Drittmittel erklärt: Geber, Zahlen und die Drittmittelstelle

Drittmittel sind Forschungsgeld, das eine Hochschule zusätzlich zu ihrer Grundausstattung einwirbt – vom Bund, von der DFG, der EU, von Stiftungen oder aus der Wirtschaft, nicht vom eigenen Trägerland. Wie viel das ist, zeigt die amtliche Statistik: Eine Universitätsprofessur warb 2024 im Schnitt 325.400 Euro ein, in den Ingenieurwissenschaften mehr als das Doppelte, in den Geisteswissenschaften weniger als die Hälfte. Für die meisten Beschäftigten in der Wissenschaft heißt Drittmittel aber vor allem eines: eine befristete Stelle, deren Laufzeit am Projekt hängt. Ab dem zweiten Teil lesen Sie, worauf Sie bei einer Drittmittelstelle achten müssen, bevor Sie zusagen.

Von Aktualisiert: 7. Oktober 2026 · Quellenstand 10/2026
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Forscherinnen und Forscher besprechen an einem Sitzungstisch einen Projektantrag, an der Wand hängen Abbildungen aus dem Projekt.

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Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind Geld, das eine Hochschule für ein bestimmtes Vorhaben zusätzlich zu ihrem regulären Haushalt einwirbt – von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, vom Bund, von der EU, von Stiftungen oder aus der Wirtschaft, aber nicht von dem Land, das die Hochschule trägt.

Das Statistische Bundesamt, das die Zahlen für ganz Deutschland erhebt, definiert den Begriff so: „Drittmittel sind Mittel, die von den Hochschulen zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden.“ Und weiter: „Nicht zu den Drittmitteln zählen Mittel des Trägerlandes.“

Drei Dinge stecken in dieser Definition, und alle drei sind für Beschäftigte wichtig. Erstens: Drittmittel werden eingeworben. Jemand hat einen Antrag geschrieben, und eine Geldgeberin hat ihn bewilligt – meist nach einer Begutachtung durch andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Zweitens: Das Geld ist an einen Zweck gebunden, an ein Projekt, ein Forschungsfeld oder ein Programm. Drittens: Es kommt zusätzlich zur Grundausstattung, also zu dem, was das Land der Hochschule Jahr für Jahr für Professuren, Personal, Gebäude und Lehre zahlt.

Nach der amtlichen Definition können die Mittel der Hochschule als Ganzes, einer ihrer Einrichtungen – etwa einer Fakultät oder einem Institut – oder einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Hauptamt zur Verfügung gestellt werden.

Drittmittel und Grundausstattung: der Unterschied im Alltag

Für die Arbeit am Lehrstuhl oder im Institut macht die Herkunft des Geldes einen großen Unterschied. Aus der Grundausstattung bezahlt die Hochschule ihre Professuren und ihre Haushaltsstellen; diese Stellen hängen am Haushalt und tragen einen großen Teil von Lehre, Prüfungen und Verwaltung. Auch Haushaltsstellen sind für wissenschaftliche Mitarbeitende oft befristet, dann meist zur Qualifizierung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG. Aus Drittmitteln bezahlt sie Stellen, Geräte und Reisen für die Dauer eines bewilligten Projekts. Ist das Projekt zu Ende, ist auch das Geld zu Ende – es sei denn, es folgt ein neuer Antrag.

„Drittmittelfinanziert“ heißt deshalb in einer Stellenanzeige in aller Regel: Die Stelle hängt an einem Projekt mit festem Ende. Der Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase 2025 hält fest, dass drittmittelfinanziertes Personal „aufgrund der zeitlichen Begrenzung dieser Finanzierungsart in der Regel befristet ist“. Wie sich das auf Ihren Vertrag auswirkt, steht im zweiten Teil.

Unsere Einordnung: Drittmittel sind weder gut noch schlecht, sondern der Normalfall der Forschungsfinanzierung in Deutschland. Wer in der Wissenschaft arbeitet, wird früher oder später auf einer Stelle sitzen, die aus Drittmitteln bezahlt ist, oder selbst Drittmittel beantragen. Es lohnt sich, die Logik dahinter früh zu verstehen.

Wer gibt Drittmittel – und wie viel?

Die größten Geldgeber der Hochschulen sind der Bund und die Deutsche Forschungsgemeinschaft; die Wirtschaft spielt eine kleinere Rolle, als viele vermuten. 2022 erhielten die Hochschulen nach dem DFG-Förderatlas rund 27 Milliarden Euro Grundmittel und 10,4 Milliarden Euro Drittmittel – eine Drittmittelquote von 28,0 Prozent.

Die Geldgeber im Überblick

Der Bund war 2022 erstmals der größte Drittmittelgeber der Hochschulen. Gezählt werden dabei die Projektmittel aller Bundesministerien, nicht nur des Forschungsministeriums. Sein Anteil ist seit Mitte der 2000er-Jahre deutlich gestiegen; 2005 lag er bei 19,3 Prozent.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) steuerte 2022 einen Anteil von 30,3 Prozent bei, im Zeitverlauf relativ stabil um ein Drittel. Die DFG fördert Forschung in allen Fächern, von Einzelprojekten bis zu Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs. Ihre Programme beschreibt der Artikel DFG.

Die Wirtschaft kam 2022 auf 14,7 Prozent der Drittmitteleinnahmen. 2003 waren es noch 26,7 Prozent. Unternehmen finanzieren vor allem Auftrags- und Kooperationsforschung, häufig in den Ingenieurwissenschaften.

Die Europäische Union, Stiftungen und andere öffentliche Stellen wie Länderprogramme außerhalb der Grundausstattung geben den Rest. Für Stiftungen ist eine besondere Form typisch: die Stiftungsprofessur, bei der ein Geldgeber eine Professur für einige Jahre bezahlt.

Drittmittel je Professur und Fach

Wie viel Geld an einer einzelnen Professur hängt, zeigt die Hochschulfinanzstatistik. Im Jahr 2024 warb eine Professorin oder ein Professor an einer deutschen Universität durchschnittlich 325.400 Euro Drittmittel ein, 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Über alle Hochschularten hinweg waren es 225.700 Euro. Die Unterschiede zwischen den Fächern sind groß:

Fächergruppe bzw. HochschulartDrittmittel je Professur 2024Veränderung zu 2023
Ingenieurwissenschaften (Universitäten)715.600 Euro−0,3 %
Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (Universitäten)707.400 Euro+4 %
Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Veterinärmedizin (Universitäten)391.500 Euro−7 %
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Universitäten)164.400 Euro−3 %
Geisteswissenschaften (Universitäten)147.800 Euro−1,4 %
Kunst/Kunstwissenschaft (Universitäten)94.800 Euro−6 %
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (ohne Verwaltungshochschulen)53.300 Euro+0,3 %
Kunsthochschulen23.800 Euro+19 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 340 vom 28. September 2026. Beim Vergleich der Fächergruppen sind die medizinischen Einrichtungen der Universitäten einbezogen.

Die Universitäten mit den meisten Drittmitteln

Je Professur gerechnet liegt die RWTH Aachen seit Jahren vorn: 2024 kamen dort 1.160.400 Euro auf eine Professur, gefolgt von der Technischen Universität München mit 891.100 Euro und der Universität Stuttgart mit 860.500 Euro. In diesem Vergleich sind die medizinischen Einrichtungen herausgerechnet, damit Universitäten mit und ohne Medizin vergleichbar bleiben. Nach der Gesamtsumme lag die TU München mit 436 Millionen Euro vorn, vor der RWTH Aachen mit 403 Millionen Euro und der TU Dresden mit 296 Millionen Euro.

Universitätje Professur 2024 (1.000 Euro)je Professur 2023 (1.000 Euro)insgesamt 2024 (1.000 Euro)
RWTH Aachen1.160,391.125,57402.829
TU München891,05864,69436.089
Universität Stuttgart860,47690,74246.070
TU Bergakademie Freiberg746,15674,1662.513
TU Dresden677,19686,50295.933
TU Hamburg606,90697,4152.800
Karlsruher Institut für Technologie (Bereich Hochschule)577,38560,12168.440
TU Braunschweig566,01587,82124.142
TU Ilmenau553,51488,9648.781
Universität Hannover542,84575,45160.871

Quelle: Statistisches Bundesamt, Tabelle „Drittmitteleinnahmen und Drittmittel je Professorin und Professor der Universitäten mit den höchsten Drittmitteleinnahmen“, Stand 28. September 2026; alle Werte in 1.000 Euro wie in der Quelle; je Professur ohne drittmittelfinanzierte und nebenberufliche Professorinnen und Professoren, in Vollzeitäquivalenten, ohne medizinische Einrichtungen.

Tipp: Die Rangliste sagt etwas über die Hochschule, nicht über Ihre Stelle. Eine technische Universität mit viel Drittmitteln hat viele Projektstellen – und damit viele befristete Verträge. Wie es um ein bestimmtes Projekt steht, erfahren Sie nur im Gespräch mit der Projektleitung.

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Warum Drittmittel so wichtig sind – und was daran kritisiert wird

Drittmittel sind wichtig, weil sie einen großen Teil der Forschung und vor allem einen großen Teil der Stellen für Promovierende und Postdocs bezahlen – und sie werden kritisiert, weil genau diese Stellen fast immer befristet sind.

Gut ein Viertel der Einnahmen der Hochschulen, ohne Verwaltungseinnahmen gerechnet, stammte 2022 aus Drittmitteln: 28,0 Prozent nach dem DFG-Förderatlas. Bis 2013 war die Quote von 16 Prozent im Jahr 1997 auf 28,1 Prozent gestiegen und ist seitdem ungefähr auf diesem Niveau geblieben. Für eine Universität bedeutet das: Wer viele Drittmittel einwirbt, kann mehr forschen, mehr Geräte anschaffen und mehr Menschen beschäftigen. Für Professorinnen und Professoren sind eingeworbene Drittmittel ein Leistungsausweis, der in Berufungen und bei Leistungsbezügen zählt.

Die Kehrseite: Befristung

Die Kehrseite tragen die Beschäftigten. Nach dem Bundesbericht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase 2025 (BuWiK, Tabelle B16) lagen die Befristungsanteile beim drittmittelfinanzierten wissenschaftlichen Personal der Hochschulen seit 2005 zwischen 90 und 98 Prozent, beim grundmittelfinanzierten zwischen 66 und 72 Prozent. Auf einer Drittmittelstelle ist ein unbefristeter Vertrag also die seltene Ausnahme.

Die Kritik richtet sich deshalb weniger gegen das Geld selbst als gegen das Verhältnis: Wenn ein großer Teil der Forschung über Projekte von drei oder vier Jahren läuft, hangeln sich viele Beschäftigte von Projekt zu Projekt. Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die Freiheit der Forschung. Wer Drittmittel braucht, richtet Themen an dem aus, was gerade gefördert wird. Bei der Wirtschaft kommt die Frage nach Einfluss auf Ergebnisse hinzu – ihr Anteil ist allerdings seit Jahren rückläufig.

Unsere Einordnung: Für Ihre Karriere ist die Kritik weniger wichtig als die Konsequenz: Planen Sie auf einer Drittmittelstelle von Anfang an das Projektende mit. Wer weiß, wann das Geld ausläuft, kann rechtzeitig einen Anschlussantrag mitschreiben, sich auf eine Haushaltsstelle bewerben oder den Wechsel vorbereiten. Mehr zur Lage des sogenannten Mittelbaus steht im Artikel Akademischer Mittelbau.

Teil II: Was ist eine Drittmittelstelle?

Eine Drittmittelstelle ist eine Stelle, die aus einem bewilligten Projekt bezahlt wird statt aus dem Haushalt der Hochschule – Sie arbeiten im Projekt mit, und Ihr Vertrag läuft in der Regel so lange wie die bewilligte Förderung.

Im Alltag heißen solche Stellen auch Projektstellen; die Anzeige spricht von einem „Drittmittelprojekt“, einem „DFG-Projekt“ oder einem „BMFTR-Verbundvorhaben“. Für Ihre Aufgaben ist der Unterschied zur Haushaltsstelle oft klein: Sie forschen, schreiben, betreuen vielleicht Studierende. Der Unterschied liegt im Vertrag und in der Frage, was nach dem Projekt kommt.

Woran Sie eine Drittmittelstelle in der Anzeige erkennen

Typische Formulierungen sind „im Rahmen des DFG-geförderten Projekts …“, „befristet für die Dauer der Projektlaufzeit“, „vorbehaltlich der Mittelbewilligung“ oder „drittmittelfinanziert“. Oft nennt die Anzeige den Geldgeber und den Projekttitel. Der Satz „vorbehaltlich der Mittelbewilligung“ bedeutet: Das Geld ist beantragt, aber noch nicht zugesagt – fragen Sie nach, bis wann die Entscheidung fällt.

Ein zweites Zeichen ist die Laufzeit. Steht in der Anzeige ein festes Enddatum oder eine krumme Monatszahl, fragen Sie, ob das Datum das Projektende ist und ob eine Verlängerung beantragt werden kann.

Wer ist Arbeitgeber, was verdienen Sie?

In aller Regel ist Arbeitgeber die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der das Projekt läuft – nicht die DFG, nicht das Ministerium und nicht das Unternehmen, das das Geld gibt. Sie bekommen dann einen Arbeitsvertrag mit dieser Einrichtung, und es gilt der Tarifvertrag, an den sie gebunden ist: an Landeshochschulen meist der TV-L, an hessischen Landeshochschulen der TV-H, an vielen Forschungseinrichtungen der TVöD. Steht in der Anzeige ein anderer Vertragspartner, fragen Sie nach.

Wissenschaftliche Mitarbeitende mit Master werden in aller Regel nach Entgeltgruppe 13 bezahlt, ob die Stelle aus Drittmitteln oder aus dem Haushalt kommt. Was E 13 brutto und netto bedeutet, erklärt der Artikel E 13 TV-L; was Promovierende verdienen, der Artikel Doktorandengehalt.

Einen Unterschied gibt es beim Stellenumfang. Der Geldgeber bewilligt einen bestimmten Umfang, und die Projektleitung verteilt ihn. Ob Sie eine volle Stelle oder 65 Prozent bekommen, steht deshalb oft schon im Antrag. Bei einer Spanne in der Anzeige zählt für Sie der Höchstwert: Fragen Sie, ob er erreichbar ist. Was ein voller und was ein Teilzeitvertrag für Gehalt und Arbeitszeit heißt, steht im Artikel Stellenumfang der Promotionsstelle.

Tipp: Fragen Sie im Gespräch, welcher Umfang im Antrag bewilligt ist. Eine Teilzeitstelle mit voller Arbeit am Projekt ist kein fairer Tausch – Sie bekommen dann weniger Geld für dieselbe Leistung.

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Wie lange läuft eine Drittmittelstelle – und was gilt rechtlich?

Eine Drittmittelstelle läuft in der Regel so lange wie das bewilligte Projekt; das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt diese Befristung ausdrücklich und nennt dafür, anders als für Qualifizierungsstellen, keine Höchstdauer in Jahren.

Die Regel: § 2 Abs. 2 WissZeitVG

Der Kernsatz steht in § 2 Abs. 2 WissZeitVG. Danach ist die Befristung zulässig, „wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird; die vereinbarte Befristungsdauer soll dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen.“

In Alltagssprache heißt das dreierlei. Ihre Stelle muss zum größeren Teil aus dem Projektgeld bezahlt werden. Das Geld muss für eine bestimmte Aufgabe und einen bestimmten Zeitraum bewilligt sein. Und Sie müssen überwiegend im Projekt arbeiten – nicht überwiegend in der Lehre oder in der Verwaltung des Lehrstuhls. Der letzte Halbsatz sagt, wie lang der Vertrag sein soll: so lang wie das Projekt. Ein Vertrag über ein Jahr in einem Projekt, das noch drei Jahre läuft, entspricht dieser Soll-Vorschrift nicht.

Drittmittel und die zwölf Jahre

Die bekannte Grenze von sechs plus sechs Jahren steht in § 2 Abs. 1 WissZeitVG und gilt für Befristungen zur eigenen Qualifizierung, also vor allem für Promotion und Postdoc-Phase. § 2 Abs. 2 nennt eine solche Grenze nicht. Deshalb ist die Drittmittelbefristung der Weg, auf dem viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Ausschöpfen der zwölf Jahre weiter befristet beschäftigt werden.

Umgekehrt gilt: Zeiten auf einer Drittmittelstelle zählen für die zwölf Jahre mit. Nach § 2 Abs. 3 WissZeitVG sind auf die Höchstdauer nach Absatz 1 „alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit“ an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung anzurechnen; Drittmittelverträge sind davon nicht ausgenommen. Wie Sie Ihr eigenes Zeitkonto führen, zeigt der Artikel WissZeitVG, die Abschnitte zur Drittmittelbefristung und zum Reformstand vertiefen das Thema.

Was im Vertrag stehen muss

§ 2 Abs. 4 WissZeitVG verlangt: „Im Arbeitsvertrag ist anzugeben, ob die Befristung auf den Vorschriften dieses Gesetzes beruht. Fehlt diese Angabe, kann die Befristung nicht auf Vorschriften dieses Gesetzes gestützt werden.“ Lesen Sie Ihren Vertrag deshalb genau: Dort sollte stehen, dass die Befristung auf § 2 Abs. 2 WissZeitVG beruht, und in der Regel auch, aus welchem Projekt die Stelle bezahlt wird. Steht dort § 2 Abs. 1, handelt es sich um eine Qualifizierungsbefristung, mit den Regeln dieses Absatzes.

Elternzeit, Mutterschutz und Pflege

Die Verlängerung eines befristeten Vertrags um Elternzeit, Mutterschutz, Betreuungs- und Pflegezeiten regelt § 2 Abs. 5 WissZeitVG. Der Absatz beginnt mit den Worten: „Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verlängert sich im Einverständnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um …“; es folgen sechs Fallgruppen, darunter Zeiten der Elternzeit und Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz.

Tipp: Wenn Sie auf einer Drittmittelstelle Elternzeit oder Pflegezeit planen, sprechen Sie früh mit der Personalabteilung und der Projektleitung: Fragen Sie, auf welcher Rechtsgrundlage Ihr Vertrag befristet ist, ob und wie er sich verlängert und ob der Geldgeber das Projekt verlängern kann. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben; der Personalrat berät Sie dabei.

Drittmittelstelle annehmen? Fünf Fragen vor der Zusage

Eine Drittmittelstelle kann eine sehr gute Stelle sein – wenn Sie vor der Zusage fünf Dinge klären, die in keiner Anzeige vollständig stehen.

  1. Wie lange läuft das Projekt wirklich? Fragen Sie nach Beginn und Ende des Bewilligungszeitraums. Läuft Ihr Vertrag kürzer als das Projekt, fragen Sie nach dem Grund.
  2. Passt das Projekt zu Ihrer Promotion? Wer promovieren will, braucht ein Projektthema, aus dem die Dissertation entstehen kann. Ist die Promotion ausdrücklich Teil der Aufgabe, oder schreiben Sie sie neben dem Projekt?
  3. Was kommt nach dem Projekt? Gibt es einen Folgeantrag, eine Verlängerungsoption beim Geldgeber oder eine Haushaltsstelle, auf die man realistisch wechseln kann? Wer schreibt den Folgeantrag – und werden Sie darin genannt?
  4. Welcher Stellenumfang ist bewilligt? Bei einer Spanne zählt der Höchstwert. Klären Sie, ob die vereinbarte Arbeitszeit zu den Aufgaben passt.
  5. Wer ist Ihre Ansprechperson? Bei Verbundprojekten ist die Projektleitung manchmal an einer anderen Einrichtung als Ihr Arbeitgeber. Klären Sie, wer Ihnen Aufgaben gibt, wer Sie betreut und wer Ihren Vertrag verlängern kann.

Unsere Einordnung: Eine Drittmittelstelle mit voller Stelle, passendem Thema und ehrlich besprochenem Projektende ist für eine Promotion oft besser als eine Haushaltsstelle mit viel Lehre und ohne Zeit für die eigene Forschung. Schlechter ist sie dort, wo das Projekt kürzer läuft als die Arbeit, die Sie erledigen sollen. Dann tragen Sie das Risiko, am Ende ohne Vertrag und ohne fertige Arbeit dazustehen. Nehmen Sie eine solche Stelle nur, wenn eine Anschlussfinanzierung konkret verabredet ist.

Ob eine Projektstelle oder eine Stelle am Lehrstuhl besser zu Ihnen passt, besprechen Sie am besten mit Menschen, die schon im Projekt arbeiten; wie Ketten aus mehreren befristeten Verträgen rechtlich zu bewerten sind, steht unter Kettenbefristung.

Drittmittel als Karrierebaustein

Spätestens nach der Promotion werden Drittmittel vom Arbeitgeberthema zum Karrierethema: Wer selbst Geld einwirbt, zeigt, dass er eigene Forschung tragen kann – und das zählt in Bewerbungen, Berufungen und für die eigene Stelle.

Drittmittel im Lebenslauf

Im wissenschaftlichen Lebenslauf gehören eingeworbene Mittel in einen eigenen Abschnitt, etwa „Drittmittel“ oder „Eingeworbene Fördermittel“. Nennen Sie je Projekt den Geldgeber, das Programm, den Titel, die Laufzeit, Ihre Rolle (Antragstellerin, Mitantragsteller, Teilprojektleitung) und, wenn üblich, die bewilligte Summe. Mitarbeit an einem Antrag, den andere gestellt haben, ist ehrlich als Mitarbeit zu kennzeichnen. Aufbau und Reihenfolge erklärt der Artikel Lebenslauf in der Wissenschaft.

Drittmittel in der Berufung

In Berufungsverfahren an Universitäten gehören eingeworbene Drittmittel regelmäßig zu den Kriterien, die Kommissionen ansehen, gerade in Fächern mit hohen Summen je Professur. Wie Sie Drittmittel in einer Bewerbung auf eine Professur darstellen, steht im Artikel Bewerbung auf eine Professur.

Die eigene Stelle einwerben

Promovierte können ihre eigene Stelle beantragen. Bei der DFG geht das zum Beispiel mit dem Modul „Eigene Stelle“, mit dem Walter Benjamin-Programm oder im Emmy Noether-Programm für eine eigene Nachwuchsgruppe. Die Programme unterscheiden sich in Zielgruppe, Dauer und Umfang; Einzelheiten und Antragswege stehen im Artikel DFG. Wie eine Postdoc-Phase mit eigenen Mitteln aussehen kann, beschreibt der Artikel Postdoc.

Tipp: Schreiben Sie schon als Promovierende an Anträgen mit, wenn Ihre Projektleitung das anbietet. Sie lernen dabei, wie Gutachterinnen und Gutachter lesen, und können die Mitarbeit später im Lebenslauf ausweisen.

Häufige Fragen zu Drittmitteln

Was sind Drittmittel, einfach erklärt?

Geld, das eine Hochschule für ein bestimmtes Projekt zusätzlich zu ihrem regulären Haushalt einwirbt, etwa von der DFG, vom Bund, von der EU, von Stiftungen oder aus der Wirtschaft. Mittel des Landes, das die Hochschule trägt, zählen nicht dazu.

Wie viele Drittmittel wirbt eine Professur im Schnitt ein?

An Universitäten 2024 durchschnittlich 325.400 Euro je Professorin oder Professor, über alle Hochschularten 225.700 Euro (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28. September 2026).

Welche Universität hat die meisten Drittmittel?

Je Professur die RWTH Aachen mit 1.160.400 Euro im Jahr 2024, in der Gesamtsumme die TU München mit 436 Millionen Euro.

Was ist eine Drittmittelstelle?

Eine Stelle, die aus einem bewilligten Projekt bezahlt wird statt aus dem Haushalt der Hochschule. Arbeitgeber ist in aller Regel die Hochschule oder Forschungseinrichtung, nicht der Geldgeber; die Befristung soll dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen.

Wie lange darf eine Drittmittelstelle befristet werden?

§ 2 Abs. 2 WissZeitVG nennt keine Höchstdauer in Jahren; die vereinbarte Befristungsdauer soll dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen.

Zählt eine Drittmittelstelle auf die zwölf Jahre nach dem WissZeitVG?

Ja. Nach § 2 Abs. 3 WissZeitVG werden alle befristeten Arbeitsverhältnisse mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung auf die Höchstdauer nach Absatz 1 angerechnet.

Wie gebe ich Drittmittel im Lebenslauf an?

In einem eigenen Abschnitt, je Projekt mit Geldgeber, Programm, Titel, Laufzeit und Ihrer Rolle. Mitarbeit an fremden Anträgen kennzeichnen Sie als Mitarbeit.

Quellen

Amtliche Zahlen und Rechtsgrundlagen, auf die sich dieser Artikel stützt.