Beihilfe in Rheinland-Pfalz (Beamte und Professor:innen)
Rheinland-Pfalz gewährt eine individuelle Beihilfe nach der Beihilfenverordnung (BVO) über das Landesamt für Finanzen (LfF). Eine pauschale Beihilfe als geltendes Wahlmodell gibt es derzeit nicht (politisch diskutiert). Grundlagen: Beihilfe für Beamte und Professoren.
Auf einen Blick
| Thema | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF) |
| Rechtsgrundlage | BVO Rheinland-Pfalz |
| Antragsfrist | 2 Jahre nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens 2 Jahre nach erster Rechnungsausstellung |
| Kostendämpfungspauschale | wird erhoben (§ 60 BVO) — Grundbetrag je Kalenderjahr W 1 300 €, W 2 450 €, W 3 600 € (LfF-Merkblatt, Stand 03/2024) |
| Pauschale Beihilfe / Zuschuss | keine geltende pauschale Beihilfe; politische Diskussion nicht mit geltendem Recht gleichsetzen |
| Einordnung | Beihilfe-Übersicht · Bundesland-Matrix |
Was in Rheinland-Pfalz besonders ist
Rheinland-Pfalz arbeitet mit dem LfF und einer klassischen individuellen Beihilfe. Eine pauschale Beihilfe ist politisch diskutiert, aber nicht als geltendes Wahlmodell beschrieben. Die Seite trennt deshalb geltendes Recht von Planungsstand.
- Beihilfestelle: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz.
- Einreichung: Schriftlicher Kurz-/Langantrag oder elektronische Wege über Portal/App.
- Frist: Zwei Jahre; das LfF stellt auf Entstehen der Aufwendungen bzw. erste Rechnung ab.
So funktioniert der Antrag praktisch
Rheinland-Pfalz bietet LfF-Portal/App sowie Kurz- und Langformulare.
- Rechnung prüfen: Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Verordnung/Rezept und ggf. vorherige Anerkennung sammeln.
- Belege einreichen: je nach Dienstherr über Portal, App, Papierformular oder besonderen elektronischen Weg.
- Festsetzungsbescheid abwarten: Die Beihilfestelle prüft medizinische Notwendigkeit, Angemessenheit, Höchstbeträge und Ausschlüsse.
- Restkosten klären: Der nicht erstattete Anteil bleibt bei PKV-Restkostenversicherung, GKV, Zusatzversicherung oder als Eigenanteil.
Passende Stellen
28 Professuren in Rheinland-Pfalz aktuell ausgeschrieben
Wer ist beihilfeberechtigt?
- Verbeamtete sowie Versorgungsempfänger.
- Angestellte Professor:innen: kein Beamten-Beihilfeanspruch.
Für Hochschulen ist die Statusfrage zentral: W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis, Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Zeit und Ruhestand können beihilferechtlich unterschiedlich wirken. Tarifbeschäftigte Professor:innen oder Klinikärzt:innen fallen dagegen nicht automatisch in die Beamtenbeihilfe.
Individuelle Beihilfe: Rechtsgrundlage und Bemessung
Rechtsgrundlage: BVO Rheinland-Pfalz (Bemessung u. a. § 57 BVO). Bemessung:
| Personenkreis | Satz |
|---|---|
| Aktive Person | 50 % |
| Aktive Person mit zwei oder mehr Kindern | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehegatte/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder/Waisen | 80 % |
Quelle: LfF Rheinland-Pfalz / BVO. Ab dem zweiten Kind beträgt der Satz für die aktive Person 70 %; maßgeblich bleibt die aktuelle amtliche Fassung.
Frist, Belege und Bearbeitung
Zuständig ist das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz (LfF). Antrag schriftlich (Antrag auf Beihilfe lang/kurz) oder elektronisch über das LfF-Portal bzw. die Beihilfe-App.
Der Beihilfeanspruch ist innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen geltend zu machen, spätestens zwei Jahre nach erster Rechnungsausstellung; danach erlischt er (LfF).
Für die Praxis zählen neben der Frist vor allem Vollständigkeit und Einreichungsweg. Unvollständige Belege, fehlende Verordnungen oder eine falsche Beihilfestelle können die Bearbeitung verzögern. Bei hohen Krankenhaus- oder Zahnarztrechnungen sollte man früh prüfen, ob Direktabrechnung, Abschlag oder vorherige Anerkennung vorgesehen ist.
Pauschale Beihilfe
Rheinland-Pfalz hat derzeit keine pauschale Beihilfe als geltendes Wahlmodell; eine schrittweise Einführung wird politisch diskutiert. Maßgeblich ist die aktuelle BVO. (Quellenstand: WD 8-046/25, 22.07.2025; RP ist dort nicht als einführendes Land geführt.) Übersicht: Pauschale Beihilfe nach Bundesland.
Die pauschale Beihilfe bzw. ein Zuschussmodell betrifft den Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist deshalb nicht dasselbe wie die Einzelabrechnung von Arztrechnungen. Ob Pflegeaufwendungen eingeschlossen sind, ob eine Wahl unwiderruflich ist und welche Nachweise erforderlich sind, muss immer am konkreten Landesrecht geprüft werden.
Besonderheiten für Professor:innen
Für W1/W2/W3 im Beamtenverhältnis gelten die allgemeinen rheinland-pfälzischen Beihilferegeln; praktisch wichtig sind Status, Familienkonstellation und Ruhestand. Allgemeines siehe Beihilfe für Beamte und Professoren.
- Berufung und Ernennung: Der Beihilfeanspruch knüpft an den Beamtenstatus an, nicht allein an die Funktionsbezeichnung Professor:in.
- W1/W2/W3 und Zeitbeamte: Bei Juniorprofessur oder Beamtenverhältnis auf Zeit sind Beginn und Ende des Status praktisch wichtig.
- Ruhestand: Versorgungsempfänger haben häufig andere Bemessungssätze als aktive Beamte.
- Uniklinik und Drittmittel: Bei gemischten Statuskonstellationen muss getrennt werden, ob Landesbeamtenrecht, Tarifrecht oder ein anderer Dienstherr gilt.
Typische Stolperstellen
- Diskussionen zur pauschalen Beihilfe ersetzen keine aktuelle Rechtsgrundlage.
- Rechnung ist nicht gleich Erstattung: Nur beihilfefähige und angemessene Aufwendungen werden berücksichtigt.
- Frist läuft nach Rechnung/Aufwendung: Nicht erst beim Sammeln der Belege beginnen.
- Pauschalmodell separat prüfen: Wahl, Höhe, Pflege und Nachweise unterscheiden sich je Land deutlich.
Praxis-Checkliste
- Zuständigkeit sichern: Antrag und Rückfragen an LfF Rheinland-Pfalz richten.
- Frist notieren: 2-Jahres-Frist; bei knappen Fristen den sicheren Eingang dokumentieren.
- Belege vollständig halten: Rechnung, Rezept/Verordnung, Diagnose- oder Anerkennungsnachweise nur soweit erforderlich und von der Beihilfestelle verlangt.
- Versicherung abgleichen: Beihilfe deckt nur den beihilfefähigen Anteil; Restkostenversicherung oder GKV-Leistung muss dazu passen.
- Landesmodell prüfen: keine geltende pauschale Beihilfe; nicht aus anderen Bundesländern ableiten.
Häufige Fragen
Muss ich Rechnungen erst selbst bezahlen?
In vielen Fällen erhalten Beamtinnen und Beamte zunächst eine Rechnung und reichen sie danach bei Beihilfe und Versicherung ein. Bei sehr hohen Rechnungen können Abschläge, Direktabrechnung oder besondere Verfahren vorgesehen sein; dafür ist die zuständige Beihilfestelle maßgeblich.
Welche Frist gilt in Rheinland-Pfalz?
2 Jahre nach Entstehen der Aufwendungen, spätestens 2 Jahre nach erster Rechnungsausstellung. Entscheidend bleibt der fristgerechte Eingang bei der zuständigen Beihilfestelle und die Vollständigkeit der Belege.
Gibt es in Rheinland-Pfalz pauschale Beihilfe?
keine geltende pauschale Beihilfe; politische Diskussion nicht mit geltendem Recht gleichsetzen. Details zur Höhe, Pflegeversicherung, Widerruflichkeit und zum Antrag stehen im Abschnitt zum pauschalen Modell und in der Bundesland-Matrix.
Was ist die wichtigste Besonderheit in Rheinland-Pfalz?
Rheinland-Pfalz wird politisch diskutiert, ist aber derzeit als klassisches individuelles Beihilfeland zu lesen. Die Seite trennt deshalb Planungsstand und geltendes Recht.
Zahle ich in Rheinland-Pfalz eine Kostendämpfungspauschale?
Ja. Rheinland-Pfalz zieht seit dem 1. Januar 2003 für jedes Kalenderjahr eine Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ab (§ 60 BVO). Für Professuren nennt das Merkblatt des Landesamts für Finanzen folgende Grundbeträge: W 1 300,00 € (Stufe 3), W 2 450,00 € (Stufe 4) und W 3 600,00 € (Stufe 5) je Kalenderjahr (Stand 03/2024, Fundstelle im Quellenblock).
Das ist der Punkt, an dem sich die Länder heute am stärksten unterscheiden: Nordrhein-Westfalen erhebt die Pauschale seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr, Rheinland-Pfalz erhebt sie weiter. Wer von dort hierher wechselt, verliert also keinen Anspruch, bekommt aber eine jährliche Selbstbeteiligung — und die trifft W 2 und W 3 in den beiden oberen Stufen der Staffel.
Wann mindert sich die Kostendämpfungspauschale — und wann entfällt sie?
Sie mindert sich bei Teilzeit im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit und für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 40,00 €; sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, mindert sie sich bei jedem von beiden. Bei Versorgungsempfängern wird der individuelle Ruhegehaltssatz auf den Grundbetrag angewendet, höchstens jedoch 70 % der Grundbeträge (LfF-Merkblatt zu §§ 60, 61 BVO, Stand 03/2024).
Ganz einbehalten wird sie unter anderem nicht bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, in den Besoldungsgruppen bis einschließlich A 6/E 6, bei Waisen, bei Hinterbliebenen im Jahr des Todesfalls und dann, wenn der erste Beihilfeantrag des Kalenderjahres während der Elternzeit ohne gleichzeitige Teilzeit oder während einer Beurlaubung nach § 76 LBG gestellt wird. Und sie wird nicht von jeder Beihilfe abgezogen: Früherkennung und Impfungen (§§ 43, 44 BVO), Schwangerschaft (§ 49 Abs. 1 Satz 2, § 21 BVO), dauernde Pflegebedürftigkeit (§§ 35 bis 42 BVO) und Unfälle mit Fremdverschulden (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 BVO) bleiben außen vor.
Warum ist in Rheinland-Pfalz der erste Beihilfeantrag des Jahres wichtiger als anderswo?
Weil er die Kostendämpfungspauschale des ganzen Kalenderjahres festschreibt: Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des ersten Beihilfeantrags im Kalenderjahr — ändern sie sich später, hat das auf die Höhe keine Auswirkung mehr (§ 60 Abs. 2 Satz 2 BVO). Wird in einem Kalenderjahr gar kein Antrag gestellt, zählen die Verhältnisse beim ersten Antrag im Folgejahr.
Praktisch heißt das: Wer im Januar befördert wird oder ein Kind bekommt, sollte wissen, welcher Stand beim ersten Antrag gilt — und dass die Pauschale vom Rechnungsdatum her zugeordnet wird, nicht vom Behandlungsdatum. Wir sagen ausdrücklich nicht, wann Sie einen Antrag stellen sollen; das ist eine Einzelfallfrage, die von Ihren Verhältnissen abhängt und die das LfF verbindlich beantwortet. Wir sagen nur, dass der Zeitpunkt hier überhaupt eine Rolle spielt — das ist vielen nicht bekannt.
Was bleibt vom W-Gehalt, wenn PKV-Beitrag und Beihilfe zusammenkommen?
Eine Pauschale nennen wir nicht: Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Tarif und dem ergänzten Bemessungssatz ab — eine geschätzte Zahl wäre unsere Rechnung und keine Quelle. Rechnen lässt sich, was vom rheinland-pfälzischen W-Brutto bleibt, wenn Sie Ihren Beitrag eintragen: W 2 in Rheinland-Pfalz mit PKV berechnen · W 3 in Rheinland-Pfalz mit PKV berechnen.
Zwei Dinge bildet der Rechner bewusst nicht ab: die Beihilfe selbst — die setzt das LfF im Bescheid fest — und die Kostendämpfungspauschale, denn sie wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern einmal im Jahr von der Beihilfe. Die W-Grundgehälter des Landes mit Fundstelle stehen auf Gehalt Professoren Rheinland-Pfalz.
Wer über Ihren Antrag entscheidet
Über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Beihilfestelle nach dem LBG Rheinland-Pfalz und der Beihilfenverordnung des Landes in der geltenden Fassung; verbindlich ist Ihr Beihilfebescheid.
Quellen
- Am 8. September 2026 abgerufen und ausgewertet: LfF Rheinland-Pfalz, Merkblatt Kostendämpfungspauschale (§ 60 BVO), Stand 03/2024 — LfF18_BEIH009 (PDF): Grundbeträge der sechs Stufen (W 1 300 €, W 2 450 €, W 3 600 €), Minderungen bei Teilzeit und je Kind (40 €), Ruhegehaltssatz-Regel und Höchstgrenze 70 %, Befreiungstatbestände und die ausgenommenen Aufwendungen (§§ 60, 61 BVO).
- LfF RLP – Antragsfrist/Ausschlussfrist
- LfF RLP – Merkblatt BVO (PDF)
Quellenstand: 28.06.2026.