MTA, heute Medizinische Technologin: Fachrichtungen, Gehalt an der Uniklinik, Ausbildung

In diesem Artikel geht es um die MTA, die seit 2023 Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe heißt: was sich mit dem neuen Gesetz geändert hat, was MTLA, MTRA und die anderen Fachrichtungen dürfen, was Unikliniken nach Tarif zahlen und wie die Ausbildung läuft — mit den offenen Stellen.

Von Aktualisiert: 30. September 2026 · Quellenstand 09/2026
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Eine Medizinische Technologin für Radiologie in dunkelblauer Dienstkleidung vor einem MRT-Gerät

Kurz gesagt

Für wen ist dieser Artikel?

  • Ausgebildete MTA, MTLA, MTRA und Medizinische Technologinnen und Technologen, die eine Stelle an einer Universitätsklinik oder einem Forschungsinstitut suchen und wissen wollen, welche Entgeltgruppe sie dort erwartet und was der neue Berufsname für sie ändert.
  • Schulabgängerinnen, Schulabgänger und Umsteiger, die die Ausbildung erwägen — und Häuser, die ausschreiben und die richtige Berufsbezeichnung suchen.

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MTA steht für Medizinisch-technische Assistentin oder Medizinisch-technischer Assistent. Seit dem 1. Januar 2023 heißt der Beruf Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe — mit einer von vier Fachrichtungen: Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik oder Veterinärmedizin. Wer die Ausbildung nach altem Recht abgeschlossen hat, braucht keine neue Prüfung: Die alte Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach dem neuen Gesetz (§ 71 MTBG).

Wo eine Universitätsklinik den TV-L anwendet, ist E 7 die Eingangsgruppe. Höher geht es nur mit den Merkmalen der Entgeltordnung: E 8 und E 9a für schwierige bzw. im Tarif aufgezählte Aufgaben in etwa einem Viertel der Tätigkeit; E 9b bei besonders verantwortlicher Forschungsarbeit oder wenn mindestens zwei medizinisch-technische Assistentinnen, Gehilfinnen oder gleichwertig Tätige durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind; E 10 für leitende Assistentinnen mit mindestens 16 solchen Unterstellten. Tarifgebundene kommunale Kliniken und einzelne Unikliniken zahlen nach dem TVöD, andere Unikliniken nach einem eigenen Haustarif. Die Ausbildung dauert drei Jahre, wird vergütet und kostet kein Schulgeld. Unten stehen die Tabellen, die Unterschiede zu Laboranten und technischen Assistenten — und die offenen Stellen.

Was ist eine MTA? Seit 2023: Medizinische Technologin

Das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz, MTBG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat das MTA-Gesetz von 1993 abgelöst. Es schützt vier Berufsbezeichnungen: „Medizinische Technologin“ oder „Medizinischer Technologe“ jeweils „für Laboratoriumsanalytik“, „für Radiologie“, „für Funktionsdiagnostik“ oder „für Veterinärmedizin“. Wer eine davon führen will, „bedarf der Erlaubnis“ (§ 1 Abs. 1 MTBG). Die Erlaubnis gibt es auf Antrag nach bestandener staatlicher Prüfung, bei Zuverlässigkeit, gesundheitlicher Eignung und den nötigen Deutschkenntnissen (§ 1 Abs. 2).

Alte und neue Berufsbezeichnungen

Bis 2022 (MTA-Gesetz, § 1)Seit 2023 (MTBG, § 1)Kürzel in Ausschreibungen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (MTLA)Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für LaboratoriumsanalytikMTL, MT-L, MTLA
Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA)Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für RadiologieMTR, MT-R, MTRA
Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (MTAF)Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für FunktionsdiagnostikMTF, MT-F, MTA-F
Veterinärmedizinisch-technische Assistentin / Veterinärmedizinisch-technischer Assistent (VMTA)Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin—

Alte Bezeichnungen wörtlich aus § 1 Abs. 1 MTA-Gesetz; die Kürzel stehen so in den Titeln von Ausschreibungen.

Was die Umbenennung für ausgebildete MTA bedeutet

  • Die Erlaubnis bleibt. Eine Erlaubnis nach dem MTA-Gesetz „gilt als Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 für den jeweiligen Beruf“; das gilt auch für Erlaubnisse aus der DDR (§ 71 MTBG). Nach der Gesetzesbegründung dürfen diese Personen die vorbehaltenen Tätigkeiten ausüben und haben dieselben Rechte und Pflichten (BT-Drs. 19/24447, zu § 71).
  • Ausbildung nach altem Recht: Wer vor dem 31. Dezember 2022 begonnen hat, kann bis zum 31. Dezember 2026 nach dem MTA-Gesetz abschließen; auch diese Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach dem neuen Gesetz (§ 73 MTBG).
  • Tarifverträge und Ausschreibungen sprechen noch die alte Sprache. Die Entgeltordnungen von TV-L und TVöD führen den Beruf weiter als „Medizinisch-technische Assistentinnen“ (mehr im Abschnitt Gehalt). Von den 97 Ausschreibungen, die wir am 30. September 2026 in der medizinischen Technologie führten, nannten 49 im Titel nur die neue Bezeichnung oder ihre Kürzel (etwa MTL, MTR, MTF), 24 alte und neue nebeneinander und 17 nur eine alte (etwa MTA, MTLA, MTRA); sieben trugen Schweizer, österreichische oder andere Berufsbezeichnungen.

Warum der neue Name? Die Bundesregierung begründet ihn damit, dass die Änderung „das geänderte Verständnis von der Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und weiteren Gesundheitsfachberufen sprachlich“ nachvollziehe (BT-Drs. 19/24447, zu § 1). Die vorbehaltenen Tätigkeiten blieben „im bisherigen Umfang“ erhalten (ebenda, Allgemeiner Teil).

Die vier Fachrichtungen: Labor, Radiologie, Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizin

Die vier Fachrichtungen sind vier eigene Berufe mit eigener Ausbildung und eigener Erlaubnis. Was sie unterscheidet, zeigen am klarsten die vorbehaltenen Tätigkeiten: Arbeiten, die in der Humanmedizin — bzw. in der Tiermedizin — nur Angehörige der jeweiligen Fachrichtung ausüben dürfen (§ 5 MTBG).

FachrichtungVorbehalten (Auszug aus § 5 MTBG)Ausbildung (§ 13 Abs. 4)
Laboratoriumsanalytik (früher MTLA)biomedizinische Analyseprozesse mit biologischen, chemischen und physikalischen Methoden einschließlich Plausibilitätskontrolle, Validierung und Qualitätssicherung; Vorbereitung histologischer, zytologischer und weiterer morphologischer Präparate für die ärztliche Diagnostik (Abs. 1)2.600 Stunden Unterricht, 2.000 Stunden Praxis
Radiologie (früher MTRA)technische Durchführung der radiologischen Diagnostik und anderer bildgebender Verfahren, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin; Dosimetrie und Strahlenschutz (Abs. 2)2.600 Stunden Unterricht, 2.000 Stunden Praxis
Funktionsdiagnostik (früher MTAF)funktionsdiagnostische Untersuchungen in Kardiologie, Angiologie, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und Neurologie einschließlich Vorbefundung (Abs. 3)2.400 Stunden Unterricht, 2.200 Stunden Praxis
Veterinärmedizin (früher VMTA)Analyseprozesse, Untersuchungen tierischer Lebensmittel, Präparate für die tierärztliche Diagnostik, Spermatologie (Abs. 4)2.600 Stunden Unterricht, 2.000 Stunden Praxis

Was nicht vorbehalten ist: In Laboratoriumsanalytik und Veterinärmedizin sind „einfach zu handhabende quantitative und qualitative Laboranalysen“ ausgenommen, in der Funktionsdiagnostik „einfache vor- oder nachbereitende Tätigkeiten und einfache Funktionsprüfungen“ (§ 5 Abs. 1, 3 und 4, jeweils Satz 2); für die Radiologie nennt das Gesetz keine solche Ausnahme. Für alle vier gilt: Untersuchungen, die der Erkennung einer Krankheit dienen, führen Medizinische Technologinnen und Technologen nur „auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Anforderung“ oder auf Anforderung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers aus (§ 5 Abs. 5).

Wechsel zwischen Labor und Veterinärmedizin: Wer die Erlaubnis für Laboratoriumsanalytik hat, darf die veterinärmedizinischen Vorbehaltsaufgaben übernehmen, wenn er nach dem Erwerb der Erlaubnis sechs Monate unter der im Gesetz genannten Aufsicht auf diesem Gebiet gearbeitet hat — und umgekehrt (§ 6 Abs. 2 und 3 MTBG). Zwischen Labor, Radiologie und Funktionsdiagnostik gibt es eine solche Brücke nicht.

Wer die Aufgaben außerdem übernehmen darf, regelt § 6 Abs. 1: unter anderem Personen, die die Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben; Personen in einer entsprechenden Ausbildung, „soweit sie Arbeiten ausführen, die ihnen im Rahmen ihrer Ausbildung übertragen sind“; und Personen mit einer staatlich geregelten, staatlich anerkannten oder staatlich überwachten abgeschlossenen Ausbildung, sofern die konkrete Tätigkeit „Gegenstand ihrer Ausbildung und Prüfung war“.

MTA, Laborant, BTA oder CTA: Was ist der Unterschied?

Im Labor von Hochschulen und Unikliniken arbeiten drei Berufsgruppen nebeneinander. Sie unterscheiden sich nach dem Gesetz, das die Ausbildung regelt:

BerufRechtsgrundlageAusbildungVorbehaltene Tätigkeiten in der Medizin
Medizinische Technologin / Technologe (MTA)MT-Berufe-Gesetz; das Berufsbildungsgesetz gilt ausdrücklich nicht (§ 7)drei Jahre an einer Schule mit Praxis in Krankenhaus oder ambulanter Einrichtung, staatliche Prüfungja, je Fachrichtung (§ 5)
Chemielaborant, BiologielaborantVerordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack nach dem Berufsbildungsgesetzduale Ausbildung, drei Jahre und sechs Monate (§ 2 der Verordnung)keine eigenen; Ausnahmen nach § 6 MTBG möglich
Staatlich geprüfte technische Assistenten (etwa BTA, CTA)Landesrecht auf Grundlage der Rahmenvereinbarung der KultusministerkonferenzBerufsfachschule, zwei Jahre (drei, wenn ein zusätzlicher Schulabschluss dazugehört)keine eigenen; Ausnahmen nach § 6 MTBG möglich

In der Forschung verschwimmt die Grenze: Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf suchte im September 2026 eine „(Medizinisch-)Technische:r Assistent:in Forschung“ und nannte MTL/MTLA, CTA und BTA im selben Titel (Ausschreibung UKE), das Universitätsklinikum Heidelberg eine „Technische Assistenz (CTA/BTA/MTA)“ mit Laborleitungsfunktion in der Onkologie (Ausschreibung Heidelberg). Die vorbehaltenen Tätigkeiten der Humanmedizin — etwa diagnostische Analysen, Röntgen oder Funktionsdiagnostik — dürfen dagegen nach § 5 nur Medizinische Technologinnen und Technologen der passenden Fachrichtung ausüben, abgesehen von den Ausnahmen in § 6. Ausbildung, Tarif und Abgrenzung der Laborberufe erklärt der Artikel Chemielaborant & CTA. Stellen für Laborberufe außerhalb der Medizin stehen unter Technik und Labor.

Was verdient eine MTA an der Uniklinik? TV-L, TVöD und Haustarife

Welcher Tarifvertrag gilt, hängt am Arbeitgeber — nicht am Beruf. An Unikliniken gibt es drei Wege: den TV-L der Länder, den TVöD und Haustarifverträge einzelner Klinika. Der TVöD gilt für Beschäftigte des Bundes und von Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind (§ 1 Abs. 1 TVöD). Die Entgeltordnungen von TV-L und TVöD führen den Beruf noch unter der alten Bezeichnung „Medizinisch-technische Assistentinnen“.

TV-L: Unikliniken der Länder

Die Eingruppierung steht in der Entgeltordnung zum TV-L, Teil II Abschnitt 10.10 (Anlage A zum TV-L):

  • E 7: „Medizinisch-technische Assistentinnen mit entsprechender Tätigkeit“ — die Eingangsgruppe.
  • E 8: wer „in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben“ erfüllt; nicht mehr unerheblich ist der Umfang, wenn er „etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit“ ausmacht (Protokollerklärung Nr. 3). Beispiele nennt Nr. 4, etwa Arbeiten „bei überwiegend selbständiger Verfahrenswahl“ in Histologie, Mikrobiologie und Serologie oder schwierige röntgenologische Untersuchungsverfahren.
  • E 9a: wer „in nicht unerheblichem Umfange eine oder mehrere“ Aufgaben aus einem aufgezählten Katalog erfüllt — unter anderem die Wartung hochwertiger Messgeräte, schwierige Hormon- und Antikörperbestimmungen, röntgenologische Gefäßuntersuchungen, die Mitwirkung bei Herzkatheterisierungen oder „Schichtaufnahmen in den drei Dimensionen mit Spezialgeräten“.
  • E 9b: wem mindestens zwei medizinisch-technische Assistentinnen, Gehilfinnen oder gleichwertig Tätige „durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt“ sind — oder wer „als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit“ arbeitet.
  • E 10: Leitende medizinisch-technische Assistentinnen, denen „mindestens 16“ solcher Beschäftigten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

Monatsbeträge brutto nach der Entgelttabelle des TV-L, gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 (Anlage B, TdL):

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 73.235,83 €3.469,72 €3.645,69 €3.781,85 €3.891,36 €3.987,16 €
E 83.419,52 €3.659,02 €3.795,52 €3.925,58 €4.069,31 €4.158,27 €
E 9a3.620,10 €3.870,81 €3.925,58 €4.035,07 €4.488,99 €4.615,76 €
E 9b3.620,10 €3.870,81 €4.035,07 €4.488,99 €4.875,10 €5.014,87 €
E 104.038,42 €4.299,95 €4.599,41 €4.904,89 €5.486,13 €5.644,20 €
Beträge ab 1. März 2027
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 73.300,55 €3.539,11 €3.718,60 €3.857,49 €3.969,19 €4.066,90 €
E 83.487,91 €3.732,20 €3.871,43 €4.004,09 €4.150,70 €4.241,44 €
E 9a3.692,50 €3.948,23 €4.004,09 €4.115,77 €4.578,77 €4.708,08 €
E 9b3.692,50 €3.948,23 €4.115,77 €4.578,77 €4.972,60 €5.115,17 €
E 104.119,19 €4.385,95 €4.691,40 €5.002,99 €5.595,85 €5.757,08 €

Quelle: Anlage B zum TV-L, gültig ab 1. März 2027, TdL.

Zulage an Unikliniken: Medizinisch-technische Assistentinnen an Universitätskliniken erhalten nach der Vorbemerkung zu 10.10 eine monatliche Zulage — 81,77 Euro vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027, 83,41 Euro vom 1. März bis 31. Dezember 2027 (Anlage F Abschnitt IIa, Änderungstarifvertrag Nr. 14). In welcher Stufe man beginnt und wie schnell man aufsteigt, erklärt Erfahrungsstufen im TV-L; dazu kommt die Jahressonderzahlung. Selbst rechnen: Gehaltsrechner TV-L.

TVöD: tarifgebundene kommunale Kliniken und einzelne Unikliniken

Die Entgeltordnung der VKA (Teil B Abschnitt XI Nr. 10) nennt ausdrücklich alle vier alten Fachrichtungen und ordnet ähnlich, aber mit eigenen Schwellen: E 7 für „Staatlich geprüfte Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten“ mit entsprechender Tätigkeit, E 8 bei mindestens einem Viertel schwieriger Aufgaben, E 9a, wenn schwierige Aufgaben erfüllt werden, E 9b für Hilfskräfte bei Forschungsaufgaben „mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit“ oder wenn mindestens die Hälfte der Tätigkeit aus einem Aufgabenkatalog besteht. Als schwierig gelten dort unter anderem Schichtaufnahmen „(CT, MRT, SPECT, etc.)“, Arbeiten an Linearbeschleunigern und Teleradiologie (TVöD, Entgeltordnung VKA). Beträge ab 1. Mai 2026:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 73.294,98 €3.537,94 €3.682,69 €3.828,76 €3.969,05 €4.045,24 €
E 83.486,40 €3.697,29 €3.843,36 €3.992,40 €4.153,50 €4.230,97 €
E 9a3.658,61 €3.877,94 €4.097,67 €4.586,77 €4.697,43 €4.979,97 €
E 9b3.779,84 €4.039,01 €4.203,56 €4.690,55 €4.979,11 €5.313,37 €

Quelle: Anlage A (VKA) zum TVöD, gültig ab 1. Mai 2026. Den Unterschied zwischen beiden Tarifwerken erklärt TVöD oder TV-L.

Hessen und Haustarife

Das Land Hessen hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag mit denselben Tätigkeitsmerkmalen wie der TV-L (Anlage A zum TV-H, Abschnitt 10.10). Die vier Universitätsklinika in Baden-Württemberg — Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm — vergüten nach einem eigenen Tarifvertrag (TV-UK); er ordnet „Technische Assistentinnen mit entsprechender Tätigkeit“ der E 7 zu und kennt darunter E 6 für „Technische Assistentinnen mit einfachen Tätigkeiten“ (TV-UK Entgelt, Teil C). Was einzelne Häuser in ihren Ausschreibungen selbst nennen, zeigen fünf Beispiele vom September 2026:

  • Universitätsklinikum Essen, MT für Radiologie in der Nuklearmedizin: „EG 9a TV-L“ (Ausschreibung).
  • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, technische Assistenz in der Forschung: Vergütung nach „TVöD/VKA“; „als Medizinisch-Technische:r Assistent:in“ EG 9b, für Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss EG 9a oder EG 8 je nach Berufserfahrung (Ausschreibung).
  • Charité Berlin, Teamleitung MRT: „Entgeltgruppe E10 TVöD VKA-K“ (Ausschreibung).
  • Universitätsklinikum Heidelberg, technische Assistenz mit Laborleitungsfunktion: „TV UK E9“ (Ausschreibung).
  • Universitätsmedizin Frankfurt, MT für Radiologie in der Strahlentherapie: „Tarifvertrag TV-UKF“ (Ausschreibung).

Wo arbeiten Medizinische Technologen? Uniklinik, Forschung, Klinik

Drei Unterschiede zählen bei der Wahl der Stelle:

  • Tarif und Zulage. Wo eine Universitätsklinik den TV-L anwendet, kommt die Uniklinik-Zulage dazu (Abschnitt Gehalt); tarifgebundene kommunale Kliniken und einzelne Unikliniken zahlen nach TVöD, andere Klinika nach Haustarif. Nennt die Ausschreibung den Tarif, lässt sich die Entgeltgruppe mit den Tabellen oben einordnen.
  • Forschung als eigene Stufe. Beide Tarifwerke kennen die Mitarbeit bei „wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit“ als Merkmal der Gruppe E 9b. In den gelesenen Ausschreibungen von UKE und Universitätsklinikum Heidelberg wurden MTA gemeinsam mit BTA und CTA angesprochen (siehe oben).
  • Großgeräte und Spezialverfahren. Die Merkmale der höheren Gruppen nennen Herzkatheterisierungen, Schichtaufnahmen mit CT, MRT und SPECT, Arbeiten an Linearbeschleunigern und die Elektronenmikroskopie. Wer an solchen Geräten arbeiten soll, sollte die Entgeltgruppe in der Ausschreibung suchen oder im Gespräch klären.

Die Stellen, die wir für Medizinische Technologinnen und Technologen führen, stammen (Stand 30. September 2026) fast alle von Universitätskliniken; dazu kommen einzelne Universitäten, etwa die Tierärztliche Hochschule Hannover, und ein Max-Planck-Institut. Die meisten suchen die Radiologie, danach die Laboratoriumsanalytik und die Funktionsdiagnostik. Einen Überblick über die Häuser gibt Unikliniken und der Artikel Universitätsklinikum.

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MTA-Ausbildung: Dauer, Voraussetzungen, Vergütung

Die Ausbildung ist bundeseinheitlich geregelt: im MT-Berufe-Gesetz und in der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV).

  • Dauer: drei Jahre in Vollzeit, höchstens fünf Jahre in Teilzeit, mindestens 4.600 Stunden aus theoretischem und praktischem Unterricht und praktischer Ausbildung (§ 13 MTBG).
  • Zugang: mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss — oder ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung; dazu Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse (§ 14 MTBG).
  • Ort: Unterricht an einer staatlichen, staatlich genehmigten oder anerkannten Schule (§ 18), Praxis in zugelassenen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen (§ 19). Den Ausbildungsvertrag schließt der Träger der praktischen Ausbildung (§ 21).
  • Prüfung: staatliche Prüfung mit schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil (§ 25 MTBG, § 11 MTAPrV). Gesetzlich sind die ersten sechs Monate Probezeit; Tarifverträge können eine andere Dauer vorsehen (§ 36).

Ausbildungsvergütung und Schulgeld

Seit 2023 hat jede Auszubildende und jeder Auszubildende Anspruch auf eine „angemessene monatliche Ausbildungsvergütung“ (§ 34 MTBG). Eine Vereinbarung, nach der die auszubildende Person „ein Schulgeld oder vergleichbare Geldleistungen“ zahlen soll, ist nichtig (§ 41 Abs. 3 Nr. 1 MTBG). Was tarifgebundene Häuser zahlen, regeln Ausbildungstarifverträge:

Tarifvertrag1. Jahr2. Jahr3. Jahrgültig
TVA-L Gesundheit (Unikliniken im TV-L)1.340,74 €1.400,80 €1.497,53 €1. April 2026 bis 28. Februar 2027
TVAöD (Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD)1.365,24 €1.425,30 €1.522,03 €ab 1. Mai 2026

Quellen: TVA-L Gesundheit, § 8 Abs. 1 (ab 1. März 2027: 1.400,74 / 1.460,80 / 1.557,53 Euro); TVAöD – Besonderer Teil Pflege, § 8 Abs. 2. Der TVA-L Gesundheit gilt nur für Auszubildende einer Universitätsklinik im Geltungsbereich des TV-L (§ 1 Abs. 1); seine Anlage nennt ab 1. Januar 2027 die neuen Berufsbezeichnungen.

Ausbildungsstellen an Unikliniken und Hochschulen sammelt die Seite Ausbildung.

Offene Stellen für MTA und Medizinische Technologen

Offene Stellen für Medizinische Technologinnen und Technologen — Labor, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin, ausgeschrieben auch als MTA, MTLA oder MTRA — sammelt die Seite Medizinische Technologie (MTA, MTR, MTL) (98). Darunter stehen die neuesten Ausschreibungen; die Zahl kommt aus derselben Stellensuche wie die Liste. Alle Gesundheitsfachberufe zusammen stehen unter Gesundheitsfachberufe.

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98 Stellen für Medizinische Technologen aktuell ausgeschrieben

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Häufige Fragen zur MTA

Was ist eine MTA?

MTA steht für Medizinisch-technische Assistentin oder Assistent. Seit dem 1. Januar 2023 heißt der Beruf nach dem MT-Berufe-Gesetz Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe — mit einer der Fachrichtungen Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik oder Veterinärmedizin.

Muss ich als MTA eine neue Erlaubnis beantragen?

Nein. Eine Erlaubnis nach dem alten MTA-Gesetz gilt als Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des MT-Berufe-Gesetzes für den jeweiligen Beruf (§ 71 MTBG). Eine neue Prüfung verlangt das Gesetz nicht.

Was ist der Unterschied zwischen MTA, MTLA und MTRA?

MTA ist der Oberbegriff. MTLA war die Fachrichtung Labor (heute Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik), MTRA die Fachrichtung Radiologie (heute für Radiologie). Beide sind eigene Berufe mit eigenen vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 5 MTBG.

Was verdient eine MTA an der Uniklinik?

Wo der TV-L gilt, beginnt die Eingruppierung in E 7 (3.235,83 Euro in Stufe 1, gültig ab 1. April 2026). E 8 oder E 9a setzen schwierige bzw. im Tarif aufgezählte Aufgaben in etwa einem Viertel der Tätigkeit voraus; E 9b besonders verantwortliche Forschungsarbeit oder mindestens zwei durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellte medizinisch-technische Assistentinnen, Gehilfinnen oder gleichwertig Tätige; E 10 als leitende Assistentin mindestens 16 solcher Unterstellten. Dazu kommt an Universitätskliniken eine Zulage von 81,77 Euro im Monat (bis 28. Februar 2027).

Wie lange dauert die MTA-Ausbildung?

Drei Jahre in Vollzeit, höchstens fünf Jahre in Teilzeit, mit mindestens 4.600 Stunden (§ 13 MTBG). Sie endet mit einer staatlichen Prüfung aus schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil.

Bekommt man in der MTA-Ausbildung Geld?

Ja. Seit 2023 besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung (§ 34 MTBG). An Unikliniken im TV-L zahlt der TVA-L Gesundheit 1.340,74, 1.400,80 und 1.497,53 Euro im ersten bis dritten Jahr (1. April 2026 bis 28. Februar 2027).

Kostet die MTA-Ausbildung Schulgeld?

Eine Vereinbarung, nach der Auszubildende ein Schulgeld oder vergleichbare Geldleistungen zahlen, ist nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 MTBG nichtig.

Welche Voraussetzungen braucht man für die MTA-Ausbildung?

Den mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss — oder einen Hauptschulabschluss mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung —, dazu Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse (§ 14 MTBG).

Was ist der Unterschied zwischen MTA und Laborant?

Die MTA-Ausbildung ist eine Heilberufsausbildung nach dem MT-Berufe-Gesetz mit vorbehaltenen Tätigkeiten in der Medizin. Chemie- und Biologielaboranten lernen einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, dual und dreieinhalb Jahre lang; eigene Vorbehaltsaufgaben in der Medizin haben sie nicht, einzelne Tätigkeiten können nach den Ausnahmen des § 6 MTBG erlaubt sein.

Quellen

Gesetz und Verordnung

Tarifverträge

Ausschreibungen (Beispiele, keine Vollerhebung, abgerufen 30.09.2026)

Geltung: Die Tarifbeträge gelten in den genannten Zeiträumen; die Ausschreibungen geben den Stand vom 30. September 2026 wieder.