Beamtenpension Schleswig-Holstein: Professorenpension nach SHBeamtVG (Leistungsbezüge bis 34 % des Grundgehalts ruhegehaltfähig)

VersorgungProfessurLandesrechtVon Stand: 28. September 2026

Kurzfazit

Schleswig-Holstein hat ein eigenständiges Landesversorgungsgesetz (SHBeamtVG); ein pauschaler Verweis auf das Bundes-BeamtVG genügt nicht. Der Leistungsbezugs-Deckel liegt nach § 36 SHBesG bei 34 % des Grundgehalts (unbefristet und befristet zusammen, mind. 2 Jahre Bezug). Das Kabinett hat am 02.06.2026 den Entwurf eines Besoldungsanpassungsgesetzes 2025-2027 beschlossen (+3,2 / +4,0 / +3,8 %). Versorgungsstelle: Dienstleistungszentrum Personal (DLZP), Kiel.

Beispielrechnung: Nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 % je Jahr) beträgt das Ruhegehalt aus W 3 in Schleswig-Holstein 5.638,93 € brutto im Monat, aus W 2 4.997,58 € — mit dem Höchstsatz von 71,75 % auf die höchste Stufe der W-Tabelle; mit 1.000,00 € ruhegehaltfähigem Leistungsbezug sind es bei W 3 6.356,43 €. Zur Rechnung

Vom Gehalt zur Pension: W 2/W 3, ruhegehaltfähige Bezüge, Beispielrechnung

Wie viel Pension aus einer W-2- oder W-3-Professur in Schleswig-Holstein wird, hängt an drei Größen: dem Grundgehalt vor dem Ruhestand, dem Teil der Leistungsbezüge, der ruhegehaltfähig ist, und dem Ruhegehaltssatz von 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (§ 16 Abs. 1 SHBeamtVG).

W 2 und W 3 vorher: das Grundgehalt

Die Pension rechnet mit dem zuletzt bezogenen Grundgehalt. Was W 2 und W 3 in Schleswig-Holstein insgesamt einbringen, zeigt Professorengehalt Schleswig-Holstein.

BesoldungsgruppeGrundgehalt im Monat (gültig ab 01.11.2024)
W 26.965,27 €
W 37.859,13 €

Fundstelle: Anlage 5 Nr. 3 SHBesG; Schleswig-Holsteinischer Landtag, Unterrichtung 20/140 v. 11.03.2024.

Was ist ruhegehaltfähig?

BestandteilRuhegehaltfähig?RegelNorm
Grundgehaltjazählt voll§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SHBeamtVG
Fassung: aktuelle Gesamtausgabe im amtlichen Landesrechtsportal, gelesen 28.09.2026
Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezügeteilweiseunbefristete nach zwei Jahren, befristete nach Erklärung und zehn Jahren; zusammen bis 34 % des Grundgehalts, unter engen Voraussetzungen bis 68 %§ 36 Abs. 1 und 2 SHBesG
Fassung: aktuelle Gesamtausgabe im amtlichen Landesrechtsportal, gelesen 28.09.2026
Funktions-Leistungsbezügeteilweisefür Präsidentin/Präsident und Kanzlerin/Kanzler nach zwei Amtsjahren; sonst zu 25 % nach zwei, zu 50 % nach vier Jahren§ 36 Abs. 3 SHBesG
Fassung: aktuelle Gesamtausgabe im amtlichen Landesrechtsportal, gelesen 28.09.2026
Forschungs-, Lehr- und Transferzulagenein„nicht ruhegehaltfähige Zulage“§ 37 SHBesG
Fassung: aktuelle Gesamtausgabe im amtlichen Landesrechtsportal, gelesen 28.09.2026
Familienzuschlagteilweisenur Stufe 1§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SHBeamtVG
Fassung: aktuelle Gesamtausgabe im amtlichen Landesrechtsportal, gelesen 28.09.2026

Beispielrechnung: Ruhegehalt aus W 2 und W 3

Beispielrechnung. Annahmen: 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre und damit der Höchstsatz, Ruhestand mit der Altersgrenze ohne Abschlag, höchste Stufe der Tabelle, ohne Familienzuschlag und ohne Sonderzahlung, vor Steuern und Krankenversicherung. Verbindlich ist allein die Versorgungsauskunft der zuständigen Versorgungsstelle.

Beispielrechnung nur Grundgehalt
RechenschrittW 2W 3
Grundgehalt (gültig ab 01.11.2024)6.965,27 €7.859,13 €
× Höchstsatz 71,75 % (§ 16 Abs. 1 SHBeamtVG) = Ruhegehalt brutto im Monat4.997,58 €5.638,93 €

Mit einem ruhegehaltfähigen Leistungsbezug von 1.000,00 € steigt das Ruhegehalt bei W 3 um 717,50 € im Monat:

Beispielrechnung mit 1.000,00 € Leistungsbezug
RechenschrittW 2W 3
Grundgehalt (gültig ab 01.11.2024)6.965,27 €7.859,13 €
+ Beispiel-Leistungsbezug, unbefristet gewährt und mindestens zwei Jahre bezogen. Er liegt unter der Grenze von 34 % des Grundgehalts (§ 36 Abs. 1 SHBesG: 2.368,19 € bzw. 2.672,10 €) und zählt deshalb voll1.000,00 €1.000,00 €
= Summe7.965,27 €8.859,13 €
× Höchstsatz 71,75 % (§ 16 Abs. 1 SHBeamtVG) = Ruhegehalt brutto im Monat5.715,08 €6.356,43 €

Besonderheit in Schleswig-Holstein: Leistungsbezüge fließen bis 34 % des Grundgehalts in die ruhegehaltfähigen Bezüge ein, unter engen Voraussetzungen bis 68 % (§ 36 SHBesG); die Beispielrechnung nutzt die zuletzt verkündete Tabelle ab 01.11.2024.

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1. Maßgebliches Versorgungsrecht und zuständige Stelle

  • Versorgungsgesetz: SHBeamtVG vom 26.01.2012, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2025.
  • Besoldungsgesetz: SHBesG vom 26.01.2012 — § 31 ff. W-Besoldung, § 33 (Berufungs-/Bleibe-LB), § 34 (besondere LB), § 36 (Ruhegehaltfähigkeit).
  • Hochschulrecht: HSG SH Fassung 05.02.2016 — § 62 (Berufung), § 86 SHBeamtVG (Sondervorschrift Hochschullehrer/Altfälle).
  • Beamtenrecht: LBG SH vom 26.03.2009 — Höchstaltersgrenze.
  • Verordnung: Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (LBVO) vom 17.01.2015.
  • Zuständige Stelle: Dienstleistungszentrum Personal SH (DLZP), Kiel — setzt Besoldung, Versorgung, Entgelt und Beihilfe für Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfänger fest.

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2. Verbeamtung und Höchstaltersgrenze

Professuren können nach dem HSG SH im Beamtenverhältnis (Lebenszeit / Zeit / Probe) oder im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (Angestellte) besetzt werden. Nur im Beamtenverhältnis entsteht ein Versorgungsanspruch nach SHBeamtVG; Angestellte erwerben Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung plus ggf. VBL.

Höchstaltersgrenze: Die reguläre Einstellungshöchstaltersgrenze in SH liegt seit 2017 bei vollendetem 50. Lebensjahr (zuvor 45). Welche Grenze für eine konkrete Berufung gilt, sagt Ihnen die berufende Hochschule. Bei Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern oder Übernahme der Versorgungslasten durch den vorherigen Dienstherrn sind Ausnahmen möglich (Entscheidung über das Finanzministerium).

3. Altersgrenze und Übergang 65 → 67

Schleswig-Holstein hat die Regelaltersgrenze parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben (Anhebung 2012-2029 vollzogen). Antragsaltersgrenze (vorzeitiger Ruhestand): in der Regel ab dem 63. Lebensjahr mit Versorgungsabschlag.

Versorgungsabschlag: Bei vorzeitigem Ruhestand 0,3 % pro Monat (3,6 % pro Jahr), bei Dienstunfähigkeit max. 10,8 %.

Emeritiert heißt im RuhestandWelcher Titel bleibt, wie man „Prof. em.“ schreibt und was man danach noch darf, erklärt Emeritierung und Professor im Ruhestand.

4. W 2/W 3-Grundgehalt und Anpassungen 2025-2027

W-Besoldung in SH ist stufenlos. Zuletzt amtlich veröffentlichte Besoldungstabelle (gültig ab 01.11.2024):

BesoldungsgruppeGrundgehalt (Stand 01.11.2024)
W 15.362,51 €
W 26.965,27 €
W 37.859,13 €

Geplante Anpassungen 2025-2027 laut Gesetzentwurf der Landesregierung (Kabinettsbeschluss 02.06.2026; Tarifeinigung TV-L 14.02.2026 + BVerfG-Beschluss 17.09.2025):

  • rückwirkend ab 01.01.2025: +3,2 % (mind. ca. 125 €)
  • ab 01.01.2026: +4,0 % (alle Besoldungsgruppen)
  • ab 01.01.2027: +3,8 %

Die Anpassungen gelten ausdrücklich auch für Versorgungsempfänger. Maßgeblich ist die jeweils amtliche Besoldungstabelle des DLZP.

5. Ruhegehaltssatz, Wartezeit, Mindestversorgung

Ruhegehalts-Formel (SHBeamtVG): Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × (Anzahl ruhegehaltfähiger Dienstjahre × 1,79375 %), höchstens 71,75 %.

Wartezeit: mindestens 5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit. Mindestversorgung: Zweistufiges System (amtsunabhängig 35 % zzgl. Erhöhungsbetrag; amtsabhängig 35 % aus der jeweiligen Endstufe) — A-Bezugsanker als versorgungsrechtlicher Rechenanker, nicht als wissenschaftliches Amt.

6. Ruhegehaltfähige Leistungsbezüge — § 36 SHBesG (34 %)

Drei Arten Leistungsbezüge nach §§ 33, 34 SHBesG: Berufungs-/Bleibe-, besondere und Funktions-Leistungsbezüge. Wartezeit Berufungs-/Bleibe-LB (§ 33 Abs. 3 SHBesG): Neue oder höhere Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge dürfen frühestens 3 Jahre nach der letzten Gewährung aus solchem Anlass vergeben werden — ein SH-Spezifikum.

Ruhegehaltfähigkeit (§ 36 SHBesG):

  • Unbefristete und befristete Berufungs-/Bleibe- und besondere Leistungsbezüge sind insgesamt bis 34 % des Grundgehalts ruhegehaltfähig, soweit sie mindestens 2 Jahre bezogen wurden.
  • Über 34 % hinaus ist Ruhegehaltfähigkeit nur in engen Ausnahmefällen vorgesehen.
  • Funktions-Leistungsbezüge (Hochschulleitung) nach Mindestbezugszeiten gestaffelt ruhegehaltfähig (z. B. 25 % nach 2 Jahren, 50 % nach längerer Bezugsdauer; die Werte stammen aus einer Sekundärwiedergabe, verbindlich ist die Festsetzung des DLZP).

Konsumtion: Bei W-Besoldung können Leistungsbezüge nach Maßgabe der Besoldungsanpassungen ganz oder teilweise auf lineare Erhöhungen angerechnet werden; konkrete Reichweite ergibt sich aus SHBesG / LBVO.

7. Beihilfe (klassisch), Hinzuverdienst, Vordienstzeiten

Beihilfe Ruhestand: Versorgungsempfänger erhalten Bemessungssatz 70 % (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BhVO SH). Aktive Beamte ohne berücksichtigungsfähige Kinder: regelmäßig 50 %. Restliche Anteile über private Restkostenversicherung.

Pauschale Beihilfe: Für Schleswig-Holstein wird in den gesichteten Quellen keine pauschale Beihilfe ausgewiesen — SH folgt dem klassischen Beihilfesystem; den aktuellen Stand nennt Ihnen das DLZP.

Vordienstzeiten: Hauptberufliche Tätigkeiten vor der Berufung können als ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt werden.

Hinzuverdienst: Anrechnungs-/Ruhensregelungen; nach Erreichen der Regelaltersgrenze i. d. R. großzügiger.

8. Rechenbeispiel (W 3 Tabelle 11/2024)

Die Beispielrechnung für W 2 und W 3 in Schleswig-Holstein mit den geltenden Grundgehältern — mit einem Beispiel-Leistungsbezug von 1.000,00 € steht Schritt für Schritt mit Norm im Abschnitt Vom Gehalt zur Pension.

9. Häufige Fragen zur Beamtenpension in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Pension eines Professors in Schleswig-Holstein?

Beispielrechnung: Nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 % je Jahr) beträgt das Ruhegehalt aus W 3 in Schleswig-Holstein 5.638,93 € brutto im Monat, aus W 2 4.997,58 € — mit dem Höchstsatz von 71,75 % auf die höchste Stufe der W-Tabelle; mit 1.000,00 € ruhegehaltfähigem Leistungsbezug sind es bei W 3 6.356,43 €. Maßgeblich sind das Grundgehalt, der ruhegehaltfähige Teil der Leistungsbezüge und die ruhegehaltfähige Dienstzeit; verbindlich ist allein die Versorgungsauskunft.

Wie hoch ist das maximale Ruhegehalt für Professoren in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein hat ein eigenständiges Landesversorgungsgesetz (SHBeamtVG). Der Höchstruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, der Steigerungssatz 1,79375 Prozent pro ruhegehaltfähigem Dienstjahr — der Höchstsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht. Wartezeit grundsätzlich fünf Jahre. Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 erfolgt nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.

Welcher Anteil der Leistungsbezüge ist in Schleswig-Holstein ruhegehaltfähig?

Nach § 36 SHBesG sind unbefristete und befristete Berufungs-/Bleibe- und besondere Leistungsbezüge insgesamt bis 34 Prozent des Grundgehalts ruhegehaltfähig, soweit sie mindestens zwei Jahre bezogen wurden. Über 34 Prozent hinaus ist Ruhegehaltfähigkeit nur in engen Ausnahmefällen vorgesehen. Funktions-Leistungsbezüge (Hochschulleitung) sind nach Mindestbezugszeiten gestaffelt ruhegehaltfähig. Zwischen neuen Berufungs-/Bleibeleistungsbezügen müssen nach § 33 Abs. 3 SHBesG mindestens drei Jahre seit der letzten Gewährung aus solchem Anlass liegen.

Wann tritt eine Professorin oder ein Professor in Schleswig-Holstein in den Ruhestand?

Schleswig-Holstein hat die Regelaltersgrenze parallel zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von 65 auf 67 angehoben (Anhebung 2012-2029 vollzogen). Den genauen Ruhestandstermin stimmen Sie vor der Planung direkt mit dem DLZP und Ihrer Hochschulverwaltung ab.

Bis zu welchem Alter kann ich in Schleswig-Holstein als Professor verbeamtet werden?

Die reguläre Einstellungshöchstaltersgrenze in Schleswig-Holstein liegt seit 2017 bei vollendetem 50. Lebensjahr (zuvor 45). Ausnahmen bei Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern oder Übernahme der Versorgungslasten durch den vorherigen Dienstherrn sind möglich (Entscheidung über das Finanzministerium).

Bietet Schleswig-Holstein eine pauschale Beihilfe?

Schleswig-Holstein kennt kein breites Wahlmodell nach Hamburger Vorbild, sondern ein enges Zuschuss- und Härtefallmodell nach § 80a LBG SH; im Regelfall gilt das klassische Beihilfesystem. Versorgungsempfänger haben Anspruch auf Beihilfe mit Bemessungssatz 70 Prozent (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BhVO SH); den restlichen Anteil deckt eine private Restkostenversicherung.

Wann erfolgen die nächsten Besoldungsanpassungen in Schleswig-Holstein?

Das Kabinett hat am 02.06.2026 einen Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen. Vorgesehen sind: rückwirkend ab 01.01.2025 +3,2 Prozent für unter anderem W 2 und W 3 (mindestens ca. 125 Euro); ab 01.01.2026 +4,0 Prozent (alle Besoldungsgruppen); ab 01.01.2027 +3,8 Prozent. Hintergrund: Tarifeinigung der Länder (TV-L) vom 14.02.2026 und BVerfG-Beschluss vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation. Die Anpassungen gelten ausdrücklich auch für Versorgungsempfänger. Maßgeblich sind die amtlichen Besoldungstabellen des DLZP.

10. Quellen

  • SHBeamtVG (Gesamtausgabe) — juris SH
  • SHBesG (Gesamtausgabe) — juris SH
  • § 36 SHBesG (Ruhegehaltfähigkeit Leistungsbezüge 34 %)
  • § 33 SHBesG (Berufungs-/Bleibeleistungsbezüge, 3-Jahres-Wartezeit)
  • § 62 HSG SH (Berufung)
  • LBG SH (Höchstaltersgrenzen)
  • DLZP — Startseite — schleswig-holstein.de
  • BhVO SH (Bemessungssätze, Versorgungsempfänger 70 %)
  • FinMin SH — Kabinettsbeschluss 02.06.2026 (Besoldungserhöhung 2025-2027) — Pressemitteilung
Hinweis: Ihre Versorgung setzt das DLZP in Kiel fest, nach SHBeamtVG, SHBesG, HSG SH, LBG SH und BhVO SH in der geltenden Fassung. Stimmen Sie den Ruhestandstermin früh mit dem DLZP und Ihrer Hochschulverwaltung ab.