Dozent werden: Wege in die Hochschullehre ohne Professur

Sie können an einer Hochschule lehren, ohne Professor zu sein. Der schnellste Weg ist ein Lehrauftrag neben dem Beruf; wer überwiegend lehren will, bewirbt sich als Lehrkraft für besondere Aufgaben, wer Forschung und Lehre verbinden will, als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Akademischer Rat. Voraussetzungen, Lehrumfang und Bezahlung unterscheiden sich deutlich – vom Stundenhonorar bis zur Beamtenstelle. Hier vergleichen Sie die Wege und erfahren, wie Sie an einen Lehrauftrag oder eine Lehrstelle kommen.

Von Aktualisiert: 5. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
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Eine Dozentin leitet eine Lehrveranstaltung an einer Hochschule

Welche Lehrtätigkeit passt?

  • Nebenberuflich: Ein Lehrauftrag umfasst einzelne Veranstaltungen und wird je Stunde vergütet; eine Anstellung ist er nicht.
  • Hauptberuflich lehren: Lehrkräfte für besondere Aufgaben lehren den größten Teil ihrer Arbeitszeit, bezahlt nach Tarif.
  • Forschung und Lehre: Wissenschaftliche Mitarbeit oder die Beamtenstelle als Akademischer Rat verbinden beides.

Vor der Bewerbung klären

  • Voraussetzungen: Meist ein Hochschulabschluss und Fachpraxis; Promotion oder Habilitation sind für viele Lehrstellen nicht verlangt.
  • Aufwand: Zu jeder Semesterwochenstunde kommen Vor- und Nachbereitung, Prüfungen und Betreuung; beim Lehrauftrag sind sie oft mit dem Stundensatz abgegolten.
  • Bezahlung: Honorar, Tarifgehalt und Besoldung sind drei Systeme; die Zahlen stehen im Gehaltsartikel.

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Dozent an der Hochschule: Was bedeutet die Bezeichnung?

„Dozent“ ist an deutschen Hochschulen kein eigenes Amt, sondern ein Sammelwort für Menschen, die lehren; was Sie verdienen und wie sicher die Stelle ist, entscheidet der Vertrag dahinter.

In Ausschreibungen und im Vorlesungsverzeichnis steht „Dozent“ für sehr Verschiedenes: für die Praktikerin, die einmal im Semester ein Seminar gibt, für die angestellte Lehrkraft mit vollem Lehrdeputat und für den Akademischen Rat, der neben seiner Forschung Übungen hält. In der amtlichen Hochschulstatistik bilden „Dozenten und Assistenten“ nur eine kleine eigene Personalgruppe: 3.600 Personen im Jahr 2024, nach Angaben des Statistischen Bundesamts, die unser Artikel Dozenten-Gehalt auswertet. Die meisten Menschen, die Studierenden als Dozentin oder Dozent begegnen, gehören rechtlich zu anderen Gruppen: Sie sind Lehrbeauftragte, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeitende oder Akademische Rätinnen und Räte.

Dieser Artikel behandelt die Lehre an staatlichen Hochschulen ohne Professur. Wer in der Erwachsenenbildung, an Volkshochschulen oder in der Unternehmensschulung unterrichten möchte, findet hier die Hochschulwege, aber keine Anleitung für diese Märkte. Der Weg zur Professur ist ein eigener: Er verlangt in der Regel Promotion und weitere Leistungen und führt über ein Berufungsverfahren; mehr dazu unter Berufungsverfahren.

Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschule. Wo Sie lehren, verändert die Rolle. An Universitäten ist Forschung gleichrangige Dienstaufgabe; eine Universitätsprofessur hat in Nordrhein-Westfalen ein Deputat von 9 Lehrveranstaltungsstunden, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften liegt es bei 18. Entsprechend tragen dort Lehrkräfte und Lehrbeauftragte oft Grundlagen- und Praxisveranstaltungen, etwa Mathematik für Ingenieurstudiengänge oder Recht für Wirtschaftsstudiengänge. In künstlerischen Fächern sind Lehraufträge besonders verbreitet: Mehrere Länder erlauben ausdrücklich, dass sie dort das Lehrangebot sicherstellen und nicht nur ergänzen, etwa an Kunsthochschulen in Bayern und Baden-Württemberg und in der künstlerischen Ausbildung in Thüringen. Sonst dienen Lehraufträge nach den Landesgesetzen zur „Ergänzung des Lehrangebots“ (Art. 83 Abs. 1 BayHIG).

Unsere Einordnung: Lesen Sie bei jeder Lehrstelle zuerst, was hinter dem Wort „Dozent“ steht – Lehrauftrag, Arbeitsvertrag mit Entgeltgruppe oder Beamtenstelle. Diese eine Angabe sagt mehr über Einkommen, Sicherheit und Arbeitsalltag als jede Stellenbezeichnung.

Welche Lehrstellen gibt es ohne Professur?

Ohne Professur lehren Sie an einer Hochschule auf einem von vier Wegen: nebenberuflich mit einem Lehrauftrag, hauptberuflich als Lehrkraft für besondere Aufgaben oder mit Forschung und Lehre als wissenschaftliche Mitarbeiterin, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Akademischer Rat.

Die vier Wege unterscheiden sich nicht nur im Umfang der Lehre, sondern in der Rechtsform: Der Lehrauftrag ist ein eigenes Rechtsverhältnis ohne Anstellung, die Lehrkraft für besondere Aufgaben und die wissenschaftliche Mitarbeit sind meist Arbeitsverhältnisse, der Akademische Rat ist ein Beamtenamt. Die Tabelle stellt sie nebeneinander:

WegRechtsformAnteil der LehreTypischer ZugangBezahlung
Lehrauftragöffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, kein Dienstverhältnis (§ 43 HG NRW); oft für ein Semestereinzelne Lehrveranstaltungen, neben dem Hauptberuf; in Bayern höchstens neun SemesterwochenstundenHochschulstudium und Berufspraxis; in Bayern soll die Praxis mindestens drei Jahre betragenHonorar je gehaltener Stunde nach Landes- oder Hochschulregel
Lehrkraft für besondere Aufgabenmeist Arbeitsvertrag; in einigen Ländern verbeamtet, in Bayern in der Regel als Akademischer Ratausschließlich oder überwiegend Lehre (§ 42 HG NRW); Deputat meist 12 bis 24 Semesterwochenstundenabgeschlossenes Hochschulstudium; Promotion nur, wenn die Ausschreibung sie verlangtTarifgehalt, meist TV-L, Entgeltgruppe nach Stellenbewertung
Wissenschaftliche MitarbeitArbeitsvertrag, häufig befristet nach dem WissenschaftszeitvertragsgesetzLehre neben Forschung, soweit die Stelle eine Lehrverpflichtung hat (§ 44 Abs. 1 HG NRW)Master oder gleichwertiger Abschluss, oft mit Promotionsziel oder PromotionTarifgehalt; für wissenschaftliche Tätigkeit mit Master meist E 13
Akademischer RatBeamtenverhältnis auf Zeit oder auf Lebenszeitje nach Amt und Land; ein Rat auf Zeit lehrt in Bayern 5, in Nordrhein-Westfalen 4 Lehrveranstaltungsstundenin der Regel Promotion, dazu die beamtenrechtlichen VoraussetzungenBesoldung, Eingangsamt A 13

Hauptberuflich oder nebenberuflich? Wer seinen Beruf behalten und nebenher lehren möchte, sucht einen Lehrauftrag; Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beschreiben Lehrbeauftragte ausdrücklich als nebenberuflich tätig. Wer von der Lehre leben möchte, braucht eine Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben, als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Akademischer Rat. Ob eine solche Stelle befristet ist, folgt nicht aus dem Wort „hauptberuflich“, sondern steht in der Ausschreibung. Von unseren vier Beispielanzeigen unten sind zwei Lehrkraftstellen unbefristet, die Ratsstelle ist auf drei Jahre befristet.

Was die Befristung begrenzt. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt eine Befristung zur Qualifizierung nur, „wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung erfolgt“ (§ 2 Abs. 1 WissZeitVG). Reine Daueraufgaben in der Lehre erfüllen diesen Zweck nicht; befristet werden kann eine Lehrkraftstelle dann nur aus einem anderen Grund, etwa einer Drittmittelfinanzierung oder nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Einige Länder gehen weiter: In Bremen werden Lehrkräfte für besondere Aufgaben „in der Regel unbefristet beschäftigt“ (§ 24a BremHG), Hamburg verlangt für Daueraufgaben in Forschung oder Lehre Stellen zur unbefristeten Beschäftigung (§ 28 Abs. 3 HmbHG).

Wer lange mit Lehrauftrag lehrt. Ein Lehrauftrag wird nicht von selbst zur Stelle. Brandenburg kennt aber eine besondere Regel: Wer länger als drei Jahre mit mindestens vier Semesterwochenstunden lehrt, wird auf Antrag Mitglied der Hochschule, sofern er weder Mitglied einer anderen Hochschule ist noch hauptberuflich anders tätig (§ 66 Abs. 3 BbgHG). Ein Arbeitsverhältnis entsteht dadurch nicht.

Lektorat, Sprachlehrkraft, Tutorium: weitere Bezeichnungen

Wer Fremdsprachen unterrichtet, heißt oft Lektorin oder Lektor. In Niedersachsen und Thüringen gehören Lektorinnen und Lektoren ausdrücklich zu den Lehrkräften für besondere Aufgaben; für Sprachlektorate verlangt Niedersachsen, dass die Sprache als Muttersprache gesprochen wird (§ 32 Abs. 2 NHG). Englische Titel wie „Lecturer“ sagen über den Status nichts: Die Universität Münster schreibt eine Stelle als „Lecturer“ aus, die rechtlich eine Akademische Ratsstelle auf Zeit nach A 13 ist. Studierende können als Tutorin oder Tutor erste Lehrerfahrung sammeln, meist als studentische Hilfskraft. Das ist ein guter Einstieg, aber keine selbständige Lehrstelle.

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Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Für fast jede Lehre an einer Hochschule brauchen Sie einen Hochschulabschluss; ob zusätzlich Promotion, Berufspraxis oder Lehrerfahrung verlangt wird, hängt vom Weg und von der einzelnen Ausschreibung ab; eine Habilitation wird für diese Einstiege in der Regel nicht verlangt.

Lehrauftrag. Die Landesgesetze nennen meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Erfahrung aus der Praxis. In Bayern sollen Lehrbeauftragte zusätzlich pädagogisch geeignet sein und „eine mindestens dreijährige berufliche Praxis nachweisen“ (Art. 83 Abs. 1 BayHIG). Hessen lässt statt des Hochschulabschlusses auch hervorragende Praxisleistungen genügen und verlangt hochschuldidaktische Kenntnisse, die auch während des Lehrauftrags erworben werden können (§ 78 Abs. 2 HessHG). Eine Promotion ist für einen Lehrauftrag nirgends allgemein vorgeschrieben.

Lehrkraft für besondere Aufgaben. Die Gesetze beschreiben die Aufgabe als Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen, „die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer erfordert“ (§ 42 Abs. 1 HG NRW). Verlangt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium; ob eine Promotion dazukommt, entscheidet die Ausschreibung. Zwei aktuelle Anzeigen zeigen den Unterschied: Die Hochschule Mittweida verlangt für eine Mathematikstelle einen Master- oder Diplomabschluss und Lehrerfahrung, die Leuphana Universität Lüneburg für eine Stelle in den English Studies zusätzlich eine abgeschlossene Promotion.

Wissenschaftliche Mitarbeit und Akademischer Rat. Für wissenschaftliche Mitarbeit genügt meist ein Master, viele Stellen dienen der Promotion. Für Akademische Ratsstellen ist die Promotion der übliche Zugang; Bayern lässt Ausnahmen etwa mit Zweiter Staatsprüfung oder in ingenieurwissenschaftlichen Fächern zu (Art. 71 BayHIG). Erst für die Oberratsstelle auf Zeit setzen Bayern und Nordrhein-Westfalen die Einstellungsvoraussetzungen einer Professur voraus, in der Regel also Habilitation oder gleichwertige Leistungen. Die Universität Münster setzt für ihre Lecturer-Stelle einen Universitätsabschluss und eine Promotion in Biologie oder einem verwandten Fach voraus.

Was alle Wege gemeinsam haben: Lehrerfahrung zählt, auch wenn sie nicht verlangt wird. Tutorien, Übungen, Gastvorträge, Schulungen im Beruf oder ein hochschuldidaktisches Zertifikat lassen sich in jeder Bewerbung belegen. Ein solches Zertifikat verlangen die Landesgesetze nicht allgemein; Hessen verlangt für Lehrbeauftragte hochschuldidaktische Kenntnisse, nicht ein bestimmtes Zertifikat.

Vier aktuelle Anzeigen im Vergleich

Die folgenden Ausschreibungen haben wir am 5. Oktober 2026 auf den Seiten der Hochschulen gelesen. Sie zeigen, wie verschieden Stellen sind, die alle mit Lehre zu tun haben:

Hochschule und StelleBezahlung laut AnzeigeLehreVerlangtVertrag
Hochschule Mittweida: Lehrkraft für besondere Aufgaben Mathematikbis Entgeltgruppe 11 TV-L, je nach persönlichen Voraussetzungenbis zu 24 Semesterwochenstunden GrundlagenmathematikMaster oder Diplom in Mathematik, Lehrerfahrung an Hochschulen, Deutsch und Englisch auf C1-Niveauunbefristet, ab 1. Januar 2027
Leuphana Universität Lüneburg: Lehrkraft für besondere Aufgaben English Studiesaußertariflich Entgeltgruppe 13 TV-L, 75 Prozent13,5 SemesterwochenstundenMaster im Fach Englisch, abgeschlossene Promotion, erste Lehrerfahrungunbefristet
Leibniz Universität Hannover: Lehrauftrag Arbeitsgemeinschaften im Europarecht22 Euro je Einzelstundebis zu zwei Arbeitsgemeinschaften mit je 24 Einzelstundenerste juristische Prüfung mit mindestens „befriedigend“ (7,00 Punkte)Lehrauftrag nach § 34 NHG für das Wintersemester
Universität Münster: Lecturer, Akademische Rätin oder Akademischer Rat auf ZeitBesoldungsgruppe A 134 Semesterwochenstunden, dazu eigene ForschungUniversitätsabschluss und Promotion in Biologie oder einem verwandten Fachdrei Jahre, Verlängerung um drei Jahre möglich
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Wie finden und bekommen Sie einen Lehrauftrag oder eine Lehrstelle?

Lehraufträge bekommen Sie oft über eine direkte Anfrage beim Institut oder über eine Ausschreibung der Hochschule, Lehrstellen in der Regel über eine Bewerbung auf eine Ausschreibung.

Weg A: der Lehrauftrag

Ein Lehrauftrag wird erteilt, wenn eine Hochschule einen Lehrbedarf hat, den ihre hauptberuflichen Lehrenden nicht decken; Nordrhein-Westfalen nennt genau diesen Zweck (§ 43 HG NRW). Manche Hochschulen schreiben Lehraufträge aus, wie die Leibniz Universität Hannover ihre Arbeitsgemeinschaften im Europarecht; viele vergeben sie nach Bedarf. So gehen Sie vor:

  1. Passendes Modul finden: Lesen Sie Modulhandbücher und Vorlesungsverzeichnisse der Hochschulen in Ihrer Nähe. Suchen Sie ein Thema, zu dem Sie aus Ihrer Praxis etwas beitragen, das die hauptberuflich Lehrenden nicht abdecken.
  2. Kurze Lehridee schreiben: Eine Seite genügt: Titel, Zielgruppe und Semester, drei Lernziele, Ablauf in Stichworten, Prüfungsform.
  3. Die richtige Stelle ansprechen: Schreiben Sie an die Studiengangsleitung oder das Studiendekanat, legen Sie Lebenslauf und Lehridee bei. Eine persönliche, gezielte Anfrage wirkt stärker als eine Serienmail an viele Institute.
  4. Verfahren der Hochschule beachten: Erteilt wird der Lehrauftrag von der Hochschule, in Niedersachsen durch das Präsidium auf Antrag der Fakultät (§ 34 Abs. 1 NHG). Rechnen Sie mit Vorlauf bis zum nächsten Semester.
  5. Bedingungen klären: Satz je Stunde, Zahl der Stunden, ob Prüfungen gesondert vergütet werden, ob Sie Zugang zu Lernplattform und Bibliothek erhalten.

Weg B: die ausgeschriebene Lehrstelle

Stellen als Lehrkraft für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Akademischer Rat werden ausgeschrieben. Lesen Sie die Anzeige auf vier Angaben hin: Entgelt- oder Besoldungsgruppe, Lehrumfang in Semesterwochenstunden, Befristung und verlangte Abschlüsse. Ihre Unterlagen sollten die Lehre sichtbar machen: eine Liste Ihrer bisherigen Lehrveranstaltungen mit Format und Teilnehmerzahl, Evaluationen, wenn vorhanden, und ein kurzes Lehrkonzept, das zeigt, wie Sie die genannten Module unterrichten würden. Rechnen Sie mit einem Vorstellungsgespräch und oft mit einer kurzen Lehrprobe; wie Sie eine solche Lehrprobe aufbauen, steht unter Lehrprobe gestalten.

Was ins Gespräch gehört. Bei Lehrstellen fragt die Auswahlkommission vor allem, wie Sie die konkreten Module unterrichten würden. Bereiten Sie zu zwei Modulen aus der Ausschreibung je ein Beispiel vor: Lernziel, Ablauf einer Sitzung, Prüfungsform. Bei einer Stelle mit hohem Deputat wie in Mittweida, mit bis zu 24 Semesterwochenstunden Grundlagenmathematik für andere Studiengänge, zählt, wie Sie große und gemischte Gruppen erreichen; bei einer Stelle in der Lehrerbildung wie in Lüneburg, wie Sie Schulpraxis und Fachdidaktik verbinden. Fragen Sie selbst nach dem Deputat, nach den Modulen, die Sie übernehmen, und danach, wie Prüfungen, Abschlussarbeiten und Sprechstunden gezählt werden.

Lehrauftrag neben einer Stelle an derselben Hochschule. Wer an einer Hochschule bereits zur Lehre verpflichtet ist, kann dort nicht ohne Weiteres zusätzlich einen bezahlten Lehrauftrag übernehmen. In Bayern erhalten Lehrende der eigenen Hochschule Lehraufträge „nur für Lehrveranstaltungen …, die nicht zu ihren Dienstobliegenheiten zählen“ (Art. 83 Abs. 2 BayHIG); wissenschaftliche Mitarbeitende dürfen in Niedersachsen selbständige Lehre nur über einen Lehrauftrag als Nebentätigkeit übernehmen, der nicht mehr als ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit in Anspruch nehmen soll (§ 31 Abs. 2 NHG).

Unsere Einordnung: Ein Lehrauftrag ist der leichteste Einstieg, begründet aber keine Anwartschaft auf eine Stelle. Wer hauptberuflich lehren will, sollte den Lehrauftrag nutzen, um Lehrerfahrung und Evaluationen zu sammeln – und sich parallel auf ausgeschriebene Stellen bewerben, statt auf eine Übernahme zu warten.

Aktuelle Stellen finden Sie in unseren Rubriken Lehrkraft für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragter.

Welche Aufgaben gehören zur Lehre?

Zur Lehre gehört weit mehr als die Zeit im Hörsaal: Vorbereitung, Material, Betreuung, Prüfungen und die Abstimmung mit dem Studiengang gehören ebenso dazu.

Gezählt wird Lehre in Semesterwochenstunden. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst mindestens 45 Minuten je Woche der Vorlesungszeit; so steht es in den Lehrverpflichtungsverordnungen, etwa in Nordrhein-Westfalen. Das Lehrdeputat sagt also, wie viel Präsenzlehre geschuldet ist – nicht, wie lange die Arbeit dauert. Mehrere Länder schreiben ausdrücklich, dass beim Lehrauftrag Vorbereitung, Korrekturen und Prüfungen mit der Vergütung abgegolten sind; Schleswig-Holstein nennt „Vorbereitung des Unterrichts, individuelle Anleitungen, Korrekturen, Teilnahme an Prüfungen und Konferenzen“. Die Leibniz Universität Hannover zählt in ihrer Ausschreibung die Vor- und Nachbereitung ausdrücklich zu den Aufgaben des Lehrauftrags.

Beispiel (fiktiv): ein Seminar mit zwei Semesterwochenstunden. Vor dem Semester planen Sie den Ablauf über 14 Wochen, wählen Texte oder Fälle aus, richten den Kurs auf der Lernplattform ein und klären mit dem Prüfungsamt die Prüfungsform. Während des Semesters halten Sie jede Woche die Sitzung, bereiten sie vor und nach, beantworten Fragen und geben Rückmeldung auf Referate. Danach bewerten Sie Hausarbeiten oder Klausuren, tragen Noten ein und sprechen mit Studierenden, die nachfragen.

Wie viele Stunden das insgesamt sind, hängt von Fach, Erfahrung und Prüfungsform ab; eine erste Durchführung dauert immer länger als jede weitere. Führen Sie im ersten Semester eine einfache Zeitliste – dann wissen Sie beim nächsten Angebot, welcher Stundensatz für Sie trägt.

Was das Wort „Dozent“ nicht verleiht: Ob Sie Prüfungen abnehmen dürfen, steht in der Prüfungsordnung und Ihrem Auftrag, nicht in der Bezeichnung. Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr (§ 43 HG NRW); in Niedersachsen lehren Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Universitäten dagegen weisungsgebunden, selbständige Lehre ist dort nur über einen zusätzlichen Lehrauftrag möglich (§ 32 Abs. 1 NHG). Klären Sie vor dem Semester, wer die Prüfung stellt, wer bewertet und wer die Note verantwortet.

Betreuung und digitale Lehre. Zur Lehre gehören auch Sprechstunden, die Begleitung von Referaten und Projekten und, je nach Stelle, die Betreuung von Abschlussarbeiten. Lernplattformen, Videos und Online-Aufgaben sind inzwischen Teil fast jeder Veranstaltung; klären Sie, welche Systeme die Hochschule nutzt und ob Sie als Lehrbeauftragter Zugang erhalten. Bei Stellen mit hohem Deputat bindet die Organisation der Lehre – Absprachen im Team, Klausuraufsicht, Nachprüfungen – zusätzlich Zeit; in Bayern richtet sich das Deputat einer Lehrkraft für besondere Aufgaben deshalb ausdrücklich nach dem Umfang der sonstigen Dienstaufgaben (13 bis 18 Lehrveranstaltungsstunden, § 3 Abs. 1 Nr. 8 AVBayHIG).

Didaktik im Alltag. Gute Lehre zeigt sich in konkreten Situationen: Sie formulieren für jede Sitzung ein Ziel, das Studierende am Ende erreicht haben sollen; Sie erkennen, wann eine Gruppe nicht mehr folgt, und wechseln die Methode; Sie geben Rückmeldungen, die zeigen, was gelungen ist und was fehlt. Das lässt sich lernen, etwa in hochschuldidaktischen Kursen; Hessen verlangt solche Kenntnisse von Lehrbeauftragten ausdrücklich.

Gehalt oder Honorar: Was verdienen Dozenten?

Lehrbeauftragte erhalten ein Honorar je gehaltener Stunde, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und wissenschaftliche Mitarbeitende ein Tarifgehalt, Akademische Räte eine Besoldung – drei Systeme, die sich nicht nur in der Höhe unterscheiden.

SystemFür wenBeispiel mit StandWorauf Sie achten
LehrauftragsvergütungLehrbeauftragteBayern höchstens 75 Euro je tatsächlich abgehaltener Lehrveranstaltungsstunde, in Mangelfächern 90 Euro (LLHVV, 2020); Berlin mindestens 46,81 Euro ab dem Wintersemester 2026/27; Leibniz Universität Hannover 22 Euro je Einzelstunde (Anzeige vom Oktober 2026)Ist die Vorbereitung abgegolten? Werden Prüfungen gesondert bezahlt? Wird nur die tatsächlich gehaltene Stunde vergütet?
Tarifgehalt TV-LLehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche MitarbeitendeE 11 Stufe 1: 4.178,35 €, E 13 Stufe 1: 4.759,37 €, E 13 Stufe 6: 6.764,69 € brutto im Monat bei Vollzeit (gültig ab 1. April 2026)Entgeltgruppe, angerechnete Erfahrungsstufe und Stellenumfang stehen in der Anzeige oder im Vertrag.
BesoldungAkademische Rätinnen und RäteA 13; in Nordrhein-Westfalen 5.221,48 Euro brutto in der Eingangsstufe seit 1. April 2026Beamte versichern sich selbst gegen Krankheit, ergänzt durch die Beihilfe; die Besoldung unterscheidet sich je Land.

Beispielrechnung mit den Zahlen der Hannoveraner Anzeige: Eine Arbeitsgemeinschaft umfasst 24 Einzelstunden zu je 22 Euro – das sind 528 Euro für das Semester, bei zwei Arbeitsgemeinschaften 1.056 Euro. Die Ausschreibung zählt Vor- und Nachbereitung zu den Aufgaben; sie ist in diesem Betrag enthalten.

Lehrauftrag und Stelle unterscheiden sich damit grundsätzlich: Ein Honorar zahlt nur die gehaltene Lehre und endet mit dem Semester; ein Tarifgehalt oder eine Besoldung wird monatlich gezahlt, auch in der vorlesungsfreien Zeit. Wie die Lehrauftragsvergütung steuerlich einzuordnen ist und ob Rentenversicherungspflicht besteht, hängt vom einzelnen Rechtsverhältnis ab. Bis 3.300 Euro im Jahr können Einnahmen aus nebenberuflicher Lehre im Auftrag einer öffentlichen Einrichtung steuerfrei sein (§ 3 Nr. 26 EStG); ob das für Ihre Lehre gilt, ist im Einzelfall zu prüfen. Selbständig tätige Lehrer, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig; auch das hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Baden-Württemberg begrenzt Lehraufträge pro Person grundsätzlich auf 240 Lehrveranstaltungsstunden im Jahr und nennt den Grund ausdrücklich: einen „Jahresrichtwert zur Vermeidung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses“. Einzelheiten und alle Landessätze stehen in den Artikeln Lehrbeauftragter und Dozenten-Gehalt; Ihr Nettogehalt berechnet unser Gehaltsrechner.

Erfahrungsstufe und gehaltene Stunden. Bei einer Stelle nach TV-L zählt die Stufe so viel wie die Gruppe: Wer schon Jahre gelehrt hat, sollte vor der Unterschrift klären, welche Erfahrung angerechnet wird. Beim Lehrauftrag zählt dagegen, ob ausgefallene Sitzungen bezahlt werden. In Bayern wird je tatsächlich abgehaltener Lehrveranstaltungsstunde vergütet, in Brandenburg nur, soweit die Lehrtätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird (§ 64 Abs. 4 BbgHG); Berlin regelt es ebenso.

Unsere Einordnung: Vergleichen Sie einen Lehrauftrag nie über den Stundensatz mit einem Gehalt. Wer für ein Seminar mit zwei Semesterwochenstunden ein Honorar bekommt, sollte die Zeit für Vorbereitung und Prüfungen selbst dagegenrechnen; erst dann zeigt sich, was die Lehre tatsächlich einbringt. Teilzeitstellen wie die Leuphana-Stelle mit 75 Prozent zahlen entsprechend weniger als die Tabellenwerte für Vollzeit.

Welche Lehrtätigkeit passt langfristig zu Ihnen?

Die passende Lehrtätigkeit ergibt sich aus zwei Fragen: Wollen Sie neben der Lehre forschen, und wollen Sie von der Lehre leben?

  • Sie wollen Ihren Beruf behalten und Ihr Wissen weitergeben: Ein Lehrauftrag passt. Planen Sie die Zeit für Vorbereitung und Prüfungen neben dem Hauptberuf ein; als Beamtin oder Beamter ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich anzeigepflichtig (§ 40 BeamtStG).
  • Sie wollen hauptberuflich lehren, ohne zu forschen: Eine Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben passt. Achten Sie auf Deputat und Befristung; die Spanne reicht in unseren Beispielen von 13,5 bis zu 24 Semesterwochenstunden.
  • Sie wollen forschen und lehren, vielleicht mit Ziel Professur: Wissenschaftliche Mitarbeit oder eine Ratsstelle auf Zeit passen. Die Lehre ist dort kleiner, die Forschung zählt mit; prüfen Sie, wie viel Zeit für die eigene Qualifikation bleibt.
  • Sie wollen dauerhaft im Mittelbau bleiben: Unbefristete Lehrkraftstellen und Ratsstellen auf Lebenszeit gibt es, aber nicht überall; die Befristung steht in jeder Anzeige.

Wechsel zwischen den Wegen. Die Wege schließen sich nicht aus, aber sie lassen sich nicht beliebig kombinieren. Eine gleichzeitige Beschäftigung als Lehrkraft für besondere Aufgaben und als wissenschaftliche Mitarbeiterin ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel ausgeschlossen (§ 42 Abs. 1 HG NRW). Typisch ist eine Abfolge: erste Lehre als Tutorin oder Tutor, dann Lehre im Rahmen einer wissenschaftlichen Mitarbeit, später eine Lehrkraft- oder Ratsstelle – oder der Weg in den Beruf außerhalb der Hochschule mit einem Lehrauftrag als Verbindung.

Unsere Einordnung: Wer dauerhaft lehren möchte, sollte früh entscheiden, ob die Forschung Teil des Berufs bleiben soll. Eine Lehrkraftstelle mit hohem Deputat lässt wenig Raum für eigene Publikationen; wer die Professur nicht ausschließen will, ist mit wissenschaftlicher Mitarbeit oder einer Ratsstelle auf Zeit besser beraten.

Privatdozent, Honorarprofessor: Titel ohne Stelle

Einige akademische Bezeichnungen sind mit Lehre verbunden, schaffen aber keine bezahlte Stelle. Wer habilitiert ist und die Lehrbefugnis erhält, wird Privatdozentin oder Privatdozent und lehrt meist unbezahlt, üblich sind zwei Semesterwochenstunden; diese Titellehre beruht auf der Lehrbefugnis, nicht auf einem Lehrauftrag. Eine Honorarprofessur würdigt besondere fachliche Leistungen, oft aus der Berufspraxis, und verbindet sich mit regelmäßiger Lehre; eine bezahlte Professurenstelle entsteht dadurch nicht. Beide Titel setzen eine Haupttätigkeit voraus, aus der das Einkommen stammt.

Häufige Fragen zum Dozentenberuf

Was ist der Unterschied zwischen Dozent und Professor?

„Dozent“ ist ein Sammelwort für Lehrende, „Professor“ ein Amt, in das eine Hochschule nach einem Berufungsverfahren beruft. Professorinnen und Professoren forschen und lehren in eigener Verantwortung; Dozentinnen und Dozenten ohne Professur lehren mit Lehrauftrag, als Lehrkraft für besondere Aufgaben, als wissenschaftliche Mitarbeitende oder als Akademische Räte.

Kann ich ohne Promotion an einer Hochschule lehren?

Ja. Für einen Lehrauftrag oder eine Stelle als Lehrkraft für besondere Aufgaben genügt meist ein Hochschulabschluss, oft mit Berufspraxis; ob eine Promotion verlangt wird, steht in der Ausschreibung. Für Akademische Ratsstellen ist die Promotion der übliche Zugang.

Brauche ich eine Habilitation, um Dozent zu werden?

Nein. Für Lehrauftrag, Lehrkraftstelle, wissenschaftliche Mitarbeit und die Ratsstelle wird eine Habilitation in der Regel nicht verlangt. Erst für Oberratsstellen auf Zeit setzen Bayern und Nordrhein-Westfalen die Einstellungsvoraussetzungen einer Professur voraus.

Kann ich ohne Studium Dozent an einer Hochschule werden?

In der Regel nicht. Die Landesgesetze nennen für Lehraufträge und Lehrkraftstellen meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium; Hessen lässt für Lehraufträge auch hervorragende Praxisleistungen genügen.

Kann ich nebenberuflich an einer Hochschule lehren?

Ja, mit einem Lehrauftrag. Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern beschreiben Lehrbeauftragte ausdrücklich als nebenberuflich tätig; in Bayern darf ein Lehrauftrag neun Semesterwochenstunden nicht überschreiten. Als Beamtin oder Beamter zeigen Sie die Nebentätigkeit an.

Welche Lehrstellen sind unbefristet?

Das steht in jeder Ausschreibung. Lehrkraftstellen sind oft unbefristet, wie zwei unserer Beispielanzeigen aus Mittweida und Lüneburg; Ratsstellen gibt es auf Zeit und auf Lebenszeit; wissenschaftliche Mitarbeit ist häufig befristet.

Wird die Vorbereitungszeit bezahlt?

Bei Stellen gehört sie zur Arbeitszeit. Beim Lehrauftrag ist sie meist mit dem Stundensatz abgegolten; Schleswig-Holstein nennt Vorbereitung, Korrekturen und Prüfungen ausdrücklich als abgegolten. Fragen Sie vor der Zusage, ob Prüfungen gesondert vergütet werden.

Wie viele Stunden unterrichtet ein Dozent?

Je nach Stelle. Lehrkräfte für besondere Aufgaben haben meist 12 bis 24 Semesterwochenstunden, Akademische Räte auf Zeit 4 bis 5, eine Universitätsprofessur in Nordrhein-Westfalen 9. Beim Lehrauftrag bestimmt der Auftrag den Umfang.

Ist ein Privatdozent angestellt?

Nicht durch den Titel. Privatdozentinnen und Privatdozenten haben die Lehrbefugnis und lehren meist unbezahlt; ihr Einkommen stammt aus ihrer Haupttätigkeit, etwa einer Stelle an der Hochschule oder außerhalb.

Was verdient ein Dozent an einer privaten Hochschule?

Das steht im Vertrag. Der TV-L gilt für die Beschäftigten der Länder; private Hochschulen sind daran nicht gebunden. Vergleichen Sie Monatsbrutto, Lehrumfang und Befristung mit einer staatlichen Stelle.

Quellen

Rechtsgrundlagen, Tariftabellen und Ausschreibungen, auf die sich dieser Artikel stützt; Landessätze und weitere Fundstellen stehen in den verlinkten Fachartikeln.