Gehalt von Professorinnen und Professoren in Rheinland-Pfalz: W1, W2 & W3 — kein Ehegattenzuschlag

Gehalt Professur Besoldungsrecht Von Stand: 28. September 2026

Rheinland-Pfalz fällt im deutschen Besoldungsvergleich durch eine bemerkenswerte Besonderheit auf: Das Land hat den Ehegattenzuschlag für Beamte vollständig abgeschafft. Verheiratete Professoren erhalten — anders als in den meisten anderen Bundesländern — keinen zusätzlichen Cent für ihren Familienstand. Im Gegenzug hat Rheinland-Pfalz die Kinderzuschläge deutlich erhöht, sodass Familien mit Kindern teilweise besser dastehen als in Ländern mit traditionellem Familienzuschlag. Den Vergleich aller Länder zeigt die Übersicht Professorengehalt bundesweit.

Neben dieser Besonderheit bietet Rheinland-Pfalz eine überschaubare, aber qualitativ hochwertige Hochschullandschaft. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz gehört zu den größten Universitäten Deutschlands, die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) ist eine der jüngsten Universitätsgründungen, und die Universitäten Trier und Koblenz ergänzen das Spektrum. Hinzu kommen mehrere leistungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

W-Besoldung Rheinland-Pfalz
W15.788 €Grundgehalt Stufe 1
W2-Professur7.001 €Grundgehalt Stufe 1
W3-Professur7.915 €Grundgehalt Stufe 1

Das W2-Professur-Gehalt in Rheinland-Pfalz und das W3-Professur-Gehalt in Rheinland-Pfalz bestehen aus Grundgehalt, möglichen Leistungsbezügen sowie familien- oder ortsbezogenen Zuschlägen. Netto hängt die Besoldung stark von Steuerklasse, Beihilfe, Krankenversicherung und Familienstand ab.

Netto im Gehaltsrechner berechnen →
Netto je Besoldungsgruppe im Rechner

Ein Nettobetrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Beihilfesatz, PKV-Tarif und Kinderzahl ab — eine pauschale Zahl wäre geraten. Hier steht deshalb kein Nettowert, sondern der Weg dorthin: Der Rechner ist mit dem rheinland-pfälzischen Grundgehalt und dem Bundesland bereits vorbelegt.

1. Grundgehalt W1, W2 und W3 in Rheinland-Pfalz

Das Grundgehalt wird durch das Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz (LBesG RLP) geregelt. Wie die Mehrheit der Bundesländer verwendet Rheinland-Pfalz ein einstufiges System ohne Erfahrungsstufen.

BesoldungsgruppeGrundgehalt (monatlich, brutto)Stufen
W1 (Juniorprofessur)5.788 €1 Stufe
W27.001 €1 Stufe
W37.915 €1 Stufe

Das W2-Grundgehalt von 7.001 € liegt auf Rang 9 der 16 Länder (Eingangsstufe) — knapp hinter Bayern mit der Tabelle ab 1. Oktober 2026 (7.017 €) und praktisch gleichauf mit Thüringen (7.001 €). Am niedrigsten liegen Bremen (6.030 €) und Hamburg (6.071 €). Dagegen ist das W3-Grundgehalt mit 7.915 € durchaus respektabel und übertrifft Niedersachsen (7.714 €) sowie mehrere andere westdeutsche Länder.

Interessant ist das W1-Grundgehalt von 5.788 €: Es steht auf Rang 2 der 16 Länder (Eingangsstufe) — nur Baden-Württemberg (6.129 €) zahlt mehr — und liegt deutlich über Niedersachsen (5.528 €). Für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren ist Rheinland-Pfalz damit ein vergleichsweise attraktiver Standort.

Wichtig — keine Sonderzahlung: Rheinland-Pfalz gewährt keine oder nur eine geringfügige jährliche Sonderzahlung. Andere Bundesländer zahlen ein „Weihnachtsgeld“; Satz und Bemessungsgrundlage sind dort je Land und teils je Bezugsbestandteil verschieden. In Rheinland-Pfalz fehlt dieser Baustein nahezu vollständig. Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Brutto-Jahresgehalt.

2. Besonderheit: Kein Ehegattenzuschlag — dafür höhere Kinderzuschläge

Die wohl auffälligste Eigenheit der rheinland-pfälzischen Besoldung ist die Abschaffung des Ehegattenzuschlags. Rheinland-Pfalz hat diesen Schritt — gemeinsam mit Brandenburg — als eines von nur zwei Bundesländern vollzogen. Die politische Begründung: Der Ehegattenzuschlag honoriert den Familienstand an sich, nicht die tatsächliche Unterhaltslast. Im Zeitalter der Doppelverdiener-Ehen sei er ein Anachronismus.

Im Gegenzug wurden die Kinderzuschläge signifikant angehoben:

Familienstand / KinderRheinland-PfalzNiedersachsen (Vergleich)NRW (Vergleich)
Verheiratet (Ehegattenzuschlag)0,00 €165,72 €168,76 €
1. Kind239,08 €141,64 €146,92 €
2. Kind239,08 €141,64 €146,92 €
3.+ Kind726,00 €498,41 €456,06 €

Die Auswirkungen sind je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich:

  • Verheiratet, keine Kinder: In RLP fehlen monatlich 165–169 € gegenüber den meisten anderen Ländern. Ein klarer finanzieller Nachteil.
  • Verheiratet, 1 Kind: Der höhere Kinderzuschlag (239,08 € statt 141–147 €) gleicht den fehlenden Ehegattenzuschlag fast vollständig aus. Netto ergibt sich ein minimaler Unterschied.
  • Verheiratet, 2 Kinder: Durch den doppelten Vorteil bei den Kinderzuschlägen kann Rheinland-Pfalz hier sogar günstiger sein als Länder mit niedrigem Kinderzuschlag.
  • Verheiratet, 3+ Kinder: Der Kinderzuschlag von 726,00 € ab dem dritten Kind ist mit Abstand der höchste in Deutschland. Große Familien profitieren in RLP am stärksten.
  • Alleinerziehend mit Kindern: Da der Ehegattenzuschlag ohnehin nicht greifen würde, profitieren Alleinerziehende ausschließlich von den höheren Kinderzuschlägen. RLP ist für diese Gruppe besonders attraktiv.
Modellrechnung verheiratet, 2 Kinder: In Rheinland-Pfalz ergibt der Familienzuschlag: 0 € Ehegattenanteil (in Rheinland-Pfalz abgeschafft) + 2 × 239,08 € Kinderzuschlag = 478,16 €. In Niedersachsen dagegen: 165,72 € Ehegattenanteil + 2 × 141,64 € Kinderzuschlag = 449,00 €. Trotz fehlendem Ehegattenzuschlag liegt Rheinland-Pfalz bei zwei Kindern also sogar 29 € über Niedersachsen. Dieser Vorteil vergrößert sich mit jedem weiteren Kind drastisch.

Leistungsbezüge in Rheinland-Pfalz

Neben dem Grundgehalt erhalten Professorinnen und Professoren in Rheinland-Pfalz variable Leistungsbezüge, die bei der Berufungsverhandlung individuell ausgehandelt werden. Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:

  • Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Verhandelt bei Erstberufung oder bei einem Gegenruf (Bleibeverhandlung)
  • Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Forschungs- oder Lehrleistungen
  • Funktionsleistungsbezüge: Für Ämter wie Dekan, Studiendekan oder Prorektor
Keine belastbare Statistik pro Bundesland: Eine amtliche Durchschnittsstatistik isolierter Leistungsbezüge je Bundesland existiert nicht – Leistungsbezüge werden bei jeder Berufung individuell verhandelt. Bundesweit nennt der Deutsche Hochschulverband als grobe Orientierung etwa ~850 € in W2 und ~1.600 € in W3. Eine Erklärung der drei Leistungsbezugs-Arten und Verhandlungstipps finden sich im Wissens-Eintrag Leistungsbezüge.

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Reale Durchschnittsbesoldung in Rheinland-Pfalz (06/2022)

Belegbar ist die tatsächlich gezahlte Gesamtbesoldung. Eine Spezialauswertung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des DHV zeigt für Rheinland-Pfalz (Datenstand 06/2022):

BesoldungsgruppeRheinland-Pfalz (06/2022)Gewichteter Bundesdurchschnitt
W27.500 €7.400 €
W39.610 €9.530 €

Brutto monatlich. Werte enthalten neben dem Grundgehalt auch Erfahrungsstufen, Grundleistungsbezug, diverse Leistungsbezüge, Forschungs- und Lehrzulagen, Familienzuschlag sowie zum Teil anteilige Sonderzuwendungen – sie sind kein reiner Leistungsbezugswert. Quelle: Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des DHV, in: Forschung & Lehre 11/2023.

Datenstand Juni 2022. Statistisches Bundesamt, Spezialauswertung im Auftrag des Deutschen Hochschulverbands, veröffentlicht in: Hubert Detmer, „Reale Besoldung – nach wie vor heterogen“, Forschung & Lehre 11/2023, S. 854 f. Eine neuere Sonderauswertung dieser Art liegt nicht vor (geprüft am 6. September 2026).

Einordnung Rheinland-Pfalz: W2 liegt 1.4 % über dem Bundesdurchschnitt, W3 liegt 0.8 % über dem Bundesdurchschnitt. Die Differenz zum Grundgehalt ist kein reiner Leistungsbezug – sie kann Erfahrungsstufen, Familienzuschlag und anteilige Sonderzuwendungen enthalten. Eine Trennung nach Universität und HAW lässt sich aus den Werten nicht unmittelbar ableiten. Der Wert zeigt die Größenordnung dessen, was über das Grundgehalt hinaus tatsächlich gezahlt wird — eine Größe, die sonst nirgends veröffentlicht wird; der Datenstand 2022 ändert daran nichts, weil keine neuere Auswertung existiert.

4. Sonderzahlung

Rheinland-Pfalz gewährt keine oder nur eine geringfügige jährliche Sonderzahlung. Dies ist einer der größten finanziellen Nachteile des Standorts. Während Professoren in Bayern eine jährliche Sonderzahlung nach Art. 83 BayBesG erhalten und Niedersachsen 45 % zahlt, geht Rheinland-Pfalz nahezu leer aus.

Konkret bedeutet das für einen W2-Professor mit 8.000 € Dezember-Brutto: In Niedersachsen kämen 3.600 € Sonderzahlung hinzu, in Rheinland-Pfalz praktisch nichts. Über ein Berufsleben von 25 Jahren summiert sich dieser Unterschied auf einen sechsstelligen Betrag.

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5. Beispielrechnung: Brutto-Jahresgehalt in Rheinland-Pfalz

Beispiel 1: W2-Professur, verheiratet, 2 Kinder

PositionBetrag
Grundgehalt W27.001 €
Leistungsbezüge W2 (angenommen, individuell verhandelt)+900 €
Familienzuschlag (Ehegatte)0 €
Familienzuschlag (2 Kinder)+478,16 €
Brutto monatlich~8.379 €
+ Sonderzahlung~0 €/Jahr
Brutto Jahresgehalt~100.548 €

Beispiel 2: W3-Professur, verheiratet, 3 Kinder

PositionBetrag
Grundgehalt W37.915 €
Leistungsbezüge W3 (angenommen, individuell verhandelt)+1.400 €
Familienzuschlag (Ehegatte)0 €
Familienzuschlag (3 Kinder)+1.204,16 €
Brutto monatlich~10.519 €
+ Sonderzahlung~0 €/Jahr
Brutto Jahresgehalt~126.228 €

Beispiel 3: W2-Professur, ledig, keine Kinder

PositionBetrag
Grundgehalt W27.001 €
Leistungsbezüge W2 (angenommen, individuell verhandelt)+900 €
Familienzuschlag0 €
Brutto monatlich~7.901 €
+ Sonderzahlung~0 €/Jahr
Brutto Jahresgehalt~94.812 €
Vergleich mit Niedersachsen (W2, verheiratet, 2 Kinder): Niedersachsen erreicht in derselben Konstellation ein Brutto-Jahresgehalt von rund 105.377 €. Rheinland-Pfalz kommt auf 97.860 € — ein Unterschied von über 7.500 € jährlich, der fast vollständig auf die fehlende Sonderzahlung zurückzuführen ist.

6. Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz

Universitäten

  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz — Mit rund 30.000 Studierenden eine der größten Universitäten Deutschlands. Volluniversität mit besonderer Stärke in Physik (Exzellenzcluster PRISMA+), Medizin, Chemie und Medienforschung. Einzige deutsche Universität mit Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft in Germersheim.
  • Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) — 2023 aus der Fusion von TU Kaiserslautern und Universität Koblenz-Landau (Standort Landau) hervorgegangen. Stark in Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Mathematik. Enge Kooperation mit dem Fraunhofer ITWM und dem DFKI.
  • Universität Trier — Schwerpunkte in Altertumswissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie und Geographie. Bekannt für hohe Betreuungsqualität.
  • Universität Koblenz — Nach der Entflechtung der Universität Koblenz-Landau seit 2023 eigenständige Universität. Profil in Informatik, Bildungswissenschaften und Kulturwissenschaft.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

  • Hochschule Mainz, Hochschule Trier, Hochschule Koblenz, Hochschule Worms, Hochschule Kaiserslautern und Technische Hochschule Bingen bilden ein breites Spektrum an praxisorientierten Studien- und Forschungsmöglichkeiten.
  • HAW-Professuren werden nach W2 besoldet. Das Lehrdeputat beträgt 18 SWS.

7. Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich: Einordnung

  • Stärke — hohe Kinderzuschläge: Familien mit Kindern, insbesondere mit drei oder mehr Kindern, profitieren von den bundesweit höchsten Kinderzuschlägen.
  • Stärke — hohes W1-Grundgehalt: Juniorprofessuren sind in RLP überdurchschnittlich gut besoldet.
  • Stärke — niedrige Lebenshaltungskosten: Standorte wie Kaiserslautern, Trier oder Koblenz bieten ausgesprochen günstige Wohn- und Lebenskosten. Das relative Gehalt ist dadurch höher als der absolute Betrag vermuten lässt.
  • Schwäche — keine Sonderzahlung: Der fehlende 13. Monatszuschuss ist der größte finanzielle Nachteil und senkt das Brutto-Jahresgehalt um 3.000–6.000 € gegenüber vergleichbaren Ländern.
  • Schwäche — kein Ehegattenzuschlag: Für kinderlose Paare ist dies ein klarer Nachteil von rund 2.000 € jährlich.
  • Schwäche — niedrigere Leistungsbezüge: Im Durchschnitt werden in RLP weniger Leistungsbezüge gezahlt als in größeren Ländern.
Gesamtbewertung: Rheinland-Pfalz ist finanziell am attraktivsten für kinderreiche Familien, die an einem Standort mit niedrigen Lebenshaltungskosten leben möchten. Kinderlose Paare oder Singles stehen in Ländern wie Niedersachsen, NRW oder Bayern finanziell deutlich besser da. Die fehlende Sonderzahlung ist ein struktureller Nachteil, der durch kein anderes Merkmal vollständig kompensiert wird.

Wie hoch ist die W3-Besoldung in Rheinland-Pfalz 2026?

Das W3-Grundgehalt in Rheinland-Pfalz beträgt 7.915 € brutto im Monat, W2 liegt bei 7.001 € — beide ohne Erfahrungsstufen. Fundstelle ist Anlage 6 des Landesbesoldungsgesetzes Rheinland-Pfalz, gültig ab 1. April 2026 (Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz). Hinzu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge; die real gezahlte W3-Durchschnittsbesoldung lag in der DHV-Sonderauswertung bei 9.610 € (Datenstand Juni 2022). W3 in Rheinland-Pfalz im Rechner öffnen.

Was verdient eine W2-Professur in Rheinland-Pfalz netto?

Aus dem Brutto folgt kein einheitliches Netto: Steuerklasse, Kirchensteuer, Beihilfesatz, PKV-Tarif und Kinderzahl verschieben das Ergebnis um mehrere hundert Euro im Monat. Ausgangspunkt ist das W2-Grundgehalt von 7.001 € zuzüglich Kinderzuschlag — einen Ehegattenzuschlag gibt es in Rheinland-Pfalz nicht, dafür 239,08 € je Kind. Eine pauschale Nettozahl steht hier bewusst nicht; den eigenen Wert liefert der Gehaltsrechner für W2 in Rheinland-Pfalz, in den Familienstand, Kinderzahl und PKV-Beitrag eingehen.

Was verdient eine Juniorprofessur (W1) in Rheinland-Pfalz?

Das W1-Grundgehalt liegt bei 5.788 € brutto im Monat und damit auf Rang 2 der 16 Länder (Eingangsstufe) — deutlich über Niedersachsen (5.528 €). Eine Stufensteigerung gibt es nicht, der Betrag ist fest. Für den Einstieg nach der Promotion ist das der finanziell stärkste Punkt des Landes; was die Juniorprofessur sonst ausmacht, steht im eigenen Eintrag. W1 in Rheinland-Pfalz im Rechner.

Lohnt sich Rheinland-Pfalz trotz fehlender Sonderzahlung?

Das ist die ehrliche Kehrseite dieses Landes: Rheinland-Pfalz zahlt praktisch kein Weihnachtsgeld, während Bayern jährlich nach Art. 83 BayBesG zahlt und Niedersachsen 45 % gewährt — über ein Berufsleben ist das ein sechsstelliger Unterschied. Trotzdem lag die tatsächlich gezahlte Besoldung hier bei 7.500 € in W2 und 9.610 € in W3 und damit 1,4 bzw. 0,8 % über dem Bundesdurchschnitt (Datenstand Juni 2022). Der fehlende Baustein wird also offenbar an anderer Stelle ausgeglichen — vor allem über Leistungsbezüge und den höchsten Kinderzuschlag Deutschlands ab dem dritten Kind. Wer verhandelt, sollte die fehlende Sonderzahlung deshalb ausdrücklich zum Thema machen.

Seit wann gilt die rheinland-pfälzische W-Tabelle?

Die hier ausgewiesenen Grundgehälter gelten seit dem 1. April 2026 (Anlage 6 LBesG RP, veröffentlicht vom Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz). Der Gehaltsrechner rechnet mit derselben Tabelle.

Quellen Leistungsbezüge werden individuell verhandelt; eine belastbare amtliche Per-Land-Statistik existiert nicht.
Nach der Professur: Emeritierung und PensionWas vom Professorentitel im Ruhestand bleibt, was „emeritiert“ heißt und wie man „Prof. em.“ schreibt, erklärt Emeritierung und Professor im Ruhestand. Wie hoch die Pension ausfällt und wann der Ruhestand beginnt: Beamtenpension Rheinland-Pfalz.

Häufige Fragen zur W-Besoldung in Rheinland-Pfalz

Was verdient eine W2-Professur in Rheinland-Pfalz?

Das W2-Grundgehalt in Rheinland-Pfalz beträgt 7.001 € brutto pro Monat – ein fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Hinzu kommen individuell verhandelte Leistungsbezüge sowie – je nach Familienstand – der Familienzuschlag.

Was verdient eine W3-Professur in Rheinland-Pfalz?

Das W3-Grundgehalt in Rheinland-Pfalz liegt bei 7.915 € brutto pro Monat, ebenfalls als fester Betrag ohne Erfahrungsstufen. Leistungsbezüge und Familienzuschlag erhöhen das Gehalt zusätzlich.

Gibt es in Rheinland-Pfalz Erfahrungsstufen in der W-Besoldung?

Nein. Rheinland-Pfalz zahlt das W-Grundgehalt als festen Betrag ohne Erfahrungsstufen – W2 und W3 steigen nicht mit den Dienstjahren. Die Juniorprofessur W1 beträgt 5.788 € brutto pro Monat.

Zahlt Rheinland-Pfalz Weihnachtsgeld an Beamte und Professoren?

Rheinland-Pfalz gewährt keine oder nur eine geringfügige jährliche Sonderzahlung – einer der größten finanziellen Nachteile des Landes. Angestellte Beschäftigte fallen unter die Jahressonderzahlung des TV-L.

Wie hoch ist das Professorengehalt in Rheinland-Pfalz netto?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Beihilfe, PKV-Tarif, Kirchensteuer und Familienstand ab und lässt sich nicht pauschal angeben. Einen individuellen Wert liefert der Gehaltsrechner.