Facharzt (gn*) Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
Uniklinik Münster Stellenangebote →Facharzt (gn*) Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
Kennziffer: 10140
Anstellungsart: Unbefristet | In Voll- oder Teilzeit mit bis zu 42 Wochenstunden | Vergütung gem. TV-L § 41 (Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken)
Unternehmen
Universitätsklinikum Münster, Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst (AMSD)
Aufgaben
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten des Universitätsklinikums sowie von Partnerunternehmen nach ASiG
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) und Untersuchungen nach anderen Rechtsvorschriften (Strahlenschutz-VO, Fahrerlaubnis-VO, etc.)
- Personalärztliche Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen
- Beratung insbesondere leistungsgewandelter Beschäftigter in BEM-Verfahren
- Regelmäßige Begehungen
Anforderungen
- Bereitschaft zu kooperativer Tätigkeit in einem interdisziplinären Team
- Hohe Sozial- und Kommunikationskompetenz
- Ausgeprägtes Interesse an präventiver Medizin
Wir bieten
- Strukturierte und intensive Einarbeitung
- Enger kollegialer Austausch im ärztlichen Team sowie mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Bereich betriebliche Sozialarbeit
- Technische und personelle Ausstattung, welche die Durchführung aller arbeitsmedizinischen Untersuchungen erlaubt
- Abwechslungsreich
- Fort- und Weiterbildung
- Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
- Familienfreundlich
Kontakt für Rückfragen
Dr. med. Frank Martin, Leitender Arzt des Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienstes
T 0251 83-56081
Bewerbung
Bewerbung über das Karriereportal des Universitätsklinikums Münster
Hinweise
Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.