Ausschreibungs-ID: ZE-0082-BG-kasse-2026
Eintrittstermin: 15.03.2027
Bewerbungsfrist: 01.11.2026
Entgeltgruppe: E 3 TV-H
Befristung: 31.10.2027
Umfang: 10 Wochenstunden
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Im Botanischen Garten sind im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder einer Beschäftigung in der Gleitzone (Midijob) vom 15.03.2027 befristet bis 31.10.2027 in einem zeitlichen Umfang von ca. 10 Wochenstunden mehrere Stellen für die Mitarbeit im Kassenhaus zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Die tägliche Arbeitszeit ist an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen von 08:45 bis 13:45 oder von 13:15 bis 18:15 Uhr.
Ihre Aufgaben:
- Kassieren der Eintrittsgelder
- Information der Besucher*innen
- Aufsicht im Eingangsbereich des Botanischen Gartens
- tägliche Kassenabrechnung
- Telefondienst
- Reinigung des Kassenbereichs innen und außen
Ihr Profil:
- einschlägige praktische Erfahrungen
- sicheres, freundliches und korrektes Auftreten
- Bereitschaft zur Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie zeitliche Flexibiltät
- gesucht werden vertrauenswürdige, verlässliche, pünktliche Mitarbeiter*innen, die genaues Arbeiten gewohnt sind und Freude am Umgang mit Besucher*nnen haben
Wir bieten:
- ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
- kostenlose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)
- Sportprogramme beim Zentrum für Hochschulsport
Kontakt für weitere Informationen
Benjamin Funk
+49 6421-28 21507
[email protected]
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Bitte bewerben Sie sich bis zum 01.11.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.