Postdoc-Stipendium: Programme, Höhe und Absicherung

Ein Postdoc-Stipendium finanziert nach der Promotion Ihr eigenes Forschungsvorhaben an einer Einrichtung Ihrer Wahl, meist im Ausland, und begründet kein Arbeitsverhältnis. Programme mit der Bezeichnung Fellowship können dagegen auch eine Stelle mit Arbeitsvertrag finanzieren, etwa DAAD PRIME oder MSCA. Hier finden Sie die großen Programme nach Förderrichtung, mit Betrag, Empfänger, Laufzeit und Frist, und was beim Stipendium für Krankenversicherung, Rente und Elterngeld gilt.

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Von Aktualisiert: 12. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
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Ein Postdoktorand steht in einem Laserlabor, im Fenster dahinter die Türme der Münchner Frauenkirche

Kurz gesagt

  • Was es ist: Ein Postdoc-Stipendium finanziert Ihr Forschungsvorhaben nach der Promotion, meist 6 bis 24 Monate, als Zahlung an Sie statt als Arbeitsverhältnis. Programme namens Fellowship können auch eine Stelle mit Arbeitsvertrag finanzieren.
  • Höhe: Stipendien zahlen 2.188 € (DFG, DAAD) bis 3.000 € (Humboldt) im Monat plus Auslands- und Familienzuschläge; Stellen-Fellowships zahlen Gehalt.
  • Absicherung: Ein Stipendium ist meist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG), bringt aber keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge; die Krankenversicherung klären Sie selbst.

Ihre nächsten Schritte

  • Förderweg wählen: In Deutschland bleiben, ins Ausland gehen oder nach Deutschland kommen – die Tabelle sortiert 10 Programme danach.
  • Bewerbungsfenster prüfen: Zwischen Antrag und Beginn liegen 4 bis 12 Monate oder mehr; EMBO nimmt Sie bis 2 Jahre nach der Promotion, Humboldt bis 4, PRIME bis 6.
  • Gastgeber gewinnen: Fast alle Programme verlangen vor dem Antrag die schriftliche Zusage einer Gasteinrichtung; sprechen Sie sie 10 bis 15 Monate vor Beginn an.

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Was ist ein Postdoc-Stipendium?

Ein Postdoc-Stipendium ist Geld, das Sie nach der Promotion für ein eigenes Forschungsvorhaben selbst einwerben – Sie wählen Thema und Gastinstitut, der Förderer wählt Sie als Person aus.

Auf einer gewöhnlichen Postdoc-Stelle arbeiten Sie in einem Projekt, das eine Professorin oder ein Professor beantragt hat; Thema, Laufzeit und Vertrag stehen schon fest. Beim Stipendium drehen sich die Rollen um: Sie schreiben den Antrag, bringen die Finanzierung mit und suchen sich eine Einrichtung, die Sie aufnimmt. Die Förderer verbinden damit fast immer zwei Ziele. Sie wollen, dass Sie wissenschaftlich selbstständig werden, und sie wollen, dass Sie die Einrichtung oder das Land wechseln. Deshalb verlangen die meisten Programme einen Ortswechsel und setzen eine Frist, wie lange die Promotion zurückliegen darf.

Im Englischen heißt diese Förderung Postdoctoral Fellowship. Für Ihre Planung ist das Etikett aber zweitrangig. Entscheidend ist, was hinter dem Fellowship steht: ein Stipendium, das an Sie persönlich ausgezahlt wird, oder eine Stelle, die der Förderer bei der Gasteinrichtung finanziert und für die Sie einen Arbeitsvertrag erhalten. Zur ersten Gruppe gehören etwa die Humboldt-Stiftung und die Gerda Henkel Stiftung. Zur zweiten gehören die Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships der EU und PRIME vom DAAD. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) macht im Walter-Benjamin-Programm beides: im Ausland ein Stipendium, im Inland eine Stelle.

Ein Stipendium ist kein Gehalt und kein Lohn für eine Arbeitsleistung. Sie schulden dem Förderer keine bestimmte Gegenleistung, sondern verpflichten sich, das beantragte Vorhaben durchzuführen und darüber zu berichten. Ein Stipendium kann unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sein. Zugleich fehlt Ihnen der Schutz, den ein Arbeitsverhältnis in Deutschland mit sich bringt.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert wird erst nach der Promotion, bewerben können Sie sich bei einigen Programmen schon vorher. Die Humboldt-Stiftung nimmt Bewerbungen für das Humboldt-Forschungsstipendium an, wenn die Promotion vor der Auswahlsitzung abgeschlossen ist, beim Feodor-Lynen-Stipendium genügt ein Abschluss innerhalb der nächsten sechs Monate; antreten können Sie das Stipendium in beiden Fällen erst mit der Promotion. Die EU lässt bei MSCA zu, wer die Dissertation zum Stichtag verteidigt hat, auch wenn die Urkunde noch fehlt. Dazu kommen drei Bedingungen, die sich durch fast alle Programme ziehen. Erstens eine Frist: Die Promotion darf nur eine bestimmte Zahl von Jahren zurückliegen, je nach Programm zwischen zwei und zehn. Zweitens ein Wechsel: Wer bleibt, wo er promoviert hat, wird von den meisten Förderern nicht gefördert; die EU und EMBO verlangen sogar einen Wechsel des Landes. Drittens ein Gastgeber, der Ihr Vorhaben unterstützt und Ihnen einen Arbeitsplatz zusagt. Bei den DAAD-Kurzstipendien gehört eine Promotion mit mindestens magna cum laude zu den Voraussetzungen; prüfen Sie bei jedem Programm, ob es eine Note nennt. Entscheidend ist in der Praxis Ihre Publikationsliste – sie zeigt den Gutachtern, dass Sie ein eigenes Vorhaben in zwei Jahren zu Ergebnissen führen können.

Wie die Phase nach der Promotion insgesamt aufgebaut ist, wie lange sie nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz dauern darf und welche Wege danach offenstehen, steht in unseren Artikeln Postdoc und Karriere nach der Promotion. Für die Zeit davor gibt es einen eigenen Überblick über Promotionsstipendien.

Stipendium oder Stelle: Was ändert sich für Sie?

Mit einem Stipendium haben Sie mehr Geld zur freien Verfügung als der Betrag vermuten lässt, aber deutlich weniger Absicherung: Steuern fallen in der Regel nicht an, Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aber auch nicht – und damit keine Ansprüche.

Der Grund liegt im deutschen Sozialrecht. Versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Personen, die „gegen Arbeitsentgelt“ beschäftigt sind. Ein Stipendium ist kein Arbeitsentgelt. Das gilt für Deutschland; wer im Ausland gefördert wird, unterliegt zusätzlich dem Recht des Gastlandes. Die Humboldt-Stiftung schreibt deshalb ausdrücklich, dass von ihren Stipendien keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden; der österreichische Wissenschaftsfonds FWF formuliert für sein Erwin-Schrödinger-Stipendium, es enthalte „keine Versicherungsleistungen“.

FrageStipendiumStelle (Arbeitsvertrag)
Einkommensteuersteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 EStG erfüllt sind: öffentlicher, zwischenstaatlicher oder steuerbegünstigter Geber, Betrag nicht über dem Bedarf, Vergabe nach Richtlinien, keine bestimmte GegenleistungLohnsteuer auf das Gehalt
Krankenversicherungkeine Pflichtversicherung als Beschäftigte; endet eine gesetzliche Pflicht- oder Familienversicherung, läuft sie als freiwillige Mitgliedschaft weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V); wer nicht gesetzlich versichert war, braucht einen anderen Weg (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, privat); Beitrag zahlen Sie selbst, manche Förderer geben einen Zuschussin Deutschland in der Regel pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), Beitrag wird vom Gehalt einbehalten; oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
Rentenversicherungkeine Pflichtbeiträge; freiwillige Versicherung möglich (§ 7 Abs. 1 SGB VI), auf eigene Kostenversicherungspflichtig (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI)
ArbeitslosengeldStipendienmonate zählen nicht für die Anwartschaft von zwölf Monaten in einem Versicherungspflichtverhältnis (§ 142 Abs. 1 SGB III)versicherungspflichtig (§ 25 Abs. 1 SGB III), Monate zählen für die Anwartschaft
Elterngelddas Stipendium ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit; Bemessungszeitraum sind bei nichtselbstständiger Arbeit die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Selbstständigen- oder Mischeinkünften und bei Verschiebungen nach § 2b BEEG ein anderer Zeitraum; Gehaltsmonate darin zählen weiter; ohne solches Einkommen 300 Euro (§ 2 Abs. 4 BEEG)in der Regel 65 bis 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, bei geringem Einkommen mehr, höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 Abs. 1 und 2 BEEG)
Höchstdauer nach WissZeitVGnicht unter den angerechneten Zeiten des § 2 Abs. 3 WissZeitVG genannt; eine parallele befristete Stelle prüfen Sie gesondertgilt für befristete Verträge an deutschen Hochschulen und staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen (§§ 1 und 5 WissZeitVG); Verträge mit mehr als einem Viertel der Arbeitszeit werden angerechnet
Nebenverdienstregelt jeder Förderer selbst; die Gerda Henkel Stiftung etwa schließt ein gleichzeitiges Gehalt ausNebentätigkeit nach Arbeitsvertrag und Tarifrecht

Die Steuerfreiheit ist kein Selbstläufer. § 3 Nr. 44 EStG verlangt zweierlei: Das Stipendium darf nicht höher sein, als für die Forschungsaufgabe und den Lebensunterhalt erforderlich ist, und es muss nach Richtlinien des Gebers vergeben werden; außerdem dürfen Sie nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet sein. Die großen Programme sind darauf ausgelegt; die Humboldt-Stiftung nennt die Steuerfreiheit ihrer Stipendien ausdrücklich. Bei kleineren privaten Gebern oder bei Stipendien, die an Lehr- oder Projektpflichten geknüpft sind, lohnt eine Rückfrage beim Förderer, bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Bei einem Aufenthalt im Ausland kann zusätzlich das Steuerrecht des Gastlandes gelten.

Ein Vorteil, der oft übersehen wird: Weil ein Stipendium kein Arbeitsverhältnis ist, nennt es § 2 Abs. 3 WissZeitVG nicht unter den Zeiten, die auf die sechs Jahre Befristung nach der Promotion angerechnet werden. Ihr Zeitbudget für spätere befristete Stellen bleibt damit nach dem Wortlaut unberührt. Wie die Rechnung im Einzelnen geht, steht unter Zählen Stipendium und Ausland mit? und im Artikel WissZeitVG.

Krankenversicherung mit Postdoc-Stipendium

Ein Stipendium begründet für sich keine Krankenversicherung als Arbeitnehmer; welcher Weg offensteht, hängt davon ab, wie Sie vorher versichert waren. Waren Sie gesetzlich pflicht- oder familienversichert, etwa auf einer Promotionsstelle, läuft die Mitgliedschaft nach dem Ende der Pflichtversicherung automatisch als freiwillige Versicherung weiter. Austreten können Sie nur, wenn Sie eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V). Den Beitrag tragen Sie dann allein. Waren Sie privat oder bisher nicht in Deutschland versichert, steht die freiwillige gesetzliche Versicherung nur mit ausreichender Vorversicherungszeit offen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V), sonst bleibt meist die private Versicherung. Prüfen Sie, ob Ihr Förderer einen Zuschuss zahlt – die Humboldt-Stiftung tut das zum Beispiel für ihre Stipendiaten in Deutschland.

Bei Stellen-Fellowships in Deutschland wie PRIME oder einer MSCA- oder EMBO-Stelle an einer deutschen Einrichtung sind Sie über den Arbeitsvertrag in der Regel pflichtversichert; liegt das Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, sind Sie versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Liegt die Gasteinrichtung im Ausland, gilt deren Recht. Gehen Sie ins Ausland, klären Sie vor Förderbeginn mit Ihrer Krankenkasse Ihren Status, die Beiträge und den Schutz im Gastland.

Rente, Arbeitslosengeld und Elterngeld

Rente und Arbeitslosengeld sind die stillen Verluste. Zwei Jahre Stipendium sind zwei Jahre ohne Rentenbeiträge, wenn Sie nicht freiwillig einzahlen. Und wer nach dem Stipendium keine Anschlussstelle hat, steht ohne Arbeitslosengeld da, wenn in den Jahren davor nicht genug versicherungspflichtige Monate liegen. Gerade nach mehreren Stipendien hintereinander ist das ein reales Risiko.

Elterngeld. Das Stipendium selbst zählt nicht als Erwerbseinkommen. Bemessungszeitraum sind bei nichtselbstständiger Arbeit die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Selbstständigen- oder Mischeinkünften und bei Verschiebungen nach § 2b BEEG ein anderer Zeitraum. Liegen darin noch Monate mit Gehalt, etwa aus der Promotionsstelle, zählen sie mit; Stipendienmonate gehen ohne Erwerbseinkommen in den Durchschnitt ein. Bei Erwerbseinkommen ersetzt das Basiselterngeld regelmäßig 65 bis 67 Prozent, bei Einkommen unter 1.000 Euro mehr, höchstens 1.800 Euro im Monat; ohne solches Einkommen beträgt es bei bestehendem Anspruch 300 Euro (§ 2 BEEG). Planen Sie ein Kind, rechnen Sie den Bemessungszeitraum deshalb vor der Entscheidung zwischen Stipendium und Stelle durch.

Beispiel (fiktiv): zwei Jahre mit Walter-Benjamin-Stipendium in Kanada. Eine Biologin hat drei Jahre auf einer Stelle in Deutschland promoviert und geht danach mit einem Stipendium der DFG für zwei Jahre an eine kanadische Universität. Mit dem Ende der Stelle läuft ihre gesetzliche Krankenversicherung zunächst als freiwillige Mitgliedschaft weiter; vor der Abreise klärt sie mit der Krankenkasse, wie sie in Kanada versichert ist und ob sie die deutsche Mitgliedschaft weiterführt oder mit Nachweis einer anderen Absicherung austritt. Sie entscheidet, ob sie freiwillige Rentenbeiträge zahlt, um die Lücke von zwei Jahren klein zu halten. Und sie bewirbt sich schon im zweiten Jahr auf Stellen in Deutschland, denn ohne Anschlussvertrag hätte sie nach der Rückkehr nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn in der Rahmenfrist noch genug versicherungspflichtige Monate aus der Promotionsstelle liegen.

Unsere Einordnung: Ein Stipendium ist eine gute Wahl für einen begrenzten Auslandsaufenthalt oder als Sprungbrett zu einem eigenen Projekt. Als Dauerlösung über mehrere Jahre fehlen Rentenbeiträge und die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld. Bei vergleichbaren Forschungsbedingungen bietet eine Anstellung meist die bessere soziale Absicherung. Vergleichen Sie zusätzlich den verfügbaren Betrag, Forschungsfreiheit, Laufzeit und Rückkehrperspektive.

Aus unserem Stellenbestand: Fellowship heißt meist Stelle

Am 7. Oktober 2026 (21:47 Uhr) standen auf unserer Seite Postdoc-Stellen 248 Ausschreibungen. Nur 2 davon boten ein Stipendium statt einer Stelle, also 0,8 Prozent – beide dasselbe Programm des Leibniz-Instituts für Europäische Geschichte in Mainz, zweisprachig ausgeschrieben, mit 2.100 € im Monat für sechs bis zwölf Monate. 7 Ausschreibungen trugen „Fellowship“ im Titel; 6 davon beschrieben eine Anstellung mit Tarifgruppe, Vergütung oder Pensum und Befristung. Gezählt per Volltextsuche und Titelabgleich, alle 15 Treffer und 10 Zufallsanzeigen im Volltext gelesen. Das ist unser Bestand, keine Marktstatistik: Programme wie Humboldt, Lynen oder Walter Benjamin beantragen Sie direkt beim Förderer.

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Welche Postdoc-Stipendien gibt es? Die Programme im Vergleich

Für die meisten Postdocs aus Deutschland kommen eine Handvoll großer Programme in Frage: die DFG und der DAAD für Inland und Ausland, die Humboldt-Stiftung, die EU mit den Marie Skłodowska-Curie Fellowships und, in den Lebenswissenschaften, EMBO und HFSP.

Die Tabelle nennt für jedes Programm die Förderrichtung, ob Sie ein Stipendium oder einen Arbeitsvertrag bekommen, wie hoch die Förderung ist und an wen sie fließt, wie lange sie läuft, wer sich bewerben kann und wann. Der Programmname führt jeweils zur Seite des Förderers.

Direkt zu: In Deutschland bleiben · Ins Ausland gehen · Aus dem Ausland nach Deutschland

ProgrammFörderrichtungForm, Höhe, EmpfängerLaufzeitFür wenFrist
DFG Walter-Benjamin-Programmin Deutschland oder ins AuslandInland: Stelle, die DFG zahlt der Einrichtung 2026 eine Personalpauschale von 7.350 € im Monat (Arbeitgeberkosten); Ausland: Stipendium an Sie, Grundbetrag 2.188 € plus Auslandszuschlag; dazu Sachkostenzuschussin der Regel bis 2 JahrePromovierte in früher Karrierephase mit eigenem Vorhaben; Wechsel der Einrichtung als Regeljederzeit
Gerda Henkel Stiftung, Forschungsstipendienohne Vorgabe einer GasteinrichtungStipendium an Sie, 2.760 € im Monat (Sätze seit 2024), plus Familienzuschlag1 bis 24 Monatehistorische Geisteswissenschaften; Promotion höchstens 10 Jahre zurück; keine institutionelle Anbindung nötig20. November 2026
Feodor-Lynen-Forschungsstipendiumins AuslandStipendium an Sie, Grundbetrag 2.187,50 € plus Auslandszuschlag je Zielland (Richtlinien Juli 2025) und 312,50 € Sachmittel6 bis 24 Monate; ein Rückkehrstipendium ist möglichPromotion höchstens 4 Jahre zurück; zu einem Gastgeber aus dem Humboldt-Netzwerkkeine; Auswahl im Februar, Juni und Oktober
DAAD Kurzstipendien für Postdocsins AuslandStipendium an Sie, 2.188 € plus Auslandszuschlag und 313 € Forschungskosten (Sätze 2026/2027)3 bis 6 Monatein Deutschland Forschende, Promotion höchstens 4 Jahre zurück6. November 2026, 12. März 2027
DAAD PRIMEins Ausland mit RückkehrStelle nach TV-L E 13 an einer deutschen Hochschule; Gehalt an Sie, laut DAAD 5.000 bis 6.400 € brutto im Monat, plus Auslandszulage18 Monate: 12 im Ausland, 6 in DeutschlandPromotion höchstens 6 Jahre zurück, mindestens 3 der letzten 5 Jahre im deutschen Wissenschaftssystem15. April 2027 (Beginn 2028)
MSCA Global Fellowship (EU)aus Europa in einen Drittstaat, Rückkehr nach EuropaStelle; die EU zahlt der Einrichtung 6.350 € im Monat (brutto einschließlich Arbeitgeberanteil, mal Länderfaktor) plus Zulagen12 bis 24 Monate plus 12 Monate Rückkehrphasenur Staatsangehörige oder langfristig Ansässige eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Landes; höchstens 8 Jahre Forschungserfahrung seit der Promotioneine Runde im Jahr: 7. April bis 8. September 2027
Humboldt-Forschungsstipendium für Postdocsaus dem Ausland nach DeutschlandStipendium an Sie, 3.000 € im Monat zuzüglich Nebenleistungen; das Gastinstitut erhält in der Regel 500 oder 800 € Forschungskostenzuschuss im Monat6 bis 24 MonateForschende aus dem Ausland, Promotion höchstens 4 Jahre zurückCalls öffnen am 15. März, 15. Juli und 15. November und schließen nach 800 Bewerbungen
MSCA European Fellowship (EU)innerhalb Europas oder nach Europa, also auch nach DeutschlandStelle; die EU zahlt der Einrichtung 6.350 € im Monat (mal Länderfaktor, Deutschland 101,5 Prozent) plus Zulagen12 bis 24 Monatejede Nationalität; höchstens 8 Jahre Forschungserfahrung seit der Promotion; höchstens 12 der letzten 36 Monate im Gastlandeine Runde im Jahr: 7. April bis 8. September 2027
EMBO Postdoctoral FellowshipsWechsel des Landes, auch nach Deutschlandin Deutschland Stelle; EMBO zahlt der Gasteinrichtung 2026 jährlich 89.400 €24 Monate (mindestens 12)Lebenswissenschaften; Promotion höchstens 2 Jahre zurückzwei Runden; nächster Stichtag 22. Januar 2027
HFSP Postdoctoral FellowshipsWechsel des Landes, auch nach oder aus DeutschlandZulagen nach Gastland, die die Gasteinrichtung an Sie auszahlt, Vollzeit; in Deutschland 51.984 € brutto im ersten Jahr (Richtlinien 2027, Sätze unter Vorbehalt), dazu 6.432 € Forschungs- und Reisezulage und 5.198 € je Kind im Jahr36 MonateLebenswissenschaften; Promotion höchstens 3 Jahre zurück; weder Land der Promotion noch der Staatsangehörigkeiteine Runde im Jahr; die Runde 2027 ist geschlossen

Stand der Angaben: Seiten der Förderer, gelesen am 7. Oktober 2026. Beträge und Fristen ändern sich; maßgeblich ist immer das aktuelle Merkblatt.

Ergänzung: Forschungsmittel statt Lebensunterhalt

Die Daimler und Benz Stiftung vergibt jährlich zwölf Stipendien über 50.000 € für zwei Jahre an Postdocs in einer Leitungsfunktion und an Juniorprofessuren ohne unbefristete Stelle, an einer Einrichtung in Deutschland. Das Geld ist für das Forschungsvorhaben bestimmt, etwa für Reisen, Tagungen, Hilfskräfte oder Geräte. Für die eigene Lebenshaltung oder die eigene Stelle darf es nicht verwendet werden; Ihren Lebensunterhalt müssen Sie anderweitig gesichert haben (Ausschreibung 2027). Die Bewerbungsfrist für das Stipendienprogramm 2027 endete am 30. September 2026. Den nächsten Bewerbungstermin veröffentlicht die Stiftung in ihrer neuen Ausschreibung.

Humboldt-Forschungsstipendium

Das Humboldt-Forschungsstipendium für Postdocs, oft kurz Humboldt-Stipendium genannt, bringt Forschende aus dem Ausland für 6 bis 24 Monate an eine Einrichtung in Deutschland; die Förderung lässt sich auf bis zu drei Aufenthalte innerhalb von drei Jahren aufteilen. Die 3.000 € im Monat gehen steuerfrei an Sie, dazu kommen Familienzulagen, eine Beihilfe zur Krankenversicherung und Reisekosten; Ihr Gastinstitut erhält in der Regel einen eigenen Forschungskostenzuschuss. Deutsche Staatsangehörige sind nur ausnahmsweise zugelassen, wenn ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mehr als zehn Jahren im Ausland liegt, bei starker Bindung an das Aufenthaltsland seit mehr als fünf. Bewerben können Sie sich schon vor der Promotion, wenn sie vor der Auswahlsitzung abgeschlossen ist. Weil jeder Call nach 800 Bewerbungen schließt, sollten Antrag und Zusage des Gastgebers vor der Öffnung fertig sein; die Stiftung rechnet mit einer Erfolgsquote von etwa 20 bis 25 Prozent.

Feodor-Lynen-Forschungsstipendium

Das Gegenstück für den Weg hinaus: Mit dem Feodor-Lynen-Forschungsstipendium der Humboldt-Stiftung gehen Postdocs aus Deutschland für 6 bis 24 Monate zu einem Gastgeber aus dem weltweiten Netzwerk der Stiftung. Das Stipendium besteht aus einem Grundbetrag von 2.187,50 € im Monat, einem Auslandszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz und einer Sachmittelpauschale von 312,50 €; für das erste Kind kommen 400 €, für jedes weitere 100 € hinzu. Die Richtlinien vom Juli 2025 nennen als Beispiel für die USA einen Auslandszuschlag von 1.892 € ohne Begleitung und 2.528 € mit Partnerin oder Partner. Beispiel: Allein in den USA ergeben Grundbetrag und Zuschlag nach diesen Sätzen 4.079,50 € im Monat, dazu die Sachmittel. Die Stiftung erwartet, dass sich der Gastgeber mit etwa einem Drittel am Stipendium beteiligt. Nach der Rückkehr ist ein Rückkehrstipendium von bis zu zwölf Monaten möglich: Es muss binnen sechs Monaten nach dem Aufenthalt beantragt werden, steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und endet, sobald Sie eine Stelle antreten. Feste Fristen gibt es nicht; ein Auswahlgremium entscheidet im Februar, Juni und Oktober, die Bearbeitung dauert vier bis sieben Monate.

Walter-Benjamin-Programm der DFG

Das Walter-Benjamin-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft fördert Promovierte in einer frühen Karrierephase, die ein eigenes Vorhaben umsetzen wollen, in der Regel bis zu zwei Jahre. Im Ausland erhalten Sie ein Stipendium aus Grundbetrag, Auslandszuschlag und Sachkostenzuschuss – die Beträge stehen im Abschnitt Höhe. In Deutschland finanziert die DFG stattdessen eine Stelle an der aufnehmenden Einrichtung; beide Formen lassen sich kombinieren. Anträge sind jederzeit möglich und an keinen Gastgeberkreis gebunden. Erwartet wird in der Regel ein Wechsel der Einrichtung, und für das Auslandsstipendium verlangt die DFG, dass Sie zuvor in Deutschland geforscht haben. Wer vom Walter-Benjamin-Stipendium spricht, meint die Auslandsvariante.

DAAD PRIME und DAAD-Kurzstipendien

PRIME vom DAAD ist kein Stipendium, sondern eine Stelle: Sie werden für 18 Monate an einer deutschen Hochschule nach TV-L E 13 angestellt, verbringen zwölf Monate davon im Ausland und die letzten sechs wieder an der Hochschule in Deutschland – mit voller Sozialversicherung. Der DAAD nennt eine Spanne von 5.000 bis 6.400 € brutto im Monat, im Ausland kommt eine Zulage hinzu. Die Promotion darf höchstens sechs Jahre zurückliegen, und Sie müssen mindestens drei der letzten fünf Jahre im deutschen Wissenschaftssystem tätig gewesen sein. Die nächste Frist ist der 15. April 2027 für einen Beginn zwischen April und September 2028. Für kürzere Aufenthalte von drei bis sechs Monaten gibt es die Kurzstipendien des DAAD für Postdocs; die nächsten Fristen sind der 6. November 2026 und der 12. März 2027.

Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships (MSCA)

Die Postdoctoral Fellowships der Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen sind das große Mobilitätsprogramm der EU. Es gibt sie in zwei Formen mit unterschiedlichem Zugang. Das European Fellowship führt für 12 bis 24 Monate an eine Einrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Land, also auch nach Deutschland, und steht Forschenden jeder Nationalität offen. Das Global Fellowship führt für 12 bis 24 Monate in einen Drittstaat, danach folgt ein Pflichtjahr an einer Einrichtung in Europa; bewerben können sich nur Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Landes oder Personen, die dort langfristig ansässig sind. Für beide gilt: Sie brauchen die Promotion zum Stichtag, dürfen höchstens acht Jahre Forschungserfahrung seit der Promotion haben und in den 36 Monaten vor dem Stichtag höchstens zwölf Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder hauptsächlich gearbeitet haben. Die Fellows erhalten einen Arbeitsvertrag mit voller sozialer Absicherung. Die 6.350 € im Monat aus der Tabelle sind kein Gehalt, sondern der Betrag, den die EU der Einrichtung für Ihre Stelle zahlt; was Sie verdienen, steht im Abschnitt Höhe.

EMBO Postdoctoral Fellowships und HFSP

In den Lebenswissenschaften fördert EMBO Postdocs, die für ihr Vorhaben das Land wechseln. Die Frist ist die engste aller großen Programme: Die Promotion darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. In Deutschland ist das Fellowship eine Stelle; die 89.400 € im Jahr gehen an die Gasteinrichtung, die mit Ihnen den Arbeitsvertrag schließt. Es gibt zwei Stichtage im Jahr, im Januar und im Juli. Ähnlich ausgerichtet sind die Postdoctoral Fellowships des Human Frontier Science Program (HFSP) über 36 Monate. HFSP zahlt Lebenshaltungs-, Forschungs- und Reisezulagen über die Gasteinrichtung; die Höhe hängt vom Gastland ab. Die Richtlinien für 2027 nennen brutto 51.984 € im ersten Jahr für Deutschland und 59.460 US-Dollar für die USA, unter dem Vorbehalt einer laufenden Überprüfung. Eine weitere bezahlte Stelle daneben ist ausgeschlossen, die Gasteinrichtung darf aber aufstocken.

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Postdoc-Stipendium in Deutschland, für die USA oder aus dem Ausland

Welches Programm in Frage kommt, entscheidet vor allem die Richtung: Für den Weg ins Ausland, auch in die USA, ist die Auswahl groß, für einen Verbleib in Deutschland klein, und für Forschende aus dem Ausland, die nach Deutschland kommen wollen, gibt es zwei große Wege.

Postdoc-Stipendium in Deutschland

Wer in Deutschland promoviert hat und hier bleiben will, hat weniger Auswahl, weil die meisten Programme einen Ortswechsel belohnen. Der wichtigste Weg ist die Inlandsvariante des Walter-Benjamin-Programms: kein Stipendium, sondern eine von der DFG finanzierte Stelle, in der Regel an einer anderen Einrichtung als der bisherigen. Wer schon eine Leitungsfunktion hat, kann bei der Daimler und Benz Stiftung zusätzliche Forschungsmittel einwerben, aber keinen Lebensunterhalt (siehe Ergänzung unter der Tabelle). In den historischen Geisteswissenschaften kommt die Gerda Henkel Stiftung in Frage, auch ohne Anbindung an eine Einrichtung. Das Humboldt-Forschungsstipendium steht deutschen Staatsangehörigen dagegen nur ausnahmsweise offen. Für den Aufbau einer eigenen Gruppe ist das Emmy Noether-Programm der DFG das passende Format; mehr dazu im Abschnitt Nachwuchsgruppe.

Für ausländische Forschende in Deutschland

Für Forschende aus dem Ausland ist das Humboldt-Forschungsstipendium der bekannteste Weg nach Deutschland, sofern ein Gastgeber zusagt. Daneben steht das European Fellowship der EU. Es ist eine Stelle mit Arbeitsvertrag und voller Sozialversicherung, steht jeder Nationalität offen und verlangt unter anderem, dass Sie in den 36 Monaten vor dem Stichtag höchstens zwölf Monate in Deutschland gelebt oder hauptsächlich gearbeitet haben. In den Lebenswissenschaften kommen EMBO und HFSP hinzu, beide mit dem Wechsel des Landes als Bedingung. Für die Wahl wichtig: Mit dem Humboldt-Stipendium sind Sie in Deutschland nicht pflichtversichert und zahlen keine Rentenbeiträge; mit einer Stelle aus MSCA oder EMBO an einer deutschen Einrichtung sind Sie in der Regel versichert wie andere Beschäftigte.

Postdoc-Stipendium für die USA

Für einen Aufenthalt in den USA nutzen Sie die allgemeinen Auslandsprogramme. Aus Deutschland führen vor allem vier Wege dorthin: das Feodor-Lynen-Forschungsstipendium, wenn Ihr Gastgeber zum Humboldt-Netzwerk gehört; das Walter-Benjamin-Stipendium der DFG, das an keinen Gastgeberkreis gebunden ist; DAAD PRIME als Stelle mit zwölf Monaten im Ausland; und das Global Fellowship der EU, weil die USA für die Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen ein Drittstaat sind – allerdings nur, wenn Sie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Landes sind oder dort langfristig leben. In den Lebenswissenschaften kommt HFSP hinzu, sofern Sie weder in den USA promoviert haben noch die US-Staatsangehörigkeit besitzen; für kürzere Forschungsaufenthalte reichen die DAAD-Kurzstipendien. Die Höhe der Stipendien richtet sich bei DFG, DAAD und Humboldt nach dem Zielland; ein Lynen-Stipendium bringt nach den Richtlinien vom Juli 2025 allein in den USA rund 4.080 € im Monat. Beispiel mit Familie: Reisen Partnerin oder Partner ohne eigenes Einkommen und ein Kind mindestens drei Monate mit, steigt der Zuschlag auf Antrag auf 2.807 €; dazu kommen 205 € Familienzuschlag und 400 € Kinderzulage, zusammen mit dem Grundbetrag 5.599,50 € im Monat.

Wie hoch ist ein Postdoc-Stipendium – und was bleibt gegenüber einem Gehalt?

Die Grundbeträge der großen Stipendien liegen zwischen 2.188 € (DFG und DAAD) und 3.000 € (Humboldt) im Monat, bei der Gerda Henkel Stiftung bei 2.760 €; dazu kommen Zuschläge für Ausland, Familie und Sachkosten.

Der Stipendienrechner der DFG (Stand 2. September 2026) weist für das Walter-Benjamin-Stipendium neben dem Grundbetrag von 2.188 € einen Auslandszuschlag je Länderzone zwischen 1.068 € und 1.965 € im Monat aus, dazu einen Sachkostenzuschuss von 313 €; der DAAD rechnet bei seinen Kurzstipendien nach demselben Muster. Für Ihr Zielland und Ihre Familie rechnen Sie mit dem Rechner des Förderers nach; ein Lynen-Beispiel mit Familie steht unter USA.

Die Zuschläge machen den Unterschied. Neben dem Grundbetrag zahlen die meisten Förderer Leistungen, die im Vergleich gern untergehen. Die Humboldt-Stiftung zahlt ihren Stipendiaten in Deutschland unter anderem eine Mobilitätspauschale von 100 € im Monat. Bei den Kurzstipendien des DAAD erhöht ein erstes Kind den Betrag um 400 €, jedes weitere um 100 €; für Partner kommen 200 € hinzu. Die Gerda Henkel Stiftung gibt 480 € Familienzuschlag für das erste Kind und 120 € für jedes weitere. Mit Familie können diese Posten den Unterschied zwischen zwei Programmen größer machen als der Grundbetrag.

Stipendium und Gehalt sind nicht direkt vergleichbar. Ein Stipendium wird ohne Abzüge ausgezahlt, von einem Gehalt gehen Lohnsteuer und Sozialbeiträge ab. Dafür müssen Sie vom Stipendium Kranken- und Pflegeversicherung und, wenn Sie es wollen, Ihre Altersvorsorge selbst bezahlen. Rechnen Sie deshalb zuerst den Betrag aus, der nach Krankenversicherung übrig bleibt, und vergleichen Sie ihn dann mit dem Nettogehalt einer Stelle. Wie hoch das Nettogehalt nach TV-L E 13 in Ihrer Stufe ausfällt, berechnet unser Gehaltsrechner.

Bei Stellen-Fellowships ist der Förderbetrag kein Gehalt. Die EU überweist für ein Marie Skłodowska-Curie-Fellowship 6.350 € im Monat an die Einrichtung; aus diesem Betrag müssen laut Arbeitsprogramm Sozialbeiträge beider Seiten und Steuern bestritten werden, und für Deutschland gilt darauf ein Faktor von 101,5 Prozent. Hinzu kommen eine Mobilitätszulage von 710 € und gegebenenfalls eine Familienzulage von 660 € im Monat. Auch die 89.400 € von EMBO fließen an die Gasteinrichtung, nicht an Sie. Ihr Gehalt ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den die Einrichtung mit Ihnen schließt – fragen Sie vor der Zusage nach Entgeltgruppe und Stufe.

Inlandsstelle statt Inlandsstipendium. Die Grundbeträge um 2.188 € sind für Auslandsaufenthalte mit Zuschlag angelegt. Wer in Deutschland bleibt, vergleicht sie besser mit einer Stelle: Für die Inlandsvariante des Walter-Benjamin-Programms setzt die DFG 2026 eine Personalpauschale von 7.350 € im Monat an. Das sind Arbeitgeberkosten an die Einrichtung, orientiert an E 13 Stufe 3 bis E 14 Stufe 2; Ihr Gehalt legt die Einrichtung nach Tarif fest (DFG-Personalmittelsätze 2026).

Stipendium, Stelle oder Nachwuchsgruppe: Welcher Weg passt?

Welcher Weg passt, hängt an drei Fragen: Wollen Sie ins Ausland, wie lange liegt Ihre Promotion zurück, und wollen Sie nur Ihr eigenes Projekt bearbeiten oder schon eine Gruppe leiten?

  • Sie wollen ein bis zwei Jahre ins Ausland: Ein Stipendium (Lynen, Walter-Benjamin, DAAD) oder eine Stelle mit Auslandsphase (PRIME, MSCA Global). PRIME ist als Stelle sozialversichert; MSCA Global setzt die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Landes oder einen langfristigen Aufenthalt dort voraus.
  • Sie wollen in Deutschland ein eigenes Projekt bearbeiten: Die Inlandsstelle im Walter-Benjamin-Programm oder, aus dem Ausland kommend, ein MSCA European Fellowship. Ein Inlandsstipendium bietet weniger Absicherung als die Inlandsstelle; vergleichen Sie Betrag, Freiheit und Laufzeit.
  • Ihre Promotion liegt erst kurz zurück und Sie arbeiten in den Lebenswissenschaften: EMBO (bis 2 Jahre) und HFSP (bis 3 Jahre) haben enge Fristen; prüfen Sie diese zuerst, weil sie sich als erste schließen.
  • Sie haben schon eigene Publikationen und wollen eine Gruppe aufbauen: Dann ist ein Stipendium zu klein. Das passende Format ist eine Nachwuchsgruppe.

Wann eine Nachwuchsgruppe statt eines Fellowships?

Ein Fellowship finanziert Sie selbst für ein bis drei Jahre. Eine Nachwuchsgruppe finanziert zusätzlich Mitarbeitende und Sachmittel für mehrere Jahre. Im Emmy Noether-Programm der DFG leiten Sie sechs Jahre lang eine eigene Gruppe; die DFG richtet sich in der Regel an Promovierte bis vier Jahre nach der Promotion mit mindestens zwei Jahren Postdoc-Erfahrung und internationaler Erfahrung, Anträge sind jederzeit möglich. Für die Leitung sieht die DFG eine Eingruppierung in E 15 TV-L vor. Der Starting Grant des Europäischen Forschungsrats (ERC) fördert ein eigenes Forschungsprogramm über fünf Jahre mit bis zu 1,5 Millionen Euro; ab der Ausschreibung 2027 können sich Forschende bewerben, deren Promotion bis zu zehn Jahre zurückliegt. Beides sind Stellen, keine Stipendien – mit vollem Arbeitsverhältnis.

Die Rückkehr mitdenken. Ein Auslandsfellowship endet, und dann brauchen Sie einen Anschluss. Einige Programme bauen ihn ein: Nach einem Feodor-Lynen-Stipendium ist ein Rückkehrstipendium von bis zu zwölf Monaten möglich; PRIME schließt an das Auslandsjahr sechs Monate an einer deutschen Hochschule an, die Global Fellowships der EU enden mit einem Pflichtjahr in Europa, und das Erwin-Schrödinger-Stipendium des FWF hat eine Rückkehrphase von bis zu zwölf Monaten. Bei den übrigen Programmen müssen Sie die Rückkehr selbst organisieren – am besten, indem Sie schon während des Aufenthalts Kontakt zu Gruppen in Deutschland halten und sich rechtzeitig bewerben.

Als Etappe planen. Planen Sie das Stipendium als Etappe, nicht als Ziel. Ein gutes Fellowship im Lebenslauf hilft bei Emmy Noether, ERC und Berufungen, weil es zeigt, dass Sie im Wettbewerb Geld einwerben können. Beginnen Sie aber schon während des Fellowships mit dem nächsten Antrag – die Fristen nach der Promotion laufen weiter.

Bewerbung: Fahrplan mit Vorlaufzeiten

Rechnen Sie vom Wunschbeginn an mindestens ein Jahr zurück: Zwischen dem Antrag und dem ersten Fördermonat liegen bei den meisten Programmen viele Monate, und vor dem Antrag brauchen Sie einen Gastgeber und einen ausgearbeiteten Forschungsplan.

Die Förderer nennen ihre Bearbeitungszeiten selbst. Für das Feodor-Lynen-Stipendium gibt die Humboldt-Stiftung vier bis sieben Monate an. Wer sich im Humboldt-Call vom 15. November 2026 bewirbt, wird im Juli 2027 ausgewählt und kann frühestens im September 2027 beginnen. Bei PRIME endet die Frist am 15. April 2027, gefördert wird ab 2028. Für das Emmy Noether-Programm nennt die DFG rund acht Monate bis zur Entscheidung.

Der Fahrplan Schritt für Schritt

  • 12 bis 18 Monate vor dem Wunschbeginn: Programme auswählen und die Frist nach der Promotion prüfen. Entscheidend ist meist das Datum der Promotionsurkunde oder der Disputation – lesen Sie im Merkblatt nach, welches Datum gilt.
  • 10 bis 15 Monate vorher: Gastgeber ansprechen. Schreiben Sie konkret, welches Vorhaben Sie dort umsetzen wollen und warum gerade diese Gruppe. Fast alle Programme verlangen eine schriftliche Zusage oder Stellungnahme.
  • 8 bis 12 Monate vorher: Forschungsplan schreiben, mit Ziel, Methode, Zeitplan und dem Nutzen des Wechsels für Ihre Laufbahn. Planen Sie dafür mehrere Wochen ein, und lassen Sie den Plan von jemandem lesen, der das Programm kennt.
  • Zum Stichtag: Antrag einreichen – mit wissenschaftlichem Lebenslauf, Publikationsliste, Gutachten oder Empfehlungsschreiben und der Erklärung des Gastgebers.
  • Bis zur Entscheidung: nicht warten. Bewerben Sie sich parallel auf Stellen und auf ein zweites Programm, soweit die Regeln das erlauben.

Was die Auswahl entscheidet. Im Kern geht es um drei Dinge: Sie als Person (Publikationen, Eigenständigkeit), das Vorhaben (Originalität, Machbarkeit) und die Passung zum Gastgeber. Ein häufiger Fehler ist ein Antrag, der die Dissertation einfach fortschreibt. Zeigen Sie, was neu ist und was Sie am Gastinstitut lernen, das Sie zu Hause nicht lernen könnten.

Was in den Forschungsplan gehört. Die Förderer geben Umfang und Gliederung vor; lesen Sie das Merkblatt deshalb vor dem ersten Satz. Inhaltlich erwarten fast alle dasselbe: eine klare Forschungsfrage, den Stand der Forschung, Ihre Methode, einen realistischen Zeitplan für die Förderdauer und eine Begründung, warum Sie das Vorhaben gerade an dieser Einrichtung umsetzen wollen. Hinzu kommt oft ein Abschnitt zur eigenen Laufbahn: Was lernen Sie dort, und wohin soll es danach gehen? Halten Sie den Plan so konkret, dass ein Gutachter aus einem Nachbarfach ihn versteht.

Wenn es nicht klappt. Eine Absage ist bei diesen Programmen der Normalfall, nicht die Ausnahme. Lesen Sie die Begründung, wenn der Förderer eine schickt, und überarbeiten Sie den Antrag für das nächste Programm, statt ihn unverändert erneut einzureichen. Weil die Förderer unterschiedliche Fristen und Termine haben, lässt sich ein Jahr oft so planen, dass Sie zwei oder drei Anträge nacheinander stellen. Wer parallel auf Stellen sucht, verliert keine Zeit, falls alle Anträge scheitern.

Tipp: Notieren Sie für jedes Programm das Datum, an dem Ihre Frist nach der Promotion endet (siehe Tabelle). Kinderbetreuungszeiten verlängern bei mehreren Förderern die Frist – bei der Humboldt-Stiftung und bei PRIME pauschal um zwei Jahre je Kind für Mütter.

Offene Postdoc-Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen finden Sie in unserer Liste der Postdoc-Stellen; einen Überblick über alle Stipendienarten gibt der Artikel Stipendien.

Postdoc-Stipendien in Österreich und der Schweiz

Österreich und die Schweiz haben eigene Programme ihrer nationalen Forschungsförderer; die Schweizer Programme verlangen einen Bezug zur Schweiz, die österreichischen sind an eine Forschungsstätte in Österreich gebunden.

ProgrammForm, Höhe, EmpfängerLaufzeitFür wen
FWF Erwin Schrödinger (AT)Stipendium an Sie, ohne Arbeitsvertrag und ohne Versicherungsleistungen; Höhe je Zielland nach den Stipendiensätzen 2026 der FWF-Richtlinie (Appendix B); dazu 300 € Sachkosten im Monat und je mitreisendem Kind 5.000 bis 6.000 € im Jahr10 bis 24 Monate im Ausland, bis 12 Monate RückkehrphaseAuslandsaufenthalt mit Rückkehrphase in Österreich; Antrag laufend
FWF ESPRIT (AT)Anstellung an der österreichischen Forschungsstätte36 MonatePromotion höchstens 5 Jahre zurück; Projekt an einer Forschungsstätte in Österreich; Antrag laufend
SNF Postdoc.Mobility (CH)Stipendium an Sie für einen Auslandsaufenthalt; Jahressatz bei Zusprache 2026 je Zielland, etwa 51.000 Franken für Deutschland (Berlin, Frankfurt, Hamburg, München 52.000) und 55.000 bis 62.000 Franken für die USA; dazu 12.000 Franken je Kind und bis 5.000 Franken Forschungsmittel im Jahr; Rückkehrbeitrag als Salärin der Regel 24 Monate, 3 bis 12 Monate RückkehrBezug zur Schweiz; bis 3 Jahre nach dem Doktorat; Fristen 2. Februar und 3. August 2027, danach endet das Programm
SNF Ambizione (CH)eigenes Salär und Projektmittel an einer Schweizer Hochschulehöchstens 4 Jahrebis 4 Jahre nach dem Doktorat; letzte Ausschreibung 3. November 2026

Für ein Marie Skłodowska-Curie Fellowship in Österreich wendet die EU einen höheren Länderfaktor an als für Deutschland: 109,4 Prozent statt 101,5 Prozent auf die monatliche Pauschale. Das Gehalt bestimmt aber auch dort die Gasteinrichtung im Arbeitsvertrag. Für Postdocs aus Österreich ist das Erwin-Schrödinger-Stipendium der klassische Weg ins Ausland, auch nach Deutschland, mit einem Stipendiensatz je Zielland laut FWF-Richtlinie (Appendix B); es enthält keine Versicherungsleistungen, der FWF erstattet aber Beiträge zur Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. ESPRIT ist dagegen eine Stelle: Wer es erhält, wird an der österreichischen Forschungsstätte angestellt und dort für drei Jahre aus dem Projekt bezahlt.

In der Schweiz ändert sich die Förderung gerade: Der Schweizerische Nationalfonds schreibt Postdoc.Mobility zum letzten Mal im August 2027 und Ambizione im November 2026 aus und kündigt für Anfang 2028 ein neues Instrument für die Postdoc-Stufe an. Bis dahin gilt für Postdoc.Mobility der Satz des Zusprachejahres, 2026 etwa 51.000 Franken im Jahr für Deutschland. Wer aus Deutschland in die Schweiz oder nach Österreich gehen will, nutzt in der Regel ein Walter-Benjamin-Stipendium, ein Lynen-Stipendium oder ein MSCA European Fellowship; EMBO zahlt für eine Stelle in der Schweiz 97.200 € und in Österreich 73.800 € im Jahr an die Gasteinrichtung.

Häufige Fragen zum Postdoc-Stipendium

Ist ein Postdoc-Stipendium steuerfrei?

In der Regel ja. § 3 Nr. 44 EStG stellt Stipendien aus öffentlichen Mitteln und von steuerbegünstigten Gebern frei, wenn sie den Bedarf für Forschung und Lebensunterhalt nicht übersteigen, nach Richtlinien vergeben werden und keine bestimmte Gegenleistung verlangen. Die Humboldt-Stiftung nennt die Steuerfreiheit ihrer Stipendien ausdrücklich.

Wie hoch ist ein Postdoc-Stipendium im Vergleich zum Gehalt?

Die Grundbeträge der großen Stipendien liegen zwischen 2.188 € (DFG, DAAD) und 3.000 € (Humboldt) im Monat, ohne Steuer und ohne Sozialabzüge, dazu Zuschläge für Ausland und Familie. Ein Gehalt nach TV-L E 13 ist brutto höher, davon gehen aber Lohnsteuer und Sozialbeiträge ab. Vergleichen Sie deshalb den Betrag, der nach Ihrer Krankenversicherung vom Stipendium übrig bleibt, mit dem Nettogehalt einer Stelle.

Wie bin ich mit einem Postdoc-Stipendium krankenversichert?

Das hängt davon ab, wie Sie vorher versichert waren. Ein Stipendium begründet keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Endet eine gesetzliche Pflicht- oder Familienversicherung, etwa mit der Promotionsstelle, läuft sie nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft weiter; den Beitrag zahlen Sie allein. Wer privat oder noch nie in Deutschland versichert war, kommt nur mit Vorversicherungszeit in die freiwillige gesetzliche Versicherung, sonst meist privat. Einige Förderer geben einen Zuschuss, die Humboldt-Stiftung etwa für ihre Stipendiaten in Deutschland. Klären Sie Status, Beiträge und den Schutz im Gastland vor Förderbeginn.

Bin ich mit einem Postdoc-Stipendium sozialversichert?

Nicht automatisch. Weil das Stipendium in Deutschland nicht als Arbeitsentgelt gilt, entsteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung läuft in der Regel freiwillig weiter; in die Rentenversicherung können Sie freiwillig einzahlen. Bei Stellen-Fellowships an einer deutschen Einrichtung sind Sie in der Regel versichert wie andere Beschäftigte.

Bekomme ich nach dem Stipendium Arbeitslosengeld?

Nur, wenn Sie in den Jahren davor genug versicherungspflichtige Monate gesammelt haben. Nötig sind zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis innerhalb der Rahmenfrist; Stipendienmonate zählen nicht mit.

Wie viel Elterngeld bekomme ich mit einem Stipendium?

Das Stipendium zählt nicht als Erwerbseinkommen. Bemessungszeitraum sind bei nichtselbstständiger Arbeit die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Selbstständigen- oder Mischeinkünften und bei Verschiebungen nach § 2b BEEG ein anderer Zeitraum; Gehaltsmonate darin zählen weiter. Bei Erwerbseinkommen ersetzt das Basiselterngeld regelmäßig 65 bis 67 Prozent, bei niedrigen Einkommen mehr, höchstens 1.800 Euro im Monat. Ohne solches Einkommen beträgt es bei bestehendem Anspruch 300 Euro. Einige Förderer zahlen Familienzuschläge.

Zählt ein Postdoc-Stipendium auf die sechs Jahre nach dem WissZeitVG?

Nach dem Wortlaut nicht. § 2 Abs. 3 WissZeitVG rechnet befristete Arbeitsverhältnisse, Beamtenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge an; Stipendien sind dort nicht genannt.

Wie hoch ist das Feodor-Lynen-Stipendium?

Es besteht aus einem Grundbetrag von 2.187,50 € im Monat, einem Auslandszuschlag je Zielland und Familienstand und 312,50 € Sachmitteln; für Kinder kommen 400 € für das erste und 100 € für jedes weitere hinzu. Die Richtlinien vom Juli 2025 nennen für einen Aufenthalt allein in den USA einen Zuschlag von 1.892 €, zusammen mit dem Grundbetrag also 4.079,50 € im Monat. Nach der Rückkehr ist ein Rückkehrstipendium von bis zu zwölf Monaten möglich, auf eigenen Antrag.

Wie hoch sind das Schrödinger-Stipendium und Postdoc.Mobility?

Beide richten sich nach dem Zielland und gehen an Sie persönlich. Die FWF-Richtlinie nennt die Stipendiensätze 2026 je Zielland in Appendix B, dazu 300 € Sachkosten im Monat. Der SNF zahlt bei Zusprache 2026 im Jahr 51.000 Franken für Deutschland, 52.000 in Berlin, Frankfurt, Hamburg und München, und 55.000 bis 62.000 Franken in den USA, dazu 12.000 Franken je Kind.

Wie lange nach der Promotion kann ich mich bewerben?

Jedes Programm setzt seine eigene Grenze. Am engsten ist EMBO mit zwei Jahren, HFSP erlaubt drei, Humboldt und die DAAD-Kurzstipendien vier, PRIME sechs; die EU rechnet bei MSCA mit höchstens acht Jahren Forschungserfahrung. Im Walter-Benjamin-Programm spricht die DFG ohne feste Jahreszahl von einer frühen Karrierephase. Vor dem Abschluss können Sie sich bei Humboldt bewerben, wenn die Promotion vor der Auswahlsitzung abgeschlossen ist, bei Lynen bis sechs Monate vorher.

Brauche ich für ein Postdoc-Stipendium einen Gastgeber?

Fast immer. Humboldt, DFG, DAAD, EMBO und die EU setzen die Zusage einer aufnehmenden Einrichtung voraus. Anders die Gerda Henkel Stiftung: Ihre Forschungsstipendien setzen keine Anbindung an eine Einrichtung voraus.

Kann ich ein Postdoc-Stipendium in Deutschland bekommen, wenn ich in Deutschland promoviert habe?

Ja, aber die Auswahl ist kleiner. Das Walter-Benjamin-Programm der DFG fördert im Inland mit einer Stelle, nicht mit einem Stipendium, und erwartet in der Regel einen Wechsel der Einrichtung. Das Humboldt-Forschungsstipendium richtet sich an Forschende aus dem Ausland.

Welche Postdoc-Stipendien gibt es für ausländische Forschende in Deutschland?

Die beiden großen Wege sind das Humboldt-Forschungsstipendium mit 3.000 € im Monat für 6 bis 24 Monate und das European Fellowship der Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen, eine Stelle mit Arbeitsvertrag für Forschende jeder Nationalität. In den Lebenswissenschaften kommen EMBO und HFSP hinzu. Alle setzen die Zusage einer Gasteinrichtung in Deutschland voraus.

Welches Postdoc-Stipendium passt für die USA?

Aus Deutschland führen vor allem das Feodor-Lynen-Forschungsstipendium, das Walter-Benjamin-Stipendium der DFG, DAAD PRIME und das Global Fellowship der EU in die USA, in den Lebenswissenschaften außerdem HFSP. Das Global Fellowship steht nur Staatsangehörigen oder langfristig Ansässigen eines EU-Mitgliedstaats oder assoziierten Landes offen. Die Höhe der Stipendien richtet sich nach dem Zielland; beim Lynen-Stipendium sind es allein in den USA nach den Richtlinien vom Juli 2025 rund 4.080 € im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Fellowship und Stipendium?

Fellowship ist der Oberbegriff für eine persönlich eingeworbene Förderung. Sie kann als Stipendium ausgezahlt werden, wie bei Humboldt, oder als Stelle mit Arbeitsvertrag, wie bei den Marie Skłodowska-Curie Fellowships und bei PRIME.

Quellen

Programmseiten der Förderer und Gesetzestexte, gelesen am 7. Oktober 2026: