Gehalt Professoren Bayern: W-Besoldung, Ballungsraumzulage und Gesamtvergütung 2026
Zwei Größen bestimmen das Professorengehalt in Bayern. Die W-Besoldung folgt der Tabelle in Anlage 3 BayBesG, und mit der Ballungsraumzulage (Ortszuschlag/OFZ) kennt Bayern einen ortsbezogenen Zuschlag, der das Gehalt insbesondere in München und Umgebung erhöht. Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Gehaltsdaten für die Professorenbesoldung in Bayern – mit exakten Zahlen, vollständigen Tabellen und einer konkreten Gesamtgehaltsberechnung. Den Vergleich aller Länder zeigt die Übersicht Professorengehalt bundesweit.
Das W2-Professur-Gehalt in Bayern und das W3-Professur-Gehalt in Bayern bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab. Sonderzahlung (Weihnachtsgeld): jährlich nach Art. 83 BayBesG — die Sätze unterscheiden sich nach Bezugsbestandteil, Einzelheiten unten.
Netto im Gehaltsrechner berechnen →- Grundgehalt ab 1. Oktober 2026: W1 5.695 €, W2 7.017–7.711 €, W3 8.266–8.890 € brutto im Monat (Anlage 3 BayBesG, gültig ab 01.10.2026; plus 2,82 %).
- Bis 30. September 2026 gilt die Tabelle vom 1. Februar 2025: W1 5.539 €, W2 6.824–7.499 €, W3 8.039–8.646 €.
- Die bayerische Besonderheit ist die Ballungsraumzulage (Orts- und Familienzuschlag, Anlage 5 ab 1. Oktober 2026): in München 170,26 € für Ledige und 784,86 € mit zwei Kindern, in Bayreuth für Ledige 0 €.
- Leistungsbezüge haben eine gesetzliche Decke: den Vergaberahmen nach Art. 73 BayBesG. Auch dazu unten mehr.
- Netto rechnen: W2 in Bayern oder W3 in Bayern.
W-Besoldung Bayern: Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
Bayern hat Erfahrungsstufen für die Besoldungsgruppen W2 und W3 eingeführt. Juniorprofessuren (W1) haben keine Stufensteigerung. Die Grundgehälter ab 1. Oktober 2026 im Überblick:
W1 – Juniorprofessur
| Besoldungsgruppe | Grundgehalt ab 01.10.2026 (brutto/Monat) |
|---|---|
| W1 | 5.695 € |
Die W1-Besoldung kennt in Bayern keine Erfahrungsstufen. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren werden in der ersten Phase grundsätzlich für bis zu vier Jahre ernannt; nach positiver Evaluierung soll das Dienstverhältnis um drei Jahre verlängert werden (Art. 63 Abs. 2 BayHIG, Befristung je Land). Die Juniorprofessur dient als Qualifikationsphase für eine spätere W2- oder W3-Professur.
W2 – HAW-Professur und einzelne Universitätsprofessuren
| Stufe | Voraussetzung | Grundgehalt ab 01.10.2026 (brutto/Monat) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Bei Berufung | 7.017 € |
| Stufe 2 | Nach 5 Dienstjahren seit Berufung | 7.294 € |
| Stufe 3 | Nach 12 Dienstjahren seit Berufung | 7.711 € |
Die Stufensteigerung erfolgt automatisch nach Ablauf der jeweiligen Dienstzeit. Von Stufe 1 zu Stufe 3 ergibt sich eine Gehaltssteigerung von 694 € monatlich – das entspricht über 8.300 € brutto zusätzlich pro Jahr. Vordienstzeiten als Professor an einer anderen Hochschule werden in der Regel angerechnet.
W3 – Universitätsprofessur
| Stufe | Voraussetzung | Grundgehalt ab 01.10.2026 (brutto/Monat) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Bei Berufung | 8.266 € |
| Stufe 2 | Nach 5 Dienstjahren seit Berufung | 8.543 € |
| Stufe 3 | Nach 12 Dienstjahren seit Berufung | 8.890 € |
In W3 beträgt die Steigerung von Stufe 1 zu Stufe 3 insgesamt 624 € monatlich.
Wann steigt die W-Besoldung in Bayern?
Die Tabellen oben gelten ab dem 1. Oktober 2026: Die Besoldung steigt zu diesem Tag um 2,82 % (Anlage 3 BayBesG, Besoldungsordnung W, gültig ab 1. Oktober 2026, veröffentlicht vom Bayerischen Landesamt für Finanzen; Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, Drs. 19/12912). Bis zum 30. September 2026 gilt die Tabelle vom 1. Februar 2025:
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 (nach 5 Jahren) | Stufe 3 (nach 12 Jahren) |
|---|---|---|---|
| W1 (Festbetrag, 01.02.2025 bis 30.09.2026) | 5.538,75 € | — | — |
| W2 (01.02.2025 bis 30.09.2026) | 6.824,23 € | 7.094,18 € | 7.499,05 € |
| W3 (01.02.2025 bis 30.09.2026) | 8.038,92 € | 8.308,84 € | 8.646,23 € |
Ab 1. Oktober 2026 sind das in W2, Stufe 1, rund 192 € mehr im Monat, in W3 rund 227 €. Der Gesetzentwurf sieht zwei weitere Schritte vor: plus 2,0 % ab 1. September 2027 und plus 1,0 % ab 1. Januar 2028.
Leistungsbezüge in Bayern
Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Bayern variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Ihre Höhe hängt auch vom Standort ab – im Großraum München stehen die Hochschulen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft.
Die Leistungsbezüge setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
- Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
- Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Wie viel Leistungsbezüge sind in Bayern überhaupt möglich?
In der Berufungsverhandlung wirkt die Höhe der Leistungsbezüge wie reine Verhandlungssache. Tatsächlich stehen darüber zwei gesetzliche Grenzen, und beide sind öffentlich nachlesbar.
Die individuelle Obergrenze. Hochschulleistungsbezüge dürfen jährlich zusammen höchstens den Unterschiedsbetrag zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 und dem der Besoldungsgruppe B 10 erreichen (Art. 69 Abs. 2 BayBesG); überschritten werden darf sie nur in den dort genannten Ausnahmefällen. In der Praxis ist das selten die bindende Grenze.
Der Vergaberahmen. Wirksamer ist die Deckelung auf Hochschulebene: Die durchschnittlichen jährlichen Besoldungsausgaben je besetzter Stelle dürfen 104.589,55 € an Hochschulen (HAW) und 123.970,22 € an Universitäten und Kunsthochschulen nicht überschreiten (Art. 73 Abs. 1 BayBesG, Textfassung ab 01.01.2026). Aus demselben Rahmen sind auch die Leistungsbezüge der Junior- und Nachwuchsprofessuren zu bestreiten. Der Rahmen ist ein Durchschnitt je Hochschule; die Höhe einzelner Leistungsbezüge hängt deshalb auch von der Verteilung innerhalb der Hochschule ab — das kann erklären, warum dieselbe Hochschule im selben Jahr unterschiedliche Angebote macht.
Zum Vergleich das Grundgehalt. Die amtliche Tabelle (Anlage 3 BayBesG, Besoldungsordnung W, gültig ab 1. Oktober 2026) weist in W 2 7.016,67 € in Stufe 1 und 7.710,52 € in Stufe 3 aus, in W 3 8.265,62 € und 8.890,05 € — zwölf Monatsbeträge sind das 84.200,04 € bzw. 92.526,24 € in W 2 und 99.187,44 € bzw. 106.680,60 € in W 3; die bis 30. September 2026 geltenden Tabellenwerte stehen im Abschnitt Wann steigt die W-Besoldung in Bayern? In die Besoldungsausgaben des Vergaberahmens gehen nach Art. 73 Abs. 2 BayBesG neben dem Grundgehalt auch Zulagen, Zuschläge, Vergütungen, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung ein (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und 6 BayBesG); ausgenommen sind die Forschungs- und Lehrzulage nach Art. 57 Abs. 1 und die aus Drittmitteln finanzierten Bezüge (Art. 73 Abs. 3 BayBesG). Aus diesem Vergleich ergibt sich kein individueller Höchstbetrag für Leistungsbezüge.
Zwei Ausnahmen nennt das Gesetz ausdrücklich:
- Drittmittel bleiben draußen. Bei Stiftungsprofessuren und sonstigen Personalkostenerstattungen gehen die durch Drittmittel finanzierten Bezüge und die entsprechenden Stellen nicht in die Berechnung ein (Art. 73 Abs. 3). Wer eine drittmittelfinanzierte Stelle mitbringt, belastet den Vergaberahmen insoweit nicht.
- Fünf Prozent Luft. Der Besoldungsdurchschnitt darf durch zweckfreie Drittmittel um bis zu 5 % der Jahresgrundgehaltssumme in W 2 und W 3 überschritten werden und noch einmal um bis zu 5 % gegen haushaltsmäßigen Ausgleich im laufenden Haushaltsjahr (Art. 73 Abs. 4).
Ein Detail, das später Geld kostet: Werden laufende Leistungsbezüge aus Drittmitteln gewährt, ist ein Versorgungszuschlag von 30 % einzubehalten (Art. 73 Abs. 4 Satz 2). Und die Beträge des Vergaberahmens werden mit den regelmäßigen Besoldungsanpassungen fortgeschrieben (Abs. 5) — sie stehen nicht fest, sondern wachsen mit.
Reale Durchschnittsbesoldung in Bayern (06/2022)
Belegbar ist hingegen die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Bayern (Datenstand 06/2022):
| Besoldungsgruppe | Bayern (06/2022) | Gewichteter Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|
| W2 | 7.350 € | 7.400 € |
| W3 | 10.000 € | 9.530 € |
Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.
Datenstand Juni 2022. Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des Deutschen Hochschulverbands, veröffentlicht in: Hubert Detmer, „Reale Besoldung – nach wie vor heterogen“, Forschung & Lehre 11/2023, S. 854 f. Eine neuere Sonderauswertung dieser Art liegt nicht vor (geprüft am 6. September 2026).
Kann man das Gehalt aus Drittmitteln aufstocken?
Ja — und zwar in einer Größenordnung, die kaum jemand kennt. Wer im Hauptamt Mittel Dritter für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwirbt und diese Vorhaben durchführt, kann dafür eine Forschungs- und Lehrzulage aus eben diesen Mitteln erhalten (Art. 57 Abs. 1 BayBesG, Textfassung ab 01.01.2026, abgerufen 06.09.2026). Vier Bedingungen stehen im Gesetz:
- Der Drittmittelgeber muss einverstanden sein. Ohne sein Einverständnis geht es nicht — das ist bei der Antragstellung zu klären, nicht danach.
- Die Zulage muss zusätzlich gedeckt sein. Sie darf nur gewährt werden, soweit neben den übrigen Kosten des Vorhabens auch die Zulagenbeträge durch die Drittmittel gedeckt sind. Wer die Zulage im Antrag vergisst, kann sie später nicht aus dem Projektbudget nehmen.
- Sie läuft nur, solange die Drittmittel fließen — sie ist kein dauerhafter Gehaltsbestandteil.
- Die Obergrenze ist das Jahresgrundgehalt. Die Forschungs- und Lehrzulagen dürfen innerhalb eines Kalenderjahres zusammen grundsätzlich 100 v.H. des Jahresgrundgehalts nicht überschreiten; Ausnahmen sind im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst möglich.
Im Klartext: Eine W2-Professur mit stark drittmittelfinanzierter Forschung kann ihr Grundgehalt im Extremfall verdoppeln, ohne dass eine einzige Berufungsverhandlung daran beteiligt wäre. Das ist der Grund, warum Gehaltsvergleiche zwischen Universitäten so wenig aussagen: Der variable Teil hängt am Fach und an der Einwerbungsstärke, nicht an der Besoldungstabelle.
Zwei Einschränkungen gehören zur ehrlichen Darstellung dazu. Die Zulage nimmt nicht an den allgemeinen Besoldungsanpassungen teil (Art. 57 Abs. 1 Satz 4) — sie steht nominal, während die Tabelle steigt. Und die Lehrtätigkeit im Rahmen eines Lehrvorhabens, für das eine Lehrzulage gezahlt wird, wird nicht auf die Lehrverpflichtung angerechnet (Satz 5): Die Zulage gibt es für Lehre zusätzlich zum Deputat, nicht als dessen Vergütung.
Orts- und Familienzuschlag (OFZ) – die bayerische Besonderheit
Bayern kennt keinen separat addierten Familienzuschlag wie andere Bundesländer. Der familienbezogene Anteil ist vollständig in einer einzigen kombinierten Tabelle abgebildet: dem Orts- und Familienzuschlag (OFZ) gemäß Art. 35 und Art. 36 BayBesG i. V. m. Anlage 5.
Die OFZ-Beträge nach Anlage 5 sind Gesamtbeträge je Ortsklasse und Stufe – Stufe L = ledig, Stufe V = verheiratet ohne Kind, Stufen 1 ff. = mit Kindern. Sie ersetzen damit den Ehegatten- und Kinderzuschlag, der in anderen Ländern separat ausgewiesen wird. Die OFZ-Höhe hängt von der Ortsklasse des Hauptwohnsitzes (Art. 36 Abs. 1 BayBesG), dem Familienstand und der Kinderzahl ab und ist voll steuerpflichtig.
Bayern teilt seine Gemeinden in verschiedene Mietstufen ein. Je höher die Mietstufe, desto höher die Zulage. München und Freising (Ortsklasse VII) erhalten die höchsten Sätze, Umlandgemeinden wie Ismaning (Ortsklasse VI) etwas weniger, während Ledige außerhalb von München und Freising keinen Zuschlag erhalten; Verheiratete bekommen auch in Bayreuth, Coburg oder Deggendorf mindestens 87,51 €, mit Kindern mehr.
Vollständige OFZ-Tabelle für alle bayerischen Hochschulstädte
Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Orts- und Familienzuschlag nach Anlage 5 BayBesG, gültig ab 1. Oktober 2026 (abgerufen 28.09.2026) für die Hochschulstandorte in Bayern. Die Stufe richtet sich nach Art. 36 BayBesG: Stufe L ohne Ehe und ohne Kind, Stufe V verheiratet ohne Kind, ab einem Kind zählt nur die Zahl der Kinder (Stufe 1, Stufe 2); für das dritte und jedes weitere Kind kommt ein eigener Betrag hinzu.
| Hochschulstadt | Stufe L | Stufe V | Stufe 1 (1 Kind) | Stufe 2 (2 Kinder) | zzgl. für das 3. Kind | zzgl. je weiterem Kind |
|---|---|---|---|---|---|---|
| München | 170,26 € | 170,26 € | 546,06 € | 784,86 € | 574,59 € | 835,19 € |
| Ismaning | 0,00 € | 137,50 € | 418,20 € | 693,03 € | 557,87 € | 785,88 € |
| Freising | 170,26 € | 170,26 € | 546,06 € | 784,86 € | 574,59 € | 835,19 € |
| Erlangen | 0,00 € | 87,51 € | 370,73 € | 578,24 € | 525,84 € | 688,72 € |
| Regensburg | 0,00 € | 112,50 € | 394,46 € | 613,90 € | 541,61 € | 737,05 € |
| Ingolstadt | 0,00 € | 112,50 € | 394,46 € | 613,90 € | 541,61 € | 737,05 € |
| Nürnberg | 0,00 € | 112,50 € | 394,46 € | 613,90 € | 541,61 € | 737,05 € |
| Augsburg | 0,00 € | 112,50 € | 394,46 € | 613,90 € | 541,61 € | 737,05 € |
| Bamberg | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 542,58 € | 510,51 € | 640,81 € |
| Würzburg | 0,00 € | 87,51 € | 370,73 € | 578,24 € | 525,84 € | 688,72 € |
| Rosenheim | 0,00 € | 112,50 € | 394,46 € | 613,90 € | 541,61 € | 737,05 € |
| Aschaffenburg | 0,00 € | 87,51 € | 370,73 € | 578,24 € | 525,84 € | 688,72 € |
| Kempten | 0,00 € | 87,51 € | 370,73 € | 578,24 € | 525,84 € | 688,72 € |
| Landshut | 0,00 € | 87,51 € | 370,73 € | 578,24 € | 525,84 € | 688,72 € |
| Passau | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 542,58 € | 510,51 € | 640,81 € |
| Neu-Ulm | 0,00 € | 112,50 € | 394,46 € | 613,90 € | 541,61 € | 737,05 € |
| Hof | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 506,90 € | 495,64 € | 593,37 € |
| Amberg | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 506,90 € | 495,64 € | 593,37 € |
| Ansbach | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 542,58 € | 510,51 € | 640,81 € |
| Bayreuth | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 542,58 € | 510,51 € | 640,81 € |
| Coburg | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 506,90 € | 495,64 € | 593,37 € |
| Deggendorf | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 506,90 € | 495,64 € | 593,37 € |
| Eichstätt | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 542,58 € | 510,51 € | 640,81 € |
| Schweinfurt | 0,00 € | 87,51 € | 346,98 € | 506,90 € | 495,64 € | 593,37 € |
Wie die Tabelle zeigt, profitieren vor allem Familien mit Kindern von der Ballungsraumzulage – selbst an Standorten, an denen ledige Beamte keine Zulage erhalten, kann eine Familie mit Kindern mehrere hundert Euro monatlich zusätzlich bekommen. Für Professorinnen und Professoren mit Kindern fällt die Zulage entsprechend höher aus.
Sonderzahlung / Weihnachtsgeld für Beamte und Professoren in Bayern
Wer bekommt was? Die jährliche Sonderzahlung nach Art. 83 BayBesG gilt für Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Bayern – und damit auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3. Angestellte Professuren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende erhalten diese Beamten-Sonderzahlung nicht, sondern die Jahressonderzahlung nach TV-L bzw. eine vertragliche Regelung. Rechtsgrundlage: Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG).
Bayerische Beamtinnen und Beamte erhalten eine jährliche Sonderzahlung. Ihr Grundbetrag bemisst sich nach je einem Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr zustehenden Bezüge, und zwar mit unterschiedlichen Sätzen je Bestandteil (Art. 83 BayBesG, Fassung mit Stand 01.01.2026, abgerufen 8. September 2026) — nicht 65 % des Dezember-Gehalts, wie es verkürzt oft zu lesen ist. In die Berechnungsgrundlage fließen Grundgehalt, Familienzuschlag und Leistungsbezüge ein; die Sätze unterscheiden sich dabei nach Bestandteil: 65 % für die Bezüge nach Art. 83 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 in den höheren Besoldungsgruppen — dazu zählt die Besoldungsordnung W —, 84,29 % für den Orts- und Familienzuschlag; in den Gruppen A 3 bis A 11 sind es 70 %. Hochschulleistungsbezüge zählen nur mit, soweit sie keine Einmalzahlungen sind. Die Ballungsraumzulage wird ebenfalls berücksichtigt.
Der Betrag hängt davon ab, welche Bezüge im laufenden Kalenderjahr tatsächlich zugestanden haben, und die Bestandteile gehen mit unterschiedlichen Sätzen ein. Den genauen Betrag nennt die Bezügemitteilung; ausgezahlt wird die Sonderzahlung mit den Dezemberbezügen (Art. 87 Abs. 1 BayBesG, abgerufen 08.09.2026).
Kirchensteuer in Bayern
Ein häufig übersehener Faktor bei der Nettolohnberechnung: In Bayern (und Baden-Württemberg) beträgt der Kirchensteuersatz 8 % der Einkommensteuer – in allen anderen Bundesländern sind es 9 %. Für kirchensteuerpflichtige Professoren bedeutet das bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 € jährlich eine Ersparnis von rund 20–25 € monatlich gegenüber Bundesländern mit 9 % Kirchensteuer.
Altersgrenze für die Verbeamtung in Bayern
Die Verbeamtungsgrenze liegt in Bayern bei 52 Jahren. Wer bei der Berufung älter ist, wird in der Regel als Angestellter beschäftigt – mit deutlichen Nachteilen beim Nettogehalt, da dann Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung) anfallen.
Die bayerische Altersgrenze von 52 Jahren liegt über der von Baden-Württemberg und Berlin, die die Grenze bei 50 Jahren ansetzen. Für Spätberufene – etwa Professorinnen und Professoren mit längerer Industriekarriere – kann dieser Unterschied von zwei Jahren entscheidend sein.
Gesamtgehalt-Beispielrechnung: W2-Professur in München
Die folgende Rechnung zeigt das monatliche Bruttogehalt einer W2-Professorin an einer Münchner Hochschule, verheiratet, mit zwei Kindern, Stufe 1. Wichtig: In Bayern wird kein Ehegatten- oder Kinderzuschlag separat addiert – der gesamte familienbezogene Anteil steht als ein Betrag in der OFZ-Tabelle (Anlage 5 BayBesG). Da Leistungsbezüge individuell verhandelt werden und keine belastbare Durchschnittsstatistik existiert, ist hier ein angenommener Wert in Höhe des bundesweiten DHV-Schätzwerts angesetzt:
| Gehaltsbestandteil | Betrag (mtl.) |
|---|---|
| Grundgehalt W2 Stufe 1 (ab 01.10.2026) | 7.016,67 € |
| Orts- und Familienzuschlag – München, Stufe 2 (verh. + 2 Kinder, ab 01.10.2026) | +784,86 € |
| Leistungsbezüge (angenommen, individuell verhandelt) | +850 € |
| Brutto gesamt (ca., bei Annahme oben) | ~8.652 € |
Tatsächlich verhandelte Leistungsbezüge können erheblich höher oder niedriger liegen. Eine belastbare amtliche Durchschnittsstatistik je Bundesland gibt es nicht – wer eine Größenordnung braucht, verhandelt am besten mit Blick auf vergleichbare Berufungen im eigenen Fach und an der eigenen Hochschulart.
Zum Vergleich: Die gleiche Professorin mit Hauptwohnsitz in Bayreuth (Stufe 2: 542,58 €) käme auf rund 8.409 € – also 243 € weniger pro Monat; das ist der Unterschied der beiden Zeilen der OFZ-Tabelle weiter oben (784,86 − 542,58 €, gerundet).
Bayern im Bundesländer-Vergleich
Wie steht Bayern im Vergleich zu anderen großen Bundesländern? Die folgende Tabelle zeigt das W2-Grundgehalt (Stufe 1) im Vergleich:
| Bundesland | W2 Stufe 1 | Erfahrungsstufen? | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bayern (ab 01.10.2026) | 7.017 € | Ja (3 Stufen) | Ballungsraumzulage |
| Baden-Württemberg | 7.661 € | Nein | Keine Sonderzahlung |
| Berlin | 7.388 € | Nein | Niedrige Leistungsbezüge |
| Brandenburg | 7.114,57 € | Nein | Kein Ehegattenzuschlag |
Obwohl das reine Grundgehalt in Baden-Württemberg und Brandenburg höher liegt, kommen in Bayern Erfahrungsstufen, Leistungsbezüge, die jährliche Sonderzahlung und die Ballungsraumzulage hinzu. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt vom Standort, vom Familienstand und von den vereinbarten Leistungsbezügen ab.
Bayerische Hochschullandschaft
Bayern hat elf staatliche Universitäten und 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Dazu gehören die LMU und TU München (beide Exzellenzuniversitäten), die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die Universität Regensburg und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Über die bayerische Hightech Agenda hat der Freistaat zusätzliche Professuren finanziert.
- W-Grundgehalt (Stufe 1–3) ab 1. Oktober 2026: Bayerisches Landesamt für Finanzen, Anlage 3 Besoldungsordnung W, gültig ab 1. Oktober 2026 (abgerufen 28.09.2026); plus 2,82 % nach dem Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, Drs. 19/12912 (15.07.2026). Unser Gehaltsrechner rechnet ab dem 1. Oktober 2026 mit diesen Werten.
- Bis 30. September 2026: Anlage 3 BayBesG in der Fassung ab 01.02.2025.
- Obergrenze und Vergaberahmen der Leistungsbezüge: Art. 69 BayBesG, Art. 57 BayBesG (Forschungs- und Lehrzulage) und Art. 73 BayBesG, Textfassung ab 01.01.2026 (abgerufen 06.09.2026).
- Bestandteile der Besoldung, die in den Vergaberahmen eingehen: Art. 2 BayBesG (Abs. 2 Nr. 1 Grundgehalt; Abs. 3 Nr. 1 bis 4 und 6 Zulagen, Zuschläge, Vergütungen, Leistungsbezüge, jährliche Sonderzahlung), Textfassung ab 01.01.2026 (abgerufen 09.09.2026).
- Orts- und Familienzuschlag / Ballungsraumzulage: Anlage 5 BayBesG (OFZ).
- Bemessung der jährlichen Sonderzahlung: Art. 83 BayBesG — Grundbetrag „je ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr … zustehenden Bezüge“, 65 % für die höheren Besoldungsgruppen, für den Orts- und Familienzuschlag ein eigener Satz; Fassung mit Stand 01.01.2026 (abgerufen 08.09.2026).
- Besoldungstabellen des Landes (Grundgehälter, Familien- und Ortszuschlag, Zulagen): Bayerisches Landesamt für Finanzen (abgerufen 06.09.2026).
- Reale Durchschnittsbesoldung: Statistisches Bundesamt im Auftrag des DHV, Forschung & Lehre 11/2023 (Datenstand 06/2022).
Häufige Fragen zur W-Besoldung in Bayern
Was verdient eine W2-Professur in Bayern?
Das W2 Professur Gehalt in Bayern beginnt ab 1. Oktober 2026 beim Grundgehalt von 7.017 € (Stufe 1) und steigt über die Erfahrungsstufen auf 7.711 € (Stufe 3) brutto/Monat. Hinzu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge (bundesweite DHV-Orientierung: rund 850 € in W2) und – an Standorten wie München – die Ballungsraumzulage. Die real gezahlte W2-Durchschnittsbesoldung lag 2022 bei rund 7.350 € brutto.
Was verdient eine W3-Professur in Bayern?
Das W3 Professur Gehalt in Bayern liegt ab 1. Oktober 2026 beim Grundgehalt zwischen 8.266 € (Stufe 1) und 8.890 € (Stufe 3) brutto/Monat. Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 1.600 € in W3) und die Ballungsraumzulage erhöhen das Gehalt zusätzlich.
Zahlt Bayern Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?
Ja. Bayern zahlt Landesbeamtinnen und Landesbeamten eine jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nach Art. 83 BayBesG. Der Grundbetrag bemisst sich nach je einem Zwölftel der im Kalenderjahr zustehenden Bezüge, mit unterschiedlichen Sätzen je Bestandteil: für W2/W3 sind es 65 % auf Grundgehalt und vergleichbare Bezüge und 84,29 % auf den Orts- und Familienzuschlag; Hochschulleistungsbezüge zählen nur mit, soweit sie keine Einmalzahlungen sind. Für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3 gilt dieselbe Systematik – einbezogen werden Grundgehalt, Familien-/Ortszuschlag und ggf. Leistungsbezüge, wobei der Orts- und Familienzuschlag mit einem eigenen Satz eingeht. Angestellte Professuren und wissenschaftliche Beschäftigte fallen nicht unter die Beamten-Sonderzahlung, sondern unter die Jahressonderzahlung des TV-L. Details zur W2/W3-Besoldung siehe Tabellen oben und Gehaltsrechner.
Gibt es in Bayern Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Ja. W2 und W3 kennen in Bayern drei Erfahrungsstufen: Stufe 2 nach 5 Dienstjahren, Stufe 3 nach 12 Jahren. In W2 steigt das Grundgehalt dadurch um 694 € monatlich, in W3 um 624 € (Tabelle ab 1. Oktober 2026). Die Juniorprofessur (W1, 5.695 €) hat keine Stufensteigerung.
Was ist der Orts- und Familienzuschlag (Ballungsraumzulage) in Bayern?
Die Ballungsraumzulage (OFZ) ist ein ortsbezogener Zuschlag zur Besoldung. Für eine verheiratete W2-Professorin mit zwei Kindern in München beträgt der Orts- und Familienzuschlag ab 1. Oktober 2026 784,86 € monatlich (Anlage 5 BayBesG, Stufe 2; mit einem dritten Kind kommen 574,59 € hinzu) – rund 9.400 € pro Jahr. In Bayern ersetzt die OFZ den separat ausgewiesenen Ehegatten- und Kinderzuschlag.
Wie hoch ist das Professorengehalt in Bayern netto?
Das Netto hängt stark von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab. Für eine verbeamtete W2-Professur in München (Steuerklasse III, 2 Kinder) liegt es erfahrungsgemäß bei rund 7.300–7.800 €. Einen individuellen Wert liefert der Gehaltsrechner.