E13 TV-L und TVöD: Gehalt, Tabelle, Stufen und Netto 2026
E13 im TV-L zahlt seit dem 1. April 2026 von 4.759,37 € (Stufe 1) bis 6.764,69 € (Stufe 6) brutto im Monat bei voller Stelle; auf einer 65-%-Stelle sind es in Stufe 1 3.093,59 €. Am 1. März 2027 steigen die Beträge um 2,0 %. Im TVöD von Bund und Kommunen beginnt E13 bei 4.901,11 €.
In diesem Artikel geht es um das Gehalt in der Entgeltgruppe 13: die Beträge je Stufe im TV-L, im TVöD und in Hessen, was netto bleibt, wie man aufsteigt und wer in E13 eingruppiert wird.
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E13-Netto-Rechner
Kurz gesagt
Inhalt
Was verdient man in E13? Die TV-L-Tabelle 2026
E13 bringt im TV-L zwischen 4.759,37 € und 6.764,69 € brutto im Monat, je nach Erfahrungsstufe. Die Tabelle gilt seit dem 1. April 2026 und mit denselben Beträgen bis zum 28. Februar 2027 für die Beschäftigten der Länder, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehören — in Ost und West gleich. Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H.
| Stufe | erreicht nach … in E13 | Monat brutto | ab 1. März 2027 |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | 4.759,37 € | 4.854,56 € |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr | 5.106,09 € | 5.208,21 € |
| Stufe 3 | nach 3 Jahren | 5.366,89 € | 5.474,23 € |
| Stufe 4 | nach 6 Jahren | 5.873,56 € | 5.991,03 € |
| Stufe 5 | nach 10 Jahren | 6.573,97 € | 6.705,45 € |
| Stufe 6 | nach 15 Jahren | 6.764,69 € | 6.899,98 € |
Tabellenentgelt bei voller Stelle, brutto. „Erreicht nach“: Jahre ununterbrochener Tätigkeit in E13 beim selben Arbeitgeber, wenn man in Stufe 1 beginnt (§ 16 Abs. 3 TV-L). Quelle: TdL, Anlage B zum TV-L, gültig vom 1. April bis 31. Dezember 2026 und vom 1. Januar bis 28. Februar 2027; ab 1. März 2027 die Anlage B „gültig vom 1. März 2027 bis 31. Dezember 2027“.
Was bleibt netto von E13?
Von E13 in Stufe 1 bei voller Stelle bleiben nach unserem Rechner 2.928,23 € netto im Monat — unter den Annahmen unten. Das ist ein Beispiel, kein allgemeiner Wert: Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer, Krankenkasse und Stellenumfang verschieben das Ergebnis. Dieses Beispiel im Rechner öffnen →
| Beispiel | Brutto im Monat | Netto im Monat |
|---|---|---|
| Stufe 1, volle Stelle | 4.759,37 € | 2.928,23 € |
| Stufe 3, volle Stelle | 5.366,89 € | 3.228,18 € |
| Stufe 1, 65-%-Stelle | 3.093,59 € | 2.056,08 € |
Beispielrechnung mit dem Gehaltsrechner dieser Seite, Stand 29. September 2026: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem im Rechner voreingestellten Zusatzbeitrag, Nordrhein-Westfalen, Arbeitnehmeranteil zur VBL (Abrechnungsverband West) 1,81 %. Monatswerte ohne Jahressonderzahlung.
Passende Stellen
1.013 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende aktuell ausgeschrieben
E13 in Teilzeit: 50, 65 und 75 %
In Teilzeit gibt es den Anteil des Vollzeitentgelts, der dem vereinbarten Stellenumfang entspricht (§ 24 Abs. 2 TV-L): bei 65 % in Stufe 1 also 3.093,59 € statt 4.759,37 €. Dieses Beispiel im Rechner öffnen →
| Stufe | 50 % | 65 % | 75 % | 100 % |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.379,69 € | 3.093,59 € | 3.569,53 € | 4.759,37 € |
| Stufe 2 | 2.553,05 € | 3.318,96 € | 3.829,57 € | 5.106,09 € |
| Stufe 3 | 2.683,45 € | 3.488,48 € | 4.025,17 € | 5.366,89 € |
Monatlich brutto nach der TV-L-Tabelle ab 1. April 2026, auf den Cent gerundet (§ 24 Abs. 4 TV-L). Alle Stufen in allen Umfängen: Doktorandengehalt.
Die Zeit bis zur nächsten Stufe läuft in Teilzeit genauso wie in Vollzeit (§ 17 Abs. 3 Satz 4 TV-L). Wie oft Teilzeit vorkommt, zeigt eine Stichprobe von 200 Anzeigen für wissenschaftliche Mitarbeit auf wissenschaftsstellen.de vom 27. und 28. September 2026: 63 nannten nur Vollzeit, 27 einen festen Prozentsatz — davon 22 genau 50, 65 oder 75 %.
Unsere Einordnung: Ein kleinerer Stellenumfang heißt weniger Gehalt und geringere Rentenansprüche. Bei Promotionsstellen deckt der vereinbarte Umfang oft nicht die Zeit, die Projekt und Promotion zusammen verlangen. Wer die Wahl hat, fragt nach dem höheren Umfang — was die Umfänge im Alltag bedeuten, steht unter Stellenumfang der Promotionsstelle.
Wie steigt man in E13 auf — und wann steigt das Gehalt wieder?
Die nächste Stufe kommt nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in E13 beim selben Arbeitgeber (§ 16 Abs. 3 TV-L). Bei Leistungen, die erheblich über oder unter dem Durchschnitt liegen, kann der Arbeitgeber die Zeit bis zu den Stufen 4 bis 6 verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2).
Einstieg: Wer ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt, kommt in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber beginnt man in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in Stufe 3; Erfahrung aus einem früheren Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber wird angerechnet (§ 16 Abs. 2).
Zwölf statt sechs Monate: Als früheres Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber zählt eines, das höchstens sechs Monate vor dem neuen endete — bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab E13 höchstens zwölf Monate (Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L). Das hilft bei Lücken zwischen zwei Verträgen.
Spielraum bei der Einstellung: Zur Deckung des Personalbedarfs kann der Arbeitgeber förderliche Berufszeiten ganz oder teilweise anrechnen (§ 16 Abs. 2 Satz 4) oder ein bis zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewähren (§ 16 Abs. 5). Einen Anspruch darauf gibt es nicht; fragen lohnt sich vor der Unterschrift.
Die nächsten Erhöhungen sind vereinbart und als Tabellen veröffentlicht: am 1. März 2027 um 2,0 % (Stufe 1: 4.854,56 €) und am 1. Januar 2028 um 1,0 % (Stufe 1: 4.903,11 €).
Wie Unterbrechungen, Elternzeit und ein Wechsel der Hochschule die Stufe beeinflussen, steht unter TV-L Erfahrungsstufen und Stufenlaufzeiten.
E13 im TVöD und in Hessen (TV-H)
Im TVöD zahlt E13 seit dem 1. Mai 2026 von 4.901,11 € bis 7.025,87 € brutto im Monat — für den Bund und für die Kommunen gleich hoch.
| E13 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TVöD | 4.901,11 € | 5.279,32 € | 5.709,87 € | 6.177,31 € | 6.727,38 € | 7.025,87 € |
Tabelle TVöD Bund und Tabelle TVöD VKA (Anlage A), jeweils „gültig ab 1. Mai 2026“, zeilengleich. Die Entgelttabellen des TVöD können frühestens zum 31. März 2027 gekündigt werden (§ 39 Abs. 4 Buchst. c TVöD); eine weitere Erhöhung ist noch nicht vereinbart.
In Hessen gilt der TV-H. E13 zahlt dort seit dem 1. Juli 2026 von 4.829,46 € (Stufe 1a) bis 6.868,11 € (Stufe 6); die Tabelle gilt bis zum 30. September 2027.
| E13 | Stufe 1a | Stufe 1b | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TV-H | 4.829,46 € | 5.003,68 € | 5.177,90 € | 5.443,76 € | 5.960,32 € | 6.674,40 € | 6.868,11 € |
Entgelttabelle TV-H, Anlage 1a zum Rundschreiben des Hessischen Ministeriums des Innern vom 13. Mai 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2027.
Wer welchen Tarif anwendet: Die Max-Planck-Gesellschaft wendet nach eigener Angabe den TVöD an, mit Ausnahmen etwa für Doktorandinnen und Doktoranden. Bei anderen Forschungseinrichtungen steht der Tarif in der Stellenanzeige. Was TVöD und TV-L außer der Tabelle unterscheidet, steht unter Unterschied TVöD und TV-L.
Stundenlohn: TV-L und TVöD teilen das Monatsentgelt für eine Stunde durch das 4,348-Fache der Wochenarbeitszeit (§ 24 Abs. 3 Satz 3). Im TVöD gelten 39 Stunden (§ 6 Abs. 1 TVöD): E13 Stufe 1 ergibt 28,90 € in der Stunde. Im Tarifgebiet Ost des TV-L — für Arbeitsverhältnisse, die im Beitrittsgebiet begründet wurden und deren Bezug zu diesem Gebiet fortbesteht; für Beschäftigte des Landes Berlin gilt einheitlich West (§ 38 Abs. 1 TV-L) — gelten 40 Stunden (§ 6 Abs. 1 Buchst. c): 27,37 € in Stufe 1. Hessen veröffentlicht amtliche Stundenentgelte: E13 Stufe 1a 27,77 € bei 40 und 28,85 € bei 38,5 Wochenstunden.
Wer wird in E13 eingruppiert? E13, E14, A 13 und E13Ü
In E13 kommt, wer eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung hat und eine entsprechende Tätigkeit ausübt — oder ohne diesen Abschluss aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt (Entgeltordnung zum TV-L, Teil I für den allgemeinen Verwaltungsdienst; für die Forschung gleichlautend Teil II Nr. 6). Es zählt die Tätigkeit, nicht der Abschluss allein: Eingruppiert ist man in der Gruppe, deren Tätigkeitsmerkmale Arbeitsvorgänge erfüllen, die zeitlich mindestens die Hälfte der Tätigkeit ausmachen (§ 12 Abs. 1 TV-L).
Welcher Abschluss zählt: Staatsprüfung, Diplom, Master oder Magister. Ein Bachelor reicht nicht, auch nicht mit mehr als sechs Semestern. Ein Master einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zählt, wenn er den Zugang zum höheren Dienst eröffnet; ein ausländischer Abschluss, wenn die zuständige Stelle ihn als gleichwertig anerkannt hat (Protokollerklärung Nr. 1).
Dass die bewertete Aufgabe zählt und nicht der Titel der Stelle, zeigt das Wissenschaftsmanagement: Von 38 Ausschreibungen mit konkreter Gruppe nannten dort am 5. Oktober 2026 29 E 13, acht eine niedrigere Entgeltgruppe (Wissenschaftsmanagement).
E13 oder E14: In der Forschung gibt es E14, wenn mindestens zu einem Drittel schwierige Forschungsaufgaben zur selbständigen und verantwortlichen Bearbeitung übertragen sind (Teil II Nr. 6); im allgemeinen Verwaltungsdienst unter anderem, wenn sich die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt (Teil I). E14 zahlt im TV-L von 5.143,59 € bis 7.194,48 € — Merkmale und Tabelle: E14 und E15 TV-L.
E13 oder A 13: A 13 ist keine Entgeltgruppe, sondern eine Besoldungsgruppe für Beamtinnen und Beamte; ihre Beträge legt jedes Land in seinem Besoldungsgesetz fest. Das verbeamtete Amt im Mittelbau beschreibt Akademischer Rat; was dort netto bleibt, rechnet der Gehaltsrechner in der A-Ansicht.
E13Ü: die Übergangsgruppe aus dem BAT
E13Ü ist keine Stufe von E13, sondern eine Übergangsgruppe aus der Umstellung vom BAT auf den TV-L. In sie kamen Angestellte der alten Vergütungsgruppe IIa, denen ein Aufstieg nach Ib erst nach 11 oder 15 Jahren bevorstand (§ 19 TVÜ-Länder mit Anlage 2). Neu eingestellt wird in E13Ü niemand: Das Überleitungsrecht gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die schon über den 31. Oktober 2006 hinaus bestanden, solange sie ununterbrochen fortbestehen (§ 1 TVÜ-Länder). Die Gruppe beginnt mit Stufe 2 und erreicht ab Stufe 4a die Beträge von E14.
| E13Ü | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4a | Stufe 4b | Stufe 5 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TV-L | 5.106,09 € | 5.366,89 € | 5.821,41 € | 6.283,38 € | 6.991,23 € | 7.194,48 € |
§ 19 Abs. 2 TVÜ-Länder, Beträge vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027. Hessen kennt E13Ü ebenso (TV-H); im Überleitungsrecht der Kommunen (TVÜ-VKA) gibt es nur die Gruppen 2 Ü und 15 Ü.
Was kommt dazu? Jahressonderzahlung und VBL
Einmal im Jahr kommt die Jahressonderzahlung dazu: in E13 46,47 % des Monatsentgelts, das im Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wurde, für alle, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen; ausgezahlt wird sie mit dem Entgelt für November (§ 20 TV-L). Bei voller Stelle in Stufe 1 sind das 2.211,68 € — ein Beispiel ohne Zulagen. In E13Ü gilt dieser Satz in den Stufen 2 und 3, danach der Satz von E14, 32,53 % (§ 20 Abs. 2 Satz 2). Im TVöD der Kommunen sind es 85 % (§ 20 (VKA) TVöD). Mehr unter Jahressonderzahlung.
Für die Betriebsrente der VBL zahlen Beschäftigte im Abrechnungsverband West 2026 1,81 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, der Arbeitgeber 5,49 %. Im Abrechnungsverband Ost beträgt der Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren 6,25 %, davon 4,25 % Arbeitnehmeranteil; der Arbeitgeber zahlt dort zusätzlich eine Umlage von 1,06 % bis Ende 2026 (VBL, Rechengrößen 2026).
Offene Stellen mit E13
E13 steht vor allem in Anzeigen für wissenschaftliche Mitarbeit. In unserer Stichprobe von 200 solcher Anzeigen (27. und 28. September 2026) nannten 63 ausdrücklich die Entgeltgruppe 13 und 4 die Entgeltgruppe 14; viele nannten nur den Tarifvertrag.
- Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (1.219) — Doktoranden- und Postdoc-Stellen zusammen
- Doktorandenstellen (982)
- Postdoc-Stellen (237)
Häufige Fragen zu E13
Wie viel verdient man in E13 netto?
Bei voller Stelle in Stufe 1 bleiben nach unserem Rechner 2.928,23 € im Monat, in Stufe 3 3.228,18 € — Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer, gesetzlich versichert, Nordrhein-Westfalen. Der eigene Fall hängt an Steuerklasse, Krankenkasse und Stellenumfang; der Gehaltsrechner rechnet ihn aus.
Was verdient man in E13 Stufe 3 — und nach 5 Jahren?
Stufe 3 zahlt im TV-L 5.366,89 € brutto bei voller Stelle. Wer in Stufe 1 beginnt, ist nach fünf Jahren beim selben Arbeitgeber in Stufe 3; Stufe 4 mit 5.873,56 € folgt nach sechs Jahren (§ 16 Abs. 3 TV-L).
Wie hoch ist der Stundenlohn in E13?
Im TVöD mit 39 Wochenstunden ergibt Stufe 1 28,90 €, im Tarifgebiet Ost des TV-L mit 40 Stunden 27,37 € — gerechnet nach § 24 Abs. 3 mit dem 4,348-Fachen der Wochenstunden. Hessen nennt amtlich 27,77 € für Stufe 1a bei 40 Wochenstunden.
Wann steigt das E13-Gehalt wieder?
Im TV-L am 1. März 2027 um 2,0 % (Stufe 1: 4.854,56 €) und am 1. Januar 2028 um 1,0 % (Stufe 1: 4.903,11 €). Im TVöD ist nach der Tabelle vom 1. Mai 2026 noch keine weitere Erhöhung vereinbart.
Ist E13 in allen Bundesländern gleich hoch?
Im TV-L ja: Eine Tabelle gilt für alle Länder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, in Ost und West gleich. Hessen zahlt nach dem TV-H, dort beginnt E13 bei 4.829,46 € (Stufe 1a).
Reicht ein Bachelor für E13?
Nein. Wissenschaftliche Hochschulbildung heißt Staatsprüfung, Diplom, Master oder Magister; ein Bachelor zählt nicht, auch nicht mit mehr als sechs Semestern. Ohne diesen Abschluss ist E13 nur möglich, wenn jemand aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt.
Was ist der Unterschied zwischen E13 und A 13?
E13 ist eine Entgeltgruppe des Tarifvertrags für Angestellte, A 13 eine Besoldungsgruppe für Beamtinnen und Beamte. Die A-13-Beträge legt jedes Land selbst fest; das Amt im Mittelbau beschreibt Akademischer Rat.
Was ist E13Ü?
Eine Übergangsgruppe aus der Umstellung vom BAT auf den TV-L im Jahr 2006 für die alte Vergütungsgruppe IIa mit späterem Aufstieg (§ 19 TVÜ-Länder). Neu eingestellt wird in E13Ü niemand; ab Stufe 4a zahlt sie die Beträge von E14.
Quellen
- TV-L-Tabellen: TdL, Anlage B zum TV-L — gültig 1. April bis 31. Dezember 2026, 1. Januar bis 28. Februar 2027, 1. März bis 31. Dezember 2027, ab 1. Januar 2028.
- Tarifrecht: TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 (§§ 6, 12, 16, 17, 20, 24, 38), Entgeltordnung zum TV-L, Anlage A (Teil I, Teil II Nr. 6, Protokollerklärung Nr. 1), TVÜ-Länder (§§ 1, 19) mit Anlage 2.
- TVöD: Tabelle TVöD Bund, gültig ab 1. Mai 2026 (Physikalisch-Technische Bundesanstalt), TVöD-Lesefassung der VKA mit Anlage A (§§ 6, 20, 24, 39).
- TV-H: Entgelttabelle und Stundenentgelte TV-H, gültig 1. Juli 2026 bis 30. September 2027.
- VBL: Rechengrößen 2026, Abrechnungsverband West und Abrechnungsverband Ost.
- Tarif der Max-Planck-Gesellschaft: Tarifseite der MPG.
- Stichprobe: 200 Anzeigen der Kategorie wissenschaftliche Mitarbeit aus der Such-API von wissenschaftsstellen.de, abgerufen am 27. und 28. September 2026, jede Anzeige einzeln ausgewertet.