Operationstechnische Assistenz (m/w/d) oder Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) - NC-OP
Uniklinik Essen Stellenangebote →Operationstechnische Assistenz (m/w/d) oder Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) - NC-OP
Stellen-ID: 13780
Veröffentlicht am: 05.08.2026
Einsatzbereich: Klinik für Neurochirurgie und Wirbelsäulenchirurgie / OP
Stellenart: Stelle in der Pflege
Eintritt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Umfang: Vollzeit; 38,5 Wochenstunden; Teilzeit möglich
Vertragsart: Unbefristet
Vergütung: KR 8 TV-L ohne FWB / KR 9 TV-L mit FWB Operationspflege
Rückfragen an:
Zentrales Bewerbermanagement Pflege
[email protected]
0171 2151617 (Telefon und WhatsApp)
Ihre Aufgaben
- Instrumentieren bei komplexen operativen Eingriffen im universitären Umfeld
- Vorbereitung der Patient/innen und OP-Säle inkl. Vorbereitung des Instrumentierens
- Springertätigkeiten während der Operation
- Nachbereitung der Operationssäle inkl. Entsorgung von Instrumenten und Geräten
- Übernahme administrativer Tätigkeiten
Ihr Profil
- Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums bzw. eine dreijährige Ausbildung als Operationstechnische/r Assistent/in
- Fachweiterbildung wünschenswert
- Berufserfahrung im OP ist wünschenswert
- Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
- Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
- Bereitschaft zum Einsatz im Ruf- und Bereitschaftsdienst
Freuen Sie sich auf
- Tarifvertrag-Entlastung (TV-E): Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel und mehr Zeit für die Patient/innen. Schichtgenaue, automatisierte Ermittlung von Belastungssituationen und Entlastungstagen
- Eine Pflegezulage i.H.v. 163,51 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
- Bei Schichtdienst bis zu 4 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
- Eine außertarifliche Zulage i.H.v. 100 € je absolverten Bereitschaftsdienst
- Eine Bereichszulage i.H.v. 45 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle, bei Teilzeit anteilig)
- Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
- Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
- Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
- Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
- 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
- Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
- Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
- Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch die Abteilung für Familie & Gesundheit in allen Lebenslagen
- Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
- Gesundheitsmanagement, z. B. Förderung von Sportangeboten, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen
- Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.