Postdoc: Was die Phase nach der Promotion bedeutet, wie lange sie dauern darf und was sie zahlt
Postdoc (Postdoktorandin, Postdoktorand) ist, wer nach der Promotion befristet weiter forscht, meist als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung. Das WissZeitVG erlaubt danach sechs Jahre Befristung, in der Medizin neun, plus die vor der Promotion nicht verbrauchte Zeit. Bezahlt wird auf einer Stelle nach TV-L, E 13 oder E 14.
In diesem Artikel geht es um die Postdoc-Phase: was ein Postdoc ist, wie lange die Befristung nach dem WissZeitVG dauern darf, was eine Postdoc-Stelle zahlt, welche Stipendien und Programme es gibt und welche Wege danach offenstehen.
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Kurz gesagt
Früh klären
- Einstieg: Drei Wege führen in die Phase: ausgeschriebene Stelle, eigenes Projekt mit eigener Finanzierung oder Fellowship.
- Restzeit: Vor und nach der Promotion zusammen höchstens zwölf Jahre, in der Medizin 15; die Grenze gilt für Sie als Person, nicht je Arbeitgeber.
- Chancen: 2022 war im Schnitt jede 21. Bewerbung auf eine Universitätsprofessur erfolgreich – planen Sie früh einen zweiten Weg mit.
Inhalt
Postdoc ist kein Amt und keine Entgeltgruppe, sondern eine Phase: Das Hochschulrecht spricht von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Tarifvertrag von Entgeltgruppen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von der Befristung nach der Promotion. Offene Stellen stehen auf Postdoc-Stellen.
Was ist ein Postdoc? Bedeutung und Unterschied zum Doktoranden
Postdoc ist die Kurzform von Postdoktorandin oder Postdoktorand: jemand, der die Promotion abgeschlossen hat und danach in der Wissenschaft weiterarbeitet, ohne schon eine Professur zu haben. Post-Doc und Postdoktorat meinen dasselbe; auf Englisch heißt die Stelle meist Postdoctoral Researcher, bei einem Stipendium Postdoctoral Fellow.
Ein eigenes Amt ist das nicht. Die Hochschulgesetze der Länder führen Postdocs als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Deutsche Forschungsgemeinschaft nennt die Personalkategorie „Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare“ (DFG, Walter Benjamin-Programm). Befristet sind fast alle: An Hochschulen waren 90 % des promovierten wissenschaftlichen Personals unter 40 Jahren befristet beschäftigt (Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase 2025, Kap. B2). Seltener sind ein Stipendium oder ein Beamtenverhältnis als Akademischer Rat auf Zeit.
Postdoc oder Doktorand: Was ist der Unterschied?
Der Doktorand arbeitet an der Promotion, der Postdoc hat sie abgeschlossen. Daraus folgen zwei verschiedene Fristen und andere Erwartungen:
| Doktorand | Postdoc | |
|---|---|---|
| Abschluss | arbeitet an der Promotion | Promotion abgeschlossen |
| Befristung nach WissZeitVG | bis sechs Jahre vor der Promotion (§ 2 Abs. 1 Satz 1) | bis sechs Jahre danach, Medizin neun, plus Rest aus der Promotionszeit (§ 2 Abs. 1 Satz 2) |
| Reine Teilzeitangabe in unseren Anzeigen (Stand 24.09.2026) | 396 von 1.154 Stellen der Stellenart „Wiss. Mitarbeiter / Doktorand“ | 32 von 261 Postdoc-Stellen |
| Was zählt | die Dissertation | eigenes Profil: Publikationen, Drittmittel, Lehre, gegebenenfalls Habilitation |
Wie lange darf man Postdoc sein? Die Höchstdauer nach dem WissZeitVG
Nach der Promotion darf eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 WissZeitVG Sie bis zu sechs Jahre zur eigenen Qualifizierung befristet beschäftigen, in der Medizin bis zu neun Jahre (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG). Das ist eine Höchstdauer, und sie gilt für Sie als Person, nicht je Arbeitgeber: Angerechnet werden alle befristeten Arbeitsverträge mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Sinne des § 5, dazu entsprechende Beamtenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge nach § 3; Arbeitsverhältnisse nach § 6 und vergleichbare studienbegleitende Beschäftigungen zählen nicht (§ 2 Abs. 3). Die Dauer des einzelnen Vertrags muss der angestrebten Qualifizierung angemessen sein (§ 2 Abs. 1 Satz 3). Maßgeblich ist die Fassung des Gesetzes, die zuletzt am 25. Mai 2020 geändert wurde.
Die 12-Jahres-Regel: Was aus der Promotionszeit übrig bleibt
Die sechs Jahre verlängern sich in dem Umfang, in dem Zeiten einer befristeten Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Promotionszeiten ohne eine solche Beschäftigung zusammen weniger als sechs Jahre betragen haben. Eine Promotionszeit mit Stipendium gehört zur zweiten Gruppe. Der so bestimmte Grundrahmen umfasst vor und nach der Promotion zusammen höchstens zwölf Jahre anrechenbare Qualifizierungsbeschäftigung, im Bereich der Medizin 15 Jahre — daher der Name 12-Jahres-Regel. Erweiterungen für Kinder, Behinderung oder chronische Erkrankung und nicht anzurechnende Verlängerungszeiten nach § 2 Abs. 5 können darüber hinausführen.
Zwei weitere durchgerechnete Fälle, mit und ohne Stipendium, und welche Zeiten Sie belegen sollten, stehen unter WissZeitVG: Übertrag in die Postdoc-Phase.
Kinder, Elternzeit, Behinderung: Wer bekommt mehr Zeit?
- Kinder: Der Rahmen verlängert sich um zwei Jahre je Kind unter 18, das Sie betreuen, auch bei Stief- und Pflegekindern (§ 2 Abs. 1 Satz 4 und 5). Den Vertrag verlängert das nicht von selbst — dafür braucht es die Zustimmung des Arbeitgebers (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Fragen und Antworten).
- Behinderung oder schwerwiegende chronische Erkrankung: zwei Jahre mehr (§ 2 Abs. 1 Satz 6).
- Elternzeit, Mutterschutz, Pflege, Krankheit: Bei einem Vertrag nach § 2 Abs. 1 verlängern Elternzeit und Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz ihn mit Ihrem Einverständnis nur in dem Umfang, in dem keine Erwerbstätigkeit erfolgt; ebenso Beurlaubung oder Arbeitszeitverringerung um mindestens ein Fünftel für Kinder oder Pflege und einige weitere Zeiten. Arbeitsunfähigkeit ist nur erfasst, wenn kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Nur der jeweils verlängerungsfähige Umfang wird nicht angerechnet (§ 2 Abs. 5). Das gilt heute nur für Verträge zur Qualifizierung, nicht für Drittmittelverträge.
Drittmittelstellen: Geht es nach den sechs Jahren weiter?
Ja, befristet. Unabhängig von den sechs Jahren darf befristet werden, wenn die Stelle überwiegend aus Drittmitteln bezahlt wird, die für eine bestimmte Aufgabe und Zeit bewilligt sind, und Sie überwiegend in diesem Projekt arbeiten (§ 2 Abs. 2). Eine Höchstdauer nennt das Gesetz dafür nicht; der Vertrag soll so lange laufen wie das bewilligte Projekt. Mehr dazu unter Drittmittelstelle. Unbefristet beschäftigen darf eine Hochschule jederzeit (§ 1 Abs. 2) — Dauerstellen schafft das Gesetz aber nicht, wie auch das Bundesforschungsministerium festhält.
Zählen Stipendium und Ausland mit?
Ein Stipendium ist kein Arbeitsverhältnis. Angerechnet werden nach § 2 Abs. 3 befristete Arbeitsverträge mit mehr als einem Viertel der Arbeitszeit bei einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung im Sinne des § 5, entsprechende Beamtenverhältnisse auf Zeit und Privatdienstverträge nach § 3; ein Postdoc-Stipendium zählt nach dem Wortlaut nicht auf die sechs Jahre. Anders vor der Promotion: Promotionszeiten ohne Beschäftigung bestimmen mit, wie viel Zeit in die Postdoc-Phase übertragen wird. Beschäftigungszeiten im Ausland werden nach Auskunft des Bundesforschungsministeriums grundsätzlich nicht berücksichtigt, ausgenommen Verträge mit deutschen Auslandseinrichtungen nach deutschem Recht.
Gibt es eine Altersgrenze für Postdocs?
Nicht im WissZeitVG: Es zählt Jahre vor und nach der Promotion, nicht das Lebensalter. Fristen setzen eher Förderprogramme, die nach den Jahren seit der Promotion fragen — die DFG im Emmy Noether-Programm in der Regel bis vier Jahre, die Humboldt-Stiftung für ihr Postdoc-Stipendium ebenfalls vier Jahre, der Europäische Forschungsrat beim Starting Grant bis zehn Jahre (Einzelheiten unten). Wer verbeamtet werden soll, etwa als Akademischer Rat, stößt auf die Altersgrenzen des Landes.
Was ändert die geplante Reform des WissZeitVG?
Die Bundesregierung hat 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich vorgelegt (Regierungsentwurf, BMFTR). Nach dem Entwurf bleibt es bei sechs Jahren nach der Promotion; die Sonderregel von neun Jahren für die Medizin soll entfallen — wer nach abgeschlossener Promotion bereits vor dem Inkrafttreten in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu einer Hochschule, einem Hochschulmitglied im Sinne des § 3 oder einer Forschungseinrichtung im Sinne des § 5 stand, behielte die bisherige Höchstdauer; im Bereich der Medizin bliebe es beim neunjährigen Grundzeitraum. Neu wären eine Mindestlaufzeit von in der Regel zwei Jahren für den ersten Vertrag nach der Promotion, zwei Jahre mehr je pflegebedürftigem nahen Angehörigen und die Vertragsverlängerung bei Elternzeit auch auf Drittmittelstellen. Eine Anschlusszusage, also ein Anspruch auf eine Dauerstelle nach der Befristung, sieht der Entwurf nicht vor. In Kraft treten soll das Gesetz am ersten Tag des sechsten Monats nach der Verkündung; bis dahin gilt die Fassung von 2020.
Was regeln die Länder?
Das WissZeitVG ist Bundesrecht und gilt in allen Ländern gleich. Die Länder regeln, was darum herum gilt — Berlin etwa, dass wissenschaftlichen Mitarbeitern, die sich qualifizieren, mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für eigene Forschung bleibt (§ 110 Abs. 4 BerlHG). Was im eigenen Land gilt: Befristung an Hochschulen in Baden-Württemberg · Bayern · Berlin · Brandenburg · Bremen · Hamburg · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen · Rheinland-Pfalz · Saarland · Sachsen · Sachsen-Anhalt · Schleswig-Holstein · Thüringen.
Was verdient ein Postdoc? Gehalt nach TV-L E 13 und E 14
Auf einer Postdoc-Stelle an einer Hochschule der Länder gilt der TV-L, in Hessen der TV-H, an Einrichtungen des Bundes der TVöD. Eine Entgeltgruppe „Postdoc“ gibt es nicht; maßgeblich ist die Tätigkeit. E 13 ist die Gruppe für wissenschaftliche Tätigkeit mit abgeschlossenem Hochschulstudium; E 14 verlangt nach der Entgeltordnung zum TV-L, dass schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen sind — ganz oder zu mindestens einem Drittel der Tätigkeit.
| Gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| E 13 | 4.759,37 € | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 5.873,56 € | 6.573,97 € | 6.764,69 € |
| E 14 | 5.143,59 € | 5.515,90 € | 5.821,41 € | 6.283,38 € | 6.991,23 € | 7.194,48 € |
Monatliches Tabellenentgelt brutto in Euro, Vollzeit, TV-L nach der Tarifrunde 2025/2026 (+2,8 %, mindestens 100 €, gültig ab 01.04.2026 bis 28.02.2027), ohne Jahressonderzahlung und Zulagen. Dieselben Werte rechnet unser Gehaltsrechner.
Die Erfahrungsstufe bewegt mehr als die Gruppe: In der Tabelle liegt schon Stufe 3 von E 13 über Stufe 1 von E 14. Wer schon als Doktorand in E 13 gearbeitet hat, sollte vor der Unterschrift klären, welche Stufe angerechnet wird — die Regeln stehen unter TV-L-Erfahrungsstufen.
Netto für E 13 berechnen Netto für E 14 berechnen
Ein einheitliches Postdoc-Gehalt gibt es nicht: Der Betrag hängt an Gruppe, Stufe, Land und Stellenumfang. Jahressonderzahlung, Netto-Beispiele und die Betriebsrente der VBL stehen unter Gehalt wissenschaftliche Mitarbeiter.
Stipendium statt Gehalt: Ein Stipendium ist kein Arbeitsentgelt. Die Humboldt-Stiftung zahlt Postdocs zum Beispiel 3.000 € im Monat zuzüglich Nebenleistungen (Alexander von Humboldt-Stiftung). Was das bei Steuer und Sozialversicherung gegenüber einer Stelle bedeutet, steht unter Stipendium oder Stelle.
Wie wird man Postdoc? Stelle, eigenes Projekt oder Stipendium
Es gibt drei Wege in die Phase: eine ausgeschriebene Stelle, ein eigenes Projekt mit eigener Finanzierung oder ein Fellowship beziehungsweise Stipendium.
- Die Stelle: Sie bewerben sich auf eine Ausschreibung — am Lehrstuhl, in einem Drittmittelprojekt oder an einer Forschungseinrichtung; wo die offenen Stellen stehen, zeigt die Tabelle im Abschnitt Wo werden Postdoc-Stellen ausgeschrieben?
- Das eigene Projekt: Mit dem Walter Benjamin-Programm finanziert die DFG ein eigenes Vorhaben am Ort der Wahl; die Stelle beantragen Sie selbst.
- Das Fellowship: Förderer wie Stiftungen und die EU finanzieren einen Aufenthalt an einer Gasteinrichtung, oft im Ausland — je nach Programm als Stipendium oder als Stelle bei der aufnehmenden Einrichtung.
Welche Programme gibt es für Postdocs?
| Programm | Für wen | Dauer | Form |
|---|---|---|---|
| DFG Walter Benjamin-Programm | Promovierte in früher Karrierephase mit eigenem Vorhaben; im Regelfall Wechsel der Einrichtung | in der Regel bis zu zwei Jahre | im Inland eine Stelle, im Ausland ein Stipendium; Anträge jederzeit |
| DFG Emmy Noether-Programm | in der Regel bis vier Jahre nach der Promotion, mindestens zwei Jahre Postdoc-Erfahrung, internationale Erfahrung | sechs Jahre | Leitung einer eigenen Nachwuchsgruppe |
| Humboldt-Forschungsstipendium für Postdocs | Forschende aus dem Ausland, Promotion höchstens vier Jahre zurück | 6 bis 24 Monate | Stipendium, 3.000 € im Monat zuzüglich Nebenleistungen |
| Marie Skłodowska-Curie Postdoctoral Fellowships (EU) | höchstens acht Jahre Forschungserfahrung seit der Promotion; Wechsel in ein anderes Land | European Fellowship 1 bis 2 Jahre | Förderung über die aufnehmende Einrichtung |
| ERC Starting Grant | 0 bis 10 Jahre seit der Promotion, eigenes Forschungsprogramm | bis fünf Jahre | bis 1,5 Mio. € für fünf Jahre |
Angaben der Förderer auf ihren Programmseiten, gelesen am 28.09.2026; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Merkblätter. Mehr zur Nachwuchsgruppe: Emmy Noether-Programm.
Walter Benjamin-Programm: Stelle oder Stipendium?
Mit dem Walter Benjamin-Programm fördert die DFG Promovierte in einer frühen Karrierephase, die ein eigenes Vorhaben an einer Einrichtung ihrer Wahl umsetzen wollen. Im Inland gibt es eine Stelle in der Personalkategorie „Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare“, im Ausland ein Stipendium; beides lässt sich kombinieren. Die Förderung läuft in der Regel bis zu zwei Jahre, dazu kommt ein Zuschuss für Sach-, Reise- und Publikationskosten. Vorgesehen ist im Regelfall ein Wechsel der Einrichtung. Anträge sind jederzeit möglich (DFG, Walter Benjamin-Programm).
Was gehört in die Bewerbung?
Für eine Stelle zählt, was die Ausschreibung verlangt — meist Anschreiben, akademischer Lebenslauf, Publikationsliste und Zeugnisse. Wie ein wissenschaftlicher Lebenslauf aufgebaut ist, steht unter Akademischer Lebenslauf. Was die Note der Promotion bedeutet, erklärt magna cum laude, summa cum laude und die übrigen Promotionsnoten. Für ein eigenes Projekt oder Stipendium kommt ein Forschungsvorhaben hinzu, das die Förderer nach ihren eigenen Regeln prüfen.
Wie die Promotion im akademischen Lebenslauf steht: Promotion im Lebenslauf eintragen.
Was macht ein Postdoc? Aufgaben, Lehre und Erwartungen
Im Vergleich zur Promotion verschiebt sich die Arbeit zur Eigenständigkeit. Typisch sind diese Aufgaben:
- Eigene Forschung: eigene Fragestellungen, eigene Projekte, Publikationen, bei denen Sie als Hauptautorin oder Hauptautor erkennbar sind.
- Drittmittel: Wer auf eine Professur zielt, muss zeigen, dass er Forschung selbst finanzieren kann — mit einem ersten eigenen Antrag, etwa bei der DFG oder im Walter Benjamin-Programm.
- Lehre: Wie viel, regelt jedes Land. In Nordrhein-Westfalen ist die Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter an Universitäten, soweit sie lehren, in der Regel auf 4 Lehrveranstaltungsstunden festzusetzen (§ 3 Abs. 4 LVV NRW). Die Länderregeln stehen unter Lehrdeputat.
- Betreuung und Selbstverwaltung: Doktorandinnen und Doktoranden mitbetreuen, in Gremien und Kommissionen mitarbeiten.
- Netzwerk: Konferenzen, Forschungsaufenthalte und Kooperationen machen Sie in der Fachgemeinschaft sichtbar — aus ihr kommen die Gutachter und Kommissionen späterer Bewerbungen.
Wie viel Zeit für die eigene Forschung bleibt, ist nicht überall geregelt. Berlin schreibt vor, dass wissenschaftlichen Mitarbeitern, die sich qualifizieren, mindestens die Hälfte der Arbeitszeit für selbständige Forschung und eigene Weiterbildung zur Verfügung steht (§ 110 Abs. 4 BerlHG).
Wie realistisch ist die Professur? Zahlen zur Postdoc-Phase
Auf Professuren an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen gingen 2022 54.243 Bewerbungen ein; dem standen 2.550 Berufungen gegenüber — „im Schnitt war damit jede 21. Bewerbung erfolgreich“ (BuWiK 2025, Tab. B33). Weil sich viele mehrfach bewerben, ist das keine persönliche Erfolgschance; es zeigt aber, wie eng der Weg wird.
- Befristung bleibt lange die Regel: 90 % des promovierten wissenschaftlichen Personals an Hochschulen unter 40 Jahren sind befristet beschäftigt, zwischen 40 und 45 Jahren noch 62 % (BuWiK 2025, Kap. B2).
- Verträge sind länger geworden: Die durchschnittliche Vertragslaufzeit Promovierter stieg von 27,5 Monaten (2016) auf 34,3 Monate (2019).
- Befristung und Ausstieg hängen zusammen: Von den Promovierten, deren letzter Vertrag befristet war, haben 51 % die Wissenschaft verlassen, bei unbefristetem Vertrag 18 % (BuWiK 2025, Kap. B5, DZHW-Promoviertenpanel).
- Die Habilitation verliert an Gewicht: 2022 hatten nur noch 15 % der Erstberufenen eine Habilitation als letzte Qualifikation vor der Professur, 2016 waren es 20 %.
Was kommt nach dem Postdoc? Habilitation, Juniorprofessur, Dauerstelle oder Wechsel
Die Postdoc-Phase ist ein Durchgang mit mehreren Ausgängen. Drei führen weiter in die Wissenschaft, einer auf eine Dauerstelle im Mittelbau, einer hinaus:
- Habilitation: der klassische Weg zur Lehrbefugnis, am häufigsten in der Humanmedizin (BuWiK 2025, Kap. B1); sie führt zur Venia legendi und zum Titel Privatdozent.
- Juniorprofessur und Tenure Track: eine befristete Professur, mit Tenure Track samt Zusage auf eine Lebenszeitprofessur nach positiver Evaluation. Für Hochschullehrer gilt das WissZeitVG nicht (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG).
- Nachwuchsgruppenleitung: eine eigene Gruppe, etwa im Emmy Noether-Programm oder mit einem ERC Starting Grant — ein Weg zur Berufbarkeit ohne Habilitation.
- Dauerstelle im Mittelbau: unbefristete wissenschaftliche Mitarbeit, eine Stelle als Akademischer Rat auf Lebenszeit oder als Lehrkraft für besondere Aufgaben.
- Wechsel aus der Wissenschaft: Wer in den privaten Sektor wechselt, erhält in über 70 % der Fälle einen unbefristeten Vertrag (BuWiK 2025, Kap. B5). Typische Felder sind Forschung und Entwicklung in Unternehmen, Wissenschaftsmanagement an Hochschulen, in Förderorganisationen und Stiftungen, Wissenschaftskommunikation, Ministerien und Behörden oder eine Ausgründung. Wege und Gehälter außerhalb der Hochschule: Karriere nach der Promotion.
Wer Forschung künftig ermöglichen statt betreiben will, findet im Wissenschaftsmanagement Stellen als Referentin, Koordinator oder Forschungsmanager.
Passende Stellen
242 PostDoc-Stellen aktuell ausgeschrieben
1.013 Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorandenstelle →
Wo werden Postdoc-Stellen ausgeschrieben?
Offene Stellen stehen nicht in diesem Artikel, sondern auf Postdoc-Stellen — nach Ort, Arbeitgeber und Fach filterbar, dazu je Fach eigene Übersichten, etwa Postdoc-Stellen in der Chemie oder in der Medizin.
Damit die Trennung kein Blindflug bleibt, hier die Zahlen hinter der Stellenübersicht. Die Tabelle zeigt, bei welchen Arbeitgebern die Postdoc-Stellen stehen, die gerade ausgeschrieben sind, und wie oft sie befristet oder in Teilzeit ausgeschrieben sind:
| Arbeitgebertyp | Stellen | befristet | Teilzeit (reine Angabe) |
|---|---|---|---|
| Universitäten | 157 | 110 | 25 |
| Forschungseinrichtungen | 54 | 35 | 3 |
| Universitätskliniken | 33 | 19 | 3 |
| übrige Arbeitgeber | 16 | 10 | 1 |
| ohne Typangabe | 1 | 1 | 0 |
| Postdoc-Stellen insgesamt | 261 | 175 | 32 |
Datenstand: Auswertung von 261 aktuell ausgeschriebenen Postdoc-Stellen auf wissenschaftsstellen.de (Bewerbungsfrist nicht abgelaufen — dieselbe Menge wie in der Stellensuche), Stand 24.09.2026; eine Befristungsangabe liegt bei 185 davon vor. „Befristet“ = die Befristungsangabe beginnt mit „befristet“; „Teilzeit“ = die Umfangsangabe beginnt mit „Teilzeit“ („Vollzeit/Teilzeit“ zählt nicht). „Übrige Arbeitgeber“ sind private und Kunsthochschulen und sonstige Arbeitgeber; „ohne Typangabe“ sind Anzeigen, deren Arbeitgebertyp wir nicht kennen. Viele Postdoc-Stellen sind als wissenschaftliche Mitarbeit nach der Promotion ausgeschrieben und stehen in der Stellenart „Wiss. Mitarbeiter / Doktorand“ (Tabelle im Artikel Wissenschaftlicher Mitarbeiter).
Was die Tabelle zeigt (Stand 24.09.2026): 54 der 261 Postdoc-Stellen stehen bei Forschungseinrichtungen, nicht an Universitäten — wer nur Universitätsseiten durchsieht, übersieht sie. Eine reine Teilzeitangabe tragen 32 von 261 Postdoc-Anzeigen (bei den WiMi-Stellen 396 von 1.154).
Wo steht die Postdoc-Phase auf dem Weg zur Professur?
Häufige Fragen zum Postdoc
Was ist ein Postdoc?
Ein Postdoc (Postdoktorandin, Postdoktorand) ist, wer nach der Promotion weiter in der Wissenschaft arbeitet, ohne schon eine Professur zu haben — meist befristet als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, seltener mit Stipendium.
Was bedeutet Postdoc auf Deutsch?
Postdoc ist die Kurzform von Postdoktorand oder Postdoktorandin, wörtlich „nach dem Doktor“. Gemeint ist die Phase nach der Promotion; auf Englisch heißt die Stelle Postdoctoral Researcher, bei einem Stipendium Postdoctoral Fellow.
Wie lange kann man in Deutschland Postdoc sein?
Befristet zur Qualifizierung bis zu sechs Jahre nach der Promotion, in der Medizin neun (§ 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG). Dazu kommt, was von sechs Jahren aus befristeter Beschäftigung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Promotionszeit ohne eine solche Beschäftigung nicht verbraucht ist; der Grundrahmen umfasst so zusammen höchstens zwölf Jahre, im Bereich der Medizin 15. Kinder und Behinderung verlängern den Rahmen um je zwei Jahre; auf Drittmittelstellen ist eine weitere Befristung möglich.
Gibt es ein Höchstalter für Postdoc-Stellen?
Nein, das WissZeitVG kennt keine Altersgrenze; es zählt Jahre vor und nach der Promotion. Fristen setzen Förderprogramme, etwa die DFG im Emmy Noether-Programm in der Regel bis vier Jahre nach der Promotion.
Was verdient ein Postdoc?
Auf einer Stelle nach TV-L in E 13 zwischen 4.759,37 € (Stufe 1) und 6.764,69 € (Stufe 6) brutto im Monat bei Vollzeit, in E 14 zwischen 5.143,59 € und 7.194,48 € (gültig ab 01.04.2026). Maßgeblich sind Tätigkeit, Erfahrungsstufe und Stellenumfang.
Wie wirken sich Kinder und Elternzeit auf die Befristungsgrenze aus?
Je Kind unter 18, das Sie betreuen, verlängert sich der zulässige Befristungsrahmen um zwei Jahre; der laufende Vertrag verlängert sich dadurch nicht automatisch. Elternzeit und Mutterschutz verlängern einen Vertrag nach § 2 Abs. 1 mit Ihrem Einverständnis nur in dem Umfang, in dem keine Erwerbstätigkeit erfolgt; dieser verlängerungsfähige Umfang wird nicht angerechnet (§ 2 Abs. 5 WissZeitVG).
Gilt die 12-Jahres-Regel auch für Postdocs mit Stipendium?
Ein Postdoc-Stipendium ist kein Arbeitsverhältnis und zählt nach dem Wortlaut von § 2 Abs. 3 WissZeitVG nicht auf die sechs Jahre. Vor der Promotion zählen Promotionszeiten ohne Beschäftigung dagegen mit, wenn es darum geht, wie viel Zeit in die Postdoc-Phase übertragen wird.
Was passiert, wenn die Höchstdauer ausgeschöpft ist?
Ist die individuell zulässige Höchstdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG ausgeschöpft — nach der Promotion sechs Jahre, im Bereich der Medizin neun Jahre, jeweils zuzüglich eines möglichen Übertrags und gesetzlicher Erweiterungen —, ist eine weitere Qualifizierungsbefristung nicht mehr möglich. Eine Drittmittelbefristung bleibt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 möglich, eine unbefristete Stelle jederzeit. Andere Wege sind Juniorprofessur und Tenure Track, eine Dauerstelle im Mittelbau oder der Wechsel aus der Wissenschaft.
Was ist der Unterschied zwischen Postdoc und Doktorand?
Der Doktorand arbeitet an der Promotion, der Postdoc hat sie abgeschlossen. Vor der Promotion sind bis zu sechs Jahre Befristung zur Qualifizierung zulässig, danach bis zu sechs weitere (Medizin neun), verlängert um den nicht verbrauchten Rest aus der Zeit davor und um Zeiten für Kinder oder Behinderung. Postdoc-Stellen sind häufiger volle Stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Postdoc-Stelle und Fellowship?
Eine Stelle ist ein Arbeitsverhältnis; Vergütung und Befristungsgrund ergeben sich aus Arbeitgeber und Vertrag. Fellowship bezeichnet dagegen eine Förderung, die als Stelle oder als Stipendium ausgestaltet sein kann: Beim EU-Programm Marie Skłodowska-Curie stellt die aufnehmende Einrichtung die geförderte Person für die gesamte Laufzeit ein; das Humboldt-Forschungsstipendium ist ein Stipendium mit 3.000 € im Monat für 6 bis 24 Monate. Nur ein echtes Stipendium ist kein Arbeitsverhältnis und zählt deshalb nicht nach § 2 Abs. 3 WissZeitVG auf die Höchstdauer.
Zählt ein Postdoc im Ausland auf die sechs Jahre?
Nach Auskunft des Bundesforschungsministeriums grundsätzlich nicht; ausgenommen sind Verträge mit deutschen Auslandseinrichtungen nach deutschem Recht.
Quellen
- Befristung: Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2020, gelesen am 28.09.2026 (§§ 1, 2, 5, 7); Einordnung unter WissZeitVG. Auslandszeiten und Kinderkomponente: BMFTR, Fragen und Antworten zum WissZeitVG.
- Reform: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (Gesetzentwurf der Bundesregierung, 2026).
- Tabellenentgelte E 13 und E 14: TV-L nach der Tarifrunde 2025/2026, Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL); dieselben Werte wie im Gehaltsrechner.
- Zahlen zu Befristung, Promotionen und Berufungen: Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (BuWiK) 2025, Kap. B1, B2, B4, B5 und Tab. B33.
- Programme: DFG, Walter Benjamin-Programm; DFG, Emmy Noether-Programm; Alexander von Humboldt-Stiftung, Humboldt-Forschungsstipendium; Europäische Kommission, MSCA Postdoctoral Fellowships; Europäischer Forschungsrat, Starting Grant — gelesen am 28.09.2026.
- Landesrecht: § 3 Abs. 4 Lehrverpflichtungsverordnung NRW; § 110 Abs. 4 BerlHG.
- Anzeigen: eigene Auswertung der Postdoc-Stellen auf wissenschaftsstellen.de, Stand 24.09.2026 (Tabelle im Abschnitt zu den Stellen).