?
Unsere Einordnung: Eine Pauschalregel „Projektstelle schlägt Lehrstuhlstelle“ gibt es nicht. Eine klare Linie aber schon: Wer promovieren will, braucht eine Stelle, in der die Promotion Teil der Aufgabe ist. Eine Lehrstuhlstelle mit viel Lehre und ohne verabredete Zeit für die Dissertation ist dafür die schlechtere Wahl, auch wenn sie länger läuft. Wer schon promoviert ist und Lehrerfahrung für eine Professur sammeln will, ist dagegen auf einer Lehrstuhlstelle oft besser aufgehoben als in einem reinen Projekt. Achten Sie in beiden Fällen auf den Stellenumfang: Eine halbe Stelle mit voller Arbeitserwartung ist kein guter Tausch, und bei einer Spanne in der Anzeige zählt für Ihre Planung der Höchstwert. Mehr dazu im Artikel zum Stellenumfang einer Promotionsstelle.
Bewerbung am Lehrstuhl: wer liest mit, wie Sie anschreiben
Ihre Bewerbung liest fast immer die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber selbst, oft gemeinsam mit Mitarbeitenden aus dem Team; die Personalabteilung prüft erst später die formalen Voraussetzungen. Schreiben Sie deshalb an die Person, nicht an die Einheit: „Sehr geehrte Frau Professorin Müller“ statt „Sehr geehrter Lehrstuhl“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“. Den Namen finden Sie in der Anzeige oder auf der Seite des Lehrstuhls.
Initiativbewerbungen sind am Lehrstuhl üblicher als anderswo an der Universität, gerade für Promotionsstellen. Sie wirken, wenn sie zeigen, dass Sie die Forschung des Lehrstuhls kennen: Nennen Sie ein bis zwei Arbeiten oder Projekte, an die Ihr Vorhaben anschließt, und fragen Sie konkret nach einer offenen oder geplanten Stelle.
Tipp: Diese Empfehlungen sind Erfahrungswerte unserer Redaktion, keine Regeln. Wie eine Bewerbung im Einzelnen aufgebaut sein sollte, steht in der Ausschreibung – halten Sie sich an deren Vorgaben, wenn sie etwas anderes verlangen.
Passende Stellen
1.290 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende aktuell ausgeschrieben
Was verdient man am Lehrstuhl?
Am Lehrstuhl verdienen Sie, was Ihr Vertrag festlegt: Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Stellenumfang – für wissenschaftliche Mitarbeitende mit Master ist E 13 die Regel-Entgeltgruppe, Lehrstuhlinhaberinnen und -inhaber sind meist nach W 3 besoldet; das Wort „Lehrstuhl“ selbst ändert am Gehalt nichts.
Was E 13 im Monat bedeutet, brutto und netto, zeigt unser Artikel zu E 13 TV-L; den Betrag für Ihren Vertrag rechnen Sie im Gehaltsrechner aus. An Universitäten in Hessen gilt ein eigener Tarifvertrag, an manchen Forschungseinrichtungen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; die Unterschiede erklärt der Vergleich TVöD und TV-L.
Für Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhaber liegt das W 3-Grundgehalt je nach Land zwischen 7.247 Euro in Bremen und 8.668 Euro in Baden-Württemberg brutto im Monat. Dazu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge. Die Tabellen aller Länder und den Weg zu den Leistungsbezügen finden Sie im Artikel Gehalt von Professoren.
Unsere Einordnung: Wer wissen will, „wie viel man am Lehrstuhl verdient“, sollte die Frage auf den Vertrag richten, nicht auf das Etikett. Zwei Doktorandinnen am selben Lehrstuhl können sehr verschieden verdienen, wenn die eine eine volle Stelle hat und die andere eine halbe. Dieselbe Entgeltgruppe bei unterschiedlichem Umfang macht oft mehr aus als die Einheit. Fragen Sie deshalb vor der Unterschrift nach Entgeltgruppe, Stufe und Stellenumfang und rechnen Sie den Betrag im Rechner nach.
Wie wird man Lehrstuhlinhaber?
Lehrstuhlinhaberin oder Lehrstuhlinhaber wird man durch eine Berufung auf eine Professur, zu der die Ausstattung gehört – und die Ausstattung, also Stellen und Geld, wird in der Berufungsverhandlung ausgehandelt.
Ausschreibung, Kommission, Liste, Ruf
Vereinfacht gesagt führt der Weg über ein Berufungsverfahren: Die Universität schreibt die Professur aus, eine Kommission wählt aus, hört die Bewerberinnen und Bewerber an und stellt eine Liste auf, die Hochschulleitung erteilt den Ruf. In Bayern stellt der Berufungsausschuss unter Einholung auswärtiger und vergleichender Gutachten einen Vorschlag auf, der drei Namen enthalten soll; über die Berufung entscheidet die Präsidentin oder der Präsident ohne Bindung an die Reihung (Art. 66 Abs. 5 und 6 BayHIG). Den Ablauf in allen Ländern beschreiben die Artikel Berufungsverfahren und Wie werde ich Professor?.
Ausstattung verhandeln
Was einen Lehrstuhl vom bloßen Professorentitel unterscheidet, entsteht in der Berufungsverhandlung: Zahl der Mitarbeiterstellen, Sekretariat, Sachmittel, Räume, Geräte, Anschubmittel. Wer einen Ruf erhält, verhandelt diese Punkte in der Regel mit der Hochschulleitung, bevor er annimmt. In Bayern gilt dabei ausdrücklich: „Die Ausstattung einer Professur wird grundsätzlich befristet gewährt“ (Art. 66 Abs. 11 BayHIG). Wie lange eine Zusage gilt und wann sie überprüft wird, steht in der konkreten Ausstattungszusage.
Unsere Einordnung: Ein Lehrstuhl ist auch für seine Inhaberin oder seinen Inhaber kein Besitz. Verhandeln Sie deshalb nicht nur die Zahl der Stellen, sondern lassen Sie sich Laufzeit und Bedingungen der Zusage schriftlich geben. Wie Ausstattungspakete in den Fächern aussehen, zeigt der Artikel zur Berufungsverhandlung.
Lehrstuhlvertretung
Ist ein Lehrstuhl frei, weil die Inhaberin gewechselt hat oder der Inhaber im Ruhestand ist, kann die Universität ihn bis zur Neubesetzung vertreten lassen. In Bayern kann die Hochschulleitung auf Vorschlag des Fakultätsrats befristet bis zur beabsichtigten Besetzung geeignete Personen als Professorinnen oder Professoren beschäftigen (Art. 66 Abs. 10 BayHIG). Für Habilitierte und erfahrene Postdocs kann eine solche Vertretung ein Weg sein, Erfahrung auf einer Professur zu sammeln. Ob sich das lohnt, was sie verdienen und was sie im Vertrag prüfen sollten, steht im Artikel Vertretungsprofessur.
Wenn die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber geht
Geht die Person an der Spitze in den Ruhestand oder wechselt sie an eine andere Universität, klären Sie am besten früh bei Ihrer Lehrstuhlleitung und der Fakultät, wie es mit Lehrstuhl, Ausstattung und Ihrer Stelle weitergeht. Läuft Ihr Vertrag über ein Drittmittelprojekt, fragen Sie zusätzlich, wer das Projekt nach dem Weggang leitet und ob der Geldgeber einem Wechsel der Projektleitung zustimmen muss. Für Doktorandinnen und Doktoranden stellt sich vor allem die Frage der Betreuung: Wer in den Ruhestand geht, darf in der Regel weiter betreuen, muss es aber nicht. Klären Sie das früh und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest; was gilt und was Sie tun können, beschreibt der Abschnitt Doktorvater im Ruhestand.
Häufige Fragen zum Lehrstuhl
Was ist ein Lehrstuhl, einfach erklärt?
Eine Professur, meist an einer Universität, mit eigenem Team und eigenem Geld. Im Alltag heißt auch das Team selbst „der Lehrstuhl“: die Professorin oder der Professor, wissenschaftliche Mitarbeitende, Sekretariat und Hilfskräfte.
Was ist der Unterschied zwischen Lehrstuhl und Professur?
Jeder Lehrstuhl ist eine Professur, aber nicht jede Professur ist ein Lehrstuhl. Zum Lehrstuhl gehört eine eigene Ausstattung mit Mitarbeiterstellen und Mitteln. Im Hochschulrahmengesetz und im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz kommt nur die Professur vor.
Ist jeder Professor Lehrstuhlinhaber?
Nein. Viele Professorinnen und Professoren leiten keine eigene Einheit mit Mitarbeiterstellen, nach unserer Beobachtung besonders auf W2-Stellen. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist das Wort Lehrstuhl nach unserer Beobachtung selten.
Was heißt Lehrstuhl auf Englisch?
„Chair“. Wer einen Lehrstuhl innehat, „holds a chair“.
Wie viel verdient ein Lehrstuhlinhaber?
Meist W 3: je nach Land zwischen 7.247 Euro in Bremen und 8.668 Euro in Baden-Württemberg Grundgehalt brutto im Monat, dazu individuell verhandelte Leistungsbezüge.
Wie schreibe ich eine Bewerbung an einen Lehrstuhl an?
An die Person, die den Lehrstuhl leitet, also etwa „Sehr geehrte Frau Professorin Müller“. Die Lehrstuhlinhaberin oder der Lehrstuhlinhaber liest die Bewerbung meist selbst.
Was ist eine Lehrstuhlvertretung?
Die befristete Vertretung eines freien Lehrstuhls bis zur Neubesetzung durch eine geeignete Person. In Bayern regelt das Art. 66 Abs. 10 BayHIG.
Quellen
Rechtsgrundlagen und amtliche Zahlen, auf die sich dieser Artikel stützt; die Gliederung einer einzelnen Universität steht in ihrer Grundordnung.
- Hochschulrahmengesetz (HRG), Volltext, abgerufen am 7. Oktober 2026
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), Gesamtansicht; darin Art. 62 Abs. 3 und Art. 66 Abs. 5, 6, 10 und 11, abgerufen am 7. Oktober 2026
- § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), Absätze 1, 2 und 4, abgerufen am 7. Oktober 2026
- Statistisches Bundesamt: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Hochschulpersonal nach Personalgruppen, 2024, Stand 2. Oktober 2025, abgerufen am 7. Oktober 2026