Beamtenpension Thüringen: Professorenpension nach ThürBeamtVG (Leistungsbezüge bis 24/38 % des Grundgehalts ruhegehaltfähig)
Kurzfazit
Thüringen kombiniert für Professorinnen und Professoren einen Deckel für ruhegehaltfähige Leistungsbezüge: bis 24 % (W 2) bzw. 38 % (W 3) des Grundgehalts (für kleine Kontingente bis 60 % in W 2 und bis 76 % in W 3, § 78 Abs. 5 ThürBeamtVG; für rechtmäßige und bestandskräftige W-3-Erklärungen vor dem 1. Dezember 2022 gelten die früheren Sätze fort, § 92a Abs. 4 ThürBeamtVG) mit einer ausdrücklich im Hochschulgesetz normierten Semesterende-Regel (§ 89 Abs. 7 ThürHG). Der Höchstruhegehaltssatz beträgt nach § 21 ThürBeamtVG 71,75 %. Eine professorenspezifische Höchstaltersgrenze ist im aktuellen ThürHG (2018) nicht mehr enthalten; maßgeblich ist § 16 ThürLbVO (allgemeines Laufbahnrecht). Die pauschale Beihilfe wird als Wahlmodell angeboten; im Ruhestand bleibt sie bei 50 % (keine Anhebung auf 70 % wie bei der individuellen Beihilfe). Versorgungsstelle: Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), Abteilung Bezüge, Suhl.
Beispielrechnung: Nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 % je Jahr) beträgt das Ruhegehalt aus W 3 in Thüringen 5.662,33 € brutto im Monat, aus W 2 5.022,94 € — mit dem Höchstsatz von 71,75 % auf die höchste Stufe der W-Tabelle; mit 1.000,00 € ruhegehaltfähigem Leistungsbezug sind es bei W 3 6.379,83 €. Zur Rechnung
Vom Gehalt zur Pension: W 2/W 3, ruhegehaltfähige Bezüge, Beispielrechnung
Wie viel Pension aus einer W-2- oder W-3-Professur in Thüringen wird, hängt an drei Größen: dem Grundgehalt vor dem Ruhestand, dem Teil der Leistungsbezüge, der ruhegehaltfähig ist, und dem Ruhegehaltssatz von 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (§ 21 Abs. 1 ThürBeamtVG).
W 2 und W 3 vorher: das Grundgehalt
Die Pension rechnet mit dem zuletzt bezogenen Grundgehalt. Was W 2 und W 3 in Thüringen insgesamt einbringen, zeigt Professorengehalt Thüringen.
| Besoldungsgruppe | Grundgehalt im Monat (gültig ab 01.02.2025) |
|---|---|
| W 2 | 7.000,61 € |
| W 3 | 7.891,75 € |
Fundstelle: Anlage 5 Nr. 3 ThürBesG, „gültig ab 1. Februar 2025“; Thüringer Landtag Drs. 7/9853 (ThürBesVAnpG 2024/2025).
Was ist ruhegehaltfähig?
| Bestandteil | Ruhegehaltfähig? | Regel | Norm |
|---|---|---|---|
| Grundgehalt | ja | zählt voll | § 12 Abs. 1 Nr. 1 ThürBeamtVG Fassung: ThürBeamtVG, Neubekanntmachung GVBl. Nr. 6/2022 |
| Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge | teilweise | unbefristete Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nach Erklärung und zwei Jahren, befristete und besondere nach Erklärung und zehn Jahren; zusammen bis 24 % (W 2) bzw. 38 % (W 3) des Grundgehalts, für begrenzte Stellenanteile bis 33, 42 oder 60 % (W 2) bzw. 48, 57 oder 76 % (W 3); für rechtmäßige und bestandskräftige W-3-Erklärungen vor dem 1. Dezember 2022 gelten die früheren Sätze (40, 50, 60, 80 %) fort (§ 92a Abs. 4 ThürBeamtVG) | § 78 Abs. 5 ThürBeamtVG (i. d. F. vom 15.11.2022); § 92a Abs. 4 ThürBeamtVG Fassung: ThürBeamtVG i. d. F. vom 15.11.2022 (GVBl. Nr. 25/2022); Bestandsschutz § 92a Abs. 4 i. d. F. vom 02.07.2024 |
| Funktions-Leistungsbezüge | teilweise | nach zwei Jahren Bezug (teils nach Erklärung), zusammen bis 60 % (W 2) bzw. 76 % (W 3) des Grundgehalts | § 78 Abs. 4 ThürBeamtVG (i. d. F. vom 15.11.2022) Fassung: ThürBeamtVG i. d. F. vom 15.11.2022 (GVBl. Nr. 25/2022); Bestandsschutz § 92a Abs. 4 i. d. F. vom 02.07.2024 |
| Familienzuschlag | teilweise | nur Stufe 1 | § 12 Abs. 1 Nr. 7 ThürBeamtVG Fassung: ThürBeamtVG, Neubekanntmachung GVBl. Nr. 6/2022 |
Beispielrechnung: Ruhegehalt aus W 2 und W 3
Beispielrechnung. Annahmen: 40 ruhegehaltfähige Dienstjahre und damit der Höchstsatz, Ruhestand mit der Altersgrenze ohne Abschlag, höchste Stufe der Tabelle, ohne Familienzuschlag und ohne Sonderzahlung, vor Steuern und Krankenversicherung. Verbindlich ist allein die Versorgungsauskunft der zuständigen Versorgungsstelle.
| Rechenschritt | W 2 | W 3 |
|---|---|---|
| Grundgehalt (gültig ab 01.02.2025) | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| × Höchstsatz 71,75 % (§ 21 Abs. 1 ThürBeamtVG) = Ruhegehalt brutto im Monat | 5.022,94 € | 5.662,33 € |
Mit einem ruhegehaltfähigen Leistungsbezug von 1.000,00 € steigt das Ruhegehalt bei W 3 um 717,50 € im Monat:
| Rechenschritt | W 2 | W 3 |
|---|---|---|
| Grundgehalt (gültig ab 01.02.2025) | 7.000,61 € | 7.891,75 € |
| + Beispiel-Leistungsbezug, unbefristet, für ruhegehaltfähig erklärt und mindestens zwei Jahre bezogen. Er liegt unter der Grenze von 24 % (W 2) bzw. 38 % (W 3) des Grundgehalts (§ 78 Abs. 5 Satz 1 und 5 ThürBeamtVG (i. d. F. vom 15.11.2022): 1.680,15 € bzw. 2.998,87 €) und zählt deshalb voll | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
| = Summe | 8.000,61 € | 8.891,75 € |
| × Höchstsatz 71,75 % (§ 21 Abs. 1 ThürBeamtVG) = Ruhegehalt brutto im Monat | 5.740,44 € | 6.379,83 € |
Besonderheit in Thüringen: Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge fließen bis 24 % (W 2) bzw. 38 % (W 3) des Grundgehalts in die ruhegehaltfähigen Bezüge ein, Funktions-Leistungsbezüge bis 60 % bzw. 76 % (§ 78 ThürBeamtVG, Fassung vom 02.07.2024).
1. Maßgebliches Versorgungsrecht und zuständige Stelle
- Versorgungsgesetz: Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) — Bekanntmachung der Neufassung vom 17.02.2022, geändert unter anderem durch die Gesetze vom 15.11.2022 (§ 78: Prozentsätze) und vom 02.07.2024 (§ 92a Abs. 4: Bestandsschutz).
- Besoldungsgesetz: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) vom 24.06.2008 — §§ 27-30 (Leistungsbezüge); die Ruhegehaltfähigkeit regelt § 78 Abs. 4 und 5 ThürBeamtVG.
- Hochschulrecht: Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) vom 10.05.2018 — §§ 84 ff. (Einstellung), § 89 Abs. 7 (Semesterende-Sonderregel).
- Beamtenrecht: Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) — § 25 (Altersgrenze, Hinausschieben), § 26 (Antragsaltersgrenze Professoren), § 72 (Beihilfe).
- Laufbahn: Thüringer Laufbahnverordnung (ThürLbVO) — § 16 (Höchstaltersgrenzen).
- Zuständige Stelle: Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), Referat B 4 (Grundsatz/Versorgung), Abteilung Bezüge in Suhl — Festsetzung, Berechnung und Auszahlung der Versorgungsbezüge.
2. Verbeamtung und Höchstaltersgrenze
Professoren werden in der Regel als Beamte auf Lebenszeit berufen (§ 84 ThürHG); möglich sind auch das Beamtenverhältnis auf Zeit (max. 6 Jahre, v. a. bei Erstberufung) sowie ein unbefristetes oder befristetes Angestelltenverhältnis. Wer eine Höchstaltersgrenze überschreitet, wird typischerweise angestellt (privatrechtlich) — ohne beamtenrechtliche Versorgung, dafür mit gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung.
3. Altersgrenze und Semesterende (§ 89 Abs. 7 ThürHG)
Regelaltersgrenze: Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 25 ThürBG). Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gelten gestaffelte, schrittweise ansteigende Altersgrenzen unterhalb von 67; ab Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich 67. Die genaue jahrgangsweise Staffelung ist in TLF-Tabellen niedergelegt; sie konnte aus den eingesehenen PDF-Quellen nicht zeilenweise extrahiert werden.
Hinausschieben: Auf Antrag kann der Ruhestand nach § 25 Abs. 7 ThürBG hinausgeschoben werden; dienstliche Interessen können entgegenstehen.
Versorgungsabschlag: Bei vorzeitigem Ruhestand 3,6 % je Jahr des vorgezogenen Eintritts. Kein Abschlag, wenn 45 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit erfüllt sind und mit mindestens 65 Jahren in den Ruhestand getreten wird (§ 21 ThürBeamtVG).
4. W 2/W 3-Grundgehalt (Stand 01.02.2025)
Die thüringische W-Besoldung ist flach (ohne Erfahrungsstufen). Die Werte haben den Stand 1. Februar 2025; verbindlich ist die jeweils aktuelle Besoldungstabelle des Thüringer Landesamts für Finanzen (TLF):
| Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Stand 01.02.2025) |
|---|---|
| W 1 (Juniorprofessur, Festbetrag) | 5.452,84 € |
| W 2 | 7.000,61 € |
| W 3 | 7.891,75 € |
Jahressonderzahlung: Ab 2026 wird laut Sekundärquellen eine Jahressonderzahlung in Höhe von 4,8 % der im Kalenderjahr gewährten Bezüge wieder gewährt (zur Sicherung verfassungsgemäßer Alimentation). Historisch war die frühere Sonderzahlung seit 2008 ins Grundgehalt integriert worden.
5. Ruhegehaltssatz, Wartezeit, Mindestversorgung
Wartezeit (§ 11 ThürBeamtVG): mindestens fünf Jahre (60 Monate) ruhegehaltfähige Dienstzeit; bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfalls entfällt die Wartezeit (Unfallfürsorge).
6. Ruhegehaltfähige Leistungsbezüge — § 78 ThürBeamtVG (bis 24/38 % des Grundgehalts, Spitzen bis 76 %)
Arten (§§ 27-30 ThürBesG): Thüringen regelt — anders als manche Länder — jede Art in einem eigenen Paragraphen:
- § 28: Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge,
- § 29: besondere Leistungsbezüge,
- § 30: Funktions-Leistungsbezüge (für Hochschulleitungsfunktionen),
- § 33: Forschungs- und Lehrzulagen aus Drittmitteln — nicht ruhegehaltfähig.
Ruhegehaltfähigkeit (§ 78 Abs. 4 und 5 ThürBeamtVG):
- Unbefristete Leistungsbezüge (§ 27 Nr. 1) und Leistungsbezüge nach § 27 Nr. 3: ruhegehaltfähig, sofern als ruhegehaltfähig erklärt und mindestens 2 Jahre bezogen.
- Befristete Leistungsbezüge (§ 27 Nr. 1 oder 2): ruhegehaltfähig, sofern erklärt und mindestens 10 Jahre bezogen.
- Bezugszeiten aufeinanderfolgender Leistungsbezüge werden zusammengerechnet; Zeiten bei anderen Dienstherren können angerechnet werden.
| Konstellation | Höchstanteil am Grundgehalt | Quote der Stellen |
|---|---|---|
| Grundfall W 2 | bis 24 % | alle W 2-Stellen |
| Grundfall W 3 | bis 38 % | alle W 3-Stellen |
| Erhöhter Rahmen W 2 | bis 33 % oder 42 % | je bis 3 % der W 2-Stelleninhaber |
| Erhöhter Rahmen W 3 | bis 48 % oder 57 % | je bis 3 % der W 3-Stelleninhaber |
| Spitzen W 2 | bis 60 % | bis 2 % der W 2-Stelleninhaber |
| Spitzen W 3 | bis 76 % | bis 2 % der W 3-Stelleninhaber |
| Bestandsschutz W 3 | 40/50/60/80 % | rechtmäßige und bestandskräftige Erklärungen vor dem 01.12.2022 (§ 92a Abs. 4 ThürBeamtVG) |
In begründeten Einzelfällen kann das Ministerium ein Überschreiten zulassen.
Vergaberahmen (§ 31 ThürBesG): Die Gesamtbezüge dürfen im Einzelfall den Wert der Besoldungsgruppe B 10 nicht übersteigen; Ausnahmen, um herausragende Wissenschaftler zu gewinnen oder deren Abwanderung zu verhindern.
7. Vordienstzeiten, Hinzuverdienst, Beihilfe
Vordienstzeiten: Bis zu 5 Jahre besonderer fachlicher Vordienstzeiten (wissenschaftlich, künstlerisch, technisch oder wirtschaftlich), die notwendige Voraussetzung für das Amt waren, können als ruhegehaltfähig anerkannt werden (§ 17 ThürBeamtVG); Studienzeiten an Universitäten und HAW bleiben in begrenztem Umfang (bis 3 Jahre) ruhegehaltfähig.
Hinzuverdienst im Ruhestand: Hinzuverdienst-/Ruhensregelungen; der pauschale Mindest-/Freibetrag bei besonderen Altersgrenzen bzw. Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit/Schwerbehinderung beträgt nach den eingesehenen Quellen 470 €/Monat. Welche Grenze für Sie gilt, hängt vom Grund des Ruhestands ab; den Wert nennt Ihnen das TLF.
Beihilfe im Ruhestand: Versorgungsempfänger sind beihilfeberechtigt (§ 72 ThürBG i. V. m. der Thüringer Beihilfeverordnung). Individuelle Beihilfe: Der Bemessungssatz steigt mit Beginn des Ruhestands von 50 % auf 70 % (für den Versorgungsempfänger; berücksichtigungsfähiger Ehegatte mit eigenen Einkünften bis 18.000 € ebenfalls 70 %). Die Sätze bewegen sich grundsätzlich zwischen 50 % und 80 %.
8. Rechenbeispiel (konservativ Stand 01.02.2025)
Die Beispielrechnung für W 2 und W 3 in Thüringen mit den geltenden Grundgehältern — mit einem Beispiel-Leistungsbezug von 1.000,00 € steht Schritt für Schritt mit Norm im Abschnitt Vom Gehalt zur Pension.
9. Häufige Fragen zur Beamtenpension in Thüringen
Wie hoch ist die Pension eines Professors in Thüringen?
Beispielrechnung: Nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren (1,79375 % je Jahr) beträgt das Ruhegehalt aus W 3 in Thüringen 5.662,33 € brutto im Monat, aus W 2 5.022,94 € — mit dem Höchstsatz von 71,75 % auf die höchste Stufe der W-Tabelle; mit 1.000,00 € ruhegehaltfähigem Leistungsbezug sind es bei W 3 6.379,83 €. Maßgeblich sind das Grundgehalt, der ruhegehaltfähige Teil der Leistungsbezüge und die ruhegehaltfähige Dienstzeit; verbindlich ist allein die Versorgungsauskunft.
Wie hoch ist das maximale Ruhegehalt für Professoren in Thüringen?
Nach § 21 ThürBeamtVG beträgt das Ruhegehalt 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je ruhegehaltfähigem Dienstjahr; der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent wird nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Wartezeit nach § 11 ThürBeamtVG mindestens fünf Jahre (60 Monate); bei Dienstunfähigkeit infolge Dienstunfalls entfällt die Wartezeit.
Welcher Anteil der Leistungsbezüge ist in Thüringen ruhegehaltfähig?
Nach § 78 Abs. 5 ThürBeamtVG sind Berufungs-, Bleibe- und besondere Leistungsbezüge zusammen bis zu 24 Prozent des Grundgehalts in W 2 und bis zu 38 Prozent in W 3 ruhegehaltfähig. Unbefristete Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge müssen für ruhegehaltfähig erklärt und mindestens zwei Jahre, befristete und besondere Leistungsbezüge für ruhegehaltfähig erklärt und mindestens zehn Jahre bezogen worden sein. Für begrenzte Anteile der Stelleninhaber sind höhere Grenzen möglich: in W 2 bis 33, 42 oder 60 Prozent, in W 3 bis 48, 57 oder 76 Prozent. Für rechtmäßige und bestandskräftige Erklärungen gegenüber Inhabern einer W-3-Stelle, die vor dem 1. Dezember 2022 erteilt wurden, gelten nach § 92a Abs. 4 ThürBeamtVG die früheren Sätze weiter (40, 50, 60 und 80 Prozent). In begründeten Einzelfällen kann das Ministerium eine Überschreitung zulassen. Forschungs- und Lehrzulagen aus Drittmitteln (§ 33 ThürBesG) sind ausdrücklich nicht ruhegehaltfähig.
Wann tritt eine Professorin oder ein Professor in Thüringen in den Ruhestand?
Nach § 25 ThürBG gilt die Regelaltersgrenze 67 (für Jahrgänge ab 1964 voll wirksam; für 1947-1963 stufenweise Anhebung). Für Professorinnen und Professoren ordnet § 89 Abs. 7 ThürHG ausdrücklich an, dass der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze mit dem Ende des Semesters wirksam wird, in dem die Altersgrenze erreicht wird. Ein Hinausschieben nach § 25 Abs. 7 ThürBG ist auf Antrag möglich; dienstliche Interessen können entgegenstehen. Für Hochschullehrer im Beamtenverhältnis auf Zeit ist der Eintritt in den Ruhestand bei Ablauf der Dienstzeit ausgeschlossen — sie werden mit Ablauf ihrer Dienstzeit entlassen.
Bis zu welchem Alter kann ich in Thüringen als Professor verbeamtet werden?
Das aktuelle ThürHG (2018) enthält in § 84 keine eigene professorenspezifische Höchstaltersgrenze mehr; die früher in § 125 ThürHG a. F. genannte Grenze von 52 Jahren entstammt einer überholten Gesetzesfassung und ist nicht als geltendes Recht verifiziert. Maßgeblich ist daher das allgemeine Laufbahnrecht — § 16 ThürLbVO regelt Höchstaltersgrenzen für die Einstellung. Ausnahmen sind mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde bzw. des Landespersonalausschusses möglich. Welche Altersgrenze für eine konkrete Professur gilt und ob eine Ausnahme erteilt wird, klären die berufende Hochschule und die oberste Dienstbehörde vor der Ernennung.
Bietet Thüringen eine pauschale Beihilfe?
Ja. Thüringen bietet als Alternative zur individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an (Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Vollversicherung). Wichtig zur Modellwahl: Bei der pauschalen Beihilfe erfolgt KEINE Anhebung auf 70 Prozent im Ruhestand, wie sie bei der individuellen Beihilfe (§ 72 ThürBG) üblich ist; sie bleibt dauerhaft beim hälftigen Zuschuss. Für klassische individuelle Beihilfe beträgt der Bemessungssatz im Ruhestand 70 Prozent (für den Versorgungsempfänger; berücksichtigungsfähiger Ehegatte mit eigenen Einkünften bis 18.000 Euro ebenfalls 70 Prozent). Diese Asymmetrie sollte vor der einmaligen Modellwahl individuell durchgerechnet werden.
Wie hoch ist die Mindestversorgung in Thüringen?
Nach § 21 ThürBeamtVG beträgt das Ruhegehalt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder — wenn günstiger — 59,15 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6 (amtsunabhängige Mindestversorgung). Damit hat Thüringen bundesweit einen vergleichsweise niedrigen amtsunabhängigen Bezugsanker (zum Vergleich: Bayern A 3, Bund A 4, mehrere Länder A 5). A 6 ist dabei kein wissenschaftliches Amt, sondern lediglich ein versorgungsrechtlicher Rechenanker für Sicherungsfälle wie kurze Dienstzeit, Dienstunfähigkeit oder Dienstbeschädigung.
10. Quellen
- ThürBeamtVG — Übersicht — beamtenversorgungsrecht.de
- ThürBeamtVG Volltext-PDF — Thüringer Beamtenbund
- ThürBesG Volltext-PDF — Thüringer Beamtenbund
- TLF — Versorgungsbezüge — tlf.thueringen.de
- TLF — Besoldung — tlf.thueringen.de
- § 16 ThürLbVO (Höchstaltersgrenzen) — Übersicht
- § 78 Abs. 4 und 5 ThürBeamtVG (Leistungsbezüge ruhegehaltfähig bis 24/38 % des Grundgehalts, Öffnung bis 76 %; aktuelle Fassung vom 02.07.2024, gültig ab 01.08.2024 — landesrecht.thueringen.de, gelesen 29.09.2026) — Neubekanntmachung, GVBl. Nr. 6/2022 — parldok.thueringer-landtag.de, geändert durch Gesetz vom 15.11.2022, GVBl. Nr. 25/2022 — parldok.thueringer-landtag.de; Bestandsschutz § 92a Abs. 4 ThürBeamtVG, Gesetz vom 02.07.2024, GVBl. Nr. 9/2024 — parldok.thueringer-landtag.de
- ThürHG vom 10.05.2018 — landesrecht.thueringen.de (amtliches Landesrechtsportal)
- § 89 Abs. 7 ThürHG (Semesterende) — Sekundärwiedergabe via anwalt24.de; amtlicher Volltext: landesrecht.thueringen.de
- § 16 ThürLbVO (allgemeine Höchstaltersgrenze) — Sekundärwiedergabe via lexsoft.de; amtlicher Volltext: landesrecht.thueringen.de
- Beihilfe Thüringen (§ 72 ThürBG; pauschale Beihilfe) — beamtenservice.de
- TLF — Altersgrenzen (Regelaltersgrenze 67, Übergang) — PDF