Lehrdeputat in Brandenburg: LehrVV BB, LVS und Ermäßigungen
Das Lehrdeputat in Brandenburg ist in der Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg (LehrVV) geregelt. Die Verordnung stammt vom 13. Januar 2017. Brandenburg hat zwei strukturelle Besonderheiten, die das Lehrdeputat besonders machen: Erstens nennt § 5 LehrVV BB die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ausdrücklich mit drei eigenen Schienen je Fächergruppe; zweitens staffelt § 8 LehrVV BB die Vizepräsident:innen-Ermäßigung nach Hochschulgröße — bis zu 225 % der Lehrverpflichtung bei Hochschulen mit mehr als 10.000 Studierenden.
- Rechtsgrundlage: LehrVV BB vom 13. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 3), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 9. April 2024 (GVBl. I Nr. 12).
- Uni-Professur: 8 LVS (§ 3 Abs. 1 LehrVV BB).
- HAW-Professur: 18 LVS (§ 6 Abs. 1 LehrVV BB).
- Filmuniversität Babelsberg: 3 Schienen mit 8 / 12 / 18 LVS je Fächergruppe (§ 5 Abs. 1 LehrVV BB).
- Vizepräsident:innen-Ermäßigung: bis zu 225 % bei Hochschulen > 10.000 Studierenden (§ 8 LehrVV BB).
Rechtsgrundlage: LehrVV BB
Die Brandenburgische Lehrverpflichtungsverordnung (LehrVV BB) stammt vom 13. Januar 2017 und wurde zuletzt durch Art. 4 des Gesetzes vom 9. April 2024 geändert; sie löste die Verordnung vom 6. September 2002 ab. Die geltende Fassung steht im BRAVORS-Portal des Landes Brandenburg. Die LehrVV regelt die Lehrverpflichtung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen Brandenburgs. Primärquelle: BRAVORS — LehrVV.
Regellehrverpflichtung an Universitäten (§ 3 LehrVV BB)
§ 3 Abs. 1 LehrVV BB unterscheidet bei Professor:innen zwischen Standard- und Lehrschwerpunkt-Schiene und sieht für Juniorprofessor:innen Phasen je nach Lehrschwerpunkt vor.
| Personengruppe | LVS | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Professor:innen (Standard) | 8 | § 3 Abs. 1 LehrVV BB |
| Professor:innen mit Lehrschwerpunkt | 10-12 | § 3 Abs. 1 LehrVV BB |
| Juniorprofessur (Standard) | 4-6 | § 3 Abs. 1 LehrVV BB |
| Juniorprofessur mit Lehrschwerpunkt | 6-8 | § 3 Abs. 1 LehrVV BB |
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF (§ 5 LehrVV BB)
Eine Brandenburg-Besonderheit: § 5 LehrVV BB nennt die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ausdrücklich mit drei Fächer-Schienen. Hintergrund ist der hybride Charakter des Profils (wissenschaftlich / wissenschaftlich-künstlerisch / künstlerisch).
| Fächergruppe / Personengruppe | LVS | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Wissenschaftliche Fächer (Prof) | 8 | § 5 Abs. 1 LehrVV BB |
| Wissenschaftlich-künstlerische / anwendungsbezogene Fächer | 12 | § 5 Abs. 1 LehrVV BB |
| Künstlerische / anwendungsbezogene Fächer | 18 | § 5 Abs. 1 LehrVV BB |
| Juniorprofessur | 4-6 | § 5 Abs. 1 LehrVV BB |
| Juniorprofessur mit Lehrschwerpunkt | 6-8 | § 5 Abs. 1 LehrVV BB |
Passende Stellen
28 Professuren in Brandenburg aktuell ausgeschrieben
Regellehrverpflichtung an HAW (§ 6 LehrVV BB)
| Personengruppe | LVS | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Professor:innen HAW (Standard) | 18 | § 6 Abs. 1 LehrVV BB |
| Professor:innen HAW mit Forschungsschwerpunkt | 9-12 | § 6 Abs. 1 LehrVV BB |
Akademische Mitarbeitende und Dozent:innen (§§ 7 / 7a LehrVV BB)
§ 7 Abs. 1 LehrVV BB: Akademische Mitarbeitende haben eine Lehrverpflichtung von bis zu 24 LVS. § 7a regelt die Schiene der akademischen Dozent:innen und Juniordozent:innen mit eigenen Bändern:
| Personengruppe | LVS | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Akademische Dozent:innen (Forschung) | 8-10 | § 7a LehrVV BB |
| Akademische Dozent:innen (Lehre) | 12-18 | § 7a LehrVV BB |
| Juniordozent:innen (Forschung) | 4-6 | § 7a LehrVV BB |
| Juniordozent:innen (Lehre) | 9-12 | § 7a LehrVV BB |
Anrechnung asynchroner und digitaler Lehre (§ 2 LehrVV BB)
§ 2 Abs. 3 LehrVV BB: „Auch asynchrone Formate der Lehre können auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden." Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin oder der Dekan nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten; feste Anrechnungsfaktoren legt die Verordnung nicht fest.
Funktionsermäßigungen nach Hochschulgröße (§ 8 LehrVV BB)
Brandenburg staffelt die Vizepräsident:innen-Ermäßigung nach Hochschulgröße.
| Funktion / Größe | Ermäßigung | Norm-Anker |
|---|---|---|
| Vizepräsident:in (Hochschulen > 10.000 Studierende) | bis zu 225 % | § 8 Abs. 1 Nr. 1 LehrVV BB |
| Vizepräsident:in (> 2.500 Studierende) | bis zu 150 % | § 8 Abs. 1 Nr. 1 LehrVV BB |
| Vizepräsident:in (≤ 2.500 Studierende) | bis zu 100 % | § 8 Abs. 1 Nr. 1 LehrVV BB |
| Vizepräsident:in (Filmuniversität) | bis zu 75 % | § 8 Abs. 1 Nr. 1 LehrVV BB |
| Dekan:in | bis zu 50 % (zzgl. bis zu 20 % an Fachbereichen mit > 500 Studierenden und bis zu 5 % bei Mitgliedschaft im Präsidialkollegium) | § 8 Abs. 1 Nr. 2 LehrVV BB |
| Senatsvorsitz | bis zu 25 % | § 8 Abs. 1 Nr. 3 LehrVV BB |
Weitere Funktionen wie Prodekan:in, Studiendekan:in, Gleichstellungs-/Frauenbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung sind in § 8 LehrVV BB nicht als eigene Ermäßigungstatbestände mit festen Werten benannt. Über weitere Ermäßigungen entscheidet nach § 8 Abs. 3 die Dekanin oder der Dekan im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten; dafür stehen nach § 9 Abs. 2 an Universitäten und an der Filmuniversität höchstens 2,5 %, an der BTU Cottbus-Senftenberg höchstens 6 % und an HAW höchstens 7 % aller Lehrverpflichtungen zur Verfügung.
Ausgleich über zwei Jahre (§ 8 Abs. 2 LehrVV BB)
§ 8 Abs. 2 LehrVV BB erlaubt einen Ausgleich der Lehrverpflichtung im Durchschnitt zweier akademischer Jahre — ein praxisrelevanter Hebel etwa für Forschungssemester. Die Lehrtätigkeit pro Semester darf dabei die Hälfte der jeweiligen Lehrverpflichtung nicht unterschreiten.
Schwerbehinderung (§ 8 Abs. 4 LehrVV BB)
Auf Antrag kann die Lehrverpflichtung für schwerbehinderte Menschen gestaffelt ermäßigt werden:
| GdB | Ermäßigung | Norm-Anker |
|---|---|---|
| 50 + | bis zu 12 % | § 8 Abs. 4 LehrVV BB |
| 70 + | bis zu 18 % | § 8 Abs. 4 LehrVV BB |
| 90 + | bis zu 25 % | § 8 Abs. 4 LehrVV BB |
Praxis-Hinweise
- Filmuniversität Babelsberg ist eine eigene Schiene: Wer dort lehrt, sollte die Fächergruppen-Zuordnung kennen (8 / 12 / 18 LVS). Die Einordnung wirkt sich direkt auf das Deputat aus.
- Vizepräsident:innen-Ermäßigung skaliert mit der Hochschule: Bei großen Hochschulen kann die Ermäßigung bis zu 225 % erreichen.
- Lehrschwerpunkt vs. Forschungsschwerpunkt: Sowohl Uni-Prof als auch HAW-Prof haben Schwerpunkt-Schienen mit eigenen Deputaten. Bei Berufungsverhandlungen lohnt es sich, die Schwerpunkt-Schiene zu prüfen.
- Asynchrone Lehre ist explizit anrechenbar: § 2 Abs. 3 LehrVV BB nennt asynchrone Formate ausdrücklich; über die Anrechnung entscheidet die Dekanin oder der Dekan im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Häufige Fragen
Wie viele LVS hat eine W3-Professur an einer brandenburgischen Universität?
§ 3 Abs. 1 LehrVV BB: Standardmäßig 8 LVS; bei Professor:innen mit Lehrschwerpunkt zwischen 10 und 12 LVS.
Was gilt an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF?
§ 5 Abs. 1 LehrVV BB nennt die Filmuniversität ausdrücklich mit drei Schienen: wissenschaftliche Fächer 8 LVS, wissenschaftlich-künstlerische / anwendungsbezogene Fächer 12 LVS, künstlerische / anwendungsbezogene Fächer 18 LVS.
Wie viele LVS hat eine HAW-Professur in Brandenburg?
§ 6 Abs. 1 LehrVV BB: Standard 18 LVS; bei Forschungsschwerpunkt 9 bis 12 LVS.
Wie ist die Vizepräsident:innen-Ermäßigung gestaffelt?
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 LehrVV BB staffelt nach Hochschulgröße: bis zu 225 % bei Hochschulen > 10.000 Studierenden, bis zu 150 % bei > 2.500 Studierenden, bis zu 100 % bei ≤ 2.500 Studierenden, an der Filmuniversität bis zu 75 %.
Gibt es Ermäßigungen für Prodekan:innen oder Studiendekan:innen in der LehrVV BB?
Die LehrVV BB nennt diese Funktionen nicht ausdrücklich mit festen Werten. § 8 Abs. 1 regelt nur Vizepräsident:in, Dekan:in und Senatsvorsitz. Über weitere Ermäßigungen entscheidet nach § 8 Abs. 3 die Dekanin oder der Dekan im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten.
Wird digitale Lehre angerechnet?
§ 2 Abs. 3 LehrVV BB: Ja, auch asynchrone Formate der Lehre können auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden. Darüber entscheidet die Dekanin oder der Dekan im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten.