Promotionsrecht an HAW im Saarland

Recht Karriere Von Aktualisiert: 2. Oktober 2026

Kurzantwort (Status-/Übergangsartikel, Stand 2. Oktober 2026): Das Saarland hat mit der Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) 2025 die Rechtsgrundlage für ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) geschaffen. Die zugehörige Promotionszentren-Verordnung wurde am 11. Februar 2025 von Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker unterzeichnet. Mindestschwelle: mindestens sechs forschungsstarke Professorinnen und Professoren je Promotionszentrum. Die Erstverleihung ist auf fünf Jahre befristet, Evaluation nach vier Jahren. Erste Anträge zur Gründung von Promotionszentren wurden nach htw-saar-Unterlagen inzwischen gestellt; die Promotionszentren befinden sich nach Angaben der htw saar im Aufbau (Stand 2. Oktober 2026). Bis dahin promovieren htw-saar-Angehörige kooperativ mit einer promotionsberechtigten Hochschule — auf den vier gemeinsamen Kooperationsplattformen mit der Universität des Saarlandes (UdS) oder mit Hochschulen in ganz Deutschland und weltweit.

1. Rechtsgrundlage

Das HAW-Promotionsrecht im Saarland stützt sich auf eine Novelle des Hochschulgesetzes und eine ministerielle Verordnung:

  • SHSG-Novelle 2025 — Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes; politisch begleitet u. a. durch die SPD-Fraktion (Ulrich Commerçon). Sie schafft die Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Promotionszentren an der htw saar.
  • Promotionszentren-Verordnung vom 11. Februar 2025, unterzeichnet von Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker — sie konkretisiert die Voraussetzungen und das Verfahren.
  • Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG) — Volltext beim Bürgerservice Saarland; Rechtssammlung der htw saar zur Einordnung.

2. Modell im Bundesland

Das Saarland hat sich für ein Promotionszentrum-Modell an einer einzelnen HAW entschieden — anders als Schleswig-Holstein (multiinstitutionelles Kolleg) oder Baden-Württemberg (zentraler Verband). Zentrale Merkmale:

  • Promotionszentren an der htw saar: Die htw saar kann eigenständige Promotionszentren in forschungsstarken Bereichen einrichten.
  • Mindestschwelle: Ein Promotionszentrum muss aus mindestens sechs forschungsstarken Professorinnen und Professoren bestehen, die ihre wissenschaftliche Exzellenz durch Publikationen und Drittmittel nachweisen.
  • Befristung: Die Erstverleihung des Promotionsrechts ist auf fünf Jahre befristet; eine Evaluation erfolgt nach vier Jahren.
  • Verleihende Stelle: Saarländisches Wissenschaftsministerium.

Verleihungslogik: Das Promotionsrecht würde über das jeweilige Promotionszentrum der htw saar nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung.

3. Beteiligte Einrichtungen — die htw saar

Das Saarland hat eine staatliche HAW:

  • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) in Saarbrücken

Gemeinsame Kooperationsplattformen für kooperative Promotionen bestehen mit der Universität des Saarlandes (UdS) in Saarbrücken; daneben kooperieren Professorinnen und Professoren der htw saar mit promotionsberechtigten Hochschulen in ganz Deutschland und weltweit (htw saar: Kooperative Promotion).

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4. Aktivität und Stand der Verfahren

Die Eckdaten im Saarland:

  • SHSG-Novelle 2025 verabschiedet (politisch begleitet — Forschung & Lehre dokumentiert die Debatte als „umstrittenes Hochschulgesetz beschlossen")
  • Promotionszentren-Verordnung am 11. Februar 2025 unterzeichnet
  • Erste Anträge zur Gründung von Promotionszentren wurden nach htw-saar-Unterlagen inzwischen gestellt (Fakultätsentwicklungsplan Ingenieurwissenschaften der htw saar 2026–2030)
  • Stand 2. Oktober 2026: Die Promotionszentren, in denen Professorinnen und Professoren der htw saar eigenständig Promotionen betreuen, befinden sich nach Angaben der htw saar im Aufbau; promoviert wird bis dahin kooperativ — die Erstbetreuung übernimmt eine Hochschule mit Promotionsrecht, die Zweitbetreuung die htw saar (htw saar: Promovieren an der htw saar)

Bis zur konkreten Verleihung an ein Promotionszentrum promovieren htw-saar-Angehörige kooperativ mit einer promotionsberechtigten Hochschule.

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5. Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren

Die Promotionszentren-Verordnung vom 11.2.2025 und die SHSG-Novelle 2025 regeln die Voraussetzungen. Zentrale Eckpunkte:

  • Forschungsstärke des Zentrums: mindestens sechs forschungsstarke Professorinnen und Professoren als personelle Mindestschwelle.
  • Forschungsnachweis: wissenschaftliche Exzellenz durch Publikationen und Drittmittel.
  • Befristung der Erstverleihung: fünf Jahre, Evaluation nach vier Jahren.
  • Antragsweg: Die htw saar beantragt beim Wissenschaftsministerium die Einrichtung eines Promotionszentrums in einem konkreten Forschungsfeld.

Konkrete Drittmittel- und Publikationsanforderungen je Professur sowie die Verfahrensschritte ergeben sich aus dem Verordnungstext und den späteren Promotionsordnungen der einzelnen Promotionszentren.

6. Was bedeutet das für Promovierende?

Wer im Saarland mit einer HAW promovieren möchte, ist Stand 2. Oktober 2026 weiterhin auf den kooperativen Weg angewiesen:

  • Doktorgrad-Status (aktuell): Den Doktorgrad verleiht die promotionsberechtigte Hochschule, bei der die Erstbetreuung liegt — auf den Kooperationsplattformen die Universität des Saarlandes.
  • Betreuung (aktuell): Die Erstbetreuung liegt bei der promotionsberechtigten Hochschule (auf den Kooperationsplattformen: Universität des Saarlandes), die Zweitbetreuung bei der htw saar.
  • Ausblick: Mit Inkrafttreten erster Promotionszentren an der htw saar (nach Verleihung) würde ein zusätzlicher Weg über das Promotionszentrum und seine Promotionsordnung entstehen. Der konkrete Pfad steht erst nach öffentlich belegter Verleihung offen.

7. Was bedeutet das für HAW-Professoren und Bewerber auf HAW-Professuren?

Für Bewerberinnen und Bewerber auf eine Professur an der htw saar ist die Mitwirkung an einem (geplanten) Promotionszentrum strategisch relevant:

  • Forschungsstärke sichtbar machen: Aktive Mitwirkung an einem antragsfähigen Promotionszentrum trägt zur Verleihungsperspektive bei.
  • Mindestschwelle: Sechs forschungsstarke Professorinnen und Professoren je Zentrum — Publikationen und Drittmittel als konkret operationalisierte Voraussetzung.
  • Stellenausschreibungen: Achten Sie auf Hinweise zu Promotionszentren-Anträgen oder bereits genehmigten Zentren in den Fakultäten der htw saar.

8. Unterschied zur kooperativen Promotion mit Universität

Stand 2. Oktober 2026 läuft die HAW-Promotion im Saarland weiterhin kooperativ. Nach operativer Umsetzung der Promotionszentren-Verordnung wird ein HAW-eigener Weg dazukommen:

  • Aktueller Status: Das Saarland hat den Rechtsrahmen mit SHSG-Novelle 2025 und Verordnung 11.2.2025 geschaffen; konkrete Promotionszentren sind nach htw-saar-Unterlagen beantragt und befinden sich nach Angaben der htw saar im Aufbau (Stand 2. Oktober 2026); bis dahin wird kooperativ promoviert.
  • Beschlossen nach SHSG-Novelle 2025: Promotionsrecht über Promotionszentren der htw saar mit ≥6 forschungsstarken Profs, fünf Jahre befristet, Evaluation nach vier Jahren.

9. Praxis-Check für Stellenausschreibungen

Wer im Saarland HAW-Stellenausschreibungen liest, sollte gezielt prüfen:

  • Wird die htw saar als Trägerin eines Promotionszentrums in einem konkreten Forschungsfeld genannt?
  • Welche Drittmittel- und Publikationsanforderungen werden für eine Mitwirkung formuliert?
  • Mit welcher promotionsberechtigten Hochschule besteht die Kooperation — etwa auf einer der Kooperationsplattformen mit der Universität des Saarlandes?
  • Bei Promotionsstellen: Handelt es sich um eine HAW-Promotion (nach erfolgter Verleihung an ein Zentrum) oder um eine kooperative Promotion?
  • Vorsicht bei unklarer Formulierung „Promotionsmöglichkeit": klären, ob bereits ein Promotionszentrum verliehen wurde und nach welcher Promotionsordnung der Doktorgrad verliehen würde.

Offene Stellen: Wer den Weg jetzt gehen will, findet die Ausschreibungen unter Promotionsstellen an Hochschulen (HAW) in Saarland – oder bundesweit und in der ganzen DACH-Region.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Hat das Saarland ein eigenständiges HAW-Promotionsrecht?

Gesetzlich ja — der Rechtsrahmen wurde mit der SHSG-Novelle 2025 und der Promotionszentren-Verordnung vom 11. Februar 2025 geschaffen. Operativ noch nicht: Erste Anträge zur Gründung von Promotionszentren wurden nach htw-saar-Unterlagen inzwischen gestellt; die Promotionszentren befinden sich nach Angaben der htw saar im Aufbau (Stand 2. Oktober 2026).

Welche HAW gibt es im Saarland?

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) in Saarbrücken — als alleinige staatliche HAW im Land.

Welche Mindestschwellen gelten?

Mindestens sechs forschungsstarke Professorinnen und Professoren je Promotionszentrum, nachgewiesen durch Publikationen und Drittmittel. Die Erstverleihung ist auf fünf Jahre befristet, Evaluation nach vier Jahren.

Wer würde den Doktorgrad verleihen?

Das Promotionsrecht würde über das jeweilige Promotionszentrum der htw saar nach Promotionsordnung ausgeübt; die formale Verleihung folgt der jeweiligen Promotionsordnung. Der genaue Pfad ist erst nach Verleihung an ein konkretes Zentrum belastbar zu beschreiben.

Wer hat die Promotionszentren-Verordnung unterzeichnet?

Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker am 11. Februar 2025.

Welche Alternative gibt es aktuell?

Die kooperative Promotion: Die Erstbetreuung liegt bei einer promotionsberechtigten Hochschule, die den Doktorgrad verleiht — auf den vier gemeinsamen Kooperationsplattformen ist das die Universität des Saarlandes (UdS) —, die Zweitbetreuung bei der htw saar.

Ist ein künftiger htw-saar-Doktorgrad regulär?

Ja, sobald ein Promotionszentrum der htw saar verliehen wurde. Der Doktorgrad nach Promotionsordnung des Zentrums wäre nach Landeshochschulrecht ein regulärer akademischer Grad. Einen gesonderten HAW-Doktorgrad gibt es nicht.

11. Quellen

Quellenstand: Juni 2026. Alle Aussagen oben sind durch die folgenden offiziellen Primärquellen belegt: