Beihilfe in Hamburg (Beamte und Professor:innen)

BeihilfeProfessor:innenVon Aktualisiert: 14. September 2026

Hamburg führte 2018 als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe ein („Hamburger Modell“). Daneben besteht die individuelle Beihilfe nach der HmbBeihVO über das ZPD. Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.

Praktische Kurzlogik: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Die beihilfeberechtigte Person reicht Rechnungen und Belege bei der zuständigen Stelle ein; erstattet wird nur der beihilfefähige Anteil nach Landes- oder Bundesrecht. Den Rest decken Restkostenversicherung, GKV-Leistung oder Eigenanteil.

Auf einen Blick

ThemaHamburg
Zuständige StelleZentrum für Personaldienste (ZPD Hamburg)
Rechtsgrundlage§ 80 HmbBG
Antragsfrist2 Jahre; Antrag muss innerhalb der Ausschlussfrist beim ZPD eingehen
Pauschale Beihilfe / Zuschusspauschale Beihilfe seit 01.08.2018 (§ 80 HmbBG)
EinordnungBeihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix

Was in Hamburg besonders ist

Hamburg ist das Ursprungsland des sogenannten Hamburger Modells. Das macht die Seite besonders wichtig, weil viele politische und journalistische Texte andere Länder an Hamburg messen. Rechtlich bleibt aber der konkrete § 80 HmbBG und die ZPD-Praxis maßgeblich.

  • Beihilfestelle: Das ZPD Hamburg steuert Antrag, App-/Postwege und Hinweise.
  • Einreichung: Reine E-Mail-Anträge sind seit 2025 nicht mehr der Standardweg.
  • Wahlwirkung: Pauschale Beihilfe ersetzt für eigene Aufwendungen die individuelle Beihilfe.

So funktioniert der Antrag praktisch

Hamburg nutzt dBeihilfePlus bzw. die vom ZPD zugelassenen Wege; seit 2025 sind reine E-Mail-Anträge nicht mehr der Standardweg.

  1. Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
  2. Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
  3. Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
  4. Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Praxis für Hamburg: Hamburg ist das Ausgangsmodell der pauschalen Beihilfe; trotzdem sind Satz, Pflege und Verfahren immer am HmbBG/ZPD-Hinweis zu prüfen.

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Wo finde ich Beihilfeantrag und Ergänzungsblatt für Hamburg?

Herausgeber und alleinige Bezugsstelle der Hamburger Beihilfe-Vordrucke — Antragsformular ebenso wie ergänzende Blätter für weitere Belege — ist das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg als zuständige Beihilfestelle. Es gibt keinen alternativen amtlichen Vordruck und keine hochschuleigene Fassung.

Für die Einreichung stehen seit dem 01.02.2025 drei Wege offen — E-Mail gehört nicht mehr dazu:

  1. App „dBeihilfePlus“: Belege werden fotografiert und digital übermittelt; ein separates Papierformular entfällt auf diesem Weg.
  2. Postalisch: ausgefüllter Vordruck des ZPD zusammen mit den Belegen; für zusätzliche Rechnungen, die auf dem Hauptformular keinen Platz mehr finden, ist das ergänzende Beiblatt des ZPD vorgesehen.
  3. Persönlich im Kundenzentrum des ZPD.
Vor dem Ausfüllen prüfen: Vordrucke werden überarbeitet. Ziehen Sie die jeweils aktuelle Fassung unmittelbar beim ZPD Hamburg (Beihilfe / Antragstellung, siehe Quellen am Seitenende) und nicht aus älteren Downloads Dritter. Maßgeblich bleibt die 2-Jahres-Ausschlussfrist: Sie läuft unabhängig davon, welchen Vordruck Sie verwenden.

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
  • Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.

Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.

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Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung

Rechtsgrundlage ist die HmbBeihVO; die Bemessungssätze ergeben sich aus § 80 Abs. 9 HmbBG (ZPD-FAQ Pauschale Beihilfe):

PersonenkreisSatz
Aktive Person50 %
Versorgungsempfänger70 %
Ehegatte/Lebenspartner70 %
Kinder/Waisen80 %
Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern70 %
Lesart der Sätze: Der Bemessungssatz ist nicht der Versicherungsbeitrag, sondern der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen. Nicht jede medizinische Rechnung ist voll beihilfefähig; Höchstbeträge, Eigenbehalte, vorherige Anerkennung und Ausschlüsse können den Eurobetrag verändern.

Frist, Belege und Bearbeitung

Zuständig ist das Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg. Antrag über die App „dBeihilfePlus“ oder postalisch; seit dem 01.02.2025 sind keine E-Mail-Anträge mehr möglich (nur App, Post oder persönlich im Kundenzentrum).

Es gilt eine Ausschlussfrist von zwei Jahren; der Antrag muss innerhalb dieser zwei Jahre beim ZPD eingegangen sein.

Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.

Pauschale Beihilfe

Ja – seit dem 01.08.2018 („Hamburger Modell“, § 80 HmbBG): ein hälftiger Zuschuss zu den Beiträgen einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. Die Wahl ist freiwillig und unwiderruflich. Wichtig: Bei Wahl der pauschalen Beihilfe besteht daneben keine individuelle Beihilfe für eigene oder Angehörigen-Aufwendungen. Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.

Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.

Besonderheiten für Professor:innen

Verbeamtete Professor:innen sind beihilfeberechtigt; die Wahl pauschal vs. individuell ist unwiderruflich. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.

  • Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
  • W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
  • Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
  • Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.

Typische Stolperstellen

  • Die pauschale Beihilfe ist nicht einfach eine zusätzliche Erstattung neben der individuellen Beihilfe.
  • Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
  • Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
  • Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.

Praxis-Checkliste

  • Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an ZPD Hamburg richten.
  • Frist notieren: 2-Jahres-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
  • Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
  • Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
  • Landesmodell prüfen: Hamburger Modell seit 2018; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.

Häufige Fragen

Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?

In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.

Woher bekomme ich das Beihilfe-Formular und das Ergänzungsblatt?

Beides gibt das ZPD Hamburg als zuständige Beihilfestelle heraus. Wer über die App „dBeihilfePlus“ einreicht, braucht kein Papierformular; wer postalisch einreicht, nutzt den ZPD-Vordruck und für zusätzliche Belege das ergänzende Beiblatt. Aktuelle Fassung immer direkt beim ZPD ziehen.

Welche Frist gilt in Hamburg?

2 Jahre; Antrag muss innerhalb der Ausschlussfrist beim ZPD eingehen. Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.

Gibt es in Hamburg pauschale Beihilfe?

pauschale Beihilfe seit 01.08.2018 (§ 80 HmbBG). Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.

Was ist die wichtigste Besonderheit in Hamburg?

Hamburg ist das Ursprungsmodell der pauschalen Beihilfe. Gerade deshalb sollte man nicht nur Schlagworte lesen, sondern die ZPD-Wege und die Unwiderruflichkeit beachten.

Kann ich den Beihilfeantrag in Hamburg per E-Mail einreichen?

Nein — seit dem 1. Februar 2025 nicht mehr. Es bleiben drei Wege: die App „dBeihilfePlus“, der Postweg mit dem Vordruck des Zentrums für Personaldienste (ZPD) und der persönliche Weg über das ZPD-Kundenzentrum.

Das ist der Punkt, an dem ältere Anleitungen Dritter in die Irre führen: Sie beschreiben oft noch den E-Mail-Weg. Ziehen Sie Vordruck und Verfahrenshinweise deshalb unmittelbar beim ZPD (Fundstellen im Quellenblock) und nicht aus einem Download von vorgestern. Die Zwei-Jahres-Ausschlussfrist läuft unabhängig vom Einreichungsweg weiter — ein Antrag, der beim ZPD zu spät eingeht, ist auch dann verspätet, wenn er rechtzeitig abgeschickt wurde.

Wofür brauche ich das Ergänzungsblatt zum Hamburger Beihilfeantrag?

Für Rechnungen, die auf dem Hauptvordruck keinen Platz mehr finden: Das ergänzende Beiblatt des ZPD nimmt weitere Belege auf und gehört zum Postweg. Wer über die App einreicht, braucht weder Vordruck noch Beiblatt — dort werden die Belege fotografiert.

Herausgeber und alleinige Bezugsstelle beider Vordrucke ist das ZPD; eine hochschuleigene Fassung gibt es nicht, und die Blätter werden überarbeitet. Alles Weitere zum Bezug steht im Abschnitt Wo finde ich Beihilfeantrag und Ergänzungsblatt.

Welcher Beihilfesatz gilt für Professorinnen und Professoren in Hamburg?

Im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, als Versorgungsempfängerin oder -empfänger ebenfalls 70 % (§ 80 Abs. 9 HmbBG; Tabelle oben). Der Satz ist der Erstattungsanteil an beihilfefähigen Aufwendungen — nicht der Anteil an der Arztrechnung.

Wichtig für die Ruhestandsplanung ist die Asymmetrie zwischen den beiden Modellen: Bei der individuellen Beihilfe steigt der Bemessungssatz im Ruhestand auf 70 %, bei der pauschalen Beihilfe bleibt es dauerhaft beim hälftigen Zuschuss. Weil die Wahl unwiderruflich ist, ist genau das der Punkt, an dem eine im Berufungsjahr bequeme Entscheidung dreißig Jahre später teuer werden kann — wir sprechen deshalb keine Empfehlung aus, sondern raten, beide Modelle mit der eigenen Versicherungsbiografie durchzurechnen.

Was bleibt vom W-Gehalt, wenn PKV-Beitrag und Beihilfe zusammenkommen?

Eine Pauschale nennen wir hier nicht: Der PKV-Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Tarif und davon ab, welchen Beihilfesatz er ergänzt — eine geschätzte Zahl wäre unsere Rechnung und keine Quelle. Rechnen lässt sich die andere Seite: was vom Hamburger W-Brutto bleibt, wenn Sie Ihren Beitrag eintragen.

Der Rechner ist auf Hamburg, Beamtenstatus und PKV vorbelegt: W 2 in Hamburg mit PKV berechnen · W 3 in Hamburg mit PKV berechnen. Er berechnet keine Beihilfe — die setzt das ZPD im Bescheid fest. Die Hamburger W-Grundgehälter mit Fundstelle stehen auf Gehalt Professoren Hamburg.

Wer über Ihren Antrag entscheidet

Über Ihren Antrag entscheidet das ZPD Hamburg nach dem HmbBG und der Hamburgischen Beihilfeverordnung in der geltenden Fassung; verbindlich ist Ihr Beihilfebescheid.

Quellen

  • Die Angaben beruhen auf § 80 HmbBG und den ZPD-Hinweisen (Stand Januar 2026). Die Bürgerschafts-Drucksache 21/11426 zur Einführung der pauschalen Beihilfe wird nicht mehr als aktuelle Quelle verwendet.
  • ZPD Hamburg – Beihilfe: hamburg.de
  • ZPD Hamburg – Antragstellung Beihilfe: hamburg.de
  • ZPD Hamburg – Pauschale Beihilfe (Grundlagen, § 80 HmbBG): hamburg.de
  • § 80 Abs. 9 HmbBG; ZPD-FAQ Pauschale Beihilfe (Bemessungssätze, Stand Januar 2026): hamburg.de (FAQ-PDF)

Quellenstand: 28.06.2026.