Beamtenpension Bremen: Professorenpension nach BremBeamtVG (40 %, Absenkungsfaktor 0,99606)

VersorgungProfessurLandesrechtVon Stand: 21. September 2026

Kurzfazit

Bremen kombiniert für Professorinnen und Professoren einen 40-%-Deckel für ruhegehaltfähige Leistungsbezüge (§ 29 BremBesG) mit einer ausdrücklich im Beamtengesetz normierten Semesterende-Regel (§ 35 BremBG). Eine bremische Besonderheit: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden mit dem Absenkungsfaktor 0,99606 vermindert. Bremen führt im Ländervergleich niedrige W-Grundgehälter und gleicht dies durch einen gesetzlich garantierten Mindestleistungsbezug nach Anlage 3 BremBesG aus; den verbindlichen aktuellen Betrag nennt die amtliche Anlage 3 BremBesG; Performa Nord erteilt dazu Auskunft. Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2020. Festsetzungsstelle: Performa Nord, Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen.

1. Maßgebliches Versorgungsrecht und zuständige Stelle

  • Versorgungsgesetz: Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) vom 04.11.2014 (in Kraft seit 01.07.2015, zuletzt geändert 2025).
  • Besoldungsgesetz: Bremisches Besoldungsgesetz (BremBesG) vom 20.12.2016 — § 28 (Leistungsbezüge), § 29 (Ruhegehaltfähigkeit, 40-%-Deckel), Anlage 3 (Mindestleistungsbezug).
  • Hochschulrecht: Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) — § 18 (Berufung).
  • Beamtenrecht: Bremisches Beamtengesetz (BremBG) vom 22.12.2009 — § 35 (Ruhestand wegen Altersgrenze, Semesterende-Sonderregel).
  • Beihilfe: Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) auf Grundlage von § 80 BremBG / § 7 BremBesG.
  • Zuständige Stelle: Performa Nord, Eigenbetrieb der Freien Hansestadt Bremen, Bereich A 2 (Besoldung, Beamtenrechtliche Versorgung, Zusatzversorgung, Altersgeld), Schillerstraße 1, 28195 Bremen — Versorgungsfestsetzungsstelle.

2. Verbeamtung und Höchstaltersgrenze (offene Frage 45 vs. 55)

Wird ein Professor — z. B. wegen Überschreitens der Höchstaltersgrenze — im Angestelltenverhältnis beschäftigt, entfällt die Beamtenversorgung; die Altersvorsorge läuft dann über die gesetzliche Rentenversicherung zzgl. Zusatzversorgung (VBL). Die Differenz zur Beamtenpension kann erheblich sein.

Höchstaltersgrenze: Für die Einstellung in das Beamtenverhältnis gilt in Bremen § 48 Abs. 1 Satz 1 Bremische Landeshaushaltsordnung (BremLHO). Zu derselben Norm kursieren zwei Zahlen: Für die allgemeine Verbeamtung bestätigt die Rechtsprechung 45 Jahre, das hlb-Infoblatt (Stand Mai 2024) nennt für Professorinnen und Professoren 55 Jahre. Verlassen Sie sich auf keine der beiden, ohne nachzufragen. Ausnahmen nach § 48 Abs. 2 BremLHO sind möglich, wenn die Ernennung „einen erheblichen Vorteil für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet oder ein dringendes dienstliches Interesse besteht". Die konkret im Einzelfall geltende Altersgrenze sollte vorab mit der berufenden Hochschule und Performa Nord geklärt werden.

Passende Stellen

513 Professuren aktuell ausgeschrieben

Alle ansehen →

3. Altersgrenze und Semesterende — ausdrücklich in § 35 BremBG

Regelaltersgrenze: Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 35 Abs. 1 BremBG). Übergang: Für vor dem 01.01.1947 Geborene 65 Jahre; jahrgangsweise Anhebung 1947-1963 (zunächst monatsweise, schrittweise bis 66 Jahre 10 Monate); ab Geburtsjahrgang 1964 voll bei 67.

Bremer Besonderheit (§ 35 BremBG): Während sonstige Beamte mit Ablauf des Monats in den Ruhestand treten, tritt das beamtete wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen erst „mit Ablauf des letzten Monats des Semesters oder Trimesters, in welchem die Altersgrenze erreicht wird", in den Ruhestand. Bremen verankert die Semesterende-Regel damit ausdrücklich im Beamtengesetz.

Versorgungsabschlag: Bei Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wird das Ruhegehalt um einen prozentualen Versorgungsabschlag dauerhaft (lebenslang) gemindert; er entfällt auch nach Erreichen der Altersgrenze nicht. Standardsystematik 3,6 % pro Jahr, max. 10,8 %; der exakte bremische Wert ist hier nicht im Detail belegt.

Emeritiert heißt im RuhestandWelcher Titel bleibt, wie man „Prof. em.“ schreibt und was man danach noch darf, erklärt Emeritierung und Professor im Ruhestand.

4. W 2/W 3-Grundgehalt und garantierter Mindestleistungsbezug (Stand 01.02.2025)

Bremen weist im Ländervergleich vergleichsweise niedrige W-Grundgehälter aus und kompensiert dies durch einen gesetzlich garantierten Mindestleistungsbezug:

BesoldungsgruppeGrundgehalt (Stand 01.02.2025)
W 1 (Juniorprofessur)5.321,74 €
W 26.029,67 €
W 37.247,15 €
Garantierter Mindestleistungsbezug (Anlage 3 Nr. 2 BremBesG): Wer in ein W 2- oder W 3-Amt berufen wird, erhält gesetzlich garantierte Leistungsbezüge nach Anlage 3 Nr. 2 BremBesG, unbefristet und an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teilnehmend. Er beträgt seit dem 1. Februar 2025 827,55 € monatlich. Bis zum 21. September 2026 stand hier kein Zahlbetrag, weil die eingesehenen Sekundärquellen sich widersprachen (827,55 € gegen 645,64 € aus früheren Fassungen); die amtliche Fundstelle liegt jetzt vor: Anlage 3 BremBesG Nummer 2, gültig ab 1. Februar 2025 (Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/689 vom 06.08.2024). Verbindlich bleibt die von Performa Nord ausgewiesene Tabelle. Diese Mindestleistungsbezüge waren Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 C 4.22, Beschluss vom 22.06.2023).

Die Anpassung ab 01.04.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €) folgt dem Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Ob sie in Bremen bereits in einer geltenden Besoldungstabelle steht, sagt Ihnen Performa Nord; verbindlich ist der dort ausgewiesene Tabellenwert.

Deutschlands Stellenbörse für die Wissenschaft
Offene Stellen
8.414
Zu den Stellen
Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiter und Doktoranden
1.113
Wiss. Mitarbeiter
Professuren
513
Professuren

5. Ruhegehaltssatz, Wartezeit, Mindestversorgung, Absenkungsfaktor

Ruhegehalts-Formel (BremBeamtVG): Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × (Anzahl ruhegehaltfähiger Dienstjahre × 1,79375 %), höchstens 71,75 %. Bremen-Spezifikum: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden zusätzlich mit dem Faktor 0,99606 (bzw. 0,99611 in A 3-A 10) vermindert (Versorgungsrücklage-/Absenkungsfaktor).

Wartezeit (§ 10 BremBeamtVG): mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit; Teilzeit zählt für die Wartezeit wie Vollzeit.

Mindestversorgung — Sonderfall: Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängig); günstigenfalls amtsunabhängige Mindestversorgung von 62,847 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe A 5 zzgl. 30,68 €. Performa Nord nennt für die amtsunabhängige Mindestversorgung (Stand September 2024) konkrete Beträge: ohne Familienzuschlag rund 1.805,32 €, mit vollem Familienzuschlag rund 1.894,45 €. A 5 ist kein wissenschaftliches Amt, sondern Rechenanker für Sicherungsfälle.

6. Ruhegehaltfähige Leistungsbezüge — § 29 BremBesG

Arten (§ 28 BremBesG): Berufungs-/Bleibe-, besondere und Funktions-Leistungsbezüge. In W 2/W 3 befristet oder unbefristet vergebbar; Funktions-Leistungsbezüge nur für die Dauer der Funktion.

Ruhegehaltfähigkeit (§ 29 BremBesG):

  • Unbefristete Leistungsbezüge: ruhegehaltfähig, soweit sie mindestens zwei Jahre bezogen worden sind.
  • Befristete Leistungsbezüge: ruhegehaltfähig, soweit sie ausdrücklich für ruhegehaltfähig erklärt und wiederholt vergeben und jeweils mindestens zwei Jahre bezogen wurden.
  • Deckel: ruhegehaltfähige Berufungs-, Bleibe- oder besondere Leistungsbezüge zusammen höchstens 40 % des jeweiligen Grundgehalts.

Vergaberahmen/Konsumtion: Vergabe innerhalb eines durch Rechtsverordnung festgelegten Vergaberahmens; auf die Mindestleistungsbezüge können weitere Leistungsbezüge ganz oder teilweise angerechnet werden (Konsumtion). Die Einzelheiten regelt die bremische Rechtsverordnung zum Vergaberahmen.

7. Vordienstzeiten, Hinzuverdienst, Beihilfe + pauschale Beihilfe (seit 01.01.2020)

Vordienstzeiten: Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten vor der Berufung können unter bestimmten Voraussetzungen als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet werden (Vordienstzeiten, §§ 9 ff. BremBeamtVG). Performa Nord stellt ein Merkblatt „Vordienstzeiten" bereit.

Hinzuverdienst: Beim Bezug von Versorgung neben Erwerbs-/Erwerbsersatzeinkommen können Ruhens- und Anrechnungsvorschriften greifen (§§ 53 ff. BremBeamtVG). Konkrete Hinzuverdienstgrenzen für Professoren im Ruhestand nicht im Detail belegt.

Beihilfe im Ruhestand: Nach Bremischer Beihilfeverordnung (BremBVO). Der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger erhöht sich gegenüber Aktiven um 10 Prozentpunkte; ein alleinstehender Versorgungsempfänger erreicht damit regelmäßig 70 % (statt 50 % im aktiven Dienst).

Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2020: Bremen bietet alternativ die pauschale Beihilfe („Hamburger Modell") an — ein monatlicher Zuschuss zur Krankenversicherung (auch GKV) anstelle der individuellen Beihilfe, mit lebenslanger Bindung an die einmal getroffene Wahl. Wichtig für Versorgungsempfänger: Bei der klassischen Beihilfe steigt der Bemessungssatz im Ruhestand auf 70 %; die pauschale Beihilfe bleibt dauerhaft bei 50 %.

8. Rechenbeispiel mit Absenkungsfaktor (W 3, Stand 01.02.2025)

Annahmen: W 3 Bremen (G = 7.247,15 €), unbefristete ruhegehaltfähige Leistungszulage 1.000 € (≥ 2 J. bezogen), volle Dienstzeit, Höchstsatz 71,75 %.

Schritt 0 — Deckel: 40 % × G = 2.898,86 €. 1.000 € liegen klar darunter → voll ruhegehaltfähig.

Schritt 1 — ruhegehaltfähige Dienstbezüge (vor Absenkung): G + 1.000 € = 8.247,15 €.

Schritt 1b — Absenkungsfaktor 0,99606: 8.247,15 € × 0,99606 = 8.214,67 €.

Schritt 2 — Ruhegehalt: 71,75 % × 8.214,67 € = 5.894,02 €/Monat brutto.

Mehrwert mit Absenkungsfaktor: 71,75 % × 0,99606 × 1.000 € ≈ 714,67 €/Monat — geringfügig weniger als die im Bund- bzw. Bayern-Modell üblichen 717,50 €.

9. Häufige Fragen zur Beamtenpension in Bremen

Wie hoch ist das maximale Ruhegehalt für Professoren in Bremen?

Nach BremBeamtVG beträgt das Ruhegehalt 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr, höchstens jedoch 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Wartezeit nach § 10 BremBeamtVG grundsätzlich fünf Jahre. Eine bremische Besonderheit: Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge werden mit dem Absenkungsfaktor 0,99606 vermindert (Versorgungsrücklage-/Absenkungsfaktor); der Mehrwert einer ruhegehaltfähigen 1.000-Euro-Zulage in der Pension beträgt damit exakt gerechnet 71,75 Prozent × 0,99606 × 1.000 Euro = rund 714,67 Euro pro Monat statt der üblichen 717,50 Euro.

Welcher Anteil der Leistungsbezüge ist in Bremen ruhegehaltfähig?

Nach § 29 BremBesG sind ruhegehaltfähige Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge insgesamt bis höchstens 40 Prozent des jeweiligen Grundgehalts ruhegehaltfähig. Unbefristete Leistungsbezüge sind ruhegehaltfähig, sofern sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden; befristete sind ruhegehaltfähig, wenn sie ausdrücklich für ruhegehaltfähig erklärt UND wiederholt vergeben UND jeweils mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Bremen führt zudem nach § 28 BremBesG und Anlage 3 einen gesetzlich garantierten Mindestleistungsbezug für W 2-/W 3-Berufungen ein — er gleicht die im Ländervergleich niedrigen Grundgehälter teilweise aus. Er beträgt seit dem 1. Februar 2025 amtlich 827,55 € monatlich (Anlage 3 BremBesG Nummer 2; Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/689 vom 06.08.2024). Verbindlich bleibt die von Performa Nord ausgewiesene Tabelle.

Wann tritt eine Professorin oder ein Professor in Bremen in den Ruhestand?

Die Regelaltersgrenze beträgt nach § 35 Abs. 1 BremBG die Vollendung des 67. Lebensjahres (für vor dem 1. Januar 1947 Geborene 65 Jahre; jahrgangsweise Anhebung 1947-1963; ab 1964 voll bei 67). Für das beamtete wissenschaftliche und künstlerische Personal an Hochschulen gilt nach § 35 BremBG ausdrücklich eine Hochschullehrer-Sonderregelung: Sie treten erst mit Ablauf des letzten Monats des Semesters oder Trimesters in den Ruhestand, in welchem die Altersgrenze erreicht wird. Diese Semesterende-Regelung ist in Bremen im Beamtengesetz ausdrücklich normiert.

Bis zu welchem Alter kann ich in Bremen als Professor verbeamtet werden?

Die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung in Bremen ergibt sich aus § 48 Absatz 1 Satz 1 der Bremischen Landeshaushaltsordnung (BremLHO). Für die allgemeine Verbeamtung wird sie verwaltungsgerichtlich mit 45 Jahren bestätigt; das hlb-Infoblatt (Stand Mai 2024) weist für Professorinnen und Professoren auf Basis derselben Norm 55 Jahre aus. Diese unterschiedlichen Werte stammen aus verschiedenen Quellen — die konkret im Einzelfall geltende Altersgrenze für eine Professurberufung sollte vorab mit der berufenden Hochschule und Performa Nord geklärt werden. Ausnahmen nach § 48 Abs. 2 BremLHO sind möglich, wenn die Ernennung einen erheblichen Vorteil für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet oder ein dringendes dienstliches Interesse besteht.

Bietet Bremen eine pauschale Beihilfe?

Ja. Bremen bietet seit dem 1. Januar 2020 alternativ die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) an: einen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung (auch GKV) anstelle der individuellen Beihilfe, mit lebenslanger Bindung an die einmal getroffene Wahl. Bei klassischer individueller Beihilfe steigt der Bemessungssatz für Versorgungsempfänger gegenüber Aktiven um 10 Prozentpunkte auf in der Regel 70 Prozent (statt 50 Prozent im aktiven Dienst); die pauschale Beihilfe bleibt dauerhaft bei 50 Prozent. Rechtsgrundlage: § 80 BremBG i. V. m. § 7 BremBesG und BremBVO.

Wie hoch ist die Mindestversorgung in Bremen?

Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung). Günstigenfalls greift die amtsunabhängige Mindestversorgung von 62,847 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 zzgl. 30,68 Euro Erhöhungsbetrag. A 5 ist dabei kein wissenschaftliches Amt, sondern ein versorgungsrechtlicher Rechenanker für Sicherungsfälle (kurze Dienstzeit, Dienstunfähigkeit, Dienstbeschädigung). Für regulär berufene W 2/W 3-Professoren mit normaler Dienstzeit greift praktisch immer die individuelle Berechnung.

10. Quellen

  • Transparenzportal Bremen — BremBeamtVG — transparenz.bremen.de
  • Beamtenversorgung in Bund und Ländern — Bremen — Übersicht
  • Transparenzportal — BremBesG — transparenz.bremen.de
  • § 28/§ 29 BremBesG (Leistungsbezüge, Ruhegehaltfähigkeit 40 %) — besoldung-bremen.de
  • § 35 BremBG (Ruhestand wegen Altersgrenze, Semesterende-Sonderregel) — besoldung-bremen.de
  • Performa Nord — „Allgemeine Informationen zur Versetzung in den Ruhestand und zur Berechnung des Ruhegehaltes" (Stand September 2024) — PDF
  • Pauschale Beihilfe Bremen (seit 01.01.2020) — ver.di-Übersicht
  • Beihilfe Bremen (BremBVO) — die-beihilfe.de
  • BVerwG 2 C 4.22, Beschluss vom 22.06.2023 (Mindestleistungsbezüge W 2 Bremen) — bverwg.de
Hinweis: Verbindlich ist nicht diese Seite, sondern der geltende Gesetzestext (BremBeamtVG, BremBesG, BremHG, BremBG, BremLHO, BremBVO) und die Festsetzung durch Performa Nord. Gerade zum garantierten Mindestleistungsbezug nach Anlage 3 BremBesG kursieren unterschiedliche Beträge — holen Sie den geltenden Wert vor einer Berufungsverhandlung direkt bei Performa Nord ein.