W1-, W2-, W3-Professur: Unterschiede und Gehalt
W1 bezeichnet die Juniorprofessur, W2 und W3 reguläre Professuren. Der Vergleich erklärt, welche Voraussetzungen für die Berufung gelten und wie sich die Professuren bei Beschäftigungsstatus, Ausstattung und Gehalt unterscheiden. Eine Gehaltsübersicht zeigt die Grundgehälter und die Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Offene Professuren (404)W1, W2 und W3 vergleichen
Kurz gesagt
- W1 ist die Juniorprofessur auf Zeit; W2 und W3 sind reguläre Professuren, meist auf Lebenszeit.
- W3 ist die höhere Besoldungsgruppe; Mitarbeiterstellen, Forschungsmittel und zusätzliche Bezüge hängen von der Professur und den Vereinbarungen mit der Hochschule ab.
- W3 folgt nicht automatisch auf W2: Meist führt der Weg über einen neuen Ruf; bei entsprechend ausgeschriebenen Tenure-Track-Stellen ist auch der Übergang nach positiver Evaluation möglich.
Für Ihre Entscheidung
- Gehälter vergleichen: W1, W2 und W3 mit Grundgehalt brutto – die Tabelle.
- Gehalt berechnen: der Rechner, vorbelegt mit W2.
- Unterschiede verstehen: was W2 und W3 außer dem Gehalt trennt.
- Offene Professuren: nach Amt und Hochschulart, mit der aktuellen Liste.
- Ihr Bundesland wählen: Karte mit Grundgehalt W2 und W3 je Land.
- Berufungsverhandlung vorbereiten: Ausstattung zählt – der Leitfaden für Ihre Verhandlung.
Offene Professuren (404)W1, W2 und W3 vergleichen
Inhalt
W1, W2 und W3: Unterschiede und Gehalt im Überblick
W1 ist die Juniorprofessur auf Zeit, W2 und W3 sind reguläre Professuren. Die Tabelle zeigt für jede Gruppe das monatliche Grundgehalt brutto: den niedrigsten und den höchsten Betrag der 16 Länder.
| Bezeichnung | Üblicher Status | Grundgehalt brutto im Monat |
|---|---|---|
| W1: Juniorprofessur | befristet, meist in zwei Phasen mit Zwischenevaluation | 5.321,74 € bis 6.128,72 € |
| W2: Professur | in der Regel Beamtenverhältnis auf Lebenszeit | 6.029,67 € bis 7.661,18 € |
| W3: Professur | in der Regel Beamtenverhältnis auf Lebenszeit | 7.247,15 € bis 8.667,56 € |
So lesen Sie die Beträge: Jedes Land setzt die Grundgehälter selbst fest. Den niedrigsten Betrag zahlt in allen drei Gruppen Bremen, den höchsten Baden-Württemberg. Gezählt ist der feste Betrag oder, wo ein Land nach Erfahrungsstufen zahlt, die erste Stufe. Erfahrungsstufen gelten in Bayern, Hessen und Sachsen; dort steigt das Grundgehalt mit den Dienstjahren als Professorin oder Professor, in Sachsen in W2 bis 8.178,98 € und in W3 bis 9.417,86 €. Grundlage sind die amtlichen Besoldungstabellen der Länder in der heute gültigen Fassung, zuletzt geprüft am 28. September 2026; Geltungsbeginn und Fundstelle je Land nennt die Länderübersicht.
Nicht im Grundgehalt enthalten: Bremen und Hamburg zahlen in W2 und W3 zusätzlich einen festen Leistungsbezug (827,55 € und 826,17 € im Monat). Außerdem gibt es in W2 und W3 weitere Leistungsbezüge, die vor allem bei der Berufung individuell vereinbart werden; ihre Höhe steht in der Berufungsvereinbarung. Wer insgesamt am meisten verdient, lässt sich aus der Tabelle deshalb nicht ablesen.
Was das netto bedeutet, mit Steuer, Beihilfe und Familienzuschlag, zeigt unser Artikel W2/W3-Professur Gehalt; zur Altersvorsorge informiert der Artikel Beamtenpension.
W2 oder W3: Was wirklich den Unterschied macht
W2 und W3 sind beide volle, reguläre Professuren mit eigenem Berufungsverfahren; in beiden Ämtern forschen und lehren Sie selbstständig in Ihrem Fach. W3 ist die höhere Besoldungsgruppe. Wie viele Mitarbeiterstellen und Forschungsmittel dazugehören und welche zusätzlichen Bezüge gezahlt werden, hängt von der konkreten Professur und den Vereinbarungen mit der Hochschule ab.
Beim Grundgehalt zeigen zwei Beispiele aus den amtlichen Tabellen den Abstand im selben Land: In Nordrhein-Westfalen beträgt das Grundgehalt seit dem 01.04.2026 in W2 7.288,92 € und in W3 8.028,44 € – ein Unterschied von 739,52 € brutto im Monat. In Niedersachsen sind es 7.108,52 € und 7.714,02 €, also 605,50 €. Der Abstand zwischen zwei Ländern ist oft größer als der zwischen W2 und W3 im selben Land.
Was eine Professur über das Grundgehalt hinaus mitbringt, entscheiden drei Dinge, die bei der Berufung verhandelt werden: Mitarbeiterstellen, Sachmittel (Räume, Labor, Geräte, Reisemittel) und Leistungsbezüge. Leistungsbezüge gibt es in W2 und W3 zusätzlich zum Grundgehalt, unter anderem „aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen“ (für den Bund § 33 Abs. 1 BBesG; die Länder regeln sie in ihren Besoldungsgesetzen). Wie hoch die Leistungsbezüge aus Ihrer Berufung ausfallen, steht in Ihrer Berufungsvereinbarung.
W2 ist dabei keine Randerscheinung an Universitäten: Zum Stichtag 1. Dezember 2024 arbeiteten dort 6.806 Professorinnen und Professoren in W2 und 13.492 in W3 (Statistisches Bundesamt, Personal an Hochschulen 2024, Tabelle 21341-05).
Unsere Einordnung: Eine gut ausgestattete W2-Professur kann die bessere Stelle sein als eine schwach ausgestattete W3. Wer zwei Rufe vergleicht, sollte nicht auf den Buchstaben schauen, sondern auf das, was die Professur konkret mitbringt – und auf das, was in fünf Jahren noch gilt.
Kann man von W2 nach W3 aufsteigen?
Nicht automatisch. W2 und W3 sind verschiedene Ämter der Besoldungsordnung W, und das W3-Amt wird über eine Berufung übertragen. Meist heißt das: Wer nach W3 will, bewirbt sich auf eine ausgeschriebene W3-Professur und braucht einen neuen Ruf – oft an eine andere Hochschule. Professuren werden öffentlich ausgeschrieben, in Bayern etwa „öffentlich und in der Regel international“ (Art. 66 Abs. 3 BayHIG).
Ein zweiter Weg sind entsprechend ausgeschriebene Tenure-Track-Professuren. Die Universität Bielefeld etwa schreibt Professuren als „W2 TT W3“ aus: Die Einstellung erfolgt zunächst auf fünf Jahre befristet, und „bei positiver Evaluierung im letzten Jahr erfolgt die Umwandlung in eine unbefristete W3-Professur“. In Nordrhein-Westfalen lässt § 38a Abs. 4 HG NRW den Tenure Track ausdrücklich auch für Professuren auf Zeit zu; Grundlage für die Berufung auf die unbefristete Professur ist ein Evaluierungsverfahren (§ 38a Abs. 3 HG NRW). Auch dieser Übergang erfolgt über eine Berufung, er kommt nicht automatisch, und nicht jede W2-Stelle eröffnet ihn: Ob eine Stelle diesen Weg vorsieht, steht in der Ausschreibung.
Mit einem auswärtigen Ruf in der Hand können Sie außerdem an der eigenen Hochschule verhandeln: Leistungsbezüge gibt es ausdrücklich auch „aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen“ (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 BBesG).
Manche Ausschreibungen nennen keine feste Stufe, sondern „W2 oder W3“ oder „Open Rank“. Dann entscheidet die Hochschule nach dem Profil der ausgewählten Person; die Kriterien für die jeweilige Stufe müssen sich in Bayern aus der Ausschreibung oder aus Regeln der Hochschule ergeben, auf die sie verweist.
Vier Fragen für Ihre Berufungsverhandlung
- Mitarbeiterstellen: Wie viele Stellen gehören dauerhaft zur Professur, wie viele nur für die Anlaufzeit?
- Sachmittel: Welcher Betrag steht jährlich zur Verfügung, und welche Räume, Labore und Geräte sind zugesagt?
- Leistungsbezüge: Welcher Betrag ist ab Dienstbeginn fest zugesagt, und ist er befristet oder unbefristet?
- Lehrumfang: Wie viele Lehrveranstaltungsstunden sind es, und gibt es eine Ermäßigung für die ersten Semester?
Wie Sie diese Punkte verhandeln und schriftlich festhalten, beschreibt der Artikel Berufungsverhandlung.
W2 und W3 in den Bundesländern
Jedes Land setzt die Grundgehälter seiner Professorinnen und Professoren selbst fest, deshalb unterscheiden sich W2 und W3 von Land zu Land. Wählen Sie Ihr Land: Das Feld zeigt das Grundgehalt in W2 und W3, ob es Erfahrungsstufen gibt, die amtliche Fundstelle und den Link auf unseren ausführlichen Landesartikel mit Netto, Leistungsbezügen und Rechenbeispielen.
W2 und W3 — nach Land
Mit der Maus über ein Land fahren — ein Klick hält die Auswahl fest.
Land wählen
Je Land: Grundgehalt W2 und W3, ob Erfahrungsstufen gelten, die amtliche Fundstelle und der Link auf unseren Landesartikel.
Berlin
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.387,68 €
- W3: 8.427,28 €
Fundstelle: GVBl. Berlin Nr. 22 v. 08.07.2026, S. 500 (Besoldungsordnung W)
Baden-Württemberg
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.661,18 €
- W3: 8.667,56 €
W2/W3-Professur Gehalt Baden-Württemberg
Fundstelle: LBV Baden-Württemberg, „Grundgehaltssätze Baden-Württemberg — LBesO B und W (Gültig ab 01.04.2026)“, Erhöhung 2,82 v. H.
Bayern
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.10.2026: 3 Erfahrungsstufen in W2, 3 in W3.
- W2: 7.016,67 € bis 7.710,52 €
- W3: 8.265,62 € bis 8.890,05 €
Fundstelle: LfF Bayern, Anlage 3 BayBesG, „Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung W — Gültig ab 1. Oktober 2026“
Brandenburg
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.10.2024: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.114,57 €
- W3: 8.407,12 €
W2/W3-Professur Gehalt Brandenburg
Fundstelle: Anlage 4 BbgBesG (zu § 20 Abs. 2, § 29 S. 1, § 38 S. 2), „Gültig ab 1. Oktober 2024“, ZBB Brandenburg
Bremen
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.02.2025: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 6.029,67 €
- W3: 7.247,15 €
- Zusätzlich: 827,55 € im Monat nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BremBesG
Fundstelle: Anlage 3 BremBesG Nr. 1, „Gültig ab 1. Februar 2025“; Bremische Bürgerschaft Drs. 21/689 v. 06.08.2024
Hamburg
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.02.2025: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 6.070,86 €
- W3: 7.290,01 €
- Zusätzlich: 826,17 € im Monat nach § 33 HmbBesG (Grundleistungsbezüge, W2 und W3)
W2/W3-Professur Gehalt Hamburg
Fundstelle: Anlage VI HmbBesG (Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung W), gültig ab 01.02.2025 — HmbGVBl. Nr. 30 v. 29.10.2024, S. 544
Hessen
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.12.2025: 5 Erfahrungsstufen in W2, 5 in W3.
- W2: 6.988,15 € bis 8.040,79 €
- W3: 7.748,39 € bis 8.958,89 €
Fundstelle: Anlage IV HBesG, „3. Besoldungsordnung W — Gültig ab 1. Dezember 2025“, RP Kassel – Bezügestelle
Mecklenburg-Vorpommern
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 6.921,44 €
- W3: 8.032,10 €
W2/W3-Professur Gehalt Mecklenburg-Vorpommern
Fundstelle: Anlage 7 LBesG M-V (zu § 32 Abs. 1 S. 2), „Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung W ab 1. April 2026“, LAF M-V
Niedersachsen
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.108,52 €
- W3: 7.714,02 €
W2/W3-Professur Gehalt Niedersachsen
Fundstelle: NLBV, „Besoldungstabellen Niedersachsen — Gültig ab 01.04.2026“, Besoldungsordnung W
Nordrhein-Westfalen
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.288,92 €
- W3: 8.028,44 €
W2/W3-Professur Gehalt Nordrhein-Westfalen
Fundstelle: Anlage 9 LBesG NRW (Anhang 4 zu Art. 1 Nr. 7), „Gültig ab 1. April 2026“, Landesbesoldungsordnung W, LBV NRW
Rheinland-Pfalz
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.000,68 €
- W3: 7.914,53 €
- Zusätzlich: 435,70 € im Monat nach § 37 Abs. 1 Satz 3 LBesG RP
W2/W3-Professur Gehalt Rheinland-Pfalz
Fundstelle: Anlage 6 LBesG RP (Anlage I zu Art. 4 Nr. 5), „Gültig ab 1. April 2026“, „3. Landesbesoldungsordnung W“, LfF Rheinland-Pfalz
Saarland
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 6.921,09 €
- W3: 8.027,88 €
W2/W3-Professur Gehalt Saarland
Fundstelle: Anlage IV SBesG, gültig ab 1. April 2026 (neu gefasst durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2026, Amtsbl. I S. 404) — Landesrecht Saarland, Aktuelle Gesamtausgabe
Sachsen
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: 4 Erfahrungsstufen in W2, 4 in W3.
- W2: 7.018,03 € bis 8.178,98 €
- W3: 7.906,44 € bis 9.417,86 €
W2/W3-Professur Gehalt Sachsen
Fundstelle: Anlage 5 SächsBesG (zu § 22 Abs. 1 sowie den §§ 30 und 32 Abs. 1), „Gültig ab 1. April 2026“, „4. Besoldungsordnung W“, REVOSax
Sachsen-Anhalt
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.04.2026: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.222,96 €
- W3: 7.994,29 €
W2/W3-Professur Gehalt Sachsen-Anhalt
Fundstelle: Anlage 4 LBesG LSA (zu § 20 Satz 2; § 27 Satz 2; § 36 Satz 2), Fassung vom 16.06.2026, gültig ab 01.04.2026 (bis 28.02.2027)
Schleswig-Holstein
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.11.2024: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 6.965,27 €
- W3: 7.859,13 €
W2/W3-Professur Gehalt Schleswig-Holstein
Fundstelle: Anlage 5 Nr. 3 SHBesG; Schleswig-Holsteinischer Landtag, Unterrichtung 20/140 v. 11.03.2024
Thüringen
Grundgehalt brutto im Monat, gültig ab 01.02.2025: fester Betrag ohne Erfahrungsstufen.
- W2: 7.000,61 €
- W3: 7.891,75 €
W2/W3-Professur Gehalt Thüringen
Fundstelle: Anlage 5 Nr. 3 ThürBesG, „gültig ab 1. Februar 2025“; Thüringer Landtag Drs. 7/9853 (ThürBesVAnpG 2024/2025)
Lesen Sie das Feld Ihres Landes vor einer Berufungsverhandlung: Ein Ruf in ein anderes Land kann beim Grundgehalt mehr ausmachen als der Schritt von W2 nach W3.
W1: die Juniorprofessur – mit oder ohne Tenure Track
W1 ist die Juniorprofessur: Sie forschen und lehren selbstständig wie eine Professorin oder ein Professor, aber auf Zeit und in einer Phase, in der Sie sich für eine reguläre Professur qualifizieren. Die Juniorprofessur ist befristet; wie lange es dauert und wann die Zwischenevaluation kommt, regelt jedes Land selbst (Übersicht im Artikel Juniorprofessur).
Für Ihre Entscheidung zählt vor allem eine Frage: Ist die Stelle mit Tenure Track ausgeschrieben? Mit Tenure Track ist Ihnen bei positiver Evaluation der Übergang auf eine W2- oder W3-Professur an derselben Hochschule in Aussicht gestellt; die Bedingungen stehen in der Tenure-Track-Ordnung der Hochschule. Ohne Tenure Track endet die W1-Stelle nach Ablauf, und Sie müssen sich auf eine reguläre Professur bewerben.
Für Bewerberinnen und Bewerber ist deshalb weniger die Bezeichnung „W1“ entscheidend als der konkrete Vertrag: Welche Kriterien gelten bei der Zwischen- und der Tenure-Evaluation? Ist die Zusage verbindlich geregelt, und auf welche Stufe führt sie, W2 oder W3? Welche Ausstattung, welches Lehrdeputat und welche Mitarbeiterstellen sind vorgesehen? Die Antworten stehen in Ausschreibung, Berufungszusage und Tenure-Track-Ordnung der Hochschule.
Wo Tenure Track vorkommt, zeigt die Auswertung der offenen Professuren weiter unten: Die meisten Professuren mit Tenure Track standen an Universitäten.
Wie wird man W2- oder W3-Professorin?
Über ein Berufungsverfahren: Sie bewerben sich auf eine ausgeschriebene Professur, eine Berufungskommission wählt aus, und am Ende erhalten Sie einen Ruf. Den Ablauf von der Ausschreibung bis zum Ruf beschreibt der Artikel Berufungsverfahren.
Die Voraussetzungen stehen im Bundesrahmen in § 44 HRG: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, „die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird“, und je nach Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen in einer mehrjährigen beruflichen Praxis. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen weisen Sie an Universitäten meist durch eine Habilitation, eine erfolgreiche Juniorprofessur oder vergleichbare Forschung nach; an Hochschulen für angewandte Wissenschaften zählt die Berufspraxis. Die genauen Regeln stehen in den Hochschulgesetzen der Länder; den ganzen Weg beschreibt Wie wird man Professor?.
Nach dem Ruf verhandeln Sie über Gehalt, Ausstattung, Mitarbeiterstellen und Startmittel. Vor einer Verbeamtung kann eine Gesundheitsprüfung anstehen.
Verbeamtet oder angestellt?
Professorinnen und Professoren in W2 und W3 sind meist Beamte auf Lebenszeit; in Bayern etwa werden sie „in der Regel“ auf Lebenszeit ernannt (Art. 58 Abs. 1 BayHIG). Daneben gibt es Professuren im Angestelltenverhältnis. Der Status hat große Folgen: Verbeamtete erhalten Besoldung statt Gehalt, erhalten im Krankheitsfall Beihilfe zu ihren Kosten und haben später Anspruch auf eine Beamtenpension. Für Angestellte gelten Arbeitsvertrag und Sozialversicherung. Für Netto und Altersvorsorge ist diese Frage oft wichtiger als der Unterschied zwischen W2 und W3.
Wo stehen die drei Ämter auf dem Weg zur Professur?
Station 8 ist das Ziel der Kette, aber nicht ihr einziger Zugang. Die Juniorprofessur (W1) ist selbst Station 8 und zugleich ein Weg dorthin; mit Tenure Track folgt die W2- oder W3-Professur nach positiver Evaluation an derselben Hochschule. An Hochschulen für angewandte Wissenschaften führt der Weg über Berufspraxis statt Habilitation.
Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften
An Universitäten lehrt eine Professorin oder ein Professor in der Regel 9 Lehrveranstaltungsstunden pro Woche, an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 18 – gleich, ob die Stelle W2 oder W3 ist. So steht es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 LVV) und für die bayerischen Universitäten (§ 3 Abs. 1 AVBayHIG). Der große Unterschied im Lehrumfang liegt also zwischen den Hochschularten, nicht zwischen den Besoldungsgruppen. Ausnahmen regeln die Länder, etwa in Bayern für W2-Professuren auf bestimmten Stellen mit 6 Stunden oder für Lehrprofessuren mit 12 bis 16; Einzelheiten stehen im Artikel Lehrdeputat.
An Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist W2 die Regel; W3 kommt dort selten vor. Das zeigt auch die Auswertung der offenen Professuren weiter unten. Dafür verlangen diese Hochschulen eine mehrjährige Berufspraxis außerhalb der Hochschule und gewichten gute Lehre besonders. Was das für Bewerbung und Alltag heißt, erklärt der Artikel Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Auch Kunst-, Musik- und Pädagogische Hochschulen haben eigene Maßstäbe: Dort können künstlerische Leistungen, Praxisnachweise oder besondere pädagogische Eignung stärker zählen als eine Habilitation. Die W-Stufe sagt also nur, in welcher Besoldungsgruppe die Stelle liegt; was die Professur ausmacht, bestimmen Denomination, Hochschulart und Ausstattung.
Was ist eine Professur – und was heißen W1, W2, W3?
Eine Professur ist eine Planstelle an einer Hochschule, auf die eine Professorin oder ein Professor berufen wird, um ein Fach in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten. W1, W2 und W3 sind die drei Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W – und weil jede Gruppe ein eigenes Amt bezeichnet, sagt der Buchstabe zugleich, welche Art Professur gemeint ist.
Die Besoldungsordnung W des Bundes (Anlage II zum Bundesbesoldungsgesetz) kennt genau diese drei Gruppen und ordnet ihnen Amtsbezeichnungen wie „Professor“ oder „Universitätsprofessor“ zu; die Länder haben eigene Besoldungsgesetze mit derselben Dreiteilung. Die Tabelle zeigt, was die drei Ämter im Alltag unterscheidet:
| Stufe | Was das Amt ist | Status und Laufzeit | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur, eigenständige Forschung und Lehre in der Qualifikationsphase | befristet, meist in zwei Phasen mit Zwischenevaluation | Tenure-Track-Zusage, Evaluationskriterien, Ausstattung |
| W2 | reguläre Professur an Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschule | in der Regel Beamtenverhältnis auf Lebenszeit | Denomination, Ausstattung, Leistungsbezüge, Lehrumfang |
| W3 | reguläre Professur, die höchste Besoldungsgruppe, überwiegend an Universitäten | in der Regel Beamtenverhältnis auf Lebenszeit | Mitarbeiterstellen, Sachmittel, Leitungsaufgaben, Leistungsbezüge |
Wie viel gelehrt wird, hängt übrigens nicht an W2 oder W3, sondern an der Art der Hochschule; das erklärt der Abschnitt Universität oder Hochschule.
Professorentitel ohne Professur: wo die Grenzen liegen
Nicht jede Lehre an einer Hochschule ist eine Professur, und nicht jeder Professorentitel kommt mit einer Planstelle. Der Akademische Rat ist Beamter im Mittelbau mit A-Besoldung, keine Professur. Privatdozentinnen und Privatdozenten haben nach der Habilitation eine Lehrbefugnis; die außerplanmäßige Professur und die Honorarprofessur sind verliehene Titel – in allen drei Fällen ohne eigene Professorenstelle. Vertretungsprofessur und Gastprofessur füllen eine Professur auf Zeit aus, ohne Berufung auf Dauer.
C3, C4 und W: was aus der alten Besoldung wurde
C3 und C4 sind die Professorenämter der alten Besoldungsordnung C, die 2002 durch die W-Besoldung abgelöst wurde; neu vergeben werden sie nicht mehr. Wer heute von einer „C4-Professur“ spricht, meint eine Professorin oder einen Professor, der schon vor der Umstellung im Amt war und in der alten Ordnung geblieben ist.
Die Besoldungsordnung C galt seit 1975. Professuren an wissenschaftlichen Hochschulen lagen in C3 und C4, an den heutigen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in C2 und C3. Das Professorenbesoldungsreformgesetz vom 16. Februar 2002 (BGBl. I S. 686) führte die W-Besoldung ein. Wer am Stichtag bereits Professorin oder Professor in C war, behielt das alte Amt; ein Wechsel in die W-Besoldung erfolgt bei einer Berufung oder auf Antrag, und der Antrag ist unwiderruflich (§ 77 Abs. 1 BBesG). Aus C4 wird dabei ein Amt der Besoldungsgruppe W3, aus C2 oder C3 ein Amt der Besoldungsgruppe W2 oder W3. Das Bundesverfassungsgericht nennt das Bestandsschutz mit Wahlrecht (2 BvL 4/10, Rn. 50).
Gibt es eine W4-Professur?
Nein. Die Besoldungsordnung W des Bundes kennt nur W 1, W 2 und W 3, ebenso die Tabellen in Bayern und Hessen. Hessen hat zusätzlich die Besoldungsgruppen W L1 bis W L3; das sind Leitungsämter für Präsidien und Kanzler, keine vierte Stufe für Professuren.
Lehrstuhl, Denomination, ordentliche Professur
Ein Lehrstuhl ist eine Professur mit eigenem Team und eigenem Budget, nach unserer Beobachtung meist eine W3-Professur an einer Universität. Im Hochschulrahmengesetz und im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz kommt das Wort nicht vor. Was ein Lehrstuhl im Alltag bedeutet, wer dort arbeitet und wie Stellen dort entstehen, erklärt unser Artikel Lehrstuhl.
Die Denomination ist die fachliche Widmung einer Professur, etwa „Professur für Organische Chemie“. Sie steht in der Ausschreibung und bestimmt, welches Fach Sie in Forschung und Lehre vertreten. Achten Sie beim Lesen einer Anzeige auf die genaue Formulierung: Eine breite Denomination lässt mehr Raum für Ihr eigenes Profil, eine enge zeigt, dass die Hochschule eine bestimmte Lücke schließen will.
Die ordentliche Professur ist eine alte Bezeichnung aus der Zeit vor der W-Besoldung. In Bayern lebt sie als Titel fort: W3-Professorinnen und -Professoren an Universitäten und Kunsthochschulen dürfen den Titel „Ordinaria“ oder „Ordinarius“ führen, W2 an Universitäten „Extraordinaria“ oder „Extraordinarius“ (Art. 62 Abs. 3 BayHIG; mehr unter Ordinarius und Extraordinarius).
Offene Professuren nach Amt und Hochschulart
Offene Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind meist W2-Stellen, an Universitäten liegt die W3 vorn. Die Tabelle zählt die Anzeigen eines Stichtags nach Arbeitgebertyp und W-Stufe.
| Arbeitgebertyp | Professuren | W1 | W2 | W3 | Tenure Track genannt |
|---|---|---|---|---|---|
| Universitäten (einschließlich Universitätskliniken) | 223 | 29 | 49 | 94 | 56 |
| Hochschulen für angewandte Wissenschaften | 165 | 1 | 139 | 3 | 4 |
| private Hochschulen | 44 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| Kunst- und Musikhochschulen | 27 | 1 | 9 | 12 | 0 |
| Forschungseinrichtungen | 15 | 3 | 1 | 8 | 3 |
| ohne Typangabe | 41 | 2 | 13 | 12 | 5 |
| Professuren insgesamt | 515 | 36 | 212 | 131 | 69 |
Auswertung vom 24.09.2026: 515 Professuren (einschließlich Juniorprofessuren), die an diesem Tag ausgeschrieben waren, abgegrenzt wie in der Stellensuche (Bewerbungsfrist nicht abgelaufen); eine W-Stufe ist bei 357 davon erkannt. Die aktuelle Zahl offener Professuren zeigt die Liste darunter.
Was die Tabelle zeigt (Stand 24.09.2026): An Hochschulen für angewandte Wissenschaften nennen 139 von 165 Professuren die W2 und nur 3 die W3. An Universitäten liegt die W3 vorn — 94 von 223 Professuren nennen sie, 49 die W2. Einen Tenure Track nennen 69 von 515 Professuren; 56 davon stehen an Universitäten.
So ist gezählt
W1, W2 und W3 zählen wie der Filter „W-Stufe“ der Stellensuche; eine Anzeige mit zwei Stufen, etwa „W1 mit Tenure Track nach W3“, zählt in beiden Spalten. „Tenure Track“ zählt, wenn der Titel ihn nennt (auch „Laufbahnstelle“ oder „t.t.“, nicht aber „tenured“) oder die Anzeige als Tenure-Track-Stelle erfasst ist und ihr Text ihn nennt; Anzeigen „ohne Tenure Track“ zählen nicht in der Tenure-Spalte. Universitätskliniken zählen bei den Universitäten; „ohne Typangabe“ sind Anzeigen, deren Arbeitgebertyp wir nicht kennen.
Häufige Fragen zu W1, W2 und W3
Ist W3 besser als W2?
Nicht automatisch. W3 ist die höhere Besoldungsgruppe, aber über die Stelle entscheiden Ausstattung, Lehrumfang und Leistungsbezüge. Eine gut ausgestattete W2-Professur kann die bessere Stelle sein als eine schwach ausgestattete W3.
Kann man von W2 auf W3 befördert werden?
Nicht automatisch. W2 und W3 sind verschiedene Ämter, und das W3-Amt wird durch Berufung übertragen. Meist führt der Weg nach W3 über einen neuen Ruf, oft an eine andere Hochschule. Bei entsprechend ausgeschriebenen Tenure-Track-Stellen kann der Übergang von W2 nach W3 bei positiver Evaluation an derselben Hochschule erfolgen; ob eine Stelle diesen Weg eröffnet, steht in der Ausschreibung.
Gibt es eine W4-Professur?
Nein. Die Besoldungsordnung W kennt nur W 1, W 2 und W 3. Die hessischen Besoldungsgruppen W L1 bis W L3 sind Leitungsämter für die Hochschulleitung, keine vierte Professorenstufe.
Sind W3-Gehälter überall gleich?
Nein. Jedes Land setzt die Grundgehälter selbst fest. Das W3-Grundgehalt reicht von 7.247,15 Euro in Bremen bis 8.667,56 Euro in Baden-Württemberg (Einstieg bzw. fester Betrag). In Bayern, Hessen und Sachsen steigt es mit Erfahrungsstufen, in Sachsen bis 9.417,86 Euro.
Was ist eine C4-Professur heute?
Ein Amt der alten Besoldungsordnung C, die 2002 durch die W-Besoldung abgelöst wurde. Wer am Stichtag schon C4-Professor war, durfte bleiben; neu besetzt werden C-Ämter nicht mehr. Wechselt jemand, wird aus C4 ein W3-Amt.
Was bedeutet Denomination?
Die fachliche Widmung einer Professur, etwa „Professur für Organische Chemie“. Sie steht in der Ausschreibung und legt fest, welches Fach die Professorin oder der Professor in Forschung und Lehre vertritt.
Quellen
Rechtsgrundlagen und amtliche Zahlen, auf die sich dieser Artikel stützt; die Grundgehälter aller Länder mit Fundstelle stehen in der Karte und in unseren Landesartikeln.
- Anlage II Bundesbesoldungsgesetz (Besoldungsordnung W), § 33 BBesG und § 77 BBesG, abgerufen am 27. September und 7. Oktober 2026
- § 44 Hochschulrahmengesetz, abgerufen am 7. Oktober 2026
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Februar 2012, 2 BvL 4/10, Rn. 2–4 und 50, abgerufen am 28. September 2026
- Art. 66 BayHIG und Art. 62 BayHIG; § 3 AVBayHIG, abgerufen am 7. Oktober 2026
- Lehrverpflichtungsverordnung Nordrhein-Westfalen (LVV), § 3, abgerufen am 7. Oktober 2026
- Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG), § 38a Abs. 3 und 4, abgerufen am 8. Oktober 2026
- Universität Bielefeld: Ausschreibung einer Professur (W2 TT W3), Bewerbungsfrist 31. Juli 2026, abgerufen am 8. Oktober 2026
- Grundgehälter W1, W2 und W3: amtliche Besoldungstabellen der 16 Länder, je Land mit Fundstelle in der Karte, geprüft bis 28. September 2026
- Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Personal an Hochschulen 2024, Tabelle 21341-05, erschienen 2. Oktober 2025, abgerufen am 27. September 2026