Pflegefachkraft (gn*) als Stationsleitung Kardiologische Regelstation (17 A Ost)
Uniklinik Münster Stellenangebote →Pflegefachkraft (gn*) als Stationsleitung Kardiologische Regelstation (17 A Ost)
Kennziffer: 11133
Unbefristet | Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L
Bereich: Pflege in den Kardiologischen Kliniken I, II, III
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung. Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz auf den Stationen der kardiologischen Klinik I, II, III. Hier versorgen wir Menschen mit akuten und chronischen Herzerkrankungen – von der Herzinsuffizienz über Herzrhythmusstörungen bis hin zum akuten Koronarsyndrom. Wir arbeiten interdisziplinär, modern und patientenorientiert – am besten mit Dir!
Verantwortungsvolle Aufgaben:
- Operative Personalführung und Entwicklung
- Innovative Mitgestaltung der Zusammenarbeit und Koordination von Abläufen
- Kontinuierliche Weiterentwicklung von zukunftsorientierten, strategischen Prozessen und Entwicklungen
Anforderungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes pflegebezogenes Studium
- Führungserfahrungen in leitender oder stellvertretender Position
Wir bieten:
- Mitgestaltung und Optimierung der Abläufe im interprofessionellen Setting
- Persönliche Förderung durch konzeptionelle und begleitete Einarbeitung
- Ein innovatives und interkulturelles Team, das Herausforderungen gemeinsam und professionell meistert
- Umfangreiches Fort- und Weitbildungsangebot in unserem modernen Simulations-/Trainingszentrum inkl. E-Learning Plattform
- Kostenfreie, kurzfristige Kinderbetreuung in persönlichen Notfallsituationen
- Zahlreiche Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung
Kontakt:
Rückfragen an: Katja Mülder, Pflegedienstleitung, T 0251 83-58977
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz, ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)