Gehalt von Professorinnen und Professoren in Sachsen: W1, W2 & W3 mit Erfahrungsstufen
Sachsen gehört zu den Bundesländern, die bei der W-Besoldung einen eigenen Weg gehen: Alle drei Besoldungsgruppen W1, W2 und W3 verfügen über Erfahrungsstufen (§ 33 SächsBesG), die das Grundgehalt automatisch im 5-Jahres-Rhythmus erhöhen. Hinzu kommen einer der höchsten Ehegattenzuschläge aller Bundesländer (271,90 €). Wichtig, weil es oft falsch wiedergegeben wird: Sachsen zahlt kein Weihnachtsgeld als Jahreszahlung – dafür aber eine monatliche Sonderzahlung von 4,1 % auf die Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61 (§ 64a S. 1 SächsBesG). Sie steckt in jedem Monatsgehalt, nicht im Dezember. Trotz vergleichsweise moderater Grundgehälter ist Sachsen ein attraktiver Standort, insbesondere für verheiratete Professoren. Im Folgenden finden Sie alle Gehaltsbestandteile im Detail — mit exakten Zahlen und Netto-Beispielrechnungen. Den Vergleich aller Länder zeigt die Übersicht Professorengehalt bundesweit.
Das W2-Professur-Gehalt in Sachsen und das W3-Professur-Gehalt in Sachsen bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab. Sonderzahlung: keine Jahreszahlung, aber monatlich 4,1 % (§ 64a SächsBesG).
Netto im Gehaltsrechner berechnen →- Sachsen fängt niedrig an und endet ganz oben. W3 startet bei 7.906,44 € — im Vergleich der Länder hinten —, erreicht in Stufe 4 aber 9.417,86 €. Das ist der höchste W3-Grundgehaltswert überhaupt — kein anderes Land erreicht in irgendeiner Stufe mehr (Baden-Württemberg kommt einstufig auf 8.667,56 €, Hessen in Stufe 5 auf 8.958,89 €).
- Vier Erfahrungsstufen in W2 und W3, im Fünfjahresrhythmus (§ 33 SächsBesG). Wo NRW oder Niedersachsen ein flaches Grundgehalt zahlen, wächst das sächsische über 15 Jahre um rund 1.511 € im Monat.
- Kein Weihnachtsgeld, aber 4,1 % auf die Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61 — in jedem Monat (§ 64a SächsBesG) — die Aussage „Sachsen zahlt keine Sonderzahlung“ ist so falsch.
- Nächste Erhöhungen stehen im Gesetz: +2,0 % zum 01.03.2027 und +1,0 % zum 01.01.2028. Netto rechnen: W2 in Sachsen oder W3 in Sachsen.
1. Überblick: Besoldungsstruktur in Sachsen
Das Sächsische Besoldungsgesetz (SächsBesG) regelt die Professorenbesoldung im Freistaat. Sachsen hat für alle W-Besoldungsgruppen ein Stufensystem eingeführt: W1 hat 2 Stufen, W2 und W3 haben jeweils 4 Stufen. Der Stufenaufstieg erfolgt gemäß § 33 SächsBesG im 5-Jahres-Rhythmus (Stufe 2 nach 5 Dienstjahren seit Berufung, Stufe 3 nach 10 Jahren seit Berufung, Stufe 4 nach 15 Jahren seit Berufung).
Die sächsische Hochschullandschaft bietet dabei eine bemerkenswerte Vielfalt: Von der forschungsstarken TU Dresden (Exzellenzuniversität) über die traditionsreiche Universität Leipzig bis zur spezialisierten TU Bergakademie Freiberg reicht das Spektrum. Alle Hochschulen unterliegen denselben Besoldungsregeln, sodass das Grundgehalt unabhängig vom Standort identisch ist — Unterschiede ergeben sich ausschließlich über individuell verhandelte Leistungsbezüge.
2. Grundgehalt W1, W2 und W3
W1-Grundgehalt (Juniorprofessur)
Die Juniorprofessur in Sachsen ist in zwei Erfahrungsstufen gegliedert. Der Aufstieg von Stufe 1 zu Stufe 2 erfolgt nach fünf Dienstjahren seit Berufung (§ 33 SächsBesG). W1-Professoren werden üblicherweise als Beamte auf Zeit eingestellt.
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 |
|---|---|---|
| W1 | 5.724,91 € | 6.181,19 € |
W2-Grundgehalt
W2-Professuren in Sachsen verfügen über vier Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt nach jeweils fünf Dienstjahren (§ 33 SächsBesG): Stufe 2 nach 5 Jahren seit Berufung, Stufe 3 nach 10 Jahren seit Berufung, Stufe 4 nach 15 Jahren seit Berufung. Damit steigt das Grundgehalt von 7.018,03 € auf bis zu 8.178,98 € — ein automatischer Zuwachs von über 1.100 €, der ohne jede Verhandlung eintritt.
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
|---|---|---|---|---|
| W2 | 7.018,03 € | 7.374,81 € | 7.731,57 € | 8.178,98 € |
W3-Grundgehalt
Auch die W3-Besoldung in Sachsen verfügt über vier Erfahrungsstufen mit dem gleichen 5-Jahres-Rhythmus wie W2. Das Grundgehalt steigt von 7.906,44 € auf bis zu 9.417,86 € — eine automatische Steigerung von fast 1.470 €.
| Besoldungsgruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
|---|---|---|---|---|
| W3 | 7.906,44 € | 8.375,46 € | 8.844,51 € | 9.417,86 € |
Leistungsbezüge in Sachsen
Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Sachsen variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
- Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
- Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
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Reale Durchschnittsbesoldung in Sachsen (06/2022)
Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Sachsen (Datenstand 06/2022):
| Besoldungsgruppe | Sachsen (06/2022) | Gewichteter Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|
| W2 | 7.300 € | 7.400 € |
| W3 | 9.010 € | 9.530 € |
Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.
Datenstand Juni 2022. Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des Deutschen Hochschulverbands, veröffentlicht in: Hubert Detmer, „Reale Besoldung – nach wie vor heterogen“, Forschung & Lehre 11/2023, S. 854 f. Eine neuere Sonderauswertung dieser Art liegt nicht vor (geprüft am 6. September 2026).
4. Familienzuschlag: Sachsens hoher Ehegattenzuschlag
Der Familienzuschlag ist in Sachsen besonders attraktiv. Mit 271,90 € für den Ehegatten liegt der Freistaat an der Spitze aller Bundesländer. Auch die Kinderzuschläge liegen für das erste und zweite Kind bei jeweils 271,90 € und steigen ab dem dritten Kind auf 773,59 €.
| Komponente | Betrag / Monat |
|---|---|
| Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaft | 271,90 € |
| 1. Kind | 271,90 € |
| 2. Kind | 271,90 € |
| 3. und jedes weitere Kind | 773,59 € |
Kindererziehungszuschlag (KDP)
Sachsen kennt einen Kindererziehungszuschlag (Kindererziehungsergänzungszuschlag), der bei der Berechnung des Familienzuschlags abgezogen wird. Die Pauschale beträgt 80 € pro Kind. Diese Besonderheit sollte bei der Gehaltsplanung berücksichtigt werden, da sie den effektiven Familienzuschlag geringfügig reduziert.
5. Sonderzahlung / Weihnachtsgeld für Beamte und Professoren in Sachsen
Wer bekommt was? Sachsen zahlt Landesbeamtinnen und Landesbeamten keine gesonderte jährliche Sonderzahlung – das Sächsische Sonderzahlungsgesetz wurde 2011 abgeschafft; das gilt auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3. Angestellte Professuren sowie wissenschaftliche Mitarbeitende erhalten dagegen die Jahressonderzahlung nach TV-L. Rechtsgrundlage: Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG).
Die verbreitete Auskunft „Sachsen zahlt kein Weihnachtsgeld“ ist nur die halbe Wahrheit. Richtig ist: Die jährliche Sonderzahlung wurde 2011 abgeschafft. An ihre Stelle ist eine monatliche Sonderzahlung getreten — und die steht im Gesetz:
„Besoldungsberechtigte Personen erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4,1 Prozent der Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61.“
— § 64a SächsBesG, Fassung ab 01.04.2026 (abgerufen 06.09.2026)
Unser Gehaltsrechner rechnet diesen Aufschlag seit dem 6. September 2026 in das sächsische Monatsbrutto ein. Für eine W2-Professur in Stufe 1 sind das rund 288 € im Monat, für W3 in Stufe 1 rund 324 € — auf das Jahr gerechnet also etwa 3.453 € beziehungsweise 3.890 € (4,1 % der Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61 — hier auf das Grundgehalt der Tabelle ab 01.04.2026 bezogen). Das ist keine Kleinigkeit: Gegenüber Bayern (jährliche Sonderzahlung nach Art. 83 BayBesG) liegt Sachsen damit niedriger, gegenüber Nordrhein-Westfalen (30 %) aber in derselben Größenordnung — nur eben zwölfmal im Jahr statt einmal.
6. Steuern und Abzüge: Kirchensteuer 9 %
In Sachsen beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer — wie in den meisten deutschen Bundesländern (nur Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 %). Für kirchensteuerpflichtige Professoren bedeutet das eine zusätzliche monatliche Belastung von etwa 150–250 €, je nach Steuerklasse und Gesamteinkommen. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, spart diesen Betrag.
Verbeamtete Professoren in Sachsen zahlen — wie in allen anderen Bundesländern — keine Sozialversicherungsbeiträge (keine Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherungsbeiträge). Stattdessen erhalten sie Beihilfe und versichern sich privat für den Restkostenanspruch. Typische PKV-Beiträge liegen bei 250–500 € monatlich.
7. Beispielrechnung: W2-Professor in Sachsen
Profil: W2 Stufe 1, verheiratet, 2 Kinder, TU Dresden
| Gehaltsbestandteil | Betrag / Monat |
|---|---|
| W2-Grundgehalt (Stufe 1) | 7.018,03 € |
| Monatliche Sonderzahlung (4,1 % nach § 64a SächsBesG) | 287,74 € |
| Leistungsbezüge (Ø) | 700 € |
| Familienzuschlag Ehegatte | 271,90 € |
| Familienzuschlag 1. Kind | 271,90 € |
| Familienzuschlag 2. Kind | 271,90 € |
| KDP-Abzug (2 Kinder) | −160 € |
| Monats-Brutto | ~8.661 € |
| Jährliche Sonderzahlung | keine — sie steckt oben im Monatsbetrag |
| Jahres-Brutto | ~103.938 € |
Profil: W3, ledig, keine Kinder, Universität Leipzig
| Gehaltsbestandteil | Betrag / Monat |
|---|---|
| W3-Grundgehalt (Stufe 1) | 7.906,44 € |
| Monatliche Sonderzahlung (4,1 % nach § 64a SächsBesG) | 324,16 € |
| Leistungsbezüge (Ø) | 1.100 € |
| Familienzuschlag | 0 € |
| Monats-Brutto | ~9.331 € |
| Jährliche Sonderzahlung | keine — sie steckt oben im Monatsbetrag |
| Jahres-Brutto | ~111.967 € |
8. Hochschulen in Sachsen
Sachsen verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft mit vier Universitäten und zahlreichen Hochschulen (HAW):
- TU Dresden — Exzellenzuniversität, größte Hochschule Sachsens mit breitem Fächerspektrum von Ingenieurwissenschaften bis Medizin
- Universität Leipzig — zweitälteste durchgehend bestehende Universität Deutschlands, stark in Geistes- und Naturwissenschaften
- TU Chemnitz — technische Universität mit Schwerpunkten in Maschinenbau, Informatik und Materialwissenschaften
- TU Bergakademie Freiberg — spezialisierte Universität für Geowissenschaften, Werkstoff- und Energietechnik
- Weitere Hochschulen: HTW Dresden, HTWK Leipzig, Hochschule Mittweida, Hochschule Zittau/Görlitz, Westsächsische Hochschule Zwickau, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, HfBK Dresden, HMT Leipzig
An den Universitäten werden vorwiegend W3-Professuren vergeben, an den HAW (HAW) überwiegend W2-Professuren. Das Lehrdeputat liegt an Universitäten bei 8–9 SWS und an Hochschulen (HAW) bei 18 SWS. Beachten Sie: An Hochschulen (HAW) wird in der Regel eine mindestens fünfjährige Berufspraxis verlangt, davon drei Jahre außerhalb der Hochschule.
9. Sachsen im Bundesländer-Vergleich
Wie schneidet Sachsen im Vergleich zu den anderen Bundesländern ab? In der Eingangsstufe liegt der Freistaat auf Rang 3 (W1), 7 (W2) und 10 (W3) der 16 Länder (Eingangsstufe); in der Endstufe führt er bei W2 und W3. Die Besonderheiten liegen im Detail:
- Erfahrungsstufen W2 und W3: Sachsen bietet bei W2 und W3 jeweils vier Erfahrungsstufen im 5-Jahres-Rhythmus. Das ist bundesweit relativ selten und bietet langfristige Gehaltssicherheit ohne Verhandlung.
- Ehegattenzuschlag: Mit 271,90 € zahlt Sachsen einen der höchsten Ehegattenzuschläge bundesweit. Zum Vergleich: Viele Länder liegen bei 155–165 €.
- Sonderzahlung: keine Jahreszahlung, aber 4,1 % auf die Summe aus Grundgehalt, Amtszulagen und Zuschlag nach § 61 — in jedem Monat (§ 64a SächsBesG). Gegenüber Bayern (jährliche Sonderzahlung nach Art. 83 BayBesG) bleibt ein Nachteil, gegenüber Nordrhein-Westfalen (30 %) nicht.
- Lebenshaltungskosten: Sachsen profitiert von vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten. Mieten in Dresden und Leipzig liegen deutlich unter dem Niveau von München, Frankfurt oder Hamburg, was die Kaufkraft des Gehalts erhöht.
10. Tipps für die Berufungsverhandlung in Sachsen
Die Kenntnis der sächsischen Besoldungsstruktur ist für eine erfolgreiche Berufungsverhandlung entscheidend. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Ruhegehaltfähigkeit verhandeln: Achten Sie darauf, dass Ihre Leistungsbezüge als ruhegehaltfähig vereinbart werden. Das erhöht später Ihre Pension erheblich.
- Stufenzuordnung prüfen (W2): Wenn Sie bereits Berufserfahrung als Professor mitbringen, können Sie unter Umständen eine höhere Erfahrungsstufe geltend machen.
- Forschungsmittel nicht vergessen: Neben dem Gehalt sind Sachmittel, Mitarbeiterstellen und Laborausstattung wichtige Verhandlungspunkte.
- Befristung beachten: Leistungsbezüge können befristet oder unbefristet gewährt werden. Streben Sie eine unbefristete Vereinbarung an.
- Anpassungsschritte und Vergaberahmen: Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 vom 12. Mai 2026 (SächsGVBl. S. 150), § 19 Abs. 2 und § 36 Abs. 2 SächsBesG — REVOSax, abgerufen 06.09.2026.
- Monatliche Sonderzahlung 4,1 %: § 64a SächsBesG, Fassung ab 01.04.2026 (REVOSax, abgerufen 06.09.2026).
- W-Grundgehalt (Stufe 1): Anlage 5 SächsBesG, Anhang 1 zu Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 12.05.2026, gültig ab 01.04.2026.
- Anpassungsgesetz 2026/2027/2028 im Volltext (mit Anlage 6 Familienzuschlag): REVOSax, Landesrecht Sachsen (abgerufen 06.09.2026).
- Reale Durchschnittsbesoldung: Statistisches Bundesamt im Auftrag des DHV, Forschung & Lehre 11/2023 (Datenstand 06/2022).
Wann steigt die W-Besoldung in Sachsen?
Anders als in den meisten Ländern stehen die nächsten beiden Schritte bereits im Gesetzblatt. Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 vom 12. Mai 2026 (SächsGVBl. S. 150) schreibt § 19 Abs. 2 SächsBesG dreimal fort:
| Wirksam ab | Erhöhung | Betrifft |
|---|---|---|
| 1. April 2026 | +2,82 % | Grundgehälter, Familienzuschlag, Amtszulagen |
| 1. März 2027 | +2,0 % | dieselben Bestandteile |
| 1. Januar 2028 | +1,0 % | dieselben Bestandteile |
Die Werte auf dieser Seite sind die der Stufe vom 1. April 2026.
Wie viel Leistungsbezüge kann eine sächsische Hochschule vergeben?
Die Obergrenze ist kein Verhandlungsgeheimnis, sondern ein Gesetzesbetrag. § 36 Abs. 2 SächsBesG legt den Besoldungsdurchschnitt je besetzter Professorenstelle fest — die Summe, die eine Hochschule im Mittel je Stelle ausgeben darf:
| Jahr | Universitäten und vergleichbare Hochschulen | Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen |
|---|---|---|
| 2026 | 116.729 € | 100.402 € |
| 2027 | 119.494 € | 102.780 € |
| ab 2028 | 119.886 € | 103.117 € |
Die Beträge stehen in § 36 Abs. 2 Satz 1 SächsBesG, den das Anpassungsgesetz vom 12.05.2026 zweimal neu fasst: Artikel 1 setzt den Wert für 2026 und schreibt für 2027 zunächst 117.535 € beziehungsweise 101.095 € fest; Artikel 2 hebt diesen Wert mit Wirkung zum 1. März 2027 auf die oben genannten Beträge an und setzt zugleich den Wert ab 2028. Praktisch heißt das: Wer deutlich über dem Durchschnitt verhandeln will, verhandelt gegen die Mischkalkulation der eigenen Hochschule — und die fällt an einer Universität anders aus als an einer Hochschule (HAW).
Wie viel davon später in die Pension geht, regelt § 35 SächsBesG (Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen); Zulagen aus Drittmitteln nach § 37 (Forschungs- und Lehrzulage) zählen nicht dazu.
Häufige Fragen zur W-Besoldung in Sachsen
Was verdient eine W2-Professur in Sachsen?
Das W2 Professur Gehalt in Sachsen liegt beim Grundgehalt zwischen 7.018 € (Stufe 1) und 8.179 € (Stufe 4) brutto/Monat. Dazu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 850 € in W2).
Was verdient eine W3-Professur in Sachsen?
Das W3 Professur Gehalt in Sachsen liegt beim Grundgehalt zwischen 7.906 € (Stufe 1) und 9.418 € (Stufe 4) brutto/Monat. Leistungsbezüge (DHV-Orientierung rund 1.600 € in W3) erhöhen das Gehalt zusätzlich.
Gibt es in Sachsen Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?
Ja – W2 und W3 haben in Sachsen je vier Erfahrungsstufen. Das Grundgehalt steigt über die Dienstjahre (W2: 7.018 → 8.179 €; W3: 7.906 → 9.418 €).
Zahlt Sachsen Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?
Nein. Sachsen zahlt Beamtinnen und Beamten keine gesonderte jährliche Sonderzahlung (kein Weihnachtsgeld) – das Sächsische Sonderzahlungsgesetz wurde 2011 abgeschafft. Das gilt auch für verbeamtete Professorinnen und Professoren in W2/W3. Angestellte fallen nicht unter diese Beamtenregel, sondern erhalten die Jahressonderzahlung des TV-L.
Wie hoch ist das Professorengehalt in Sachsen netto?
Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab. Für belastbare Werte den Gehaltsrechner nutzen.