Qualifizierungsziel und Aufgaben
Qualifizierungsziel: Die Tätigkeit dient der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie erbringen wissenschaftliche und ärztliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung. Sie sind wissenschaftlich tätig: Nach §110 (4), Satz 3 sieht das BerlHG für wissenschaftliche Mitarbeitende eine angemessene Zeit innerhalb der Arbeitszeit für die eigene wissenschaftliche Weiterqualifikation vor. Sie haben gemäß Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO zum Hochschulgesetz Berlin die Verpflichtung zur Lehre im Arbeitsgebiet.
Anforderungen
- Sie haben eine in Deutschland anerkannte Approbation als Ärztin oder Arzt.
- Sie haben Ihre Promotion abgeschlossene oder eingereicht.
- Sie zeichnen sich durch ein hohes Interesse an Krankenversorgung, Wissenschaft und Lehre aus.
Eckdaten
Fachbereich: Psychiatrie und Psychotherapie
Beschäftigungsverhältnis: Vollzeit
Besonderheiten
nicht angegeben
Schlagworte
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