In der Serviceeinrichtung Facility Management kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
Hausarbeiter*in Ersatzkraft
(Referenznummer 199)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab 01.02.2027. befristet bis 31.07.2029
Arbeitsort: 3430 Tulln an der Donau
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIa
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 2.540,90 (14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
- Vorbereitung von Veranstaltungen: selbstständige finale Abstimmung des Bedarfs, Transport und Aufstellung von Veranstaltungsequipment unter Einhaltung der Vorgabe des Brandschutzbeauftragten, Abnahme durch den Veranstalter
- Durchführung von Montagearbeiten und Kleinreparaturen
- Transporte und Fahrtendienste: Einkaufsfahrten für das FM, eigenständige Durchführung von Transporten, Hauspostverteilung
- Unterstützung Facharbeiter*innen (Elektro, Installateur*in, Tischler*in, Schlosser*in) bei deren Aufgaben
Erwünschte Qualifikationen
- Führerschein B
- Erfahrung bei handwerklichen Tätigkeiten
- Tragen und Heben von schweren Lasten (bis zu 50 kg).
- Sehr gute Umgangsformen
- Selbstständiges, ergebnisorientiertes Arbeiten
- Kund*innenorientierte Handlungsweise
- Sehr gute Deutschkenntnisse C1, Englisch von Vorteil
Erscheinungstermin: 28.10.2026
Bewerbungsfrist: 18.11.2026
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Dienstzeugnisse
an das Personalmanagement, Referenznummer 199, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: [email protected]. Bitte Referenznummer unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.